1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 43.
Arbeiter! Parteigenossen!
zu gestalten.
Sonntag, den 19. Februar 1893.
10. Jahrg.
Staatssekretär v. Bötticher: Dem Wunsche des Borredners ein Mittel, die Arbeiter an die Scholle zu fesseln und unselbst. ift für 1891 entsprochen. Für 1892 ist dieselbe Statistit aufständig zu machen. Wie sehr wir mit dieser Anschauung im Morgen, am 20. d. Mts., finden hier in Berlin die gestellt, aber noch nicht abgeschlossen. Es wird hoffentlich dies- Rechte sind, dafür beziehe ich mich auf die für die Arbeitermal dem Wunsche des Vorredners entsprochen werden können. Wahlen zum Gewerbegericht statt. Die klassenbewußten wohnungen der Nähfadenfabrik in Göggingen bestehende WohnungsBei Titel 16, in welchem 12 670 925 M. an Reichszuschuß und Hausordnung. Die darin enthaltenen Bestimmungen sind Arbeiter haben in vielen Versammlungen durch Aufstellung für die auf grund des Invaliditäts- und Alters- so drückend für den Arbeiter, indem sie ihm das Kündigungsvon Kandidaten für die Beisigerposten alle Vorbereitungen werden, fragt versicherungs- Gesezes zahlbaren Renten gefordert recht nehmen, andererseits ihn jeden Augenblick auf die Straße zu setzen erlauben, daß sie eine vollständige Sklaverei einführen, getroffen, um die Wahlen für die Sozialdemokratie ſiegreichbarth, m 1. Januar 1893: 67 000 In- mit den Bestimmungen, welche die Harpener Bergwerks. Gefell , Abg.( dfr.) welchen Anhalt die Reichsverwaltung eine Zuchthausordnung darstellen. Ebenso verhält es sich für Annahme daß am validenrentenempfänger vorhanden sein werden. Bei der außer schaft erlassen hat. Eine Verwendung der Gelder für die Invas Wenn das in Berlin erlassene Drtsstatut für das Ge- ordentlichen finanziellen Bedeutung, welche dieser Titel in von liditäts- und Altersversicherung in dieser Richtung können wir werbegericht nicht den Forderungen unserer Partei ent- Jahr zu Jahr steigendem Maße erlange, müsse man hier also nur ganz entschieden mißbilligen. Klagen über die Handspricht und sehr Vieles zu wünschen übrig läßt, so ist es messung des Reichsantheils auf der Ermittelung ganz genauer Grundlagen für die Be- habung des Gesetzes werden von Arbeitern namentlich darüber an den Ausgaben bestehen. erhoben, daß eine einmal zuerkannte Rente im Wege der höheren um so nothwendiger, daß die Arbeiter- Beisiger aus den Für den Eintritt der Invalidität mangelt es immer noch sehr an Instanz wieder herabgesetzt oder aberkannt werden kann. Darin Reihen unserer Parteigenossen gewählt werden, damit bei objektiven Merkmalen. Für die ärztlichen Sachverständigen sei liegt eine solche Benachtheiligung der Geschädigten, daß hier auf es äußerst schwierig, den ärztlichen Standpunkt zu wahren, wenn eine Aenderung der gesetzlichen Vorschriften Bedacht genommen den Gutachten, welche die Gewerbegerichte über Arbeiter- jemand mit dem Anspruch an sie herantritt, ihm zu bescheinigen, werden muß. Weitere Klagen gehen von den Arbeitern aus, fragen abzugeben berufen sind, die wirklichen Interessen der daß die volle Arbeitsfraft bei ihm nicht mehr vorhanden ist. welche mit den von ihnen erhobenen Ansprüchen auf AltersArbeiterklasse zum Ausdruck kommen. Das subjektive Ermessen spielt hier leider bis jetzt eine ent- renten abgewiesen wurden, während sie nach Lage der Akten scheidende Rolle, und man befinde sich hier also auf sehr schwankem durchaus in der Lage waren, Invalidenrente verlangen zu können, Auch die Rechtsprechung des Gewerbegerichts wird durch Boden. Dieser Umstand führe nothwendigerweise vielfach zum aber von der Behörde darauf nicht aufmerksam gemacht die Thatsache, daß sämmtliche Arbeiter- Beisiger Sozialwiespalt zwischen den Invalidenrenten- Nachsuchenden, dem wurden. Auch hierfür sollten generelle Vorschriften in das Arzte und der in Frage kommenden Genossenschaft. Alle diese Gefeß aufgenommen werden. Unglaublich erscheint es, daß in demokraten sind, nur gewinnen; vor allem ist hierdurch die Erscheinungen müßten in steigendem Maße hervortreten, je mehr Privatbetriebe und selbst in Reichsverwaltungen, wie im MarineGarantie gegeben, daß die Klagen der Arbeiter und Arbeit die Arbeiter sich daran gewöhnten, ihre Rechte nach Maßgabe departement, die Alters- und Invalidenrentner entlassen oder geber zwar eine vorurtheilslose Prüfung finden, aber nicht bisher nicht im geringsten aufweisen. Dem Reichstage feien auch hiergegen von Gesetzeswegen eine bindende Vorschrift erdieses Gesetzes wahrzunehmen. Popularität könne das Gesetz deren Löhne um den Betrag der Rente gekürzt werden. Es wird in einseitigem Interesse entschieden werden, wie es Petitionen namentlich aus landwirthschaftlichen Kreisen zu- laffen werden müssen mit Strafandrohung gegen die Unternehmer, zweifellos der Fall wäre, wenn das Gewerbegericht gegangen, so die große Nürnberger Petition mit 1/4 Million welche aus Egoismus und Profitgier solche ungefeßlichen Lohnin allen seinen Theilen nur aus Anhängern der herrschenden Von den Unterschriften dieser Petition stammen 245 000 aus nung der Vorschriften des Gesetzes auf die Hausindustrie. Unterschriften, welche direkt die Abschaffung des Gesetzes fordern. türzungen vornehmen. Schließlich verlangt Redner die AusdehWirthschaftsordnung bestände. Bayern her. Eine Petition von solchem Umfange habe bisher Staatssekretär v. Bötticher: Jm allgemeinen zahlt der jugenddem Reichstage noch nicht vorgelegen; denn Bayern sei der liche Arbeiter die Beiträge deswegen ungern, weil er noch feine Deutschlands sich entsprechend betheiligt, so würden über lichkeit des Alters hat. Auch in Posen und Schlesien hat sich neunte Theil Deutschlands und hätten die übrigen Theile deutliche Vorstellung von den Mühseligkeiten und der Gebrech zwei Millionen Unterschriften zusammengekommen sein. Die die frühere lebhafte Gegnerschaft gegen das Gesetz zu verlieren verschiedenster Parteirichtung gegeben worden. Unterschriften der Petition ſeien Don den Angehörigen begonnen. Wenn der Abg. Bebel für unzulässig hält, die Gelder Petition dürfe der Reichstag nicht achtlos vorübergehen. die Reichsverwaltung generelle Vorschriften, wie er sie gefordert An dieser für Arbeiterwohnungszwecke nutzbar zu machen, so steht fest, daß Das beste wäre ja freilich, das Gesetz wäre nie zu ftande hat, zu erlassen gar nicht in der Lage ist. Die Gelder werden gekommen, aber auf Abschaffung sei zur Zeit feine Aussicht, dazu übrigens nicht, wie Herr Bebel zu meinen scheint, an einzelne würde die gegenwärtige Regierung und auch der gegenwärtige Privatunternehmer gegeben, sondern die Regel ist, daß KorporaReichstag nicht den Muth haben. Es sei aber ein billiges Ver- tionen, Vereine, welche für Andere Arbeiterwohnungen errichten langen, wenn die Bitte an die Reichsverwaltung gerichtet würde, über die Wirkungen des Gesetzes nicht blos schematische, sondern auch technisch- praktische Mittheilungen zu machen.
Die Vortheile, welche das Gewerbegericht der Arbeiter Klasse bringen kann, werden bedingt durch die Art der Befehung des Gerichts; gelingt es nicht, unabhängige, ziel und klassenbewußte Männer zu Beisitzern zu wählen, dann schafft das Gewerbegericht in Berlin keinen Nutzen für die Arbeiter, sondern die Rechtsprechung auf diesem Gebiet wird noch verschlechtert.
Arbeiter! Parteigenoffen!
Eure Pflicht ist es deshalb, morgen Mann für Mann zur Wahl zu gehen und Eure Stimmen für die Randidaten der Sozialdemokratie abzugeben.
Sorgt dafür, daß die Errichtung des Gewerbegerichts in Berlin den Arbeitern zum Nutzen gereicht, indem nur solche Beisiger gewählt werden, die gewillt sind, ihr Amt ehrlich und treu im Sinne einer gerechten und unabhängigen Gewerbejustiz auszuüben, und welche unbeeinflußt von den tapitalistischen Interessen des Unternehmerthums ihre Auf gaben erfüllen.
Parteigenossen!
geben, ist der Sieg unser. Dann, aber auch nur dann das Gewerbegericht seiner Aufgabe gerecht werden, den wirthschaftlich Schwachen und Unterdrückten ein Schutz sein.
In dem großen Befreiungskampfe für das Proletariat müffen alle Mittel Anwendung finden. Der Sieg der Sozialdemokratie bei den morgenden Wahlen wird das Klassenbewußtsein der Arbeiter stärken und damit der Bourgeoisie einen empfindlichen Schlag versehen. Auf zur Wahl und zum Sieg! Vorwärts!!
im
ich nicht befürworten,
derjenigen Personen aus, welche sich freiwillig der Versicherung Abg. Wisser spricht sich für eine Ausdehnung des Kreises anschließen fönnen.
wollen, sich mit ihren Anträgen an die Versicherungsanstalten wenden. Die Ausdehnung des Gesetzes auf die Hausindustrie tann füglich nicht erfolgen, bevor man gründliche Kenntnisse von Staatssekretär v. Bötticher: Bei den Altersrenten hat sich der Wirkung des Gesetzes auf den bisher ihm unterworfenen auf Invaliditätsrenten find aber sehr erheblich hinter den Er- Verwaltungsbehörden geneigt sein möchten, die Arbeiter über ein fleines Mehr gegenüber dem Anschlage ergeben, die Anträge Kreis der Beschäftigten gewonnen hat. Dem Wunsch, daß die wartungen zurückgeblieben. Dieses Minus hängt wohl damit ihre Rechte aufzuklären, kann ich nur zustimmen. Eine Strafzusammen, daß die Wohlthat des Gesetzes noch nicht im er bestimmung für die Unternehmer, welche Entlassungen oder wünschten Grade den Bevölkerungsschichten, die es angeht, be- Lohnkürzungen vornehmen, tann fannt geworden ist. Die Besorgniß des Abg. Barth theile ich denn der Kausalzusammenhang zwischen Lohnabzug und Altersnicht. Unsere Rechnungen sind vorsichtig aufgestellt und haben rente wird sehr schwer zu konstruiren sein. validität ist im einzelnen allerdings sehr schwierig, erschwert noch im wesentlichen das Richtige getroffen. Die Ermittelung der Ju dadurch, daß die Feststellung des Begriffes der Invalidität in § 9 des Gesetzes durch den Reichstag anders normirt ist, als die Vorlage wollte. Man wird bei der Revision des Gesetzes darauf Abg. Graf Behr( Rp.) tritt, wie schon bei einer früheren Wenn Ihr morgen von Mittags 12 bis Abends zurückkommen müssen. Bei der Ermittelung der Invalidität Gelegenheit, für die segensreiche Wirkung des Gesetzes namentlich 9 Uhr Eure Schuldigkeit thut, selbst wählt und die werden Vertreter der Arbeiter zugezogen werden müssen. Die in den ländlichen Bezirken Neuvorpommerns ein. Säumigen Abg. Barth: Die Agitation in Bayern für die Aufhebung an ihre Nürnberger Betition kann uns nicht so start intereffiren, Pflicht mahut, wenn Ihr wie Herr Dr. Barth meint. Wie Unterschriften unter des Gesetzes ist eine Agitation von höchster Loyalität, und es ist in allen Wahlbezirken dafür sorgt, daß die in Petitionen stande tommen, wissen wir doch im kaum berechtigt, über die Petenten in der von dem Staatsdie Wahllisten eingeschriebenen Wähler ihre Stimmen ab- Jahre des Heils 1893 alle.( Heiterkeit.) Der Der Kreis, fekretär beliebten Weise hinwegzugehen. Wenn das Gesek populär über den sich die Unterschriften wird ist ein lokal begrenzter. Andererseits fehlt es feineswegs an getreten sein, daß der ehemalige Reichskanzler, Fürst Bismard, der Petition erstrecken, wäre, würde doch die Aufsehen erregende Erscheinung nicht einund anerkennenden und zustimmenden Zeugnissen aus der Bevölkerung sich vollständig von allen Einzelheiten dieses Gesetzes öffentlich über die Bedeutung und wohlthätige Wirkung des Gesetzes. losgesagt hat. Es bleibt dabei, das Gesetz hat höchst bedenkliche Wenig Jahre noch werden vergehen, dann wird man sich mit Mängel und ist höchst unpopulär; es muß alles versucht werden, dieser Maßregel so ausgesöhnt haben, daß man die damit ver- es wenigstens erträglich zu gestalten. Das Beste wäre immer fnüpfte Laft als eine durchaus gleichgiltige betrachten wird. noch die Aufhebung, die sich allerdings ohne Rechtsbruch vollOhne Rechtsbruch ließe sich das Geseß überhaupt nicht abziehen lassen tönnte. Wenn man sämmtliche bereits entstandenen schaffen. Entschädigungs- und Rechtsansprüche berücksichtigte, ließe sich Abg. v. Schalicha( 3.): Die Unternehmer, namentlich in dieser große Stein des Anstoßes allerdings aus der Welt schaffen. der Landwirthschaft, stehen dem Gesetze doch nicht ganz mit Die einzelnen Anführungen des Abg. Bebel bezüglich der eingetretenen sympathischen Gefühlen gegenüber. Wenn sich das Gesetz ohne Lohnabzüge bei Altersrentnern zeigen zur Genüge, was Rechtsbruch nicht abschaffen läßt, so läßt es sich doch ohne Rechts- alles aus dieser Zwangsversicherung sich noch entwickeln kann. bruch ändern, und eine solche Aenderung, die beide Theile be- Die Annahme einer Zahl von 67 000 Invalidenrenten- Empfängern friedigt, muß angestrebt werden. Ich fann dem, was Herr Barth ist auf Voraussetzungen gegründet, für welche wir die Unters gefagt hat, nur zustimmen; ich glaube, es ist dies das erste Mal lagen, die der Reichsverwaltung vorliegen, nicht besigen; ich bitte ( Seiterkeit). In Schlesien und Posen herrscht allgemein eine große nochmals uns mitzutheilen, ob diese Unterlagen diese Schäzung Mißstimmung über das Gefeß. Es müßte fakultativ gemacht, es bestätigen. müßte jedem Arbeiter überlassen werden, sich diese Rechte zu fichern oder nicht. Zufrieden sind mit dem Geseze nur die Alten, welche die Früchte des Gesetzes genießen, ohne etwas dafür geleiftet zu haben; unzufrieden und zwar im höchsten Maße sind die Jungen, welche zu zahlen haben ohne Aussicht, daß für sie etwas dabei herausschauen wird. Eine Abänderung würde von der großen Mehrzahl der Bevölkerung freudig begrüßt werden. Abg. Bebel( Soz.): Wir befinden uns in der eigenthümlichen Lage, ein Gesetz vertheidigen zu müssen, welches wir seiner Zeit abgelehnt haben. Eine Aufhebung des Gesetzes ist einfach Referent Abg. Graf Behr bei den die Unterbeamten be- undenkbar, solche Forderung aufzustellen, ist ungeheuer billig. eine Petition in Umlauf gesetzt würde, wonach die Regierung treffenden Titeln auf die Mehrausgaben aufmerksam gemacht hat, aber es wird dadurch für die Sache nichts gewonnen. Der ersucht wird, teine Steuern mehr aufzuerlegen( Große Heiterkeit), welche durch die Einführung des Systems der Dienstalters Widerspruch gegen das Gesetz in Bayern ist ganz erklärlich. Das so würde sie auch Millionen Unterschriften erlangen. Ein RechtsBulagen für sämmtliche Unterbeamten des Reichsdienstes im Etat Gesez legt dem Unternehmer Lasten auf, wofür er eine direkte bruch würde durch die Aufhebung formell uicht begangen wer entstehen. Gegenleistung nicht empfängt; die Opposition gegen das Gesetz ben, aber materiell ist er nicht hinwegzuleugnen. Wenn das Bei Kapitel 8, Allgemeine Fonds, Titel 1, Unter- erffärt sich also überall, nicht blos in Bayern , sehr leicht. Der Reich einmal ein Geset erlassen hat, welches Millionen von stützung für das Germanische Museum in Nürnberg 48 000 M., Bertreter Nürnbergs hat mit uns gegen das Gesetz gestimmt, er Staatsbürgern einen Rechtsanspruch sichert und dieses Gesetz wird aber trotz der 24 000 Unterschriften aus seinem Wahlkreis zurücknimmt, könnte es dies ohne Entschädigung aller bis dahin Abg. Kunert( Soz.), daß für die deutsche Kunst von Reichs- für die Aufrechterhaltung eintreten. Ausnahmsweise stimme ich unter das Gefeß Fallenden nicht thun, und dann wegen viel zu wenig gethan werde. Wenn man vergleiche, was mit Herrn von Bötticher darin überein, daß die Erwerbung würde die Entschädigung Summen betragen, von an Zöllen auftomme und was für Militärzwecke aufgewendet des Invaliditätsanspruchs durch das Gesetz außerordentlich Höhe wir uns taum eine Vorstellung machen können. werde, so sei der Gesammtbetrag von 80 000 M. geradezu ver- erschwert, nicht wie Herr Barth meint, erleichtert worden Bis jetzt wird das Gesez hauptsächlich noch nach unseren sub. schwindend. Der Einwand, daß die Einzelstaaten Aufwendungen ist Die Bezüge sind so klein und die Bedingungen jektiven Empfindungen beurtheilt, das Bahlenmaterial ist außer machten, träfe nicht zu; das Deutsche Reich habe für die deutsche für die Feststellung der Invalidität so schwer, ordentlich dürftig. Nach 5 Jahren wird Herr Barth und werden Runft auch eine Aufgabe zu erfüllen. Wenn man etwa gegen daß thatsächlich noch zahlreiche Invaliden vorhanden sind, welche wir klarer darüber sein, wie das Gesetz gewirkt hat. feinen Standpunkt einwenden wolle, daß die Sozialdemokratie die Rechte nicht wahrgenommen haben, die das Gefeß ihnen Abg. v. Pfetten( 3.): Wenn man wirklich dazu schritte, bem Rapitalismus und also auch der heutigen Kunstpflege feind giebt. Ein besonderes Abschreckungsmittel liegt in der Borschrift, das Gesetz aufzuheben, die geleisteten Zahlungen zurückzuvergüten lich gegenüberstehe, so sei das eine ganz philiftröse Ansicht. daß die Möglichkeit, ein Drittel des Berdienstes gewöhnlicher und die Entschädigungsansprüche abzulösen, dann würde sich ( Präsident v. Levesom ersucht den Redner wiederholt, Tagearbeiter zu verdienen, die Invalidifirung ausschließt. Selbst zeigen, daß das Gesetz doch viel mehr Freunde in der Bevölkerung endlich auf das Germanische Museum aut tommen.) die hohe Rente der obersten Lohntlasse bleibt ja wesentlich hinter besitzt, als es den Anschein hat. So lange die Gegner des GeRedner weist noch auf den eminenten Werth der den berechtigten Ansprüchen zurück, weil die wirklichen Löhne fetes nicht mit positiven Anträgen kommen, sondern blos ihre Kunst für die geistige Hebung der arbeitenden Klaffen, nicht mehr die Unterlage bilden; die hochgelohnten Arbeiter haben Geneigtheit erklären, einer Aufhebung des Gefeßes zuzustimmen, für den Fortschritt der Kulturarbeit am Menschengeschlechte bin. also gar fein Interesse, sich zu den Wohlthaten des Gesetzes zu ist ihre Art der Diskussion nur geeignet, die praktische HandSie müsse dann aber allen, nicht wie im heutigen Klassenstaate drängen. Herr v. Bötticher urtheilt abfällig über die Art, wie die habung des Gesetzes draußen im Lande sowohl für die Arbeitnur einzelnen zugänglich gemacht werden. Unterschriften zu Petitionen zusammengebracht werden. Wie denkt geber, wie für die Arbeitnehmer zu erschweren. Redner sett Der Titel wird bewilligt. Bei Titel 12, welcher 4 400 000 m. er denn über die Unterschriften unter den Petitionen für die Militär- ausführlich auseinander, wie das Gesez, im Gegensatz zum zur Eirichtung und Unterhaltung regelmäßiger deutscher Post vorlage? Die gesammelten Kapitalien sollen nach neueren Er- manchesterlichen Prinzip des laisser aller, die Solidarität aller dampfer Berbindungen mit Ostasien und Ausiralien laffen auch angelegt werden für Unternehmungen, welche zur Er Interessen glücklich zum Ausdruck zu bringen gewußt habe, wie auswirft, erbittet. leichterung der Errichtung von Arbeiterwohnungen vorhanden das Gefeß das Zusammenwirken aller Faktoren bedinge, um den Abg. Bamberger ( bfr.) wiederum die rechtzeitige Aufstellung sind oder ins Leben treten. Wir halten diese Anlegung für sehr Arbeiter gegen die Folgen der Arbeitsunfähigkeit zu schützen. und Vorlegung des statistischen Materials über die Ergebnisse bedenklich. Wir sehen in den Arbeiterwohnungen feine Wohlfahrts Von diesem Standpunkte aus verwirft er die in seinem engeren der Gütertransporte auf den subventionirten Linien. einrichtung für die Arbeiter, sondern das Gegentheil einer solchen:| Vaterlande aufgetretene Agitation, die auf Beseitigung einer so
Parlantenfsberichte.
47. Sigung vom 18. Februar 1898, 1 Uhr. Am Bundesrathstische: v. Bötticher. Die zweite Berathung des Etats des Reichsamts des Innern wird fortgesetzt.
Der Rest des Kapitel 7, Besoldungen, wird ohne Debatte bewilligt, nachdem
bedauert
Staatssekretär von Bötticher: Die Loyalität der Petenten unter der Nürnberger Petition habe ich nicht bezweifelt, ich bin von ihr durchaus überzeugt. Die Zahl der Unterschriften fann naturgemäß nur im Wege einer erheblichen Agitation zusammens gebracht sein, und unter ihnen werden sich auch manche befinden, welche sich über die Folgen der Forderung der Aufhebung des Gesezes nicht flar geworden sind. Daß es sich ermöglichen ließe, im ganzen Reiche über 2 000 000 Unterschriften zusammenzubringen, bezweifle ich auch nicht. Es handelt sich hier um ein Gefeß, welches einem Theil der Bevölkerung Lasten auferlegt. Wenn
Deren