rektor die Abhaltung der Versammlung innerhalb des Schulgrund-| Kämme, Pinsel und sonstige im Betriebe verwendeten Geräte, aus- und beiseite geschleudert, so daß sein Tod alsbald eintrat. Die von stücks verbot, zogen die Mädchen nach dem katholischen Friedhof und genommen Bürsten, nach jedem Gebrauch mit Seifenlauge zu M. Hinterlassene Witwe erhob nebst ihren beiden minderjährigen hielten dort die Versammlung ab. Unter den Rednerinnen befanden reinigen sind. Der Friseur Fuhrmeister in Halberstadt erachtete Töchtern gegen den Württembergischen Eisenbahnfiskus Schadenfich zwei Sozialistinnen und zwar Arbeiterinnen, die bei den jungen sich zu der vorgeschriebenen Art der Reinigung seiner Geräte nicht ersazansprüche aus Betriebsunfall. Studentinnen großen Beifall fanden.
Gerichts- Zeitung.
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verpflichtet und reinigte dieselben in der bisherigen Art weiter. Das Landgericht wie auch das Oberlandes. Diese Nichtbefolgung trug Herrn Fuhrmeister ein Strafverfahren gericht Stuttgart erkannten die Ansprüche der Kläger dem wegen Uebertretung der Regierungsverordnung ein, das vor dem Grunde nach zu zwei Dritteln für gerechtfertigt an. Im Schöffengericht mit seiner Verurteilung zu einer Geldstrafe endete. selben Sinne entschied auf die Revision des Beklagten das Reich 3- Auf die von ihm hiergegen eingelegte Berufung hob die Strafgericht, indem es die Revision zurück wies und hierzu kammer des Landgerichts zu Halberstadt das erste Urteil auf und folgendes ausführt: Das Berufungsgericht geht bei der WürdiStrenge Auslegung des Postregals. sprach den Angeklagten frei. Es wurde angenommen, daß die Vor- gung, ob und wie weit dem Verunglückten ein eigenes Verschulden Wegen Bergehens gegen das Postgeset hatte sich am 17. De- schrift zum Zwede der Verhütung einer Ausbreitung ansteckender an dem Unfall nachgewiesen sei, zutreffend davon aus, daß der zember v. J. vor dem Landgericht Hamburg der Kaufmann Mag Krankheiten erlassen sei und daß sie deshalb, wie das Kammer- Reisende bei einem Halten des Zuges, das nicht deutlich erkennbar Joseph Ebstein zu verantworten. Die Verhandlung endete mit gericht in seiner Rechtsprechung annehme, der Rechtsgültigkeit ent- nach der Ankunft in der Station erfolgt, damit rechnen müsse, der seiner Freisprechung. Ein Verein in Altona verteilt alljährlich behre, da die Materie in dem Reichsgesetz betreffend Verhütung Zug fönne auch vor der Einfahrt halten, und daß er die pflichtsein Handbuch nebst Mitgliedstarte durch seine Vertrauensmänner der Verbreitung ansteckender Krankheiten vom 18. August 1905 er- mäßige. Sorgfalt verlege, wenn er aussteige, ohne sich zu ver= in der Weise, daß diese alles Erforderliche erhalten und an die schöpfend geregelt sei. Das Berufungsurteil wurde von der gewissern, daß der Zug in Wirklichkeit an der bestimmungsmäßigen Mitglieder weitergeben. Seit 1904 geschah dies durch Vermittelung Staatsanwaltschaft mittels der Revision und mit der Begründung Haltestelle angelangt sei. Aus verschiedenen Gründen folgert das des Angeklagten, der eine Privatbeförderungsanstalt betreibt. Die angefochten, daß in demselben die kammergerichtliche Auffassung Berufungsgericht aber, daß den Verunglückten kein Vorwurf Druckerei fandte die gesamte Auflage an ihn und er machte dann berkannt sei. Diese habe nur solche Vorschriften im Auge, die die treffe, weil er, als der Bug- etwa 300 Meter von dent Stationsfür jeden Vertrauensmann ein festperschnürtes Batet, welches Verhütung der Ausbreitung ansteckender Krankheiten bezwecken, gebäude hielt, sich wie andere Mitreisende in der Meinung, die zwei und mehr bis 300- Jahrbücher enthielt. Die Ber während die Vorschrift des Regierungspräsidenten von Magdeburg Station sei erreicht, zum Aussteigen anschidte. Das Berufungs fendung erfolgte durch die Boten des Angeklagten. Die Anklage nur zur Erhaltung der Sauberkeit der Barbiergeräte erlassen sei. gericht zeiht ihn aber der Außerachtlassung der gebotenen Vorsicht, lautete dahin, daß der Angeklagte unverschlossene Briefe in ver. Der Staatsanwalt schloß sich dieser Ausführung an und beantragte veil er von der letzten Trittstufe des Wagens auf den Bahnförper schlossenen Paketen auf andere Weise als durch die Post versandt Aufhebung des Vorderurteils sowie Zurückverweisung der Sache hinabgestiegen sei, obwohl er bei gehöriger Umschau an dem Mangel habe. Das Landgericht war der Ansicht, daß die Sendungen behufs anderweitiger Verhandlung und Entscheidung in die zweite des Verkehrs und der Beleuchtung hätte merken können, daß der einzeln betrachtet als Brief nicht anzusehen seien. Es schloß Instanz. Diesem Antrage entsprach das Kammergericht. Der Zug noch nicht in die Station eingefahren sei. Von einem weiteren sich dabei den durch das Reichsgericht gegebenen Definitionen des Begründung entnehmen wir folgende Stellen: Der Berufungsrichter Verschulden, das nach der Ansicht des Beklagten darin bestehen soll, Begriffes Brief an, wonach eine gedankliche Mitteilung vorliegen habe unter Verkennung der angezogenen fammergerichtlichen Ent- daß der Berunglückte das Nebengleis trok dem Herannahen des und die äußere Form des Briefes annähernd gewahrt sein muß. scheidung sein Urteil zu Unrecht auf dieselbe gestützt. Sie erkenne Schnellzuges überschritt, spricht ihn das Berufungsgericht frei; Das Jahrbuch habe, so wurde ausgeführt, den Umfang einer der Polizei nicht das Recht zu, Vorschriften zur Verhütung der er habe den Zug, den er verlassen, und der sich sofort wieder in Broschüre und stelle fich weder nach seiner äußeren Erscheinungs- Ausbreitung anstecender Krankheiten zu erlassen, weil diese durch Bewegung setzte, nicht mehr besteigen können und nur die Wahl form noch nach seinem Inhalte als Brief im gewöhnlichen Sinne das Reichsgesetz vom 18. August 1905 erschöpfend geregelt werde, gehabt, zwischen den Gleisen stehen zu bleiben oder das Gleis zu des Wortes dar. Daran werde nichts geändert dadurch, daß den wohl aber dürfe sie, auf Grund des Tit. 17 TI. II A. 2.-R. die überschreiten. Das erstere sei, weil fein Plaz zum Stehen Paketen eine Anzahl Mitgliedskarten beigefügt waren. Die Reinlichkeit der in den Barbiergeschäften gebrauchten Geräte zwischen den Gleisen vorhanden war, ebenfalls lebensgefährlich Revision der Oberpostdirektion Hamburg gegen dieses Urteil wurde regeln. Denn durch Unreinlichkeit derselben werden die anderen gewesen, und die Entscheidung zwischen den zwei Gefahren ge bom Reichsanwalte für begründet erklärt. Die Beifügung der Mit- Kunden gefährdet. In solchem Falle sei also nicht von der An- reiche dem Verunglückten nicht zur Fahrlässigkeit. gliedstarten falle sehr erheblich ins Gewicht. Die Sendung erhalte steckung durch einen anderen die Rede. In der erneuten Verhanddadurch den Charakter eines Briefes. Jm Sinne der Postordnung lung werde die erlassene Polizeiverordnung nach dieser Richtung habe das Wort Brief eine besondere Bedeutung. Das Reichs hin zu prüfen sein. gericht hob am Donnerstag das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurüd.
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Eine in die Geschäfte der Barbiere und Friseure tief einschneidende Entscheidung
Hat der erste Straffenat des Kammergerichts getroffen. Durch Verordnung des Regierungspräsidenten zu Magdeburg ist vorgeschrieben, daß in den Barbier- und Friseurgeschäften Scheren,
Für den Inhalt der Juferate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.
Theater.
Sonnabend, den 18. Juli Nenes tgl. Operutheater. Tann häuser.( Anfang 7 Uhr.) Anfang 8 Uhr.
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Bei der Anwendung des§ 254 B. G.-B. und der Verteilung des Schadens unter die Parteien hat das Berufungsgericht in Betracht gezogen, daß hier die Betriebsgefahr der Eisenbahn durch schwierige Verkehrs- und Betriebsverhältnisse besonders erhöht und andererseits das Verschulden des Getöteten nach Lage des Falles nicht schwer gewesen sei.
Die Ausführungen des Berufungsgerichts lassen nirgends einen Rechtsverstoß erkennen. Die von der Revision angegriffene Abwägung des Selbstverschuldens mit der Betriebsgefahr beruht wesentlich auf der Beurteilung tatsächlicher Umstände und ist teinesfalls rechtsirrig."
Deutscher Tabakarbeiter- Verband.
( Zahlstelle Berlin.) Todes- Anzeige.
Am 16. Juli berstarb unser
Stollege, ber Bigarrenmacher Franz Zucker.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet
ant
nach
Sonntag, ben 19. Juli mittags 4 Uhr, von der Leichen
halle des neuen St. JohannesStirchhofes in Plökensee aus statt. Um zahlreiche Beteiligung ersucht Die Ortsverwaltung.
Uhr verschied
Heute morgen nach furzem, schwerem Leiden mein inniggeliebter Mann, unser herzensguter, treusorgender Vater, der Bäckermeister
Oswald Diettrich
im 47. Lebensjahre.
Dies zeigen tiesbetrübt, um stille Teilnahme bittend, an
Witwe Marie Diettrich,
am
Hermann und Otto als Kinder. Die Beerdigung findet Montag, den 20. Juli, nach der mittags um 5 Uhr, von Leichenhalle des Emmaus- FriedHermannhofes in Rigdorf, ftraße 129-137, aus statt.
für den
Sozialdemokrat. Wahlverein 4. Berliner Reichstagswahlkreis
Köpenicker Viertel. Bezirk 194.
Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Gärtner Friedrich Mesow
( Büdlerstraße 30)
gestorben ist.
219/10
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 18. Juli, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Emmaus- Kirchhofes in Brig aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.
Deutscher Transportarbeiter- Verband.
Verwaltung I.
Verein Berliner Hausdiener. Todes- Anzeige. Hiermit diene den Kollegen zur Nachricht, daß unser langjähriges Mitglied 69/19
Martin Lücke am 16. d. Mts. verstorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag, den 19. 5. M., pünktlich 1/21 Uhr, von der Leichenhalle des Friedens Kirchhofes in Nieder
am
Berliner Prater- Theater Am Küstrinerplatz, Rüdersdorferstr. 71 W. Noacks Theater Schönhausen- Nordend aus statt.
Kastanien- Allee 7-9.
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Die Welt ein Paradies Großes Konzert,
große Ausstattungs- Revue und erstklassige Spezialitäten. Anf. Sonnt. 4 Uhr, Wochent. 4, Uhr. Im Saale: Täglich gr. Ball.
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Ob schön!
Täglich:"
Zahlreiche Beteiligung erivartet Die Ortsverwaltung I.
Nachruf!
Am 7. Juli schied der Kollege
Paul Schöpe
freiwillig aus dem Leben.[ 69/20 Ehre seinem Andenken! Die Verwaltung I.
Zentralverband
der vereinigten Nord- Klubs deutscher Brauerei- Arbeiter.
Berlin I( Brauer). Todes- Anzeige.
Am 16. Juli vormittags 10 Uhr verstarb unser Mitglied
Max Kliems Franz
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Wochentags Anfang 4 Uhr. Entree 20 Pf. Sonntags Anfang 3 Uhr. Entree 30 Pf.
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Tymian Rundfahrt auf dem Müggelsee, dann zurück
mit seiner berühmten Herren: Gesellschaft.
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Abfahrt: 9-10 Uhr abends. Rückfahrt: Erster Dampfer 2 Uhr nachts Hin u. zurüd 50 Pj.
Uebrige
412 früh.
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( Brauerei Pfefferberg).
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 19. Juli, nach
Taglia: Großes Konzert, Theater- mittags 4 Uhr, von der Leichen
und Spezialitäten- Vorstellung.
Mittwoch: Kinderfest. Donnerstag: Elite: Tag.
Fröbels Allerlei-Theater.
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Berliner Herzen.
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erklassige Spezialitäten.
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Um zahlreiche Beteiligung ersucht 43/10 Der Vorstand.
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Im
Riefensaal: Ball. Familien- Staffeekochen.
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Entree frel. Anfang 7 Uhr. Avis. An Wochentagen ist Saal und Garten mit Sängergesellschaft an Vereine gratis zu vergeben. Karl Eisermann. Amt VII, 2617.
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