Der Perlenhalsbanddiebitahl vor Gericht.
Vor der 7. Straffammer des Landgerichts I wurde gestern gegen die verehelichte Schneiderin, ehemalige Stammerzofe der Gräfin Martensleben, Martha Steger geb. Weigelt verhandelt, die beschuldigt ist, in der Nacht zum 15. Februar d. J. einen der Gräfin Wartensleben gehörigen Perlenschmud im Werte von 267000 art gestohlen zu haben. Den Vorsitz im Gerichtshofe führt Landgerichtsdirektor Splett stößer, die Anklage vertritt Staatsanwalt Porzelt, die Verteidigung führt Rechtsanwalt Dr. Alsberg.
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Ein reicher Wüstling.
zur Ermittelung verwerfen, was die Angeflagte gewollt oder nicht gewollt habe. Die Staatsanwaltschaft stellte sich auf Bom Landgericht I in Berlin ist, wie unseren Lesern erinner einen anderen Standpunkt. Sie führte auch die frühere Bestrafung lich, am 18. Juni der Nentier Dr. Viktor Riedel wegen Sittender Angeklagten und ihre Mittellosigkeit ins Gewicht. Ueberdies sei verbrechens nach§ 1763 in zwei Fällen und unternommener Verin früheren Dienststellen die Angeklagte unredlich gewesen. Der leitung zum Meineinde zu 4 Jahren Zuchthaus und Nebenstrafen Es wird noch in allgemeiner Erinnerung sein, Staatsanwalt beantragte zwei Jahre Gefängnisund verurteilt worden. day Riedel halbwüchsige Mädchen in großer Zahl zu unsitt drei Jahre Ehrverlust. In zwei solchen Fällen das schon über 16 Jahre alt ist,
Das Urteil des Gerichts ging dabin: Die Angeklagte ist nach lichen Zwecken gemißbraucht hat. Ein anderes von ihm gemis
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treten.
Ansicht des Gerichts zum mindesten eine versierte Person und es ist Verurteilung erfolgt. ist nicht anzunehmen, daß eine solche Person, wenn sie nur einen brauchtes Mädchen M., Schabernack spielen wollte, dann einen so wertvollen Perlenschmuck war aus irgend einem Anlaß polizeilich vernommen worden und nehmen und an einem folchen Drt verstecken würde. Die Angeklagte hatte Angaben über ihren Verkehr mit Riedel gemacht. Als dieser selbst hatte auch persönlich gar keinen Grund zu einem so großen davon hörte, machte er dem Mädchen Vorwürfe und verlangte von Rachedurst. Wenn sie einen Schabernack spielen wollte, so steht dies ihr, sie solle, wenn sie etwa vor das Gericht geladen werde, den erst in zweiter Linie; in erster Linie steht die Absicht der Verkehr mit ihr ableugnen. Da die M. erklärte, sie wolle die neignung, die auch durch eine Menge Nebenumstände Wahrheit sagen, bot er ihr Dhrfeigen an und fagte, er werde sie in Fürsorgeerziehung dargetan wird. Mit Rücksicht auf die Höhe des Objekts, den sie mit dem Stiefel schlagen und und könne dies ergroben Vertrauensbruch und die Vorstrafe der Angellagten hat der bringen. Er sei Beisitzer beim Gericht Die Revision des Angeklagten wurde am DiensGerichtshof die Angeftagte zu einem Jahr sechs Monaten wirken. tag vor dem Reichsgerichte vom Verteidiger Dr. Alsberg verGefängnis und drei Jahren Ehrverlust verurteilt. Gemäß dem Antrage des Reichsanwalts hob Die Angeklagte erflärte, auf Rechtsmittel nicht zu verzichten. das Reichsgericht das Urteil bezüglich der Sittenverbrechen, Das Urteil wirkt nicht überzeugend. Auch erscheint das Straf der Gesamtstrafe und der Ehrenrechtstrafe auf und verwies die maß gegenüber dem Umstand, daß tatsächlich niemand geschädigt ist, Sache insoweit an das Landgericht zurück. Soweit die Revision sich außerordentlich hoch. Mag sein, daß die Angeklagte die Entgegen die Verurteilung wegen unternommener Verleitung zum wendungsabsicht schon beim Verstecken des Perlenhalsbandes Meineide richtete, wurde sie verworfen. Die Aufhebung erfolgte fie ist zur Entlastung, die An- wegen eines prozessualen Verstoßes. Während der Vernehmung gehabt hat. Aber nicht Und für diese der Zeugin Frau S. hatte sich der Angeklagte außerhalb des Verflage ist zu ihrer Ueberführung verpflichtet. reicht das beigeschaffte Material nicht aus. Außerordentlich bedenk- handlungsiaales aufhalten müssen. Gegen die Vorschrift des Gesetzes lich erscheint es, auf die Aussagen der lebhaft interessierten Privat- war die Zeugin in seiner Abwesenheit bereidigt worden. Auch war detektivs irgend etwas zu geben. Sie spiegelten der Angeklagten vor, in seiner Abwesenheit der Zeugin das Protokoll über ihre frühere sie wollten bei der Verwertung des Halsbandes zugunsten der An- Aussage vorgelesen worden, ohne daß es nach Wiedereinführung des geklagten behilflich sein. Ja, sie waren es, die die Angeklagte zu dem Angeklagten in den Saal nochmals verlesen worden wäre. Diebstahl anstifteten, wenn man annimmt, die Angeklagte hatte lediglich aus Schabernad und nicht in der Absicht der Zueignung den Schmuc fortgenommen und hat den Diebstahl erst begangen, als sie das Halsband aus seinem Versteck herausholte. Die schlechte Behandlung der Dienerschaft durch die Gräfin macht es glaubhaft, daß die Angeklagte das Halsband nur aus Schikane versteckt hatte.
Die Vernehmung der Angeklagten über ihre Personalien ergibt, daß sie am 15. Februar 1882 in Breslau geboren und katholischer Religion ist. Nach dem verlesenen Eröffnungsbeschluß wird die Steger beschuldigt, am 14. Februar d. J. der Gräfin v. Wartens leben einen Perlenschmuck im Werte von 267 000 M. in diebischer Abficht weggenommen zu haben. Der Vorfigende stellte aus den Atten fest, daß die Angeklagte schon einmal vor etwa sieben Jahren wegen Diebstahls mit einem Tage Gefängnis vor bestraft ist. Bekannt ist aus unseren früheren Schilderungen der Hergang felbft. Der Gräfin Wartensleben war ein Perlenhalsband im Werte bon 267 000 M. abhanden gekommen. Der Verdacht eines DiebStahls richtete fich u. a. gegen die damalige Stammerzofe, die jezige Angeklagte. Die Polizei legte ihr nahe, wie Striminaltommissar Raffe im Termin bekundete, zu erklären, daß sie nur einen Rachealt oder einen Schabernack der Gräfin wegen der vielfachen Schikanen habe spielen wollen, der das aus 14 Personen bestehende Dienstpersonal der Gräfin ausgesetzt war. Sie würde, wenn feine Aneignungsabsicht bestanden habe, straflos bleiben. Der Polizei liege nur daran, daß der Schmuck herbeigeschafft würde. Die Am Dienstag teilten wir eine Gerichtsverhandlung aus München Angeflagte lehnte damals entschieden ab, irgend einen solchen Schabernad gespielt zu haben. Sie wisie von der Entwendung nichts. mit, in der festgestellt wurde, welch' efelerregende Speisen eine Frau Die Angellagte wurde verhaftet, enthaftet, wieder verhaftet und Nöder ihrem Dienstpersonal borsezte. Heute haben wir wieder aus dem bayerischen Lande über ffandalöse Schweinereien bei der Zuwieder enthaftet. Dann wurde versucht, in einem Beleidigungsprozeß bereitung von Speisen zu berichten. Die diesmal vor dem Landfic als Zeugin über den Verbleib des Perlenhalsbandes zu vergericht II geführte Verhandlung betraf die 62 Jahre alte Be nehmen. Der Verfuch mißlang, da der Termin der Bertagung verfiel. fizerin des Gasthofes zur Post in Tölz , Therese Nach der Enthaftung der Angeklagten wendete sich die Gräfin Baer. Der Gasthof zur Post in Tölz war früher eines der Bartensleben an das Privatdetektiv- Institut„ Jus". renommiertesten Gasthöfe des bayerischen Oberlandes. Die durch die Der Inhaber Wilhelm Schulze ließ die Detektivin Rogge aus Glogau fommen. Diese schmeichelte sich in das Vertrauen In seinem Kampfe gegen den Deutschen Metallarbeiterverband Berhandlung zutage geförderten Schweinereien waren derart, daß der Angeklagten ein und machte dann unter falichem Namen den hat Wiesenthal in seinem Blatte„ Der deutsche Metallarbeiter" dem Vorsitzenden ein Gruseln ergriff und ausrief: Brr! Es ist Direktor Schulze und den Privatdetektiv Jänecke mit der Angeklagten einige persönliche Angriffe gegen den Genossen Scherm bom nur gut, daß wir heute nicht zum Essen kommen, der Appetit iſt bekannt. Zwischendurch hatte Rechtsanwalt Marcuse im Auftrage der Deutschen Metallarbeiterverband gerichtet. Scherm hat deshalb eine uns sicherlich allen verdorben! Die angeschuldigte Baer ist eine schr Gräfin Wartensleben 10 000 Mart dem geboten, der das Berlen- Beleidigungsklage gegen Wiesenthal gerichtet, die am Mittwoch vor reiche, aber auch sehr geizige Frau. Geiz und Profitgier waren halsband herbeischaffe. Jänede veranlaßte die Angeklagte unter dem Schöffengericht Berlin- Mitte verhandelt werden sollte. Es fam auch die Triebfeder zu der ihr zur Last gelegten Handlungsweise. allerlei Vorspiegelungen, ihm das Halsband zu verschaffen. Sie aber nur zu Vergleichsverhandlungen, die der Vorsitzende des Ge- Der Poststall wurde der Angeklagten am 1. Mai dieses Jahres als durch die Presse Klagen laut wurden über folle dann 10 000 m. erhalten. Die Angeklagte begab sich dann richts angeregt hatte. Sie dauerten eine volle Stunde und endeten die miserable schlechte Verpflegung der Postillione. Der Baer
nach dem Hause der Gräfin Wartensleben in der Hindersinstraße. ohne Resultat. Jänede beschäftigte den Nachtwächter. Inzwischen holte die Angeklagte Das Berlenhalsband aus dem Bersted unter dem Fensterblech hervor. Sie übergab es dann im Café des Hotels Savon dem Jänecke. Jänecke erhielt dann auch die 10 000 Mart vom Rechtsanwalt Marcuse . As die Angeklagte am folgenden Tage an dem mit Jänecke verabredeten Orte( Ontel Toms Hütte) erschien, um die 10 000 m. in Empfang zu nehmen, erschien der inzwischen benachrichtigte Kriminalkommissar Nasse und verhaftete fic.
Nunmehr erklärte die Angeklagte, und hierbei blieb sie auch im gestrigen Termin, sie habe lediglich aus Rache das Berlenhalsband verstedt, aber es sich feineswegs zueignen wollen. Wenn die Polizei vergeblich in der Wohnung herumgesucht habe, ohne das Halsband zu finden, so tönne sie nichts dafür.
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Gerichts- Zeitung.
Scherm gegen Wiesenthal.
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Efelerregende Speisen.
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Wie aus den Verhandlungen hervorging, hat Wiesenthal in ward nun zur Last gelegt, daß sie mit Maus- und Rattentot durchseßte Suppennudel, Kaffee und 8uder zu= seinem Blatte behauptet, Scherm habe über interne Vorbereitete und den Dienstboten und Gästen vorsegen ließ. gänge in Sigungen der Parteifunttionäre gegen Bezahlung Berichte für bürgerliche Blätter ge= In den Räumen, wo die Speisen und Viktualien aufbewahrt liefert; Scherm habe sich felbft als Judas und wurden, wimmelte es von Ratten und Mäusen. Der Verräter bezeichnet und sei aus der Partei aus- Maustot schwamm auf der Suppe herum, so daß diese geschlossen worden, auch habe Scherm den Deutschen oft einen widerlichen Geruch verbreitete und sich die DienstMetallarbeiterverband dauernd um Geld betrogen, indem er 10 M. boten noch während des Effens erbrechen mußten. Am wöchentlich, die er vom Druder der Metallarbeiter- Beitung" erhalten 30. März warf die Köchin ein stintiges, acht bis zehn habe, anstatt fie dem Verbande abzugeben, neben seinem Gehalt in age altes Schweinsinöchel in den Hundekübel, aus dem der Hofhund fraß. Die Angeklagte Baer sucht die eigene Tasche gesteckt. das Schweinsknöchel aus dem Hundefressen wieder heraus und feste es ungereinigt dem Postillion Feichtner vor. Die Köchin, die das bemerkte, machte den Poftillion darauf aufmerksam, worauf diefer das Schweinsinöcher! dem Zimmermädchen schenkte. Dieses verzichtete aber ebenfalls auf die zweifelhafte Delikatesse. Der Postillion, der Blut tam. Am Neujahrstage bekamen die Postillione einen stinkigen an das Geifern des Hundes dachte, mußte sich derart erbrechen, daß Kalbsbraten. Einmal schickte die Angeklagte Baer ein von Ratten vollständig gernagtes Surfleisch zum Räuchern. Der Megger schickte das Fleisch zurück mit dem Bemerken, daß es für menschlichen Genuß ungeeignet und gesundheitsschädlich sei. Frau Baer scheute sich nicht, diefes von Matten angefreffene Fleisch den Dienstboten vorzustellen. Ebenso waren die Brotlaibe angefressen, die Brotlaibe benutzten die Hunde wiederholt als Lager. Das Gericht verurteilte das alte Schwein zu cinem Monat Gefängnis, zweihundert Mart Geldstrafe und Publitation des Urteils.
Wie leicht jemand ins Irrenhaus kommen kann,
Wiesenthal hat Widerklage erhoben, weil Scherm als Redakteur der Metallarbeiter- Zeitung" in Abwehr der Wiesenthalschen Angriffe schrieb, Wiesenthal fürchte feinen Ausschluß aus der Partei, weil er als Gastwirt auf die In der Verhandlung trat eine Reihe von Momenten Kundschaft der Parteigenossen rechne. Als der Vorsitzende des Gerichts zu einem Vergleich riet, äußerte zugunsten des Einwandes der Angeklagten zutage. Die Angeklagte war gegen ein Monatsgehalt von 50 M. Rechtsanwalt Wolfgang eine als Verteidiger und 6 M. Viergeld angestellt. Die Behandlung bei der Gräfin war des Klägers, diefem liege nichts an einer Bestrafung des Beaber nach ihrer Darstellung für sie und fast das ganze Diensts flagten, sondern nur an der Widerlegung der von Wiesenthal berpersonal nahezu unerträglich. Die Gräfin tyrannisierte, brutalisierte, breiteten unwahren Behauptungen über die Person des Klägers. tadelte und verbitterte die Leute ohne Grund. In der Verhandlung Wenn Wiesenthal seine Angaben widerrufe, dann sei der Kläger damit gab der Kriminalkommissar Naise zu, daß nach zufrieden. Aussage der Dienerschaft das Dienstpersonal bei der Gräfin Wiesenthal nahm von seinen Behauptungen jedoch nur die oftwefelte und es nur durch hohe Gehälter gehalten Angabe zurüd, daß Scherm gegen Bezahlung Berichte der werden kann. Die Gefindevermieterin habe sich schon bezeichneten Art an die bürgerliche Presse geliefert habe. Alles geweigert, der Gräfin überhaupt noch Dienstandere meinte er beweifen zu können. boten zu vermieten. Richtig sei auch, daß das Mädchen Wie Rechtsanwalt Heine feststellte, handelt es sich bei diesen anTrenter wegen der schlechten Behandlung einmal Selbst- geblichen Berichten um eine Angelegenheit, die vor Jahren in mordgedanken geäußert habe und die Dienerschaft unter Barteitreisen besprochen worden ist. Infolge innerer Streitigkeiten sich die Gräfin mit den gemeinsten Schimpfworten hatten sich damals unter den Nürnberger Parteigenossen zwei zeigt der nachstehende Fall. Wegen Täuschung einer Behörde durch bedachte. Borsigender: Die Dienerschaft befam ja Gruppen gebildet, und weil das Parteiorgan den streitenden ein falsches ärztliches Zeugnis ist am 27. Mai vom Landgerichte cin erstaunlich hohes Gehalt. Der Diener Josef bekam beispiels- Gruppen nicht zur Verfügung stand, so benugten sie den liberalen Görlig der Kaufmann Richard Eichstädt zu Gefängnis verurteilt worden. Er war Vormund der wegen Geisteskrankheit in der um Notizen in ihrem Interesse in weise 15 Mark täglich und freie Station. Das ist das Gehalt eines Fränkischen Courier", Regierungsrats in der dritten Klasse.( Heiterkeit.) Einmal ist auch mit Wissen Frrenanstalt Lüben untergebrachten Frau K. Nachdem diese als er die Deffentlichkeit zu bringen. Die Gesindevermieterin Frau Menzel bescherms, der zu einer diefer Gruppen gehörte, in das genannte heblich gebessert entlassen worden war, meldete der Angeklagte dem stätigte gleichfalls auf Befragen, daß das Dienstperfonal der Blatt eine Notiz gekommen über eine Bersammlung, welche An- Vormundschaftsgerichte, daß Frau St. wieder Beleidigungen und Vere Gräfin, auf die sie nicht gut zu sprechen sei, schlecht be- gehörige der anderen Gruppe gegen die Parteifunktionäre abhalten leumbungen gegen ihre Umgebung richte. Das Gericht wies ihn an handelt wurde, und daß sie zeitweilig es abgelehnt wollten. Wegen diefer Notiz ist Scherm aus dem Wahlverein, aber die Irrenanstalt. Er tat es und erhielt einen Schein, mit dem er auf hatte, überhaupt ihr noch Dienstpersonal zu nicht aus der Partei ausgeschlossen worden. Der Wahlverein hielt das Rathaus ging, um Frau S. in die Jrrenanstalt zu bringen. Der Ehemann K. verweigerte aber die Frau. bermitteln. Sie kenne die meisten Jungfern in Berlin : dieses Verhalten Scherms für einen groben Fehler, aber nicht für Der Angeklagte suchte nun einen Arzt auf und sagte ihm, Frau K. fast alle haben schon bei der Gräfin als eine Verfehlung, welche die Ehrenhaftigkeit Scherms berührt. DesJungfern in Diensten gestanden. Bekundet wurde halb beschränkte man sich auf seinen Ausschluß aus dem Verein, ließ fei gemeingefährlich. Darauf stellte ihm der Arzt das gewünschte Zeugnis aus. Dieser hatte aber vor Ausstellung des bon Bediensteten der Gräfin ähnliches. Gerade an ihm aber die Parteimitgliedschaft. dem Tage, an dem das das Perlenhalsband weggenommen Nach dieser Darstellung Heines, die sich auf protokollarische Fest- 3eugnisses Frau S. gar nicht gefehen. Mit diesem wurde, fei auf die Gräfin wegen ihres Verhaltens von der stellungen stützt, wurde dem Beklagten Wiesenthal fottest fuchte nun der Angeklagte die Ueberführung der Fran K. in Dienerschaft start geschimpft. Die Angeklagte habe erklärt, man wohl durch seinen Verteidiger Instizrat Bronter, die Frrenanstalt zu bewirken. Aber Herr S. ging zum Arzt und machte ihm Vorwürfe wegen des Attestes. Der Arzt fam num in müßte der Gräfin mal eins mit der Reitpeitfche wie auch durch den Vorfizenden dringend gedie St.sche Wohnung und jah, daß Frau K. ganz ruhig war. Er auswischen. Zweifellos hätte auch die Angeklagte, wenn fie raten, seine Behauptungen zu widerrufen und sich widerrief daher sein Attest. Der Angeklagte hat von einem falschen gewollt hätte, viel bequemer und unauffälliger mit dem Kläger zu vergleichen, da dem Angeklagten der Wahrheits- ärztlichen Attest Gebrauch gemacht, um der Familie seine Macht als andere Wertgegenstände an sich nehmen können. Bebeweis nicht gelingen fönne. Wiesenthal aber zeigte sich den In seiner Revision führte der Iaft end fielen für die Angeklagte die Darlegungen der Vorhaltungen völlig unzugänglich. Die Vergleichsverhandlungen Vormund fühlen zu lassen. Leute bom Privatdetektivinstitut ins Getvicht. fcheiterten deshalb schon bei diesem Punkt, so daß es zu Ver- Angeklagte aus, er habe nicht annehmen lönnen, daß das Attest Das Reichsgericht erkannte aber am Dienstag Ihnen gegenüber hatte sie eine ganze Neihe nachweisbarer handlungen über die anderen von Wiesenthal in bezug auf Scherm falsch war. Unwahrheiten über ihre Vermögensverhältnisse, über ihre Absicht, nach verbreiteten Behauptungen nicht erst fam. Wiesenthal erklärte, er mit Rücksicht auf die ausreichenden Feststellungen auf Ber= dem Auslande zu verreisen usw., aber auch mitgeteilt, daß sie das wolle den Beweis der Wahrheit antreten und benannte dafür als werfung der Revision. Berlenhalsband genommen habe. Nicht mit Unrecht machte der Ver- Beugen die Reichstagsabgeordneten v. Vollmar und Südekum, teidiger gegen die Belastungen durch die Privatdetektives, denen das Ausschußmitglied des Metallarbeiterverbandes Deifig in ja im vorliegenden Falle die Summe von 10 000 M. Belohnung winkte, Frankfurt a. M. und Verleger Sydo tv. Außerdem machte der geltend, daß auch hier das Shakespearefeche Wort im" Hamlet " anzu- Kläger eine Anzahl Zeugen dafür namhaft, daß die Bemerkung, wenden sei:„ Es seien Leute, die mit dem Lügenköder den auf welche sich die Widerklage stügt, einer Ansicht entspricht, welche Wahrheitstarpfen fangen sollen". Was solche Detektivs, in den Kreisen, die dem Kläger nahestehen, allgemein verbreitet ist. sich in eine Komplicenrolle hineindrängen, in die An- Der neue Termin wird demnächst anberaumt werden. geklagte hineinsuggeriert haben mögen,
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Amtlicher Marktbericht der städtischen Marktballeu- Direktion über Marktlage: Fleisch: den Großhandel in den Zentral- Markthallen. Zufuhr schwach, Geschäft ruhig, Preise unverändert. 28 ild: Zufuhr genügend, Geschäft ziemlich rege, Preiſe fest. Geflügel: Zufuhr ges. Geschäft ziemlich rege, Preise wenig verändert. Butter und Käse: nügend, Geschäft schleppend, Preise befriedigend. Fische: Zufuhr genügend, Geschäft ruhig, Breise unverändert. Gemüse, Obst und Süd. früchte: Zufuhr reichlich, besonders in Blumenkohl. Geschäft flau, Preise gedrückt.
Zu einer gesunden Lebensweise
gehört unbedingt Kathreiners Malzkaffee.