Auf 1000 Versicherte entfallen somit durchschnittlich 28,92 Unfälle. | für sich den Titel Generalsekretär des Reichsverbandes zur Be.| bischöfliche Probator M. Pappert aus Fulda verantworten. Gleich Die technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossen- tämpfung der Sozialdemokratie" in Anspruch nimmt, eine Beleidigeitig hatte letterer gegen M. Die Widerklage wegen Beleidigung schaft berichten, daß sie nur 231 Betriebe im verflossenen Jahre be- gung seiner Person. Ferner fühlt er sich dadurch beleidigt, daß er erhoben. Dieser Privatklage lag folgender Sachverhalt zugrunde. fichtigen konnten, in welchem 6394 Arbeiter beschäftigt waren. In in einer Notiz des" Vorwärts" vom 30. April als Reichsschwindel- Im Mai 1906 machte der Privatkläger M. die Bekanntschaft der dem Bezirk der Sektion I wurden nur 39 Betriebe, in Sektion II verbandsagitator bezeichnet worden ist. Tochter des Probators Pappert. Später fand in Fulda unter Zunur 13, in Sektion III nur 25, in Seftion IV mur 40, in V nur 9, Vor Gericht bot Davidsohn und sein Verteidiger, Rechtsanwalt stimmung der Eltern die Verlobung statt. Der Vater hatte hierbei in VI nur 20, in VII nur 29 und in Seftion VIII nur 56 Betriebe Loewy, den Wahrheitsbeweis dafür an, daß der Reichsverband zur nur die eine Bedingung gestellt, daß M., welcher der jüdischen Konbesichtigt. Trotzdem lohnte sich die Besichtigung dieser Betriebe, Bekämpfung der Sozialdemokratie gewohnheitsmäßig Lügen und fession angehört, zu der römisch- katholischen Kirche übertrete. Der denn laut Bericht wurden in diesen wenigen Betrieben allein 2000 Berleumdungen gegen die Sozialdemokratie verbreitet, daß also die Privatkläger ist darauf aus dem Judentum ausgetreten. Er hat Mängel und Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften ent- Bezeichnung Reichslügenverband" durchaus zutreffend und wahr- dieses Opfer jedoch vergeblich gebracht. Bei Fräulein Marie trat deckt. Auf einen Betrieb entfallen durchschnittlich 8,7 Mängel. heitsgemäß ist, und daß diese Bezeichnung im politischen Leben, zu dem größten Erstaunen des Verlobten plößlich ein vollständiger Bei näherer Betrachtung werden laut Bericht aus den 2000 ge- und zwar nicht nur in sozialdemokratischen, sondern auch in an- Gesinnungswechsel ein, den sich M. nur damit erklären zu können machten Anordnungen zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren deren Kreisen, allgemein üblich ist. Insbesondere wurde auch Be- glaubte, daß auf das Mädchen mit allen möglichen Mitteln von und Gesundheit allein 3995 fachlich gruppierte Mängel". weis dafür angeboten, daß der Kläger in bestimmt bezeichneten den Eltern und auch von der Geistlichkeit eingewirkt worden sei. Fast zwei Seiten füllt die Aufzählung dieser Mängel aus, Fällen erwiesene unwahrheiten gegen die Sozialdemokratie ver- Die junge Dame erklärte ihrem Verlobten anläßlich einer geheimen auf welche wir leider nicht näher eingehen können. In sieben Be- breitet hat. Aussprache, daß sie von der Geistlichkeit derartig beeinflußt und trieben fand der Beamte große Unordnung und Unsauberkeit durch Der Vorsitzende des Gerichts aber fagte mit größter Entschie- mürbe gemacht werde, daß sie überhaupt ihren Verstand nicht mehr weg"... an Steindruckschnellpressen allein: 318 Verstöße denheit: Es ist nur wegen formaler Beleidigung durch Schimpf- habe und nicht wisse, was sie tue." Ferner deutete auch ein Brief gegen die Unfallverhütungsvorschriften an worte lage erhoben. Das schließt den Wahrheitsbeweis aus. Wir des Vaters an den Privattläger, in dem er schreibt, daß der geistBuchdruckschnellpressen: 559 und an den Schneide- laffen absolut keine Beweise zu. Wir denken gar nicht daran, hier liche Berater der Familie gegen die Verbindung sei, darauf hin, maschinen, welche die meisten Opfer forderten: politische Sensationsprozesse au machen. daß die plötzliche Gesinnungsäußerung auf eine Beeinflussung durch gar 1161 Mängel. Die Beamten schreiben:" Diese Aufführung der Bergebens berief sich Rechtsanwalt Loewy darauf, daß es doch die Geistlichkeit zurückzuführen war. Fräulein Maria selbst schrieb borgefundenen Mängel zeigt das feit Jahren unveränderte Bild..." für das Strafmaß von Bedeutung sei, wenn seinen Beweisanträgen einmal an ihren Verlobten: Rette mich, ich halte es hier nicht aus, Die in die Augen springenden Unfallstellen werden meist ausreichend stattgegeben werde. Wenn hier erwiesen werde, daß der Reichs- ich will fort von hier, ich werde fast gefangen gehalten, die Eltern abgeschüßt, aber den vielen, anscheinend nur unbedeutenden Unfall- berband tatsächlich fortgesetzt mit Lügen gegen die Sozialdemo- und die Geistlichkeit ſehen mir so 34" usw. Gines Tages erhielt möglichkeiten gegenüber, die infolge ihrer Menge den größten fratie arbeite und der Kläger sich in hervorragender Weise an der Privatkläger von seiner Verlobten einen Brief, worin sie ihm Schaden verursachen, bewahrt man häufig genug die größte dieser Arbeit beteiligt habe, dann werde das Gericht nicht umhin kurz und bündig erklärte, daß alles aus sein müsse und daß aus Sorglosigkeit." Auch Betriebsleiter und Werfführer, die meist können, die niedrigste Strafe, und auch diese nur mit Bedauern, einer Heirat nichts werden könne. Es war dies das letzte LebensGa aus ben Kreisen der Arbeiter entnommen werden, find zu verhängen. zeichen, das M. von seiner Braut erhalten hat. fich vielfach noch immer nicht der Bedeutung der Doch diese berechtigten Gründe der Verteidigung prallten wir- M. war außer fich und es erschien ihm nunmehr ganz zweifelUnfallverhütung und ihrer eigenen Verantwortlichkeit bewußt." Die fungslos ab an dem festen Willen des Vorsitzenden, der nichts weiter los, daß Maria nicht mehr Herrin ihres freien Willens war, sons Beamten sollten wissen, daß gewöhnlich nicht die besten Arbeiter zu sehen wollte als zwei angeblich beleidigende Worte und es für über- dern böllig unter dem Einfluß anderer Personen stand. Er erklärte Wertmeistern gemacht werden. Das hat oft andere Gründe. Und flüssig hielt, Beweise darüber zu hören, daß diese Worte nicht nur dem Vater, daß er von dem Mädchen nicht lassen werde und sollte wie diefe Verantwortlichen" fich schützen, beweist uns folgende erklärlich, sondern durchaus berechtigt seien. In Konsequenz dieser er darüber zugrunde gehen. Seine Bemühungen, Aufklärung zu Stelle im Bericht:" Es sei darauf hingewiesen, wie im Berichts- Auffassung ließ der Vorsitzende auch in der Verhandlung feine Be- erhalten, wurden ignoriert, eine Zusammenkunft mit seiner Verjahre ein Betriebsleiter, der infolge eines Transmissionsunfalles mertung, feine Ausführung zu, durch welche die vermeintliche Be- lobten bereitelt. Nach der Behauptung des Privatklägers sei das vermeintlichte Mädchen völlig zum Spielball ihres Vaters und des Beichtvaters gewegen fahrlässiger Körperverlegung angeklagt war, hauptsächlich des leidigung wenigstens erklärt werden konnte. Allerdings wurde wegen freigesprochen wurde, weil er durch die Unterschrift diese Beschränkung beiden Parteien auferlegt. Auch der Kläger worden, die Geistlichkeit sei täglich in dem Hause ein- und ausder Versicherten nachweisen tonnte, bag legtere Mertens mußte sich eine anscheinend vorbereitete Rede gegen die gegangen und habe das Mädchen immer wieder zur Beichte gehätten wissen müssen, daß sie durch ihre unfallbringende Sozialdemokratie vertneifen. schleppt. Schließlich wandte sich M. nochmals an den Vater, forHandlungsweise einen Verstoß gegen die Unfallverhütungs- Durch diese Methode des Vorsitzenden wurde die Verhandlung berte unbedingt eine Unterredung mit seiner Braut und erklärte, borschriften begingen!" So wird es gemacht.... Und dabei ver- natürlich erheblich beschleunigt. Wenn es ein Beweis juristischer daß er nicht länger mit sich Komödie spielen lasse, er würde sich an langt der Bericht immer und immer wieder, daß die Betriebsleiter Tüchtigkeit wäre, Gerichtsverhandlungen in möglichster Schnellig- den Bischof wenden unter Beifügung des ganzen Materials und besondere Sorgfalt bei der Anlernung jugendlicher Arbeiter zu be- teit zu erledigen, dann müßte Amtsgerichtsrat Jodisch als einer würde auch die vollste Oeffentlichkeit nicht scheuen. Als Antwort achten haben. Müssen diese jugendlichen Arbeiter der tüchtigsten Richter angesprochen werden. So schnell war die folgten zwei Briefe, die den Gegenstand der jegigen Privatklage auch unterschreiben"? Der Bericht bemerkt: Die Be- Verhandlung beendet, daß, als der Vorsitzende schon das Beratungs- bildeten. In diesen war von frechen Ungezogenheiten und schäftigung jugendlicher Arbeiter an Maschinen überhaupt zu ver- zimmer betreten hatte, den beiden Schöffen noch nicht zum Bewußt Drohungen" eines Menschen die Rede, der einem Christenmädchen bieten, wie es eine Polizeibehörde einem Betriebe gegenüber getan fein gekommen zu sein/ schien, daß es wirklich schon zu Ende sei. das höchste Gut, die Unschuld, geraubt habe und unterzeichnet waren hat, dürfte nicht angängig fein." Natürlich nicht. Jugendliche Sie faßen noch wie festgebannt auf ihren Pläßen und erhoben sich diese Briefe mit der dem Verführer meiner Tochter gebührenden Arbeiter müssen doch ausgebeutet werden und es ist gar nicht erst, nachdem der Vorsitzende sie dringend ersucht hatte, ihm zu Achtung". In der ersten Verhandlung vor dem Schöffengericht felbstverständlich, daß mit der Bedienung besonders gefährlicher folgen. Berlin- Mitte wurde Pappert wegen Beleidigung des M. zu 120 M. Maschinen nur ältere, erfahrene Arbeiter betraut werden", wie die Das Urteil lautete auf 100 M. Geldstrafe wegen öffentlicher Geldstrafe eb. 12 Tage Gefängnis verurteilt. Mendelsohn wurde Beamten meinen. Es entfallen doch laut Bericht auf die jugendlichen Beleidigung in awei Fällen. von der Widerklage fostenlos freigesprochen. Gegen seine eigene Arbeiter allein 647 Unfälle 17 Broz. der gemeldeten Unfälle. Verurteilung und auch gegen die Freisprechung des M. Tegte Davon ereigneten sich an Maschinen: 405 Fälle. Unter jugend- Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt werden. Der An- Bappert Berufung ein, sodaß sich die Straftammer nochmals mit liche Arbeiter versteht man Personen unter 16 Jahren. Von 3799 geklagte hat ein Recht darauf, daß seine Tat so abgeurteilt wird, dieser Sache zu beschäftigen hatte. In der Zwischenzeit hatte nun Unfallverlegten waren aber allein 986 Personen unter 17 Jahren. wie sie sich darstellt, nicht wie sie der Kläger aufgefaßt wissen will.. alles, was in seinen Kräften stand, getan und keine Mittel geWie wenig sich die Unternehmer um die von den Dem Vorfizenden steht zwar das Recht der Leitung der Verhand- scheut, um den Aufenthaltsort seiner Braut zu ermitteln. Beamten gemachten Anordnungen zum Schute lung zu, gegen seine Anordnungen kann aber der Angeklagte Ge- ftellte fest, daß Maria B. nach Karlsruhe abgemeldet, dort aber ihrer Arbeiter fümmern, zeigt uns der Bericht selbst. Es richtsbeschluß provozieren. Die Schöffen haben das Recht und die nicht eingetroffen ist. Der Vater erklärte der Polizei gegenüber, heißt da u. a. Bei Wiederbesichtigungen müffen vielfach Pflicht, Anordnungen des Borfizenden, die zur Beschränkung der daß sich seine Tochter im Auslande befinde. Außerdem hat M. frühere Anordnungen wiederholt werden. Als Beispiel mögen die Rechte des Angeklagten oder des Klägers führen, durch Gerichts- felbst ermittelt, daß seine Braut in ingend einem Kloster in Belgien fünf wiederbesichtigten Betriebe dienen, welche die größte Anzahl beschluß aufzuheben. Die Anwendung dieses Rechts ist sowohl in oder Holland versteckt oder direkt gefangen gehalten werde. In Anordnungen notwendig machten: Schöffen wie in Straffammern oft das einzige Mittel für den An- der gestrigen Verhandlung zog der Angeklagte in letter Stunde geklagten, um einer Beschränkung seiner Rechte durch die subjektive feine Berufung, auch die gegen das freisprechende Urteil des M. zurück, sodaß das erste Urteil des Schöffengerichts damit die RechtsAuffassung des Vorsitzenden entgegenzutreten. traft erlangt hat.
"
Betrieb
"
-
Bei der Vorbesichtigung Arbeiterzahl Anordnungen
a
25
29
.
b
158
81
0.
36
66
30
250
37. 77
d
Wiederbesichtigung Anordnungen
91
86
86
78
64
01。.
Kieter gegen Woltersdorfer. ( Wegen Raummangels verspätet.)
Er
Ein mit seltener Frechheit ausgeführter Diebstahl führte den bisher unbescholtenen Kellner Hugo Neinsch vor das Schöffengericht. 30 Rieber Fischereiberechtigte haben gegen die Fischerei. Der Angeklagte hatte Ende März d. I. seine Stellung berloren berechtigten zu Woltersdorf Klage auf Grund eines Fischerei- und bummelte wohnungs- und beschäftigungslos in Berlin umher. Trotzdem bringt es der Bericht fertig zu schreiben:„ Die Ber- Privilegs vom Jahre 1649 erhoben, in welchem es heißt, daß es als am 3. April seine geringen Ersparnisse bis auf den letzten ficherten verhalten sich den Schutzmaßnahmen gegenüber vielfach einem jeglichen unter ihnen freh bleibe, in der Laichzeit Stint Pfennig ausgegeben waren, berfiel er auf folgendes Mittel, um die im Bericht näher aufgeführten Schuhvorrichtungen anschaffen Die Beklagten hatten nämlich durch ihren Gemeindevorsteher gegen Untergrundbahnhofs Potsdamer Platz heran und bat die Fahre und werden wenig Einfluß darauf haben, wenn die als vorzüglich Entgeld Erlaubniskarten zum Befischen des Flaten-, Kalf- und Kartenverkäuferin, ihm für 10 M. Behnpfennigftüde auszuhändigen, in Nürnberg nicht angeschafft wird. Während andere Berufs- behaupten, daß ein Recht, diese Seen in der gedachten Weise zu blanke Münze in der Hand, die wie ein Zehnmarkstück aussah. genossenschaften sich die stete Steigerung der Zahl der Betriebs- befischen, nur ihnen zustehe, nicht ebenso den Beklagten. Sie sind Die Verkäuferin zählte auch bereitwilligst die Zehnpfennigstüde unfälle mit der Meldung der geringfügigsten Unfälle" entschuldigen der Ansicht, daß unter der im Privileg angeführten„ lidangel" auf. Raum war fie damit fertig, als der Angeklagte mit schnellem wollen und es den Berletzten berargen, daß sie vorsichtig alle un- die heutige Wurfangel zu verstehen sei und verlangten deshalb Griff die sämtlichen Gelbstüde in seinen Hut schüttete und damit fälle melden, so weist der Bericht ausdrücklich darauf hin, daß alle, in der Klage die Beklagten zu verurteilen, teine Erlaubnistarten die Flucht ergriff. ie bestohlene junge Dame erstattete nicht einauch anscheinend geringfügige Unfälle" gemeldet und fachgemäß zum Befischen der genannten Seen auszustellen und für jeden mal Anzeige, sondern erjeste das Geld aus ihrer Tasche. Da dieser behandelt werden sollten, denn im Berichtsjahre feien allein 58 Uebertretungsfall eine fiskalische Strafe von 50 M. zu zahlen. Streich das erste Mal so gut geglückt war, versuchte es der Angefolcher Fälle zu entschädigen gewesen, die auf Bernachlässigung die Berufung der Beklagten wurde die Klage vom Kammer- Hier wurde der freche Dieb aber von Passanten angehalten und Das Landgericht erkannte nach dem Klageantrage. Auf flagte einige Tage später nochmals am Bahnhof Mödernbrüde. Hervorgehoben werden mag noch, daß die Freisinnshelden gericht zu Berlin abgewiesen. Die Berufungsentscheidung zur Polizeiwache gebracht. Mit Rücksicht auf die bisherige Unbe Dr. Wiemer und Dr. Gerschel Leiter dieser Genossenschaft geteilten Gate des Privilege von 1649 dahin gibt, daß darin das es der Gerichtshof bei einer Gefängnisstrafe von nur 8 Tagen. beruht auf der Auslegung, die der Berufungsrichter dem mit scholtenheit des Angeklagten und seine damalige Notlage belieẞ Wort„ Stint" nicht nur als Objekt ber Worte zu füllen", sondern would seeme auch der weiteren Worte mit der Klidangel zu angeln", aufzufassen sei, so daß der Sab folgendermaßen gelesen werden müsse:- 10Jedem steht frei, in der Laichzeit Stint zu füllen und ihn mit der Alidangel zu angeln auf allen Gewässern." Die Kläger hätten hiernach so führt der Berufungsrichter in Verfolg dieser Auslegung weiter aus das besondere Recht gehabt, während der Laichzeit den Stint mit der dazu geeigneten Angel zu angeln, nicht Memet, Tilfit aber habe durch das Privileg von 1649 den Fischereiberechtigten Bregel, Insterburg zu Woltersdorf der Gebrauch der Klick( Wurf-) angel untersagteichsel, Thorn Dder, Ratibor werden sollen, indem die Kläger allein zu deren Gebrauch für Krossen berechtigt erklärt seien. Frankfurt warthe, Schrimm Landsberg Neze, Bordamm EIbe, Leitmerit Dresden Barby Magdeburg
find.
ट
08
Gerichts- Zeitung.
Gerichtsverhandlung im Automobiltempo.
In einer Viertelstunde verhandelte, beriet und urteilte die 147. Abteilung des Schöffengerichts Berlin- Mitte unter dem Vorsitz bes Amtsgerichtsrats Jodifch am Sonnabend über zwei Beleidis gungsklagen, die der Reichsverbandsagitator Mertens in Altenburg gegen unseren verantwortlichen Redakteur Davidjohn angestrengt hatte. Am 15. März brachte der Vorwärts" die kurze Mitteilung, daß der Redakteur des" Sächsischen Volksblattes" in Zwickau zu einer Geldstrafe von 100 m. verurteilt wurde, weil er den Agitator des Reichsverbandes Mertens mit dem ihm gebührenden Titel belegte.
-
Die gegen dieses Urteil beim Reichsgericht eingelegte Revision ist jetzt vom Reichsgericht verworfen worden.
Die Geliebte im Kloster.
Unter Hinweis auf den betreffenden Artikel des„ Sächsischen Einen Hintergrund, der genügend Stoff zu einem SensationsBoltsblattes" nimmt Herr Mertens an, daß der ihm gebührende roman bietet, hat eine Privattlagesache, mit der sich gestern die neunte Titel fattfam bekannter Agent des Reichslügenverbandes" lauten Ferienstraftammer des Landgerichts I zu beschäftigen hatte. Wegen soll. Auf Grund dieser Konstruktion deduziert Herr Mertens, der| Beleidigung des Kaufmanns Bernhard Mendelsohn mußte sich der
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92
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7. 8. 6. 8. cm cm³) 96-2 50-2
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-77+15
182
2
-8
+2
72+6
-12+2
221
-70-12
215
170+16
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