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allerdings sehr leicht auf dem Spiel steht, und mit flammen- Auch dies harte Urteil beweist, wie wenig der] Der sozialdemokratische Redner ties zur Begründung der Entrüstung erfundigten sich einige Zeitungen, was Militarismus und und unsere herrschenden darauf hin, daß die Stadt die Grundsäge, deren Befolgung fie Deutschland zu tun gedenke. Was ist aus dem Kurier Klassen auf die Vernunft und die Gerechtigkeit ihrer geworden? Ihr werdet's nie erfahren. Denn erstens ist Einrichtungen vertrauen! der Kurier nicht beleidigt worden, zweitens nicht von fran­ zösischen Soldaten aufgehalten worden und drittens hat er überhaupt nicht existiert.

Ein Hoch auf das allgemeine Wahl­recht- grober Unfug.

von den Unternehmern fordern solle, logischerweise doch auch im eigenen Hause betätigen müsse. Der sozial­demokratische Zusazantrag sei deshalb nur die Konsequenz des freisinndemokratischen Antrages. Der Magistrat unterſtüge leider die koalitionsfeindlichen Bestrebungen in den städtischen Sehr hübsch war auch die Erzählung der Köln . 3tg.", Betrieben, u. a. auch durch Protektionierung einer gelben" die das offiziöse Telegraphenbureau sofort weiterbeförderte, Gewerkschaft der Straßenbahner, die es im daß der schweizerische Oberst Müller, der Chef der Polizei, § 1 thres Statuts für einen ihrer Zwecke erkläre ,,, die gegen die Verlegung der Polizei nach Azemur durch den Am Sonntag, den 22. März, war der Friedhof der März kollegen von den Zentralberbänden fern­General d'Amade als gegen die Algecirasatte verstoßend, gefallenen im Friedrichshain start besucht. Einer der Friedhofs zuhalten." Protest erhoben habe. Auch an dieser Geschichte war besucher, Genosse Abendroth, soll laut polizeilicher Angabe auf Statt sich nun für den sozialdemokratischen Ergänzungs fein wahres Wort. Das sind nur zwei Beispiele, die sich dem Friedhofe ein hoch auf das allgemeine Wahlrecht ausgebracht antrag auszusprechen, erklärte der Begründer des freisinn jeden Tag in Dußende handgreiflichster Lügen, die die und dadurch groben Unfug verübt haben. Ferner soll er dem demokratischen Antrages, Rechtsanwalt Dr. Herk, er förme deutsche Presse widergibt, vermehren ließen. Aber es nützt diensttuenden Polizeileutnant, der ihm das" Halten von Ansprachen" demselben nicht zustimmen, weil in ihm Tatsachen behauptet wirklich alles nichts. Die Lügen über Marokko lassen die untersagte, geantwortet haben:" Ich bringe das Hoch doch aus, seien, die erst untersucht werden müßten. Um dem Herrn und Massen des deutschen Volkes so kalt wie die Wahrheit. Wir Sie können mir gar nichts", wodurch die Autorität des Aufsichts- feinen Parteifreunden diesen Vorwand zu nehmen, strich wollen fein marokkanisches Abenteuer und beamten gefährdet worden sein soll. Genosse Dittmann in seinem Antrage den Passus ,, wie überhaupt keine Abenteuer. Und wir meinen, Diese Sache hat schon am 23. Mai das Schöffengericht sie mehrfach durch untergeordnete Organe vorgekommen daß der Lärm wirklich schon aufhören könnte. Berlin- Mitte beschäftigt. Damals konnte der als Zeuge ver find, so daß lediglich der rein grundsägliche nommene Polizeileutnant Arndt nicht mit Bestimmtheit angeben, ob Teil des Ergänzungsantrags übrig blieb. Bei es tatsächlich der Angeklagte Abendroth war, welcher das verpönte der Abstimmung stimmte unsere Frattion geschlossen für den Hoch ausbrachte. Die Verhandlung wurde deshalb vertagt, es sollten freisinndemokratischen Antrag, für den sozialdemokratischen Er­noch weitere Ermittelungen über die Schuld" des Angeklagten an- gänzungsantrag aber stimmte außer unseren Genossen und einem gestellt werden. Zentrumsmann ein einziger Demokrat, die gesamteu Vor der Straffammer I des Landgerichts Hamburg nahm am In der erneuten Verhandlung, die gestern statt- übrigen Demokraten und Freisinnsmannen, 16. Juli ein Prozeß gegen drei anarchistische Antimilitaristen seinen fand, gab Polizeileutnant Arndt mit voller Bestimmtheit an, der An- die Mehrheit der Versammlung, blieb ſizen! Anfang, dessen Vorgeschichte insofern interessant ist, als die Staats- Anbie anwaltschaft sowohl wie die Beschlußkammer in den zur Aburteilung geflagte sei dreimal kurz hintereinander auf dem Friedhof gewesen. So sehen die freisinndemokratischen Kämpfer für das stehenden Handlungen eine Vorbereitung zum och ber8weimal habe er, der Zeuge, selber gehört und gesehen, daß der Stoalitionsrecht aus. Wo sie mit ihren platonischen Er­rat erblickten. Weder her Oberreichsanwalt noch später das Angeklagte ein Hoch ausbrachte. Jedesmal habe er dem Angeklagten Klärungen ernst machen sollen, versagen sie. Mögen die Reichsgericht, Straffenat I, vermochten diese Auffassung zu teilen, dies untersagt und beim zweiten Male die Antwort erhalten: Sie technischen und kaufmännischen Angestellten aus diesem vielmehr ordnete das Reichsgericht die Eröffnung des Hauptver haben mir gar nichts zu sagen, ich fann tun, was ich will. Schon typischen Vorfall ihre Lehren ziehen. fahrens aus den§§ 110, 111 bfab 2, 112 und 130 des Strafgeset- bei seinem ersten Besuch des Friedhofes soll der Angeklagte, wie ein buches an und überwies die Angelegenheit vorgenanntem Gerichte Schutzmann dem Leutnant gesagt habe, die umstehenden zu einem zur Aburteilung. Hoch aufgefordert haben. Das Publikum soll, wie Polizeileutnant Arndt angab, über das Verhalten des Angeklagten ungehalten ge­wesen sein, denn es sei ein besseres Publikum gewesen als das, welches am 18. März den Friedhof besuchte.

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Antimilitariftifches.

Abendroth bestritt die Darstellung des Polizeileutnants. Er habe nicht in lautem Ton und nicht in demonstrativer Absicht, sondern nur im Gespräch mit einigen, die ihm zunächst standen, gesagt: Nieder mit der Dreiklaſſenſchmach, hoch das allgemeine

Wahlrecht!

Der Amtsanwalt meinte, der Angeklagte habe wiederholt versucht, das Bolt aufzuheßen. Dafür müsse er mit vier Wochen Haft bestraft werden. Dies sei das übliche Maß für derartige Straftaten.

Innungsmeister gegen die organisierte Jugend. Die Vereinigungen der Jugendlichen in Mecklenburg gehören dem Berliner Verbande an, bestehen also, weil sie feine Politik treiben, trotz des Jugendparagraphen des Vereinsgefetes weiter. Nun wollen ihnen die Zünftler das Lebenslicht ausblasen. Der Verbandstag der Tischlerinnungen beider Mecklenburg nahm einen Antrag an, daß Lehrlinge nur mit Zustimmung des Lehrherrn Vereinen angehören und deren Versammlungen besuchen dürfen. Bei Zuwiderhandlungen sollen die Eltern der bewußten Lehrlinge eine Strafe bon zehn Mart an die Innungstasse zahlen müssen. Die Bünftler als Gesetzgeber, das wäre gang medlen­burgisch.

Ein weißer Nabe.

Wie uns ein Privattelegramm aus Chemnik meldet, hat der Liberale Verein für Chemnik und Umgebung in seiner Monatsversammlung folgende Resolution einstimmig angenommen:

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Der Verein verurteilt aufs schärfste, daß beim lezten Landtagswahlkampf in Preußen von einzelnen Organisationen Abkommen mit reattionären Parteien getroffen worden find. Insbesondere sieht er in dem Vorgehen in Flensburg und Nieder­Barnim eine Schmach für den deutschen Libera lismus und eine Gefahr für seine weitere Ents widelung. Er erwartet, daß die Leitung der Freifinnigen Volkspartei die Herren Duus und Schepp zur Nieder­legung ihrer erschacherten Mandate awingt. Ein Wahlkampf ist kein Geschäft, er ist Kampf der Gedanken." Wir können uns das Augurenlächeln vorstellen, mit dem Wiemer und Konsorten diese Resolution beiseite legen werden.

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Die Anklage basiert auf folgenden Vorgängen: Im Februar 1908 lag der fleine Streuzer Scharnhorst" auf der Werft von Blohm u. Voß in Hamburg , um einer Reparatur unterzogen zu werden. Am 12. Februar teilte das Kommando des Kreuzers der Polizeibehörde mit, daß mehrere Gremplare des Soldatenbreviers" an Mannschaften des" Scharnhorst" von einem unbekannten Zivi­Listen verteilt worden seien. Von dem Soldatenbrevier" wird gefährlichster Art. Der Maschinistenmaat Rehbein vom Scharn­horst" traf einige Tage nach der Anzeige den Werftarbeiter Her­mann Heinrich Karl Drews im Hamburger Bierpalast", wo lette rer den Unteroffizier fragte, ob er derjenige sei, der das Buch auf der Werft erhalten und an das Schiffskommando abgeliefert hätte. Das war ein anderer Kamerad," sagte Rehbein, der tat, als ob er die anarchistischen Bestrebungen billige. Er stellte dem Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosen Drews eine Falle, indem er ihn zum 19. Februar nach einem Lokal felb, führte demgegenüber aus: Es fönne gar keine Rede davon bestellte, nachdem ihm Drews noch die Schriften überreicht hatte: An die jungen Leute", von Peter Krapottin, und Antimilitaris. sein, daß der Angeklagte das Bolt aufgehetzt habe. Höchstens fönne mus und Generalstreit", bemerkend, daß diese Broschüren zwar ihm der Vorwurf gemacht werden, daß er ein Hoch auf das nicht von der Polizei, wohl aber von der Militärbehörde verboten allgemeine Wahlrecht ausgebracht habe. Aber auch das sei nicht er­feien. Am 19. Februar trafen sich beide in dem verabredeten Lokal, wiesen, denn zwei als Zeugen vernommene Schußleute gaben nur wo dann Dretos zu Rehbein erklärt haben soll, daß er die Soldaten an, der Angeklagte zog den Hut und wollte ein hoch ausbringen. brebiere" an der Werft verteilt hätte. Nach Verhaftung des Drets Selbst wenn der Angeklagte ein Hoch ausgebracht hat, wie der wurden bei mehreren Anarchisten Haussuchungen und Beschlag- Polizeileutnant bekundete, so bekundete, so sei doch sei doch durch das das Hoch nahmen von anarchistischen Zeitschriften und Broschüren vorge­feine Gefährdung der öffentlichen Sicher nommen, worauf auch noch andere Anarchisten verhaftet wurden. In Untersuchungshaft behalten wurden außer dem 24 jährigen heit entstanden. Derartige Demonstrationen seien fein in Bei den Demonstrationen, die der Drews der 20 jährige Küper Gustav Paul Schreyer und der grober Unfug. 30 jährige Bürstenmacher Michael Schuster, die nunmehr an- Nacht nach den Neichstagswahlen vor dem Reichstanzlerpalais und getlagt sind, durch Verbreitung von Schriften zum Ungehorsam dem Königsschloß stattfanden, habe doch die Polizei zu erkennen gegen die Geseze und zur Begehung strafbarer Handlungen aufge- gegeben, daß auch sie solche Demonstrationen nicht als groben fordert sowie in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise Unfug ansteht. Wenn aber diese Demonstrationen kein grober Unfug verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten unter Zwanzig sozialdemokratische Verbrecher. einander aufgereizt zu haben. Endlich wird Drews noch be- find, dann kann auch eine Demonstration, welche aus einer entgegen Als gefundenes Fressen fängt die Drdnungspresse eine Notiz schuldigt, eine Person des Soldatenstandes aufgefordert und gesetzten politischen Anschauung entspringt, nicht als grober Unfug angereizt zu haben, dem Befehl der Oberen nicht Gehorsam zu angesehen werden. Aus diesen Gründen müsse der Angeklagte der Korrespondenz des Reichslügenberbandes auf, wo­leisten. freigesprochen werden. Sollte aber das Gericht annehmen, nach die gerichtliche Bestrafung sozialdemokratischer Vertrauensmänner Die Staatsanwalt beantragte, für die ganze Dauer der daß der Angeklagte groben Unfug begangen habe, so sei eine geringe in der letzten Zeit sich derartig gehäuft habe, daß es nötig werde, Verhandlung wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung die Geldstrafe eine vollkommen ausreichende Sühne. zur Warnung der Arbeiterschaft die Deffentlichkeit darauf aufmerksam Oeffentlichkeit auszuschließen. Unter Hinweis auf den Hoch­Der Vorsitzende, Amtsgerichtsrat Wollner, zu machen. Heuchlerisch wird vorausgeschickt, daß es zwar ver verratsprozeß gegen Liebknecht, der bekanntlich in voller Deffent fagte in der Urteilsverkündung: Das Gericht habe groben werflich sei, für das Vergehen des Einzelnen die politische lichkeit verhandelt wurde, bekämpfte der Verteidiger, Rechts­erachtet. Es sei fein Zweifel, daß Partei verantwortlich zu machen; doch läge die Sache anders, anwalt Herz- Altona, diesen Antrag, da es sich um Broschüren Unfug als erwiesen handele, die der Oeffentlichkeit wohl bekannt seien. Das Gericht ein hoch auf das allgemeine Wahlrecht an einem Drte, wenn im wachsenden Maße gerade diejenigen Mitglieder gab trotzdem dem Antrage des Staatsanwalts statt. der den Verstorbenen geweiht ist, geeignet ist, die öffentliche Ord- einer Partei mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt fämen, die be Der Angeklagte Drews erklärt sich für schuldig, die Mit- nung zu gefährden. Nur weil ein gutmütiges Publikum da war, besondere Vertrauensstellungen einnahmen. Dieser angeklagten bestreiten, sich im Sinne der Anklage schuldig gemacht sei keine Störung erfolgt. An sich sei die Handlung des Angeklagten Einleitung folgt die Aufzählung von zwanzig Personen, die im zu haben. Alle geben zu, Anarchisten zu ſein und seit längerer geeignet, die öffentliche Ordnung zu stören. Ob die Polizei solche Dienste der sozialdemokratischen Partei und wohlgemerkt auch der Zeit für deren Ziele gewirkt zu haben. Drews ſagt aus, er sei stundgebungen wie die Demonstration in der Reichstagswahlnacht Ge wertschaftsbewegung tätig waren und wegen Unter­Mitglied des Altonaer Leseklubs, in Hamburg egiſtiere feine anarchistische Organisation; wieviel Mitglieder der Leseklub zähle, dulde, sei dem Gericht nicht bekannt, übrigens feien solche Vorgänge schlagung und Diebstahls in der letzten Zeit verurteilt worden sind. Der Philister twie der unorganisierte Arbeiter soll ob der wisse er nicht. Von einer Kolportage von Schriften durch den auch kein Präjudiz. Es sei auch ein erheblicher Verein sei ihm nichts bekannt. Er selbst habe anarchistische Schrif. Unterschied, ob jemand seinem Patriotismus sozialdemokratischen Korruption natürlich die Hände über dem Kopfe ten auf eigene Hand vertrieben. Das Agitationsmaterial habe er Ausdruck gibt, oder ob er sich hinstellt und ein zusammenschlagen, wenn er liest, daß die Zeitung aus dem Hand­von der Redaktion des" Revolutionär" in Berlin bezogen. Auch Soch auf etwas ausbringt, was noch nicht besteht, gelent heraus an einem einzigen Tage nicht weniger als zwanzig von dem Mitangeklagten Schreyer habe er Schriften zum Vertrieb Da der Angeklagte noch nicht bestraft und eine Störung der Drd- Bestrafungen sozialdemokratischer Vertrauensleute melden kann. erhalten. Der Angeklagte Schreyer bestätigt diese Angaben, aber er nung nicht eingetreten ist, so hat das Gericht von einer Freiheits- Das Unglück dabei ist nur, daß die Korrespondenz des Reichs. strafe abgesehen und den Angeklagten zu einer Geldstrafe von verbandes bei dieser Aufzählung einen Sniff übte, der bestreitet, das Soldatenbrevier" verbreitet zu haben. moralisch nicht minder verwerflich ist als der Schuster führt aus, er habe das Soldatenbrevier" zunächst 60 Mart verurteilt. für ein harmloses Schriftstück gehalten; die bei ihm vorgefundenen Eremplare habe er wohl verbreiten wollen, aber er hätte damit noch nicht begonnen gehabt.

Es wird sodann die Weltanschauung des Anarchismus erörtert. Die Angeklagten wollen ihre Anschauung nicht aus den Broschüren, die nur einen agitatorischen Charakter trügen, sondern aus theore tischen Quellen geschöpft haben. Ueber die zur Anklage stehenden Punkte führt Drets aus, er habe an dem in Rede stehenden Tage mehrere Exemplare des " Soldatenbreviers" mit zur Werft genommen, um sie Kollegen einzuhändigen. Da er diese nicht getroffen hätte, habe er die Druckschriften beim Verlassen der Werft dem Maschinistenmaat Rehbein zur Information gegeben. Die weitere Begegnung mit R. schildert er wie oben dargestellt.

Nach der Auffassung des Gerichts wäre demnach Grundsatz einer schlimmste der sozialdemokratischen" Vertrauensbrüche, die ge­gerechten Justiz der von dem Dichter Terenz auf eine schlechte Justiz schäftig der Welt verkündet werden. Die Liste der Bestrafungen geprägte Sazz: wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe. erstreckt sich nämlich auf mindestens drei Jahre; so ist z. B. der Uebrigens gaben die Nadanbrüder der Reichstagswahlnacht lediglich Bergarbeiter Janzelt, der in Wahrheit Janzyt heißt, schon am demselben Gefühl Ausdruck, wie jene Ballonmützen- und Zylinder 19. Oftober 1905 in Bochum verurteilt worden! Das wird inhaber!, welche dem Schnedderengteng und Tarababumdiäh der natürlich wohlweislich verschwiegen, wie ebenfalls die militärischen Wachtparaden voranschreiten. Patriotisch haben, Tatsache unterdrückt wird, wenn unter Patriotismus das Eintreten für das Wohl der Gesamt- in heit der Einwohner zu verstehen ist, die gehandelt, welche für Er­ringung des allgemeinen gleichen geheimen Wahlrechts eintreten.

Politifche Ueberficht.

Berlin , den 16. Juli 1908.

daß auf einen Vertrauensbruch der Sozialdemokratie mindestens zehn Aburteilungen von Ordnungshelden wegen gemeiner Verbrechen herzuzählen find. Wenn es der staatserhaltenden Presse in dieser Hinsicht um ein Beweisstück zu tun ist, so sind wir jederzeit bereit, ihr mit derartigen Leporellolisten zu dienen!

Die Druckschrift Soldatenbrevier" soll nach der Darstellung Preußische Gefälligkeiten gegen Väterchen! des Antlagevertreters ein hervorragendes Wert der anarchistischen Propaganda darstellen, das zur Bekämpfung der Heeresorganisation Aus Myslowik wird der Germania " unterm 15. Juli mittels gewaltsamer und gesetzwidriger Mittel auffordert. Es en Freifinndemokratische Freunde des Koalitionsrechts. berichtet: Eine größere Schmugglerbande, die halte die Aufforderung an die Soldaten, den Befehlen ihrer mili­bom russischen aufs deutsche Gebiet Waren paschen wollte, tärischen Vorgesetzten den Gehorsam zu verweigern und mit den Wie in München ist auch in Frankfurt a. M. von wurde am Sonnabend von deutschen Gendarmerieposten und Arbeitern, gegen deren Unruhen sie aufgefordert werden, gemein- freifinndemokratischer Seite im Stadtverordneten - russischen Grenzsoldaten gleichzeitig ertappt und zerstreut. fame Sache zu machen und auch im Kriegsfalle nicht den Befehlen tollegium aus Anlaß des Augsburger Kampfes um das Dabei ereignete sich insofern ein tragischer Zwischenfall, als zu gehorchen. Es enthalte ferner die Aufforderung zur Fahnen Koalitionsrecht der technischen und kaufmännischen Angestellten sich unter den Paschern auch ein flüchtiger russischer flucht, zur Meuterei und zum militärischen Ungehorsam, also zu der Antrag gestellt worden, daß bei städtischen Arbeiten Staatsangehöriger befand, der bei den letzten Terro­Verbrechen und Bergehen gegen das Militärstrafgesetzbuch. Es teine Unternehmer berücksichtigt werden ristenverhaftungen in Lodz erwischt und zu 5 Jahren Ver­werde auch schlechthin zum Landesverrat durch Zerstörung von sollen, die das Koalitionsrecht ihrer Ar- bannung nach Sibirien samt seiner Familie verurteilt worden Brücken, Eisenbahnen, Telegraphen und Transportmitteln zum Borteil des Feindes und zur Begehung des gemeingefährlichen Ver- beiter und Angestellten beeinträchtigen. war. Ihm war es bereits gelungen, auf deutsches brechens gegen§ 311 des Strafgesetzbuches aufgefordert. Auch Bei der Beratung dieses Antrages stimmte am Dienstag der Gebiet zu entfommen, als der deutsche Gendarm von werde das Proletariat zum Kampfe gegen die befizenden Selassen Redner der sozialdemokratischen Fraktion im Frankfurter einem russischen Grenzsoldaten auf den Flüchtenden auf in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise angereizt. Stadtparlament, Genosse Dittmann, dem Antrage voll- merksam gemacht und zur Ergreifung und Auslieferung des Auch die Druckschrift Die dirette Attion", die bei Schreher inhaltlich zu und beantragte folgende Ergänzung: beschlagnahmt wurde, soll zur Meuterei, Jhsurrektion, Dienst Flüchtlings aufgefordert wurde. Der deutsche Gen­verweigerung usw. auffordern und eingehende. Anleitung zur An­wendung des sogenannten ökonomischen Terrors geben.

Ueber den Ausgang des Prozesses wird uns tele­graphisch mitgeteilt, daß Schreyer und Schuster frei­gesprochen, Drews dagegen zu 15 Monaten Gefängnis berurteilt wurde!

... Ferner erwartet die Stadtverordnetenversammlung, daß die armeriemachtmeister holte denn auch dens Stadtverwaltung fünftig in ihren Regiebetrieben für Fernhaltung Flüchtigen ein und lieferte ihn, da er feinen jeden Eingriffes in das Koalitionsrecht ihrer eigenen Arbeiter und Angestellten wie sie mehrfach durch untergeordnete wie sie mehrfach durch untergeordnete besaß, trok seines herzbrechenden Organe vorgekommen find sorgt, und ihrerseits jede Gelegen- Grenzwache aus.- Der Bar kann mit der preußischen sorgt, und ihrerseits jede Gelegen- ammerns und Flehens dem Kapitän der heit ergreift, die Drganisation ihrer Arbeiter und Angestellten zur Mitberatung über deren Arbeitsverhältnisse zuzuziehen."

Polizei zufrieden sein!