treffend die Bohtottierung der Wertstantine der Schwarzkopfffchent Maschinenfabrit in Wildau :
,, Die in Frage kommende Brauerei( Schloßbrauerei Königswusterhausen) liefert 64 Flaschen für 3 M. an die Firma, während die Arbeiter die Flasche mit 10 Pf. pro Stück bezahlen müssen".
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man nichts bon einer Automobi Itour richts angenommen, daß sich die gesprochenen Worte in dem Rahmen zur Erkundigung nach dem Befinden einer einfachen Trauerkundgebung bewegten, und daß sie nicht der Verwundeten." geeignet waren, die Feierlichkeit und die öffentliche Ordnung zu Der unter dem Verdacht, das Attentat auf das Logisschiff gefährden. Aus diesem Grunde hat das Berufungsgericht die Almathea" verübt zu haben, Verhaftet. ist ein 21 Jahre alter schöffengerichtliche Verurteilung aufgehoben und auf Freisprechung Beit ohne Arbeit gewesen. Bautischler A. Nilsson aus Malmö . Der Verhaftete it in legter erkannt. Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision beschritten und geltend gemacht, daß das Halten einer Grabrede ohne die erforderliche Genehmigung und gleichzeitige
Dieses ist unrichtig! Wir verkaufen in Königswufter hausen an die Berliner Maschinenbau- Aktiengesellschaft vorm. 2. Schwarzkopff in Wildau die Flasche Bier zu 7 Pf., mithin werden für 3 m. nicht ganz 43 Flaschen unsererseits geliefert. Da uns durch obige unrichtige Aeußerung ein großer Schaden und zwar find am 13. Juli in Stocholm 1200 und in Getilstuna gewöhnliches Leichenbegängnis darstelle. Der Verteidiger, Rechts Bei den Buchbindern hat die Aussperrung bereits begonnen, Rieberlegung eines Kranzens mit roter Schleife stets ein außer. erwächst, bitten wir höfl. um gefl. Berichtigung." Unsere Ausführungen richteten sich bekanntlich nicht gegen die 150 Mitglieder des schwedischen Buchbinderverbandes ausgesperrt anwalt Dr. Herzfeld, hatte sich in der Revisionsbeantwortung da. Schloßbrauerei, deren Berichtigung wir gern Raum geben. Auch worden, weil sie einen fünfjährigen Tarifvertrag, der sehr niedrige rauf beschränkt, den Angriff, da er sich gegen die tatsächliche Feft bei den von der Brauerei angegebenen Preisen bleibt der Kantine Lohnsäge enthielt, nicht akzeptieren wollten. Buzug von Buchbindern ftellung richte, für verfehlt zu bezeichnen. Hierin trat das Kammer. der Schwarzkopfffchen Fabrit noch ein recht anständiger Gewinn nach Schweden ist daher strengstens fernzuhalten. gericht mit dem Oberstaatsanwalt dem Verteidiger bei. Die staatsaus dem Bierverkauf. anwaltliche Revision wurde zurückgewiesen,
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Deutfches Reich.
Verband der Isolierer und Steinholzleger Deutschlands .
Der am 30. Juni in Celle bei der Firma Haade u. Co. aus gebrochene Streit der Jfolierer gewinnt immer mehr an Ausdehnung. Nachdem nach einigen Tagen die bei der Hamburger Filiale be= schäftigten Isolierer die Arbeit einstellten, folgten am Montag, den 13. Juli, 14 Kollegen der Filiale Berlin . Wir hoffen be= stimmt, daß in allernächster Zeit auch die übrigen Filialen Breslau , Düsseldorf usw. folgen werden, um dadurch den Sieg der Celler Kollegen zu einem vollständigen zu machen.
Wir richten daher an alle Bauhandwerker wie Maurer, Zimmerer, Rohrleger usw., die dringende Bitte, uns dadurch zu unterstützen, daß sie dem Unterzeichneten Mitteilung machen, wenn auf irgend einem Bau oder Betrieb Streitarbeit für obige Firma berrichtet wird. Der Vorstand.
Hermann Lange, Berlin , Steinstr. 38.7
Der Ziegeleiarbeiterstreit in Eisenberg S.-A., der am Freitag früh in dem Nandhahnschen Ziegel- und Chamottewert ausbrach, ist beendigt. Ein Einigungsamt, das am Sonnabendnachmittag tagte, hat nach zweistündiger Verhandlung die Differenzen beseitigt.
Ein Uebereinkommen, das zehntausend Stahlarbeiter in Bennsylvanien und den mittleren Westen betrifft, und das am 30. Juni 1909 endigende Jahr umfaßt, wurde am Sonnabend in Detroit festgestellt. Es steht Lohnkürzungen von zwei bis acht Prozent vor.
Verfammlungen.
Die Gruppe der Zementierer, Einschaler und Hilfsarbeiter bom Zentralverband der Maurer versammelte sich am Sonntag nehmen und das Resultat der Bautenkontrolle vom 16. Juni zu morgen im Gewerkschaftshause, um zur Affordarbeit Stellung zu hören. Die Gesamtzahlen sind dieselben, die schon im Bericht über die Versammlung der Rabitspanner veröffentlicht worden sind. Die speziellen Zahlen für die Verhältnisse der Angehörigen der versammelten Gruppe sind wie folgt: Unter den 3027 Kontrollierten befinden sich 329 3ementierer, 320 Einschaler und 900 Hilfsarbeiter. Von den übrigen find 558 Rabizputer, 113 Einschalwandputer, 383 Rabibspanner und 424 Träger. Organisiert waren von den Zementierern 273, unor ganisiert 56, von den Einschalern 307, unorganisiert 13, von den Hilfsarbeitern.634, unorganisiert 266. Jm Lohn arbeiten von den Bementierern 253, im Afford 5, arbeitslos waren am Tage der Kontrolle 41, frant 9, in anderen Berufen beschäftigt 21. Von den Aussperrung der Holzbildhauer in Nürnberg . Einschalern arbeiten im Lohn 215, im Afford 15, arbeitslos waren Zwischen der Vereinigung der Prinzipale im Holzbildhauer- 60, frank 12, in anderen Berufen beschäftigt 18. Von den Hilfsgewerbe und der Arbeiterorganisation in Nürnberg wurde ein Tarif- arbeitern arbeiten im Lohn 822, im Afford 9, arbeitslos waren 36, bertrag abgeschlossen, in dem unter anderem die 81stündige Arbeits- frant 5, in anderen Berufen beschäftigt 28.- Von den Zemenzeit festgelegt ist. Da nun in der Eysserschen Möbelfabrik noch die tierern arbeiten 171 für 72% f. und 26 für 75 Pf., einen höheren neunstündige Arbeitszeit besteht, forderte die Vereinigung der Unter- Lohn erhielten 38, unter dem Lohn arbeiteten 23 Zementierer. nehmer, die bei diesen beschäftigten Arbeiter sollten ebenfalls neun Von den Einschalern arbeiten 182 zu 62% Pf. und 27 zu 65 Pf., Stunden arbeiten oder dafür sorgen, daß auch in der genannten einen höheren Lohn erhielten 19, unter dem Lohn arbeiteten zwei Fabrik die Arbeitszeit auf 812 Stunden reduziert werde. Darauf Einschaler. Von den Hilfsarbeitern arbeiten 218 zu 50 f., 526 fonnten sich die Arbeiter umso weniger einlassen, als in der Eysser zu 55 Pf. Stundenlohn, einen höheren Lohn erhielten 24, unter fchen Fabrit fast gar keine Bildhauer beschäftigt sind und die Firma dem Lohn arbeiteten 63 Hilfsarbeiter. Die Arbeitszeit beträgt in ihre Bildhauerarbeiten bei den Mitgliedern der Prinzipalvereinigung der Gipsbranche meistens 8%, höchstens 9 Stunden, in der ZementHerstellen läßt. Ebenso wenig waren fie geneigt, fich die Arbeits- branche 9, höchstens 10 Stunden. zeit verlängern zu lassen, weshalb die Aussperrung verfügt wurde. Die Affordarbeit kommt bei dieser Gruppe wenig in Betracht, denn von den 1549 oben aufgezählten Zementierern, Einschalern Zu den gescheiterten Berhandlungen im Blattengewerbe des und Hilfsarbeitern arbeiten nur 29 im Atford. Dagegen hat Rheinisch- Westfälischen Industriegebiets. das System der Zwischenmeister, der" Akkordschieber", überhandgenommen und muß bekämpft werden. Die Versammelten erflärten sich prinzipiell sehr scharf gegen die Affordarbeit, überlassen es aber der Generalversammlung, in bezug auf den be= stehenden Beschluß, Akkordarbeiter vom Verband auszuschließen, eine Entscheidung zu treffen.
Die Arbeitgeber hatten sich bereit erklärt, bei ihren Kollegen dafür einzutreten, daß ein Stundenlohn von 72 Pf., der bisher bereits überall gezahlt, auch weiterhin gezahlt werde. Da in den bestehenden Akkordfäßen des in Frage kommenden Vertrag gebietes erhebliche Differenzen bestehen, wurde eine Kommission gewählt und beauftragt, einheitliche Akkordsätze aufzustellen.
Diese Kommission hatte zu dem Zweck in zwei Sizungen verhandelt und einen Entwurf vorgelegt, nach welchem bedeutende Verschlechterungen der Affordfäße für einen Teil der Lohngebiete eintreten sollte.
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Gerichts- Zeitung.
Haftpflicht bei Kanalisationsarbeiten.
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Die Höllenmaschine in der Berufungsinstanz. Vor dem Kulmbacher Schöffengericht war der Vorsitzende des Sozialdemokratischen Vereins Wirsberg, Steinschleifer Guntow, beschuldigt, am 27. Februar, als die Arbeiter der Müllerschen Steinschleiferei in den Streit traten, vor Verlassen der Arbeit in seinem Werkzeugschrank eine Büchse mit Schwefelsäure derart auf gestellt zu haben, daß sie bei Oeffnen des Schrantes umfallen und den Oeffnenden begießen mußte. Der Fall gab auch der Reichs. berbandspresse Stoff zu einer großartigen Schauergeschichte. Bor Apparat" schon seit Jahren in seinem Schrank aufgestellt hatte, dem Schöffengericht wurde nachgewiesen, daß Gunton diesen weil ihm öfters Sachen abhanden gekommen waren, und daß die Büchse lediglich Wasser aus dem Schleiftübel enthielt, das mit einer ganz geringen Dosis Schwefelsäure versetzt, aber voll fommen unschädlich ist. Guntow selbst hat sich schon wiederholt, wenn er seinen Schrank, ohne an die Höllenmaschine" zu denken, öffnete, mit dem Wasser begossen. Trotzdem wurde er damals wegen Körperverlegung zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Bayreuth verwarf seine Berufung in der Annahme, daß er nachträglich noch einmal in den Betrieb zurückgekehrt sei und die Büchse mit Schwefelsäure gefüllt habe. Zu dieser Ans nahme fam das Gericht durch die Aussage des Werkmeisters Baus mann, der, als er den Schrank Guntows nach Ausbruch des Streits kontrollierte und der Inhalt der Büchse sich über ihn ergoß, ein Brennen auf der Wange verspürt haben will. Wäre wirklich. Schwefelsäure in der Büchse gewesen, so wäre es mit einem ein fachen Brennen" wohl nicht abgegegangen. Das Urteil kann als ein gerechtes bei dieser Sachlage nicht angesprochen werden.
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9 Jahre Zuchthaus gegen einen Lehrling! Der Steinmeklehrling Josef Tausend war, jedenfalls nicht ohne Grund, seinem Lehrherrn entlaufen und auf die Wanderschaft gegangen. Als sein Schreiben an die Vormundschaftsbehörde unt Busendung eines Geldbetrages aus seinem Vermögen ohne Erfolg geblieben war, glaubte er, sein Lehrmeister sei daran schuld. Aus erger darüber zündete der Bursche bei seiner späteren Rückkehr des Lehrmeisters Haus an. Das oberpfälzische Schwur. gericht in Amberg berurteilte nun den einfältigen Jungen zu der ungeheuren Strafe von 9 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrenrechtsverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht.
Die unfehlbare Juftis.
Vor dem Schöffengericht in Mitterteich ( Bahern) hatte sich ein Arbeiter wegen Diebstahls zu verantworten. Er beteuerte seine Unschuld. Der Richter sagte, wenn er hartnädig leugne, fönne dies unter Umständen straferschwerend in Betracht gezogen werden. Der Angeschuldigte leugnete" aber weiter. Man vers urteilte ihn dann zu acht Tagen Gefängnis, weil er trop feines " Leugnens" überführt" fei. Der Berurteilte wäre nun beinahe unschuldig ins Gefängnis gekommen, wenn sich nicht kurz vor Eintritt der Rechtskraft der eigentliche Schuldige freiwillig gemeldet hätte. Der Leugner" mußte nunmehr freigesprochen werden
Generaltarifs ſei man einverstanden unter der Bedingung, daß sie war eine nicht befestigte Bohle gelegt. Nach der Feststellung Letzte Nachrichten und Depeschen.
Der 88te.
Dieser Entwurf wurde von einer Konferenz, an der Vertreter Gegen die Tiefbau- und Maschinenfabrit Friedrich von Hof sämtlicher Lohngebiete teilnahmen, einstimmig abgelehnt. in Bremen hatte der Maurer Dhl in Köpenid Klage auf SchadlosDarauf fand am 10. Juli in Gfsen unter Leitung des Assessor haltung aus folgendem Unfall erhoben. Aus Anlaß von Kanali Süttner eine Verhandlung statt, die nach dreistündiger fationsarbeiten, die von der beklagten Firma für die Stadt Tagung scheiterte. Während die Unternehmer einen Einheits- Köpenick ausgeführt worden waren, war in der Müggelheimer tarif für das ganze Vertragsgebiet forderten, erklärten sich die Straße eine längere, 2 Meter breite Grube ausgeworfen worden. Arbeitnehmer bereit, zu den bestehenden Akkordsäten in den ein- In diese Grube ist der Kläger am Abend des 26. Juli 1905 abzelnen Lohngebieten weiterzuarbeiten. Mit der Schaffung eines gestürzt. Die Grube war mit Mauersteinen umgeben, und über ein Ausgleich nach oben und nicht, wie die Unternehmer des Kammergerichts ist diese Bohle aber nicht dazu bestimmt gees wünschten, nach unten vorgenommen werde. Dieser Aus- wesen, um vom Publikum für das Ueberschreiten des Grabens gleich könne in einigen Monaten herbeigeführt werden. benutzt zu werden. Das Kammergericht nimmt jedoch auf Grund Da die Unternehmer diesen Vorschlag ablehnten, waren weitere der tatsächlichen Feststellungen an, daß die Grube der Ver- Wien, 14. Juli. ( Privatdepesche des„ Vorwärts".) Jm Berhandlungen zwecklos und als gescheitert zu betrachten. wahrung bedurft hätte und daß die Mauersteine nicht als Absperrung hätten dienen können. Infolgedessen und unter Be- österreichisch- schlesischen Landgemeindebezirk Freiwaldau wurde Rusland. rüdsichtigung der Unvorsichtigkeit des Klägers erklärt das Kammer- heute im harten Stichwahlkampf Genosse Müller zum Das Bombenattentat in Malmö und die Arbeiterschaft. gericht, daß die Beklagte schuldhaft unterlassen habe, die ihr ob- Reichsratsabgeordneten gewählt. Allen Berichten der schwedischen Preffe nach zu urteilen, ist halb dem Kläger gegenüber zur Hälfte für die entstandenen reichischen Genossen also einen neuen schönen Sieg gebracht. liegende Pflicht zur Verwahrung der Grube zu erfüllen und des- Die erste Nachwahl im neuen Hause hat unseren östertatsächlich in der Nacht vom Sonntag zum Montag ein Bombenan- Schäden ersatzpflichtig sei. schlag auf das Streitbrecherlogisschiff" Amalthea" in Malmö ver- Gegen dieses Urteil hatte die Beklagte Revision beim Reichs. Glückauf zu weiteren Kämpfen! übt worden, augenscheinlich, um den Streifbrechern einen Schreck gericht eingelegt. Der 6. Zivilfenat erkannte auf Zurüdeinzujagen. Nach einer Meldung des schwedischen Telegramm- weisung der Revision, indem er dazu in seiner Bebureaus ist bereits ein blutjunger Mann verhaftet, den man für gründung unter anderem folgendes darlegt: Die Vorschrift des den Täter hält. Er soll ein sehr fanatisches Mitglied der jung-§ 367 Nr. 12 Str. G. B., worin die Verwahrung einer auf einer öffentlichen Straße befindlichen Grube gefordert wird, Mannheim , 14. Juli. ( B. H. ) Die Verhandlungen sozialistischen Partei sein, und man glaubt, daß er die Tat allein richtet sich an die Beklagte, die die Unternehmerin der Kanali- zwischen dem Verband der Industriellen und dem Metallvollbracht hat. Die sozialdemokratische Arbeiterschaft hat ſelbſt ſationsarbeiten war und über die Art ihrer Ausführung zu bearbeiterverband wegen des Ausstandes bei der Firma Brown, verständlich mit jenem Verbrechen nichts zu tun. Die Jungsozialisten stimmen hatte. Sie ist also diejenige gewesen, die sich der Unter- Bovery u. Co. wurden gestern bis spät in die Nacht hinein oder Anarchisten, denen der angebliche Attentäter angehören soll, laffung schuldig gemacht hat und sie haftet auf Grund von§ 823 fortgesetzt. Wie die Volksstimme" erfährt, verlief die Verbekämpfen mit allen Mitteln der Verdächtigung und Verleumdung Absatz 2 B. G. B. Das Berufungsgericht hat mit Recht ange- fammlung resultat los. Es sei zweifelhaft, ob sich in gerade die Sozialdemokratie, ebenso wie ihre ärgsten Widersacher nommen, daß, was die Beklagte geltend gemacht hat, nicht ge nächster Zeit eine Einigung erzielen lassen werde. Det auf der Rechten, die Konservativen, die nun wieder in besonders eignet geweſen ist, sie zu entlasten. Sie hat nur behauptet, bei Streit bauert über 5 Wochen. blutgierigen Artikeln und Reden gegen die Arbeiterschaft des der Auswahl derjenigen Personen, denen sie die Ueberwachung der eigenen Landes heben, während sie die englischen Streifbrecher als an den Tag gelegt zu haben. Sie sei auf Verlangen bereit, die Arbeiter in Köpenid übertragen habe, die erforderliche Sorgfalt Muster der Tugend in ihr Herz geschlossen haben. Ift wirklich Beugnisse, auf Grund deren sie 8. und G. angestellt habe, vorzujene Bluttat von einem ehrlichen Fanatiker begangen, der darin legen und sie beantrage, beide Personen auch über den Inhalt Fiume, 14. Juli. ( W. T. B.) Der Ausstand der Schiffsmann wie der Schillersche Tell ein Mittel der Boltsbefreiung erblidte, so der Zeugnisse zu vernehmen. Auf Befragen des Gerichts hat die schaft der ungarisch - kroatischen Schiffsgesellschaft ist beendet, die fönnte man sie ebensogut als eine Frucht der konservativen, wie Beklagte dann noch erklärt, sie könne über den Inhalt der Zeugnisse Arbeit wird morgen wieder aufgenommen. Die Wünsche der Arbeiter der anarchistischen Propaganda der Tat bezeichnen. oder über Tatsachen, aus denen sich die Befähigung und Zuber- werden in einer gemeinsamen Kommission geprüft. Die Abteilung Malmö des Transportarbeiterverbandes hat am lässigkeit der beiden Personen ergebe, Einzelheiten nicht anführen. Montag einstimmig eine Resolution angenommen, in der sie ihre Anträge überhaupt eine Beweisantretung sind und nicht vielmehr Es kann nun schon in Zweifel gezogen werden, ob die gestellten entschiedene Verurteilung ausspricht über jenes rohe und ein bloßer Versuch, mit Hilfe des Gerichts Beweise zu ermitteln. törichte Verbrechen, das unsere Feinde, natürlich aber auch bei der für die Beklagte günstigsten Deutung ihres ist ein taiserliches Edift erschienen, das die Bedingungen für die Er Bering, 14. Juli. ( Meldung des Reuterschen Bureaus.) Heute zum Schaden der Sache der organisierten Ar- Vorbringens ist es ungenügend. Denn hier handelt es sich nicht langung der Mitgliedschaft zur geplanten Gesetzgebenden Bersammlung beiterschaft ausnußen werden." um die allgemeine Brauchbarkeit der beiden Personen für die
Beendeter Streit.
Durch die Bombe wurde bekannntlich einer der Engländer ge- Ausführung von Kanalisationsarbeiten, sondern um die Frage, feſtſetzt. Die darin getroffenen Bestimmungen beruhen zwar bis zu tötet und sieben wurden verwundet nach dem Krankenhaus gebracht. ob ihre Anstellung der Beklagten die Sicherheit geben durfte, daß einem gewissen Grade auf demokratischer Grundlage, sind jedoch Zwei sind bereits wieder entlassen worden, und die übrigen sind die Baugrube genügend verwahrt wurde. Nach dieser Richtung begrenzt und sehen Ausnahmen vor. Die Macht bleibt auch außer Gefahr. Der schwedische König hat es für gut be- hat die Beklagte teine Tatsachen behauptet und unter Beweis in den Händen des Kaifers. funden, die verwundeten Streitbrecher zu besuchen. geftellt.
„ Socialdemokraten" schreibt dazu:
Grabreden strafbar?
" So scharf wir auch die Schandtat sowohl wie ihre HinterDer erste Straffenat des Kammergerichts hat bisher die Fest meldet: Der Luftschiffer Spelterini, der gestern nachmittag mit männer verurteilen, sind wir doch genötigt, zu konstatieren, daß der königliche Besuch bei den Verwundeten eine besonders un- stellung der Straftammern, daß das Halten einer Ansprache am seinem Ballon Sirius" in Baden aufgestiegen war, warf über paffende Demonstration war. Die englischen Streitbrecher werden Grabe eines Parteigenossen, verbunden mit der Niederlegung eines bem nahe gelegenen Schüßenwald einen sentnerschweren dadurch nicht moralisch besser, daß eine brutale Schandtat gegen Kranzes mit roter Schleife, ein Leichenbegängnis zu einem un- Sad zur Erde. Dieser hätte beinahe großes Unglüd angerichtet, fie berübt wurde. Sie haben sich verkauft, um schwedischen gewöhnlichen mache, zur Berurteilung der betreffenden Grabredner denn er fiel kaum einen Meter entfernt von einem Blunten Arbeitern das Brot aus dem Munde zu nehmen, und es durfte wegen Bergehens gegen das nunmehr aufgehobene preußische Ver- suchenden Kinde mit furchtbarer Gewalt zu Boden. unter teinen Umständen der Anschein erweckt werden, daß einsgesetz für ausreichend erachtet. In der Straffache wegen einer Schwedens König zu solcher Tat ermuntert. Es liegt auch sehr gleichen Handlung gegen den Töpfer W., der am 26. Oktober v. J. nahe, daran zu erinnern, daß einer dieser importierten Eng
Der Henker hat Arbeit.
länder, ein gewisser Collins, in Norrköping seinerzeit ein paar bei der Beerdigung eines Genossen im Namen des Verbandes der Bremen , 14. Juli. ( B. S.) Heute morgen wurde der Mörder
schwedische Arbeiter mit Messerstichen arg verwundete, wofür Töpfer einen Kranz mit roter Schleife niedergelegt hatte, war im Pohl durch den Scharfrichter Gröbler aus Magdeburg mittels Fall er auch zu Strafe verurteilt wurde. Aber damals hörte Gegensatz vom Schöffengericht von der Straffammer des Landge- beil hingerichtet.
Verantw. Redatt.: Georg Davidjohn, Berlin . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. unterhaltungsbl.