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Gerichtd- Zeitung* Das verkrachte Lortzing -Theater gab vorgestern abermals eine Gastrolle vor der sechsten Kammer des Gewerbegerichts. Das gesamte technische Personal der einstigen Bühne erhob Klage wegen nicht gezahlten Restlohnes, und zwar wurde diesmal die Klage gegen den Kinderarzt Dr. Meyer erhoben. Das Charakteristische bei den ganzen Klagen gegen daS Lortzing - Theater ist nämlich, dah jedesmal ein neuer Mann als der ver- meintliche derzeitige Direktor in Anspruch genommen wird und jeder Beklagte die Schuld auf diejenigen, die vor ihm oder neben ihm arbeiteten, abzuwälzen sucht. So schob Garrison in einem der letzten Prozesse seinem Zedenten Schramm die Hauptschuld an dem Fiasko zu. während in der vorgestrigen Verhandlung seine eigene direktoriale Tätigkeit scharf angegriffen wurde. Die Vertreterin des Beklagten, die Sängerin B., wandte vor allem ein, daß ihr Mandant niemals Direktor des Theaters gewesen wäre, es als Arzt auch gar nicht werden konnte, sondern nur das Unglück gehabt habe, Finanzmann der Bühne zu werden. labe 70 000 M. einzubüßen. Dr. M verloren und sei jetzt nicht in der Lage, noch mc. Der Hauptschuldige an dem traurigen Fiasko sei nur Garrison, der vom Berliner Polizeipräsidenten alsgefährlicher Abenteurer" bezeichnet worden sei. Das die Klage erhebende Personal stützt sich in der Hauptsache auf einen Vorgang, der sich am 2. Mai im Foyer des Theaters abspielte. An diesem Tage tat sich das künst- lerische mit dem technischen Personal zusammen, und die Majorität erklärte, nicht weiter zu spielen. Darauf sprang Dr. Meher auf einen Tisch und beruhigte das versammelte Personal mit de» Worten:Spielt doch ruhig weiter, das Geld ist Euch ja sicher. denn die Kaution liegt doch auf dem Berliner Polizeipräsidium." Das Personal sah nach dieser Ansprache Dr. M. für den neuen Direktor an. Drei Zeugen bestätigten aber die Behauptungen des Beklagten, daß dieser niemals direktoriale Tätigkeit ausgeübt hatte, daß vielmehr Garrison als Direktor den Ruin der Bühne verschuldete. Bei Verteilung der Kaution mußten sich die technischen Angestellten einen Abzug von 28 Proz. gefallen lassen, während die als Vertreterin auftretende Sängerin 13S0 M. voll erhielt und auch zwei andere Künstler ihre volle Gage von der Kaution erhielten. Die Kläger übten an dieser ungleichen Ver- teilung herbe Kritik. Das Urteil soll in acht Tagen publiziert werden._ Vertraglicher Ausschluss mündlicher Kündigung. Vor der dritten Kammer des Kaufmannsgerichts klagte am Mittwoch gegen das Kaufhaus Heinrich Jordan die frühere Ver» käuferin Alice B. Die Klägerin war acht Jahre lang bei genannter Firma in Stellung, und da ihr das Gehalt von 100 Mark, das sie zuletzt bezog, zu niedrig dünkte, so trat sie an den Personaldirektor, Herrn Schickedanz, Mitte April mit der Bitte um Zulage heran. Diese wurde ihr abgeschlagen, und die Verkäuferin erklärte darauf, daß ihr dann nichts weiter übrig bliebe, als zu kündigen. Zu wann gekündigt wurde, ist streitig; per 1. Juli nach der Behauptung der Klägerin, zum 1. Juni nach den Angaben des Direktors Sch. Unstreitig ist aber, daß Scb. die mündliche Kündigung annahm, aber von der Klägerin die schriftliche Einreichung der Kündigung verlangte, indem er sich auf den K 8 der Geschäftsordnung stützte. Dieser§ 8 besagt nämlich, daß auf beiden Seiten nur die schriftliche Kündigung Gültigkeit hat. Die Klägerin zog es vor, die schriftliche Kündigung nicht einzureichen, wurde aber trotzdem am 1. Juni entlassen. Sie erhebt nur Anspruch auf das Juni-Gchalt in Höhe von 100 Mark. Ihre Kündigung sei, da sie nicht schriftlich erfolgt sei, nach§ 8 der Geschäftsordnung ungültig. Sie habe es sich mit der Kündigung darum überlegt, weil sie nach den Statuten der bei der Firma eingeführten Pensionsversicherung der von ihr ein- gezahlten PensionSgeldcr verlustig gegangen wäre. Für diese Ver- sicherung wurden ihr 4 Mark pro Monat abgezogen. Direktor Schickedanz erwiderte auf die Frage des Vorsitzenden, warum man denn eine Angestellte, die 8 Jahre im Hause sei, nicht noch den einen Mvnat behalten konnte, das ließe die Disziplin nicht zu. Nach der Daner der Tätigkeit könne man auch nicht urteilen, denn manches Geschäft kranke an altem Personal.(?) Der Vorfitzende erklärte darauf, daß er langjährige Tätigkeit in einem Hause bisher immer für ein gutes Zeichen nach beiden Seiten hin angesehen habe. Die Beklagte wurde zur Zahlung des Monatsgehaltes verurteilt. Die Klägerin konnte, nachdem ihr Direktor Sch. selbst die Ein- reichung der schriftlichen Kündigung anheimgab, annehmen, daß die endgültige Erledigung der Kündigungsfrage von ihrer schriftlichen Willenserklärung abhänge._ Prligelrecht der Kapitäne. Unserem Hamburger Bruderorgan entnehmen wir folgenden Gerichtsfall. Der Kapitän Karl Sachse war wegen Vergehens gegen die Seemannsordnung angeklagt. Der zur Verhandlung stehende Fall datiert schon vom 3. Juni 1906, an welchem Tage der vom Angeklagten geführte DampferHedwig Heidmann" die Unterelbe passierte. Der Angeklagte behauptet, er habe zwei Matrosen, die in handgreifliche Differenzen geraten seien, getrennt und dem Matrosen T. ein paar Backpfeifen gegeben, weil er schlecht gesteuert habe. Es lvird dem schlagSstden Kapitän börgehalteN, daß T. eine blutige Lippe davongetragen habe. Jetzt fuhr der Angeklagte schweres Geschütz auf, von dessen Durchschlagskraft er nicht ohne Grund fest überzeugt war: Der Mann habe sonst sehr gut gesteuert, aber er sei vom Seemannsverbande aufgehetzt worden, der einen Mann an Bord geschickt habe, um die Leute aufzuwiegeln. Ganz anders schildert der kommissarisch vernommene T. den Vorgang: Wegen einer geringen, nicht verschuldeten Abweichung vom Kurs habe der Kapitän ihn drei- bis viermal ins Gesicht geschlagen, so daß er Schmerzen im Gesicht und am Ohr gehabt habe; die ein» Backe sei geschwollen und die Unterlippe blutig gewesen. Er habe sich beim ersten Offizier krank gemeldet, der ihn aber abgewiesen habe. Da er sich arbeitsunfähig gefühlt, habe er sich in die Koje gelegt. Wie aus den Akten konstatiert wird» ist T. wegen dieses Krankseins pardon! wegen Arbeitsverweigerung vom See- mannsamt bestraft worden. Auf Befragen eines Richters gibt der Angeklagte zu, daß er sonst mit T, zufrieden war, worauf er wieder gegen den Secmannsverband zu Felde zieht, der ihm seine Leute aufhetze. Ein Beisitzer:Sie brauchten den Mann doch nicht blutig zu schlagen." Angeklagter:Was soll man machen? Man steht allein, hat nicht viele Leute, und dann passiert so etwas. Man muß dann durchgreifen." Die Verteidigungsrede hielt schon der Staatsanwalt: Der Angeklagte habe geglaubt, der Matrose T. steuere absichtlich falsch. In solchem Falle könne ein Kapitän alle Mittel anwenden, um den Ungehorsam zu brechen. Der Absatz 2 des tz 01 der SeemannSordnung laute:Lei einer Widersetzlichkeit oder bei beharrlichem Ungehorsam ist der Kapitän zur Anwendung aller Mittel befugt, welche erforderlich sind, um seinen Befehlen Gehorsam zu verschaffen. Zu diesem Zwecke ist ihm auch die An- Wendung von körperlicher Gewalt in dem durch die Umstände ge- botenen Maße gestattet. Er darf ferner gegen die Beteiligten die geeigneten Sicherheitsmaßregeln ergreifen und sie nötigenfalls während der Reise fesseln. AuS diesem Grunde beantrage er die Freisprechung des Angeklagten. Nach kurzer Beratung spricht das Gericht den Angeklagten frei. Es sei zwar nicht festgestellt, daß der Matrose T. ungehorsam war, aber der Angeklagte war der Meinung, daß dies der Fall gewesen sei, und aus diesem Bewußtsein heraus habe er sich an dem Matrosen vergriffen. Eine prächtige Rechtspflege der Matrose wird infolge seiner Krankheit bestraft, der Kapitän, der ohne Berechtigung brutal schlug, wird freigesprochen, weil er glaubte, im Recht zu sein. Das ist eine natürliche Folge des von der Sozialdemokratie seiner- zeit leider vergeblich bekämpften Prügelparagraphen der Seemanns- ordnung. Einen billigen Geschäftskauf hat der Reisende Louis Krüger in einer Weise zustande gebracht, die eine Anklage wegen Betruges zur Folge gehabt hat. Im Mai dieses Jahres hörte der Angeklagte, der aller Mittel entblößt war, von einem Bekannten, daß der Zigarrcnfabrikant Körlin eine Filiale verkaufen wollte. Er faßte den Plan, sich auf irgendeine Weise in den Besitz des Geschäftes beziehungsweise der in diesem enthaltenen Waren zu setzen. Zu diesem Zwecke begab er sich zu einem Gastwirt Lange in Rirdorf. der ihm erzählt hatte, daß er einen Depotschein über 3600 Mark gegen eine Brauerei ausgeklagt, den Prozeß aber verloren hatte. Um sich in den Besitz dieses völlig wertlosen Scheines zu setzen, brachte der Angeklagte einen gewissen Gundlach mit, den er als Gerichtsbeamten ausgab. Unter dem Vorgeben, dieser werde infolge seiner vorzüglichen juristischen Kenntnisse den Depotschein doch noch ausklagen können, gelang eS dem Angeklagten, den Gastwirt zur Herausgabe des Scheines zu veranlassen. Am nächsten Tage ging K. dann zu dem Zigarren. fabrikanten und erklärte die Filiale kaufen zu wollen, wenn dieser den Depotschein in Zahlung nehmen würde. Der Kaufvertrag war schon so gut wie abgeschlossen, als eS dem Verkäufer einfiel, sich doch erst einmal näher über den Wert des Depotscheins zu er- kundigen. Er ließ den Angeklagten ahnungslos in der Filiale zurück und fuhr nach der betreffenden Bank, wo er erfuhr, daß der Schein völlig wertlos war. Er eilte sofort nach dem Geschäft zurück und fand die Tür verschlossen. Nunmehr erst kam er zu der Erkenntnis, daß er einem Schwindler zum Opfer gefallen war. Der Angeklagte hatte die Zeit, in welcher der Fabrikant nach der Bank gefahren war. dazu benutzt, um fast das ganze Geschäft auszuräumen. Vor Gericht bestritt der Angeklagte trotz dieses Sachverhaltes jede Schuld. Die Strafkammer erkannte mit Rück, ficht auf di« raffinierte Ausführung des Betruges auf 1 Jahr und 6 Monate Grfüngnis und S Jahre Ehrverlust. Vernnfcbteö. Hingerichtet. Grete Beier , die Tochter des früheren Bürgermeisters tum Brand, ist gestern früh um S'/z Uhr auf dem Gefängnishofe des Land-- gerichtSgebäudcs in Freiberg in Sachsen durch den sächsischen Scharf- richter Brandt aus Hohenlinde enthauptet worden. Der König von Sachsen , der sich zurzeit auf einer Nordlandreise befindet, hat, ob- wohl alle Geschworenen einstimmig eine Begnadigung der Mörderin befürworteten, von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Die Geschworenen gingen bei ihrer Befürwortung von der Tatsache aus, daß die Angeklagte auf die Bemerkung des Vorsitzenden, ein offenes Geständnis ihrer Tat würde diese in einem milderen Lichte erscheinen lassen, sofort ein Geständnis ah- legte und die grausige Tat in allen Einzelheiten zugab. Infolge der Bemerkung des Staatsanwalts hatte sich auch der Verteidiger bei dem Urteil beruhigt und keine Revision eingelegt, weil er unter diesen Umständen der festen Ueberzeugung war, daß der König von dem ihm zustehenden Begnadigungs- rechte Gebrauch machen würde. Als Vertreter des sächsischen Jusiizmintsteriums wohnte den Schwurgerichtsvcrhandlungen ei» Gehrimrat bei, und nach zweimaligem Vortrag des Justizministers beim König entschied sich daö Schicksal der Grete Beier , bevor sich der König zu seiner Reise nach dem Norden rüstete. Trotzdem die Entscheidung also seit eiwa einer Woche gefallen war. wurde sie dem Verteidiger der«ngellagten erst in allerletzter Stunde mitgeteilt. Auf seine wiederholten Anfragen bei den zuständigen Stellen wurde ihm jede Auskunft verweigert. Ebenso gab der Oberstaatsanwalt Bernhardt vom Landgericht Frei« bcrg keinerlei Mitteilung über die damals schon beschlossene Hin- richtung. Die Ankündigung, daß der König von seinem Begnadigungs - recht keinen Gebrauch gemacht habe, erfolgte erst vor zwei Tagen durch das amtliche Organ der sächsischen Regierung. Die Umstände, unter denen die Hinrichtung erfolgte, fordern den schärfsten Protest heraus. Die Behörde hielt es für nötig, nicht weniger als zweihundert Karten auszugeben, so daß sich die Hinrichtung zu einem regelrechten Schauspiel gestaltete. Die Massen- ausgab« von Eintrittskarten zu einer Hinrichtung dürfte in den Aunalen der scharsrichterlichen Justiz einzig dastehen, da beispielS- weis« in Preußen selten mehr als zwölf nichtbeamtete Personen Zu« tritt zu dem schnurigen Akte einer Enthauptung finden. In Sachsen wurde seit Wiedereinführung der Todesstrafe der Brauch geübt, weibliche Personen nicht hinzurichten. Seit fünfzig Jahren ist Grete Beier die erste, die dein Fallbeil zum Opfer fiel. Gestern»och auf stolzem Rosse. In Fürth wurde der städtische Badeverwalter wegen Kässenunregelmäßigkeiten plötzlich seines Amtes enthoben. Der Mann ist gut national und war ein ProteltionSlind der bürgerlichen Rathausparteien, also kein Sozialdemokrat. Hochwasser in Otcrschlesien. Seit gestern führt die Oder Hoch- Wasser. In der letzten Nacht stieg der Fluß bei Ratibor um 2,73 Meter. Ralibor meldet weiter Regen. Auch die Ouellgebiete der Weichsel haben starkes Hochwasser. Der oberschlestsche Badeort Goczalkowitz in der Nähe von Pleß ist vom Berkehr abgeschnitten. Der Verkehr mit den benachbarten österreichischen Gebietsteilen wird durch Kähne aufrecht erhallen. Die Eisenbahnverwaltung stellte Schutzposten zur Bewachung des FahrdammeS aus. Siegreicher Bierstreik. Dadurch, daß die Einwohnerschaft in dem Grcnzstädtchen Braunau am Inn jede Woche ein paarmal in großem Zuge mit Musik über die Jnnbrücke marschierte und sich in der Nachbarstadt Simbach einen Schwips antrank, hat sie erreicht, daß die Branereibtsitzer die Bierpreiserhöhung wieder rückgängig machten._ Brfcfhaften der Redaktien. Sit(ntlHKific«drcchstund, flnfeei Liudcnftrah- Sir. 8, zweiter Fahrstuhl statt. BeLkfilit? ttdr lichkeit; sie mieden uns. Man konnte an ihnen so recht bemerken. was ein verunglückter Krieg aus den Menschen machen kann. In der Rue de Bastille versammelten wir uns Sonnabends. Die ersten Gäste, die sich zu jeder Sitzung auf den Glockcnschlag einstellten, waren zwei vierschrötige massive Bengel mit dicken Rohr- stocken, deren AeußereS schon verriet, daß sie der Arbeit aus dem Wege zu gehen verstanden. So freundlich sie auch jeden der An kommcnoen angrinsten, so wurden sie doch instinktiv gemieden. Tat sächlich waren sie Stipendiaten des damals noch bestehenden Rep tilienfonds und standen unter der Direktive der deutschen Gesandt- schaft. Wir hatten um so weniger Ursache, sie zu entfernen, als uns daran gelegen war. daß die Gesandtschaft über unser Treiben stets informiert war; da-, was sie nicht wissen sollte, erfuhren ihre Kreaturen doch nicht.# Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre schlug der Nihilismus in Nußland hohe Wellen. Eine Attentatsnachricht aus Petersburg überstürzte die andere. Das Pariser Bürgertum nahm, gleich den Arbeitern, diese Kunden, besonders wenn sie er- folgreich waren, mit Hellem Jubel auf. Man wax demokratisch gesinnt und sah zu jener Zeit noch in der Herrschaft an der Newa den Inbegriff jeder Reaktion, weshalb man alle Mittel begrüßte, die darauf abzielten, dieses Regime zu stürzen. In Paris trieb sich«in Heer russischen Spitzclgesjndcls umher, fand aber wenig Ausbeute, denn die russische Kolonie war klein, kannte sich gegen- seitig und hatte keine unreinen Elemente unter sich. ES war mir stets ein Genuß, einen Abend im Kreise dieser jungen, begeisterten, bedürfnislosen Idealisten beim Samowar zu verbringen. Sie wurden von Spitzeln umwimmelt. Vater Lawrow, der in der Pariser Gesellschaft hohe Achtung genoß er besuchte auch uns zuweilen zu einem Vortrage, konnte davon ein Liedlein sülgen. lieber und unter, biS-a-vi» von ihm hatten sich Vigilanten ein- quartiert, die ihn bei Tag- und Nachtzeiten beobachteten. Dahei stand der greise Gelehrte den terroristischen Taten völlig fern. Zu jener Zeit war die Pariser Präfektur durch Andrieux. der vor dem Kommuneaufstande selbst der Internationale angehörte, im Streben aber ein Musterknabe war. besetzt. Er arbeitete hinter dem Rücken seines Ministeriums, dem er Verlegenheiten zu bc- reiten suchte, gemeinsam mit den russische» Spitzeln Die Nachricht über ein Attentat, das bei Moskau auf einen Ratierlichen©ofzug ourch den Nchilijtcn V e o Hartmann, tpenn auch erfolglos, ausgeführt wurde, überraschte besonders durch die Kühnheit des Unternehmens. Plötzlich, es war in der Neujahrs - nacht 1880. verbreitete sich mit Blitzesschnelle die Kunde, daß Hart- mann durch Andrieux in Paris verhaftet und an Rußland aus- geliefert werden sollte. Jetzt konnte sich daS Empfinden der Ein- Wohnerschaft betätigen. Die Entrüstung über die beabsichtigten Maßnahmen Nndrienx' eint allgemeine, die Presse nahm Huö der frauenbewegung« Versammlungen Veranstaltungen. Weißens«. Montag, den 27. Juli, 8>/z Uhr, bei Content, Lehder- straße Ecke Friedrichstraße : Leseabend. Stellung für den Attentäter, und eS fanden stürmische, massen. Haft beiuchte Protestversammlungen gegen die Auslieferung statt. Die Regierung, die Frankreich noch nicht an die Moskowiter ver- kuppelt hatte, zögerte, denn auch ein großer Teil der Kammer war einer Auslieferung nicht gut gesinnt. Der russische Gesandte Mohrenhcim arbeitete gemeinsam mit Andrieux. der russischen Lohn erwartete; beide hatten die Krallen schon nach dem Opfer ausgestreckt. So war das Ministerium auf eine harte Probe ge- stellt. Die Reaktionäre, denen die Auslieferung der entflohenen Kommunehäupter Anno 187l für das Blutfeld von Satory ver- weigert wurde, versuchten deshalb nun der Regierung ein Bein zu stellen; hoffend, sie zu stürzen, förderten sie auS Rache heimlich die Bewegung für Hartmann.. Es bildete sich ein Aktionskomitee, das den PetitionSsturm organisierte. Auch mir war eine Straße meines Quartiers zu- geteilt. In kurzer Zeit hatte ich die Unterschrift des größten Teiles ber Bewohner; nur wenige hatten sich zu unterzeichnen geweigert. Wäre hie Begeisterung für Hartmann eine weniger gewaltige gewesen, ich hätte mit nieinem Kauderwelsch den Er. folg sicherlich nicht erreicht. Ich war einer der erste», der seine Bogen an die Zentrale ablieferte, und war nicht wenig stolz, meinen Fleiß belobt zu sehen. Dje meisten meiner deutschen Ge- nossen stellten sich mit mir i» den Dienst der Sache. Drei lange, bange Wochen dauerte die Haft. Mit jedem Tage wuchs die Erregung über die Ungewißheit des Schicksals dcS Ge- fangenen. ES begannen sich auch ausländische Einflüsse geltend zu machen. Dem alten Holzfuchs Freycinet, der an der Spitze de? Ministeriums stand, war die Affäre, die seine Zirkel störte, in der Seele zuwider; er wollte den Vogel um jeden Preis los sein, er verwünschte den ihm untergebenen intriganten Andrieux, der ihm diese bose Suppe eingebrockt hatte. Schließlich fand der Staats- anmalt, ledenfallS einem zarten Wink von oben folgend, den rechten Weg, dem Ministerium dem schmerzenden Nagel auS dem Fuße zu ziehen. Er bezweifelte nämlich, daß der gefangene Hart- mann der echte fei und ließ ihn in einer späten Abendstunde an die Grenze briiigen. von wo er am anderen Morgen durch ein englisches Schiff nach England gebracht wurde. DaS war in ganz Paris , in Frankreich und selbstverständlich auch bei unS. die wir so lebhaften Anteil an dem Falle nahmen, ein Freudentag. Andrieux Stellung war untergraben; zum Minister nach welchem Posten er strebte hatte er es durch seine rujsische Liebe- dienerei nicht gebracht. Dafür rächte er sich durch Herausgabe seiner Memoiren, in denen er unter anderem auch diesen Fall eingehend besprach und sich zu rechtfertigen suchte. Daß er mich darin infolge meine» Eingreifens der deutschen Polizei denunzierte, fei nur nebenbei bemerkt. Er ist alöbaltz in der Versenkung ver. schwunden. , dritter Et»,mig, dier Treppe». woiiicutäglich abends vo»?>/, bis v'i, Übe Sonnabends deninut die Sprcchstliude»IN C Übt. gebet Auftpge ist ei» Buchstabe und eine Zahl als wietkzeiche« beizufügen. BtielNche Zlnlioori wird«ich» erteil». Eilige Fragen trage nian tu der Sprechstunde dar. ®. K. 58. 1. Ja. 2. und 3, Beides. 4. Keineswegs. Frut. 1. Eine Klage bötte keine Aussicht aus Ersolg. 2. Sie löiincn auf Zahlung klagen. 3. Soviel Kosten lsnnen entstanden sein. Sie hätten einen Ainvalt in Nürnberg mit Ihrer Vertretung bcaustragei, sollen. fH. B. 54. 1. Di« Charits und die Anstalt in der Artilleriestratze nimmt Schwangere aus. Wenden Sie sich an dieselben. 2. krankenbäuser können abweisen. 3. 2.50 bis 3 Mari. 4. DaS bängt von der Bcreinbartmg ab. 31, B. 4. 1. Mo­ralisch. wenn auch nicht gesetzlich, ja. 2. Sie konnten dem Anspruch c»t- gegentreten. M. Z. Baden-Baden . Der volle Monat mutz bezahlt werden. <£. B. 11. Ersorderlich ist die Einwilligung dcS Vormundes und der Mutter, sowie Ihre Erklärung, daß Sie dem außercbclichen von Ihnen nicht erzeugten Kinde Ihrer Frau Ihren Namen beilegen. Diese Erllärungeu können beim Standesbeamten, vor dem Notar oder bei Kci-icht abgegeben werden. H. H. 1. Adlershof . Nein: Warten Sie ruhig das Weitere ab. PH. 10. Zeugcngebühreii gehören zu den Gerichtskoslcn. M. K. 86. Ja. B. B. 18. Die Geschwister hasten nicht. Eventuell bat die Gemeinde Rügenwalde auszukommen. McrtiuS. Sie sind zur Zahlung verpftichtet, wenn Sie nicht in dem Antrag ausdrücklich ertlärt haben, daß der Bertrag erst vom Okiober ab gelten soll. N. W. 87. l. und 2. Zweckmäßiger Ist die Wetteroersicherung. 3. Schlesisch« Bahn- hos und EberSwalte. M. W. Grone Frankfurterftrasse. Nein. Ucberzeugnug, 1. Leider ja. 2. Straiversoigung wird nicht ersolgen. 3. Sie sind jetzt Dissident. Genosse. Eine Klage aus Scheidung hätte wenig Aussicht aus Erfolg, wohl aber eine Klage aus Gewährung des Unter» Halts. Zwecks Erwirkung des ArinenrechtS wendet sich die grau zunächst an die Annelidirektion oder an den ArntenlomniisstonSvorsteher mit dem Antrage, ihr zu bescheinigen, daß sie zur Traaung der Kosten nicht imstande ist. Dies« Bescheinigung überreicht sie dann dem Gericht, legt dar, weshalb und woraus sie klagen will, sührt die Beweismittel an und beantragt, ihr das Armenrecht zu bewilligen. O. R. 1000. 1. u. 2. Nein. 3. Ja. 40. 68. 1. Der Vertrag ist gültig. 2. Keineswegs: wenn ein Bcvoll- mächtlgter da» aus Grund seitier Vollmacht Erhobene in seinem Nutzen verwendet, sa macht er sich der Unterschlagung schuldig. 3. Legen Sie den Fall näher dar. Die Erblchaltssteucr richtet sich nach dem Grade der Ver- waiidtschast.«r.«00. Hie würden nur solange, al» der übernommene Mielsvertrag läust, a» den Vertrag gebunden sem. Also soweit ersichtlich. bis zum Oktober. 100. Nein. M. O. 50. Koppenstraß« 24 bei R. Schröder ist die GeschältSstelle bei TurnvereiitS.Fichte-,_ 50. Nein. lllmtlieher Marktbericht der städtischen Narkthallett-DireNion über den Großhandel in den Zcnlral-Markthalleii. Marktlage: Fleisch: Zufuhr ziemllch stark, Geschäft schleppend, Preise für Rindsteisch unverändert, sonst anziehend. Ailh: Zusuhr nicht genügend, Geschäft stau. Preise unverändert,»«f-el! Zufuhr g-migend. Geschäft ,iwaS lebhafter. Preis« anziehend. F t f ch«: Zusuhr genügend, Geschäft ruhig, Preis« wenig verändert. Butter und Käse: Geschäft ruhtg. Preise unoerändcri. G-müse. Obst und Südjrüchte: Zusuhr genügend, Geschäft ruhig. Preise wenig verändert."'* ll a' 1 llJasserstandö-Nachrichten der LandeSmistalt für Gewässerkunde. mitgeteU » oo» Berliner Wetterbureau. Wasserstand Memel , Tilsit B r« g« l, Jnsterburg Weichsel, Thor» Oder, Ratibor , Krassen . Frankfurt Warth«, Schrimm , Landsberg Netze, Vordamm Elb«, Leimieritz , Dresden » Larbh , vlagdeburg Wasserstand Saal», Kroch lltz Havel . Spandau ') Rathenow ') Epr»», Sprcniberg'j \ BceSkow «efer. Münden Minden R h'e i n, MaxtmtlianSau Kaub l Köln Neckar, Heilbronu Main. Weclheüu Mosel. Trier am 2-3.7. cm 327 59 60 C8 81 -67 -1 546 233 213 185 108 21 seit 91.7. cm1) +79 +2 +1 0 1 +4 +1 + 52 +91 +15 +60 +1 +4 )+ bedeutet Wuchs.« Fall,*) Unterpegel. Nach telegraphischer Meldung ist di« Ode » M Ratibor bi» heut« morgen schon aus 535 Zentimeter gestiegen und steigt dort, ebeuso wt« bei Brieg , n o ch w e i t e r.