Aufruf!
Am 6. August wurde Donaueschingen von einem furchtbaren Brandunglück heimgesucht. 180 Wohnhäuser und 160 Nebengebäude fielen in wenigen Stunden
dem rasenden Element zum Opfer. Von ihrer Habe konnten die Betroffenen nichts retten. Etwa 600 Personen sind obdachlos, von Kleidung und Hausgerät entblößt. Der Schaden beziffert sich auf Millionen, von denen nur ein sehr geringer Teil durch Versicherung gedeckt ist.
Trotzdem die erste Not durch hochherzige Spenden aus Donaueschingen selbst gemildert wurde, ist das Glend unter den zum überwiegenden Teil ganz armen Leuten unbeschreiblich. Haus und Hof, die fahrende Habe, alles ist ihnen vernichtet. Die Hilfe der nächsten Mitbürger reicht hier nicht aus. Unterstüßung aus dem ganzen großen Vaterlande tut dringend not, nur rasche Hilfe wird wirksam sein. Ueber das freundliche Schwarzwaldstädtchen tam die Heimsuchung fast in dem gleichen Augenblick, in dem die Augen der ganzen Welt auf Glück und Untergang des Beppelinschen Luftschiffes gerichtet waren. Wenn jezt dem Grafen Zeppelin die Fortführung seines Lebenswertes gesichert ist und nun zum zweiten Male die Bitte unt werktätige Hilfe für Hunderte von Obdachlosen, durch die Flammen aus ihrem Vesiße Vertriebenen, ins Land hinausgeht, so find wir überzeugt, daß dieser Appell an die Opferwilligkeit unserer Mitbürger nicht ungehört verhallen wird. Insbesondere richten wir an die norddeutschen Stammesgenossen die Bitte, durch rasche und werktätige Hilfe den schwer Heimgesuchten zu zeigen, daß kein Unterschied ist zwischen Nord und Süd, gewiß nicht, wenn es gilt, zu helfen und zu retten.
Ihr helft zugleich und ver allem Hunderten und Aberhunderten von armen, notleidenden, hungernden und frierenden, ihres Heims und ihres Obdachs beraubten Menschen. Eine der ersten Spenden, die in Donaueschingen anfam, waren 1000 M. des Grafen Zeppelin. Folgt feinem Beispiel, lindert das Elend, das so groß ist, daß die Hilfe des Südens nicht mehr genügt, erfüllt auch hier den stolzen Wunsch: das ganze Deutschland foll es sein!
Ueber die eingehenden Spenden wird öffentlich quittiert. Lebensmittel, Wirtschaftsgegenstände, ungetragene Kleidungsstücke und sonstige Naturalien werden nach den als Depot eingerichteten städtischen Wärmehallen in der Dircksenstraße, Stadtbahnbögen 97-100, erbeten oder von jedem Spediteur fostenlos abgeholt.
Geldsendungen nehmen in Empfang: Die Haupt- und Depofitenkaffen der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handelsgesellschaft, der Commerz- und Diskontobank, der Deutschen Bank, ber Direktion der Diskonto- Gesellschaft, der Dresdner Bank, der Mitteldeutschen Kreditbank , ber Nationalbank für Deutschland, des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins, die Direktion der Handelsvereinigung, die Geschäftsstelle der unterzeichneten Kommission, Berlin , Jägerstr. 22, fowie jedes Mitglied des Komitees.
1115
Auch der kleinste Beitrag ist willkommen!
Norddeutsches Hilfskomitee für Donaueschingen .
Das tägliche Ziel vieler 1000 Schaulustiger bildet die
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Sonntag, den 23. Auguft 1908,
findet eine
Morgensprache
in Ludwigs Bittoriagarten, Köpenicker Landstraße 66/ 8* statt, veranstaltet von den
Sonnabend, Sonntag ungültig. Gesangvereinen des Arbeiter- Sängerbundes.
Gastwirte! Slavier, famofer Ton, verkauft wegzugshalber Krüger, Zwingliftr. 4.
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Hasenheide 108-114.
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Deutscher Holzarbeiter- Verband.
Heute, Donnerstag, abends 8 Uhr, bei Freyer,
Koppenstraße 29:
Vertrauensmänner- Verfammlung
für fämtliche Bezirke und Branchen.
Zages Ordnung:
"
1. Stellungnahme zur Arbeitsvermittelung. 2. Der Verbandstag des Arbeitgeberschutzverbandes für das deutsche Holzgewerbe. Referent: Kollege Th. Glocke. 3. Verbandsangelegenheiten. Die Ortsverwaltung.
88/20
Gemeinsame
Orts- Krankenkasse
für
Bu einer Donnerstag,
Drechsler! Treppengeländer! Luxusbranche! stag, den 27. Augußt er.,
Sonnabend, den 22. August 1908:
Gr. Sommerfest
in Anton Boekers Festsaal, Weberstr. 17, bestehend in
89/7
Konzert sowie Auftreten der berühmten Driginal- Grotest Duettisten und Erzentriks Gebrüder Heralf. Verlosung und Tanz.- Anfang des Konzerts 8 Uhr. Eintritt: Damen 30 Bf., Herren 50 Pf. Um gütigen Zuspruch ersucht
Bekanntmachung.
Tanz frei. Das Komitee.
Ortskrankenkasse des Maurergewerbes.
3. Abänderung zu dem Statut vom 24. 11. 03.
Artikel I.
7 Uhr,
276/2
General- Versammlung
laden wir hiermit die Bertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ein. Tages- Ordnung:
scheiben der Drte Köpenid und
Beschlußfassung über die durch Aus
Müggelsheim notwendigen Aenderungen folgender Baragraphen des Statuts§ 1,§ 2,§ 12,§ 20,§ 29 Nachtrag V.§ 30 Nachtrag V,§ 31 Nachtrag V. Es ist für Köpenic ,, Adlershof " zu sehen, bezgl.„ Stadt Köpenick " und Müggelsheim" zu streichen.
Adlershof , den 18. August 1908. Der Vorstand.
N. Hansen, Vorsitzender.
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1111b
vom 9. Juli 1908.
Der§ 30 des Kassenstatuts erhält folgende Fassung:
Die wöchentlichen Beiträge werden hiermit auf 4%, Proz. des durchschnittlichen Tagelohnes, und zwar:
in Klaffe 1( Maurer) von 84 auf 96 Pf., 2( Arbeiter) 72
feßgefest.
"
"
81
3( Lehrlinge und Arbeiter unter 16 Jahren) von 36 auf 42 Pf., 4( weibliche Mitglieder) von 36 auf 42 Pf.,
5( weibliche Mitglieder unter 16 Jahren) von 24 auf 27 f.
Artikel II.
Gemäß der Vorschrift des§ 67 des Statuts geben wir hiermit bekannt, daß die in der Generalversammlung bom 27. April 1908 beschlossene fünfte Abänderung zum Statut die behörd liche Genehmigung erhalten hat.
Artikel I. § 41
wird gestrichen, derselbe erhält fol
Die vorstehende Abänderung tritt nach erfolgter Genehmigung mit gende Fassung: dem Montage nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft. Berlin , den 13. Juli 1908.
Der Vorstand
A. Daehne Borsigender.
E. Simanowski Schriftführer. Genehmigt durch Beschluß vom 28. Juli 1908.
Außerdem Sonnabend 10 Uhr vorm. Extrafahrt nach Woltersdorf . Berlin Süd. Seit 1882 92 Uhr abends Mondscheinfahrt nach Müggelwerder. Preis hin und( L. s.) Der Bezirksausschuß zu Berlin , Abt. 11. zurück 50 Pf.
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Die Mitglieder des Vorstandes verwalten ihr Amt als Ehrenamt, er halten jedoch für die Teilnahme an den Vorstands, Kommissions- und den im Intereffe der Kasse mit Aerzten, Apothefern und sonstigen Lieferanten abzuhaltenden Sizungen sowie auch für Stassenrevisionen 2 M. pro Person und Sizung.
Der Vorfizende erhält außerdem für den ihm durch Wahrnehmung der übrigen Vorstandsgeschäfte erwachsen10936 den Beitverlust und entgehenden
Die vorstehende Bekanntmachung tritt mit dem 24. August 1908 in Straft. Arbeitsverdienst eine Pauschalver deremplare vorſtehender Abänderung liegen zur Entnahme im Stassen- gütung on 40 M. monatlich. Den Der Vorstand. lokal, Sophienstr. 6, aus.
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der ihnen durch Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte entgehende Arbeitsverdienst sowie die notwendigen baren Auslagen ersetzt, wenn es sich um eine während der üblichen Arbeitszeit stattfindende Tätigkeit handelt.
Die zu den Sizungen und Kassenrevisionen hinzugezogenen Kaffenbeamten erhalten die gleiche Entschädigung wie die Vorstandsmit glieder, wenn es sich um eine außer halb der gewöhnlichen Dienststunden liegende Tätigkeit handelt; anderen falls werden ihnen nur die eventuell erwachsenden baren Auslagen ersetzt.
Artikel II. Diese Abänderung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Straft. Berlin , den 20. August 1908.
276/1 Der Vorstand.