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Wenn dieser Ben Konttals gebrochen hat, müsse ich die Wohnung räumen, wenn das Arbeitsverhältnis gelöst sei. Mir stehe aber, so belehrte mich der Richter weiter, das Recht zur Klage auf Ent schädigung gegen den Befizer zu. Ich wurde also verurteilt, die Wohnung zu räumen. Irgendwo fand ich ein primitives Obdach, winterüber aber teine Arbeit. Auch mußte ich für die Kuh Futter taufen. Unter Aufwendung großer Soften, wobei meine Erspar­niffe draufgingen, strengte ich nun eine Schadenersaktlage gegen den Besizer an. Die erste Instanz wies mich ab. Die zweite Instanz entschied zwar zu meinen Gunsten, entdeďte aber auch gleichzeitig einen Formfehler in der Klage. Denn nach einer Kabinettsorder bom Jahre 1887 war ich als Bandarbeiter dieser Kategorie Arbeiter gehörte ich als Schmiedemeister nach An­ficht des Gerichtsverpflichtet gewesen, erst die Bermittelung der Ortspolizei, also bes Amtsvorstehers, nachzusuchen, ehe ich vor Ge­richt zu klagen begann. Nun berief ich mich zwar auf den Amts­vorsteher, dessen Rat ich einzuholen versuchte, der mich aber barsch und grob abgewiesen hatte. Der wurde denn auch als Zeuge ber­nommen, beschwor aber, daß ich wohl bei ihm gewesen wäre, aber Vermittelung nicht verlangt hätte. Also wurde ich mit meiner Entschädigungsflage abgewiesen, und mir nur mein rüdständiger Lohn bis zum Tage der Entlassung zugesprochen.

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über die Erfüllung kontraktmäßig übernommener Verbindlichkeiten, stimmt. Es wurde der Referentin von zahlreichen Seiten Borge während des bestehenden Dienstverhältnisses die Polizeibehörde auf werfen, sie habe in der Darstellung früherer Jahrhunderte viel zu dieselbe Weise, wie es für die eigentlichen Gesindefachen gesetzlich stark die gesellschaftliche Stellung des Weibes unter den Befißenden, vorgeschrieben ist, die vorläufigen Bestimmungen erlassen und mit wie die rein geistigen Strömungen in der Frauenwelt berücksichtigt, Vorbehalt des beiden Teilen dagegen zustehenden Antrags auf die ja ebenfalls nur von den Frauen der herrschenden Klaffen aus. gingen, dagegen dem weiblichen Proletariat und seinem Da gerichtliche Entscheidung zur Ausführung bringe." Gine inhaltlich sein zu wenig Raum gewidmet. Ebenso erhob sich starker Wider­gleiche Bestimmung wie diese Kabinettsorder trifft für Neuvor spruch gegen ihre Wertung der Frauenemanzipationsbewegung als pommern und Rügen§ 174 der Gesindeordnung für Neuvor einer bedeutsamen Kulturbewegung überhaupt. Mehrere Dis pommern und Rügen rüdsichtlich der Einlieger, Kätner und über- fussionsredner wandten sich auch gegen die Ausblicke der Rednerin haupt solcher Dienstleute, welche von dem Befiber eines Landguts in bezug auf die aufünftige Gestaltung des Frauenlebens. So rief zur Bewirtschaftung desselben gegen Gewährung einer Wohnung die Frage eine besonders eifrige Debatte wach, ob bei einer unter in den dazu gehörigen Gebäuden und gegen ein im voraus ein- ebung der Lebenslage der Arbeiterschaft dennoch auch für die berheiratete Proletarierin die Tendenz bestehen bleiben für allemal bestimmten Lohn angenommen worden sind." Gleichbiel aber, ob das ostpreußische Gericht mit Recht oder werde, selbständige Berufsarbeit zu leisten, die Frage also, ob die zunehmende gewerbliche Mitarbeit der Arbeiterfrauen aus. mit Unrecht glaubte, aus dem Gesetz herauslesen zu müssen: Ge- fchließlich durch den ungenügenden Erwerb der männlichen Ar­finde und auch Gutshandwerker haben kein Recht, bei dem ordent- beiter hervorgerufen sei oder ob die Frau des Proletariats auch lichen Gericht kontrattbrüchige Gutsbesitzer zu berklagen, bebor fie aus dem Wunsche wirtschaftlicher Selbständigkeit zur Berufs­den Amtsvorsteher gebeten haben, den Gutsbesizer um Wiederauf- arbeit greife. Endlich entspann sich ein lebhafter Meinungs­nahme des au Unrecht Entlassenen zu ersuchen diese tatsächliche austausch über die Ursachen der in allen Gewerben so viel gerin Prämierung der Gutsbesizer für Kontraktbruch entspricht dem geren Entlohnung der Frauen. gegenüber der Männerarbeit, ein Wunsch der herrschenden bürgerlichen Parteien. Sonst hätten sie Problem, das ebenfalls in den Vorträgen berührt worden war. In bezug auf den ersten Punkt wies die Referentin im Schluß längst diese zum Himmel schreiende gefeßliche Begünstigung des wort, wie schon mehrfach in der Diskussion, darauf hin, daß vor Vertragsbruchs Wohlhabender beseitigt. Der Gutsschmied hat aber dem Entstehen der mod.enen Arbeiterbewegung wenig geschichtliches darin Recht: weil die Erfüllung dieser Forderung der Gerechtig- Material gerade über die Frauen der proletarischen Klassen ge­teit entspräche, ist sie nur von der Sozialdemokratie zu erwarten. fammelt worden sei, ihr zurücktreten in einem historischen Ueber. blick über die Geschichte des Weibes deshalb unvermeidlich wäre. In den übrigen Fragen wahrte Frau Bepler ihren Standpunkt und betonte zum Schluß besonders, daß ihrer Anschauung nach die sehr tiefgehenden Probleme, die für das Frauenleben genau so gut im Proletariat wie im Bürgertum egiftierten, in der Sozialdemo fratie oft zu wenig Beachtung fänden, daß jedenfalls aber eine möglichst eindringende Diskussion aller aufgerollten Einzelfragen höchst wertvoll sei und nur immer wieder zur Vertiefung unserer fezialistischen Ueberzeugung beitragen könnte.

Ob nun das Gericht richtig geurteilt hat, weiß ich nicht, auch nicht, ob die Kabinettsorder zu Recht besteht; aber das Haus, aus dem die Kabinettsorder hervorgegangen ist, mag jest brennen, da gehe ich nicht löschen. Aber Dant bin ich der preußischen Gerichts­barkeit doch schuldig. Sie hat mich zu dem gemacht, was ich jetzt bin, zum Sozialdemokraten. Und das ist viel wert. Aber nicht ich allein, tausende sind auf diese Art auf den richtigen Weg geführt worden. Und so treiben die sogenannten Staatserhaltenden ihr

Weisheit dahinter steckt.

Mit beftem Gruß

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Aus der Frauenbewegung.

Die Generalversammlung des Vereins für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse

Zerstörungswerk an sich selbst weiter. Ein Zeichen, daß wenig fand am Montag, den 29. Juni, im Klubhaus, Kommandanten straße 72, statt. Die Vorsitzende, Frau Stod, erstattete den Borstandsbericht. Die Vereinsabende dieses Winters waren zum größten Teil durch einen Zyklus von Vorträgen:" Bur Geschichte der Frau" ein­genommen. In diesen Vorträgen behandelte die Referentin, Frau Bepler, in knappen Umrissen die Stellung des Weibes im Kultur- und Wirtschaftsleben der Menschheit von den ältesten ge= schichtlich bekannten Beiten bis zu unserer modernen Frauen- und Arbeiterinnenbewegung.

richten."

Nach dem Vortragszyklus veranstaltete der Verein in diesem Jahre noch drei Abende, die sich mit künstlerischen Themen resp. Borträgen befaßten. Einem Vortrag von Dr. Keesbach über die Betrachtung fünstlerischer Werke waren zwei Museumsführungen für die Bereinsmitglieder ebenfalls unter Zeitung des Dr. Kees bach vorangegangen.

allzeit Ihr F. Jeffot." Die Deutsche Tageszeitung", Kreuzzeitung"," Post"," Täg­liche Rundschau" und andere Blodorgane werden aber nach wie bor   für Aufrechterhaltung der Rechtlosigkeit des Gesindes und der Bandarbeiter und für die Ausdehnung derartiger Vorschriften auf alle Arbeiter eintreten. Das Recht des fonservativen Gutsschmiedes Dem Bericht der Vorsitzenden folgte zunächst der Kaffenbericht ist zweifellos arg verlegt. Aber diese Rechtsauslegung liegt im Der historische Abriß begann mit einer Darstellung der der Kassiererin Frau Klotsch und der Revisorinnen. Der Sinne der bürgerlichen Parteien.§ 160 der altpreußischen Gesinde Forschungen zur Ürgeschichte der The und Familie, behandelte dann Kassiererin wurde Decharge erteilt. Darauf fand die Diskussion ordnung vom 8. November 1810 schreibt vor: in furzer Zusammenfassung die Stellung des Weibes im alten über Vereinsangelegenheiten statt. Sie bewegte sich hauptsächlich Eine Herrschaft, die aus anderen als gefeßmäßigen Ursachen Griechenland   und Rom  , die Umwertungen, die das Christentum um die Frage der Stellung des Vereins gegenüber dem neuen Ver das Gesinde vor Ablauf der Dienstzeit entläßt, muß von der und sein astetisches Ideal für die Beziehungen der Geschlechter einsgefehe. Von allen Seiten wurde die Wichtigkeit des Bestehens Obrigkeit, dasselbe wieder anzunehmen und den Dienstvertrag mit sich brachte, die Stellung der Frau und ihre Mitarbeit im eines Arbeiterinnen- Bildungsvereins neben den politischen Orga fortzusehen, angehalten werden." Wirtschafts- und Kulturgetriebe des germanischen Mittelalters. nisationen betont, da die Mitglieder die wissenschaftliche und Hierin, sollte man annehmen, liegt die Vorschrift, daß die Ein weiterer Vortrag befaßte sich mit dem geistigen Aufstieg der künstlerische Anregung, die ihnen der Verein biete, in gleicher Art Polizei von Amtswegen die Herrschaft zur Befolgung des Vertrags Frauen bestimmter Gesellschaftsklassen in der Hochblüte der italie- an anderer Stelle schwerlich zu finden vermöchten. Nach der Diskussion wurde noch Bericht erstattet über die seit anhalten müsse. Weit gefehlt! Die preußischen Gerichte haben nischen Renaissance. Daran schloß sich ein Ueberblick über die Re- dem Mai dieses Jahres auf Anregung der Vereinsmitglieder neu dem Mai dieses Jahres auf Anregung der Vereinsmitglieder neu aus diesem Paragraphen in Verbindung mit dem folgenden§ 161: formationszeit in den germanischen Ländern und die Betrachtung gegründeten Jugendabteilung des Vereins. Die Jugendabteilung der deutschen   Klassiker- und Romantikerperiode mit ihrem starten Weigert sie sich dessen beharrlich, so muß fie dem Dienst Servortreten des weiblichen Einflusses im Geistesleben. Die weis hat bisher an fünf Sonntagen Veranstaltungen für die Jugend boten Lohn und Libree auf die noch rüdständige Dienstzeit ent- teren Referate behandelten eingehender die Epoche der großen fran. arrangiert, und zwar dreimal in einem Saal des Gewerkschafts Diese Zusammenfünfte erfreuten gefolgert: das Gesinde ist verpflichtet, die Polizei zu ersuchen, die zösischen Revolution, das endliche Aufflammen politischen und sich von Anfang an einer äußerst lebhaften Beteiligung der jugend­sozialen Interesses auch unter den Frauen jener Lage, die ersten lichen Arbeiterinnen. Wie der Vorstand berichtete, hat er bereits Herrschaft zur Fortsetzung des Dienstvertrages zu veranlassen. Hat glühenden revolutionären Erhebungen des weiblichen Proletariats, lichen Arbeiterinnen. Wie der Vorstand berichtete, hat er bereits das Gesinde das nicht getan, so habe es kein Klagerecht. So find das Erwachen der Emanzipationsideen. Endlich die großen tech- Jugendveranstaltungen gewonnen und hofft im Winter die neue eine Anzahl geeigneter Hilfskräfte speziell für die Zeitung der die Gerichte, die ja nach der schon vor hundert Jahren geäußerten nischen und wirtschaftlichen Umwälzungen des 18. und 19. Jahr- Abteilung nach allen Seiten hin möglichst reich und vielseitig aus. Ansicht des Ministers Suarez im Zweifel stets augunsten der hunderts, die die Frau als selbständig Schaffende in das Wirt­Herrschaft entscheiben werben, dazu gelangt, burch Weigerung oder schaftsgetriebe hinausstießen und damit zur Grundlage des welt- gestalten zu können. Erschwerung des Rechtswegs den kontrattbrüchigen Gutsbesitzern historischen Frauenbefreiungstampfes wurden, in dessen heißestem eine Brämie für ihren Bertragsbruch durch diese Praris zuzu- Ringen die bürgerlichen wie die proletarischen Frauen noch heute stehen. sprechen. Diese Beschränkung des Rechtswegs ist spätestens mit der Zivilprozeßordnungsnovelle von 1897 in Fortfall gekommen. In tes, die herrschende fonservative Partei, ihr liberales Anhängsel und die Zentrumspartei   schwärmen für den Kontrattbruch der Gutsbefizer und schreien nach neuen Ausnahmegefeßen wegen angeb­lichen Kontraktbruchs der Arbeiter. Dieser Auffassung entsprechend hat die Gerichtspraxis fich für das Fortbestehen der Brämien für kontraktbrüchige Gutsbesizer erklärt. Darüber hinaus hat das Gericht in dem oben vom Gutsschmied geschilderten Falle gar die Gutsschmiede in Gefinde verwandelt und auch dem Gutsschmied sein Recht auf Schadenersatz genommen, und das, wiewohl diefer sich an den Amtsvorsteher gewendet hatte.

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Hierbei ist es nur den Spuren fammergerichtlicher Judikatur gefolgt, das bereits im Jahre 1898, entgegen dem flaren Wortlaut des Gefeßes, Gutshandwerker als unter das Ausnahmegefeß vom April 1854 fallend erklärte, weil die Handwerker mittelbar dem eine fulminante Auslegung, Landwirtschaftlichen   Betriebe bienen eine fulminante Auslegung, nach der schließlich auch alle gewerblichen Arbeiter und auch alle Beamte ländliche Arbeiter wären, die dem preußischen Ausnahme­gefet von 1854 berfallen find. In dem Fall des von der konserba tiven Partei abgefallenen Gutsschmiedes hat mit Unrecht das Ge­richt sich auf die Rabinettsorder bom 8. August 1887 berufen. Diese bezicht sich nicht auf Handwerker, sondern auf Instleute. Mit ihrer Entstehung steht es fo: Die Junter beantragten im Jahre 1834 auf dem Landtag der preußischen Provinzialstände, die Inftleute der Gefindeordnung zu unterstellen. Die Kabinettsorder bom 8. August 1837 lehnte dies Anfinnen ab, bewilligte aber: daß fünftig bei den Streitigkeiten zwischen den Dienstherrschaften und Instleuten in der Provinz Preußen   über den An- und Abzug und

Für den Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.

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Bersammlung in den Arminhallen, Kommandantenstr. 58/59. 1. Belche Konditoren, Hilfsarbeiter! Heute abend 9 Uhr: Deffentliche Interessen haben wir in der Drtskrankenkasse der Konditoren zu ver Bülowstr. 37: Mitgliederversammlung. Berliner   Freibäder- Berein. Heute abend 9 Uhr im Königsho

treten?" 2. Hirsch- Dundersche Denunziationen.

Am Schluß des Vortragszyklus gab die Referentin eine Zu­ſammenfassung des Ganzen und entwickelte auf der gegebenen historischen Basis in allgemeinen Bügen die Richtlinien für die zu­fünftige Gestaltung des Frauenlebens, wie sie sich ihr aus den heu­tigen Strömungen zu ergeben schienen. Sie suchte einerseits in bezug auf die bürgerlichen Frauen nachzuweisen, daß die geistigen und sozialen Tendenzen, die sich unter ihnen herausgebildet haben, die Probleme, die im Emanzipationskampf für sie entstanden sind, ihre Lösung niemals im Kapitalismus, sondern einzig und allein in einer sozialistisch organisierten Gesellschaft finden können. Andererseits entwickelte sie im Anschluß an die Schilderung der modernen Arbeiterbewegung und des großartigen Aufstiegs der Sozialdemokratie in allen Kulturländern die Ursachen, die die Frauen des Proletariats von einem reinen Geschlechtstampf fern­halten und sie im Gegenteil mit Notwendigkeit dahin führen mußten, ihre soziale und geistige Befreiung nur im Mittampfe mit dem Manne ihrer Klasse, in der gewerkschaftlichen und politischen Sozialdemokratie zu suchen. Die sozialistische Zukunftsgesellschaft Organisation, in dem bewußten Ringen um die Forderungen der werde nach allem, was wir heute zu erkennen vermögen, auch eine Memel, fit grundlegende Umgestaltung der Familienbeziehungen sowohl wie Bregel, Insterburg  der Grundlagen der Kindererziehung und der Hauswirtschaft mit eigiel, Thorn Dber, Ratibor  fich bringen. Sie werde das weibliche Geschlecht vermutlich zu einer Stroffen allgemeinen Berufsausübung führen, andererseits aber die Mutter­Frankfurt schaft und Kinderpflege als eine hohe Leistung für das Ganze ge­Landsberg fellschaftlich entsprechend werten und so erst die Widersprüche Bordamm wirklich lösen, die sich in jeder anderen Wirtschaftsorganisation für die Freiheit des Weibes aus seiner Gebundenheit durch die Mutter­schaft ergeben.

Die Vorträge, die mannigfaltige Probleme aufgerollt hatten, wedten eine äußerst lebhafte Diskussion, die die verschiedensten Fragen berührte. Für diese Diskussion war ein eigener Abend be­

Wafferstands- Nachrichten

ber Landesanstalt   für Gemässerfunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbureau.

Wafferstand

Barthe, Schrimm  

nese,

Ibe, Leitmerik

Dresden Barby Magdeburg

)+ bedeutet Wuchs,

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5. 7. 4. 7.

Basserstand

5. 7. 4. 7.

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Spree, Spremberg  ) Beestow Beser, Münden-82

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Minden

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Rhein, Maximiliansau 448

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Raub Köln Nedar, Heilbronn  

231

232.

36

Main  , Wertheim  Mosel  , Trier  

96

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