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Der nürnberger Parteitag in der Parteipreiie. .VI. ..Gothaer Bolksblatt": Wie bedauern, daß der Antrag F r o h m e, der bei Budget- abstimmungen eine vorherige Verständigung mit dem Parteivor- stand vorschlug, keine Annahme fand, wenn er auch eine bedeutende Minderheit aus sich vereinigte.... Nach Ablehnung des Frohme- schen Antrages blieb freilich nichts übrig, als dem Antrage des Parteivorstandes zuzustimmen, sollte der Parteitag in dieser Frage nicht resultatlos auseinandergehen. Man gibt sich aber einer Täuschung hin, wenn man glaubt, daß die Streitfrage damit er- ledigt sei. Die Erklärung der 66 süddeutschen Delegierten läßt hierüber keinen Zweifel. Finden die süddeutschen Abgeordneten die Zustimmung ihrer Landcsorganisationen, dann wird die Frage in viel schärferer Form und in größerem Maßstabe früher oder später wieder aufgerollt werden. Hoffen wir, daß bis dahin eine Verständigung erzielt und daß namentlich die Bedeutung der Bud- gctbewilligung auf ihr richtige? Maß zurüdfgeführt wird. Wir bedauern die Erklärung der süddeutschen Delegierten. Wir hätten lieber gewünscht, daß sie sich dem Parteitagsbeschluß rückhaltlos unterworfen hätten, wenn auch mit dem Vorbehalt, dafür zu wirken, daß einer der nächsten Parteitage einen ihren Wünschen Keffer entsprechenden Beschluß fasse. Jedenfalls zeigen aber alle Vorgänge vor und während des Parteitages, daß Mei- nungsvcrschiedenheiten sich nicht durch Beschlüsse wegdckretieren lassen. Sie müssen entweder ausgetragen oder nebeneinander ge. duldet werden. Sind sie wichtiger prinzipieller Natur, dann gilt das erstere, und dann darf auch eine Spaltung nicht schrecken; sind sie aber taktischer Natur oder betreffen sie neben- sächliche Dinge, dann soll man Duldung üben... «Reußische BolkSzritnng"(Greiz ).Neußifchc Tribüne"(Gera ) und Weimarische Volkszeitung"(Jena ): Auf den bürgerlichen Blödsinn, daß eine Handvoll Berliner die Partei vergewaltigen, brauchen wir nicht weiter einzugehen, die Abstimmung über die Resolutionen zur Budgetfrage hat be- wiesen, daß es mehr als zwei Drittel der gesamten Parteivertreter waren, die die Budgetbewilligung nicht billigten. Namentlich hat es uns gefreut, daß der Genosse Bock-Gotha diesen Standpunkt für alle thüringischen Delegierten zum Ausdruck bringen konnte.... Es erfüllt uns... mit Genugtuung, daß der Partei- vorstand von seiner Resolution nicht abgegangen und sich nicht zu abschwächenden Konzessionen hat verleiten lassen. Der Nürnberger Parteitag Hot deutlich von neuem die vom Dresdener Parteitag festgelegte Richtlinie für unseren Klassenstandpunkt bestätigt. Wir bleiben eine Partei des proletarischen Klassenkampfes. Der Parteitag als Vertretung der Gesamtpartei hat ge- sprochen, er hat die Budgetbewilligung verworfen. Dem Beschluß dr Gesamtpartei haben sich auch unsere süddeutschen Genossen zu fügen. Der Genosse Segitz hat zwar eine Erklärung verlesen, die das Hauptgewicht der Entscheidung über die Budgetabstimmung in den Landcsparlamenten in die Hände der Landesvorstände der Partei legt, sie also der Kontrolle der Gesamtpartei entziehen will. Welchen Zweck diese Erklärung haben sollte, ist uns nicht recht er- sichtlich. Einen Einfluß auf die Entscheidung des Parteitages hat sie nicht." Dresdener Bolkszeitung": ...... Würden wir das, was wir jetzt erlebt haben, in seinen Konsequenzen ausdenken, so würde entweder die Gefahr zur Wirklichkeit werden können, daß eine Zersplitterung und Spaltung der Partei eintritt oder aber die andere Gefahr, daß eine Minder- heit nur widerwillig, nur mit dem Gefühle der höchsten Unlust den Beschlüssen der Mehrheit Folge leistet. Beide Aussichten wären gleicherweise schlimm und für die deutsche Arbeiterbewegung der- verblich. Beiden Gefahren muß unseres Erachtens mit allem Eifer unserer Parteigenossen ent- gegcngewirkt werden. So richtig es ist, daß die Beschlüsse der Mehrheit Geltung haben müssen, so richtig ist es aber auch, daß die Majorität nicht ohne Rücksicht auf Minoritäten verfahren möge, wenn nicht schließlich das große Ganze gefährdet werden soll. Gerade die Sozialdemokratie muß versuchen, dem Grund- sähe vom Recht der Minorität Beachtung zu schenken. Die Sozialdemokratie fordert aus besten Gründen für Vertretungskörperschaften die Wahl nicht nach Majorität, sondern nach Proportionalität, damit auch die Minder- heiten, ihbcr Stärke gemäß, gerecht vertreten werden. Dieses Prinzip kann aber auch bei Parteibeschlüssen zur Geltung gelangen. Minderheiten sollen Mehrheitsbeschlüsse anerkennen, Mehrheiten sollen aber auch Minderheitsüberzeugungen nicht unberücksichtigt lassen. Minderheiten sollen nicht überstimmt werden, sondern es soll Verständigung mit ihnen herbeigeführt werden." Volksstimme"(Chemnitz ): Wir legen der Budgetfrage nicht die große prinzipielle Be- deutung bei, wie ein Teil der Gegner der Bewilligung. Trotzdem wir sie für eine in erster Linie taktische Frage ansehen, können nach unserer Auffassung Sozialdemokraten einem Budget nur in zwingenden Ausnahmefallen zustimmen, wie der Lübecker Beschluß besagt. Die badischen Budgetbewilliger haben schließlich ihre Haltung mit dem Hinweis auf die Parteikonstellation bei den be- vorstehenden Landtagswahlen zu begründen gesucht. Die Bayern halten nicht einmal einen solchen Grund anzugeben. Die Debatte hat nicht ergeben, daß ein zwingender Grund zur Annahme des Finanzgesetzes vorlag. Was Timm und andere vortrugen, waren keine überzeugenden Argumente. Besser wäre cS gewesen, die Frohmesche Resolution hätte eine Mehrheit gefunden. Zwar an den tatsächlichen Verhältnissen wäre dadurch nichts geändert worden. Nur der äußere Eindruck wäre ein günstigerer gewesen." Sächsisches Bolksblatt"(Zwickau )- ... Nichts aber hat wohl mehr zur Erschütterung des gegen- fettigen Vertrauens beigetragen, als die mit mehr Eifer als Ge- schick betriebene Aufspürung von Prinzipienverrätereien oder was man dafür hielt. Diese Sucht, überall gleich eine Aufgabe der sozialistischen Grundsätze zu wittern, die fast krankhafte Sucht, sich dann nicht etwa mit einer ernsten Rüge zu begnügen, sondern gleich in einem Tone über die vom Pfade der Parteidisziplin ver- meintlich abgeirrten Genossen herzufallen, den man sonst kaum dem Gegner gegenüber anzuschlagen beliebt, ist eine der Haupt- Ursachen gewesen, daß der innere Partcizwist schließlich solche Formen angenommen hat, daß die Verständigung in Nürnberg so ungemein erschwert worden ist. Der Beschluß entspricht... an sich völlig den Erwartungen, die wir bereits in unserem Bcgrüßungsartikcl zum Parteitag aus- gesprochen hatten. Nur darin behagt uns der Beschluß nicht, daß man es sich nicht hat verkneifen können, noch ganz ausdrücklich aus- zusprechen, daß die Bewilligung des Budgets in Württemberg, Baden und Bayern mit den Beschlüssen von Nürnberg und Dresden unvereinbar war. Um des inneren Parteifriedens hätte man sich wirklich nicht darauf versteifen sollen, dieses Mißtrauensvotum trotz der ganz zahmen Fassung und trotz aller gegenseitigen Er- klärungen wird jedermann die fragliche Stelle als ein solches auf- fassen müssen noch besonders hineinzuschreiben.... Jetzt ist jedem, der eS mit seinen sozialistischen Grundsätzen wahrhaft ernst nimmt, jedem, der den Parteitag als oberste Parteiinstanz an- erkennt und das muß jeder, der ein Mitglied der sozialdcmo- kratischen Partei Deutschlands sein und bleiben will die Mög- lichkeit genommen, den Lübecker Beschluß irgendwie noch anders S« deuten." Der Sctzöneberger Frauenmord vor dem Schwurgericht. Zu Beginn der gestrigen Sitzung bat der Verteidiger des Angeklagten, die Mittagspause in die Zeit zwischen 11 und 12 Uhr zu verlegen. Der Angeklagte habe gestern infolge der späten Mittagspause völlig kaltes Essen im Gefängnis erhalten. Der Vor- sitzende erklärt, daß er nach Möglichkeit dem Angeklagten entgegen- kommen wolle, aber doch darauf hinweisen müsse, daß in diesen Tagen auch alle anderen Prozeßbeteiligtm bezüglich ihrer Mahl- zeiten große Unbequemlichkeiten in den Kauf nehmen müssen. Uns dünkt, die Gefängnisverwaltung muß in der Lage sein, dem Untersuchungsgefangenen auch um 4 Uhr warmes Mittag- essen zu verabfolgen. Die Tatsache, daß täglich Gefangene, deren Termine lange dauern, kaltes Essen erhalten, spricht fiir durchaus unzulängliche Einrichtungen des Moabiter Gefängnisses. Von den Verdachtsmomenten gegen den Angeklagten seien nachfolgend die bis jetzt erwähnten angeführt. Hervorgehoben werden mag, daß die bisherigen Verhandlungen einen sicheren Schluß darauf, ob die als Leiche aufgefundene Slanina in ihrer Behausung oder außerhalb derselben getötet ist, nicht zu- lassen. Dem Angeklagten wird u. a. als belastend vorgehalten, daß in der Zeit vom 17. bis 22. Dezember mehrere Zeuginnen in seine Wohnung kommen wollten, aber nicht über die Eingangstür hinausgekommen seien und von dort aus gewisse Wahrnehmungen gemacht haben wollen. Nach dem Verschwinden der Slanina soll ferner ein Beamter der Sittenpolizei erschienen sein und vergeblich an die Wohnungstür geklopft haben. Angeklagter bemerkt hierzu, er habe die Zeugin Frau Richter beauftragt gehabt, ihm mitzu- teilen, wenn jemand komme, und ihn durch Klopfen zu wecken, wenn er schlafen sollte. Frau Richter habe ihm auf Befragen immer gesagt, es sei niemand dagewesen. Richtig sei, erklärt ferner der Angeklagte, daß in der Wohnungstür eine Ritze gewesen sei, die von der S. als Guckloch benutzt wurde, und daß diese Ritze von innen mit Siegellack verdichtet war; falsch sei aber die Behauptung, daß diese Verdichtung erst nach dem Ver- schwinden der S. vorgenommen worden sei. Kurze Zeit nach dem 17. Dezember ist Stube und Küche der Wohnung frisch aufgewischt worden, es sind frische Gardinen angemacht worden usw. usw. Der Angeklagte erklärt, daß er dies mit Rücksicht auf das nahe Weih- nachtsfest getan habe. Er bestreitet ferner entschieden, daß eine Zeugin in der Nacht vom 19. Dezember 12 Uhr in der Grüne- waldstraße ihn gesehen habe, wie er einen schweren braunen Karton wegtrug. Das sei ganz unmöglich, weil er zu jener Zeit ganz wo anders gewesen sei, wie er durch Zeugen beweisen könne. Der Angeklagte gibt zu, daß er einige Zeit nach dem Verschwinden der S. deren noch nicht vollbezahlte Nähmaschine verkauft und da- bei gesagt habe,seine Frau sei im Krankenhause". Auch die Wirtschaftsgegenstände habe er verkauft, weil er wegen Zahlung der Miete in Verlegenheit war. Zu den vom Vorsitzenden dem Angeklagten vorgehaltenenverdächtigen" Wahrnehmungen ver- schiedener Zeugen gehört folgende Behauptung einer Zeugin: Sie sei einmal in der Stube gewesen, wo der Angeklagte schlief. Die Zeugin will wahrgenommen haben, daß der Angeklagte von einer Ratte geträumt habe, der man Beine und Kopf abgeschnitten habe. Der Angeklagte bestritt, daß ihm von Frauen oder Mädchen seiner Bekanntschaft der Mord auf den Kopf zugesagt worden sei. Einer Frau, die ihm gesagt:Wenn die Slanina weg ist, dann hast ÄU sie beiseite geschafft", habe er das einzig Richtige geantwortet:Du bist verrückt!" In ähnlicher Weise widerlegt er die ihm vor. gehaltenen Behauptungen anderer Zeugen. Falsch sei, daß er nach dem Verschwinden der S. ein verstörtes und auffälliges Wesen an den Tag gelegt habe, richtig dagegen, daß er mit Vorliebe in den Zeitungen die Rubriken über Unglücksfälle und Verbrechen gelesen habe. Dies habe darin seinen Grund, daß er der Meinung gewesen sei, die S. könnte verunglückt sein. Der weiße Schal, der bei der Leiche gefunden sei, sei seinerzeit von ihm gekauft worden, die S. habe ihn aber in kalten Tagen zu ihrem Schutze getragen. Einen Karton von der Art desjenigen, in dem die Leichenteile gefunden worden, habe er weder besessen noch habe sich ein solcher in der S.schcn Wohnung befunden. Zum Schluß seiner Vernehmung er- klärt der Angeklagte:Ich stehe mit dem Mord unter keinen Um- ständen in irgendwelcher Beziehung? ich weiß nicht, wie sie weg- gekommen ist nnd habe keine Ahnung, wer es gewesen sein kann." Ein Messer habe er nie besessen und bestreite, daß Zeugen bei ihm ein solches gesehen haben können. Auffindung der Leiche. Längere Zeit nimmt der Bericht der Zeugen Weichensteller Heinze und Bahnarbeiter Ungewitter über die Art der Auffindung der Leiche in Anspruch. Zwischen den für den Güterverkehr be- stimmten Bahngleisen befinden sich Entwässerungsschächte von ver- schiedener Tiefe, die nach oben durch eiserne Türen abgeschlossen sind. Diese Schächte sollten gereinigt werden und als nun die beiden Zeugen die Tür des einen Schachtes in die Höhe hoben, bemerkten sie den großen mit dem Rumpf eines Frauenkörpers gefüllten brau- nen Pappkarton in dem schmutzigen Gewässer schwimmen. An diese Zeugenaussagen schloß sich die Aussage de? Medizinalrats Dr. v. KobilinSky, der als erster ärztlicher Sachverständiger an den Ort der Auffindung der Leiche gerufen worden war. Nachdem der Rumpf aufgefunden war, wurde die Schöneberger Feuerwehr her- beigerufen. Sie pumpte den Schacht aus, man fand aber die feh- lenden Kürperteile dort nicht. Es wurde daher der zweite Schacht ausgepumpt, der von dem ersten durch zwei Gleise getrennt ist. Da fand man dann auf dem Grunde, im Schlamme liegend, zwei fest- verschnürte Pakete, in Kleiderstoffe gewickelt. Das erste, größere Paket, enthielt die Beine der Ermordeten, das zweite Paket den Kopf, der ganz besonders fest eingewickelt war, so daß keine Luft zutreten konnte. Nach dem Gutachten des Sachverständigen kann keine lange Zeit zwischen dem Tode der Ermordeten und dem Hin- einbringen des Körpers in das Wasser verstrichen gewesen sein, aber es ist die Möglichkeit vorhanden, daß die Leiche schon längere Zeit, vielleicht auch schon monatelang, im Wasser gelegen hat, da sie sehr dicht verpackt, der Zutritt der Luft ausgeschlossen und die Witterung so war. daß die Verwesung recht lange aufgehalten wurde. Gerichtsarzt Sanitätsrat Dr. Friedemann gibt sein Gutachten dahin ab, daß angenommen werden kann, die Leiche habe mindestens schon zwei Monate im Wasser gelegen, ehe sie gefunden wurde. Nach dem Befuiüx der Obduktion könne gesagt werden, daß Kopf und Beine durch sehr exakte, sachgeschicktc Schnitte vom Rumpfe getrennt worden sind. Einen Anhalt, daß die Schnitte noch bei Lebzeiten der Ermordeten ausgeführt wurden, habe man nicht, andererseits seien auch keine äußeren Anzeichen eines gewaltsamen Todes festzu- stellen gewesen. Insbesondere waren äußere Anzeichen einer Er- drosselung oder Erwürgung nicht vorhanden, doch ist die Möglichkeit des Erwürgcns ohne äußere Verletzung vorhanden. Die Lunge der Ermordeten war ausgedehnt und dieser Zustand läßt den Verdacht einer Erstickung zu. Auf Befragen erklärt der Sachverständige nochmals daß der Schnitt recht kunstzerecht geführt war; er kann von jemand ausgeführt sein, der solches kunstgerechtes Schneiden öfter gesehen hat. Rechtsanwalt Bahn: Es könne doch wohl auch ein Krankenwärter sein, der vielfach Operationen beigewohnt hat. Die Slanina hat Beziehungen zu einer solchen Persönlichkeit ge- habt. ES werden diesbezügliche Anträge vorbehalten. Der als- dann vernommene Medizinalrat Dr. Hoffmann schließt sich den Ausführungen des SanitätsratS Dr. Fricdemann an. Blutspuren? Dem Gerichtschcmiker Dr. Jeserich sind verschiedene KleidungS- stücke des Angeklagten, sowie die Seitenwände der Bettstelle ein Stück Tapete und ein Strohsack zur chemischen Untersuchung über« wiesen worden. Der Sachverständige hat im Strohsack Menschenblut festgestellt, ebenso einige Blutspritzer gleichfalls Menschenblut an der Tapete an der Seite des Bettes. Das Blut im Strohsack kann MenstruationSblut sein, die Blutflecke au der Wand sind in schräger Richtung von oben nach unten angespritzt. Die Möglichkeit, daß sie durch kräftiges Abspritzen deS Blutes von einem blutigen Finger entstanden sein können, ist vorhanden- Bei der chemischen Untersuchung deS Magens haben sich Spürest Irgendwelches Gifte? absolut nicht vorgefunden. An den sonstigen dem Sachverständigen übergebcnen Gegenständen sind Blutspuren nicht Vorhände»: gewesen. Der Angeklagte erklärt auf Befragen, daß nicht bloß er selbst, sondern zeitweise auch die Slanina auf dem Strohsack geschlafen habe. Ein eigenartiges Berdachtsmmnent. Der Zeuge Kriminalschntzmann Willing bekundet auf Bc» fragen folgendes: An der Leiche zeigten sich zwei Röcke, von denen der oberste Rock zwei Zentimeter kürzer gewesen sei wie der dar- unter befindliche Rock. Aus dieser Tatsache folgert die Anklage. daß die Ermordete schwerlich mit einem solchen zu kurzen Ober- rock aus die Straße gegangen, die Kleider ihr vielinehr erst nach ihrem Tode angezogen sein dürften, mit einem Worte, daß die Slanina in ihrer Wohnung ermordet sei. Der Zeuge muß die beiden Kleider nochmals aufeinander legen und kommt beim Nach- inessen wieder zu dem Schluß, daß das obere Kleid zwei Zenti- Meter kürzer sei als das untere. Auf Wunsch eines Geschworenen wird die Messung nochmals vorgenommen, indem die beiden Kleider in hängender Lage gemessen werden. Hierbei ergibt sich, daß in Wirklichkeit das obere Kleid länger ist als das untere. Rechtsanwalt Bahn stellt hiernach fest, daß falsch gemessen worden sei und hält es für erstaunlich, daß in einer so wichtigen Sache ein solcher Irrtum, der dem Angeklagten verhängnisvoll werden konnte, passieren konnte. Der Zeuge erwidert, daß er die Messung nur so vorgenoinmen habe, indem er die Kleider aufeinander legte. Der Verteidiger meint, daß doch hätte daran gedacht werden müssen, daß Frauen ihre Kleider in hängendem Zustande tragen. Ein Eisenbahnarbeiter Mrhberg wird darüber vernommen,, daß er Anfang Februar einmal in den Gully, in wclchein der Karton mit dem Rumpf der Leiche gefunden worden, seine Schippe zum Aufbewahren eingestellt und dabei nicht» von einem Paket bc- merkt habe, doch Fi die Möglichkeit gegeben, daß dieses Placieren der Schippe habe vor sich gehen können, ohne daß das Paket be- rührt wurde. In der Strafanzeige der Slanina gegen den Angeklagten vom 25. August 1967 beschuldigt sie ihn des Diebstahls, der Zuhälterei und Kuppelei. Der Staatsanwalt hat darauf unter dem 17. Juni 1968 den Angeklagten dahin beschieden, daß er daL Verfahren ein- gestellt habe. Letzteres ist später wieder aufgenommen worden. Ein Zeuge Schankwirt Gust. Pohlmnnn, bei dem der An- geklagte verkehrte, bekundet, daß er ein sogenanntes Genickfäiigermesser besitze und im Gespräch von dem Angeklagten gehört habe, daß dieser auch ein solches Messer habe. Gesehen hat der Zeuge das Messer nicht. Der Angeklagte habe auch über das Verschwinden der Slanina mit ihm gesprochen und dabei gesagt: er habe seine Braut zur Kontrolle gebracht und seitdem sei sie verschwunden. Der Zeuge hat ihm gleich gesagt, daß dies wohl nicht stiinme. Ferner hat der Angeklagte dem Zeugen davon erzählt, daß er Weihnachtsgeschenke für seine Braut gekauft habe. Schließlich bc- kündet der Zeuge, daß er bei dem Angeklagten ein oder zweimal einen ähnlichen Schal gesehen habe, wie der an der Leiche gefundene. Der Angeklagte bestreitet, daß er zu der Zeit, als er den Pohlmann kennen ge- lernt, überhaupt noch einen weißen Schal besessen habe. Ein Messer habe er nicinals besessen. Der Ze»lge Schuhmacher Adolf Daumann wohnt bei einer Frau Krumme. Er kennt den Angeklagten schon seit acht Jahren. Auch die Slanina hat er gekannt, da diese vielfach zu Besuch bei Frau Krumme ka>n. Er weiß, daß der Angeklagte mit 20 Jahren anfing, mit Frauenzimmern zu verkehren. Am 17. Dezeinbcr habe er erzählt, daß die Slanina verschwunden sei. Frau Krumme habe sofort gesagt:«Hermann, Du hast sie wohl umgebracht? Wenn das Frühjahr kommt, werden sie sie wohl finden!" Der Angeklagte habe sich darauf geäußert:Wenn sie sie nicht finden, können sie mir nichts beweisen." Rechtsanwalt Bah»»: Hat die Frau Krumme nicht die ganze Sache humoristisch behandelt und unter anderem gesagt:Sie wird wohl als.Kalbfleisch in der Laubenkolonie hängen." Zeuge: Das ist möglich: Frau Krumme ist humoristisch aufgelegt. Der Zeuge sagt weiter auL: Die Slanina habe sich öfter darüber beschwert, daß der Angeklagte sie roh behandele. Zu der Zeit, als sie der Angeklagte schon verlassen hatte, habe sie einmal gesagt, er habe ihr einen Zahn ausgeschlagen, und dabei habe sie einen Zahn gezeigt, welcher wackelte. Stach ihrer Behauptung habe der Angeklagte ihr auch gesagt:Wenn sie die Anzeige nicht zurücknimmt, dann haue ich ihr den Kopf ab." Einmal hatte er ihr nach ihrer Behauptung wieder stark gedroht, so daß der Zeuge und die Krumme nach Schöneberg fuhren, um sie eventuell zu schützen. Auf Befragen� bestreitet der Zeuge noch, daß die Slanina jemals zwei Kleider übereinander getragen habe. Ein Geschworener fragt den Zeugen, ob er denn Roheiten des Angeklagten gegen die Slanina selbst mit angesehen habe? DieS verneint der Zeuge, erNärt aber auf eine weitere Frage, daß er auf Grund der Erzählungen der Slanina den Angeklagten eines Mordes für fähig halte. Rechtsanwalt Bahn beantragt die Vorladung einer Zeugin, der gegenüber der Zeuge gesagt haben soll: die Krumme helfe der Kriininalpolizei durch belastende Aussagen nur deshalb, weil sie hoffe, von der Belohnung 756 M. abzubekommen. Der Zeuge bestreitet dies. Eine eigenartigeFeststellung". Staatsanwalt Dr. Kühn stellt durch Befragen der Zeugen fest, daß die Frau Krumme einen Artikel in demVorwärts" der- anlaßt habe, in welchem sie lebhaft Beschwerde darüber führte. daß sie immer gezwungen werde, ihre Zeit der Kriminalpolizei zu opfern. Diese nach dem Bericht des als zuverlässig bekannten Vcrickt- erstatterS erfolgteFeststellung" entspricht nicht der Wahrheit. Wie der Artikel desVorwärts"Eine Klage über die Kriminal- Polizei" vom 2. April 1968, 2. Beilage, ergibt, hat Frau Krumme sich nicht darüber beschwert,daß sie immer gezwungen werde, ihre Zeit der Kriminalpolizei zu opfern", sondern hat über die Umgangsformen der Kriminalpolizei die Beamten stießen sie vor sich her und darüber Beschwerde geführt, daß ihr, die von �7 Uhr abends bis 1 Uhr nachts der Kriminalpolizei bei der Aufsuchung des Angeklagten half, nicht einmal 16 Pf. zum Nach- hausefahren gegeben waren. Der Artikel schloß mit den voll- berechtigten Worten: In bicscin Umgänge mit dein Publikum scheint unseres ErachtcnS auch der Schlüssel zu liegen, wieso die Polizei trotz aller schönen Versprechungen auf Belohnung usw. immer mehr die Hilfe des Publikums entbehren und viele Verbrechen leider unaufgehellt bleiben." Vielleicht nehmen die Prozeßbeteiligtcn Gelegenheit, den Wortlaut des Artikels zur Verlesung zu bringen. Schaden könnte es nichts. In der weiteren Beweisaufnahme bekundet der Zeuge Da«- mann, er habe ein Taschenmesser bei dem Angeklagten nie gesehen. Nach seiner Airsicht ist der An- geklagte früher ein ordentlicher Mensch gewesen und hat auch gutes Geld verdient, seit seinem Verkehr mit Frauenzimmern sei er leichtsinnig geworden, habe manchmal gar nicht gehandelt und auch gespielt. Auch der Händler O. Wrycz-Rekowski bezeugt, daß der Angeklagte früher immer ein anständiger Mensch war. ulctzt aber gespielt hat. Als die Slanina verschwunden war, hat er K.ngeklagte nach der Bekundung des Zeugen eines TageS in