Mit Ausnahme von Erdöl ist Sei den zuletzt genannten Warendurchweg ein Rückgang der Ausfuhr zu verzeichnen. Besonders be-achtenswert ist die starke Abnahme des Exports von Baumwolle.Aus der nachfolgenden Zusammenstellung gehen» endlich noch dieMengen der wichtigsten Ausfuhrwaren im verflossenen Fiskaljahrhervor:1907 190882 390 332 61715 11074 819 049 100 212 16113 491 177 13 875 3578 692 829 7 430 2341 140850901 1317 502 801MaiS, Busheis.,Weizen, Bushels.Mehl, Fässer..Baumwolle, BallenErdöl. Gallonen.Die Ausfuhr von Baumwolle ist um 1,2 Millionen Ballenzurückgegangen, die von Mais um annähernd 31 Millionen Bushelsund die von Mehl um 1,62 Millionen Fässer. Weizen und Erdölsind quantitativ dagegen sehr viel stärker exportiert worden.Auf der Flucht. Aus Bukarest wird vom 24. Juli gemeldet:Großes Aufsehen erregt die Flucht des Direktors Zauareanu von derRumänischen Handelsgesellschaft. Zauareanu hat zahlreiche Wechselgefälscht. Mehrere der größten Bankhäuser, viele Kaufleute undPrivatleute erleiden bedeutenden Schaden.Soziales.Zur Rechtlosigkeit der ländlichen Arbeiter.Wie berechtigt die Mahnung zur größten Vorsicht bei Vertrags-abschlüssen mit zum Vertragsbruch neigenden Großgrundbesitzernist, zeigt folgender Fall aus ocm Kreise Ragnit.Dem Industriearbeiter August B. wurde unter sehr ver-lockenden Versprechungen im Herbst vorigen Jahres eine sogenannteVertrauensstellung als Vorarbeiter auf dem Gute Eszerningkenim Kreise Ragnit bei freier Reise dortbin angeboten. Er ver-mietete sich nach längcrem Ucberlegen schließlich auf ein Jahr alsVorarbeiter. Aus dem zwischen- ihm und der Gutsherrschaft erstan Ort und Stelle geschlossenen Kontrakt geben wir wörtlich diebemerkenswertesten Stellen wieder:s 2.Der Dienstbote unterwirft sich ausdrücklich allen Bestim-mungen der von seiner Majestät dem Könige 1810 vollzogenenGesinde-Ordmmg, gelobt seinem Brotherrn noch besonders:1. sich nicht dem Trünke zu ergeben, sondern einen nüchternenLebenswandel zu führen.2. seinem Brotherrn treu, fleißig und ehrlich zu sein, dessenBestes bei allen Gelegenheiten wahrzunehmen, das ihm anvertrauteVieh besonders zu pflegen und zu schonen, auch in Fällen der Notnach allen Kräften beizustehen.3. ohne Wissen und Erlaubnis des Brotherrn oder dessen Stell-Vertreters darf er seinen Wohnort nicht verlassen, insbesonderein der Nacht.4. mit seinem Nebcngesinde in Ruhe und Frieden zu leben.5. alle ihm aufgetragenen Arbeiten, sie mögen Namen habenwie sie wollen, getreu und willig zu verrichten. Ungehorsam undWidersetzlichkeit gegen den Brotherrn oder dessen Stellvertreterhaben die gesetzliche Strafe ev. Dienstentlassung zur Folge.6. an jedem Sonn- und Festtage muß das Vieh ebenso ab-gewartet werden wie an den Wochentagen.7. für jeden Schaden, der durch Mutwilligkeit oder Nachlässig.keit des Dienstboten herbeigeführt wird, haftet derselbe mit seinemLohne.8. Der Dienstbote verpflichtet sich gegen 40 resp. 50 PfennigeTagelohn seine Frau oder einen Stellvertreter, sobald wie es gc°fordert wird, zur Arbeit zu stellen» widrigenfalls ihm eine Markpro Tag Strafe angerechnet resp. vom Lohn abgezogen wird.9. Für Fedcrreißen wird keine Bezahlung gegeben.8 3.Der Brotherr verspricht seinem Dienstboten dagegen, ihn nichtmit unnötiger Strenge zu behandeln, ihm ein wohnliches Obdachzu geben und in Krankheitsfällen für denselben auch«angemessenzu sorgen.8 4.Falls der Dienstbote von dem zu erhaltenden Brennmaterialetwas erübrigt, darf er dasselbe nicht an Freunde, sondern nur anseinen Brotherrn verkaufen. Beim Fortziehen nach einem Jahredarf nur so viel an Brennmaterial mitgenommen werden, wie hochder Wert eines Raummeters Knüppelholz ist."Die Tragweite dieses Vertrages, der den Vorarbeiter zumGesinde stempelt und ihm noch weit über die Gesindepflichtenhinaus Pflichten auferlegt, erkannte der Vorarbeiter zu spät. Erkam seinen Pflichten nach, nicht aber der Gutsbesitzer. Ins-besondere verletzte dieser die ihm rücksichtlich des»wohnlichen Ob-dachs" obliegenden Pflichten.Im Jnsthause und dessen Umgebung war kein Wasser vor-Händen. In der Wohnung selbst waren die Balken durchbrochenund mutzten sofort gestützt werden. Die Verschalung der Deckeder Wohnstube war dermaßen faul und brüchig, daß die Lehm-füllnng den Einwohnern auf den Kopf fiel. Auch sonst befand sichdie Wohnung in einem gefährlichen, unbewohnbaren Zustande.Bitten und Vorstellungen an den Besitzer, die Wohnung seinemVersprechen gemäß bewohnbar zu machen, hatten nicht dengeringsten Erfolg. Der Gendarm, der zu einer Besichtigung diesesObdachs veranlaßt wurde, meinte: Der mit der Wohnung unzu-friedene Arbeiter sei wohl einer aus dem Zukunftsstaate. Er'warnte die-anderen Leute vor diesem Menschen, der wohl einSozialdemokrat sei, mit dem man sich nicht einlassen dürfe. Aufeine Beschwerde an den L'andrat erhielt der Arbeiter den Bescheid,daß die Sache wohl übertrieben sei.Der auf diese Art hineingefallene Arbeiter glaubte nunwenigstens ein Recht zu haben, seinen Dienst zu kündigen. Dakam er aber schön an. Er erhielt vom Tage der Kündigung abkeinen Pfennig Lohn und kein Deputat.Der zur Vermittclung angerufene Amtsvorsteher riet demMann, da er doch mit seiner Familie nicht verhungern könne,anderwärts auf Tagelohn in Arbeit zu gehen. Darauf erhielt derArbeiter nun zwar am 11. Februar d. I. seine Entlassung, derGutsbesitzer verlangte aber sofortiges Verlaffen der Wohnung undbehielt sämtliche Sachen der Familie als Schadenersatz für dieangeblich 50 Mark betragenden Agentenkosten ein. Erst auf einegerichtliche Klage hin erhielt der Vorarbeiter seine Wirtschaftheraus. Zu seiner Klage auf rückständigen Lohn und Deputaterhielt er zwar das Armenrecht, aber keinen Rechtsanwalt. SeineKlage wurde abgewiesen, weil oer Gutsherr durch seinen Rechts.anwalt eine Gegenrechnung als Schadenersatz für Verlassen desDienstes vor Ablauf der Dienstzeit zur Aufrechnung eingereichthatte.Vielleicht entscheidet die Berufungsinstanz richtiger. Aberwenn auch in solchem Einzelfalle der Arbeiter sein Recht erhaltensollte, verschlägt das wenig, solange die Ursachen der rechtlosenLage der Landarbeiter aufrechterhalten bleiben.Kündigung„zu" oder„an" einem bestimmten Termin?Um die Auslegung der Worte„Ich kündige.zum" bezw.„amErsten" handelte es sich in einem gestern vor. dar 5. Kammer desKaufmannsgerichts ausgefochtenen Rechtsstreit. Der bei derShannon-Gesellschaft, Zeiß u. Ko., aushilfsweise beschäftigte Ex-pedient Artur P. hatte von seinem Ch�f, Kommerzienrat Zeitz, am10. März, wegen eines Hehlers Vorwurfe erhalten. Letzterer for-derte ihn auf. den aus dem Irrtum entstandenen Verlust von 7 M.zu ersetzen, sonst koste es ihn seine Stellung. P. erwiderte:„Nungut, dann kündige ich am nächsten Ersten." Noch an demselbenTage ließ Kommerzienrat Z. von Zeugen dieser Aeußerung schrift-lich festlegen, daß P. erklärt habe, am 1. April aus dem Geschäftaustreten zu wollen. Am 31. März wurde dem Kläger das Schrift-stück vorgelegt, er erklärte sich aber mit dem sofortigen Austrittnicht einverstanden und wollte seine Aeußerung dahin ausgelegtwissen, daß er am 1. April erst die Kündigung einzureichen bcab-sichtigte.— Die Firma wurde zur Zahlung des Restgehalts ver-urteilt. Kommerzienrat Z. hätte sich zum wenigsten durch dieFrage:„Am 1. April wollen Sie also austreten?" Gewißheitverschaffen müssen; da dies nicht geschehen ist, gilt die vereinbarteKündigungsfrist._Nürnberg noch immer ohne Krankenkasse.Seit vielen Jahren verweigert der freisinnige Stadtmagistratin Nürnberg den Arbeitern die Errichtung einer allgemeinenOrtskrankenkasse an Stelle der im Jahre 1882 lediglich als vorüber-gehendes Surrogat einer Krankenversicherung zugelassenen Ge-meindekrankenversicherung. Ein neuerliches Gesuch wurde wiederumabgelehnt, und zwar mit dem sehr merkwürdigen Hinweis, daß diei» Aussicht stehende Aenderung des Krankenkassengesetzes sowiesoeine erhebliche Umwandlung der inneren Organisation der Orts-krankenkassen bringen werde. Offenbar hofft der NürnbergerFreisinn, daß die Krankenversicherung durch Vernichtung derSelbstverwaltung durchweg auf das tiefe Niveau einer Gemeinde-krankenverficherung gebracht werden wird.Wie niedrig ein bayerisches Forstamt Arbeiterlebeneinschätzt.Das königl. baverische Forstamt in Geroldsgrün(Oberfranken)stellte gegen 5 Waldarbeiter Strafantrag, weil sie an mehrerenTagen die Arbeit verweigert hatten. Die Arbeiter sollten aneinem sehr steilen Berghang Bäume fällen, taten dies aber nicht,weil zu jener Zeit Glatteis herrschte. Ist das Baumfällen ansteilen Hängen ohnedies sehr gefährlich, so ist es aber geradezuWahnwitz, diese Arbeit bei Glatteis zu verrichten. Das Schöffen-gericht sprach die Arbeiter frei. Das Forstamt erhob Berufung.Das Landgericht in Bamberg aber konnte sich von einer Schuldder Arbeiter ebenfalls nicht überzeugen und bestätigte den Frei-spruch mit der Begründung, niemand, auch das königl. Forstamtnicht, könne einem Arbeiter zumuten, an einer Stelle zu arbeiten,wo er seinen sicheren Tod vor Augen sehe. Das Verlangen deskönigl. Forstamtes verstoße gegen die Denkgesetze.Zu bedauern ist, daß der Vertreter der bayerischen Forstver-waltung ebensowenig wie andere Unternehmer zur Anklage ge-langte, die ihrer Geringschätzung des Lebens der von ihnen be-schäftigten Arbeiter durch ähnliche Ansinnen Ausdruck geben.amAmtsenthebung der Vorstandsmitglieder der ChemnitzerOrtskrankcnkasse.Zur' Rekursverhandlung in Sachen der vom Stadtrate5. Februar verfügten Amtsenthebung der VorstandsmitgliederH a u s ch i l d und Landgraf hatte sich das Oberverwaltungs-gericht für sachlich unzuständig erklärt. Darauf fand jetzt vor demVcrwaltungSgericht der Chemnitzer Kreishauptmannschaft, das sichzunächst auch nicht für zuständig erachtet hatte, die Verhandlungstatt. Die Entscheidung lautete auf Zurückweisung des Rekurses.Die Begründung der Entscheidung soll den Beteiligten schriftlichzugestellt werden. Kurz wurde nur bemerkt, daß das Gericht diedrei Begründungspunkte habe fallen lassen, nach denen sich dieRekurenten bereichert hätten, sonst aber sei die Begründung derAmtsenthebung beachtlich erschienen. In der Verhandlung wurdefestgestellt, daß die strafrechtlichen Ermittelungen keinen Anlaßzum Einschreiten auf Grund des Strafgesetzes geboten haben. Aufdie Urteilsgründe darf man gespannt sein.Gcwcrkfcbaftlicbc*.Generalversammlung der rheinisch-westfälischen Bauunternehmer.Aus einer soeben stattgefundenen Generalversammlung derr hei n isch-w est sä tischen Bauunternehmer, die untervollständigem Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfand, werdendie wesentlichsten Punkte bekannt. Die Versammlung tagte aufeinem großen Rheinschiff während der Fahrtzwischen Königswinter und Köln. Der GeschäftsführerSchmiedehauS-Essen erstattete den Jahresbericht. Den Abschluß desTarifvertrages mit den Arbeiterorganisationen, dessen Veranlasserder deutsche Unternehmerbund war, erklärte der Berichterstatter alseinen Sieg der Unternehmer über die unberechtigten Forde-rungen der Arbeiter. Als besonders große Tat bezeichneteer den Vertragsabschluß mit dem Zementsyndikat,der bekanntlich ein brutaler Boykott jener Bauunternehmer ist, diesich nicht den Beschlüssen des Bundes fügen. Dieses Zementsyndikathat sich verpflichtet, solchen Bauunternehmern die Lieferung vonZement zu sperren. Die Zahl der Verbände ist von 69 auf 82 ge-stiegen, wodurch sich die Mitgliederzahl um 420 erhöhte. Einige derzugetretenen Verbände sind durch Schwierigkeiten mit denArbeiterorganisationen zum Anschluß veranlaßt worden, währenddie größere Zahl durch die Agitationstätigkeit der Geschäftsstellegewonnen wurde. Die Kassenverhältnisse hätten sich im Berichts-jähre besonders günstig gestaltet, es konnten 100000 M. der Rück-läge zugeführt werden._Dcutfcbeo Reick».Berechtigter Streik!Der„Arbeitgeber» Schutzverband für das deutsche Holz-gewerbe"(Sitz Berlin) gibt offiziell folgende Erklärung ab:„Da sich die Firma Grove zu Jena fortgesetzt weigert,den Beschlüssen der dortigen Schlichtungskommisston sowieden vertraglichen Bedingungen nachzukommen, wird dieselbehiermit auf Antrag des Bezirksverbandes Jena aus demArbeitgeber-Schutzverband ausgeschlossen.Der inzwischen ausgebrochene Streik wird als be-rechtigt erklärt; unsere Mitglieder haben demnach dasRecht, die streikenden Arbeiter der Firma Grove einzustellen."Anerkennung der Organisation.Die Gesellschaft„Holbutko", eine LebenSmittelbetriebSgesellschast,die in ganz Rheinland und Westfalen Filialen besitzt, schloß soebenmit dem Bäckerverband einen für die Arbeiter günstigen Tarifvertragab. Außer der Zuerkennung recht vorteilhafter Arbeitsbedingungenwird die Organisation als solche anerkannt und nurMitglieder derselben werden bei der Firma beschäftigt.* Streikabbruch.Nach neunwöchiger Dauer ist der Streik der Maler undLackierer in Hamm-Minden beendet worden, ohne den er-hofften Erfolg zu bringen. Das Angebot von Arbeitswilligen warso groß, daß von den Streikenden die bedingungslose Wiederauf«nähme der Arbeit beschlossen wurde. Trotzdem Arbeit genug vor-handen ist, wurden aber nur zwei Streikende wieder eingestellt.Die Streikenden erblicken darin einen Racheakt der Unternehmer undbitten den Zuzug nach wie vor fernzuhalten.Die Wäschtnäherinnr» in Nürnberg stehen mit den Prinzipalenin Differenz-n._Aufhebung der Sperre.Die beiderseitigen Organisationsvertreter des Stukkateurgewerbesin Bochum beschlossen die Aufhebung der Aussperrung. Die Arbeitwird am Montag wieder aufgenommen werden._Ausland*Löhne in Amerika.Genaue Angaben über die Höhe der amerikanischen Arbeits-löhne, bekanntlich die besten der Welt, werden in einer Statistik ver-öffentlicht, die jüngst das Z e n s u s a m t der Vereinigten Staatenin Washington herausgegeben hat. Die Statistik wurde im Jahre 1904aufgenommen, also zur Zeit der vielgerühmtcu„Prosperität", desWohlstandes. Berichte aus 123 703 industriellen Werken, die 3297819Arbeiter beschäftigten, liegen den aufgestellten Berechnungen zu«gründe. Diese Aibeiterzahl schließt ein rund 2 620 000 Männer,588 000 Frauen und 90 000 Kinder unter sechzehn Jahren. DieGesamtzahl aller Lohnarbeiter in den Vereinigten Staaten wurdezur Zeil der Statistik auf 5 470 000 berechnet.Die Statistik ergab, daß die größere Hälfte der 3 298000 Ar-bester einen wöchentlichen Verdienst von 57,50 M. und darübererhielt. Der Durchschnittswocheulohn für daS ganze Land wurde auf42 M. festgestellt. Der Wochenlohn eines männlichen Arbeitersbetrug durchschnittlich 46,50 M., eines weiblichen Arbeiters 26,75 M.und eines Kindes 14,50 M.Hinter diesen Löhnen steht der Durchschnittsverdienst des deutschenArbeiters weit zurück und dabei muß man bedenken, daß der ameri-kanische Arbeiter sein Fleisch, sein Brot und seine Butter nichtteurer, sondern oft noch billiger einkailft als der deutsche. Unddoch klagen deutsche Unternehmer soviel über die Begehrlichkeitihrer Arbeiter und die Kompottschüssel des deutschen Arbeiters sollwohlgefüllt sein IAn den folgenden Zahlen kann jeder Arbeiter selbst Vergleicheanstellen zwischen seinem Verdienst und dem seines amerikanischenKollegen. Das ist um so leichter, als bei dem Durchschnittseinkommender genannten Statistik die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht in Be-tracht gezogen worden ist. Rechnet man diese Zeit binzu, so wirdder Lohn hüben wie drüben natürlich noch um ein gut Teil geringer.Es handelt sich, wie schon bemerkt, um Löhne, die zur Zeit einer gutenKonjunktur gezahlt werden.Den höchsten Lohn erhalten die Steinschneider mit durch-schnittlich 90 M. Wochenlohn, dann folgen männliche Korsett-macher mit 70 M., dann die Chemigraphen, Litho-g r a p h e n und Arbeiter ähnlicher Berufe mit nahezu 70 M. Männliche Uhrmacher erhalten 67 M., weibliche Uhrmacher 37 M.Dieser Gruppe der bestbezahlten Lohnarbeiter steht die Gruppeder am schlechtesten bezahlten, der Arbeiter in Terpentin« undHarz- Fabriken mit 22 M. und der Arbeiter in Anlagen fürBaumwöllsamenprodukte mit 28 M. Wochenlohn gegen-über.Im Mittel bewegen sich die Löhne in den Industrien mit derzahlreichsten Arbeiterschaft. Da sind die männlichen Schuhmachermit 49,50 M., die weiblichen mit 30,50 M. In der Kleider-i n d u st r i e verdienen die Männer 50,75 M., die Frauen 25 M.Durchschnittslohn pro Woche. Die Arbeiter, die bei der Fabrikationelektrischer Maschinen und Apparate beschäftigt find,erhalten 45,50 M., die Arbeiter in Gießereien und beimMaschinenbau 49,50 M. In der M ö b e l i n d u st r i e werdenMänner mit 42,25 und Frauen mit 23 M. bezahlt. Glasarbeitererhalten 58,50 M., Strumpfwarenarbeiter 36,50 M.,Arbeiterinnen 25 M., Eisen- und Stahlarbeiter 52 M.,Bauholzarbeiter(Türen, Fenster usw,) 46 M., Arbeiter imDruckereigewerbe 54,23 M., im Zcitungsgeschäft 55 M.,Zigarren- und Tabakarbeiter 46 M., Arbeiterinnen abernur 24,75 M., Bäcker 48,50 M., die Arbeiter der Wagen»industrie 42,75 M., die Hutmacher 55 M., Bvauerei«arbeiter 59,50 M. Durchschnittslohn pro Woche.In der Textilindustrie besteht ein großer Unterschiedzwischen den Löhnen im Norden der Union und in den Südstaaten,wo überhaupt sehr schlechte Löhne gezahlt werden. Während inden Neu-England-Staaten der Durchschnittslohn der männlichenArbeiter für eine bestimmte Ware 36 M. pro Woche beträgt, werdenim Süden nur 21 M. dafür bezahlt. Die Südstaaten sind besondersverrufen wegen der schlechten Entlohnung der Arbetter undArbeiterinnen; auch die Ausbeutung der Kinderarbeit ist dort amschlimmsten.Letzte JVacbricbtcn und Dcpcfcben.Die Umwälzung in der Türkei.Konstantinopel, 25. Just, szoceloung des" Wiener k. k.Telegr.-Korr.-Bureaus.) Der Sultan hat ein Jrade erlassen,durch das die politischen Gefangenen, soweit sie nicht wegenMordes verurteilt wurden, amnestiert und die Zensur unddie Geheimpolizei aufgehoben werden.Konstantinopel, 25. Juli.(Meldung des Wiener k. k.Telegr.-Korr.-Bureaus.) Heute nachmittag fand in Stambuleine imposante Kundgebung statt. Viele tausend Türkenzogen mit Musik und Fahnen zur Pforte und überreichten demGroßwesir und den anderen Ministern eine Dankadresse anden Sultan._Streikbewegung in Australien.Sydney, den 25. Juli.(B. H.) Der Streik der Straßen-bahner hat sich auf Brokenhill und New-Castle ausgedehnt.Die Schauerleute und andere Gewerkvereine haben den Ent-schluß gefaßt, eventuell zu streiken. Der Premierministerlehnte die von dem Zentralgewerkschastsverein verlangteWiederanstellung ab. Gestern wurden 19 Leute verhaftet,welche Ausschreitungen begangen hatten.Barbaren.Darmstadt, den 25. Juli.(B. H.) Der GerichtsschreiberaspirantIssel, wohnhaft in Bieber, hat während des Frankfurter Turnfestesseinen Dienst verlassen, um das Fest mit seiner Braut mitzumachen.In seiner Wvhnung ließ er das vierjährige außereheliche Kindzurück. Durch das Wimmern des Kindes wurde die Nachbarschaftaufmerksam gemacht, und man drang mit Gewalt in die Wohnungein, wo man das Kind halbtot und verhungert auffand.Anscheinend liegt die Absicht vor, das Kind»erhungern zu lassen.Der Aufenthalt des Issel und seiner Braut ist bisher noch nichtbekannt_Petroleum in die offene Flamme!Frankfurt, 25. Juli.(B. H.) In dem benachbarten Ginnheimgoß die l5jShrige Tochter der Familie Dornhüser Petroleum insFeuer. Plötzlich explodierte die Kanne mit großer Gewalt, und dasMädchen wurde schwer verbrannt. Es ist bald nach der Einlieferungin das Spital gestorben.Eine russische Stadt eingeäschert!Mitau, 25. Juli.(W. T. B.) Die Stadt Telschi steht seitgestern in Flammen. Aus Libau gingen gestern Extrazüge mitFeuerwehr und Militärkommandos dahin; ebensolche Hilfe wurdeauch aus anderen Städten gesandt. Nach heute vorliegenden Nach-richten aus Telschi sind bloß einige Häuser übrig ge,blieben.Lerantw. Redakt.: Genra Davidsohn, Berlin. Inseratenteil verantw,: Th. Glocke, Berlin. Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Berlagsanstalt Paul Singer& Ed., Berlin S W.Hierzu 4 Beilagen.