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die Frauen heranzuziehen, damit sie ihre Stimme erheben können im Namen des Sozialismus, dessen Verwirklichung auch die Emanzipation der Frau bedeuten wird."

Apotheker gegen Krankenkassen. Tag in wüstem Durcheinander auf dem Fußboden umher. einen mit Kleidern und Der Wilhelmshavener Ortstrankenkasse ist von den dortigen Sie vermißte fofort Wäsche Apothekern ohne Angabe von Gründen der Kredit entzogen worden vollgepropften Reiseforb, der ihr ganzes Hab und Gut enthielt, so­und müssen berabfolgte Rezepte sofort bezahlt werden. Der Grund wie verschiedene Schmucksachen. Die Bestohlene bermutete fofort, Die Chicagoer Genossinnen haben ernsthaft damit bes zu dieser Maßnahme dürfte darin zu suchen sein, daß die Kassen die daß die beiden hilfsbereiten Ziehmänner während ihrer Abwesenheit gonnen, eine sozialistische Frauenstimmrechts- Propaganda zu bes von ihnen eingerichtete Drogenverteilungsstelle nicht aufheben. Hierzu den Diebstahl verübt hatten und erstattete Anzeige. Vor Gericht freiben. Jede Woche halten fie Straßenversammlungen ab, bei liegt jedoch kein Grund vor, da selbst das Oberverwaltungsgericht bestritt Jahn, der Täter zu sein; er wurde jedoch von Haus- denen viele der besten Redner und Rednerinnen der dortigen Partei alle Schikanen der unteren Behörden gegen die Einrichtung zurück- bewohnern, die ihn mit dem Reiseforb gesehen hatten, relognosziert. die Frauenfrage vom sozialistischen Standpunkte aus erläutern. gewiesen hat. Schon im vorigen Jahre griffen die Apotheker zur Wit Rücksicht auf die vielfachen Borstrafen des Angeklagten und die Die Bersammlungen find, laut den Berichten der Sekretärin, vor Entziehung des Kredits für die Staffen und erreichten damit, daß überaus dreiste Ausführung des Diebstahls hielt das Gericht eine züglich besucht, und find bis jest, trotz der Heßversuche seitens der dieselben gezwungen wurden, einem Vertrag zuzustimmen, den die Milde nicht für angebracht, sondern verurteilte den Angeschuldigten kapitalistischen Bresse absolut ruhig und friedlich verlaufen. Aufsichtsbehörde mit den Apothekern abgeschlossen hatte. Diefer zu einem Jahre Zuchthaus. Vertrag sollte solange Geltung behalten, als den Kranten die freie Apothekerwahl zustand. Die Stassen haben nicht gegen den Vertrag verstoßen, und wird hoffentlich die Behörde den Apothekern flar haben.

Schadenersatzpflicht des Eisenbahnfiskus.

Die Sozialistinnen von Los Angeles ( Californien ) haben nicht wenig dazu beigetragen, daß der dortige Kampf um die von der Konstitution der Vereinigten Staaten verbürgten Redefreiheit, in einem völligen, glänzenden Siege der Sozialisten endete. Die Am Nachmittag des 4. September 1906 wurde die Ehefrau des Behörden von Los Angeles hatten eine Reihe unserer Genossen übergang auf einem Fahrrad kreuzen wollte, von einer nieder- unter den Verhafteten befanden sich auch 4 Frauen. Man fand gehenden Schrante auf den Kopf getroffen und es aber für ratsam, sie valdigst wieder zu entlassen, denn man hatte Die bayrische Justizverwaltung beabsichtigt, die Richter.berlegt. Sie und ihr Ehemann hatten infolgedeffen Klage auf fich mohl überzeugt, daß ein solches Vorgehen nur der Sache des Die bahrische Justizverwaltung beabsichtigt, die Richter Schadenersaz gegen den preußischen Eisenbahnfistus erhoben. Die Sozialismus dient, beamten, welche in den größeren bayrischen Städten mit dem Vor- Klage des Ehemanns wurde abgewiesen, während auf die Klage der fige der Jugendgerichtshöfe betraut werden, nach Frau G. vom Kammergericht zu Berlin nach deren Antrag Frankfurt a. M. zu entfenden, um die dortigen einschlägigen erkannt wurde. Einrichtungen kennen zu lernen

machen, daß auch sie einen abgeschlossenen Vertrag einzuhalten Biegelmeisters G. zu Klein Döbbern, als sie einen Eisenbahn- berhaftet, weil sie auf ihr Recht der Redefreiheit bestanden, und

Jugendgerichtshöfe in Bayern .

Gerichts- Zeitung.

Neberschreitung des Büchtigungsrechts.

Verfammlungen.

Gegen das lammergerichtliche Urteil hatte der Beklagte Revision beim Reichsgericht eingelegt und besonders die Annahme des Be Deutscher Metallarbeiterverband. Die Generalversammlung der rufungsgerichts bekämpft, daß die Klägerin nicht schuldhaft ge- Verwaltungsstelle Berlin fand am Montagabend bei Freyer in der handelt habe, als sie nach Wahrnehmen des Niederlassens der ersten Koppenstraße statt. Die Abrechnung vom 2. Quartal 1908 lag ge­Schranke noch den Versuch machte, unter der zweiten Schranke durch- druckt vor. In der Haupttasse bilanzierten die Einnahmen und Aus­zufahren. gaben mit 548 820,11 m. Unter den Ausgaben stehen verzeichnet Der VI. Bibilfenat des höchsten Gerichtshofes erkannte jedoch auf für Reifegeld 5855 M., Unterstüßung beim Umzug 1295 W., bei Wegen Mißhandlung eines Saltetindes ftand 8urüdweisung der Revision, indem er dazu folgendes Krankheit 136 349,75 W., bei Arbeitslosigkeit 241 307,65 W., bei gestern die Schlofferfrau Auguste Wiel vor der Ferien- erklärt: Allein die Gründe des angefochtenen Urteils find rechtlich Streits 31 490,65 W., bei Maßregelungen 33 277,10 M., in besonderen straftammer des Landgerichts I . Die Angeklagte, welcher die polizei. bedenkenfrei. Aus tatsächlichen, in der Revisionsinstanz nicht nach- Notfällen 3230 M., Sterbegeld 8165 M., Rechtsschutz 5773,80 m. liche Erlaubnis zur Aufnahme von Haltefindern erteilt ist, hatte im auprüfenden Erwägungen kommt das Berufungsgericht zu dem Ere Die Lotalfasse schließt ab mit der Summe von 634 914,29 W. Ottober v. J. das 2½jährige Töchterchen eines in Ehescheidung gebnis, daß die Klägerin erwarten durfte, es werde bis zum Der Kaffenbestand betrug am 30. Juni 556 770,43 M. An Unter­liegenden Ehepaares übernommen. Als am 26. November b. Niedergehen der zweiten Schranke so viel Zeit bergeben, fügungen wurden gezahlt: an Durchreifende 479,65 M., bei daß fie. diese hinter sich haben der Kreisarzt Dr. Pflanz bei ihr erschien, um die Kontrolle über werde, Streifs 7646,30 W., bei Maßregelungen 8972,60 M., in besonderen das Kind auszuüben, stellte er feft, daß das Kind auf dem Gefäß wenn sie in gleicher Schnelligkeit weiter fuhr. Butreffend Notfällen 4490 M. der Dienstanweisung für Schrankenwärter ist auch der aus eine Anzahl blauer Striemen hatte, die nicht von einer Rute, hergeleitete zweite Grund, für die gleiche Annahme: weil der bas vorige Quartal erhöht, wie der Kaffenrendant Henning Die Einnahmen der Lokaltasse haben sich um 71 000 m. gegen sondern von einem harten Gegenstande herrührten. Die An geklagte gab auf Befragen zu, das Kind mit dem Holzstock Schrankenwärter angewiesen sei, darauf zu achten, daß nicht hervorhob. Die Ansprüche auf Unterstützung von der Hauptkasse, bes eines Gasanzünders gezüchtigt zu haben. Der Arzt machte Menschen durch die Schlagbäume eingesperrt fonders bei Krankheit und Arbeitslosigkeit, find gegen das vorige fie auf die Unzuläffigfeit einer solchen Behandlung auf- würden, so habe die Klägerin annehmen dürfen, daß der Wärter Quartal um 48 000 2. geringer geworden. Henning empfahl, aus merksam, nahm aber auf ihre Bitten von der Erstattung einer beim Niederlassen der Schranke auf sie Rücksicht nehmen und sie noch praktischen Gründen mit der Einrichtung neuer Zahlstellen spar­Anzeige an das Polizeipräsidium Abstand. Er erschien dann am durchlassen werde. 8. Januar unangemeldet wieder und fand nun an dem Oberschenkel des Kindes etwa in der Größe einer Handfläche eine grün und blau berfärbte Stelle, ebenso in der einen Kniekehle Spuren von Miß­Handlungen. Die Angeklagte behauptete zwar, daß fie dem un fauberen Kinde gegenüber nur von der Rute Gebrauch gemacht habe. Der Befund widersprach aber durchaus dieser Behauptung und wies auf eine Ueberschreitung des einer Haltefrau etwa zu stehenden Büchtigungsrechtes, das an sich schon streitig ist, hin. Nun wurde Anzeige gemacht und der Angeklagten das Kind ab­Das Schöffengericht hielt ihr Verfahren für so genommen. strafwürdig, daß es die Angeflagte zu zwei Monaten Gefängnis berurteilte. Die gestrige Verhandlung vor der Berufungskammer nahm einen für fie günstigen Verlauf. Durch mehrere vom Rechtsanwalt Dr. Friedlander geladene Beugen und den prakt. Arzt Dr. Hirsch wurde festgestellt, daß die An­geklagte eine ordentliche, aber sehr nervöse und hysterische Frau ist, Sie sich außerdem zur Zeit der Eat in anderen Umständen befand. Weiter wurde nachgewiesen, daß das Kind in der Tat fehr unfauber und störrisch war, im allgemeinen aber von der Angeklagten gut gehalten wurde. Unter diesen Umständen hielt die Straf­fammer eine Geldstrafe von 25 M. für eine genügende Sühne. Die Angeflagte wurde durch die Verhandlung so auf geregt, daß fie am Schluß derselben in Weinträmpfe verfiel.

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Teurer Umzug.

Weiterfahren nicht Gefahr laufe, von der niedergebenden zweiten Durfte aus diesen Gründen die Klägerin glauben, daß sie beim Schranke getroffen zu werden, so hat sie nicht schuldvoll den Eintritt des Unfalls verursacht."

Aus der Frauenbewegung.

Forderung an die Gesetzgebung.

famer umzugehen. Darauf stand der Antrag Rigdorf, betreffend zur Beratung. Der Antrag ist älteren Datums, denn seine Beratung die Sondervertretung der Bezirke in den Generalversammlungen, wurde schon von zwei Generalversammlungen vertagt. Nixdorf ber­langt, daß jedem Bezirk das Recht zustehen soll, außer den Funktionären der Organisation noch bis zu fünf Delegierten nach Ser Generalversammlung zu entsenden. Nach furzer Diskussion wurde der Antrag mit großer Majorität abgelehnt.

Die Generalversammlung hatte einige Wahlen vorzunehmen. Bum 2. Bevollmächtigten wurde Otto Handle auf ein weiteres Jahr gewählt, zum 1. Staffierer Hermann Henning, als Revisoren W. Graewe, G. Scharff und Karl Schmidt und als Beifizer Stopfad.

Handle hielt darauf einen Vortrag über die Tarifbewegung der Rohrleger und wies besonders auf die Haltung des Allgemeinen Metallarbeiterverbandes unter Karl Wiesenthal hin. Im Namen der Kämpfenden, der streikenden Rohrleger, appellierte Handke an die Versammelten, Aufklärung über den Stand der Dinge zu verbreiten und zu verhindern, daß die Streifenden dem Verrat von Arbeits­A. Cohen schloß sich dem follegen zum Opfer fallen. Appell an und forderte ebenfalls energisch zur Unterstützung der Streitenden auf.

Die Bersicherungsangestellten und die Organisation. Zu unserem neulichen Bericht über die Versammlung zwecka Gründung eines Verbandes deutscher Versicherungsbeamten" erhalten wir eine Buschrift, wonach nicht nur Vertreter des Verbandes der Bureauangestellten und Verwaltungsbeamten, sondern auch ein Ver­treter des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Deutschlands in der Diskussion das Wort nahm.

Den nordischen Frauen muß man es laffen, daß sie auf dem Gebiete der Frauenbewegung, sowie in allen politischen und sozialen Fragen eine Regsamteit entfalten, die volle Anerkennung verdient. So ist der Stavanger Frauenverein an das Storthing mit einer Eingabe herangetreten, die nichts weniger als die Ausarbeitung eines Gefeßes verlangt, das unter anderem auch die Bestimmung enthalten soll, daß vor der Eheschließung beide Brautleute sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen haben. Nur wenn das Re­fultat diefer Untersuchung nach der Hinsicht Gewähr bietet, daß aus dieser Ehe keinerlei gesundheitliche Schäden entstehen, soll der Ehe­schließung nichts im Wege liegen. Norwegen hat schon ben ersten Schritt auf diesem Gebiete getan und beim wundesten Punkt des Boltslebens, bei den Geschlechtskrankheiten, eingegriffen, wenn auch nicht mit dem Erfolg, wie es zu wünschen wäre. Geschlechtskrante müssen heute schon nach überstandenem Leiden einen Revers unter­zeichnen, der sie verpflichtet, eventuell erst nach einer festgefeßten Schlimme Erfahrungen bei einem Umzuge hat die Schneiderin Frist zu heiraten. Doch scheint dies nur eine leere Formel zu fein, . aus Charlottenburg gemacht, die gestern als Beugin in einer denn das Nichteinhalten dieser Verpflichtung zieht keinerlei straf­Straffache gegen den Gelegenheitsarbeiter Gustav Jahn auftrat. rechtliche Folgen nach sich. Solche Gesetze entspringen zweifellos Wegen schweren Diebstahls verhandelte die 2. Ferienjtraflammer des guten Motiven, doch können diese Mittel durchweg als verfehlt an­Der Zentralverein der Bureauangestellten und Verwaltungs­Landgerichts III gegen den schon mehrfach vorbestraften Angeklagten. gefehen werden. Keinerlei Paragraphen fönnen den außerehelichen beamten ist, wie aus seinem Namen hervorgeht, für die Angestellten Am 1. April dieses Jahres wollte die Schneiderin B. mit ihrer Verkehr verhindern. Will man hier wirksam borgehen, so muß der Rechtsanwälte, Notare, Strankenkassen und Berufsgenossenschaften Schwester von der Uhlandstraße nach der Ifflandstraße verziehen. man das Verantwortungsgefühl des einzelnen Individuums heben zuständig, also für alle diejenigen, mit schriftlichen Arbeiten be Sie hatte sich von einem Grünframhändler einen Wagen geborgt und, bor allem, die Quellen der offenen und verhüllten Brostitution fchäftigten Angestellten, die nicht Handlungsgehilfen im Sinne und fuchte num zwei Möbelträger. Zufällig fam ber verstopfen. des Handelsgesetzbuchs find. Die Versicherungsangestellten sind Angeklagte mit einem unbekannt gebliebenen zweiten Mann jedoch Handlungsgehilfen, was auch durch die bisherige Spruchpragis des Weges und bot sich an, bei dem Umzug bes ber Gerichte bestätigt worden ist, weil sie in einem faufmännischen hilflich zu sein. Fräulein D. war über diese unerwartete Hilfe auch Der Genosse Eugen Debs, Präsidentschaftskandidat der Unternehmen mit taufmännischen Arbeiten beschäftigt werden. fehr erfreut. Der Umzug ging auch glatt von statten. Als die B. sozialdemokratischen Partei der Vereinigten Staaten erläßt in dem Würden nun die Versicherungsangestellten den Zentralverein der bem Angeklagten die vereinbarten zwei Mark einhändigen wollte, Chicago Daily Socialist" einen Aufruf an die sozialistischen Bureauangestellten für zuständig ansehen, so würden sie sich selbst hatte sie fein Kleingeld. Sie ersuchte die beiden, in einer nahen Frauen, indem er dieselben dringend ermahnt, ihre Kräfte in den als Handlungsgehilfen nicht anerkennen und damit die Nechte, die Gastwirtschaft ein Glas Bier zu trinken. Als sie nach einer halben Dienst der Wahltampagne zu stellen. Ueber die wertvolle Mitarbeit sie auf Grund des Handelsgesetzbuches haben, verlustig erklären. Stunde wiederkam, hatten die beiden Biehmänner" eine Beche der Frauen in der sozialistischen Partei schreibt Debs wie folgt: Das wäre natürlich ein bedeutender Schaden für die Vers bon 3 Mart gemacht, die sie schweren Herzens bezahlen mußte. Meine Beobachtung hat mich gelehrt, daß unsere Bewegung ficherungsangestellten, den sie freiwillig nicht auf sich nehmen wollen. Die B. erledigte sodann noch verschiedene Besorgungen und dort am stärksten ist, wo die Teilnahme der Frauen am größten Die Versicherungsangestellten mögen also, soweit die Vorauss tehrte erst nach einer Stunde in die neue Wohnung zurück. Hier ist. Da unsere Bestrebungen die ganze Menschheit umschließen, fegungen hierfür für sie zutreffen, der für sie zuständigen Organi­wartete ihrer eine nette Ueberraschung. Sämtliche Behältnisse und da unsere Partei die einzige ist, welche die Frau als Boll- sation, dem Zentralverband der Handlungsgehülfen und gehülfinnen tvaren er brochen worden, der Inhalt war durchwühlt und menschen anerkennt, sollten wir fobiel wie möglich bestrebt fein, Deutschlands ( Bureau: Neue Königstraße 36 1) beitreten.

Sozialdemokrat. Wahlverein

für den

4. Berliner Reichstagswahlkreis

@tralauer Viertel. Bezirk Nr. 327, Teil II. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genoffe, der Tischler

Gustav Kling

220/8

ant

Rochowstr. 2 gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag, den 6. September, nach mittags 3 Uhr, von der Leichen halle des Andreas- Krchhofes tu Wilhelmsberg aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Deutscher Holzarbeiter- Verband

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Tischler

Gustav Kling

am 31. Auguft verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 6. September, nach­mittags 3 Uhr, von der Leichen­halle tes Andreas- Kirchhofes in Wilhelmsberg aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 89/16 Die Ortsverwaltung.

Am 2. September entschlief nach furzem Leiden unser Kollege und Mitarbeiter, ber Maschinenmeister

Walter Kutzki

im 22. Lebensjahre.

Ein ehrendes Andenken be wahrt ihm

Das Personal der Buchdruckerei Otto v. Holten.

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 5. September, nachmittags 5 Uhr, von der Halle des Gethsemane- Kirchhofes, Nord­end aus statt.

Zentralverband

14176

der Böttcher, Weinküfer und Hilfsarbeiter Deutschlands

( Filiale Berlin ). Todes Anzeige.

Den Mitgliedern und Kollegen zur Nachricht, daß unser lang­jähriges Mitglied

Paul Schilling

am Mittwoch, den 2. September, im Alter von 45 Jahren ge storben ist.

89/6

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag, den 6. d. Mts., mittags 121 Uhr, ben der Leichenhalle des Friedenskirchhofes in Nieder­ Schönhausen ( Nordend) aus statt. Um rege Beteiligung ersucht Die Ortsverwaltung.

Aus der sozialistischen Frauenbewegung Amerikas .

Verein Berliner Buchdruck- Maschinenmeister.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß am 2. September unser lieber Kollege

Walter Kutzki nach furzer Krankheit ber storben ist.

Sein Andenken werden wir in Ehren halten!

Die Beerdigung findet Sonn­abend, nachmittags 5 Uhr, von der Leichenhalle des Gethsemane Kirchhofes in Nordend, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 14245 Der Vorstand.

Mittwoch abend 11 Uhr ent schlief fanft nach langen, schweren, in Geduld ertragenen Leiden mein lieber Mann, unser guter Vater und Bruder

Paul Schilling

im 46. Lebensjahre.

Dies zeigen mit der Bitte um stille Teilnahme tiefbetrübt an Pauline Schilling geb. Sturm 1426b und Kinder,

Swinemünder Straße 42.

Die Beerdigung findet am Sonntag, den 6. September, mittags 12, Uhr, von der Leichen halle des Friedens- Stirchhofes in Nieder Schönhausen( Nordend) aus statt.

Zur Einsegnung

Schwarze, weisse u. farbige Kleider aus wollenen Stoffen mit 15, 20, 25 M

Spachtel- u. Bortengarnierg.

Jackette u. Paletots

8, 10, 12 M.

Danksagung.

Für die überaus herzliche und auf­richtige Teilnahme, die vielen herr­lichen Kranzspenden bei der Beerdigung unferes licben Bruders, Schwagers und Onkels, des früheren Restaurateurs Wilhelm Merker sagen wir hierdurch allen lieben Freunden, Bekannten und Genossen, insbesondere den lieben Genossen des 5. und 6. Berliner Reichstagswahl­freifes, bem Verbande der freien Gast- und Schankwirte Deutschlands sowie den Mitgliedern des Gefang bereins Sangesfreunde 1905" herz 14225 lichsten Dant. Namens d. trauernden Hinterbliebenen Karl Merker, Bergstr. 10.

Danksagung.

Sagen allen Freunden, Genossen und Kollegen für die herzliche Teil nahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unseres guten Vaters, des Töpfers

Richard Fenske unferen herzlichen Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Berliner Eis Palast

Lutherstr. 22/24 Permanente Eisbahn. 2000 qm Fläche. Bon morgens 9 Uhr bis nachts 12 Uhr geöffnet. Täglich von 12 Uhr mittags ab: Großes Konzert. Bor­nehme Restaurationsräume. Elegantes Café. Eintritts. preise: Borm. 10 Uhr bis nachm. 5 Uhr 75 Pf., von nachm. 5 Uhr an 1 M., Kinder unter 12 Jahren bis 5%, Uhr abends 50 f., Abonnements à 30 Bons zu 22,50 M. täglich an der Kaffe des Berliner Eis­palaft" und bei A. Wertheim, Leipziger Straße . Sonntag ab 9 Uhr morgens Entree 1 M., Seinder unter 12 Jahren bis 4 Uhr nachm. 50 Pf. Montag, den 7. Septbr., abends 5%, Uhr: 1. Eliteabend. Entree 2 M.

Dr. Schünemann

36462*

Spezial- Arzt für Haut- und Harnleiden, Franenkrankheiten. 203, Ecke Schüßenstr. 10-2, 5-7, Sonnt. 10-12 Ubr.

Blegant Kostüm- Röcke Neueste Dr. Simmel Friedrichst ein. r.

verarbeitet.

Schnitte.

aus prima Satintuch aus englischen Stoffen 9, 12, 15, 18 M. 3, 6, 10, 15 M. Ein groß. Posten gefütterte wollene Blusen 3.50 M. Tüll-, Spitzen und seidene Blusen.

Jackett- und Paletotkleider 10, 15, 20 M. Sielmann& Rosenberg

Kommandanten-, Ecke Lindenstr. Häuser vom Dönhoffplatz. 12 Schaufenster

Spezial- Arzt

für Haut- und Harnleiden.

Prinzenstr. 41, dicht am

10-2.5-7. Sonntags 10-12, 2-4.

Hühner, Enten, Tauben,

ig. Gänse empfiehlt reell und billigst Regner, Berlin SO., Mariannenst. 34.

Quartett- Gesang

zu Beerdigungen empfiehlt zu jeder Zeit

Gustav Voigt, Chordirig., 80.83, Görlitzer Str. 56, part.