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HL Samen: 1. I. Tußner(Freie Schwimm»') 83 Min. 2. W. Kutschkau(Freie Schwimmer") 33 Min. 85% Sek. 8. H. Schlöffe!(Damenschwimmklub Rixdorf") 37 Min. 27% Sek. IV. Junioren. 1. P. Sckmidt(Vorwärts"»Berlin  ) 32 Min. 2. Schwarze(.Delphin"-Tegel  ) 32 Min. 25% Sek. 3. W. Hamann (Spreekort") 33 Min. 24% Sek. V. S e n i o r e n. t. K. Krebs(Vorwärts"-Berlin  ) 20 Min. 40 Sek. 2. F. Reimann  (.VorwärtS"-Berlin  ) 30 Min. 13 Sek. Das mit dem Schwimmen verbundene Sommerfest wurde durch de» später eintretenden Regen leider gestört. Durch die obige Veranstaltung zeigte der Arbciter-Schwimmer- Lund, datz es ihm mit seinen Bestrebungen sehr ernst ist. Hoffentlich ruft dieselbe auch bei den Genossen Interesse wach, die noch den hurrapatriotischen bürgerlichen Schwimmvereinen angehören. Radrennen in Steglitz  . Das Nennen um denGroßen Sommer-Preis" war reich an interessanten Momenten und zeitigte ein sehr gutes Ergebnis. Sieger in dem 100 Kilometer- Rennen blieb Br. Salzmann in 1 Stunde 10 Min. 30 Sek., Robl<770 Meter). Bedell<1060 Meter),. Verbist<0100 Meter) zurück und Stellbrink, der kurz vor Schluß aufgab. Stellbrink eröffnete als erster das Rennen und passierte schon in der dritten Runde Robl, als in der achten Runde sein Motor aussetzt und Verbist die Füh- rung übernimmt; doch Bedell löst ihn bald ab und fährt ein schönes Nennen. Aber auch Robl ist zeitweUig sehr schnell und passiert Bedell. um dann wieder zurück- zufallen. Stellbrink hat inzwischen seinen alten Motor wiedererhalten und fährt mit großer Bravour und überrundet Salz- mann. Robl und Bedell, als abermals sein Motor versagt. Auch Bedell muß seine Führung wechseln und vom 40. Kilometer ab ist Salzmann an der Spitze und hält diese bis zum Schluß. Robl hat sich den zweiten Platz erobert und fährt sehr schnell, kann aber nicht verhindern, daß Salzmann ihm eine Runde abnimmt. Verbist und Stellbrink haben unter Motor- und Radschaden zu leiden und fallen weit zurück. Salzmann legte in der Stunde 85,220 Kilometer zurück. Die Flieger- rennen boten guten Sport und wiesen starke Felder auf. Im Hauptfahren siegte Peter vor Scheuermann, Wcgcner und Carapezzi. In dcir vier Vorgabefahren siegten Ganze- v o o st<40), T h i e m(65), K e l m(60) und Arndt<75). Das Tandem-Prämienfahren gewannen Scheuermann- We gener vor Carapezzi-Padewald, Techner-Peter und Pawke- Sützmilch! letztere errangen außerdem 7 Prämien. Straßensperrungen. Es werden gesperrt: Die Jungfernbrücke behufs Erneuerung des Bohlenbelags; die Sparrstraße von der ... Lynarstraße bis zum Hause Nr. 22; der nördliche Damm der Git- schinerstraße von der Prinzenstraße bis zum Luisenufer; die Stra­lauer Straße von der Jüdenstraße bis zur Hausgrenze Stralauer Straße Nr. 55/53<unter Ausschluß des Kreuzdammes mit der Jüden- straße) vom 13. ab: die Königgrätzer Straße   von der Asphaltgrenze an der Großbeerenstraße bis zum Rampensuß der Belle-Alliance- Brücke(HauS 76) vom 13. ab. Vorort- fVacbncbten. Charlottenburg  . Ei» tödlicher Automodilunfall ereignete sich in der vorgestrigen Nacht in der WilmerSdorfer  , Ecke der Schillerstraße. Der 42 Jahre alte Kaufmann Julius Zimmerling verließ gegen%12 Uhr äff' der genannten Stelle einen von ihm benutzten Straßenbahnwagen der Linie V und wollte sich nach dem Bürgersteig hinüberbegeben, um dort auf einen nach Wilmersdorf   fahrenden Wagen zu warten. In diesem Augenblick kam eine Bedagdroschke herangesaust, wodurch es Z. nicht möglich war, auszuweichen. Er wurde von dem Kraftwagen niedergerissen und über den Kopf gefahren. Der Verunglückte wurde nach der Unfallstation XVIII in der Kaiser-Friedrich-Straße gebracht, wo er unter den Händen des Arztes verstarb. Zimnierling hatte einen Schädelbruch und schwere Gehirnerschütterung erlitten. Die Leiche wurde polizeilich beschlagnahmt. In der LehrlingSvermittelnng des städtischen Arbeitsnachweises Charlottenburg  , der mit dem freiwilligen Erziehungsbeirat in ständiger Beziehung steht, ist im Interesse einer sachgemäßen Aus- wähl von Lehrstellen die Einrichtung getroffen, daß die zur Eni- lassung kommenden Schulkinder zur frühzeitigen Angabe ihres be- absichtlgten Berufes veranlaßt werden. So sind schon jetzt Knaben angemeldet, die für Michaelis 1008 eine Lehr- stelle suchen und zwar nicht nur in den stets begehrten Metallgewerben<als Elektrotechniker, Mechaniker, Maschinenbauer, Maschinenschlosser), sondern auch im Baugewerbe(als Maurer, Maler) soivie als Tapezier, Tischler, Barbier, Schuhmacher, Schlächter endlich als Buchhalter, Kaufmann, Koch usw. Auch haben sich eine Anzahl Mädchen gemeldet, die eine Lehrstelle als Schneiderin. Putz- macherin, Näherin, Verkäuferin, Buchhalterin suchen, sowie auch solche, die bereit sind, Dienstbotcnstellen anzunehmen, in denen sie für den häuslichen Beruf ausgebildet werden. Die Bermittelung im städtischen Arbeitsnachweis Charlottenburg  , Kirch st r. 5, in der Nähe der Luisenkirche, sowie in der Zweigstelle für weibliches Hauspersonal am Wittenberg Platz 4, Ecke Bayreuther straße 8, ist für beide Teile kostenlos. Steglitz  . Ein Bauunfall ereignete sich am Sonnabendnachmittag%4 Uhr auf dem Bau der Holsteinischen Str. 46/47. Dort war der Träger Hugo Anders mit der Abnahme des Rüstzeuges seines JnnenputzerS beschäftigt. Hierzu benutzte er das Gerüst des Außenputzers, dessen Rüstung mangelhaft abgedeckt gewesen sein soll. Anders machte einen Fehltritt und fiel von der ersten Etage in die Tiefe auf Riegel und Stangen. Der Verunglückte blieb bewußtlos liegen und wurde von seinen Kollegen zunächst in die Baubude getragen, bis ihm der herbeigerufene Arzt Dr. Fink die erste Hilfe brachte und schweren Schädelbruch feststellte. Erst nach 1% Stunden erschien der Kranken- wagen, in welchem Anders in das Groß-Lichterfelder Krankenhaus überführt wurde. Dampf oder Elektrizität? Die dringende Notwendigkeit, unsere Pumpstation zu erweitern, war die Veranlaffung, daß sich die letzte Eemeindevertretersitzung mit der Entscheidung der obigen Frage zu beschäftigen hatte. In einer früheren Sitzung wurde von einigen Herren die Frage aufgeworfen, ob nicht bei dem heutigen Stande der elektrischen Industrie die Elektrizität mit dem Dampf als Betriebskraft für die Pumpstation in Wettbewerb treten könne. Schöffe Kirchner verteidigte zwar schon damals in fach- niännischen Ausführungen die wirtschaftliche Ueberlegenheit des Dampfes für große Betriebe, es wurde aber doch die Einholung von Gutachten beschlossen. Die Professoren Brix und Weihe erläuterten persönlich die abgegebenen Gutachten, die den Gemeinde- Vertretern gedruckt vorlagen. Da die Ausführungen auch für Parteigenossen außerhalb unseres Ortes, sofern dieselben als Stadtverordnete oder Gemeindevertreter tätig sind, interessant sein dürften, sei hier kurz das wesentlichste angeführt. Die Entscheidung der Frage, ob Kolbenpumpen mit Dampf­betrieb oder Zentrifugalpumpen mit elektrischem Betrieb, richte sich ganz nach den örtlichen Verhältnissen, der ganzen Anlage der Kanalisation und der zu bewältigenden Wassermenge. Es sei zweifellos, daß der elektrische Zentrifugalpumpenbetrieb, dermis jetzt nur in kleineren Ortschaften zur Anwendung gelange, sich auch für große Anlagen eigne; jetzt noch bestehende technische Schwierigkeiten würden sicher noch überwunden. Hauptsächlich dort, wo der Betrieb nur ein stundenweiser sei, wo Platzmangel vorhanden oder die Errichtung eines Schornsteins störend oder lästig sei, wären die Bedingungen für elektrischen Betrieb ohne weiteres gegeben. Das wirtschaftliche Moment sei bei Anlagen in Ortschaften bis zu 30 000 Emwohnern bei heideo Betriebsarten fast das gleiche, da die Mehrkosten der ekeftrischen Kraft durch Ersparnisie an Baukosten. Grunderwerb und Personalkosten gegenüber einer Dampfanlage aufgewogen würden. Ganz anders lägen aber die Verhältnisse bei Ortschaften mit über 30 000 Einwohnern. Von hier ab überstiegen die Kosten des elektrischen Betrieben diejenigen des Danipfbetriebes in starkem Maße und stellten sich bei einer Einwohnerzahl von 300 000 um über 100 Prozent höher. Bei dieser Berechnung hätten die Gut- achter den ihnen aufgegebenen Einheitspreis von 10 Pf. pro Kilo- Wattstunde zugrunde gelegt. Zugunsten des Dampfes spräche auch noch die Anpassungsfähigkeit der Kotbenpumpen. Durch schnelleres oder langsameres Arbeiten der Maschine könne für gleichmäßiges Fortschaffen der zufließenden Wassermenge, die bekanntlich an den verschiedenen Tageszeiten stark differiere, gesorgt werden, was in sanitärer Hinsicht sehr wünschenswert sei. Die elektrischen Zentri- fugalpumpen dagegen arbeiten mit stets gleicher Tourenzahl, wodurch es bei starkem Zufluß der Schmutzwässer zu Stauungen kommen könne. Aus diesen Erwägungen und in Berücksichtigung der hiesigen speziellen Verhältnisse empfahlen die Herren Gutachter den Dampfbetrieb. Die Genieindevertretung folgte dem fachmännischen Rat und be- willigte zunächst 80 000 M. zur Beschaffung einer neuen Dampf- pumpe. In der Diskussion wurde der Gemeindevorstand gefragt, wer den Gutachtern den Einheitspreis von 10 Pf. für elektrischen Strom aufgegeben habe und auf Grund welcher Offerten dies ge- schehen sei. Die B. V. E. W. würden den Strom ganz wesentlich billiger liefern können; von anderer Seite wurde ein Preis von 6'/, Pf. genannt. Eine präzise Antwort erfolgte nicht; es hieß nur, daß die B. V. E. W. die Auskunft erteilt hätten, daß der Preis keinenfalls 10 Pf. überschreiten würde. Immerhin eine merkwürdige Sache! Man läßt 10 Pf. bei der Rentabilitätsberechnung zugrunde legen und hinterher behaupten Gemeindevertreter, daß nur 6% Pf. in Ansatz kommen können. Richtig bleibt aber, daßselbstbei diesem Preise der Dampfbetrieb in großen Gemeinwesen rentabler ist. Die von den B. V. E. W. seinerzeit völlig kostenlos aufgestellte elektrische Zentrifugal- pumpe soll zu Versuchszwecken noch in Betrieb bleiben nnd wird wohl später von der Gemeinde übernommen werden. Der Ver­trag mit der Aufteilungskommission der Domäne Dahlem, wonach dieselbe gegen Zahlung von 200 000 M. das Recht erwirbt, ihre Regenwässer in den Steglitzer   Regenwasserkanal abzuleiten, wird sanktioniert. Zu Beginn der Sitzung machte der Gemeindevor- steher die Mitteilung, daß die Eröffnung der Badeanstalt nunmehr bestimmt am Mittwoch, den 8. Juli, stattfindet. Am Dienstag soll eine Vorbesichtigung seitens der Gemeindevertreter erfolgen, Die hiesige Spar- und DarlehnSkasse fallit k Wie derSt. Ztg." berichtet wird, wurde auf der letzthin abgehaltenen General- Versammlung den Mitgliedern die traurige Mitteilung gemacht, daß das gesamte Genossenschaftsguthaben in Höhe von 11 500 M. ver- loren sei und daß die beiden langjährigen Vorstandsmitglieder und kaufmännischen Leiter ausGesundheitsrückfichten" undUeber- bürdung" ihre Aemter vor einiger Zeit niedergelegt hätten. Es soll versucht werden, durch Werbung neuer Mitglieder frisches Betriebs­kapital zu erlangen. Die Kasse, die seit 18 Jahren besteht, zählte III Genossenschaftler, meist hiesige kleine Handwerker, Beamte und Gewerbetreibende, die der Verlust recht hart treffen wird.(Da es sich um ein bürgerliches Unternehmen handelt, erfährt man durch die Presse nicht, inwieweit der schlechte Gesundheitszustand der Vorstandsmitglieder und Leiter mit dem Fallissement in Ver- bindung steht. Nixdorf. Bei dem am Sonnabend in der Neuen Welt stattgefundenen Sommervergnügen des Wahlvereins ist ein blauer Kinderumhang gefunden worden. Derselbe ist abzuholen in der Parteispedition, Neckarstr. 2. Zehlendorf  . Aus der Gemeindevertretung. Die letzte Sitzung vor den Ferien hatte noch eine lange Tagesordnung zu erledigen. Zunächst handelte es sich um die Deckung für den Bau und die innere Ausstattung der Schulbaracke bei der Gemeindeschule I. Bekanntlich hatte man schon vor zwei Jahren beschlossen, un südlichen Ortsteil ein neues SchulhouS zu erbauen; der Bau wurde aber bis jetzt zweimal ver- tagt. Da aber unbedingt neue Klassenräume geschaffen werden müssen, so greift man zu dem schlechten Mittel des BarockenbaueS. Hierfür verlangt der Gemeindevorstand 12 066,05 M. aus den Ueber- schüssen des Jahres 1006. Die Vorlage fand ohne Debatte An- nähme. Nicht einmal eine leise Mahnung seitens der Vertreter der dritten Abteilung, speziell der neugewählten, wurde laut. um nun endlich den so dringend notwendigen Schulneubau zu beginnen. Unsere Gemeindevertreter sind ja auch alle so gestellt, daß es keiner von ihnen notwendig hat, seine Kinder vom Ortsteil Süden" in die Geniemdeschule I zu senden. Dieses Schweigen ist bezeichnend für die Vertreter desGemeinwohls", als die sich die Herren so gern und oft auffpielen. Das Gemeindehaus bedarf einer Erweiterung und zu diesem Zwecke wurden 46 700 M. gefordert, welche aus Anleiheniitteln zu decken sind. Für bauliche Veränderungen im alten Ge­meindeschulhause wurden 2000 M., die aus den Ueber- schüssen von 1907 entnommen werden sollen, bewilligt. Von größerer Wichtigkeit für die Arbeiterschaft war die Vorlage be- treffs Anlage eines Spielplatzes nebst Unterkunftsraum. Die Ge- meinde besitzt in der Spandauer Straße ein Grundstück, welches sich zu einem Spielplatz für die Schulen eignet. Neben oben erwähntem Unterkunftsraum sollen noch ein Geräteraum und zwei Aborte ge- schaffen werden. Da die Wasserleitung bis zum Spielplatz ver- längert werden soll, belaufen sich die Kosten auf 8500 M. Man sollte meinen, daß eS bei dieser Vorlage überhaupt keine Meinung«- Verschiedenheit geben könne. Doch konnte es Herr Münzer, auch ein Vertreter derAllgemeininteressen", nicht verkneifen, gegen die Vorlage wegen der Höhe zu reden. Ausgerechnet Herr Hammer mußte den Herrn erst daraus aufmerksam machen, daß die Errichtung von Kinderspielplätzen die beste KapitalSanlage sei. Schließlich wurde die Vorlage in der Form angenommen, daß der Spielplatz noch etwas vergrößert wird und die Kosten nicht höher als 8000 M. sein dürfen. Als nächster Punkt stand die Fest­setzung des Fremdenschulgeldes für die Gemeindeschule zur Beratung. Dasselbe wird mit Rückwirkung vom 1. April d. I. auf 100 M. festgesetzt. Nach Erledigung einiger kleinerer Vorlagen und der welterschütternden Mitteilung des Gemeindevorstehers, daß sich ein neuerBürgerverem Süden" gebildet habe, fand die öffentliche Sitzung ihr Ende. Schmargendorf  . In der letzten Mitgliederversammlung des Wahlvereins erstattete nach einem Rückblick auf die verflossene Landtagswahl Genosse Hildebrandt einen Bericht von der letzten Gemeindevertretersitzung. In diesem Dorfparlament dauern die öffentlichen Sitzungen in der Regel 1020 Minuten. Die letzte Sitzung nahm seltsamerweise 1% Stunden in Anspruch, für hiefige Verhältniffe eine ganz un- erhörte Begebenheit. Grund hierfür war ein Vertrag, den die Ge- meinde vor Jahren mit der Westlichen Vorortbahn abgeschlossen hatte. Demnach war diese Verkehrsgeselkschaft gegen eine Haftsumme von 10000 M. verpflichtet, bis 1000 neben der bestehenden noch zwei weitere Straßenbahnlinien zu legen. Die Gesellschaft hat bis dato aber noch nicht den geringsten Schritt zur Verwirklichung dieses Planes getan, lieber will sie die Haftsumme bezahlen, als eine nicht rentierende Linie zu bauen. Alle Vorhaltungen seitens der Gemeinde halfen nicht und so ist beschlosien worden, gegen die Gesellschaft klagbar vorzugehen. Schuld an dieser brüsken Haltung der Bahngesellschast find aber nur die früheren Gemeindevertreter, die sich von der Bahn- gesellschaft das Fell über die Ohren ziehen ließen und nichts davon nierkten. Es ist deshalb auch kein Wunder, wenn die Bahngesellschaft für die Durchführung der Bahnlinie Wilmersdorf Steglitz durch Schmargendorf   eine jährliche Garantiesumme von 80000 M. ver­langt. Einer Gemeindevertretung, welche sich so übertölpeln läßt, kann man eben alles bieten. Jetzt find allerdings einzelne Gemeinde- Vertreter bestrebt, die Sünden früherer Vertreter gutzumachen. Sache der Einwohnerschaft Schmargendorfs, besonders der Arbeiterschaft, ist es nun, den Vorgängen in den Vertretersitzungen ein bißchen mehr Aufmerksamkeit zu schenken wie bisher. In der Mitglieder- versainmlung wurden dann noch sechs Genossen in den Wahlverein aufgenommen. Ferner wurde beschlossen, am 15. August im hiesigen .Schützenhaus" das Stiftungsfest des Wahlvereins stattfinden zu lassen, wozu besonders auch auf die Anwesenheit von Genossen aus den umliegenden Wahlvereinen gerechnet wird. Nach einer kurzen Diskussion über bessere Zeitungsbestellung und andere Sachen schloß die gut besuchte Versammlung. Hohen-Neuendorf  . In der Nacht vom 22. zum 23. September 1906 war, wie unseren Lesern erinnerlich sein wird, der Zimmermann Genosse Hermann von dem Gen- darmerie-Wachtmeister Jude erschossen worden. Die gegen Jude erstattete Anzeige wurde zur Zeit abgewiesen. Nun- mehr erfahren wir, daß auf die gegen diesen Bescheid ein- gelegte Beschwerde hin die Erhebung der Anklage endlich doch beschlossen worden ist. Es muß also an zuständiger Stelle erkannt worden sein, daß Jude sich nicht in Notwehr befand, und daß er von seiner Dienftwasfe einen Wider, rechtlichen Gebrauch gemacht hat. Von einer Verhaftung des schießlustigen(Jen- darmeo ist uns bisher nichts bekannt geworden,... Berichts-Zeitung, Nicht geaaunt, nicht gemeint, aber doch beleidigt. Seit länger als zwei Jahre zieht sich eine Beleidigungsklage hin, die ein Landrat v. Sivers(ohne e) gegen unseren verantwort- lichen Redakteur, Genoffen Weber, angestrengt hat. Der Klage liegt ein Artikel desVorwärts" vom 11. Februar 1906 zugrunde. welcher die Greueltaten schildert, die von baltischen Junkern gegen russische Revolutionäre verübt worden sind. Unter anderem ist auch davon die Rede, daß manche dieser Junker Brandstiftungen auf ihren Gütern veranlaßten, um die Versicherungssummen zu erhalten und den Verdacht auf die Revolutionäre zu lenken. In dem Artikel wurden einige Namen genannt, deren Träger der- artige Brandstiftungen veranlaßt haben sollen, darunter auch der Name von Sievers(mit e). Trotz der abweichenden Schreibweise seines Namens glaubte der livländische Laudrat von Sivers auf Nömerhof bei Riga   die Angaben des Arttkcls auf sich beziehen zu dürfen. Er strengte beim Schöffengericht Berlin-Mitte die Belci- digungsklage gegen Genoffen Weber an. In allen Terminen, die seit jener Zeit in dieser Angelegenheit stattfanden, erklärte Weber stets, die Angaben des Arttkels bezögen sich gar nicht auf den Kläger  , es sei vielmehr ein Herr v. Sievers in Rappin gemeint und auf diesen, nicht aber den Kläger  , bezögen sich die angegebenen Tai- fachen. Schließlich ist auch über diese Behauptung des Angeklagten Beweis erhoben worden. Der Verfasser jenes Artikels, ein rufst- scher Flüchtling, der sich zurzeit in New Uork aufhält, ist konr- missarisch vernommen worden und hat ausgesagt, daß sich die An- gaben des Artikels auf v. Sievers-Rappin beziehen. Trotz alledem hielt v. Sivers-RSmerhof hartnäckig an der Klage fest. Er Hat auch den Vergleich abgelehnt, den der Vorsitzende des Gerichts im vorigen Termin vorschlug und der darin bestand, daß Weber, wie schon öfter, erklärte, er habe den Kläger nicht gemeint. Hierauf fand gestern wieder ein Termin vor dem Schöffengericht statt. Wäh- rend der Vertreter des Klägers eine empfindliche Strafe gegen den Angeklagten beantragte, forderte Rechtsanwalt Theodor Liebluecht als Verteidiger Webers dessen Freisprechung. Er bestritt die Aktivlegitimation des Klägers. Dieser müsse beweisen, daß er ge» meint sei oder daß der Angeklagte das Bewußtsein hatte, die An- gaben des Artikels könnten sich auf den Kläger beziehen. Dicjer Beweis sei nicht erbracht. Im Gegenteil sei durch die Aussage des Zeugen erwiesen, daß ein anderer als der Kläger   gemeint sei. Das Gericht kam sonderbarerweise zu einer entgegengesetzten Auffassung, es verurteilte Weber»u einer Geldstrafe von 100 M. und erteilte dem Kläger   die Befugnis, das Urteil auf Kosten des Beklagten imVorwärts", in derRigaer Zeitung" und in der Düna-Zeitung" zu veröffentlichen. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende; Die Aktivletzitimation des Klägers sei da- durch gegeben, daß bei der allgemeinen Fassung des Artikels jeder v. Sievers in Livland   sich beleidigt fühlen konnte und daher das Recht zu klagen habe. Die abweichende Schreibweise des Namens sei unerheblich. Unbegründet sei auch der Hinweis des Klägers, daß fich doch nicht jeder Träger des Namens Lehmann oder Schultze beleidigt fühlen könne, wenn irgend einem nicht näher bezeichneten Lehmann oder Schultze ehrenrührige Handlungen nachgesagt werden. Lehmann und Schultze seien Sammelnamen, während den Namen v. Sievers in der Hauptsache nur Mitglieder einer Familie führen. Für den Dolus des Angeklagten sei nicht erforderlich, daß er das Bewußtsein der Beleidigung gegenüber der Person des Klä- gers gehabt habe. Als Milderungsgrund komme in Betracht, daß der Angeklagte den Artikel nicht selbst verfaßt habe und daß er weniger die Person des Klägers, als vielmehr den baltischen Adel insgesamt treffen wollte. Andererseits sei aber doch die Ehre des Klägers schwer beleidigt._ Die«Gesetzwidrigkeit" der Straßrndemonstrationen. Aus Anlaß der Protestkundgebungen vom Januar 1908, die sich gegen die preußische Dreiklaffenschmach richteten, haben in den letzten Monaten unsere Gerichte in zahlreichen Fällen darüber zu entscheiden gehabt, ob und wann Straßendemonstrationen als gesetz- widrig anzusehen seien. Ein Schöffengericht hat einem Wahl- rechtsprotestler mit rückhaltloser Offenheit erklärt, es sei ein Unter- schied zu machen zwischen den Demonstranten von 1908, die ihre Unzuftiedenheit mit dem Dreiklassenwahlrecht zum Ausdruck brachten, und jenen anderen Demonstranten von 1907, die ihre Freude über den der Regierung erwünschten Ausfall der Reichs- tagswahlen bekundeten. In einem bedenklichen Gegensatz zu dieser Ansicht steht, so scheint es. die Begründung eines Urteils, das jetzt gegen einen anderen der WaHlrechtsprotestler von einer Straf­kammer gefällt worden ist. Am 12. Januar 1903 beteiligte der Stukkateur Wenske sich an den Protestkundgebungen der Arbeiterbevölkerung Groß-Berlins durch Besuch der Versammlung im Feenpalast. Als nach Schluß der Versammlung die auf die Straße hinausflutende Menge i» Hochrufe auf das freie Wahlrecht und auf die Sozialdemokratie ausbrach, stimmte auch W. ein. Polizeihauptmann Wolfheim, der mit einem Heer von Schutzleuten auf der Straße stand, empfing die Versammlungsteilnehmer mit dem Kommando, ruhig zu sein. Einen der Rufer, Wenske. griff er eigenhändig heraus, um ihn einem seiner Schutzleute zu übergeben. W. kriegte ein polizeiliches Strafmandat wegen groben Unfugs durch lautes Rufen sowie wegen Nichtbefolgung der Anordnungen der Polizei. Das Schöffen» gericht, dem er die Sache zur richterlichen Entscheidung unter- breitete, sah beides als erwiesen an und erkannte auf 69 M. Geld- strafe(eventuell 12 Tage Haft). W. legte Berufung ein, weil er fein Verhalten nicht für gesetzwidrig hielt. Berufung wurde aber auch von der Staatsanwaltschaft eingelegt, weil ihr die Strafe noch nicht hoch genug erschien. Gestern hatte die Strafkammer VIIIL des Landgerichts I Berlin   zu entscheiden. Der Angeklagte bestritt nicht, in die Hochrufe eingestimmt zu haben. Er behauptete aber, er habe das nur ein einziges Mal ge- tan, ohne vorher ein Ruhegebot gehört zu haben. Polizeihaupt- mann Wolfheim schilderte in drastischen Ausdrücken, wie die Menge die Ordnung gestört" habe. Sie habegejohlt", habe einenun­geheuren Radau" gemacht, es seihaarsträubcud" gewesen. Bcsou- der» Wenske habe, den Hut schwenteiid,geschrien, als ob er Geld dafür kriegte". Der so überaus feinfühlige Herr Hauptmann Wolf- heim gehört offenbar zu denjenigen Polizeioffizicren, die den patriotischen WMnachtSradau vom 5. Februar 1907. der von 7 Uhr