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Nr. 230.

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Berliner Volksblatt.

25. Jahrg.

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Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Tieder mit der Gerechtigkeit!

Der Ende Auguft veröffentlichte Entwurf einer Strafprozeß­ordnung mit Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz ist ein reaktionäres Machwerk allerſtärkster Art und ein schamlofes Ausnahmegesetz gegen die arbeitende Klasse und den Mittelstand.

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Donnerstag, den 1. Oktober 1908.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

An

Schulze die Polizeistunde um 15 Minuten, so wird Anklage erhoben. Zur Dekoration erhält diese Straffammer drei durch das wird die Uebertretung durch einen Gastwirt durch Erquickung von Landgerichtspräsidium besonders ausgewählte Leuchten der Justiz begangen, die die Nacht hindurch hasardieren und Schöffen. trinken, so kann die Verfolgung abgelehnt werden, weil sie nicht Gegen Urteile dieser Straffammer soll eine Berufung an durch das öffentliche Interesse geboten ist." Berufungssenate zulässig sein, die nur aus gelehrten Das Willtürprinzip, das fortan der Staatsanwaltschaft Richtern( fünf) bestehen. Und das wagt man als Verstärkung des als Richtschnur gelten soll, ist eine grausame Verhöhnung der Idee Einflusses des Laienelements auf die Rechtsprechung anzupreisen. des Rechtsstaates, des Rechts und der Rechtsgleichheit. Es zeigt Die Kompetenz der Schwurgerichte ist ein Der große Umfang des Entwurfs, die Unübersichtlichkeit der aber dieser Vorschlag sonnentlar, welches der 3wed der geschränkt. Der Entwurf ist weit davon entfernt, den Schivur Neuerungen und offiziöse Mitteilungen über Einzelheiten des Ent heutigen Justiz sein foll: nicht au urteilen ohne gerichten eine Mitwirkung bei der Anordnung der Beweisaufnahme wurfs sind freilich geeignet, den wahren Inhalt des vom Reichs- Ansehen der Person, lediglich nach Maßgabe der und bei der Strafzumeffung zuzubilligen. Nach wie vor sollen die justizamte gemachten Gesetzesvorschlags zu verschleiern. Der Straf - begangenen Tat, sondern ohne Rücksicht auf die Geschworenen nur über die Schuldfrage entscheiden. Der Kompetenz Prozeßordnungsentwurf enthält 500, die Novelle zum Gerichts- begangene at, lediglich mit Rüdsicht auf die der Schwurgerichte sollen in Zukunft entzogen werden: die Fälle der verfassungsgesetz 70 und das Ausführungsgesetz zu den beiden Gesetz- Person zu richten, die die Straftat begangen Urkundenfälschung(§§ 268, Ziffer 2, 272, 273 Str.-G.-B.), des Ver­entwürfen 12 Baragraphen. Diese 582 Paragraphen geben zum hat. Das vollendete Unrecht wird zum obersten Rechtssatz im brechens im Amt(§§ 349 und 351 Str.-G.-B.), des Konkurs­Teil das bestehende Gesetz in anderer Reihenfolge wieder, zum Deutschen Reich erhoben. verbrechens(§§ 239 und 242 der Konkursordnung) und die nach größten Teil weichen sie vom bestehenden Recht mehr oder minder Eine wirkliche Reform des Strafprozesses, die das Recht zur dem Depotgesetz strafbaren Depotunterschlagungen. erheblich ab. Ein Vergleich mit der bestehenden Gesetzgebung ist Geltung bringen will, muß die Beseitigung des Anklage- Nach wie vor soll eine weibliche Person Schöffe nicht dadurch außerordentlich erschwert, daß eine Hervorhebung der monopols der Staatsanwaltschaft und der Staatsanwalt werden können. Im Entwurf ist auch dafür Fürsorge nicht ge­Menderungen durch Drud unterlassen ist. fchaft felbst verlangen, dieses auch äußerlich abhängigen troffen, daß Arbeiter als Schöffen fungieren. Im Gegenteil: Nach außen hin wird es so hingestellt, als trage der Entwurf Verwaltungsorgans als oberster Strafverfolgungsbehörde, dieses Bislang wählte der Ausschuß( bestehend aus einem Amtsrichter, endlich den so vielfach weit über die Arbeiterklasse und die Sozial- Fremdkörpers innerhalb einer Organisation zur Ermittelung einem Staatsverwaltungsbeamten und 7 Vertrauensmännern aus demokratie hinaus erhobenen Forderungen nach einer gerechten und zum Schutz des Rechts. Nur wirklich unabhängigen den Einwohnern des Amtsbezirks) die erforderliche Zahl von Rechtsprechung wenigstens in etwas Rechnung. In der Tat ist aber ich tern sollte die Pflege des Rechtes anvertraut werden. Schöffen. In Zukunft sollen die für die Straffammer ausgewählten der Entwurf, so wie er borliegt und das wird bei genauerem Anders der Entwurf. Er erhebt die Staatsanwaltschaft Schöffen vom Ausschuß nur vorgeschlagen werden können, Studium immer flarer noch eine ganz erhebliche Verschlechterung durch die Beseitigung des Legalitätsprinzips zum unverhüllten dann nimmt das Landgerichtspräsidium( ähnlich wie schon der bestehenden Gesetzgebung, macht die Justiz noch mehr als bisher Schuppatron des Unrechts, erklärt, was bis heute jetzt bei den Geschworenen) eine Aussiebung vor. zur Dienerin der Interessen der Herrschenden Klasse und versperrt ein mit Zuchthaus bedrohtes Verbrechen war, solle Die Zuziehung der Laien ist demnach nach dem Entwurf geringer der Gerechtigkeit den Zutritt zu den deutschen Gerichten. fortan von Amts wegen straflos feitens der Staatsanwalts als vordem. Das dekorative Beiwerk von Laienrichtern sollte offen­Nahezu völlig rechtlos wird der Angeklagte nach dem vor- fchaft begangen werden können. bar die reaktionären Schäden der Vorlage etwas verdecken. Mit geschlagenen Verfahren. Vermehrung der Schöffen, Ein- Er vermehrt ferner die Rechte der Staatsanwaltschaft gegenüber welcher Leichtfertigkeit dabei gearbeitet wurde, zeigt ein Umstand. führung der Berufung, Verbesserung des Vorberfahrens, dem Richter und trebst weiter mit dem Märchen von der Unab- Nach wie vor sollen Volksschullehrer als ungeeignet Beseitigung von Mängeln der Untersuchungshaft, be- hängigkeit der Richter. Der Klassenstaat will nicht unabhängige, zum Amt eines Schöffen oder Geschworenen erachtet werden. sonderes Verfahren gegen Jugendliche sind blendende, täuschende er will zuverlässige Richter. der Stelle des Entwurfes aber, ivo von dem Jugendgerichtsverfahren Aushängeschilder für den Inhalt des Entwurfs. Tatsächlich enthält er Geht der allgemeine Ruf dahin, dem Angetlagten zur die Rede ist, wird betont, der Amtsrichter solle darauf sehen, die eine erhebliche Berschlechterung der Gerichtsorganisa Vermehrung der Garantien gegen falsche Rechtsprechung das Recht Schöffen aus Kreisen zu entnehmen, die wie Lehrer... gerade tion, eine Einengung der Mitwirkung von Laien, eine einer Berufung gegen alle Urteile zu geben, so entzieht der Entwurf auf dem Gebiete der Jugenderziehung Erfahrung besitzen". Beseitigung der wenigen bestehenden Garantien dem Angeklagten so ziemlich alle bisher bestehenden geringfügigen Der fliegende Gerichtsstand soll fortan Gemeingut gegen ungerechte Verurteilungen und allzu schrankenlose Willtür der Rechte. Er räumt ihm, aber auch der Staatsanwaltschaft, aller Bürger werden und der Presse wieder zufallen. Jetzt gilt als Strafverfolgungsbehörden. das Recht der Berufung gegen alle Urteile, mit Ausnahme der Gerichtsstand das Gericht am Drte der begangenen Tat und Es bleibe uns vorbehalten, in einer Reihe von Artikeln im Schwurgerichts- und Reichsgerichtsurteile, ein. Das durch den Ent- am Wohnsitz des Beschuldigten. Der Entwurf will außerdem einzelnen auf den Entwurf einzugehen. Für heute seien die wurf verheißene Berufungsrecht gegen Straffammerurteile ist wert zuständig sein: laffen: das Gericht des gewöhnlichen charakteristischsten Sauptzüge des Entwurfes voll für die Staatsanwaltschaft, wertlos für den Angeklagten. Dies Aufenthalts des Beschuldigten, ferner des Orts, in dessen hervorgehoben. wertlose Recht soll der deutsche Bürger, dessen Verfolgung die Bezirk der Verdächtige ergriffen ist, ferner des Drts, an Die Verwaltungsbehörde die Staatsanwalt- Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse für geboten erachtet", dem ein vorläufig Festgenommener vorgeführt wird, und fchaft soll nach dem Entwurf nicht nur herrschende durch Verschlechterung des Verfahrens selbst erkaufen. Besser eine endlich, falls der Angeschuldigte nicht widerspricht, des Orts, an dem Herrin des gesamten Strafprozesses bleiben, vielmehr soll ihre gute Instanz mit Rechtsgarantien als zwei oder drei schlechte. der Beschuldigte sich zur Zeit der Klageerhebung nur vorüber Allmacht erweitert, Willtür der Staatsanwaltschaft Der Entwurf vermehrt die Befugnisse der gelehrten gehend aufhält. Eine wahre Musterkarte für die Anklagebehörde zum geseglichen Prinzip erhoben werden. Vor 34 Jahren Richter, schränkt die Tätigkeit der 2aienrichter ein, zur Auswahl ihr als zuverlässig erscheinender Nichter. Nette Aus­prophezeite ein badischer Ministerialdirektor, daß die Institution der bröckelt von der Kompetenz der Sch w urgerichte erhebliches ab, fichten insbesondere für aus politischen Gründen Verfolgte! Das Staatsanwaltschaft, wie sie heute besteht, notwendig die Richter will auch bei der Auswahl der Schöffen das unverhüllte Wort nur" in§ 7 der geltenden Strafprozeßordnung, durch welches moralisch und intellektuell degradieren müffe. Die Prophezeiung ist Klaffeninteresse walten lassen, nimmt dem Angeklagten das Grund- der ausschließliche Gerichtsstand der Presse wenig eingetreten. Der Entwurf reißt noch weitere Schranken ein, die der recht, seinem zuständigen Richter nicht entzogen werden zu stens teilweise begründet wurde, ist aus der Vorlage vielleicht Verschlechterung der Justiz durch eine Verwaltungsbehörde ent- dürfen, statuiert für ihn und von neuem für die Presse den aus Versehen herausgefallen. gegenstehen. Das geltende Recht wird von dem Legalitäts- fliegenden Gerichts stand, ermöglicht eine Verlänge Eins der wesentlichsten Verteidigungsmittel des Angeklagten prinzip beherrscht, das heißt, die Staatsanwaltschaft ist rung der Untersuchungshaft, beseitigt das bisher dagegen, daß er nicht als Unschuldiger auf die Anklagebant gezerrt nach dem Gesez berpflichtet, ohne Ansehen der noch bestehende Recht, nach Abschluß der sogenannten Vor- wird, besteht darin, der Anklage gegenüber zu verlangen, daß be­Berson wegen aller zu ihrer Kenntnis gelangten strafbaren untersuchung Erhebung einzelner Beweismittel zu beantragen und stimmte Beweiserhebungen stattfinden und falls sein Verlangen ab­Handlungen einzuschreiten. Der Entwurf will der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung seines Antrages Beschwerde zu führen. gelehnt wird, Beschwerde einzulegen. Dies Beschwerberecht die Möglichkeit geben, wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körper- Er nimmt dem Angeklagten das wesentlichste Ver- foll dem Angeklagten genommen werden. Die verlegung, fahrlässiger Körperverlegung und der Uebertretung einer teidigungsmittel, daß alle geladenen Zeugen gehört, alle Beweisaufnahme muß in der Hauptverhandlung Amts-, Berufs- oder Gewerbepflicht, Bedrohung und Sachbeschädigung zur Stelle geschafften Beweise erhoben werden müssen, stellt viel zurzeit sich auf alle zur Verhandlung herbei nur vorzugehen, wenn die Verfolgung nach Ansicht der Staats- mehr die Beweisaufnahme völlig in das Ermessen des Gerichts". geschafften Beweismittel erstreden. Das soll fünftig anwaltschaft, dem öffentlichen Interesse dient". Es steht dem Auch die Deffentlichkeit der Verhandlung soll nach dem Er- nur noch bei dem Reichsgericht und dem Schwurgericht der Fall nach fünftig z. B. vollständig in ihrem Ermessen, ob sie Anklage er- messen des Gerichts" beschränkt werden können. Für die wesent- sein. Die Erhebung solcher Beweise soll im übrigen durch ein heben will, wenn durch die Fahrlässigkeit eines Unterlichsten Straffachen wird das berüchtigte Dreimänner stimmigen Beschluß abgelehnt werden können. nehmers schwere Unfälle herbeigeführt sind. Von einer follegium auf Umwegen wieder eingeführt. Der brave Bürger foll Auch die Deffentlichkeit der Verhandlung, eine Verfolgung der Verdächtigen soll die Staatsanwaltschaft ferner ferner für die Verschlechterung der ersten Instanz und für den Schein der wesentlichsten Garantien gegen willkürliche Rechtsprechung, bei allen Uebertretungen absehen können, wenn die Ver- eines Berufungsrechts eine Verschlechterung der Revision wird im Entwurf erheblich eingeschränkt. Es enthält schon das folgung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch das öffentliche und des Wiederaufnahmeverfahrens mit in den Kauf Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877, insbesondere in Interesse nicht geboten erscheint". Nach wie vor würde dann die nehmen. Das sind die wesentlichsten Grundzüge der mit so großem der heutigen Fassung, die es durch die Kartellreichstagsnovelle vom Staatsanwaltschaft gegen die Arbeiterklasse und den Mittelstand Bomp angekündigten Reform". 5. April 1888 erhalten hat, die Rechtssicherheit arg gefährdende Eins wegen jeglicher Lappalie vorzugehen sich verpflichtet fühlen. Wir Es seien die wesentlichsten Vorschriften des Entwurfs hervor schränkungen der Deffentlichkeit. Der Entwurf räumt weiter mit erinnern an die Deutungen, die dem Groben- Unfug- Paragraphen gehoben, die das oben ansgesprochene Urteil vollauf bestätigen. einer der vornehmsten Garantien gegen unbewußte und bewußte und Straßenpolizeiverordnungen gegeben wurden. Flugblatt Fortan foll der gelehrte Einzelrichter, der Amtsrichter, Beugung des Rechts auf. Unter dem Vorwande, die Jugendlichen verbreitung, Streifpostenstehen und andere nügliche und not- ohne Schöffen für alle Uebertretungen und solche Vergehen zu schützen, soll das Gericht den in der Deffentlichkeit liegenden wendige, nach dem Gesetz durchaus straffreie Tätigkeiten zuständig sein, die nur mit Geldstrafe von höchstens 300 M. bedroht Schutz den Jugendlichen, nach freiem Ermessen ent wurden durch fortwährende Angriffe seitens der Anklage- sind oder eine Uebertretung gegen§ 146a der Gewerbeordnung ziehen können. Das gleiche soll der Fall sein, wenn bei behörde zum groben Unfug, zur Uebertretung von Polizeiverord-( Sonntagsruhebestimmungen) darstellen. Für all' die Fälle, in denen Beleidigungsklagen einer der Beteiligten, zu denen der nungen, Verfrommungsverordnungen usw. zu stempeln versucht. die Kenntnis des praktischen Lebens dem gelehrten Richter besonders Staatsanwalt gehört, die Ausschließung der Deffentlichkeit beantragt. Der Verfuch gelang in Preußen durch Entfernung desjenigen Richters abgeht, ferner für alles, was aus politischen Gründen unter die Kritifiert ein Redner oder die Presse vorhandene Schäden, flugs aus der höchsten preußischen Strafinstanz, der gegen solche Auf- Presse des groben Unfugs zu bringen versucht wird, erinnert sei an wird Beleidigungsklage gegen den Sünder erhoben und zur fassung mit Erfolg auftrat. Nach der unfreiwilligen Entfernung des Antlagen wegen Flugblattverbreitung, Streifpostenstehen, Boykott- Schonung der Blößen der Beamten und Herrschaften, in deren Stammergerichtsrats Havenstein aus dem Straffenat wurde in vielen ebenso für Uebertretung von Sonntagsruhebestimmungen sollen die Interesse der Staatsanwalt Anklage erhoben hat, heimlichkeit des Fällen, die vorher für straflos erachtet waren, der staatsanwaltliche Schöffen ausgeschaltet werden. Die Berufung geht dann Verfahrens angeordnet. Irrtum als Wahrheit vom Bericht erklärt. Nach wie vor dürfte an das Dreimännerkollegium und eine Schattenrevision an das Die Untersuchungshaft wird durch den Entwurf ver in verstärktem Maße die Staatsanwaltschaft auf allen Gebieten Oberlandesgericht. tängert. Der heute schon so häufig mit Recht beklagten Ver. gegen die Arbeiterklasse und den Mittelstand vorgehen. Aber sie Dem Schöffengericht, bestehend aus einem Amtsrichter und zwei schleppung der Erledigung einer Strafflage gegen Verhaftete fann wegen ganz gleichliegender Handlungen und wegen wirklich Schöffen, soll eine Reihe von Delikten mehr als heute überwiesen durch die Staatsanwaltschaft leistet der Entwurf strafbarer Handlungen von Beamten und Wohlhabenden in Zukunft werden. Die Berufung vom Schöffengericht geht an ein Drei- besonderen Vorschub. Nach§ 126 der geltenden Strafprozeß­die Verfolgung ablehnen, weil diese durch das öffentliche Interesse männerfollegium, das dadurch für eine Reihe von Delikten ordmmg muß der vor der Erhebung der öffentlichen Klage nicht geboten erscheint". zuständig gemacht wird, über die heute nur fünf Richter erlassene Haftbefehl aufgehoben werden, wenn die Staats­Als oberstes Grundgesetz für die Staatsanwaltschaft des Deutschen entscheiden können. anwaltschaft es beantragt oder wenn nicht binnen einer Neiches wird nunmehr offen der Rechtssag der Klassen Die Straftammern erster Instanz sollen aus zwei gelehrten Woche nach Vollstreckung des Haftbefehls die öffentliche Klage er­iustiz, der Sag der doppelten Buchführung hin- Richtern bestehen, die aber im Gegensatz zum geltenden Recht den hoben und die Fortdauer der Haft von dem zuständigen Richter estellt: Wenn zwei dasselbe tun, so ist es nicht Eröffnungsbeschluß mit gefaßt haben, auch als angeordnet, auch diese Anordnung zur Kenntnis des Amts­18selbel" Uebertritt der der Behörde nicht genehme Gastwirt Berichterstatter für denselben[ tätig gewesen sein können. richters gelangt ist. Wenn zur Vorbereitung und Erhebung der An­

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