eines Eriverba follen erst noch Verhandlungen von Tatsachen- sofortiger Verhaftung eine gegenüber der betätigten beweisen stattfinden. rohen Gesinnung immerhin noch milde Strafe.
Der 18. März abermals vor Gericht.
den Tod.
Vermischtes.
200 Menschen verbrannt.
Gegen das landgerichtliche Urteil hatte der Beklagte Be= rufung beim Oberlandesgericht Celle eingelegt, die Charlottenburg spielte sich am Mittwoch ein intereffanter Beleidigungs,, Kleinmeister", eine Beleidigung! Vor dem Schöffengericht Eine entsegliche Katastrophe hat sich nach einer telegraphischen aber von diesem zurückgewiesen wurde. Das Oberlandesgericht prozeß ab. Am 9. April 1908 ließ der Schuhmacher Kolb als Bor- Meldung aus Detroit ( V. St. v. N.-A.) dort abgespielt. Dort erklärte nach Anhörung einer Sachverständigenkommission die An- steher der Ortsverwaltung Charlottenburg des Zentralverbandes der wüten an den verschiedensten Orten große Waldbrände, die die Einsprüche der Klägerin auf Grund der§§ 823, 829, 847 B. G.-B. für Schuhmacher ein Flugblatt verbreiten, worin mitgeteilt wurde, daß wohnerschaft start gefährden. Ein von der Ortschaft Presque rechtlich begründet. Nach den Sachverständigengutachten sollen der Schuhmachermeister Hermann Walter die Anerkennung des gele nach Mes gesandter, mit Flüchtlingen besetzter Bahnzug Behandlungen mit Röntgenstrahlen dann unterbrochen werden, Tarifs der organisierten Gehilfen mit den Worten abgelehnt entgleiste und verbrannte. 200 Personen fanden dabe wenn sich rote Flecken zeigen. Das Oberlandesgericht führt nun hätte:" Ich erkenne diesen Lappen nicht an", ferner, daß er auch aus, daß der Beklagte den Stand der Wissenschaft dem Gauleiter des Schuhmacherverbandes, der verhandeln wollte, ebenso kennen mußte wie die Gutachter und daß es mit den Worten:„ Arbeiten Sie bei mir?" schroff die Tür gewiesen Die Cholera. deshalb fahrlässig von ihm gewesen sei, die Behandlung trok der und eine Einladung der Gewerkschaftskommission zu einer VerhandInnerhalb der legten 24 Stunden, bis gestern mittag, wurden Rötungen fortzusehen. Ein Gutachten des Medizinalamts nimmt gehoben, daß Walter früher selbst Mitglied des Schuhmacher- 49 Reuerfrankungen und 21 Todesfälle an Cholera lung über die Sache abgelehnt hätte. Im folgenden war hervorcbenfalls an, daß den Beklagten möglicherweise der Vorwurf der verbandes gewesen wäre, daß seine Existenz von der Arbeiterfund gemeldet. Die Zahl der gegenwärtig Kranken beträgt 882. Fahrlässigkeit treffe, wenn er die Behandlung trop der Rötungen schaft abhängig wäre, und daß er troßdem in dieser Weise die fortsette, es weist aber darauf hin, daß es an Direktive gefehlt organisierte Arbeiterschaft mißachte. Dabei war seine Stellung als Ein Bubenstück. habe. Das Oberlandesgericht erklärt hierzu ferner, daß es den Kleinmeister" in Gegensatz zu seinem Verhalten gestellt, das mit dem eines Gestern früh 1 1hr 30 Min. entgleiste der D- Zug Nr. 44 auf Beklagten trotzdem nicht von Fahrlässigkeit freisprechen könne." größten Kapitalprozen" verglichen worden war. Wegen dieses Flugblatts der Strecke Küppersteg- Mülheim a. Rh. mit Lokomotive und vier Wenn aber die Fahrlässigkeit des Beklagten feststehe, so müsse auch klagte der Schuhmachermeister Walter den Schuhmachergesellen Kolb D- Wagen. Die Entgleisung ist dadurch erfolgt, daß eine Schiene die Widerrechtlichkeit seiner Handlung bejaht werden. Ebenso sei wegen Beleidigung an. Das Gerichte lehnte die Anklage, soweit es sich um die tatsächlichen Ausführungen handelte, ab und lub auch bon ruchloser Hand auf das Gleis aufgewälzt nach den verschiedenen Gutachten der ursächliche Zusammenhang teine Beugen, weil es von vornherein auf dem Standpunkt stand, worden ist. Eine Person ist anscheinend leicht verlegt. zwischen den schweren Verbrennungen und der Röntgenstrahlen- daß der Angeklagte Kolb in Wahrung berechtigter Intereffen ge behandlung anzunehmen. Hervorzuheben sei noch, wenn man sich handelte hätte. Dagegen wurde das Hauptverfahren wegen des ciwa auf einen den Beklagten günstigeren Standpunkt in dieser Wortes, I einmeister" und wegen des Bergleichs mit einem gestern Großfeuer aus. Sofort wurde Alarm geschlagen. Die Beziehung stellen wolle, daß der Beklagte auch in vertrag Stapitalprogen als formeller Beleidigungen eröffnet. licher Hinsicht hafte. Es sei zwischen ihm und der Klägerin Im Hauptverhandlungstermin erklärte der Kläger durch Kinder, welche jede Woche zweimal auf den Feueralarm gecin Dienstvertrag zustande gekommen. Und wenn jemand seine feinen Vertreter Rechtsanwalt Gumpert- Charlotten drillt werden, verließen in musterhafter Ordnung das in Er war Flammen stehende Gebäude. Dienste als Arzt anbiete, so verspreche er stillschweigend, daß er burg , daß es einen Tarif überhaupt nicht gäbe". Revolutionierung der ärztlichen Kunst. die ärztliche Behandlung funstgerecht ausführen wolle. Wenn dann nämlich der Ansicht, daß, weil er den Tarif nicht unterschrieben hatte, der Tarif überhaupt nicht eristiere. Der Verteidiger Rechtsinfolge von Kunstfehlern Schädigungen einträten, so müßte die anwalt eine Berlin hob hervor, daß der Kläger damit Aus Rom wird berichtet, daß das geistliche Tribunal, welches Behandlung so lange als nicht kunstgerecht erfolgt angesehen ja gerade zugäbe, was behauptet wäre, daß er nämlich den von Material zur Seligsprechung Pius IX. gesammelt hat, werden, bis der Arzt beweise, daß er keinen Kunst- ben Gesellen aufgestellten Tarif mißachtet hätte. Der Ver- fürzlich das Ergebnis seiner Untersuchungen veröffentlichte. Folgende Eine französische fehler begangen habe. Dieser Beweis sei hier aber nicht er- teidiger stellte unter Beweis, daß Walter fogar es ab- undertaten werden besonders hervorgehoben. bon dem Tarife auch folgt. Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle wurde bom Be- gelehnt hätte, Dame wurde durch Berührung mit einem Strumpfe des nur Kenntnis ชิน flagten in einer Revision vor dem Reichsgericht angegriffen. nehmen, daß dieser Tarif aber von vielen Meistern formell unter- Bapstes von einem schmerzhaften Beinschaden geheilt. Eine feit Der III. Zivilfenat erkannte jedoch auf Zurüdweisung der schrieben wäre und von anderen wenigstens tatsächlich anerkannt vielen Jahren erblindete Frau aus Ofimo ist wieder sehend gewürden. indem sie die tarifmäßigen Löhne zahlten. Auch über das worden, nachdem ihr ein Stückchen Stoff, daß die Leiche Revision und bestätigte somit das oberlandesgerichtliche Urteil beleidigende Gebaren des Klägers dem Bevollmächtigten des Ver- des Papstes bedeckt hat, auf die Augen gelegt wurde. Durch bandes gegenüber benannte der Verteidiger Zeugen. dasselbe Heilmittel genasen eine Dame aus Senigallia und ein an Kanonikus Don Gustavo Der Anwalt des Klägers hielt eine längere Rede über Hochgradiger. Neurasthenie leidender Am 18. März hatten fich bekanntlich zeitweise größere Menschen- bie Nöte des Mittelstandes und den Terrorismus der Getvert- Mengoni. Eine andere Dame aus Senigallia, die vor Gefichtsmassen in der Nähe des Friedhofes der Märzgefallenen angesammelt, schaften, worauf Rechtsanwalt Heine erwiderte, daß die Nöte des schmerzen fast wahnsinnig geworden war, soll dadurch geheilt und die Polizei hatte in ihrem Eifer, die Menge zu zerstreuen, so auf Kosten der Arbeiter die besseren Arbeitgeber unterböte und daß um den Leib band. Mittelstandes zum guten Teil in der Schmußkonkurrenz lägen, die worden sein, daß sie sich einen Pantoffel des Papstes verkehrte Mittel angewandt, daß sich die Voltsmassen an manchen solche Schmuskonkurrenz gerade durch Tarifverträge beseitigt werden Wenn gebrauchte Strümpfe und Pantoffel derartige Heilungen Stellen mitunter stauten. Wie bekannt, sind hier und da Leute sollte. In dem Ausdruck Steinmeister" läge nichts Beleidigendes, ermöglichen, ist jedem Jünger Aestulaps nur anzuraten, schleunigst aus der Menge herausgegriffen worden, die sich nach Ansicht der denn der Kläger gäbe ja zu, sein Geschäft nur in fleinem Umfange umzufatteln und Strumpfwirker oder Pantoffelmacher zu werden. betreffenden Polizeibeamten irgend einer strafbaren Handlung schuldig zu betreiben und nur Flidarbeit zu machen. Auch der Vergleich gemacht haben sollen. Einer von denen, die die Polizei herausgriff, mit einem Kapitalproken sei so, wie er vorgebracht wäre, keine war der Parteigenosse Pfeiffer, der mit einigen Bekannten auf Beleidigung. dem Wege von der Arbeit nach seiner Wohnung begriffen var und die Landsberger Allee zu passieren hatte, wo er natürlich unter die angesammelte Menge geriet. Ein Bolizeileutnant faßte Pfeiffer am Arm und herrschte ihn an, er solle weitergehen. Ehe Bon der freien Beweiswürdigung" durch die Richter. Pfeiffer aber weitergehen konnte, war er bereits von einem Schutzmann festgenommen und nach der Wache geführt. Was Pfeiffer Bäumer verurteilt, weil er, wie das Landgericht Neustrelitz beZu drei Monaten Gefängnis wurde der Fleischer Anton cigentlich gefrebelt haben soll, das wurde ihm erst durch den Straf- hauptet festgestellt zu haben, 4 M. gestohlen hat. Er war am Erdmann. Der erste Teil enthält: Die tatholische Arbeiterbewegung, Die christliche Arbeiterbewegung in Deutschland, von August befehl bekannt, der ihm eine Haftstrafe von 14 Tagen 28. November 1907 in einer Gastwirtschaft in einem mecklenburger der dritte: Die christ der zweite: Die evangelische Arbeiterbewegung, zudiktiert und ihm groben Unfug sowie Vergehen gegen die Orte. Zugleich versammelte sich dort eine Steuerveranlagungs- liche Gewerkschaftsbewegung, und der vierte Teil: Die chriftlichnationale Straßenpolizei Berordnung zur Last legt.-fommission. Zwei Herren davon machten ein Geldgeschäft glatt, Arbeiterbewegung. Preis broschiert 9 M., gebunden 10,50 M. Berlag 3. Pfeiffer, dem der Rechtsanwalt Theodor Liebknecht bei dem der eine 4,75 M. zurüderhält. Er räumt angeblich nur H. W. Dich in Stuttgart . als Verteidiger zur Seite stand, bestritt in der von ihm be- die 75 Pf. weg und läßt die 4 M. liegen. Die Kommission geht antragten gerichtlichen Verhandlung, fich irgendwie schuldig nun ins Nebenzimmer zur Tagung und als nach einer Weile der gemacht zu haben. Auch der Polizeileutnant Weiß, der Herr sich seiner 4 M. erinnert und sie holen will, sind sie ber- den Großhandel in den Bentral- Markthallen. Marktlage: Fleisch: die Siftierung des Angeklagten veranlaßt hatte, konnte nicht an- schwunden. Nun sagt das Gericht: Das muß der Bäumer gewesen Bufuhr reichlich, Geschäft ruhig, Breise unverändert. Wild : Zufuhr denn er hatte die beste Gelegenheit, das Geld zu nehmen. Es inapp, Geschäft lebhaft, Preise wenig verändert. ſein, Geflügel: Zufuhr geben, daß sich Pfeiffer der bezeichneten Straftaten schuldig gemacht ist äußerst unwahrscheinlich, daß ein Herr der Kommission noch reichlich, Gefchäft nicht lebhaft genug, Preise in Gänsen gebrüdt, sonst gut. Ein neuer Termin wurde anberaumt. Der Schuhmann, mals in die Gaststube gekommen ist. Die Dienstmagd hat aber gesiche: Bufuhr genügend, Geschäft ruhig, Preise wenig verändert. welcher die Siftierung bewirkt hatte, sollte geladen werden. Am sagt, sie habe das Geld nicht gefehen. Nach alledem bleibt nur noch Butter und Käse: Geschäft ruhig, Breise unverändert. Gemüse, Freitag fand die erneute Verhandlung vor dem Bäumer übrig und dem ist die Tat auch zuzutrauen, denn er hat Obst und Südfrüchte: Bufuhr genügend, Geschäft ruhig, Preise be Schöffengericht statt. Der Schuhmann, welcher befunden schon gestohlen! Das nennt sich ein Schuld-, ein Indizienbeweis! hauptet. follte, daß Pfeiffer groben Unfug berübt und die Straßenpolizeiverordnung übertreten habe, hat nicht ermittelt werden tönnen, und Polizeileutnant Weiß fonnte auch diesmal nicht an geben, daß der Angeklagte sich der ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen schuldig gemacht habe.- Angesichts dieser Sachlage beantragte ber mtsanwalt selbst die Freisprechung. Der Verteidiger stellte denselben Antrag unter Hervorhebung der völligen Schuldlosigkeit des Angeklagten. Das Gericht erhob den Antrag zum Erkenntnis.
tabe.
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Das Gericht verurteilte aber doch wegen formeller Beleidigung, die auch in dem Ausbruck„ Kleinmeister" liegen sollte, den Angeklagten zu 40 Mark Geldstrafe.
Verein der Lehrlinge, jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen Berlins und Umgegend. Abteilung 16. Heute abend 8 Uhr bei Weltisch, Markusstr. 47: Bersammlung.
Wandergewerbetreibende zu Berlin . Heute abend 8 Uhr bei
Dräsel, Neue Friedrichstr. 35: Generalversammlung.
Kranken und Sterbekasse der Metallarbeiter.( E. H. 29.) Filiale Berlin 4: Heute abend 82 Uhr bei Merkowski, Andreas straße 26: Bersammlung.
Eingegangene Druckfchriften.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über
Briefkaften der Redaktion.
Und dagegen kann nach dem Gesez das Reichsgericht nicht einmal einschreiten, denn es wies die Revision zurüd, weil man in die freie Beweiswürdigung des ersten Gerichts nichts hineinreden könne und die Revision engt die Strafprozeßnovelle noch ein. Nebenbei ist die Strafe von drei Monaten Gefängnis für 4 M. wochentäglich abends von 7 bis 9% br tatt. wieder ein Ausfluß des drakonischen Rückfallparagraphen.
Wer im Volke den Glauben an die Gerechtigkeit untergräbt, Würden Strafbestimmungen wegen Erhebung überflüssiger der untergräbt das fundamentum regnorum( die Grundlage der Auflagen bestehen und eine zivilrechtliche Haftung der Anklageerheber Königreiche)", so donnerte der Oberstaatsanwalt in Nürnberg vor für solche Fälle, so würde das Heer unberechtigter Strafverfolgungen und ungerechter Verurteilungen erheblich dezimiert werden.
Ein Roheitserzek
faum glaublicher Art beschäftigte gestern die 129. Abteilung des Amtsgerichts Berlin- Mitte.
zwei Jahren gegen gewiffe" Leute. Der Oberstaatsanwalt hat reichliche Gelegenheit, in seinem engsten bayerischen Vaterlande fortdauernd Urteile zu bemerken, die durch die enorm hohen Strafen gegen Arbeiter und Arme sowie durch die auffallend niedrigen Strafen gegen Unternehmer und Wohlhabende auffallen. Wir registrieren wieder zwei Fälle zur Prüfung der Frage, ob auch in Bayern , und zwar nicht minder als in Sachsen oder Oftelbien Klassenjustiz herrscht.
Wegen wörtlicher und tätlicher Beleidigung und gefährlicher Körperberlegung war der Möbel Am Schöffengericht in Wunsiedel ( Oberfranken ) hat am tutscher Franz Arndt angeklagt. Eines Abends im Auguft. dieses Jahres gegen 11 Uhr fam die Kassiererin F. von einem Be- 14. Oktober der Vertreter der Anklage beantragt, einen wegen eines such bei Bekannten von der Rosenthalerstraße her die Elsasserstraße in Erregung gesprochenen Wortes angeklagten Arbeiters zu drei cntlang. Vor dem Hause Nr. 4 wurde sie von dem Angeklagten in Wochen Gefängnis zu verurteilen, welche hohe Strafe notwendig ciner nicht mißanverstehenden Weise angesprochen. Die junge Dame fei, um die Autorität der Fabrikherren zur Geltung zu bringen.- wendete sich empört ab und bedeutete ihm, daß er sich wohl in der am gleichen Tag mußten sich vor dem Gericht der Nachbarstadt Hof Berson geirrt habe. Der Angeklagte ließ trotzdem nicht ab, sondern der Sägewerksbefizer Schöbel und sein akademisch gebildeter Sohn belästigte Fräulein F. durch die gemeinsten Nebensarten. Als die Bedrängte schließlich mit der Polizei wegen schwerer Mißhandlung eines Arbeiters verantworten. Sie drohte, drang A. auf sie ein und schlug sie mehrerr Male hatten die Auffündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Armit der Faust in das Gesicht, so daß sie zu Boden stürzte. beiter zum Anlaß genommen, zu zweien mit Fäusten und Stöcken Diese Szene hatte der zufällig des Weges tommende Schlächter- auf den wehrlosen Arbeiter wie auf ein Stück Vieh einzuhauen geselle Wirsing mitangesehen. Er eilte fofort der mit der Folge, daß dem Arbeiter das Trommelfell eines Ohres zerWeißhandelten zu Hilfe. Der Angeklagte begrüßte ihn da- sprang und er für sein Leben lang an seiner Gesundheit schwer gemit, daß er ihn mit einem Schimpfwort als den Beschützer" der schädigt ist. Wie lautet nun in diesem Fall das Urteil gegen die jungen Dame bezeichnete. Als W. nunmehr mit einer Feststellung beiden Herren? Nicht drei Wochen Gefängnis wie bei jenem drohte, griff Arndt in die Hosentasche und holte einen Revolver 20 und 30 M. Geldstrafe für die heraus, mit dem er ohne weiteres auf Wirsing einen Schuß abgab, Arbeiter für ein Wort, sondern der glücklicherweise fehl ging. Der Bedrohte warf sich sofort auf den ganz besondere Noheit. Dasselbe Gericht( Hof) verhandelte fürzlich Revolverhelden, konnte es aber nicht mehr verhindern, daß der An- gegen einen streitenden Tischler, der einen weiterarbeitenden Kolgetlagte noch einen zweiten Schuß auf ihn abgab, der ihn an legen, der Invalidenrente bezog, darauf aufmerksam machte, daß der Hand verlegte. Es entwickelte sich nun ein heftiges Hand- er unter Umständen seine Rente verlieren könne. Der Arbeiter ergemenge, bei welchem A. noch einen dritten Schuß abgab. hielt drei Tage Gefängnis für diesen wohlgemeinten Rat, der als Das Gericht berücksichtigte bei Abmessung der Strafe, daß es fich Drohung" aufgefaßt wurde. um einen ganz unglaublich rohen und brutalen Erzeß handele und Gerechtigkeit und Justiz ist halt nicht dasselbe! war der Ansicht, daß derartige gewalttätige Burschen im Interesse der öffentlichen Sicherheit auf möglichst lange Zeit unschädlich gemacht werden müssen. Das Urteil lautete deshalb dem Antrage des Amtsanwalts gemäß auf ein Jahr Gefängnis
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Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 3, zweiter Sof, britter Eingang. vier Treppen, Fahrstuhl A Geöffnet 7 the Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Werkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Bis zur Beantwortung im Brieffaften können 14 Tage vergehen. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.
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3. G. 3. Eine Forderung für gelieferte Waren verjährt in zivei Jahren, wenn die Ware für den Privatgebrauch geliefert war. Die Forde rung für einen im Jahre 1905 gelieferten Anzug ist daher mit dem 31. DeBember 1907 verjährt. War die Ware unter Borbehalt des Eigentums geliefert, so tritt die Verjährung nicht ein. War die Ware zum Betrieb eines Geschäfies, zum Weiterverkauf und dergleichen vertauft, so beträgt die Berfährungsfrist vier Jahre. Die Art der Berechnung ist diefelbe. Es würde also die Forderung für einen im Jahre 1905 einem Schneider gelieferten Ballen mit dem Ablauf des 31. Dezember 1909 verfähren. Anerkennung, Klage und dergleichen unterbricht die Verjährung. Seimat 1. 1. Bon der Polizeibehörde. 2. und 3. 1,50 M. Stoften. 4. Ja. J. A. 22. Eine weiterversicherung würde in Ihrem Falle leider unmöglich sein, well weit Stleben berſtrichen find. mehr als zwei Jahre seit dent lebten A. K. 65. 1. Eine Adoption ist nur möglich, wenn Sie keine ehelichen Kinder haben. Sie müßten dann einen gerichtlichen oder notariellen Adoptionsvertrag mit dem Vormunde des Kindes schließen. Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Ferner wäre er forderlich, daß Sie bei dem Vormundschaftsgericht um Dispens von dem Alterserfordernis( 50 Jahre) einkommen. 2. Das Arbeiterrecht" liegt in allen öffentlichen Bibliotheken aus. 23. A. 100. Sie müssen mit dem Arzt sprechen. Sch. 50. 1. Sie können sich im Vertrage ausdrücklich versichern laffen, daß die gekauften Gegenstände Eigentum des Verläufers 2. Dafür gibt es feinen bestimmten Beweis. 3. Ein mündlicher oder sind und könnten die Zahlung der Restrate im Vertrage hinausschieben. schriftlicher Bertrag würde genügen; in Ihrem Falle erscheint es fich des Beistandes eines Rechtsanwalts zu bedienen. zweckmäßig, F. K. 25. Leider ja. O. 2. 78. 1. Ja. 2. Bastiat , Harmonie der Interessen". Gr. 8. 1. 1. Ja. 2. Zunächst müßten Sie beim Amtsgericht Sühnetermin nachsuchen. Alsdann beantragen Sie beim Armenfommissionsvorsteher die Erteilung einer Bescheinigung, daß Sie zur Tragung der Stoften außerstande find. Hierauf reichen Sie dies Attest dem Landgericht ein, fügen das Attest über fruchtlofen Sühneausfall bei, schildern den Sachverhalt, geben die Beweismittel für Ihre Behauptungen an und beantragen Bewilligung des Armenrechts. 3. Falls das Armen recht nicht bewilligt wird, ja. Mt. St. 7. 1. Nein. 2. Ja. 3. Zivedmäßig ist die Erkundigung bei der Heimatsbehörde, bei dem Seemannsamt und bei der letzten Reederet, für die Ihr Bruder gejahren ist. G. 67. Eine Beschlagnahme des auf das einzelne im Waisenhause verpflegte Rind entfallenden Zeiles fann erfolgen. Säwerstädt 138. Die Klage wird voraussichtlich abgewiesen oder der Beklagte freigesprochen werden, weil die Aeußerung in Wahrnehmung berechtigter Interessen(§ 193) gemacht ist. G. 3. 123. Eine Klage auf Schadenersat erscheint nicht völlig aussichtslos. Lassen Sie sich zweds Anstrengung derselben das Armen recht bewilligen. S.. 10. Die Kirchensteuern find in Berlin bon 1200. an zu zahlen. G. B. 101. 1. Ja.. 2. Nein. 5. R. 31. Die Ziehleute wären zum vollen Ersatz der zerschlagenen Scheibe berpflichtet. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, wenn nicht etwa Jhr Mietsbertrag eine dahin auszulegende Bestimmung enthält. D. N. Nein.
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