Rinie gefiegt. Gewählt find 10 Sozialdemokraten und 11 als zuverlässig geltende Liberale. Die Zahl der sozialdemo tratischen Vertreter der Hauptstadt hat sich damit verdoppelt. Im 1. Wahlkreise siegten die 5 Kandidaten der rein sozialdemo= tratischen Liste mit 3657 bis 3417 Stimmen gegenüber der antisozialistischen Liste, die nur 1990 bis 1749 Stimmen erhielt. Hier ist der Verbandsvorsitzende der Transportarbeiter Lindley wiedergewählt, und neugewählt sind die Genossen Journalist Sven Persson, Kassierer Södersberg, Zollbeamter Rissen und Böttcher Hasselquist. Im 5. Streife, wo ebenfalls eine rein sozialdemokratische Liste aufgestellt war, wurden die Genossen Branting , Socialdemokratens" Hauptredakteur, indquist, der Vorsitzende der Landesorganisation der Gewerkschaften, und Versicherungsbeamter Tengdahl wiedergewählt, und Redakteur Johansson neugewählt. Unsere Genossen siegten hier mit 4143 bis 4133 Stimmen über die Antisozialisten, die es nur auf 1566 bis 1552 Stimmen brachten. Im dritten Kreise wurde ein Sozialdemokrat, Ernst Blomberg, der Verbandsvorsitzende der Schmiede und Maschinenarbeiter, wiedergewählt und außerdem 3 Liberale gewählt, während die beiden übrigen Kreise ganz den Liberalen mit Unterstützung der Sozialdemokratie überlassen blieben. Unter den wiedergewählten Liberalen sind der frühere Staatsminister Staaf, ferner Fridtjow Berg, der unter ihm Kultusminister war, sowie der Bürgermeister 2indhagen, ein demokratisch gesinnter Mann, der mit besonderem Eifer für das Frauenwahlrecht eintritt. Die konservativen oder sich liberal nennenden Antisozialisten haben bei diesen Wahlen eine überraschend schwere Niederlage erlitten, obwohl sie eine in Schweden bisher unbekannte Wahlreklame nach amerikanischem Muster entfaltet und sogar durch Trompeter zu Pferde ihre Wähler zusammenblasen ließen. Ein weiteres Mandat haben unsere Parteigenossen in dem füdlich von Stockholm liegenden Kreise der Kleinstädte von Södermanland erobert, wo Redakteur Svensson mit 740 über 637 liberale und 441 konservative Stimmen siegte. Ferner ist in der Stahlindustriestadtsstil. st una der sozialdemokratische Messerschmied Kropp wiederIm ganzen waren bis Ende der verflossenen Woche von den 280 Abgeordneten der zweiten Kammer 220 gewählt, und zwar 32 Sozialdemokraten, 98 Liberale und 90 Konservative. Bei den vorigen allgemeinen Wahlen 1905 wurden 13 Sozial. demokraten gewählt, und weitere 4 Mandate eroberten unsere Genossen bei den Ergänzungswahlen im Laufe der LegisIaturperiode. Goeben kommt die Nachricht, daß im Wahlkreise Vesteras unser Parteigenoffe Bittor Larsson mit 1813 gegen 75 2Stimmen des konservativen Kandidaten wiedergewählt ist. Bor 3 Jahren kam Larsson mit der schwachen Mehrheit von 749 gegen 613 Stimmen in den Reichstag . Mit ihm ist der letzte von den 17 Sozialdemokraten, die bereits Mitglied des Reichstags waren, wiedergewählt und dazu haben wir 16 neue Mandate erobert, so daß die Fraktion auf 33 Stöpfe angewachsen ist.
gewählt.
Ibrahim auf der Flucht.
Konstantinopel , 29. September. Wie türkische Blätter melden, hat der sur benchef Jbrahim sich nach dreistündigem Gefecht während der Nacht aus Wiranfchehir in der Nichtung auf Sindjar geflüchtet. Die Verfolgung wurde eingeleitet.
Unnachgiebig.
Aus der Partei.
Der Nürnberger Parteitag in den Organisationen.
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Tage wieder in das Geschäft zu kommen. Das Kaufmanns. gericht verurteilte die Genossenschaftsbant zur Zahlung der in dem Klageantrage geforderten 90 M. abzüglich Kranken- und Invalidengeld für den Monat Juli. Nach den Aus
In einer Mitgliederversammlung des Sozialdemokratischen Berführungen des Gerichts fonnte die beklagte Firma der Klägerin eins Sönigsberg, die am Sonntag abgehalten wurde, gab Ge- nicht zumuten, wieder in das Geschäft zu kommen, denn sie war nosse Hugo a afe den Bericht über den Parteitag. Besonders die bereits entlassen. Unter diesen Umständen konnte die Klägerin Budgetbewilligungsfrage fand in der Berichterstattung des Genossen gewärtig sein, daß ihr von einem Vertreter der Genossenschaftsa afe eingehende Würdigung. In der Diskussion beleuchtete Ge- bant die Türe verwiesen worden wäre. Es wäre Pflicht der nosse Gottschalt die verwirrende Ansicht des Genossen Segiz, Bant gewesen, der Klägerin zu schreiben, daß sie nach WiederAusbrud gegeben, daß es keine Bestimmung im Parteistatut gebe, Klägerin durch das ärztliche Attest nachgewiesen hat, daß sie tat der in einer Fürther Parteiversammlung seiner Meinung dahin herstellung den Dienst wieder aufnehmen kann, nachdem die nach der die Landesorganisationen in allen Fragen dem fächlich frank war. Die Klägerin hat ihrer Pflicht genügt, denn Parteitag unterstehen. Die Ansicht des Genossen Segis ist sie hat sich der Bank zur Verfügung gestellt. Daß die Klägerin grundfalsch und der Versuch, die Geschlossenheit der Partei ein paar Tage später erst ihren Wohnungswechsel angezeigt hat, anzutasten, muß entschieden zurückgewiesen werden. Zweifellos war tein Grund zur sofortigen Entlassung. ist der Parteitag in allen Parteifragen die höchste Instanz, Bedauerlich ist, daß die Stenotypistin nicht auf die Folgen der sich alles zu unterwerfen habe. Nachdem die Themata zur der unpünktlichen Zahlung die Firma hingewiesen und dann den Frauen- und Jugendorganisation sowie die Stellung des Nürnberger vollen Schaden eingeklagt hat, der durch unpünktliche Zahlung ihr Barteitages zur Maifeierangelegenheit eingehend vom Referenten entstanden ist. und in der Debatte behandelt worden waren, wurde folgende Resomit den Beschlüssen des Nürnberger Parteitages einverstanden und lution einstimmig angenommen: Die Versammlung erklärt sich billigt ausdrücklich die unseren alterprobten Parteigrundsätzen entsprechende Resolution zur Budgetfrage.
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In welchem Falle haften Fabrikarbeiter für abhandengekommenes Werkzeug?
Vor dem Berliner Gewerbegericht wurde vor kurzem ein Fall verhandelt, der Anhalt darüber gibt, ob und in welchen Fällen der Fabrikant von seinen Angestellten Schadenersatz für In Heidelberg erklärte fich eine gutbesuchte Parteiverfamm- abhanden gekommenes Werkzeug fordern kann. Die beiden lung mit der Haltung ihres Delegierten, des Parteisekretärs E. lagenden Fabrikarbeiter waren von der Firma Sch. u. B. unter Maier, der gegen die Budgetresolution stimmte, einverstanden. Zugrundelegung der Arbeitsordnung engagiert, in welcher die Bestimmung getroffen ist, daß die Arbeiter für abhanden Engler eine Resolution gegen sechs Stimmen angenommen, die bezüglicher Stontrolle werden die Werkzeuge in ein Werkzeugbuch In Freiburg i. B. wurde nach einem Referat des Genossen gekommenes Werkzeug haftbar sind. Zwecks diessich mit den Beschlüssen des Parteitages einverstanden erklärt mit eingetragen und hat alsdann der Arbeiter über den Empfang Ausnahme der Resolution zur Budgetfrage. Die Quittung zu leisten. Den beiden klagenden Arbeitern waren Versammlung billigte die Erklärung der 66. nun verschiedene Teile, als Niethammer, Feilen, Zangen und Hefte abhanden gekommen. Infolgedessen wurden sie hierfür In einer stark besuchten Parteibersammlung für Hamburg III, auf Grund der Arbeitsordnung im Gesamtbetrage von 3,33 m. Diftritt Barmbed, wandten sich nach einem ausführlichen haftbar gemacht. Beide Arbeiter flagten nun beim Bericht des Delegierten Paeplow, der mit den Süddeutschen Gewerbegericht um Auszahlung des Betrages mit der Angabe, gegen die Vorstandsresolution( Budgetfrage) gestimmt hat, alle daß fie fein Verschulden treffe und daß sie deshalb auch nicht Redner Megger, Hense, Damm und Grönwold scharf schadenersaßpflichtig gemacht werden können. In der Verhandgegen die Anschauungen der Parteitags minderheit. Der Abgeordnete dieses Streifes, Genosse Megger, beleuchtete fritisch die Erklärung des bayerischen Landesvorstandes, worauf in Später Stunde eine sich besonders mit der Haltung des Parteitages in der Budgetfrage einverstanden erklärende Resolution gegen eine Stimme Annahme fand.
Eine Parteiberfammlung für den Reichstagswahlkreis Dresden and nahm eine Resolution an, in der die Versammlung ihre Befriedigung mit den Beschlüssen des Nürnberger Barteitages ausspricht, aber energisch Berwahrung dagegen einlegt, daß die süddeutsche Presse die stillschweigende Hinahme der Erklärung der 66 Süddeutschen als eine Zustimmung dazu auffaßt.
lung wurde festgestellt, daß zwar jeder Arbeiter zur Aufbewahrung des Werkzeuges einen verschließbaren Werkzeugkasten zur Verfügung hat, daß aber verschiedentlich diese Kästen gleiche Schlüssel haben. Die beklagte Firma wurde deshalb für verpflichtet gehalten, den von den Klägern geforderten Betrag herauszuzahlen. In der Begründung wurde hervorgehoben, daß die angesehen werden kann. Es war von vornherein Pflicht der be Bestimmung der Arbeitsordnung nicht als rechtsgültig flagten Firma, die Schlösser so zu halten, daß die Schlüssel nicht einander paffen. Da sie dies nicht getan hat, konnte sie auch die beiden Fabritarbeiter nicht regreßpflichtig machen,
Wider die guten Sitten.
Die Berliner Wach- und Schließgesellschaft, deren Dienstverträge schon öfter die Kritik herausgefordert haben, hat in ihren Vertrags In einer Bersammlung des sozialdemokratischen Vereins Friedbedingungen eine aufgenommen, deren ungültigkeit vom Berliner berg( Großherzogtum Hessen) entspann sich eine eingehende Dis- Gewerbegericht ausgesprochen wurde, weil diese Bedingung eine fuffion besonders barüber, ob die Frage der Budgetbewilligung als wucherische, den guten Sitten widersprechende ist. eine prinzipielle oder nur als eine Frage der Taktit anzusehen sei. Der Wächter St. flagte gegen die Gesellschaft auf Zahlung von Die Entscheidung wurde schließlich offen gelaffen und unter Weg- 12,50 Mart Lohn für fünf Tage, die er im Betriebe der Gesellschaft lassung der Einleitungssäge folgende vom Genossen Busold vor- tätig war, und auf Herauszahlung der 30 M. betragenden Saution. gelegte Resolution afzeptiert: Die Bersammlung erklärt: Das St. war gegen ein Anfangsgehalt von monatlich 75 M. angestellt Parteiinteresse erfordert ein einheitliches Vorgehen in allen worden. Er hatte sich vertraglich damit einverstanden erklären gesetzgebenden Körperschaften nach festzuseßenden Richtlinien. müssen, daß ihm der Lohn für drei Tage mit 7,50 M. in Abzug geMaßgebend fönnen mithin nur die Beschlüsse der Partei- bracht werde, und zwar mit Rücksicht auf die genossene Austage der Gesamtpartei sein. Die Versammlung bedauert des bildung. Diesen Betrag will läger nicht einbüßen. Er bes halb, daß, nachdem der Parteitag in dieser Frage feine Stellung streitet, daß von einer Ausbildung die Rede sein könne. Allerdings London , 28. September. Wie das Reutersche Bureau nahme festgelegt hatte, Genojie Segis im Namen von 66 Delegierten hätte er in ben ersten Tagen einen anderen Wächter begleiten müffeit. meldet, hat die englische Regierung Bulgarien mit eine Erflärung im entgegengesetzten Sinne abzugeben sich veranlaßt Das Stechen der Uhren, worauf es antam, habe er aber schon geteilt, daß sie der Meinung sei, die Fortdauer der Be- fab. Ganz besonders bedauert aber die Versammlung, daß auch vorher verstanden. Die atveite Streitfrage betraf die Dienstjegung der Orientbahn lasse sich nicht recht- Delegierte aus Hessen diese Erklärung mit unterzeichnet haben. Die hofe. Die Uniform batte St. bei Aufgabe der Stelle der GesellVersammlung gibt sich trotzdem der Hoffnung hin, daß die füd- fchaft ausgeliefert. Der Inspektor wollte sie nicht annehmen. St. fertigen. deutschen Genossen im Interesse der Gesamtpartei nach dem erneuten ließ aber alles dort. Für die Hose will die Gesellschaft vertragsBeschlusse des Parteitages handeln werden und zwar so lange, als mäßig 10 M. in Abzug bringen; der Kläger soll das Beinkleid überein anderer Parteitagsbeschluß nicht zustande kommt. nehmen. K. wollte aber das Geld und nicht das Beinkleid. Die Wien , 29. September. Der bulgarische MinisterRammer 8 des Berliner Gewerbegerichts ber präsident erflärte in einem Interview mit dem Kor- Die Kreistonferenz bes nassauischen Reichstagswahltreifes Mon- urteilte am Sonnabend die Wach und Schließrespondenten der N. F. P.", daß die bulgarische Regierung tabaur- St. Goarshausen erklärte sich nach einem Referate gesellschaft zur 8ahlung von 32,39 M. Es wurde bem in Angelegenheit der Orientbahnen auf ihrem Stand des Genossen Rudolph Frankfurt a. M. mit den Beschlüssen Kläger seine Forderung abzüglich eines Versicherungsbeitrages und der 10 M. für die Hose augesprochen. Zur Begründung wurde punkte beharren müsse und daß eine Rückgabe des Parteitages einverstanden. nicht erfolgen tönne. Die Regierung werde eine rechtausgeführt: Laut Vertrag habe der Kläger das Beinkleid zu 10 M. übernommen. Die Rüdnahme des Beinkleids könne der Gesellschaft liche Basis finden, damit den Eigentümern tein materieller nicht zugemutet werden, denn es sei nicht möglich, einmal getragene Schaden erwüchse. Was die Unabhängigkeitsfrage Die Preffe vor der Revisionsinstanz. Wegen angeblicher Be- Beinkleider einem anderen Wächter zu geben, auch wenn sie nur betreffe, so erklärte der Ministerpräsident, daß diese Frage die teidigung des Lynar- Striegsgerichtshofes von der 1. Gardedivision wenige Tage getragen feien. Die 10 M. müſſe fich Kläger anrechnen Regierung als solche nicht beschäftige. Berlin und des sächsischen Finanzministeriums wurde Genosse lassen. Wenn die Gesellschaft aber ferner von der Kaution laut VerKeimling. Redakteur der Leipziger Volkszeitung ", am 14. Mai trag 7,50 2. für Ausbildung abziehen wolle, dann sei das bom Landgericht Leipzig zu sechs Wochen Gefängnis und 75 m. ungerechtfertigt. Es widerspreche den guten Wien , 29. September. Die Verwaltung der Orient- Geldstrafe verurteilt. Die gegen das Urteil beim Reichsgericht ein- Sitten. Leiſtung und Gegenleistung ständen in einem auffälligen Mißverhältnis. Gegenüber der Ausbildung, die Kläger bahn in Wien erhielt von der Stonstantinopeler Direktion gelegte Revision wurde am Dienstag berworfen. folgende Depesche:" Unser Personal in Dstrumelien ist den fabrit Augsburg wurde Wegen Beleidigung des Generaldirektors Buz der Maschinen- in 3 bis 5 Tagen genoffen babe, tönnte von einer gleichwertigen ständigen Gewalttätigteiten seitens bulgarischer Schwäbischen Boltszeitung" au 20 M. Geldstrafe ver Genosse Simon bon ber Gegenleistung in 7,50 m. nicht bie Nebe fein. Beamten ausgesetzt. Die Situation tann unmöglich so urteilt. Anläßlich des legten Brauereiarbeiterstreits hatte die weitergehen. Wir bitten dringend, bei den Regierungen Maschinenfabrik Augsburg aus ihrem Betriebe etwa drei Dugend ihren Engagementsverträgen gewöhnt sind für die lleberschreitung Schritte zu unternehmen, damit dieser Zustand beendet wird." Arbeiter- Heizer, Maschinisten und Elektromonteure unterber Konturrenzflausel festzusehen und wie sie diese Geldstrafen Zusicherung höheren Lohnes zur Aushilfe in die bestreitten bann auch auf dem Klagewege rechtskräftig zu machen suchen, zeigt Perfien. Brauereien entfandt. Wer sich weigerte, Streifbrecherdienste zu folgender Fall. Ein Chemiker war in einer Fabrik auf Grund verrichten, wurde entlaffen. Die Schwäbische Volkszeitung" eines Vertrages angestellt worden, durch den er sich unter Ver hatte diese Arbeitswilligenbermittelung scharf fritisiert.
Verschärfung der Situation.
Vergebliche Beschießung.
Täbris , 28. September. ( Meldung der Petersburger Telegraphen- Agentur.) Die dreitägige Beschießung der Stadt ist ergebnisIos berlaufen und hat die Schwäche und Untauglichkeit der Straferpedition erwiesen, die sich aus Mannschaften wilder, nicht geschulter Stämme zusammensetzte. Beide Parteien haben sich mit der Bitte um Vermittelung an den russischen Konsul gewandt. In der Stadt herrschte großer Brotmangel, da die Zufuhr aus der Umgegend auf Befehl Ain el Daulehs ein gestellt worden ist.
"
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Straftonto der Breffe.
der
Soziales.
Ronkurrenzklaufel.
Welche unfinnig hohen Geldstrafen manche Unternehmer in
pfändung seines Ehrenwortes und unter einer Vertragsstrafe von 100 000 20. für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtete, während der Zeit seiner Anstellung von allen dem Geschäft eigen tümlichen Einrichtungen, Verfahren und Erfahrungen niemandem Eine Diskonto- und Lombardbank vor dem Kaufmannsgericht. außerhalb des Geschäftes Mitteilung zu machen, auch von den Vor der 1. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts wurde in lichkeiten des Betriebes keine Kenntnisnahme zu suchen und cinem außerhalb seines speziellen Wirkungskreises liegenden Eigentüm diesen Tagen ein Prozeß entschieden, dem folgender interessanter anderen außer feinen Vorgesetzten andere als die durch seine BeFall zugrunde lag: Die tlagende Stenotypistin war gegen ein schäftigung gebotene Mitteilungen zu machen, sowie ferner während Monatsgehalt von 75 M. von der Diskonto. und 2om 8 Jahren nach seinem Dienstaustritte wieder eine Stelle in einer bardbank, E. G. m. b. S. engagiert. Ab 1. Mai d. I. Fabrit anzunehmen, in der dieselben chemischen Fabrikate hergestelli erhielt die Klägerin das Gehalt recht unpünktlich, und zwar in werden, noch sich an einer solchen zu beteiligen. Der Chemiker war Raten von 2, 3, 5 und 10 M. Am 31. Juli bekam die Steno - trots dieses Verzichtscheines nach Auflösung seines Dienstvertrages typistin wieder nur 60 M., anstatt den ganzen Gehaltsbetrag von vor Ablauf von 3 Jahren bei einer Konkurrenzfirma in Steilung 75 M. Als nun am 1. August die Klägerin infolge heftiger Stopf- getreten. Die alte Firma klagte nun auf volle Bertragsstrafe. Die schmerzen nicht in das Geschäft tommen konnte, erhielt sie von Bezüge des Verlagten betrugen bei ihr pro Jahr nur 2400 M. an der Bank einen Rohrpostbrief, mit welchem die Kündigung per Gehalt, sowie in einer sich in ähnlichen Grenzen bewegenden 31. Auguft ausgesprochen wurde. Das reftliche Gehalt von 15 W. Tantiéme und einer einmaligen Gratifikation von 1000 M. In erhielt fie aber nicht. Einen zweiten Brief von der Bank belam erster Instanz wurde die Firma wegen der unverhältnismäßigen die Klägerin kurz darauf, in welchem mitgeteilt wird, daß sie trob Höhe der Vertragsstrafe abgewiesen. In zweiter Instanz klagte sie zweimaligen Besuches nicht zu Hause angetroffen worden sei, und dann noch auf 20 000 M. Schließlich wurde von diesem Gericht daß sie infolgedessen entlassen sei. Auf diesen Brief die Strafe auf 10 000 m. auf Grund des§ 343 des B. G.-B. nun schrieb die flagende Stenotypistin, daß sie infolge unpünktlicher herabgefeßt und dieser Betrag dem Kläger zugesprochen. Das Mietszahlung die Wohnung wechseln mußte. Sie betonte in Reichsgericht hob aber durch Entscheidung vom 7. April 1903 biefcs Der Zwischenfall von Casablanca. diesem Briefe insbesondere auch, daß die unpünktliche Miets- Erkenntnis auf und wies die Klage ganz ab, denn der ganze Verzahlung durch die unpünktliche Gehaltszahlung trag fei nach§ 138 Abs. I des B. G.-B. als gegen die guten Sitten Paris , 28. September. Der Minister des Aeußern feitens ber Bank gekommen sei. Die Stenotypist in verstoßend, nichtig. Bunächst wegen der übermäßig hehen, zu den Bichon hat heute abend den deutschen Geschäftsträger Frei- tragte nun auf Bahlung des restlichen Gehalts Cinnahmen des Betlagten in gar keinem Verhältnis stehenden herrn von der Landen- Wakenik empfangen, mit dem er über für den Monat Juli im Betrage von 15 M. sowie auf Bahlung Strafe für jeden Fall der Uebertretung der höchst minutiösen Ver den Zwischenfall in Casablanca eine Besprechung hatte. des Gehalts für den Monat August im Betrage von 75 M. pflichtungen. Die 2riftung solcher Bußen würde die VermögensDie Unterredung verlief in sehr verbindlichen Formen; von Der Vertreter der Bank betonte, daß es eine Ungehörigkeit der stellung des Beklagten während seiner ganzen Lebenszeit vernichten. seiden Seiten wurde das größte Entgegenkommen lagenden Stenotypistin sei, den Wohnungswechsel nicht dem Ge- Die Sittenwidrigkeit würde selbst dann gelten, wenn solche Bestim seiden Seiten wurde das größte Entgegenkommen schäft anzuzeigen. Dies hätte nach seinen Ausführungen sofort mungen durch das wirkliche Intereffe der klagenden Fabrit geboten gezeigt. Im Laufe der Unterredung bemerkte Pichon, bebor geschehen müssen, und da es unterlassen ist, liegt nach seiner An- feien. Im genuinen Rechte sei zwar angenommen, daß eine Ver. nan über die Frage verhandeln könne, müsse man die Tat ficht ein Grund zur sofortigen Entlassung vor. Der Vertreter tragsstrafe wegen ihrer Höhe nicht gegen die guten Sitten verstoßen achen ganz genau tennen. Ein ausführlicher Bericht sei vom führte weiter an, daß die Stlägerin schon seit dem 9. August tönne, das sei aber nach dem B. G.-B. nicht anzunehmen; das Beneral d'Amade eingefordert worden.- wieder arbeitsfähig ist, es wäre ihre Pflicht gewesen, an diesem ergebe sich hier aus dem Rechte zur Herabfebung. Außerdem käme aber
Zurückziehung der japanischen Truppen. London , 29. September.„ Daily Telegraph " melbet aus Tokio bom 28. b. M.: Die japanische Regierung halte es nicht länger für notwendig, eine größere Garnison in Nordhina zu unterhalten und habe deshalb beschlossen, die Hauptmasse der dort befindlichen japanischen Truppen zurüdzuziehen und nur tleine Kontingente in Peking , Tientsin und Schanhaitwan stehen zu lassen.- Marokko .