die sonst gegent Arbeiterveranstaltungen herhalten müssen, fommen bei großen Klimbim- Feiern nicht in Betracht. Als die Arbeiterschaft in diesem Jahre die Hergabe des großen Heiligengeistfeldes zur Aufstellung des Maifestzuges verlangte, wurde das aus Verkehrsgründen abgelehnt. Mehr Glück haben die Schüßenbrüder gehabt, deren 16. deutsches Bundesschießen im Jahre 1909 in Hamburg stattfindet. Den Schützenbrüdern wird nicht allein auf Wochen das Heiligengeistfeld zur Verfügung gestellt, sondern der Senat beantragt auch noch, zur Ausgestaltung dieses Festes 150 000 Mart zu bewilligen. Dieser Antrag beschäftigte am Mittwochabend das illustre Hamburger Parlament. Mit guten Gründen zog Genosse Stolten gegen diese Verschleuderung öffentlicher Gelder zu Felde, zu Felde, dabei betonend, daß die Sozialdemokratie stets für die Förderung von Kulturund sozialen Aufgaben eintrete. Für reine Vergnügungszwecke könne seine Partei keine Gelder bewilligen, zumal hier stets eine unparitätische Haltung seitens der Behörden beobachtet werde. Ein Freifinniger" berstieg sich zu der Phrase, das Geld müsse bewilligt werden, weil die ganze Welt auf uns sieht". Dieses Argument" war so durchschlagend, daß die von Schützenfeststimmung beseelte Mehrheit der Bürgerschaft die 150 000 m. glatt bewilligte. Leistenbruch als Betriebsunfall.
Da heute leider sehr selten Leistenbrüche noch als Betriebsunfälle angesehen und entschädigt werden, so ist nachstehender Fall doppelt interessant.
Hauptungen der Beklagten; Ferner wurde beschlossen, Beweis zu erheben über die Be-[ bei Verlegungen, die nicht selten bei der schweren Arbeit vorkommen, fehlt der Heilgehilfe, der in anderen Betrieben stets zur
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bor und beim Abschluß der beurkundeten Abmachungen sei so- Stelle ist, um den ersten Verband anzulegen. Am 4. Juli flog wohl von seiten der Arbeitgeber wie der Vertreter der Arbeiter einem Arbeiter ein Stüd Schlacke ins Auge; er lief ratlos umdarauf hingewiesen worden, daß jene Abmachungen teine her und niemand wußte ihm zu helfen. Als er später zum Arzt rechtliche, sondern nur eine moralische Verpflichtung fam, hörte er, daß entsprechende Hilfe sofort notwendig gewesen beider Teile begründet, daß sie auch nur für die erste wäre und er nun das eine Auge verlieren werde. In der Zeit nach der Aufhebung der Sperre, und spätestens bis 1. Oftober Diskussion wurden die Klagen noch fortgesetzt. Nicht eine 1907, gelten sollten; daß ferner der Beklagte Doering bei den Ver- Stimme erhob sich zugunsten der Firma, obgleich es hieß, daß handlungen, welche zu jenen Abmachungen geführt hätten, aus- Vertreter der Betriebsleitung anwesend seien. Im Gegensatz zu drücklich erklärt habe, daß er und sein Verband auf die Presse, den früheren Betriebsversammlungen waren diesmal sehr viele insbesondere das„ Echo" und den Vorwärts", keinen Einfluß Arbeiter dem Rufe gefolgt und der geräumige Saal war start ausüben und daher für etwaige Zeitungsartikel teine Verant- besetzt. wortung übernehmen könnten." Nach einem energischen Appell Sierings, den freien GewerkAm Donnerstag vor acht Tagen beschäftigte diese Angelegenheit schaften als Mitglieder beizutreten, wurde die folgende Resolution erneut das Hanseatische Oberlandesgericht als Berufungsinstanz. Für angenommen: die Behauptung, daß es sich bei jenen Abmachungen nur um eine und" Nölle legen entschieden Protest ein gegen die unleidlichen BeDie am 7. Juli versammelten Arbeiter der Firma Steffens moralische Verpflichtung beider Teile handele und daß Doering triebsverhältnisse. Sie fordern von damals erklärt habe, daß er auf die sozialdemokratische Presse greifende Abstellung dieser Mißstände. Sie verpflichten sich, Mann feinen Einfluß auszuüben vermöge, wurden mehrere Zeugen ver für Mann der Organisation beizutreten und unter den Mitarbeitern für den Anschluß an die freien Gewerkschaften nach Kräften zu agitieren, denn sie sind der Ansicht, daß die Verhältnisse des Betriebes nur durch die Hilfe einer starten Organisation dauernd gebessert werden können."
nommen.
Deutfches Reich.
Husland.
Lohnkampf der Maschinisten und Heizer der holländischen Rheinschleppdampfer.
Reichstagsabgeordneter Dr. S. Heckscher: Er habe nicht als Jurist, sondern als Sozialpolitiker, Nationalökonom und Freund der Die 59 Jahre alte Bauerswitive M. P. in Unterfranken war Gewerkschaften an den Verhandlungen teilgenommen, nachdem er im Mai 1907 nachmittags mit Kleemähen beschäftigt. Der Klee bon beiden Seiten zur Teilnahme ersucht worden sei. In England war infolge der Hize umgefallen und deshalb sehr schwer zu mähen. ſpiele bei wirtschaftlichen Kämpfen der Vermittler, ein unparteiischer Bei dieser Tätigkeit hatte sich die Sense im Klee verfangen und verspürte Dritter, eine große Rolle. Von den dort gesammelten Erfahrungen über die Glasschleiferei Otto de Crignis in München ist noch nicht Glasschleifer, Obacht! Die wegen Tarifbruch verhängte Sperre die Frau beim Zerren und Mühen plöglich einen heftigen Schmerz geleitet, habe er sich bemüht, beiden Teilen annehmbare Friedens- aufgehoben; der Betrieb bleibt weiter gesperrt. und Stechen in der rechten Leistenbeuge. Beuge war der Bäder- bedingungen zu schaffen. Es sei in der Verhandlung gesagt worden, Lehrling K., welcher den Klee abholen wollte, welcher auch die Verletzte zu Herrn Doering, dem Vorsitzenden des Hafenarbeiterverbandes, fofort auf einem Wagen nach Hause gebracht hatte. Am anderen tönne man das Vertrauen haben, daß er die Wünsche der ArbeitTage wurde der Arzt aus dem drei Stunden entfernten Orte geholt, geber hinsichtlich der Maifeier bei seinen Freunden zur Geltung welcher einen eingeklemmten, nicht zurückzubringenden taubeneigroßen Leistenbruch konstatierte, der noch am gleichen Tage im Krankenhause bringen werde. Was die Vereinbarungen anlangt, so erinnere er sich Jm vorigen Jahre erreichten die Maschinisten und Heizer der zu Sch. radikal operiert werden mußte. Die Operation war sehr nicht, daß dabei die Frage aufgeworfen worden sei, ob es sich um holländischen Rheinschleppdampfer nach kurzem Streit eine annehm schwer, so daß eine Darmnaht gemacht werden mußte. D6 folche mit juristischer Verbindlichkeit handle, jedenfalls bare Regelung ihrer Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Damals herrschte schon der Arzt der landwirtschaftlichen Berufs- sei nicht ausdrücklich hervorgehoben worden, daß die Ab. eine sehr gute Konjunktur, die Besitzer der Schleppdampfer, meist genossenschaft mitteilte, daß es fich im bor machungen einen juristischen Charakter tragen Kleinunternehmer, erzielten selbst hohe Preise für ihre Fahrten und plötzliches Auftreten) handele, lehnte diese doch die Entschädigung daß moralische Verpflichtungen eingegangen ist die Konjunktur bedeutend abgeflaut, die Preise sind gesunken und liegenden Falle um eine traumatische Hernie( Ueberanstrengung, sollten, so daß er den Eindrud gewonnen habe, befürchteten mit Recht, daß Unnachgiebigkeit gegen die Forderungen der Arbeiter ihnen das glänzende Geschäft verderben würde. Nun des Unfalles ab und gab der schwerverletzten Frau mittels vorgedruckten Bescheides kund, daß es sich um eine Entwickelung längst verlangt wurde, die Vertreter der Hafenarbeiter sollten für sind außer Kraft getreten. Die Arbeiter aber sollen durch Verworden seien. Als von einem Vertreter der Arbeitgeber die im vorigen Jahre getroffenen Abmachungen mit den Arbeitern bestandener Bruchanlagen gehandelt habe, welche der Arzt aber ausdrücklich bestritten hatte. einen längeren Zeitpunkt sich verpflichten, in der Presse schlechterung ihrer Arbeitsbedingungen den Schaden tragen. Die Die Berufung der Verletzten hatte Erfolg. Das Schieds- Warnungen vor Zuzug nach dem Hamburger Hafen zu unterlassen, Unternehmer haben inzwischen auch eine Organisation gegründet, die gericht für Arbeiterversicherung zu Würzburg berurteilte die habe selbst der Sekretär des Hamburg - Altonaer Arbeitgeberverbandes, unter anderem Festsetzung der Arbeitsverträge des Schiffspersonals Berufsgenossenschaft, der Berlegten eine Rente von 40 Proz. zu Freiherr v. Reisnig, sich dagegen gewandt mit dem Bemerken, auf ihrem Programm hat. Vorschläge des Maschinisten- und Heizerzahlen, die aber bei dem niedrigen ortsüblichen Lohne nur 8,90 M. daß auch die Arbeitgeber sich auf solche Verpflichtungen von längerer organisation ab und sie sucht nun einen verschlechterten Vertrag den verbandes zu einem neuen Tarifvertrag lehnte die Unternehmerpro Monat beträgt. Der Sachverständige des Schiedsgerichts Dr. Körber schloß sich teine Garantie dafür übernommen, daß keine War- die diesen Vertrag nicht anerkennen wollen. In Rotterdam liegt Zeitdauer nicht einlassen würden. Doering habe in der Sigung Arbeitern aufzuzwingen. Seit dem 8. Juli werden alle entlassen, der Ansicht seines Kollegen L. an und erklärte in seinem Gutachten, daß er die Einklemmung für einen Betriebsunfall halte. Nach der nungen vor Zuzug in der sozialdemokratischen Presse erscheinen bereits eine große Anzahl von Schleppdampfern still, von denen die Operation fei Brand des betreffenden Darmstückes eingetreten und Bemannung ausgesperrt ist. sei der Verlauf fein günstiger gewesen. Dadurch sei die Bruchpforte größer geworden, so daß die Frau ständig eine Binde tragen und eine gewisse Vorsicht in der Diät halten müsse.
Kaum war aber das Urteil ergangen, so hat die Berufsgenossenschaft eiligst die Rente wieder auf 15 Proz. herabgesetzt und erhält die Verletzte jetzt gar nur 2,25 M. Rente pro Monat.
Um des Anspruchs auf Rente nicht verlustig zu gehen, ist fofortige Anmeldung beim Austritt des Bruches dringend er forderlich.
würden.
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bon würden. Von einer
Der Achtstundentag für Bergleute.
Der Zeuge Doering bestätigt die Ausführungen des Vorzeugen und fügt hinzu, daß in den Kreisen seiner Freunde allgemein die Ansicht vertreten worden sei, daß die Abmachungen nur während der Dauer der Konfliktszeit, bis zum 1. Oftober 1907, Achtstundengesetz für Bergleute angenommen worden; 390 Stimmen Mit überwältigender Majorität ist im englischen Unterhause das gelten sollten und nach Durchführung des Versprechens der Reeder, wurden für, 120 gegen diese Reform abgegeben, die für ein Heer die Presse habe es teinen Einfluß, weil Notizen über Warnungen 1 Stunden Muße bringt. Die Kohleninteressenten hatten außervor Zuzug" an den einzelnen Orten entständen und einen Schichtwechsel einführen zu wollen, gegenstandslo s seien. Auf von nahezu einer Million Arbeiter einen Gewinn von durchschnittlich halb und innerhalb des Hauses alles getan, um Stimmung gegen anderen Parteiorganen übernommen die Bill zu machen, indem fie auf die daraus entspringende Breis Ueber die Sonntagsruhe in Glashütten dauernden Vereinbarung erhöhung hindeuteten. Es fehlte aber auch nicht an Vertretern berg tönne überhaupt nicht die Rede baulicher Interessen, die sich für die Reform aussprachen. So er traf soeben der Straffenat des Oberlandesgerichts als fünfte fein. Die ganze Zusammensetzung der Teilnehmer an Instanz eine allgemein interessierende prinzipielle Entscheidung. Die Sigung sei nicht eine derartige gewesen, daß es sich der Klärte Sir Mc Laren, daß die Hauskohle pro Tonne höchstens unter der Firma Georg Hirsch in Arnsdorf bei Radeberg bestehende eine Abmachung im juristischen Sinne handeln könnte, denn selbst würde. Die Konsumenten hätten sich aus anderen Ursachen schon um um 20 Pf., andere Kohlen um 25-50 Pf. pro Tonne steigen Glasfabrik wurde vor einigen Jahren um einen Glas- und einen Stredofen erweitert. Borher hatte die Fabrik mit zwei Glas- und der Generaldirektor Ballin sei nicht als Beauftragter einer Organi- Preissteigerungen bis zur täglichen Höhe von 1 Schilling gefallen einem Stredofen gearbeitet. Die behördliche Genehmigung fation erschienen gewesen. Er, Zeuge, habe nur gesagt, er wollte lassen müssen. zur Erweiterung wurde davon abhängig gemacht, daß an feinen Leuten dies und jenes zur Annahme empfehlen, womit er Das Gesetz wurde vom Handelsminister Churchill mit großer Sonn- und Festtagen jedes Streden des Glases zu unter- doch klar ausgedrückt habe, daß es sich um einen Vertrag mit tages im Interesse der Gesundheit, Erholung, der Kultur und ErEntschiedenheit vertreten. Er forderte die Einführung des Achtstundenbleiben habe. Trotz dieses Verbotes ließen die Inhaber der Fabrit, Rechtsverbindlichkeit nicht handle, wie er auch einen solchen mit ziehung der Arbeiter, deren Arbeitskraft an Intensivität gewinnen die Herren A. Georg Hirsch und Julius Haase während der Jahre Personen so verschiedener Verbände nicht abgeschlossen hätte. 1906 und 1907 fast alle Sonntage an den Glas- und Streckwerde. Er könne nicht einsehen, warum die Billigkeit der Produkte Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Hafenbetriebs- immer auf Kosten der Humanität erreicht werden solle. Seine Fähigkeit öfen arbeiten. Die Behörde stellte daraufhin gegen die Invereins, Matthias, erklärt, die Reeder würden sich auf solche sich zu wundern werde absorbiert nicht durch das Verlangen der haber Strafantrag wegen Verlegung der§§ 146 a und Abmachungen nicht eingelassen haben, zumal fie mit großen Stoften 105b der Reichsgewerbeordnung. Der§ 105b befaßt sich mit dem Berbot der Sonntagsarbeit in Hütteniverken und Fabriken. Leute nach Hamburg geschafft hätten. Die hohen Nachtlöhne hätten § 1050, 3 und 4, bestimmt dagegen, daß alle den Betrieb vor sie nur unter Voraussetzung dauernder friedlicher Verhältnisse bebereitenden Arbeiten an Sonntagen erlaubt sind, darunter fällt auch willigt. das Verarbeiten der flüssigen Glasmassen, das sogenannte Glasblasen. Das Schöffen- und das Landgericht sprachen die beiden Angeklagten frei und erkannten das fonntägliche Glasstrecken als im Sinne der Gewerbeordnung erlaubt an. Die Staatsanwalt schaft legte daraufhin Revision beim Oberlandesgericht ein und erzielte eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Dr. Blitz, Vertreter der Beklagten , bestreitet, daß ein Ver
Bergleute, sondern er habe nur Bewunderung für die Mühle, die Ruhe, das Behagen und die Selbstzufriedenheit, mit welcher die Leute im Seidenhut und weißer Weste die Notwendigkeit diefer Reform bestreiten. Er bewillkommne das Gesetz um seiner selbst Der Vertreter der Kläger , Dr. Ehlers, sucht den Nachweis zu zu einem Fortschritt auf dem Wege zur industriellen Demokratie. willen, aber noch mehr als Vorläufer einer allgemeinen Bewegung erbringen, daß hier Privatabmachungen mit Klageberechtigung in Frage tämen. Des weiteren wendet er sich gegen die Ansichten man vergeblich nach solch vernünftiger Rede aus dem Munde eines In den Annalen preußisch- deutschen Parlamentarismus wird Dr. Heckschers, der Licht und Schatten nach beiden Seiten" ver- Ministers suchen.
teilt habe.
machten bie Angelflagten abermals geltend, daß das Streden trag im Rechtsfinne vorliege, wobei er fich auf das Beugnis des Letzte Nachrichten und Depeschen.
des Glases an Sonntagen nicht zu umgehen sei. Der Dr. Heckscher bezog. Nach dessen Aussage falle der Anspruch der ganze Betrieb würde unter der Einstellung des Streckens Kläger in sich zusammen.
an Sonn- und Feiertagen leiden und sich nur unter großen Nach mehrstündiger Berhandlung wurde die Urteilsverkündung Verlusten aufrecht erhalten lassen. Die fertigen Glasivalzen auf den gestrigen Donnerstag ausgesetzt. würden durch den Temperaturwechsel leiden und noch andere MißWie uns ein Privat- Telegramm meldet, wies das Oberlandeshelligkeiten entstehen. Das Landgericht verurteilte beide
Eine treffliche Antwort an King Edwards Adresse. London , 9. Juli. ( W. T. B.) Wegen der Unterlassung Windsor an den Deputierten der Arbeiterpartei Keir Hardie der Einladung zu dem Gartenfest im königlichen Park zu
Angeklagte zu einer geringen Geldstrafe und führte aus, daß gericht die Klage der Reeder gegen die Hafenarbeiter in allen Buntten am 21. v. M. beschloß diese Partei, das Hofmarschallamt zu die von ihnen angeführten Schwierigkeiten in allen Glashütten vor- fostenpflichtig ab und hob die einstweilige Verfügung auf. handen seien und nicht nur speziell für sie in Betracht kämen. Die Auslegungen der Reichsgewerbeordnung laffe übrigens über die Art der Sonntagsarbeit feinen Zweifel. Diesem Urteil schloß sich nunmehr der Straffenat des Oberlandesgerichts an, wodurch die Angelegenheit endlich ihre Erledigung findet.
Der Prozeß zeigt, wie ungern Gerichte das Vorliegen eines Verstoßes gegen Arbeiterschutzbestimmungen anerkennen. Auch in Breußen soll entgegen dem Reichsgesetz das Strecken des Glases an Sonntagen noch feineswegs verschwunden sein.
flärt wurde.
Gewerkschaftliches.
Der Reinfall der Reeder.
ersuchen, die ganze Partei von der Einladungs. liste für Hoffestlichkeiten zu streichen, bis Keit Hardies Name wieder auf die Liste gesezt sei!
Neichstagswahl.
Eine Betriebsversammlung der Arbeiter und Handwerker der Firma Steffens und Nölle, Rigdorf, fand am Dienstag abend bei Felsch in der Knesebeckstraße statt. Die Firma beschäftigt gegen- Kolmar in Posen, 9. Juli. ( W. T. B.) Bei der heutigen wärtig etwa 600 Leute, die zum Teil im Metallarbeiterverband, Reichstagsstichwahl im Wahlkreise Bromberg 1( Solmar- Czarnikau im Verband der Schmiede und im Handels- und Transportarbeiter- Filehne) erhielten Gutsbesitzer Ritter( f.) 14 507 und Redakteur verband organisiert sind. Ein großer Teil der Arbeiter steht den von Lebinski( Pole) 7467 Stimmen. Ersterer ist somit gewählt. Organisationen noch fern und darum sind auch die Verhältnisse dort schlechter als in anderen Betrieben für Eisenkonstruktionen, obgleich überall noch viel zu wünschen übrig bleibt. W. Siering vom Verband der Schmiede erörterte in einem längeren Vortrage die besonderen Mißstände bei Steffens und Nölle, über die
Volkshygiene darf nicht viel kosten!
In diesem wiederholt zur Verhandlung gelangten Zivilprozeß von den Arbeitern bitter Klage geführt wird. Die Entlohnung Reichsgesundheitsamt Vorberatungen stattgefunden hatten, hat der Zivilsenat III des Hanseatischen Oberlandesgerichts als ist sehr schlecht; viele Arbeiter verdienen nur 18-20 Mart pro tagte heute hier die internationale Heilstättenfommission, um Berufungsinstanz vor einigen Wochen die Berufung des Klägers Woche; Ueberstunden werden verlangt, ohne die Arbeiter zu zur Vermeidung übertriebener Soften beim Bau von Volts. gegen das Teilurteil des Landgerichts vom 4. Februar d. J., wo- fragen, ob sie auch damit einverstanden sind. Ein Kolonnen= nach die Klage gegen die Mitgliedschaft der Schauerlente des Hafen- istem ist eingeführt, das den Arbeitern schwere Nachteile bringt; heilstätten hygienische Mindest forderungen aufzustellen, arbeiterverbandes zurückgewiesen wurde, verworfen, während in den sie wissen bei den Akkordarbeiten oft nicht, wieviel sie überhaupt die der nach Philadelphia einberufenen internationalen Tuberanderen Klagepunkten die Reeder ein obfiegendes Urteil erzielten, am Sonnabend zu fordern haben. Ein Stundenlohn von 48 Pfg. fulosekonferenz unterbreitet werden sollen. Deutschland war indem dieser Teil der Klage dem Grunde nach für berechtigt er- gilt schon als hoher Verdienst. Und nun beginnt man noch mit bertreten durch Direktor Freund, Geheimrat Liebrecht und ProLohnabzügen! Ein Arbeiter, der nach 10 Jahren den fessor Pannwig, außerdem hatten Frankreich , Desterreich, Bezüglich der Klageabweisung gegen die Schauerleute führte das Gegen die Lohnabzüge haben sich die Arbeiter mit Vorstellungen fandt. Stundenlohn von 48 Pfg. erhielt, soll jetzt für 40 Bfg. arbeiten. England, Schweden , Dänemark und Belgien Vertreter entOberlandesgericht aus: an die Betriebsleitung gewandt, aber ohne Erfolg. Man verDaß bei einem nicht rechtsfähigen Verein einzelne sucht, durch Verlängerung der Arbeitszeit, durch Ueberstunden die juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereine zugleich Mit- Erbärmlichkeit der Entlohnung zu verdecken. Nicht ein einziger glieder sind, ist nichts Seltenes und unterliegt feinem rechtlichen Betrieb dieser Branche in Berlin wechselt die Arbeiter so oft wie Frankfurt a. M., den 9. Juli. ( B. H. ) Von dem SchöffenBedenken. Es würde daher rechtlich nichts im Wege sein, die Steffens und Nölle. Wer irgend eine beffere Gelegenheit findet, gericht in Vilbel wurde heute der Gutspächter Georg Dieß aus Mitgliedschaft, obwohl fie nur einen Teil des Verbandes bildet, gibt sofort die Arbeit dort auf, und das ist jedenfalls ein deut. Niedererlenbach wegen Nahrungsmittelfälschung( er hatte feit als nicht rechtsfähigen Verein innerhalb des Verbandes auflicher Beweis, wie schlecht es mit den Arbeitsverhältnissen dort Jahren der Milch bis zu 30 Proz. Waffer zugesetzt) zu drei Monaten zufassen. Das wäre aber nur zulässig, wenn dem Statut ent- bestellt ist. Große Nachlässigkeit herrscht auch hinsichtlich der sanitären Gefängnis, 500 Mart Geldstrafe, seine Frau zu 300 Mart, ein nommen werden könnte, daß für die Mitgliedschaft ein Wirkungs- Bustände. Es wird nichts gegen die oft sehr arge Staubent. Schweizer zu 100 Mark Geldstrafe verurteilt. freis besteht, der sich neben demjenigen des größeren Verbandes widIung getan, die Ventilation ist äußerst mangelhaft. als ein selbständiger, vom Verbande unabhängiger darstellt. Gerade Mit Etel greifen die Arbeiter die von der Firma gelieferten Buklappen" an. Für Hilfe bei Unglüdsfällen ist schlecht gesorgt;"
an diesen Voraussetzungen fehlt es aber."
Milchplantscher.