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Mit Ausnahme von Erdöl   ist Sei den zuletzt genannten Waren durchweg ein Rückgang der Ausfuhr zu verzeichnen. Besonders be- achtenswert ist die starke Abnahme des Exports von Baumwolle. Aus der nachfolgenden Zusammenstellung gehen» endlich noch die Mengen der wichtigsten Ausfuhrwaren im verflossenen Fiskaljahr hervor: 1907 1908 82 390 332 61715 110 74 819 049 100 212 161 13 491 177 13 875 357 8 692 829 7 430 234 1 140850901 1317 502 801 MaiS, Busheis., Weizen, Bushels. Mehl, Fässer.. Baumwolle, Ballen Erdöl  . Gallonen. Die Ausfuhr von Baumwolle ist um 1,2 Millionen Ballen zurückgegangen, die von Mais um annähernd 31 Millionen Bushels und die von Mehl um 1,62 Millionen Fässer. Weizen und Erdöl sind quantitativ dagegen sehr viel stärker exportiert worden. Auf der Flucht. Aus Bukarest   wird vom 24. Juli gemeldet: Großes Aufsehen erregt die Flucht des Direktors Zauareanu von der Rumänischen Handelsgesellschaft. Zauareanu hat zahlreiche Wechsel gefälscht. Mehrere der größten Bankhäuser, viele Kaufleute und Privatleute erleiden bedeutenden Schaden. Soziales. Zur Rechtlosigkeit der ländlichen Arbeiter. Wie berechtigt die Mahnung zur größten Vorsicht bei Vertrags- abschlüssen mit zum Vertragsbruch neigenden Großgrundbesitzern ist, zeigt folgender Fall aus ocm Kreise Ragnit  . Dem Industriearbeiter August B. wurde unter sehr ver- lockenden Versprechungen im Herbst vorigen Jahres eine sogenannte Vertrauensstellung als Vorarbeiter auf dem Gute Eszerningken im Kreise Ragnit   bei freier Reise dortbin angeboten. Er ver- mietete sich nach längcrem Ucberlegen schließlich auf ein Jahr als Vorarbeiter. Aus dem zwischen- ihm und der Gutsherrschaft erst an Ort und Stelle geschlossenen Kontrakt geben wir wörtlich die bemerkenswertesten Stellen wieder: s 2. Der Dienstbote unterwirft sich ausdrücklich allen Bestim- mungen der von seiner Majestät dem Könige 1810 vollzogenen Gesinde-Ordmmg, gelobt seinem Brotherrn noch besonders: 1. sich nicht dem Trünke zu ergeben, sondern einen nüchternen Lebenswandel zu führen. 2. seinem Brotherrn treu, fleißig und ehrlich zu sein, dessen Bestes bei allen Gelegenheiten wahrzunehmen, das ihm anvertraute Vieh besonders zu pflegen und zu schonen, auch in Fällen der Not nach allen Kräften beizustehen. 3. ohne Wissen und Erlaubnis des Brotherrn oder dessen Stell- Vertreters darf er seinen Wohnort nicht verlassen, insbesondere in der Nacht. 4. mit seinem Nebcngesinde in Ruhe und Frieden zu leben. 5. alle ihm aufgetragenen Arbeiten, sie mögen Namen haben wie sie wollen, getreu und willig zu verrichten. Ungehorsam und Widersetzlichkeit gegen den Brotherrn oder dessen Stellvertreter haben die gesetzliche Strafe ev. Dienstentlassung zur Folge. 6. an jedem Sonn- und Festtage muß das Vieh ebenso ab- gewartet werden wie an den Wochentagen. 7. für jeden Schaden, der durch Mutwilligkeit oder Nachlässig. keit des Dienstboten herbeigeführt wird, haftet derselbe mit seinem Lohne. 8. Der Dienstbote verpflichtet sich gegen 40 resp. 50 Pfennige Tagelohn seine Frau oder einen Stellvertreter, sobald wie es gc° fordert wird, zur Arbeit zu stellen» widrigenfalls ihm eine Mark pro Tag Strafe angerechnet resp. vom Lohn abgezogen wird. 9. Für Fedcrreißen wird keine Bezahlung gegeben. 8 3. Der Brotherr verspricht seinem Dienstboten dagegen, ihn nicht mit unnötiger Strenge zu behandeln, ihm ein wohnliches Obdach zu geben und in Krankheitsfällen für denselben auch«angemessen zu sorgen. 8 4. Falls der Dienstbote von dem zu erhaltenden Brennmaterial etwas erübrigt, darf er dasselbe nicht an Freunde, sondern nur an seinen Brotherrn verkaufen. Beim Fortziehen nach einem Jahre darf nur so viel an Brennmaterial mitgenommen werden, wie hoch der Wert eines Raummeters Knüppelholz ist." Die Tragweite dieses Vertrages, der den Vorarbeiter zum Gesinde stempelt und ihm noch weit über die Gesindepflichten hinaus Pflichten auferlegt, erkannte der Vorarbeiter zu spät. Er kam seinen Pflichten nach, nicht aber der Gutsbesitzer. Ins- besondere verletzte dieser die ihm rücksichtlich des»wohnlichen Ob- dachs" obliegenden Pflichten. Im Jnsthause und dessen Umgebung war kein Wasser vor- Händen. In der Wohnung selbst waren die Balken durchbrochen und mutzten sofort gestützt werden. Die Verschalung der Decke der Wohnstube war dermaßen faul und brüchig, daß die Lehm- füllnng den Einwohnern auf den Kopf fiel. Auch sonst befand sich die Wohnung in einem gefährlichen, unbewohnbaren Zustande. Bitten und Vorstellungen an den Besitzer, die Wohnung seinem Versprechen gemäß bewohnbar zu machen, hatten nicht den geringsten Erfolg. Der Gendarm, der zu einer Besichtigung dieses Obdachs veranlaßt wurde, meinte: Der mit der Wohnung unzu- friedene Arbeiter sei wohl einer aus dem Zukunftsstaate. Er' warnte die-anderen Leute vor diesem Menschen, der wohl ein Sozialdemokrat sei, mit dem man sich nicht einlassen dürfe. Auf eine Beschwerde an den L'andrat erhielt der Arbeiter den Bescheid, daß die Sache wohl übertrieben sei. Der auf diese Art hineingefallene Arbeiter glaubte nun wenigstens ein Recht zu haben, seinen Dienst zu kündigen. Da kam er aber schön an. Er erhielt vom Tage der Kündigung ab keinen Pfennig Lohn und kein Deputat. Der zur Vermittclung angerufene Amtsvorsteher riet dem Mann, da er doch mit seiner Familie nicht verhungern könne, anderwärts auf Tagelohn in Arbeit zu gehen. Darauf erhielt der Arbeiter nun zwar am 11. Februar d. I. seine Entlassung, der Gutsbesitzer verlangte aber sofortiges Verlaffen der Wohnung und behielt sämtliche Sachen der Familie als Schadenersatz für die angeblich 50 Mark betragenden Agentenkosten ein. Erst auf eine gerichtliche Klage hin erhielt der Vorarbeiter seine Wirtschaft heraus. Zu seiner Klage auf rückständigen Lohn und Deputat erhielt er zwar das Armenrecht, aber keinen Rechtsanwalt. Seine Klage wurde abgewiesen, weil oer Gutsherr durch seinen Rechts. anwalt eine Gegenrechnung als Schadenersatz für Verlassen des Dienstes vor Ablauf der Dienstzeit zur Aufrechnung eingereicht hatte. Vielleicht entscheidet die Berufungsinstanz richtiger. Aber wenn auch in solchem Einzelfalle der Arbeiter sein Recht erhalten sollte, verschlägt das wenig, solange die Ursachen der rechtlosen Lage der Landarbeiter aufrechterhalten bleiben. Kündigungzu" oderan" einem bestimmten Termin? Um die Auslegung der WorteIch kündige.zum" bezw.am Ersten" handelte es sich in einem gestern vor. dar 5. Kammer des Kaufmannsgerichts ausgefochtenen Rechtsstreit. Der bei der Shannon-Gesellschaft, Zeiß u. Ko., aushilfsweise beschäftigte Ex- pedient Artur P. hatte von seinem Ch�f, Kommerzienrat Zeitz  , am 10. März, wegen eines Hehlers Vorwurfe erhalten. Letzterer for- derte ihn auf. den aus dem Irrtum entstandenen Verlust von 7 M. zu ersetzen, sonst koste es ihn seine Stellung. P. erwiderte:Nun gut, dann kündige ich am nächsten Ersten." Noch an demselben Tage ließ Kommerzienrat Z. von Zeugen dieser Aeußerung schrift- lich festlegen, daß P. erklärt habe, am 1. April aus dem Geschäft austreten zu wollen. Am 31. März wurde dem Kläger das Schrift- stück vorgelegt, er erklärte sich aber mit dem sofortigen Austritt nicht einverstanden und wollte seine Aeußerung dahin ausgelegt wissen, daß er am 1. April erst die Kündigung einzureichen bcab- sichtigte. Die Firma wurde zur Zahlung des Restgehalts ver- urteilt. Kommerzienrat Z. hätte sich zum wenigsten durch die Frage:Am 1. April wollen Sie also austreten?" Gewißheit verschaffen müssen; da dies nicht geschehen ist, gilt die vereinbarte Kündigungsfrist._ Nürnberg   noch immer ohne Krankenkasse. Seit vielen Jahren verweigert der freisinnige Stadtmagistrat in Nürnberg   den Arbeitern die Errichtung einer allgemeinen Ortskrankenkasse an Stelle der im Jahre 1882 lediglich als vorüber- gehendes Surrogat einer Krankenversicherung zugelassenen Ge- meindekrankenversicherung. Ein neuerliches Gesuch wurde wiederum abgelehnt, und zwar mit dem sehr merkwürdigen Hinweis, daß die i» Aussicht stehende Aenderung des Krankenkassengesetzes sowieso eine erhebliche Umwandlung der inneren Organisation der Orts- krankenkassen bringen werde. Offenbar hofft der Nürnberger  Freisinn, daß die Krankenversicherung durch Vernichtung der Selbstverwaltung durchweg auf das tiefe Niveau einer Gemeinde- krankenverficherung gebracht werden wird. Wie niedrig ein bayerisches Forstamt Arbeiterleben einschätzt. Das königl. baverische Forstamt in Geroldsgrün  (Oberfranken  ) stellte gegen 5 Waldarbeiter Strafantrag, weil sie an mehreren Tagen die Arbeit verweigert hatten. Die Arbeiter sollten an einem sehr steilen Berghang Bäume fällen, taten dies aber nicht, weil zu jener Zeit Glatteis herrschte. Ist das Baumfällen an steilen Hängen ohnedies sehr gefährlich, so ist es aber geradezu Wahnwitz, diese Arbeit bei Glatteis zu verrichten. Das Schöffen- gericht sprach die Arbeiter frei. Das Forstamt erhob Berufung. Das Landgericht in Bamberg   aber konnte sich von einer Schuld der Arbeiter ebenfalls nicht überzeugen und bestätigte den Frei- spruch mit der Begründung, niemand, auch das königl. Forstamt nicht, könne einem Arbeiter zumuten, an einer Stelle zu arbeiten, wo er seinen sicheren Tod vor Augen sehe. Das Verlangen des königl. Forstamtes verstoße gegen die Denkgesetze. Zu bedauern ist, daß der Vertreter der bayerischen Forstver- waltung ebensowenig wie andere Unternehmer zur Anklage ge- langte, die ihrer Geringschätzung des Lebens der von ihnen be- schäftigten Arbeiter durch ähnliche Ansinnen Ausdruck geben. am Amtsenthebung der Vorstandsmitglieder der Chemnitzer  Ortskrankcnkasse. Zur' Rekursverhandlung in Sachen der vom Stadtrate 5. Februar verfügten Amtsenthebung der Vorstandsmitglieder H a u s ch i l d und Landgraf hatte sich das Oberverwaltungs- gericht für sachlich unzuständig erklärt. Darauf fand jetzt vor dem VcrwaltungSgericht der Chemnitzer   Kreishauptmannschaft, das sich zunächst auch nicht für zuständig erachtet hatte, die Verhandlung statt. Die Entscheidung lautete auf Zurückweisung des Rekurses. Die Begründung der Entscheidung soll den Beteiligten schriftlich zugestellt werden. Kurz wurde nur bemerkt, daß das Gericht die drei Begründungspunkte habe fallen lassen, nach denen sich die Rekurenten bereichert hätten, sonst aber sei die Begründung der Amtsenthebung beachtlich erschienen. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß die strafrechtlichen Ermittelungen keinen Anlaß zum Einschreiten auf Grund des Strafgesetzes geboten haben. Auf die Urteilsgründe darf man gespannt sein. Gcwcrkfcbaftlicbc*. Generalversammlung der rheinisch-westfälischen Bauunternehmer. Aus einer soeben stattgefundenen Generalversammlung der r hei n isch-w est tischen Bauunternehmer, die unter vollständigem Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfand, werden die wesentlichsten Punkte bekannt. Die Versammlung tagte auf einem großen Rheinschiff während der Fahrt zwischen Königswinter   und Köln  . Der Geschäftsführer SchmiedehauS-Essen erstattete den Jahresbericht. Den Abschluß des Tarifvertrages mit den Arbeiterorganisationen, dessen Veranlasser der deutsche   Unternehmerbund war, erklärte der Berichterstatter als einen Sieg der Unternehmer über die unberechtigten Forde- rungen der Arbeiter. Als besonders große Tat bezeichnete er den Vertragsabschluß mit dem Zementsyndikat, der bekanntlich ein brutaler Boykott jener Bauunternehmer ist, die sich nicht den Beschlüssen des Bundes fügen. Dieses Zementsyndikat hat sich verpflichtet, solchen Bauunternehmern die Lieferung von Zement zu sperren. Die Zahl der Verbände ist von 69 auf 82 ge- stiegen, wodurch sich die Mitgliederzahl um 420 erhöhte. Einige der zugetretenen Verbände sind durch Schwierigkeiten mit den Arbeiterorganisationen zum Anschluß veranlaßt worden, während die größere Zahl durch die Agitationstätigkeit der Geschäftsstelle gewonnen wurde. Die Kassenverhältnisse hätten sich im Berichts- jähre besonders günstig gestaltet, es konnten 100000 M. der Rück- läge zugeführt werden._ Dcutfcbeo Reick». Berechtigter Streik! DerArbeitgeber» Schutzverband für das deutsche   Holz- gewerbe"(Sitz Berlin  ) gibt offiziell folgende Erklärung ab: Da sich die Firma Grove zu Jena   fortgesetzt weigert, den Beschlüssen der dortigen Schlichtungskommisston sowie den vertraglichen Bedingungen nachzukommen, wird dieselbe hiermit auf Antrag des Bezirksverbandes Jena   aus dem Arbeitgeber-Schutzverband ausgeschlossen. Der inzwischen ausgebrochene Streik wird als be- rechtigt erklärt; unsere Mitglieder haben demnach das Recht, die streikenden Arbeiter der Firma Grove einzustellen." Anerkennung der Organisation. Die GesellschaftHolbutko", eine LebenSmittelbetriebSgesellschast, die in ganz Rheinland   und Westfalen   Filialen besitzt, schloß soeben mit dem Bäckerverband einen für die Arbeiter günstigen Tarifvertrag ab. Außer der Zuerkennung recht vorteilhafter Arbeitsbedingungen wird die Organisation als solche anerkannt und nur Mitglieder derselben werden bei der Firma beschäftigt. * Streikabbruch. Nach neunwöchiger Dauer ist der Streik der Maler und Lackierer in Hamm-Minden beendet worden, ohne den er- hofften Erfolg zu bringen. Das Angebot von Arbeitswilligen war so groß, daß von den Streikenden die bedingungslose Wiederauf« nähme der Arbeit beschlossen wurde. Trotzdem Arbeit genug vor- handen ist, wurden aber nur zwei Streikende wieder eingestellt. Die Streikenden erblicken darin einen Racheakt der Unternehmer und bitten den Zuzug nach wie vor fernzuhalten. Die Wäschtnäherinnr» in Nürnberg   stehen mit den Prinzipalen in Differenz-n._ Aufhebung der Sperre. Die beiderseitigen Organisationsvertreter des Stukkateurgewerbes in Bochum   beschlossen die Aufhebung der Aussperrung. Die Arbeit wird am Montag wieder aufgenommen werden._ Ausland* Löhne in Amerika  . Genaue Angaben über die Höhe der amerikanischen   Arbeits- löhne, bekanntlich die besten der Welt, werden in einer Statistik ver- öffentlicht, die jüngst das Z e n s u s a m t der Vereinigten Staaten  in Washington   herausgegeben hat. Die Statistik wurde im Jahre 1904 aufgenommen, also zur Zeit der vielgerühmtcuProsperität", des Wohlstandes. Berichte aus 123 703 industriellen Werken, die 3297819 Arbeiter beschäftigten, liegen den aufgestellten Berechnungen zu« gründe. Diese Aibeiterzahl schließt ein rund 2 620 000 Männer, 588 000 Frauen und 90 000 Kinder unter sechzehn Jahren. Die Gesamtzahl aller Lohnarbeiter in den Vereinigten Staaten   wurde zur Zeil der Statistik auf 5 470 000 berechnet. Die Statistik ergab, daß die größere Hälfte der 3 298000 Ar- bester einen wöchentlichen Verdienst von 57,50 M. und darüber erhielt. Der Durchschnittswocheulohn für daS ganze Land wurde auf 42 M. festgestellt. Der Wochenlohn eines männlichen Arbeiters betrug durchschnittlich 46,50 M., eines weiblichen Arbeiters 26,75 M. und eines Kindes 14,50 M. Hinter diesen Löhnen steht der Durchschnittsverdienst des deutschen  Arbeiters weit zurück und dabei muß man bedenken, daß der ameri- kanische Arbeiter sein Fleisch, sein Brot und seine Butter nicht teurer, sondern oft noch billiger einkailft als der deutsche. Und doch klagen deutsche Unternehmer soviel über die Begehrlichkeit ihrer Arbeiter und die Kompottschüssel des deutschen   Arbeiters soll wohlgefüllt sein I An den folgenden Zahlen kann jeder Arbeiter selbst Vergleiche anstellen zwischen seinem Verdienst und dem seines amerikanischen Kollegen. Das ist um so leichter, als bei dem Durchschnittseinkommen der genannten Statistik die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht in Be- tracht gezogen worden ist. Rechnet man diese Zeit binzu, so wird der Lohn hüben wie drüben natürlich noch um ein gut Teil geringer. Es handelt sich, wie schon bemerkt, um Löhne, die zur Zeit einer guten Konjunktur gezahlt werden. Den höchsten Lohn erhalten die Steinschneider mit durch- schnittlich 90 M. Wochenlohn, dann folgen männliche Korsett- macher mit 70 M., dann die Chemigraphen, Litho- g r a p h e n und Arbeiter ähnlicher Berufe mit nahezu 70 M. Männ­liche Uhrmacher erhalten 67 M., weibliche Uhrmacher 37 M. Dieser Gruppe der bestbezahlten Lohnarbeiter steht die Gruppe der am schlechtesten bezahlten, der Arbeiter in Terpentin« und Harz- Fabriken mit 22 M. und der Arbeiter in Anlagen für Baumwöllsamenprodukte mit 28 M. Wochenlohn gegen- über. Im Mittel bewegen sich die Löhne in den Industrien mit der zahlreichsten Arbeiterschaft. Da sind die männlichen Schuhmacher mit 49,50 M., die weiblichen mit 30,50 M. In der Kleider- i n d u st r i e verdienen die Männer 50,75 M., die Frauen 25 M. Durchschnittslohn pro Woche. Die Arbeiter, die bei der Fabrikation elektrischer Maschinen und Apparate beschäftigt find, erhalten 45,50 M., die Arbeiter in Gießereien und beim Maschinenbau 49,50 M. In der M ö b e l i n d u st r i e werden Männer mit 42,25 und Frauen mit 23 M. bezahlt. Glasarbeiter erhalten 58,50 M., Strumpfwarenarbeiter 36,50 M., Arbeiterinnen 25 M., Eisen- und Stahlarbeiter 52 M., Bauholzarbeiter(Türen, Fenster usw,) 46 M., Arbeiter im Druckereigewerbe 54,23 M., im Zcitungsgeschäft 55 M., Zigarren- und Tabakarbeiter 46 M., Arbeiterinnen aber nur 24,75 M., Bäcker 48,50 M., die Arbeiter der Wagen» industrie 42,75 M., die Hutmacher   55 M., Bvauerei« arbeiter 59,50 M. Durchschnittslohn pro Woche. In der Textilindustrie besteht ein großer Unterschied zwischen den Löhnen im Norden der Union   und in den Südstaaten, wo überhaupt sehr schlechte Löhne gezahlt werden. Während in den Neu-England  -Staaten der Durchschnittslohn der männlichen Arbeiter für eine bestimmte Ware 36 M. pro Woche beträgt, werden im Süden nur 21 M. dafür bezahlt. Die Südstaaten sind besonders verrufen wegen der schlechten Entlohnung der Arbetter und Arbeiterinnen; auch die Ausbeutung der Kinderarbeit ist dort am schlimmsten. Letzte JVacbricbtcn und Dcpcfcben. Die Umwälzung in der Türkei  . Konstantinopel  , 25. Just, szoceloung des" Wiener k. k. Telegr.-Korr.-Bureaus.) Der Sultan hat ein Jrade erlassen, durch das die politischen Gefangenen, soweit sie nicht wegen Mordes verurteilt wurden, amnestiert und die Zensur und die Geheimpolizei aufgehoben werden. Konstantinopel  , 25. Juli.  (Meldung des Wiener   k. k. Telegr.-Korr.-Bureaus.) Heute nachmittag fand in Stambul  eine imposante Kundgebung statt. Viele tausend Türken zogen mit Musik und Fahnen zur Pforte und überreichten dem Großwesir und den anderen Ministern eine Dankadresse an den Sultan.  _ Streikbewegung in Australien  . Sydney  , den 25. Juli.  (B. H.  ) Der Streik der Straßen- bahner hat sich auf Brokenhill und New-Castle ausgedehnt. Die Schauerleute und andere Gewerkvereine haben den Ent- schluß gefaßt, eventuell zu streiken. Der Premierminister lehnte die von dem Zentralgewerkschastsverein verlangte Wiederanstellung ab. Gestern wurden 19 Leute verhaftet, welche Ausschreitungen begangen hatten. Barbaren  . Darmstadt  , den 25. Juli.  (B. H.  ) Der Gerichtsschreiberaspirant Issel, wohnhaft in Bieber, hat während des Frankfurter   Turnfestes seinen Dienst verlassen, um das Fest mit seiner Braut mitzumachen. In seiner Wvhnung ließ er das vierjährige außereheliche Kind zurück. Durch das Wimmern des Kindes wurde die Nachbarschaft aufmerksam gemacht, und man drang mit Gewalt in die Wohnung ein, wo man das Kind halbtot und verhungert auffand. Anscheinend liegt die Absicht vor, das Kind»erhungern zu lassen. Der Aufenthalt des Issel und seiner Braut ist bisher noch nicht bekannt_ Petroleum in die offene Flamme! Frankfurt  , 25. Juli.  (B. H.  ) In dem benachbarten Ginnheim  goß die l5jShrige Tochter der Familie Dornhüser Petroleum ins Feuer. Plötzlich explodierte die Kanne mit großer Gewalt, und das Mädchen wurde schwer verbrannt. Es ist bald nach der Einlieferung in das Spital gestorben. Eine russische Stadt eingeäschert! Mitau  , 25. Juli.  (W. T. B.) Die Stadt Telschi steht seit gestern in Flammen. Aus Libau   gingen gestern Extrazüge mit Feuerwehr und Militärkommandos dahin; ebensolche Hilfe wurde auch aus anderen Städten gesandt. Nach heute vorliegenden Nach- richten aus Telschi sind bloß einige Häuser übrig ge, blieben. Lerantw. Redakt.: Genra Davidsohn, Berlin  . Inseratenteil verantw,: Th. Glocke, Berlin  . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Berlagsanstalt Paul Singer& Ed., Berlin   S W. Hierzu 4 Beilagen.