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aber ettvas anderes. Nach dem neuen Gefeß hätten sie den Nach tveis einer bestimmten Ausbildung zu führen. Dann erst würden fie behördlich zugelassen und auf ihren Stand verpflichtet. Sie unterständen auch einem Ehrengerichtshof und hätten beruflich und außerberuflich eine bestimmte Führung innezuhalten. Der Stand der Patentanwälte sei dem der Rechtsanwälte verwandt.

Die Kammer 8 des Berliner   Gewerbegerichte erklärte jedoch mit Recht das Gewerbegericht für zuständig. Der Gerichtshof sei der Ansicht, daß vor das Gewerbegericht auch Patent­anwälte gehörten. Sie betrieben allerdings eine Tätigkeit, die der advokatorischen analog sei, aber doch noch keine advokatorische selbst. Nur Rechtsanwälte, deren Tätigkeit bei den ordentlichen Gerichten ausgeübt wird, unterständen nicht der Gewerbeordnung. Es wäre ja wünschenswert, daß die noch umstrittene Frage durch alle In­stanzen entschieden würde. Im vorliegenden Falle sei es aber wegen des zu geringen Objekts nicht möglich.

Nachdem so die Zuständigkeit des Gewerbegerichts ausgesprochen worden war, mußte die Sache selbst zum Zwecke der Beweiserhebung vertagt werden.

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Wider die guten Sitten. Unter dieser Spizmarte brachten wir in Nr. 229 einen Bericht Aber einen Prozeß gegen eine Wach- und Schließgesellschaft in Berlin  . Berliner   Wach- und Schließ Die Firma gesellschaft m. b. H.", Friedrichstr.   112a, ersucht uns um Mit teilung, daß sie mit der verklagten Gesellschaft nicht identisch ist, daß es sich vielmehr um eine jener Gesellschaften handelt, die aus der Namensähnlichkeit mit der gut renommierten Gesellschaft Nugen zu ziehen suchen. Sie selber verurteile mit uns auf das entschiedenste die durch jenen Prozeß festgestellte Tatsache, daß von der verklagten Firma die Zeit nicht bezahlt wird, die zum Anlernen erforderlich sei. Wir kommen dem Ersuchen der Berliner   Wach- und Schließgesell­schaft m. b.." gern nach. Nicht sie, sondern eine Wach- und Schließgefellchaft mit der Firma, Groß- Berlin, Gesellschaft m. b.I." war die vor dem Gewerbegericht verflagte, bloßgestellte und ver urteilte Firma.

Gegen die Säuglingssterblichkeit.

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Der Stadtmagistrat Bayreuth hat die Errichtung einer ärztlichen Mütterberatungsstelle, Einführung von Stillprämien und Einrichtung einer städtischen Milchküche beschlossen.

Ungültigkeit einer ministerillen Vorschrift.

die Führung der Bücher und über die polizeiliche Kontrolle in

Deutfches Reich. Tariffündigung im Baugewerbe.

daß durch eine tariflose Zeit auch für die Unternehmer fehr! schwierige Verhältnisse entstehen können, da die Arbeiter jede Ge­legenheit, die sich ihnen bietet, zu ihrem Vorteil ausnügen würden. An dem Abschluß eines Tarifes sind beide Teile inter­Die Unternehmer in Kiel   haben die Tarifverträge der Maurer, effiert, wenn ruhige und geordnete Zustände im Beruf gewünscht Zimmerer und Bauhilfsarbeiter zum 1. Januar 1909 gekündigt. werden. Von einigen Arbeitgebern wurde behauptet, daß die Bermutet wird, daß die Unternehmer die ungünstige Konjunktur Kündigung gar nicht so bös gemeint" sei; nur einige Nachtrags- benutzen wollen, um die Lohnfäße herunterzudrücken. bestimmungen würden gewünscht. Warum hat man dann, so Der Streif der baugewerblichen Arbeiter in Jüterbog   ist be. fragte der Redner, keine Verhandlungen herbeigeführt, sondern endet. Der Streik war ausgebrochen, weil die Unternehmer den eine offene Friedensstörung durch die Kündigung verursacht. Die tarifmäßigen Lohn zu zahlen abgelehnt hatten. Die letthin stalt­Arbeiter glauben, daß das Scharfmachertum im Baugewerbe gefundenen Verhandlungen haben nun für die Arbeiter ein dahintersteht. Bis zum Ablauf des Tarifes ist noch ein halbes günstiges Resultat ergeben; die Arbeit ist auf allen Bauten wieder Jahr Zeit. Diese Zeit werden die Arbeitgeber nüßen, und auch aufgenommen worden. die Arbeitnehmer haben alle Ursache, zu rüsten und sich zum Widerstand gegen jeden Angriff zusammenzuscharen.( Beifall.) In der Diskussion traten alle Redner diesen Ausführungen bei. Man wünschte, daß Agitationsversammlungen veranstaltet werden, und einige Redner sprachen die Hoffnung aus, daß der ,, Verein der Bauanschläger Berlins  " zum Zentralverbande über­treten werde. Der Verein hat ebenfalls die Kündigung des Tarifs erhalten. Es wurde hervorgehoben, daß der jetzt gekündigte Tarif den Arbeitern von den Unternehmern aufgezwungen worden ist; sie hatten damals wenig Lust, diesen Tarif überhaupt anzunehmen, und daß er jetzt noch verschlechtert werden sollte, davon könne gar feine Rede sein.

Die folgende Resolution wurde von den Versammelten ein­stimmig angenommen:

Die am 4. Oktober tagende Versammlung der Bau­anschläger Berlins   und Umgegend nimmt Kenntnis von der Kündigung des Tarifs von seiten der Arbeitgeber. Mit Rück­ficht darauf, daß es notwendig ist, zu erfahren, welche Gründe die Arbeitgeber veranlaßten, den Tarif zu kündigen, beauftragt die Versammlung die Ortsverwaltung des Deutschen Metall­arbeiterverbandes, in Berbindung mit der Branchenkommission, in geeigneter Weise mit den Arbeitgebern Verhandlungen ein­zuleiten und in einer späteren Versammlung Bericht zu er= statten, in der dann über die weitere Stellungnahme von den Kollegen Beschluß gefaßt werden soll."

der A. E.-G.

Lohnbewegung der Brauereiarbeiter in Bremen  . In Bremen   stehen die Brauereiarbeiter vor einem Streik, da die Unternehmer alle Forderungen der Arbeiter ab­gelehnt haben und sich auf nichts einlassen wollen. Nach Bericht­erstattung des Gauvorstehers Lutz und sehr lebhafter Diskussion beantragte in der letthin stattgefundenen außerordentlich zahlreich besuchten Versammlung schließlich Kollege Böckenträger, die Anträge auf Arbeitseinstellung zugunsten fol­gender Resolution zurückzuziehen:

Die am 2. Oftober bersammelten Brauereiarbeiter Bremens   erklären, daß eine Erneuerung des Tarifvertrages nur möglich ist, wenn die Bremer   Brauersozietät gewillt ist, eine Reform des bisherigen Vertrages vorzunehmen, welche den be­rechtigten Bedürfnissen der Arbeiter Rechnung trägt. Die Ver­sammlung erklärt jeden Verfuch der Brauereien, Verschlechte­rungen irgendwelcher Art einzuführen, mit allen zu Ge. Die stehenden Mitteln zurüdzuweisen. Lohnkommission wird abermals beauftragt, in diesem Sinne eine Versammlung mit der Brauersozietät herbeizuführen.

bote

Sollte wider Erwarten die lettere auf ihrem völlig ab­lehnenden Standpunkt beharren, so verpflichten sich die organi­sierten Brauereiarbeiter, jeder Weisung der Verbandsleitung zur Durchführung der Forderungen unbedingt Folge zu leisten." Die Resolution wurde angenommen.

Tariffündigung in Mannheim  - Ludwigshafen  .

Der Arbeitgeberverband der Hafengebiete Mannheim  . Ludwigshafen  " fündigte in einem Schreiben an den Verband der Hafenarbeiter und verwandter Berufsgenossen Deutschlands  , Mitgliedschaft Mannheim  - Ludwigshafen  ", den bestehenden Tarif­vertrag. Das Schriftstück lautet:

Im Auftrage unseres Mitgliedes, der Firma Weingart u. Kaufmann, tündigen wir Ihnen den mit Ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag vom 26. September 1907 zum 1. Dezember 1908, erklären uns jedoch gleichzeitig damit einverstanden, daß mit Ausnahme der Kündigungsfrist und des Ablaufstermins sämt­liche Bestimmungen des bisherigen Vertrages bestehen bleiben, borausgesetzt, daß das Tarifabkommen für die Getreidearbeiter, wie es zurzeit bei der Mannheimer   Lagerhausgesellschaft und der Badischen Aktiengesellschaft für Rheinschiffahrt und See.  transport besteht, auch bezüglich der Kündigungsfrist und des Ablaufstermins des Tarifvertrages für die Firma Weingart u Kaufmann bollinhaltlich Anwendung findet.

Wir ersuchen Sie um gefällige Stellungnahme hierzu inner­halb acht Tagen."

Edstein in Hof ausgebrochen. Die Ursache ist die Nichtanerkennung Ein Streit der Steinarbeiter ist bei der Firma Deubner u. des der Firma vorgelegten Tarifs. Sie hat überhaupt jede Unter­handlung brüst abgelehnt.

nicht versäumt, für sich Propaganda zu machen, und jedem Ver­Der christliche Metallarbeiterverband hatte die Gelegenheit fammlungsbesucher hatte man Flugblätter angeboten, in welchen die Sozialdemokratie und der rote Metallarbeiterverband" ver­unglimpft wurden. Handke warnte davor, sich durch die Christ­lichen täuschen zu lassen. Jene stellen sich gern bei solchen Ge­Nach§ 38 Absah 4 der Gewerbeordnung find die Zentral.legenheiten ein. wo eine Tarifbewegung besteht oder im Anzuge behörden befugt, Vorschriften darüber zu erlassen, in welcher Weise ist; sie hoffen, dabei im trüben fischen zu können. Mit dem unter anderem die Trödler ihre Bücher zu führen und welcher roten" Metallarbeiterverband kann sich der christliche in feiner polizeilichen Kontrolle über den Umfang und die Art ihres Ge- Weise messen. Der Deutsche   Metallarbeiterverband ist die Organi­schäftsbetriebes sie sich zu unterwerfen haben. Die auf Grund sation, die allein für die Interessen der Arbeiter in der Metall­dieser Ermächtigung erlassenen ministeriellen Vorschriften besagen branche in wirksamer Weise eintritt und für den jeder Metall­nun unter Ziffer 9, daß Trödler mit minderjährigen Kindern nur arbeiter in seinem eigenen Interesse unermüdlich agitieren sollte. Geschäfte abschließen dürfen, wenn deren Eltern oder Vormünder die Genehmigung dazu erteilt haben. Wegen Uebertretung dieser Amtsniederlegung des Arbeiterausschusses in der Turbinenfabrik Vorschrift wurde der Trödler Worowitz in Mühlhausen  ( Thüringen  ) von der dortigen Straffammer zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Straffammer erklärte die Vorschrift für rechtsgültig, fie finde gesellschaft in der Huttenstraße hielten am Sonntag im großen Saale der Die Arbeiter der Turbinenfabrik der Allgemeinen Elektrizitäts­ihre Stüße in dem zitierten Absatz 4 des§ 38 der Gewerbeordnung. Stronenbrauerei eine Betriebsversammlung ab, um zu der Be­Der erste Straffenat des Kammergerichts hob das Urteil auf handlung, die ihrem Arbeiterausschuß in letter und sprach den Angeklagten mit folgender Begründung frei: Die Beit 3uteil geworden ist, Stellung zu nehmen. angezogene Bestimmung der ministeriellen Vorschriften sei un- Cohen, der Ortsbevollmächtigte des Metallarbeiterverbandes, gültig, da sie sich nicht auf§ 38 der Gewerbeordnung ftüßen fönue. wies einleitend darauf hin, daß die bei ihrer Einführung vielge­Nach dessen Absatz 1 tönnten allerdings die Zentralbehörden über priesene Institution der Arbeiterausschüsse nur so lange einiger den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den maßen befriedigend wirken kann, wie ein guter Geschäftsgang bor Geschäftsbetrieb bestimmter Gewerbetreibender( Pfandleiher, Ge- handen ist und die Arbeiter Macht haben, ihre Rechte auch auf findevermieter, Stellenvermittler usw.) Vorschriften erlassen. Die andere Weise mahrzunehmen. Unter solchen Umständen erweisen Trödler seien dort aber nicht genannt. Bezüglich ihrer fönne nur die Unternehmer den Arbeiterausschüssen ein gewisses Entgegen= Absatz 4 in Frage kommen; der habe aber lediglich Vorschriften über kommen. Anders wird es, sobald eine allgemeine Wirtschaftskrise einen Anders es, eine Letzte Nachrichten und Depefchen. im wird sobald allgemeie mehr vom are Auge. Darunter lasse sich so segensreich sie sein möge die Bestimmung nicht bringen, die den rödlern verbiete, mit Minder- toch alles Unrecht ruhig gefallen lassen werden, um dem Unglück beiterausschuß hören, weil man glaubt, daß die Arbeiter sich nun jährigen ohne Genehmigung ihrer Eltern oder Vormünder Ge- der Arbeitslosigkeit zu entgehen. So rechnet man auch in vielen Zur bayerischen Landtagswahl. schäfte zu machen. W müffe deshalb freigesprochen werden. München  , 5. Oftober.( 2. 5.) Als Kandidat der sozialdemo Wenn der preußische Handelsminister- insbesondere übrigens Betrieben der Metallindustrie und zwingt durch Abweisung aller fratischen Partei für den Landtagswahlkreis Kaiserslautern   wurde wie Weigerung, irgendwie wichtigen Beschwerden und Forderungen, durch der Volksschullehrer Hoffmann definitiv aufgestellt. Lehrer Hoff­Dingen etwas genauer die gefeßlichen Vorschriften in feinem beiterausschüsse, die sich nicht völlig zu Scheinvertretungen herab. mann hat sein Amt niedergelegt, um sich ganz der politischen Tätig Reffort versehen läßt, bevor er ministerielle Anweisungen ergehen würdigen lassen wollen, ihre Aemter niderzulegen. läßt, es wäre das sicher nüblicher als sein Versuch, Krankenkassen fürzlich auch bei der A. E.-G. in der Brunnenstraße der Arbeiter­Go legte zu hindern, vorbeugend gegen Erkrankungen zu wirken. ausschuß, dazu aufgefordert von der Arbeiterschaft dieses Be­Verspätete Reuc. Ein dreizehnjähriger Schulfnabe wegen Alimente verklagt. triebes, sein Amt nieder. Die unwürdige Behandlung, die er von Kopenhagen  , 5. DOktober.( W. T. B.) Follething. Der von det der Betriebsleitung erfahren hat, war unter anderem auch darin linken Reformpartei und der gemäßigten Linten eingebrachte Antrag, In Breslau   hatte das 18jährige Dienstmädchen eines Restau- zum Ausdruck gekommen, daß die Direktion erklärt, bei Beschwerden das Folkething möge den Willen aussprechen, an der Milderung rateurs außerehelich einem Kinde das Leben gegeben. Als Vater über Lohnabzüge sei der Arbeiterausschuß nur dann zuständig, der Folgen des von Alberti begangenen Verbrechens mitzuwirken, wurde vom Vormunde der Sohn des Restaurateurs, ein- drei- wenn diese sich über den ganzen Betrieb erstreckten, nicht aber, wurde heute mit den Stimmen dieser Parteien angenommen. zehnjähriger Schultnabe, in Anspruch genommen und wegen wenn sie nur einzelne Abteilungen oder Gruppen beträfen. Damit übrigen Parteien enthielten sich der Abstimmung. Die nächste Alimentenzahlung berklagt. Der Rechtsbeistand des Beklagten sollte also das alte Recht des Arbeiterausschusses, die wirtschaft. Sigung wurde auf den 13. Oktober festgesezt. bertrat die eigenartige Anschauung, daß das Kind kein Recht auf lichen Interessen der Arbeiter wahrzunehmen, überhaupt beseitigt Alimente habe, weil es sein Leben einem Verbrechen verdanke, in- werden, denn so töricht wird die Leitung dieses Riefenbetriebes dem sich die Mutter durch den Geschlechtsverkehr mit dem noch nicht natürlich nicht sein, daß sie mit einem Schlage allen den Tausenden 14 Jahre alten Knaben gegen§ 176 R. St. G. vergangen habe. von Arbeitern und Arbeiterinnen die Löhne fürzt. Schon um eine Walter Beume faufte sich einen Revolver, fuhr nach Gommern Magdeburg  , 5. Oktober.  ( B. H.  ) Der 14jährige Schüler Das Gericht verurteilte den findlichen Vater entsprechend der allgemeine Aufregung zu verhindern, macht man dergleichen nach Klage, indem es sich auf den eigentlich selbstverständlichen Rechts- und nach, bald in dieser, bald in jener Abteilung. In lekter und erschoß sich dort. Man vermutet als Grund die Nichtver­standpunkt stellte, daß die Ansprüche des Kindes allein schon in Zeit ist nun auch der Arbeiterausschuß der ebenfalls der A. E.- 3 sekung des Schülers. seiner bloßen Eristenz begründet seien und daß es nicht rechtlos gehörenden Turbinenfabrik in der Huttenstraße übereingekommen, gemacht werden dürfe, weil seine Existenz durch eine strafbare Handlung feiner Erzeuger herbeigeführt worden sei. Der seltsame Bater hat inzwischen die Schule verlassen und ist bei einem Fleischermeister in die Lehre getreten.

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Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend. Achtung, Metallarbeiter!

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Wie uns unsere Bruderorganisation in Desterreich mitteilt, find die Kollegen der Firma 2. Dozcefal u. Cie. in Mügliz in den Ausstand getreten. Die Firma versucht, in Deutschland  Arbeitswillige anzuwerben. Zu diesem Zweck will auch der dortige Betriebsingenieur namens. E. Ebel, ein geborener Berliner  , nach Berlin   kommen. Der Herr Ebel hat in Müglig den Streifenden gegenüber behauptet, daß er mit Leichtigkeit 50 Streit brecher in Berlin   anwerben fönne.

Wir ersuchen unsere Kollegen, etwaige Arbeitsangebote für oben genannte Firma ftrifte abzulehnen.

feit widmen zu können.

Schultragödie.

Zerstückelt.

Die

Straubing  , 5. Oktober.  ( B. S.) Im hiesigen Bahnhofe wurde, der Briefträger Raith beim lleberschreiten der Gleise von einem Rangierzuge erfaßt und buchstäblich zerstückelt.

Ein blutiger Zusammenstoß.

der Polier Nikolaus Wagner, ein Mann im Alter von 60 Jahren, Darmstadt  , 5. Oftober.( B. H.  ) Als heute früh gegen 4 Uhr nach Hause gehen wollte, wurde er im Mühltal   von zwei jungen Burschen, mit denen er vorher einen Streit gehabt hatte, überfallen. Er wehrte sich, stach den Wilhelm Reinhard   tot und verlebte den gleidhaltrigen Mittelmann. Wagner wurde festgenommen.

Das Messer.

fein Amt niederzulegen. Schon in früheren Jahren haben sich die Ausschußmitglieder über brüstes Auftreten der Direktion beklagt, aber im übrigen wurde den Wünschen der Arbeiter doch ein ge­wiffes Entgegenkommen gezeigt, und, wenn der Arbeiterausschuß es für notwendig hielt, wurden auch allgemeine Sigungen abge­halten. Als aber in diesem Frühjahr die Arbeiter die Freigebung des 18. März wünschten, da erklärte die Direktion, daß Sißungen Die Opfer der indischen Ueberschwemmungen. des gesamten Arbeiterausschusses überhaupt nicht mehr notwendig London  , 5. Oktober.  ( B. H.  ) Nach einer Meldung des Daily feien; es follte nur noch mit den einzelnen Gruppen verhandelt Telegraph" aus Allahabad   schäzen die letzten Berichte aus Haide­werden. Als nun die Gruppen in der Sache verhandeln wollten, rabad die Zahl der bei den Ueberschwemmungen Umgekommenen wurden sie von der Direktion gar nicht empfangen. Aehnlich ging auf etiva 50 000. es in allen anderen wichtigen Angelegenheiten, und der betreffende Direttor hat auch offen erklärt: Die Zeiten sind vorbei, wo Sie, bringen konnten. Nun sind wir obenauf". Was den letzten Anstoß wenn Sie mit uns verhandelt hatten, den Arbeitern etwas mit­zur Amtsniederlegung des Arbeiterausschusses gab, war der Um­stand, daß kürzlich ein Schlosser entlassen wurde, weil er auf dem Bahnhof Beusselstraße einen Gelben belästigt haben sollte, und die Direktion auch in dieser Sache jede Verhandlung mit der recht mäßigen Vertretung der Arbeiterschaft ablehnte. Der Mensch, dessentwegen jener Schlosser den Betrieb verlassen mußte, ist ein Obergelber, der die schöne Mission hat, Mitglieder für seinen Bund von Unternehmers Gnaden im Betriebe zu werben, aber bisher keinerlei Erfolg gehabt hat. Daß sein Gerede über etwas, das außerhalb des Betriebes geschehen sein soll, der Betriebs­leitung maßgebend für eine Entlastung ist, der Arbeiterausschuß aber nicht einmal nachträglich gehört wird, ist neben allem andern Die Kündigung des Tarifs der Bauanschläger. ja schon Beweis genug dafür, daß diese Institution überhaupt keinen Der Deutsche   Metallarbeiterverband hatte eine allgemeine 8wed mehr für die Arbeiterschaft des Betriebes hat. Nachdem Versammlung der Bauanschläger Berlins   einberufen, die am Cohen und andere diese Verhältnisse geschildert hatten, erklärie Sonntag vormittag in den Andreas- Festsälen stattfand. Die die Versammlung sich mit allen gegen 3 Stimmen mit der Amts. Arbeitgeber haben den Tarif zum 1. April 1909 gekündigt. 3ur niederlegung des Arbeiterausschusses einvers selben Zeit etwa, am 27. September, als die Arbeitnehmer be- standen. Selbstverständlich werden die Arbeiter des Betriebes Rosenheim, 5. Oktober.  ( B. H.  ) In der Ortschaft Kolbenmoar schlossen, den Tarif nicht zu fündigen, ging der Brief mit der nun in anderer Weise ihre Interessen der Direktion gegenüber ver- ist der Schlosser Brunhuber an Fischvergiftung gestorben. Seine Kündigung der Unternehmer zur Post. Dieser Brief war schon treten. Frau liegt im Sterben. Drei weitere Personen find lebensgefähr. am 26. September geschrieben; es bestand also unter allen Um- Zum Schluß der Versammlung widmete Cohen dem als Ar- lich erkrankt. ständen bei den Arbeitgebern die Absicht, den Tarif zu fündigen. beitersekretär in Stuttgart   verstorbenen Genossen Otto Räther Otto Handte, der in der Versammlung referierte, fragte einen furzen Nachruf und gedachte der Verdienste, die sich Näther nach den Gründen, welche die Arbeitgeber zu ihrem Vorgehen ver um die Metallarbeiterorganisation erworben hat, deren Berliner  anlaßten, und fam in seinen Betrachtungen zu dem Schluß, daß Ortsbevollmächtigter er bis zum Jahre 1901 tvar. die Arbeitgeber wohl dem Glauben zuneigen, Verschlechterungen Außerdem wurde auf die Petition an die Eisenbahndirektion des Tarifs durchdrüden zu fönnen. Dagegen würden sich die aufmerffam gemacht, in der Abhilfe gegen die unter" Lofales" in Arbeiter aber mit aller Macht wehren und lieber ohne Tarif Nr. 226 des Vorwärts" geschilderten Mißstände am Bahnhof Das Gebäude ist zum Teil zerstört. arbeiten, als daß sie Verschlechterungen hinnehmen, wo sie Ver- Beuffelstraße verlangt wird. Unterschriften zur Petition werden besserungen zu erwarten berechtigt find. Handke wies darauf hin, I noch immer entgegengenommen.

Die Arbeiterpresse wird um Abdruckt gebeten.

Deutscher   Metallarbeiter Verband( dritter Bezirk). H. Zernice.

Göppingen  , 5. Oftober.( W. T. B.) In Holl( Oberamt Göppingen  ) nahm gestern abend ein Streit zwischen italienischen Arbeitern und dortigen jungen Leuten einen schrecklichen Verlauf. Durch Messerstiche wurden von einem Jtaliener die Brüder Kicherer getötet und ein 25 Jahre alter Schlosser tödlich verlegt. Auch ein Italiener trug schwere Verlegungen davon. Der vermutliche Täter wurde verhaftet. Ein Verdächtiger hat sich der Verhaftung durch die Flucht entzogen. Fischgift.

Pulver- Explosion. Petersburg, 5. Oftober.( W. T. B.) In der hiesigen Zünd. röhrenfabrik des Kriegsministeriums explodierte heute nachmittag während der Entladung von Petarden der Pulbervorrat. Hierbet wurden fünf Arbeiter tödlich und sieben Arbeiter leicht verlegt.

Verantw, Redakt.: Georg Davidjohn, Berlin  . Inseratenteil verantw.: 2h, Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin   SW Sierau 3 Reilagen u Naterhaltunoa