Daß gewissen TtellenvermittelungS-vureanS gegenübereine besondere Vorsicht am Platze ist, lehrt« wiederum eine Ver-Handlung, welche gestern vor der vierten Straflammer des Land-gerichts I stattfand. Die aus der Untersuchungshaft vorgeführteWittwe Pauline L e i n e r t, welche in der Wilhelmstrabe einderartiges Geschäft betreibt, ist mehrfach wegen Betruges bestraftworden, weil sie Stellensuchenden Gebühren und Provistonen ab-genommen hat, ohne in der Lage zu sein, eine Stellung ver-schaffen zu können. Jetzt wurde ihr Erpressung zur Last gelegt.Die unverehelichte Krüger, die aus der Provinz nach Berlin ge-kommen war, nahm die Vermittelung der Angeklagten in Anspruch.Sie zahlte die übliche Einschreibegebühr und verpflichtete sich, IS M.zu entrichten, wenn die Angeklagte ihr eine Stellung verschaffte.Das Letztere war nach geraumer Zeit nicht der Jall und dieKrüger begab sich zu der Angeklagten um mitzutheilen, daß siesich selbst eine Stellung verschafft habe. Nun verlangte die Amgeklagte trotzdem IS M. Gebühren. Als die Krüger sich weigerte,wurde die Angeklagte dringlich. Sie stellte sich vor die Thürund erklärte der Krüger, daß sie vor der Zahlungsleistung nichtherauskomme. Die Krüger versuchte, sich mit einem Thaler los-zukaufen, als die Angeklagt« dabei aber sah, daß die Krügeraußerdem noch ein Zweimarkstück im Portemonnaie hatte, ruhtesie nicht, bis die Bedrängte auch dies Geld hergab. Der Gerichts�hos erkannte auf eine Zusatzstrafe von 6 Monaten, brachte hievvon aber 3 Monate durch die erlittene Untersuchungshaft in Ad-rechnung.Einen alten Schwindel hat der Schlächter Paul Clemensaufgewärmt, welcher gestern der I23.Abtheilung des Schöffengerichtsvorgeführt wurde. Der Schlächtergeselle Konrad kam im September vor. I. aus Pommern nach Berlin, um sich hier eineStellung zu suchen. In der Herberge drängte der Angeklagte sichan ihn heran und forschte ihn aus. Clemens sagte ihm, daß erim stände sei, ihm eine gute Stelle nachzuweisen, er selbst sollesie am folgenden Tage antreten, sei aber dazu außer stände, daer erst seine Sachen aus der Heimath erwarte. Konrad griffmit beiden Händen zu und war bereit, in einer vonClemens vorgeschlagenen Restauration einige Glas Bierzum Besten zu geben. Dort holte Clemens einen Siegelring hervor und bat den Provinzialen, ihm 6 Markdarauf zu leihen. Konrad betrachtete den Ring mit miß-trauischen Augen. Er verhielt sich ablehnend. Da trat ein Herran die beiden heran und fragte, ob der Ring verkauft werdensolle. Er betrachtete denselben längere Zeit mit Kennermieneund sagte dann zu Clemens:„Ja, es ist Gold, ich werde IhnenL M. dafür geben." Clemens erwiderte, daß er den Ring nichtverkaufen, sondern nur verleihen wolle. Der Fremde entferntesich achselzuckend. Clemens drang nun weiter in Konrad, ihm3 M. auf den Ring zu leihen, und der Letztere, dernun annahm, daß er einen Schaden dabei nicht er-«leiden könne, ging schließlich darauf ein. Am folgen-den Morgen war Clemens verschwunden. Als Konradden Ring bei einem Goldarbeiter untersuchen ließ, erfuhr er, daßderselbe für 7d Pf. überall zu kaufen sei, er bestand aus Tom-back, das auf galvanischem Wege schwach vergoldet war. DerMann in der Restauration hatte augenscheinlich mit dem An-geklagten ein abgekartetes Spiel getrieben. Der Gerichtshof warmit dem Staatsanwälte der Ansicht, dab bei der Gemeingefähr-lichkeit, die in dem Verhalten des Angeklagten liege, aus eineempfindliche Strafe erkannt werden müsse, das Urtheil lautete auf6 Monate Gesängniß.Ein Unfall auf der Drahtseilbahn führte heute dieSchausteller Schürbel und Schmidt aus Berlin unter der Anklageder fahrlässigen Körperverletzung vor die erste Strafkammer amLandgericht ll. Die Angeklagten hatten im Sommer v. I. nebendem Kurfürstenpark in Halensee eine Drahtseilbahn aufgestellt,die stark frequcntirt wurde. Am 31. Juli stürzte dabei derRangirer Kühn vom Seile ab, schlug sich die Nase blutig undverstauchte sich leicht das Rückgrat. Nachtheilige Folgen hat derUnfall sür den Verletzten nicht gehabt, trotzdem wurde Anklageerhoben. Nach eingehender Beweisaufnahme und Prüfung derZeichnungen kam der Gerichtshof zu der Ueberzeugung.daß Schmidt den von ihm bedienten Flaschenzug.welcher das Seil straff hält, nicht vorsichtig genug be-festigt hatte, daß der Flaschenzug plötzlich nachließ, das Seilherabfiel und den daran hängenden Kühn zu Falle brachte.Schurbel wurde daher freigesprochen, Schmidt dagegen zu 20 M.Geldstrafe verurtheilt.Allen Warnuugen der Presse zum Trotz gehen unerfahrenePersonen noch immer den Winkelkonsulenten in das Garn, welcheim Moabiter Kriminalgericht ihr Wesen treiben. Besondersschlimme Erfahrungen hat mit ihrer Vertrauensseligkeit die Fraueines früheren Wärters der städtischen Irrenanstalt in Dalldorfgemacht. Dieselbe wurde vor einiger Zeit vom Landgericht II zumehreren Wochen Gesängniß verurtheilt, obwohl sie sich völligunschuldig fühlte. Als sie den Sitzungssaal verließ, schlängeltesich ein Mann an sie heran, der sich Opitz nannte, sich als Rechts-konsulent bezeichnete und seine Hilfe anbot, um beim Reichsgerichtdie. unzweifelhaft sichere" Freisprechung zu erwirken. Statt zueinem Rechtsanwalt zu gehen, vertraute sich die Frau demFremden an, zahlte nach und nach als„Gebühren" und„Gerichts-kosten-Vorschuß 87 M., um eines Tages durch die Aufforderungzum Strafantritt zu erfahren, daß der Schwindler keinen Feder-strich gemacht hat. Jetzt hat die Frau versucht, durch ein Gnaden-gesuch an den Kaiser ihren Fehler theilweis wieder gut zu machen.Wegen Amtsvergehens und wiederholten Betruges standgestern der Postassistent August Hermann Richard H e n n i g vorder vierten Strafkammer des Landgerichts l. Der im Postamt 42 angestellt gewesene Angeklagte hat einen an den BankierMitzlaff avrcssirten Geldbries mit SL2 M. unterschlagen. Erwurde danach flüchtig, kam bis Kopenhagen, kehrte dann aberwieder um und hat auf dem Heimwege nach Berlin noch mehrereSchwindeleien ausgeübt. Sein Versuch, Geiftesgestörtheit insFeld zu führen, mißlang. Der Gerichtshof veruriheilte ihn zueinem Jahre Gesängniß unter Anrechnung von dreiMonaten.Die wärttembergischen Ardeiter und Arbeiterinne«deS Schneidergewerbes halten am 26. Februar im BayerschenHof in Stuttgart einen Kongreß ab.Internationaler Schuhmacher-Kongreß. Alle diesenKongreß betreffenden Briefe sind jetzt an E. Schönbucher,Außersiehl-Zürich, Zwinglistraße 22, zu senden. Anträge sind bisEnde dieses Monats zu stellen. Die Zahl der Delegirten ist sobald wie möglich anzugeben, damit genügend sür Quartier k.gesorgt werden kann.Wie Vortheilhast die von der Sozialdemokratie geforderteUebernahme des Apothekenwesens im öfsent»lichen Betrieb wäre, ergiebt sich auS den Erfahrungen,die die Kölner Armenverwaltung mit der von ihr betriebenenApotheke gemacht hat. Diese hatte, wie die„Blätter kür sozialePraxis" berichten, nach dem 1S92er Jahresbericht in den letztendrei Jahren im Durchschnitt jährlich 83—96 060 ärztliche Ver-ordnungen, deren eigene Anfertigung der Kommune Kölngegenüber der Medizinaltaxe folgende Gewinne einbrachtet imJahre 1896: 6S 6S6 M., im Jahre 1391: 74 887 M. und imJahre 1892 73ö91 M. Die Ersparniß beträgt gegenüber denPreisen der privaten Apotheken 62—36 Prozent.Die rosigen Ansichten, die der Staatssekretär v. Boetticherüber den Geschäftsgang im sächsischen Textilgewerbe zum bestengab, werden sogar von dem nationalliberal- konservativen„Chemnitzer Tageblatt" zurückgewiesen und zwar durch denAbdruck folgender Notiz:„Der Vorstand der Chemnitzer Aktien-spinnerei spricht sich in seinem soeben zur Ausgabe gelangtenGeschäftsbericht aus das Jahr 1892 wie folgt aus:„Die Lageder deutschen Baumwollspinnerei war während des größtenTheiles des Geschäftsjahres 1892 eine höchst traurige, dieAussichten für die Zukunft so trübe wie selten vorher."Weitere? vom Nothstand. Spiegelfabrikant Schienercrin Fürth hatte die Stelle eines Hausknechts ausgeschrieben.Nach der„Fränk. Tagespost" meldeten sich nicht weniger alshundert Personen. Der Posten ist keineswegs ein fetlerund die Arbeit keine leichte. Schienerer zahlte dem früherenHausknecht 9 M., dem jetzigen nur 7 M. pro Woche.Deutsche Hungerlöhne. Wegen zu geringer Bezahlunghaben im Marmorwerk zu Saalburg in Thüringen dieBayern und Italiener die Arbeit niedergelegt, währenddie einheimischen Arbeiter weiter arbeiten müssen, wenn sie nichtverhungern wollen. Nach der„Neust. Tribüne" find in diesemWinter Wochenlöhne von 2,S6, 3,50 und 5—6 M. gezahlt worden. Ein Arbeiter von dort schrieb dem genannten Blatte:„Ichhabe für eine Familie mit 9 Köpfen zu sorgen und verdiene beisiebenstündiger Arbeit 84 Pf., also pro Stunde 12 Pfennig. Aufden Kopf der Familie bade ich für Nahrung, Kleidung undWohnung:c. täglich 9t/g Pf. zu verbrauchen. Wie davon leben?Infolge dieser schlechten Lohnverhältnisse habe ich oft tagelangkein Brot im Haus. Ter Bäcker borgt nicht mehr, denn eriveiß, daß ich ihn jetzt nicht bezahlen kann. Oft schreien meineKinder nach Brot, ohne daß ich ihnen etwas geben kann. Ichmuß mich oft des Abends hungrig aus mein hartes Lager werfenund Morgens mit leerem Magen zur Arbeit gehen, blos umdas Bischen, was vorhanden, meinen Kindern zu lassen. Wiesoll das enden?"Die mittlere Matrosenhener betrug im Jahre 1892 aufden vom Bremer See-Amt abgefertigten Schiffen S3.43 M.gegen 56,62 M. im Jahre 1891, und auf den vom Ham-burger See-Amt abgefertigten Schiffen 56,97 M. gegen59,91 M. im Jahre 1891. Sie ist also zurückgegangen.TaS Unpraktische der Einrichtung, das die Eisenbahnbenutzende Publikum in mehrere Klassen einzutheilen, ist der Ver-waltung der Bahn Wesselburen-Büsum in Dithmarschen bemerk-lich geworden. Aus der Station Reinsbüttel wurde am31. Januar zum ersten Mal seit zehn Jahren ein Billet zweiterKlasse gelöst. Die Leute sind dort froh, wenn sie das Fahrgelddritter Klasse erschwingen können.— Auch bei anderen Bahnenstehen die Kosten der ersten und zweiten Klasse in keinein Ver-hältniß zu den Einnahmen. Aber natürlich,„Standesunterschiedeinüssen sind", ohne solche geht's nicht. Wer wird einemschneidigen Garde-Lieutenant zumuthen, neben einem gewöhnlichenArbeiter zu sitzen, oder einem Kommerzienraths-Töchterlein, inder Gesellschaft einer Scheuerfrau zu fahren?Eine interessante Statistik über den Rückgang deSKleinhandwerks gab in einer Versammlung der MaurerLeipzigs der Genosse Lorenz aus Hamburg. Die Statistik beziehtsich auf Halle a. S. Dort gab es auf je 16666 Einwohnerselb-ständige Meister in den JahrenSozial» Ueberlichl.In der Kistenfabrik von Mannheim, Wasserthorstr. 9.haben 8 Mann mit Ausnahme des Werkführers Herrn Viesenakam Dienstag früh wegen Maßregelung eines Kollegen die Arbeituiedergelegt. Vor Zuzug wird gewarnt.Die Hutmacher werden vom„Correspondenten"«-sucht, bis auf weiteres den Z u z u g nach München fern-zuhalten.Der Streik in der Reißzeugfabrik von Carl EckertSohn u. Co. in Nürnberg ist zu Gunsten der Gehilsen be-endet; ihre Forderungen wurden bewilligt.Die Generalkommission macht bekannt: Die von demSeilerwaarenfabrikantenStudemanninGreves-Mühlen angedrohte Entlassung sämmtlicher Arbeiter wegenderen Zugehörigkeit zum Verband ist zurückgenommen worden,nachdem die Arbeiter deutlich gezeigt hatten, daß sie lieber dieArbeit einstellen, als sich das Vereinigungsrecht rauben lassenwollten.— In Pinneberg stehen die S ch n e i d e r mit denArbeitgebern bezüglich der Lohn- und Arbeitsbedingungen inUnterhandlung. Die Arbeitgeber wollen die gestellten Forderungennicht anerkennen. Es wird um strenges Fernhalten des Zuzugesgebeten. Adreffe: H. Preu ß, Pinneberg, Lindenstraße.Bäcker....leischer...Schneider..Schuhmacher.Glaser...Tischler...Drechsler..Klempner...Die k. k. österreichischen Hofbeamten haben mit ihrerLohnbewegung dieselben Erfahrungen gemacht, wie andereArbeiter, die sich dem Kapitalisten gegenüber vereinigten. DieWiener„Arbeiter-Zeitung" hatte das Zirkular veröffentlicht,worin die Gesammtheit der schlechtbezahlten Hofbeamten unterallen möglichen Loyalitätsversicherungen zu einer Versammlungeingeladen war und das auszugsweise auch im„Vorwärts" mit-gelheilt worden ist. Wie unser Wiener Bruderorgan nun berichtet, hat das Vorgehen der k. k. Hofbeamten oben gewaltigverschnupft. Das Oberst-Hofmeisteramt sucht jetzt den Verfasserdes Zirkulars und erklärt die Forderungen der Hofbeamten fürMeuterei und Auflehnung, da ein Grund zur Gehaltserhöhungnicht vorhanden sei. Ein Abtheilungschef, der für die Gehalts-erhöhung eingetreten ivar, würde in Disziplinar-Untersuchunggezogen. Weiter wurde strenge Ueberwachung der Hosbeamtenangeordnet, um zu erfahren, wer zu der projektrrlen Versammlung'ehe. Die Wiener„Arbeiter-Zeitung" meint, ein Kommentarierzu sei überflüssig. Sie hat recht. Das arbeitende Volk weißo schon, daß der Kapitalismus überall derselbe ist, gleichvielwelchen Namen er trägt.Der RegiernngSrath von Basel-Stadt hat das Departe-ment des Innern beauftragt, baldigst über die Errichtung einerVersicherung slkasse für Arbeitslose eine Vorlageauszuarbeiten. Der Antrag war von sozioldemokratlscher Seilegestellt worden. Weiter hat der Regierungsrath für die Arbeits-losen einen Kredit von 16666 Franken bewilligt.Obligatorische Bernfsgenofseuschaften in der SchweizDie in Zürich versammelt gewesenen Abgeordneten des Vereinsschweizerischer Buchdruckereibesitzer und der GehilfenorganisationSchweizerischer Typographenbund beschlossen, es sei als drin-gendes Bedüriniß des Gewerbewesens zu erklären, daß ein schwei-zerisches Gewerbegesetz die Bildung obligatorischer Syndikate»ach folgenden Grundsätzen ermögliche: 1. Die Mehrheit der Ge-»offen eines Gewerbes kann die Bildung eines obligatorischenSyndikates beschließen. 2. Kein Gewerbe kann durch das Gesetzzur Bilvung eines obligatorischen Syndikates verhallen werde».g. Jedes Gewerbe giebt sich selbst die bezügliche Gewerbeverfassung,vorbehältlich ihrer Genehmigung durch die Bundesbehörde».4. Die Verordnungen der obligatorischen Syndikate habe» Gesetzes-kraft. 5. Obligaiorischen Beruisgenossenschasten liegt die Sorgesür den Unterhalt der arbeitslosen Berufsgenossen ob. Zur Ver-wirkltchung dieser Forderungen haben sich die Borstände derbeiden Vereine mit einer Eingabe an die Bundesversammlung zuivenden.Ueber den Streik der BanmwoNfPinner Laneashire»theilt die Londoner„Allg. Corresp." mit. daß am Sonnabend inManchester eine Delegirlen Versammlung der Arbeiter stattfand,in der der Vorsttzende Ashton erklärte, daß nach den mit denVertretungen der Fabrikanten gepflogenen Verhandlungen dergegenwärtige Streit zu einem Ende kommen könnte, wenn dieArbeitt.' einen Kompromiß anböten. Der Vorsitzende erklärteals die von vielen Uuparteiischen und Fabrikanten gebilligtenVergleichspunkte die folgenden: 1. 2l/2 pCt. Lohnermäßigung;2. Aushebung der Lohnkürzung nach Aolauf von drei Monaten,wenn die Handelslage es gestattet, wobei für„befriedigendeHandelslage" in gemeinschaftlicher Berathung eine Entscheidungfestzustellen ist; 3. bei ungenügender Handelslage nach drei Mo-nalen Fortdauer der 2l/s pCt. Lohnkürzung Aufhören jeder ver-einbarten Lohnherabfetzung, sobald sie die Lage des Handelsgestattet.— Diese Vorschläge wurden von der Delegirtenversamm-lung mit großer Majorität angenommen. Auch wurde die Er-höhung der Streikgebühr um 1 Sh. beschlossen, falls dies sürnöthig erachtet werden sollte.Ouittnng über bei der Generalkommissionder Gewerkschaften Deutschlands in der Zeitvom 3. bis 16. Februar 1893 eingegangene Gelder.Oberstinzel, L. Schäffer 1,—. Quartalsbeitrag(1., 2. und 3.Quart. 92) des Vereins deutscher Zigarrensorlirer 75,56. Quar-talsbeitrag(3. und 4. Quart. 92) des Vereins der Heizer undTrimmer Altonas 44,76. Quartalsbeitrag(1. Quart. 93) desZentralvereins der Plätterinnen 5,—. Quartalsbeitrag(4.Quart. 92) des Zentralvereins der Frauen und MädchenDeutschlands 16,56. Quartalsbeilrag(4. Quart. 92) des Zentral-Vereins deutscher Former 76,—. Quartalsbeitrag(8. Quart. 92)des Verbandes der Posamenten-Arbeiter 26,55.Zur Deckung des Defizits sind eingegangen: Zentralvereindeutscher Former 166,—. Zentralverband der Brauer 46,—.Verband deutscher Zimmerer 837,86.A. D a m m a n n, Kasstrer,Haniburg,Zollvereinsniederlage, Wilhelmstr. 13, 1. Et.VevsemunUmgen:Eine öffentliche Brauer-Bersammlnug, die am Sonntagtagte, beschäftigte sich mit einer an den Bundesrath zu sendendenPetition, welche sich gegen das namentlich in diesem Geroerbederrschcnde Hebel der Sonntagsarbeit wendet. Diese Petition,welche die einstimmige Billigung der gntbesuchten Versammlungfand, hat folgenden Wortlaut:„Die am 19. Februar in den Arminhallen tagende öffentlicheVersammlung der Brauer und Mälzer(Arbeitnehmer) von Perlinund Umgebung sieht sich veranlaßt, in anbelrachl der Ausführungs-bestimmungen laut§ 105a, 105g und 146ü der Gewerbe-Ordnungfür das Deutsche Reich, betreffend die Sonnragsruhe auch in denBrauereigeiverben, einem hoben Bundesrath folgende Details überden inneren Brauereibetrieb zur gefälligen Kenntnißnahme zuunterbreiten.Der Gesammtbetrieb einer Brauerei zerfällt 1. in denMälzereibetrieb, 2. in den Sudhausbetrieb, 3. in den Gäickeller-betrieb, 4. in den Lagerkellerbelrieb.1. Die Arbeit in den Mälzereibetrieben(Malzfabrikation)wird zum größten Theil von den Interessenten(Arbeitgebern)derartig hingestellt, daß eine Unterbrechung auch Sonntags nichtstattfinden könne, weil der Mälzereibetrieb nur bei kalter Jahres-zeit möglich, und um den ununterbrochenen Betrieb ausrecht zu er-halten, es absolut nothwendig sei, daß das Weichen des Getreides,das Miedern(Wenden) des Malzhanfens, sowie das Darren desausgewachsenen Getreides des Sonntags in demselben Umfangevorgenommen werden müsse, wie des Wochenlage?. Den Gegen-beweis hierfür liefert die Bergschloßvrauerei Hasenhaide, inwelcher des Sonntags in den Mälzereibetrieben nur die Arbeitdes Haufen-Wieder» vorgenommen wird, zu welcher Arbeit nurwenige der werktäglich beschäftigten Arbeiter und auch diese nureinige Stunden nöthig sind, hingegen das Darren des aus-gewachsenen Malzes und das Einweichen des Getreides Sonntagsganz fortfällt.2. Im SudhatiSbetrieb ist jede Brauerei in der Lage, durchdie vorzüglich technischen Einrichtungen in den Wochentagen soviel Bier zu brauen, daß schon Sonnabend Nachmittags der Be-trieb eingestellt werden kann. Den Beweis hierfür liefert dieVikloriabrauerei, Lützowstraße, und die Gräflich Reischach'scheBrauerei Stralau-Rummelsburg, in welchen am Sonnabend Nach-mittag 6 Uhr bis Montag früh 6 Uhr der Sudhausbetrieb voll-ständig still steht. Es läßt sich somit in jeder Brauerei einrichten,daß Sonntags in diesem Betriebe überhaupt nicht gearbeitetwerden braucht.3. Auch der Betrieb im Gärkeller ist durch die vollständigeArbeitseinstellung des Sudhausbetriebes an Sonntagen der-artig zu regeln, daß die Arbeit bis auf das Beobachtender Temperatur der in Gärung befindlichen Biere ein-geschränkt werden kann, was höchstens die Arbeitskraft einesMannes aus iVj bis 2 Stunden in Anspruch nehme» dürste.Den Beweis hierfür liefert die Böhmische Brauerei, Landsberger-straße.4. Die Arbeit im Betriebe des Lagerkellers würde so wie sovollständig fortfallen, wenn das Aussahren deS Bieres an Sonn-lagen als unter die Bestimmungen betreffend die Sonntagsruheim Handelsgewcrbe fallend, vollständig verboten würde, indemjedem Gastwirth die Möglichkeit geboten ist, schon Sonnabendsseinen Bierbedars für den Sonntag zu decken. Den Beweis hier-für liefert das Bürgerliche BrauhauS, Inhaber Otto Müller,Neue Königstraße, wo Sonntags überhaupt kein Bier ansgefahrenwird, und darum wede� im Lagerkeller-Betrieb noch in anderenBetrieben der Brauerei Sonntags gearbeitet wird. Ausobigen Ausführungen ist zu ersehen, daß es sehr leichtmöglich ist, die Sonntagsarbeit in den Betrieben der Brauereienzum Theil ganz abzuschaffen, und bis aus ein Minimum zu be-schränken. Da die angeführten Brauereien fast nur zu denmittleren und kleineren Berlins gehören, ist es den größerenBrauereibetrieben auf Grund ihrer besseren technischen Ein-richtungen noch weit leichter, die Sonntagsruhe vollständig inihren Betrieben einzuführen. Es ist Thatsacke, daß in früherenJahren, wo in den Brauereibetrieben noch incht die vorzüglichentechnischen Einrichtungen waren, wo dieselben noch zu den Klein-betrieben zählten, bereits die vollständige Einstellung der Arbeitan Sonn- und Festtagen elngeführt war, erst seit die Brauerei-betriebe in kapitalistische Unternehmungen umgewandelt sind, hatdie Ausbeutung der Arbeitskräfte sich auch auf die Sonntageausgedehnt, so wird z. B. in mehreren größeren BrauereienSüddeutschlands noch 12 bis 14 Stunden gearbeitet.Ein hoher Bundesrath wolle nun in Erwägung des vornangeführten Beweismaterials den Arbeitern in den Brauerei-verrieben Deutschlands den Schutz des§ 105b der Gewerbe-Ordnung für das Deutsche Reich in vollem Umfange zu Theilwerden lassen, und die Eingabe der Brauereien auf Verlängerungder Sonnlagsarbeit ablehnen."Einstimmige Annahme fand ferner folgende Resolution:„Dieheutige öffentliche Brauerversammlung erklärt sich in Betreff derBoykoltsrage mit dem Borgehen der Streik- Kontrollkommissioneinverstanden." Nach Erledigung einer auf die Krankenkasse be-»ugiichen Angelegenheit wurde darauf die Versammlung ge-