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hätte der Zeuge Ernst dem Angeklagten gegenüber gestellt werden Arbeitgeber den 2ohn für die Arbeit beanspruchen]„ Die Mehrzahl der tödlichen Unfälle ereignet sich vorwiegend müssen, es war aber bei dem Zustande des Fürsten nicht mehr können, die sie infolge ihrer Aussperrung nicht durch den Fuhrwerksbetrieb, ein Uebelstand, der, durch die Eigen möglich. Da wird es dramatische Szenen und Borgeleistet haben. Hierbei hatten wir dargelegt, daß Lotmar art des Braugewerbes bedingt, anscheinend nicht leicht zu beseitigen gänge geben, denen jemand nur mit ganzer geistiger Frische folgen für die Fälle dem Arbeiter eine Klagerecht nicht zubillige, in denen ist. Durch übermäßigen Alkoholgenuß verursachte Unfälle wurden fann, aber nicht ein armer franker Mann. Dazu kommt weiter mir nicht bekannt, doch ist wohl anzunehmen, daß auch selbst ein die Berreißung der ganzen Verhandlung und die die Kündigungsfrist ausgeschlossen ist. Das trifft indes nicht zu. nüchterner und solider Bierfahrer, der sonst dem Trunte abhold Unterbrechung eines einheitlichen Planes. Unter diesen Um- 2otmar nimmt an, daß auch für die Fälle, in denen dem ohne ist, während des Kundenbesuches genötigt wird, mehr zu trinken, ständen beantrage ich: Kündigungsfrist eingestellten Arbeiter gegenüber von der Kündigung als er vertragen kann, und dadurch unverschuldet in einen Zustand am 2. Mai Gebrauch gemacht wird, ein Klagerecht des Arbeiters versetzt wird, der eine Unfallgefahr außerordentlich begünstigt!!!" besteht. Er führt wörtlich aus: Ebenso meldet der Aufsichtsbeamte der Sektion VII( Hannover Provinz Sachsen usw.):
Die Sache wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten zu vertagen.
Die Aerzte find übereinstimmend der Ansicht, daß der Angeklagte nicht voll verhandlungsfähig ist, die Justiz hat aber nur ein Interesse an einer völlig verhandlungsfähigen Person. Die vom Geheimrat Kraus angeregten Bedenken gegen eine zweimalige Verhandlung tönnen nicht mitsprechen, wir fönnen auch nicht darauf Rücksicht nehmen, ob überhaupt eine weitere Verhandlung möglich ist. Ich hoffe es zuversichtlich, ich hoffe, daß das Befinden des Fürsten sich bald so weit gebessert haben wird, daß die Verhandlung in fürzester frist in geschlossener Weise und hinter einander durchgeführt werden kann.
Die Berteidigung.
„ Der Pflicht, dem Arbeiter den auf die Aussperrungszeit treffenden Lohn zu ersetzen, kann der Arbeitgeber nicht einfach da durch vorbeugen, daß er den Arbeiter am 2. Mai entläßt, nämlich von der erzeptionellen unbefristeten oder entfristeten Sündigung Gebrauch macht. Wenn er hierbei entschlossen ist, den Arbeiter nach Umfluß der Aussperrungszeit wieder aufzunehmen, dies wohl gar dem Arbeiter mitteilt, wenn er also die Etelle nicht frei Tassen, sondern wieder besetzen, aber nicht möglichst bald und mit einem andern, sondern erst nach der Aussperrung und dann mit dem Ausgesperrten wieder besezen will, so ist die Entlassung als solche ungültig; denn dann geschieht sie entweder nur, um dem Arbeiter einen Schaden zuzufügen, oder es ist gar nicht auf rechtliche, sondern nur auf fattische Aufhebung des Arbeitsverhältnisses abgesehen, und eine solche Scheinentlassung hindert nicht den recht lichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Beide Male wird der Annahmeverzug mit seinen Rechtsfolgen nicht ausgeschlossen. Um dies zu bewirken, müßte die Entlassung ohne die Absicht der Wiederanstellung erfolgen, was sich nicht schon aus der Einhändigung der Ausweispapiere ergibt."
Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften finden sich am häufigsten beim Fuhrwerksbetrieb. Namentlich die Bierwagen, welche im Gegensatz zu dem Stadtverkehr für den Landverkehr bemußt werden, ermangeln nur allzu häufig eines sicheren Sizes für den Kutscher. Bei Ausständen in dieser Richtung hat man aber gegen so alt eingewurzelte Uebel anzufämpfen, daß es nicht leicht ist, hier allmählich eine Besserung zu schaffen. Dazu kommt noch, daß die Wagen für die landwirtschaftlichen Betriebe erst recht jedes Schutes für die Arbeiter entbehren, und mir wurde, wenn ich für die Bierwagen einen besseren Siz für den Kutscher verlangte, fast regelmäßig erwidert, in der Landwirtschaft sieht es ja noch viel schlimmer aus. In der ganzen Altmark der Provinz Sachsen ſizen unter anderem die Kutscher fast immer in der Schoßkelle des Wagens, dicht über der Deichsel, direkt hinter den Pferden. Durch den Körper der Pferde wird dem Kutscher der Ausblick nach vorn und nach dem Wege sehr erschwert, mit den Füßen baumelt er bei diesem Sib meist in der Luft, so daß er im Falle der Not die Bügel gar nicht sehr kräftig bedienen kann, und schließlich kann er gar nicht entweichen, wenn eines feiner Pferde einmal nach hinten ausschlägt, und das kommt felbst bei dem ruhigſten ferbe wohl Verhältnissen nicht zu verwundern, wenn das Fuhrwerk unsere vor, wenn es von einem Insekt gestochen wird. Es ist bei solchen gefährlichste Betriebseinrichtung ist!"
Justizrat ronter: Die Voraussetzungen für eine rechtsgültige Verhandlung fehlen, denn drei Aerzte haben die Verhandlungsunfähigkeit bestätigt. Wir Laien haben schon lange leise Bedenken gehabt. Würde man unter solchen Verhältnissen die Verhandlung fortsegen, so würde die Justiz zur Farce und die Verhandlung zur Tortur. Wir müssen deshalb pflichtgemäß dem Antrage des Oberstaatsantvalts zustimmen, so sehr sich auch der Fürst dagegen sträubt. Der Fürst hat uns gesagt, wir Diese Auffassung wird einer sozialen Auslegung des§ 615 des follten alles in Bewegung setzen, selbst wenn er seine Gesundheit Bürgerlichen Gesetzbuches gerecht. Mag man sich aber zu diesem und sein Leben aufs Spiel feze, denn er habe ein ungeheures Spezialfall der unbefristeten Kündigung stellen, wie man will: auf Interesse, die Sache zu Ende zu bringen. Wenn der Oberstaatsantvalt gesagt hat, daß er die Sache mit größter Energie be- jeden Fall legen die Lotmarschen Ausführungen über die privat schleunigt habe, so hat er den besten Bundesgenossen rechtlichen Folgen einer Maiaussperrung die Frage nahe, wegen Der Aufsichtsebeamte der Settion VIII( Sönigreich Sachsen ) in bem Fürsten gehabt, der auch seinerseits alles Aussperrungen, die im Jahre 1906, 1907 ober 1908 feiert den Frieden", der im Braugewerbe herrscht. Ueber Begetan hat, was er zur Beschleunigung tun fonnte. Mit erfolgt find, Schadenersatzklagen noch jezt schwerden der Versicherten, oder Streitigkeiten zwischen diesen und Blutendem Herzen und schwerem Kummer müssen wir der Unter- anzustellen. Abraten möchten wir nur von einer Klage- den Arbeitgebern habe ich nichts vernommen!" Aber von einem brechung der Verhandlung zustimmen, weil der Angeklagte sich nicht erhebung in dem Fall, in dem vor dem 1. Mai Entlassung er- richtigen Unfallschutz kann er auch nichts berichten. so verteidigen kann, wie er muß. Die jeßige Situation zwingt zu einer Vertagung und wir befinden uns damit in Uebereinstimmung mit jedem denkenden Menschen, mit der Deffentlichkeit und mit der ganzen Welt.
Anch Rechtsanwalt Chodziesner schließt sich mit eindringlichen Worten dem Bertagungsantrage an. Mit fester und lauter Stimme erklärt hierauf
folgt ist.
Submissionsblüten.
Denn er schreibt vorsichtig: Betriebe, in denen keinerlei Schuhmaßnahmen zu treffen waren, wurden nicht vorgefunden!" Die Zahl wird leider verschwiegen. Aber auch dieser Beamte muß Ordentlichen Respekt bekommt man von der Kalkulationsfähigkeit erklären: unserer Sapitalisten, wenn man zuweilen den Unterschied in ihren " Durch Alkoholmißbrauch verursachte Unfälle tamen nicht Submissionsangeboten betrachtet. Ein allerliebstes Stückchen auf zu meiner Kenntnis, auch ist es fraglich, ob solche überhaupt zu diesem Gebiet haben einige Pofener Firmen wieder geleistet. Bei berzeichnen waren, da der Betriebsunternehmer ja doch das größte der am 15. Juli stattgehabten Submission von Erdarbeiten zweds Interesse hat, betrunkene Personen in seinem Betriebe nicht zu Ich möchte hier wiederholen: Ich habe keine Ahnung, wie weit Erhöhung eines Straßendammes im Innern der Stadt wurden dulden. Hingegen ist die Kontrolle hierüber außerhalb der Bes triebsräume, also im Fuhrwerksbetrieb, der alljährlich die die Rechte eines Angeklagten gehen, aber ich widerspreche aus folgende Offerten abgegeben: G. Weimann 13714 M., N. Bergebollem Herzen und voller Ueberzeugung dem, was mann 14 620 M., A. Dry 15 645 M., Hoffmann u. Co. 17 730 m., schwersten Unfälle verursacht, ziemlich schwer, und dürften Fälle, hier borgetragen ist, sowohl von der Seite, die gegen mich G. Labsch 16 365 M., Gebr. Klose 19 350 m., A. Bollhahn 18 750 M., in denen der Bierfahrer im Interesse seines Brotherrn notges auftritt, als auch bon der Seite, die mich zu ver Th. Schmidt 22 645 M., R. 2 en 3 38 217 M. Das letzte Angebot brungen zu viel trinkt, wohl zuweilen vorkommen!!!" Hoffentlich kommt auch noch die Zeit, in welcher es der Ora teidigen hat. Meine Gesundheit ist mir bollkommen ist also rund dreimal so hoch als das erste. ganisation der Brauereiarbeiter gelingen wird, diesem Unfug einerlei, ich fühle auch die Kraft, daß ich weiter berhandeln kann. Es tut mir leid, wenn die Aerzte anderer Ansicht ganz zu steuern, daß die armen Fahrer nicht mehr gezwungen Fortbestehen von Berträgen bei Einverleibungen. find. Ein Schuldloser kämpft hier für seine Unschuld, was bedeutet Zwischen der Stadtgemeinde Königsberg und der sind, im Interesse ihres Brotherrn" zu viel zu trinken und sich demgegenüber das Leben? Jetzt wird die Verhandlung unterbrochen Königsberger Straßenbahn Attiengesellschaft gesundheitlich schwer zu schädigen, den größten Betriebsgefahren und ich kann nicht wissen, ob ich noch weiter leben werde. Ich bin war es infolge Einverleibungen von einzelnen angrenzenden, dem auszusehen. ein franter Mann, ich kann zusammenbrechen und dann schließt Kreise Königsberg gehörigen Landteilen zum Stadtbezirk zu einem fich das Grab über einem, über dem nicht der Richterspruch gefallen Rechtsstreit über die weitere Gültigkeit der früher zwischen Kreisist. Ich widerspreche deshalb und wiederhole, daß ich die und Königsberger Straßenbahn bezüglich der einverleibten Teile Kraft in mir fühle. Alle Herren, die Herren Richter, der Ober- geschlossenen Verträge gekommen. Nach diesen Verträgen mit dem Staatsanwalt, die Herren Geschworenen tun mir von Herzen leid, daß Streis Königsberg hatte die Straßenbahn bestimmte UnterhaltungsAls Ein besonders traffer Fall, der dartut, wie die Ehre der Arbeite ich ihnen diese Schwierigkeiten bereitet habe, aber ich kann auf nie- pflichten für die von ihr benutzten Straßen übernommen. mand Rücksicht nehmen. Wüßte ich, daß ich als gesunder Mensch diese Straßen nach vorhergehenden Auseinandersetzungsverträgen rinnen seitens gewiffenloser Vorgesetzter mit Füßen getreten wird, noch einmal vor Sie hintreten tönnte, so würde ich sagen: Nun mit dem Kreise zu der Stadt Königsberg einverleibt worden waren, wurde vor einigen Wochen durch eine Gerichtsverhandlung in der gut! Ich bin aber frant und kann nicht wissen, ob ich mein Leiden berief sich die Straßenbahn darauf, daß der mit dem Kreise ge- Deffentlichkeit bekannt. Der Braunschweiger Wolfsfreund" brachte überstehen werde. Sie sprechen mit diesem Beschluß ein Urteil über schlossene Vertrag privatrechtlicher Natur sei und für die Stadt einen Versammlungsbericht, in welcher die jeder Kritit hohnfprechende mich, das schwer auf mir lastet, denn es ist die Ungewißheit! Königsberg feine Gültigkeit habe. Sie bestritt deshalb jede Ver- Umgangsform, die in einer der dortigen Jutespinnereien herrscht, Was soll ich damit machen? Denken Sie daran, das ist meine Pflichtung zur Straßenunterhaltung. Bitte!
Der Gerichtshof zieht sich hierauf aur Beratung zu Landgerichtsdirektor Kanzo w verkündet den
rück, die über eine Stunde dauert.
Beschluß
D
Aus der Frauenbewegung.
Die Frauenehre der Arbeiterinnen.
"
Das Landgericht Königsberg berurteilte die gebrandmarkt wurde. Einer der Fabrikaufseher fühlte sich beleidigt beflagte Straßenbahn auf die slage der Stadt Königsberg hin zur und stellte Strafantrag und es tam zur Berhandlung. Anerkennung des alten Vertrages auch der Stadt gegenüber. Auf Was vor Gericht von den Zenginnen ausgesagt wurde, das war die Berufung der Straßenbahn h ob das Oberlandesgericht ein Notschrei der an ihrer Frauenehre gemißKönigsberg das landgerichtliche Urteil auf und trat der Straßenhandelten Arbeiterinnen. Um Arbeit und Ver bahn bei. dienst zu haben, mußten sich die Arbeiterinnen die Budringlich dahin: Angesichts des vorliegenden Antrags des Oberstaatsantvalts Gegen das Berufungsurteil hatte die Klägerin mit Erfolg teiten und unfittlichen Angriffe des Borgesetzten gefallen und der Verteidiger sieht sich der Gerichtshof vor eine fehr Revision beim Reichsgericht eingelegt. Der dritte Bibil- laffen. schwere Entscheidung gestellt, zumal sich der Antrag nicht fenat erkannte für Aufhebung des Berufungsurteils und stellte über 1000 mal hatte zu Willen sein müssen; andere Arbeiterinnen Es wurde festgestellt, daß eine Arbeiterin einem Aufseher mit den Wünschen des Angeklagten selbst deckt. Eine schwere das zugunsten der Stadt Königsberg ergangene Arbeit, die wochenlang gedauert hat, soll umsonst geurteil des Landgerichts Königsberg wieber her. mußten fich des Pafchas Besuch in ihrer Wohnung gefallen laffen. tan sein! Aber Zweckmäßigkeitsgründe können hier nicht Die Entscheidungsgründe des Reichsgerichts hierzu besagen Die Beschwerde einer Arbeiterin wurde vom Inspektor dahin in Frage tommen, wie sie hier angeregt find, indem unter anderem folgendes: Die Bedeutung einer Teileinverleibung, beantwortet: Es wäre das beste, wenn sie ginge, auf das Urteil der Deffentlichleit, auf die Ungeduld der Ge- wie sie hier erfolgt ist, ist nach der Auffassung des erkennenden dann gäbe es Ruhe."- Eine andere Beugin bekundete, daß schwornen usw. hingewiesen wurde. Den Nichtern fann es ganz Senats der einer völligen Einverleibung einer Gemeinde durch eine fie den Inspektor schon früher über neun, Fälle unfittlicher Angleichgültig sein, was die Deffentlichkeit dazu fagt, ob ge- andere insoweit gleichzustellen, als es sich um diejenigen Rechts- griffe eines Beamten unterrichtet habe. Durch Handschlag. fchrien wird oder nicht. Dagegen ist der Richter gefeit. Er hat nur verhältnisse handelt, welche in dem von der Klägerin einverleibten hat sie versprechen müssen, nichts davon in die das Interesse der Rechtspflege zu berücksichtigen, welches unbedingt Teile des Kreises wurzeln. Für die Einverleibung ganzer Ges gewahrt werden muß. In dieser Sache ist nun alles geschehen, was meinden aber gilt die- u. a. von dem erkennenden Senat im Urteil Deffentlichkeit zu bringen. Die Beschwerde hat nichts geschehen konnte, mit der Gewissenhaftigkeit, die bei preußischen vom 17. Januar 1908 III 248/07 ausgesprochene Rechtsnorm, daß genutzt. Beamten üblich ist. Auch der Untersuchungsrichter hat kraft öffentlichen Rechts diejenige Gemeinde, in welche die andere Die Fabrik wurde vor Gericht als eine Brutstätte ber boll seine Pflicht getan, es ist auch in späteren Stadien aufgeht, in deren Rechtsverhältnisse ohne weiteres eintritt, Brostitution bezeichnet. alles geschehen und auch hier in der Verhandlung hat die Sache soweit diesem Uebergang der Rechte nicht besondere Bestimmungen Die Fabrikinspektion versagt da vollständig, sie kann ihre Aufallseitig, auch seitens der Herren Geschworenen , möglichste Förderung entgegenstehen. In gleicher Weise wirft, wie der Senat annimmt, gaben schon deshalb nicht erfüllen, weil der revisionspflich gefunden. Wir haben alles versucht, was versucht werden konnte, auch hier die Eingemeindung der Kreisteile in die Stadt ohne tigen Betriebe zu viel und der Beamtinnen zu wenig sind. wir find sogar in die Charité gedrungen, obwohl schon Bedenken weiteres, auch hinsichtlich der zwischem dem Kreise und der Beklagten Die Gewerbeaufsicht ist auch unzulänglich, weil keine Aufsichtsvorliegen tönnten, ob der Richter in das Krantenzimmer durch den Vertrag vom 24. Mai/ 10. Juni 1898 und die Nachtragsbeamten aus den Reihen der Arbeiter genommen werden. dringen soll. Auch die technischen Bedenken bezüglich dieses Raumes verträge vom 29. November 1900 und 30. März 1901 begründeten
Die
waren nicht entscheidend, sondern nur Gründe rechtlicher Natur für Rechtsverhältnisse. Daß diese Rechtsverhältnisse im engsten Zusammen- Inspektorinnen find Damen, die dem Leben der Arbeiterklasse... eist den Beschluß des Gerichts. Schon in Moabit tauchten Zweifel auf, ob hange mit den der Stadt einverleibten Streisteilen stehen, in bollständig fernstehen. Damen nußen der Arbeiterin blutwenig, der Angeklagte voll verantwortlich sei. Jetzt haben sich die Bedenken diesen ihre Wurzel und ihren Siz haben, ergibt die Tatsache, auch dann, wenn sie den Namen Vertrauensdame" führen. verstärkt. Schon gestern hatte man den Eindruck, daß der Angeklagte daß die Bestimmung des Eintritts der Klägerin in diese Verträge Unter diesem Namen hat z. B. die Steingutfabrik Villeroh u. Boch nicht in vollem Umfange folgen fönne, heute aber haben als ein Teil des die Eingemeindung vorbereitenden Auseinander Dresden vor turzem eine Dame für ihren Betrieb eingestellt, die die Aerzte segungsvertrages vereinbart worden ist. Der Eintritt der Klägerin für das Seelenheil der Arbeiterinnen sorgen soll. Wie sie ihre AufLebensgefahr als vorhanden in die Verträge zwischen der Beklagten und dem Landkreise Königserachtet. Der Angeklagte hat den begreiflichen Wunsch geäußert, die berg ist somit als die unmittelbare staatsrechtliche Folge der Ein- gabe auffaßt, zeigt ein von ihr gehaltener Vortrag, in dem es Sache zu Ende zu bringen, mag kommen, was will. Aber es ist verleibung der Kreisteile anzusehen. Damit ist der auf die Wieder- u. a. heißt: mit Recht auf die Behinderung der Prozeßleitung hingewiesen, es ist herstellung des erstinstanzlichen Urteils gerichtete Antrag der„ Ohne Erziehung und den festen Halt im Innern, der Gott und ferner richtig, daß die Bilder der Verhandlung zerriffen werden und sich Klägerin gerechtfertigt."- Als Streitobjekt find 860 000 W. an- Glaube heißt, kommen folche Kinder nach ihrer Schulzeit und verschieben, wenn diese so oft unterbrochen wird. Der wesent- genommen. Konfirmation in die Fabrik Nur als Kostgänger fristen lichste Grund ist aber, daß dem Angeklagten bei seiner Kranksie ihr Leben in der elterlichen Wohnung. Ihre noch von heit die Selbstverteidigung beschränkt ist. Das Gericht ist der Ansicht, daß der Fürst nicht jederzeit selbst in die Verhand Ueber das Verschulden der Arbeiter bei Unfällen und Afohol. der Schule herrührende Religion werden fie oft gezwungen Lung eingreifen kann, und da dies nach den Grundsägen der Rechts- genuß äußert sich der Aufsichtsbeamte der Sektion VI zu verleugnen, wenn in ihrer Familie sozialdemokratischer Sinn pflege jebem Angeklagten in jedem Stadium möglich sein muß, hat( Berlin , Brandenburg , Westpreußen usw.) nach dem Bericht der herrscht, der von Kirche und Christentum nichts wissen will." An das Gericht beschlossen: Brauerei- und Mälzereigenossenschaft:" Die Schuldfrage bei Un- einer anderen Stelle heißt es:" Diese Menschen tragen das Zeichen
schickt hat. Mit herzlichen Dantesworten an die Geschworenen für ihre treue felbstlose Arbeit schließt hierauf der Vorsitzende die Verhandlung.
Alkohol und Bierfahrer.
ablehnen.
Die Verhandlung wird vertagt. Die Unter- fällen ist nicht immer leicht festzustellen, doch sind die Unfälle im ihrer niedrigen Denkungsart an der Stirn! In einzelnen Fällen, suchungshaft dauert in dem bisherigen Maße Maschinenbetrieb nur zu häufig Schuld der Arbeiter. Man muß wo meine Ermahnungen erfolglos blieben und wo ich Gefahr für fort. Man könnte zweifelhaft sein, ob diese Fortdauer der Haft allerdings dabei berücksichtigen, daß bei einem Maschinenbetrieb die Mitarbeiterinnen erblickte, sah ich mich genötigt, um die Entangezeigt ist, da der kranke Mann nicht fluchtverdächtig ist; nach von dem die Maschine bedienenden Arbeiter selbstverständlich ein laffung der Betreffenden bei der Direktion zu bitten." Solche Ansicht des Gerichts liegt aber Berdunkelungsgefahr vor, großes Maß von Vorsicht angewendet werden muß. Wieweit weil er den Brief an Ernst geschrieben und Kistler zu Ernst ge- der Biergenuß in den Brauereien Unfälle herbeiführt, ist schwer Tätigkeit der Vertrauensdamen müssen die Arbeiterinnen entschieden festzustellen, ganz ohne Einfluß ist derselbe jedenfalls nicht, ganz Die Gefahren, die Leben und Gesundheit der Arbeiterklasse bebesonders nicht bei den Bierkutschern. Bei dem rücksichtslosen Wettbewerb der Brauereien untereinander sind bis jest die Bier- brohen, müssen durch Ausdehnung und strenge Handhabung futscher, namentlich die der fleineren Brauereien, darauf ange- der Getverbeinspektion beseitigt werden. Die fittlichen Gefahren, die wiesen, möglichst viel bei den Gastwirten zu verzehren, um Bier der Arbeiterin drohen, tönnen am besten durch gewerkschaftlichen umzusehen, insbesondere deswegen, weil die Kutscher meistens Ver- Zusammenschluß beseitigt werden. Die einzelne Arbeiterin ist meist faufsprämien beziehen"... Das ist wenigstens mal ein offenes Wort über diesen Unfug. Im Sache, wenn ein starker Verband den Kampf gegen lumpige Geein willenlojes Objekt für sfrupellose Brotherren"; anders wird die Privatrechtliche Folgen der Mai- Aussperrung. Gegensatz zu vielen Aufsichtsbeamten, die sich darüber beklagen, Um 10. d. M. hatten wir über die sehr bemerkenswerten Aus- daß heute jeder geringfügige Unfall gemeldet wird, meint der fellen aufnimmt. Beamte: laffungen des Professors 2otmar in der Zeitschrift ,, Gewerbeund Kaufmannsgericht" berichtet. Lotmar gelangt bekanntlich auf Unfälle zur Anzeige zu bringen." ,, Leiber verfäumen die Arbeiter es noch häufig, auch kleinere Grund rein wissenschaftlicher Forschung zu dem Ergebnis, daß nach Auch der zweite Beamte der Sektion, welcher die Betriebe in dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nach der Gewerbeordnung die der Provinz Posen besuchte, äußert sich über die Alkoholfrage gon der Mai- Aussperrung betroffenen Arbeiter von ihrem wie folgt:
Soziales.
Eine Frauenversammlung auf einem Friedhofe.
In dem Städtchen Paugthkeepsie am Hudson kehrten, so berichtet die New Yorker Voltszeitung", vor einiger Zeit Frauenrechtlerinnen ein, um dort eine Versammlung abzuhalten. Sie luden hierzu die Studentinnen des dortigen Mädchengymnasiums ein. Da der Dis