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Daß gewissen TtellenvermittelungS-vureanS gegenüber eine besondere Vorsicht am Platze ist, lehrt« wiederum eine Ver- Handlung, welche gestern vor der vierten Straflammer des Land- gerichts I stattfand. Die aus der Untersuchungshaft vorgeführte Wittwe Pauline L e i n e r t, welche in der Wilhelmstrabe ein derartiges Geschäft betreibt, ist mehrfach wegen Betruges bestraft worden, weil sie Stellensuchenden Gebühren und Provistonen ab- genommen hat, ohne in der Lage zu sein, eine Stellung ver- schaffen zu können. Jetzt wurde ihr Erpressung zur Last gelegt. Die unverehelichte Krüger, die aus der Provinz nach Berlin   ge- kommen war, nahm die Vermittelung der Angeklagten in Anspruch. Sie zahlte die übliche Einschreibegebühr und verpflichtete sich, IS M. zu entrichten, wenn die Angeklagte ihr eine Stellung verschaffte. Das Letztere war nach geraumer Zeit nicht der Jall und die Krüger begab sich zu der Angeklagten um mitzutheilen, daß sie sich selbst eine Stellung verschafft habe. Nun verlangte die Am geklagte trotzdem IS M. Gebühren. Als die Krüger sich weigerte, wurde die Angeklagte dringlich. Sie stellte sich vor die Thür und erklärte der Krüger, daß sie vor der Zahlungsleistung nicht herauskomme. Die Krüger versuchte, sich mit einem Thaler los- zukaufen, als die Angeklagt« dabei aber sah, daß die Krüger außerdem noch ein Zweimarkstück im Portemonnaie hatte, ruhte sie nicht, bis die Bedrängte auch dies Geld hergab. Der Gerichts� hos erkannte auf eine Zusatzstrafe von 6 Monaten, brachte hiev von aber 3 Monate durch die erlittene Untersuchungshaft in Ad- rechnung. Einen alten Schwindel hat der Schlächter Paul Clemens aufgewärmt, welcher gestern der I23.Abtheilung des Schöffengerichts vorgeführt wurde. Der Schlächtergeselle Konrad kam im Sep tember vor. I. aus Pommern   nach Berlin  , um sich hier eine Stellung zu suchen. In der Herberge drängte der Angeklagte sich an ihn heran und forschte ihn aus. Clemens sagte ihm, daß er im stände sei, ihm eine gute Stelle nachzuweisen, er selbst solle sie am folgenden Tage antreten, sei aber dazu außer stände, da er erst seine Sachen aus der Heimath erwarte. Konrad griff mit beiden Händen zu und war bereit, in einer von Clemens vorgeschlagenen Restauration einige Glas Bier zum Besten zu geben. Dort holte Clemens einen Siegel ring hervor und bat den Provinzialen, ihm 6 Mark darauf zu leihen. Konrad betrachtete den Ring mit miß- trauischen Augen. Er verhielt sich ablehnend. Da trat ein Herr an die beiden heran und fragte, ob der Ring verkauft werden solle. Er betrachtete denselben längere Zeit mit Kennermiene und sagte dann zu Clemens:Ja, es ist Gold, ich werde Ihnen L M. dafür geben." Clemens erwiderte, daß er den Ring nicht verkaufen, sondern nur verleihen wolle. Der Fremde entfernte sich achselzuckend. Clemens drang nun weiter in Konrad, ihm 3 M. auf den Ring zu leihen, und der Letztere, der nun annahm, daß er einen Schaden dabei nicht er-« leiden könne, ging schließlich darauf ein. Am folgen- den Morgen war Clemens verschwunden. Als Konrad den Ring bei einem Goldarbeiter untersuchen ließ, erfuhr er, daß derselbe für 7d Pf. überall zu kaufen sei, er bestand aus Tom- back, das auf galvanischem Wege schwach vergoldet war. Der Mann in der Restauration hatte augenscheinlich mit dem An- geklagten ein abgekartetes Spiel getrieben. Der Gerichtshof war mit dem Staatsanwälte der Ansicht, dab bei der Gemeingefähr- lichkeit, die in dem Verhalten des Angeklagten liege, aus eine empfindliche Strafe erkannt werden müsse, das Urtheil lautete auf 6 Monate Gesängniß. Ein Unfall auf der Drahtseilbahn führte heute die Schausteller Schürbel und Schmidt aus Berlin   unter der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung vor die erste Strafkammer am Landgericht ll. Die Angeklagten hatten im Sommer v. I. neben dem Kurfürstenpark in Halensee   eine Drahtseilbahn aufgestellt, die stark frequcntirt wurde. Am 31. Juli stürzte dabei der Rangirer Kühn vom Seile ab, schlug sich die Nase blutig und verstauchte sich leicht das Rückgrat. Nachtheilige Folgen hat der Unfall sür den Verletzten nicht gehabt, trotzdem wurde Anklage erhoben. Nach eingehender Beweisaufnahme und Prüfung der Zeichnungen kam der Gerichtshof zu der Ueberzeugung. daß Schmidt den von ihm bedienten Flaschenzug. welcher das Seil straff hält, nicht vorsichtig genug be- festigt hatte, daß der Flaschenzug plötzlich nachließ, das Seil herabfiel und den daran hängenden Kühn zu Falle brachte. Schurbel wurde daher freigesprochen, Schmidt dagegen zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt. Allen Warnuugen der Presse zum Trotz gehen unerfahrene Personen noch immer den Winkelkonsulenten in das Garn, welche im Moabiter   Kriminalgericht ihr Wesen treiben. Besonders schlimme Erfahrungen hat mit ihrer Vertrauensseligkeit die Frau eines früheren Wärters der städtischen Irrenanstalt in Dalldorf  gemacht. Dieselbe wurde vor einiger Zeit vom Landgericht II zu mehreren Wochen Gesängniß verurtheilt, obwohl sie sich völlig unschuldig fühlte. Als sie den Sitzungssaal verließ, schlängelte sich ein Mann an sie heran, der sich Opitz nannte, sich als Rechts- konsulent bezeichnete und seine Hilfe anbot, um beim Reichsgericht die. unzweifelhaft sichere" Freisprechung zu erwirken. Statt zu einem Rechtsanwalt zu gehen, vertraute sich die Frau dem Fremden an, zahlte nach und nach alsGebühren" undGerichts- kosten-Vorschuß 87 M., um eines Tages durch die Aufforderung zum Strafantritt zu erfahren, daß der Schwindler keinen Feder- strich gemacht hat. Jetzt hat die Frau versucht, durch ein Gnaden- gesuch an den Kaiser ihren Fehler theilweis wieder gut zu machen. Wegen Amtsvergehens und wiederholten Betruges stand gestern der Postassistent August Hermann Richard H e n n i g vor der vierten Strafkammer des Landgerichts l. Der im Post­amt 42 angestellt gewesene Angeklagte hat einen an den Bankier Mitzlaff avrcssirten Geldbries mit SL2 M. unterschlagen. Er wurde danach flüchtig, kam bis Kopenhagen  , kehrte dann aber wieder um und hat auf dem Heimwege nach Berlin   noch mehrere Schwindeleien ausgeübt. Sein Versuch, Geiftesgestörtheit ins Feld zu führen, mißlang. Der Gerichtshof veruriheilte ihn zu einem Jahre Gesängniß unter Anrechnung von drei Monaten. Die wärttembergischen Ardeiter und Arbeiterinne« deS Schneidergewerbes halten am 26. Februar im Bayerschen Hof in Stuttgart   einen Kongreß ab. Internationaler Schuhmacher-Kongreß. Alle diesen Kongreß betreffenden Briefe sind jetzt an E. Schönbucher, Außersiehl-Zürich, Zwinglistraße 22, zu senden. Anträge sind bis Ende dieses Monats zu stellen. Die Zahl der Delegirten ist so bald wie möglich anzugeben, damit genügend sür Quartier k. gesorgt werden kann. Wie Vortheilhast die von der Sozialdemokratie geforderte Uebernahme des Apothekenwesens im öfsent» lichen Betrieb wäre, ergiebt sich auS den Erfahrungen, die die Kölner   Armenverwaltung mit der von ihr betriebenen Apotheke gemacht hat. Diese hatte, wie dieBlätter kür soziale Praxis" berichten, nach dem 1S92er Jahresbericht in den letzten drei Jahren im Durchschnitt jährlich 8396 060 ärztliche Ver- ordnungen, deren eigene Anfertigung der Kommune Köln  gegenüber der Medizinaltaxe folgende Gewinne einbrachtet im Jahre 1896: 6S 6S6 M., im Jahre 1391: 74 887 M. und im Jahre 1892 73ö91 M. Die Ersparniß beträgt gegenüber den Preisen der privaten Apotheken 6236 Prozent. Die rosigen Ansichten, die der Staatssekretär v. Boetticher über den Geschäftsgang im sächsischen Textilgewerbe zum besten gab, werden sogar von dem nationalliberal- konservativen Chemnitzer Tageblatt" zurückgewiesen und zwar durch den Abdruck folgender Notiz:Der Vorstand der Chemnitzer   Aktien- spinnerei spricht sich in seinem soeben zur Ausgabe gelangten Geschäftsbericht aus das Jahr 1892 wie folgt aus:Die Lage der deutschen   Baumwollspinnerei war während des größten Theiles des Geschäftsjahres 1892 eine höchst traurige, die Aussichten für die Zukunft so trübe wie selten vorher." Weitere? vom Nothstand. Spiegelfabrikant Schienercr in Fürth   hatte die Stelle eines Hausknechts ausgeschrieben. Nach derFränk. Tagespost  " meldeten sich nicht weniger als hundert Personen. Der Posten ist keineswegs ein fetler und die Arbeit keine leichte. Schienerer zahlte dem früheren Hausknecht 9 M., dem jetzigen nur 7 M. pro Woche. Deutsche   Hungerlöhne. Wegen zu geringer Bezahlung haben im Marmorwerk zu Saalburg   in Thüringen   die Bayern   und Italiener   die Arbeit niedergelegt, während die einheimischen Arbeiter weiter arbeiten müssen, wenn sie nicht verhungern wollen. Nach derNeust. Tribüne" find in diesem Winter Wochenlöhne von 2,S6, 3,50 und 56 M. gezahlt wor­den. Ein Arbeiter von dort schrieb dem genannten Blatte:Ich habe für eine Familie mit 9 Köpfen zu sorgen und verdiene bei siebenstündiger Arbeit 84 Pf., also pro Stunde 12 Pfennig. Auf den Kopf der Familie bade ich für Nahrung, Kleidung und Wohnung:c. täglich 9t/g Pf. zu verbrauchen. Wie davon leben? Infolge dieser schlechten Lohnverhältnisse habe ich oft tagelang kein Brot im Haus. Ter Bäcker borgt nicht mehr, denn er iveiß, daß ich ihn jetzt nicht bezahlen kann. Oft schreien meine Kinder nach Brot, ohne daß ich ihnen etwas geben kann. Ich muß mich oft des Abends hungrig aus mein hartes Lager werfen und Morgens mit leerem Magen zur Arbeit gehen, blos um das Bischen, was vorhanden, meinen Kindern zu lassen. Wie soll das enden?" Die mittlere Matrosenhener betrug im Jahre 1892 auf den vom Bremer See-Amt abgefertigten Schiffen S3.43 M. gegen 56,62 M. im Jahre 1891, und auf den vom Ham- burger See-Amt abgefertigten Schiffen 56,97 M. gegen 59,91 M. im Jahre 1891. Sie ist also zurückgegangen. TaS Unpraktische der Einrichtung, das die Eisenbahn benutzende Publikum in mehrere Klassen einzutheilen, ist der Ver- waltung der Bahn Wesselburen-Büsum in Dithmarschen   bemerk- lich geworden. Aus der Station Reinsbüttel wurde am 31. Januar zum ersten Mal seit zehn Jahren ein Billet zweiter Klasse gelöst. Die Leute sind dort froh, wenn sie das Fahrgeld dritter Klasse erschwingen können. Auch bei anderen Bahnen stehen die Kosten der ersten und zweiten Klasse in keinein Ver- hältniß zu den Einnahmen. Aber natürlich,Standesunterschiede inüssen sind", ohne solche geht's nicht. Wer wird einem schneidigen Garde-Lieutenant zumuthen, neben einem gewöhnlichen Arbeiter zu sitzen, oder einem Kommerzienraths-Töchterlein, in der Gesellschaft einer Scheuerfrau zu fahren? Eine interessante Statistik über den Rückgang deS Kleinhandwerks gab in einer Versammlung der Maurer Leipzigs   der Genosse Lorenz aus Hamburg  . Die Statistik bezieht sich auf Halle   a. S. Dort gab es auf je 16666 Einwohnerselb- ständige Meister in den Jahren Sozial» Ueberlichl. In der Kistenfabrik von Mannheim  , Wasserthorstr. 9. haben 8 Mann mit Ausnahme des Werkführers Herrn Viesenak am Dienstag früh wegen Maßregelung eines Kollegen die Arbeit uiedergelegt. Vor Zuzug wird gewarnt. Die Hutmacher werden vomCorrespondenten  "«- sucht, bis auf weiteres den Z u z u g nach München   fern- zuhalten. Der Streik in der Reißzeugfabrik von Carl Eckert Sohn u. Co. in Nürnberg   ist zu Gunsten der Gehilsen be- endet; ihre Forderungen wurden bewilligt. Die Generalkommission macht bekannt: Die von dem SeilerwaarenfabrikantenStudemanninGreves- Mühlen angedrohte Entlassung sämmtlicher Arbeiter wegen deren Zugehörigkeit zum Verband ist zurückgenommen worden, nachdem die Arbeiter deutlich gezeigt hatten, daß sie lieber die Arbeit einstellen, als sich das Vereinigungsrecht rauben lassen wollten. In Pinneberg   stehen die S ch n e i d e r mit den Arbeitgebern bezüglich der Lohn- und Arbeitsbedingungen in Unterhandlung. Die Arbeitgeber wollen die gestellten Forderungen nicht anerkennen. Es wird um strenges Fernhalten des Zuzuges gebeten. Adreffe: H. Preu ß, Pinneberg  , Lindenstraße. Bäcker.... leischer... Schneider.. Schuhmacher. Glaser... Tischler... Drechsler.. Klempner... Die k. k. österreichischen Hofbeamten haben mit ihrer Lohnbewegung dieselben Erfahrungen gemacht, wie andere Arbeiter, die sich dem Kapitalisten gegenüber vereinigten. Die Wiener  Arbeiter-Zeitung  " hatte das Zirkular veröffentlicht, worin die Gesammtheit der schlechtbezahlten Hofbeamten unter allen möglichen Loyalitätsversicherungen zu einer Versammlung eingeladen war und das auszugsweise auch imVorwärts" mit- gelheilt worden ist. Wie unser Wiener   Bruderorgan nun be richtet, hat das Vorgehen der k. k. Hofbeamten oben gewaltig verschnupft. Das Oberst-Hofmeisteramt sucht jetzt den Verfasser des Zirkulars und erklärt die Forderungen der Hofbeamten für Meuterei und Auflehnung, da ein Grund zur Gehaltserhöhung nicht vorhanden sei. Ein Abtheilungschef, der für die Gehalts- erhöhung eingetreten ivar, würde in Disziplinar-Untersuchung gezogen. Weiter wurde strenge Ueberwachung der Hosbeamten angeordnet, um zu erfahren, wer zu der projektrrlen Versammlung 'ehe. Die Wiener  Arbeiter-Zeitung  " meint, ein Kommentar ierzu sei überflüssig. Sie hat recht. Das arbeitende Volk weiß o schon, daß der Kapitalismus überall derselbe ist, gleichviel welchen Namen er trägt. Der RegiernngSrath von Basel-Stadt   hat das Departe- ment des Innern beauftragt, baldigst über die Errichtung einer Versicherung slkasse für Arbeitslose eine Vorlage auszuarbeiten. Der Antrag war von sozioldemokratlscher Seile gestellt worden. Weiter hat der Regierungsrath für die Arbeits- losen einen Kredit von 16666 Franken bewilligt. Obligatorische Bernfsgenofseuschaften in der Schweiz  Die in Zürich   versammelt gewesenen Abgeordneten des Vereins schweizerischer Buchdruckereibesitzer und der Gehilfenorganisation Schweizerischer Typographenbund beschlossen, es sei als drin- gendes Bedüriniß des Gewerbewesens zu erklären, daß ein schwei- zerisches Gewerbegesetz die Bildung obligatorischer Syndikate »ach folgenden Grundsätzen ermögliche: 1. Die Mehrheit der Ge- »offen eines Gewerbes kann die Bildung eines obligatorischen Syndikates beschließen. 2. Kein Gewerbe kann durch das Gesetz zur Bilvung eines obligatorischen Syndikates verhallen werde». g. Jedes Gewerbe giebt sich selbst die bezügliche Gewerbeverfassung, vorbehältlich ihrer Genehmigung durch die Bundesbehörde». 4. Die Verordnungen der obligatorischen Syndikate habe» Gesetzes- kraft. 5. Obligaiorischen Beruisgenossenschasten liegt die Sorge sür den Unterhalt der arbeitslosen Berufsgenossen ob. Zur Ver- wirkltchung dieser Forderungen haben sich die Borstände der beiden Vereine mit einer Eingabe an die Bundesversammlung zu ivenden. Ueber den Streik der BanmwoNfPinner Laneashire» theilt die Londoner  Allg. Corresp." mit. daß am Sonnabend in Manchester   eine Delegirlen Versammlung der Arbeiter stattfand, in der der Vorsttzende Ashton erklärte, daß nach den mit den Vertretungen der Fabrikanten gepflogenen Verhandlungen der gegenwärtige Streit zu einem Ende kommen könnte, wenn die Arbeitt.' einen Kompromiß anböten. Der Vorsitzende erklärte als die von vielen Uuparteiischen und Fabrikanten gebilligten Vergleichspunkte die folgenden: 1. 2l/2 pCt. Lohnermäßigung; 2. Aushebung der Lohnkürzung nach Aolauf von drei Monaten, wenn die Handelslage es gestattet, wobei fürbefriedigende Handelslage" in gemeinschaftlicher Berathung eine Entscheidung festzustellen ist; 3. bei ungenügender Handelslage nach drei Mo- nalen Fortdauer der 2l/s pCt. Lohnkürzung Aufhören jeder ver- einbarten Lohnherabfetzung, sobald sie die Lage des Handels gestattet. Diese Vorschläge wurden von der Delegirtenversamm- lung mit großer Majorität angenommen. Auch wurde die Er- höhung der Streikgebühr um 1 Sh. beschlossen, falls dies sür nöthig erachtet werden sollte. Ouittnng über bei der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands in der Zeit vom 3. bis 16. Februar 1893 eingegangene Gelder. Oberstinzel, L. Schäffer 1,. Quartalsbeitrag(1., 2. und 3. Quart. 92) des Vereins deutscher Zigarrensorlirer 75,56. Quar- talsbeitrag(3. und 4. Quart. 92) des Vereins der Heizer und Trimmer Altonas 44,76. Quartalsbeitrag(1. Quart. 93) des Zentralvereins der Plätterinnen 5,. Quartalsbeitrag(4. Quart. 92) des Zentralvereins der Frauen und Mädchen Deutschlands   16,56. Quartalsbeilrag(4. Quart. 92) des Zentral- Vereins deutscher Former 76,. Quartalsbeitrag(8. Quart. 92) des Verbandes der Posamenten-Arbeiter 26,55. Zur Deckung des Defizits sind eingegangen: Zentralverein deutscher Former 166,. Zentralverband der Brauer 46,. Verband deutscher Zimmerer 837,86. A. D a m m a n n, Kasstrer, Haniburg, Zollvereinsniederlage, Wilhelmstr. 13, 1. Et. VevsemunUmgen: Eine öffentliche Brauer-Bersammlnug, die am Sonntag tagte, beschäftigte sich mit einer an den Bundesrath zu sendenden Petition, welche sich gegen das namentlich in diesem Geroerbe derrschcnde Hebel der Sonntagsarbeit wendet. Diese Petition, welche die einstimmige Billigung der gntbesuchten Versammlung fand, hat folgenden Wortlaut: Die am 19. Februar in den Arminhallen tagende öffentliche Versammlung der Brauer und Mälzer(Arbeitnehmer) von Perlin  und Umgebung sieht sich veranlaßt, in anbelrachl der Ausführungs- bestimmungen laut§ 105a, 105g und 146ü der Gewerbe-Ordnung für das Deutsche Reich, betreffend die Sonnragsruhe auch in den Brauereigeiverben, einem hoben Bundesrath folgende Details über den inneren Brauereibetrieb zur gefälligen Kenntnißnahme zu unterbreiten. Der Gesammtbetrieb einer Brauerei zerfällt 1. in den Mälzereibetrieb, 2. in den Sudhausbetrieb, 3. in den Gäickeller- betrieb, 4. in den Lagerkellerbelrieb. 1. Die Arbeit in den Mälzereibetrieben(Malzfabrikation) wird zum größten Theil von den Interessenten(Arbeitgebern) derartig hingestellt, daß eine Unterbrechung auch Sonntags nicht stattfinden könne, weil der Mälzereibetrieb nur bei kalter Jahres- zeit möglich, und um den ununterbrochenen Betrieb ausrecht zu er- halten, es absolut nothwendig sei, daß das Weichen des Getreides, das Miedern(Wenden) des Malzhanfens, sowie das Darren des ausgewachsenen Getreides des Sonntags in demselben Umfange vorgenommen werden müsse, wie des Wochenlage?. Den Gegen- beweis hierfür liefert die Bergschloßvrauerei Hasenhaide, in welcher des Sonntags in den Mälzereibetrieben nur die Arbeit des Haufen-Wieder» vorgenommen wird, zu welcher Arbeit nur wenige der werktäglich beschäftigten Arbeiter und auch diese nur einige Stunden nöthig sind, hingegen das Darren des aus- gewachsenen Malzes und das Einweichen des Getreides Sonntags ganz fortfällt. 2. Im SudhatiSbetrieb ist jede Brauerei in der Lage, durch die vorzüglich technischen Einrichtungen in den Wochentagen so viel Bier zu brauen, daß schon Sonnabend Nachmittags der Be- trieb eingestellt werden kann. Den Beweis hierfür liefert die Vikloriabrauerei, Lützowstraße, und die Gräflich Reischach'sche Brauerei Stralau-Rummelsburg, in welchen am Sonnabend Nach- mittag 6 Uhr bis Montag früh 6 Uhr der Sudhausbetrieb voll- ständig still steht. Es läßt sich somit in jeder Brauerei einrichten, daß Sonntags in diesem Betriebe überhaupt nicht gearbeitet werden braucht. 3. Auch der Betrieb im Gärkeller ist durch die vollständige Arbeitseinstellung des Sudhausbetriebes an Sonntagen der- artig zu regeln, daß die Arbeit bis auf das Beobachten der Temperatur der in Gärung befindlichen Biere ein- geschränkt werden kann, was höchstens die Arbeitskraft eines Mannes aus iVj bis 2 Stunden in Anspruch nehme» dürste. Den Beweis hierfür liefert die Böhmische Brauerei, Landsberger- straße. 4. Die Arbeit im Betriebe des Lagerkellers würde so wie so vollständig fortfallen, wenn das Aussahren deS Bieres an Sonn- lagen als unter die Bestimmungen betreffend die Sonntagsruhe im Handelsgewcrbe fallend, vollständig verboten würde, indem jedem Gastwirth die Möglichkeit geboten ist, schon Sonnabends seinen Bierbedars für den Sonntag zu decken. Den Beweis hier- für liefert das Bürgerliche BrauhauS, Inhaber Otto Müller  , Neue Königstraße, wo Sonntags überhaupt kein Bier ansgefahren wird, und darum wede� im Lagerkeller-Betrieb noch in anderen Betrieben der Brauerei Sonntags gearbeitet wird. Aus obigen Ausführungen ist zu ersehen, daß es sehr leicht möglich ist, die Sonntagsarbeit in den Betrieben der Brauereien zum Theil ganz abzuschaffen, und bis aus ein Minimum zu be- schränken. Da die angeführten Brauereien fast nur zu den mittleren und kleineren Berlins   gehören, ist es den größeren Brauereibetrieben auf Grund ihrer besseren technischen Ein- richtungen noch weit leichter, die Sonntagsruhe vollständig in ihren Betrieben einzuführen. Es ist Thatsacke, daß in früheren Jahren, wo in den Brauereibetrieben noch incht die vorzüglichen technischen Einrichtungen waren, wo dieselben noch zu den Klein- betrieben zählten, bereits die vollständige Einstellung der Arbeit an Sonn- und Festtagen elngeführt war, erst seit die Brauerei- betriebe in kapitalistische Unternehmungen umgewandelt sind, hat die Ausbeutung der Arbeitskräfte sich auch auf die Sonntage ausgedehnt, so wird z. B. in mehreren größeren Brauereien Süddeutschlands   noch 12 bis 14 Stunden gearbeitet. Ein hoher Bundesrath wolle nun in Erwägung des vorn angeführten Beweismaterials den Arbeitern in den Brauerei- verrieben Deutschlands   den Schutz des§ 105b der Gewerbe- Ordnung für das Deutsche Reich in vollem Umfange zu Theil werden lassen, und die Eingabe der Brauereien auf Verlängerung der Sonnlagsarbeit ablehnen." Einstimmige Annahme fand ferner folgende Resolution:Die heutige öffentliche Brauerversammlung erklärt sich in Betreff der Boykoltsrage mit dem Borgehen der Streik- Kontrollkommission einverstanden." Nach Erledigung einer auf die Krankenkasse be- »ugiichen Angelegenheit wurde darauf die Versammlung ge-