Nr. 173. 25. Jahrgang.
Wirtschaftlicher Wochenbericht.
Berlin , 25. Juli 1908. Berfchlechterung bes englischen Außenhandels.- ungünstige EntStarkes Nachlassen widelung der deutschen Ein- und Ausfuhr. des Koksverbrauches. Harpener Bergbau- A.- G. Krisenfolgen für die Arbeiter,
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1907
1908
Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr in Doppelzentner 452 859 4367 683
4 650 21 231
2 602 705 2949 719 2 021 655 80 764
894 874 7061 097 7684 83 239
Sonntag, 26. Juli 1908.
vor, von welcher der jezige Kläger behauptet, daß der Beklagte ohne seine Eltern zu fragen oder auch nur zu benachrichtigen, die gewagte, übrigens fehlgeschlagene Operation unternommen und dadurch oder auch durch einen dabei begangenen Kunstfehler den Kläger dauernd an seiner Gesundheit geschädigt habe. Der Kläger verlangt deshalb eine Kapitalabfindung von 15 000 Mark, event. 5000 Mark und eine Rente von 900 bis 1500 Mark jährlich.
Das Landgericht Heidelberg erkannte auf Abweisung des Klägers. Dagegen erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe auf die Berufung des Klägers den Anspruch von 5000 Mark und Zinsen dem Grunde nach für gerechtfertigt.
Das Reichsgericht bestätigte diese Entscheidung des Oberlandesgerichts. Das Oberlandesgericht hatte die Klage insoweit für un
welcher vorfäßlich für Heilzwede eine Körperverlegung verübe,
begründet erklärt, als sie auf die Behauptung gestützt ist, daß der Beklagte gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen habe. Dagegen erklärte das Oberlandesgericht die Klage insoweit teilweise für begründet, als sie darauf gestützt ist, daß der Beklagte gefügt habe. Das Berufungsgericht geht davon aus, daß ein Arzt, ohne sein Recht hierzu aus einem bestehenden Vertragsverhältnis oder einer präfumtiven Zustimmung, dem vermuteten Auftrage hierfür legitimierter Personen herleiten zu können, überhaupt unberechtigt, also rechtswidrig handle. Das Berufungsgerichi erklärt dann weiter, daß die vorgenommene Operation sich zweifellos als eine vorfäßliche Körperverlegung darstelle, die auch rechtswidrig sei. Denn der Vertrag, der durch Verbringung des Klägers in die orthopädische Anstalt des Beklagten geschlossen war, habe letteren zur Vornahme der Operation nicht berechtigt. Eine ausdrückliche Vereinbarung sei überhaupt nicht getroffen worden. Auch hätten infolge der geringen Bedeutung des Gebrechens des Klägers die Umstände keineswegs darauf hingewiesen, daß an einen solchen Eingriff gedacht werde; sodann hätte die Belehrung, die der Be flagte als gewissenhafter Arzt hätte geben müssen, daß nämlich die Operation nicht unbedingt Erfolg verspreche, eher zu einer Versagung der Genehmigung führen können. Betreffs des Schadens nimmt das Oberlandesgericht aber an, daß bei dem läger eine dauernde Schädigung der Funktion des rechten Armes nicht nachgewiesen und deshalb ein Vermögensschaden für den Kläger nicht erwachsen sei. Dagegen sei ein Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, entstanden, und hierfür der Beklagte ersatzpflichtig.
Eisenerz. 2 569 943 Steinkohlen. 4705 135 Braunkohlen. 2 615 244 125 002 Roheisen.. Bei Eisenerz ist zwar auch die Einfuhr gestiegen, aber nur um 32 762 Doppelzentner, dagegen wuchs die Ausfuhr um 442 015 Doppelzentner gleich 100 Proz. Bei Braunkohlen ging die Einfuhr Wenn man zurückblickend ein Bild von der wirtschaftlichen Ent- um über 2 Million Doppelzentner zurück, die Ausfuhr stieg um widelung in sich aufnehmen will, dann braucht man nur die Ge- rund 3000 Doppelzentner. Markanter tritt die Verschiebung bei staltung des Außenhandels zu betrachten. Wohl ist denkbar, daß Steinkohlen und Roheisen in Erscheinung. In der vorjährigen ein Land in Zeiten ungewöhnlichen Innenmarktbedarfs den Export Vergleichszeit erbrachte der Außenhandel in Steinkohlen noch einen vernachlässigt, aber es muß dann doch in wachsendem Maße die Einfuhrüberschuß von 337 452 Doppelzentner, in diesem erforderlichen Rohmaterialien und auch Lebensmittel einführen, Jahre ergibt sich ein Ausfuhr überschuß von 4011378 wenn, wie z. B. in Deutschland , hunderttausende Arbeiter aus dem Doppelzentner. Die Ausfuhr stieg um 2693 414 Doppelzentner Auslande herangezogen werden. So gibt das Zahlenbild des gleich 62 Proz. Auch bei Roheisen verwandelte der EinfuhrüberAußenhandels immer ein Urteil für die Veränderungen am Wirte schuß sich in einen Ueberschuß der Ausfuhr. Im ersten Drittel dem Kläger durch widerrechtliche Körperverlegung Schaden zuschaftsmarkt. Und da England mit seinem Außenhandel so ziemlich des Juli wurden im Vorjahre rund 100 000 Doppelzentner mehr die ganze Welt umspannt, so muß sich in seiner Ein- und Ausfuhr ein- als ausgeführt, in der Vergleichszeit des laufenden Jahres auch am deutlichsten die Veränderung am Weltwirtschaftsmartt ergibt sich ein Ausfuhrüberschuß von 2475 Doppelzentner. spiegeln. Das Jahr 1907 stand noch ziemlich allgemein im Zeichen Diese Entwickelung zeigt eine erhebliche Verschlechterung des der Hochkonjunktur. Daß im laufenden Jahre die Verhältnisse sich inländischen Marktes an. Der Minderverbrauch ist hier größer als wesentlich geändert haben, zeigt folgende Busammenstellung über in den Außenhandelsziffern in Erscheinung tritt. Uebereinstimmend den englischen Export im ersten Semester der beiden letzten Jahre. wird berichtet, daß die Zechen ganz enorme Mengen BrennEs wurden ausgeführt in Millionen Pfund Sterling: materialien lagern. Obwohl das Kohlensyndikat den Werken eine 40prozentige Einschränkung empfohlen hat, können die produzierten Mengen doch nicht untergebracht werden. Daß die Lagerungen sehr bedeutend sind, geht unter anderem aus dem letzten Geschäftsbericht der Harpener Bergbau- A.- G. hervor. Das Erträgnis des letzten Quartals stellt sich auf 4 486 000 m. gegen 5 373 000 m. im Vor: jahre und 5 003 000 m. im 2. Quartal 1906. Das Mindererträgnis ist zu einem erheblichen Teile eine Folge von Abschreibungen auf gelagerten Koks. Wie hoch die Summe ist, wird leider nicht anDer Export von Fabrikationswaren ging demnach von 111 434 gegeben, daß sie bedeutend ist, darf schon aus der Tatsache geMillionen Pfund Sterling auf 95 006 Millionen Pfund Sterling, schlossen werden, daß bereits für das 1. Quartal aus dem gleichen oder um 14,7 Proz. zurück. In einzelnen Waren war der Rückgang Anlaß 198 000 M. abgeschrieben worden sind. Jezt erkennt man natürlich viel stärker, bei Roheisen z. B. macht er über 50 Broz. aber auch, welch glänzender finanzieller Position die Bergbauaus. Noch stärker wie die Ausfuhr flaute die Einfuhr ab. Während unternehmungen sich erfreuen. Wie hat man nicht geklagt über die für die Ausfuhr im Gesamthandel das Minus 7,9 Proz. ausmacht, stellt Berteuerung der Selbstkosten, speziell über die jeden Preisaufschlag fich die Mindereinfuhr auf 9,1 Proz. Dabei ist noch zu beachten, absorbierenden Lohnerhöhungen! Schon seit einem halben Jahre daß sich die großen Zahlen in der Hauptsache aus der Verschiebung stockt nun der Abfaz, auf Lagerbestände werden bedeutende Abin den letten 3 Monaten ergeben. In der Ausfuhr betrug nämlich schreibungen vorgenommen und trotzdem ergeben sich noch exquisite im März d. J. der Rüdgang nur 5,3 Proz., im Februar gar nur Abschlüsse. Die Harpener Bergbau- A.- G., deren Geschäftsjahr mit 0,4 Proz. und im Januar 1,9 Proz. Im Mai machte der Export- dem 30. Juni schließt, hat in den drei letzten Jahren folgende rüdgang aber 15,9 Proz. aus und im Juni 12,6 Proz. Die pro- Gewinne herausgebracht: zentual stärkste Abschwächung in der Einfuhr weist der April mit 17,1 Proz. auf, der Mai folgt mit 15,9 Proz., im Juni betrug die Mindereinfuhr wieder nur 3,5 Proz. Jm allgemeinen läßt der englische Außenhandel einen starken Rückschlag nicht verkennen. Auch der deutsche Außenhandel reflektiert den wirtschaftlichen Umschwung. Er betrug im ersten Halbjahr:
1. Halb- Baumwoll
Wollwaren
Sonstige Textil
Eisenu. Stahls
jahr
waren
1907
53 249
16 781
50 619
14 696
waren 8303 6028
waren
23 659
19 261
2 630
-
-4 398
1908 in 1908
-
-2085-2275
Einfuhr
1908
Ausfuhr
Metall waren 6562 4432 2130
1907 1908 1908 berfch. Waren To. 29 930 255 28 415 856 21 478 775 21 815 295 Pferde usw. St. 78 300 68 859
Fft?
Stod Bienen Fahrzeuge. Ufren
"
.
4695
694
3 834 627
786 119 662 728
Die Einfuhr ging um rund 1½ Millionen Tonnen zurück; nicht unerheblich ist der Rückgang bei Fahrzeugen und Uhren. Die Ausfuhr ist der Menge nach aber nicht nur nicht gesunken, sondern sogar noch um fast ½ Millionen Tonnen gestiegen. Die Steigerung entfällt aber nicht etwa auf Fabrikationswaren, sondern auf Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft und auf industrielle Rohprodukte. Die lettere Erscheinung bildet nun gerade einen dunklen Bunkt in unserer Volkswirtschaft. Dant unserer Zollschußkartellpolitik halten die Rohstoffverbände die Preise im Inlande hoch, hemmen damit die Konkurrenzfähigkeit der Verarbeitungsindustrie, um so mehr, als auch noch der Auslandsmarkt mit billigem deutschen Rohmaterial versorgt wird. Die Steigerung der Ausfuhr ist eben nur bei erheblichen Preiskonzessionen möglich. Daher gibt auch die vom Kaiserlich Statistischen Amt gegebene Wertberechnung des Außenhandels fein richtiges Bild von der eingetretenen Verände rung, weil der Berechnung vielfach die vorjährigen Werte zugrunde gelegt sind. Daß die in der Steigerung der Ausfuhr zum Ausdruck kommende Verbrauchseinschränkung der Verarbeitungsindustrie immer noch weitere Fortschritte macht, erhellt aus dem Außenhandelsnachweis für die Zeit vom 1. bis 10. Juli. Wir machen daraus diese Zusammenstellung:
1905/06
1906/07
1907/08
17 016 600 M. 18 268 500 M. 20 162 000 M. Vorsichtiger Weise sollen für das verflossene Jahr" nur" 11 Proz. Dividende verteilt werden, so daß erhebliche Summen für Rückstellungen verbleiben und die Aktionäre auch für das neue Jahr feinen Notstand zu befürchten haben. Mittlerweile macht sich unter der Arbeiterschaft die Geißel der Krise in schärferer Weise bemerkbar. Das Unternehmertum feiert Orgien der Arbeiterhak. Schon stehen mehrere tausend Mann, die sich das Mißfallen irgend eines Kapitalproßen zuzogen, auf der Aushungerliste, andere Tausende, unverbemt zwar, aber doch auch die Qualen des Hungers fühlend, wurden abgelegt wegen Mangel an Arbeit. Und während die Zahl der Arbeitslosen noch stetig anwächst, holt das Unternehmertum immer noch Lohnstlaben aus anderen Gegenden heran, um die begonnenen Lohndrückereien bequemer und nachdrücklicher durchführen zu können. Jeht wieder mal wird den Arbeitern durch das Kapital gründlich zu Gemüte geführt, tie notwendig eine starte finanzkräftige Organisation für sie ist, wollen sie nicht in Beiten wirtschaftlichen Abstieges ein willenloser Spielball in den Händen der Unternehmer sein.
Gerichts- Zeitung.
D,
Ist eine Operation eine widerrechtliche Körperverlegung? In einem Rechtsstreit eines Sohnes des Eisenbahntechnikers G. zu Mannheim gegen den Profeffor der Chirurgie Dr. B. in H. hatte das Reichsgericht sich dieser Tage über die Frage der erlaubten und unerlaubten Operation und die durch lettere bedingten Schadenersazansprüche näher auszusprechen. Der Beklagte Dr. V. hatte den damals 6jährigen Kläger, der mit fogenanntem an geborenem Hochstande des rechten Schulterblattes und Verfrümmung der Wirbelsäule behaftet ist, in seiner orthopädischen Anstalt aufgenommen. Er nahm auch schließlich eine Operation
Die Revision hatte bestritten, daß eine widerrechtliche Ver. lehung des Körpers bei dem Kläger vorliege. Das Reichsgericht erklärt jedoch dazu, daß dem Berufungsgericht in dieser Richtung beizustimmen sei. Denn ein besonderes Berufsrecht, vermöge dessen
ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des anderen vhne oder selbst mit dessen Willen erlaubt wäre, stehe grundsäßlich auch dem Arzte nicht zur Seite. Darauf, ob die Operation mit vollem Erfolge gelungen ist, komme es hierbei nicht an. Eine vorsätzliche widerrechtliche Körperverlegung liege vor, wenn der Arzt wisse, daß eine gültige Einwilligung fehle und daß er im Widerspruch gegen den Willen des Patienten oder des sonstigen Einwilligungsberechtigten handle. Ein eventueller Vorfah tönne nach Umständen auch dann angenommen werden, wenn sich der Arzt um das Vorhandensein der Zustimmung überhaupt nicht gefümmert habe. Anders sei der Fall nur dann zu beurteilen, wenn der Arzt in dem guten Glauben handelt, eine wirksame Einwilligung zu besiben, während eine solche in Wahrheit fehlt. Auch hier sei die Handlung des Arztes objektiv widerrechtlich. Ist solchenfalls der Irrtum des Arztes ein entschuldbarer, so fehle es an der subjet tiven Widerrechtlichkeit, an einem die Schadenersaßpflicht be. gründenden Verschulden. Bei entschuldbarem Irrtum bleibe da gegen die Handlungsweise immer eine schuldhafte; der Arzt habe alsdann, obwohl er willentlich den Eingriff vorgenommen habe, den er für erlaubt hielt, in der Richtung der Widerrechtlichkeit fahrlässig gehandelt.
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Eingegangene Druckschriften.
Maria Schlumpf: Der Beibermann. Roman von E. Bahn. Breis 3 M. Kurt Aram : Jugendsünden. Roman. Verlag Egon Fleischel u. Co., Berlin W. Breis 3,50 M. " Gewerbe: und Kaufmannsgericht", Monatsschrift des Verbandes Deutscher Gewerbe- und Kaufmannsgerichte. Herausgeber: Dr. J. Jastrow, v. Schulz, Dr. Flesch. Verlag von Georg Reimer in Berlin . Architekturkonkurrenzen. Heft 7. Verlag E. Wasmuth, Berlin , Markgrafenstr. 35.
Protokoll über die Verhandlung der 9. Generalversammlung des Verbandes deutscher Textilarbeiter. 229 Seiten. Berlag K. Hübsch, Berlin , Andreasstr. 61.
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