Aus der Partei.
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Maroflaner bei Dgla Berida westlich von Jgli ein. Der Feind aber falsch. Der§ 153 der Gewerbeordnung sei älter wie die Bee facht große Symphoniekonzerte, mit Weingartner und Wahler als wurde zerstreut und ließ 25 Tote auf dem Blaze. Ein französischer Stimmungen des Strafgesetzbuches über den Versuch zu einer Straf- Dirigenten, und berühmten Solisten, wie Banzner, als Mitwirken Leutnant und fünf eingeborene Soldaten wurden verwundet, darunter tat. Ob der Gesetzgeber bei der Gewerbeordnung durch das Wort den, beranstalten. Die Organisationen der Musiker hätten es schon awei tödlich. Bersuch" dasselbe gemeint habe, sei höchst zweifelhaft. Am meisten bisher finanziell unterstüßt, und würden darin solange fortfahren, zweifelhaft sei aber, ob die Gewerbeordnung, wie das Reichsgericht bis der Kampf, in dem die Ehre des Verbandes und des ganzen hineininterpretiert habe, zum Ausdruck bringen wollte, daß auch Standes engagiert sei, siegreich beendet wäre.( Lebhafter Beifall.) ein Versuch mit untauglichem Mittel oder am untauglichen Objekt Auf Vorschlag des Leiters des internationalen Sekretariats, in Betracht käme. Das Kammergericht sei der Meinung, das Seiz- Paris , beschloß der Kongreß, den Mitgliedern des Münchener Wort Versuch gemäߧ 153 der Gewerbeordnung sei so aufzufassen, Tonkünstlerorchesters, die mit Mut und Ausdauer für ihre gerechte Sinne des§ 152 nicht geglüdt fein brauche, um zur Verurteilung tuung darüber Ausdrud zu geben, daß der Boykott der Münchener daß die Bestimmung zur Teilnahme an einer Verabredung im Sache fämpften, ein Sympathietelegramm zu senden, der Genug zu kommen. Es sei weiter der Meinung, daß die Art und Weise, Presse unwirksam geblieben sei und aufgehoben werden mußte, und wie jemand bestimmt werden sollte, an solcher Verabredung teil- ihnen aus der Kaffe des internationalen Sekretariats eine größere zunehmen, zu seiner Kenntnis gekommen sein müsse. Darum müsse Summe zur Unterstübung zu senden. Bon allgemeinem Interesse nachgeprüft werden, ob die ehrverletzenden Worte auch von den Ar- ist dann noch die Stellungnahme des Kongresses zur Alkohol. beitswilligen gehört worden seien. frqge. Der Kongreß beschloß, die Mitglieder der Internationalen Organisation in Wort und Schrift über die Schäden des Alkoholis. mus aufzuklären, und mit aller Kraft dahin zu wirken, daß Alkohol nie als ein Teil des Lohnes angesehen werden dürfe. Im übrigen beschäftigte sich der Kongreß eingehend mit dem Ausbau der nationalen und internationalen Organisation des Musikerstandes.
Straffonts der Preffe. Genosse Hanke wurde wegen Beleidigung einiger Brotektoren der gelben Gewerkschaften in Neu- Streliß zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Der infriminierte Artikel hatte die Gelben und ihre Gönner ins rechte Licht gesezt. Wegen eines einzigen Wortes erfolgte die Verurteilung.
Boylottprozesse und kein Ende. Der Kampf um VersammlungsLokale im Erzgebirge , der seit Jahren mit aller Erbitterung und Bähigkeit von unseren Genossen geführt wird, führte am Freitag sechs Genossen vor das Amtsgericht in 8wönig, weil sie ein Lokal in Thalheim boykottiert haben sollen. Die Amts hauptmannschaft hatte ihnen Strafmandate von je 100 Mark zugesandt, worüber nun das Gericht in Zwöniz entscheiden sollte. Die Gewerkschaftsbeamten Genossen Reichelt und Pokorny befamen ihre Strafen auf 75 und 60 Mart herabgesetzt. Ein anderer Genoffe hat nur 25 Mark zu zahlen, zivei andere, darunter der Vorsitzende des Wahlvereins im 19. Reichstagswahlkreis, wurden freigesprochen.
Soziales.
Eine gutdotierte Filialleiterin.
Vor der I. Kammer des Kaufmannsgerichts zu Berlin wurde ein Rechtsstreit verhandelt, der eingehender Erörterung bedarf. Frau M. war von dem Bädermeister Boche in Schöneberg , der in Berlin mehrere Filialen unterhält, als Filialleiterin bei einem monatlichen Gehalt von 50 War engagiert. Bei diesem geringen Gehalt mußte die Filialleiterin aber noch volle Berantwortung für eventuelle Mantos tragen. Wie leicht im Laufe eines Monats in einer Bäckereifiliale, in der nur eine Person tätig ist, das eine oder andere Stüdchen Ware fortkommen tann, darüber braucht wohl kaum noch ein Wort verloren werden.
Im Monat August hatte nun die Frau M. ein Manto von 32 Mart. Dieser ganze Betrag wurde ihr von dem Gehalt ab= gezogen, so daß die Filialleiterin auf diesen Monat bare 23 Mart ausgezahlt erhielt( das Gehalt war inzwischen auf 55 Mark erhöht worden). Allerdings hat sich die Filialleiterin diesen Abzug gefallen lassen, denn sie wußte in dem Augenblick nicht, wie sie sich zu verhalten hat. Als nun die Frau M. am 18. September diese " hochdotierte" Stellung aufgab, stellte sich wieder ein Manto, und zwar diesmal von 15 Mart heraus. Auch dieser Betrag wurde von dem Gehalt abgezogen. Alsdann mußte Frau M. dem Prinzipal ein Schriftstück unterschreiben, wonach fie feinerlei Ansprüche an
ihn hat.
Gewerkschaftliches.
Unternehmerterrorismus.
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Der Gesamtverband Deutscher Metallindustrieller, Der nächste internationale Musikertongreß findet 1910 in Brüssel Berlin , versandte an seine Mitglieder folgendes Geheimzirkular:
,, Rundschreiben Nr. 194 pro 1908, Oftober. Hierdurch teilen wir Ihnen mit, daß bei der Firma Alluminiumwert Gößnik, T. W. Müller u. Co., Gößnitz ( S.-A.), nachstehend aufgeführte Arbeiter in den Ausstand getreten find, weil genannte Firma fich weigerte, einen Tarifvertrag abzuschließen. ( Folgen die Namen von 18 Arbeitern.) Wir bitten, diese alle von obiger Firma kommenden Arbeiter bis auf weiteres nicht einzustellen."
statt.
Die Gold- und Silberarbeiter
haben am Freitag, gemäß dem Beschluß der Versammlung vom Donners tagabend, in den einzelnen Betrieben eine Erklärung der Arbeitgeber zur Tariffrage verlangt. In einer Vertrauensmännerversammlung, die am Sonnabend im Gewerkschaftshause statt fand, gab Otto Handle bekannt, daß das Resultat des ersten Tages ein recht befriedigendes genannt werden kann. 19 Firmen, die insgesam 168 Arbeiter bes schäftigen, haben die verlangte Unterschrift geleistet, durch welche der Wenn Arbeiter zum Boykott auffordern oder sich be- bisherige Tarif auf ein weiteres Jahr anerkannt wird. Bei der Firma be- petersfeld haben die Arbeiter in einer Werkstattbesprechung mit mühen, von bestreiften Orten und Plägen den Zuzug fremder 29 gegen 8 Stimmen beschlossen, am Montag mittag die Arbeit Arbeiter fernzuhalten, dann ist es teine Seltenheit, daß sich niederzulegen, falls der Tarifs nicht unterschriftlich anerkannt Staatsanwälte finden, die gegen die Frevler einschreiten. wird. Bei der Firma Freund und in verschiedenen Oder wenn gar Arbeiter an ihre Kameraden Listen versenden anderen Betrieben find die Arbeiter ebenfalls entschlossen, wollten mit den Namen von Arbeitswilligen und der Auf- vor der Arbeitsniederlegung nicht zurückzuschrecken, falls ihrem ges forderung, mit diesen nicht zusammenzuarbeiten, dann rechten Verlangen nicht entsprochen wird. In den nächsten Tagen viele wichtigen Werkstattsprechungen stattfinden, würden unsere Gutgesinnten" über den Terror zetern, den und es wird von dem Entgegenkommen der Arbeitgeber abhängen, die Arbeiter ausüben. ob die Differenzen friedlich geschlichtet werden können. Der Deutsche Metallarbeiter Verband hat Berlin für Gold- und Silberarbeiter gesperrt. Arbeiterfreundliche Blätter werden um Abdruckt gebeten.
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Wenn aber der Gesamtverband Deutscher Metallindustrieller seine schwarzen Listen mit der Berfemung und Aechtung ehrlicher Arbeiter in alle Orte sendet, dann ist solches ganz in der Ordnung!
Und das nennt man gleiches Recht für alle!!! Berlin und Umgegend.
Achtung, Töpfer! Die Firma Gustav Brunner in Königs Wusterhausen hat den zurzeit bestehenden Lohntarif für KönigsWusterhausen und Umgegend gekündigt und verlangt, wir sollen mit ihr einen niedrigeren Tarif eingehen. Dem tönnen wir nicht stattgeben und verhängen somit über die Firma die Sperre. Die Verbandsleitung.
Ein internationaler Musikerfongreß
werden noch
Deutfches Reich. Massenkündigung.
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Am 15. d. M. wurde auf der Zeche Biltor", Schacht II, im Dortmunder Revier über 90 Bergleuten ganz unber mittelt die Arbeit gekündigt. Diese Leute, welche zur Belegschaft der Zeche gehörten und auch von der Zeche entlohnt Nunmehr klagte die frühere Filialleiterin bei dem Kaufmanns. wurden, standen in Diensten der Firma Deilmann, welche für die gericht zu Berlin gegen den Bädermeister auf Auszahlung der einZeche„ Biktor" die Gesteinsarbeiten ausführte. Nun hätte die Zeche behaltenen 47 Mart. Die Klägerin behauptet, daß ihr an dem ja wohl, wenn die Gesteinsarbeiten beendet oder gestundet werden Manto feine Schuld beizumessen sei. Es sei nach Lage der Sache sollten, die Leute zur Kohlengewinnung benußen oder sonstivie bes sehr leicht möglich, daß öfter zu wenig Ware in die Filiale geschäftigen können. Das hat die Verwaltung der Beche aber strikte abliefert worden ist. Sie selbst habe noch keine Filiale geleitet, wußte tagte gestern in Berlin . Der der Generalkommission angeschlossene gelehnt, die Leute werden entlassen. Hätte die Zechenverwaltung den deshalb auch nicht so Bescheid, um die eingelieferten Waren jo zu teiligt. Dafür tagten die sogenannten„ blauen" Wufiter in hol- dann wäre die Sache weniger schlimm gewesen, weil sie sich anderweitig Zentralverband der Musiker war an der Veranstaltung nicht be- Leuten von ihren Absichten zu Anfang des Monats Kenntnis gegeben, fontrollieren, wie es vielleicht erforderlich war. Die Klägerin führte unter Tränen ferner an, daß sie durch die wiederholten Ab- defter Eintracht mit den" Syndikalisten ", deren Temperament jie um Arbeit hätten bemühen können. Da ihnen aber erst am 15. des züge in den fümmerlichsten Verhältnissen gelebt hat. Sie hat die vergeblich zu dämmen vermochten. Den wichtigsten Gegenstand der Monats die Kündigung mitgeteilt wird, tommt das einer Maß nur einigermaßen überflüssigen Sachen versetzen müssen, um durch- Beratungen bildete die Bekämpfung der Konkurrenz regelung gleich, weil ja ein Abkommen der Zechenherren bezukommen. Endlich betonte auch die Klägerin, daß der beklagte Musikerverbandes, Stempel- Berlin, führte aus, daß die neuen Monats um Arbeit nachfragen. Die Kündigung wird für die meisten Der Vizepräsident des Deutschen steht, daß Leute nur angelegt werden, die vor dem 15. jeden Bäckermeister mit anderen Filialleiterinnen aus seinem Geschäft friegsministeriellen Bestimmungen über das Spielen der Militär- Betroffenen einen Hinaus wurf auf die Straße bedeuten. in ähnlicher Weise verfahren sei. Nach der Beratung des Gerichts erklärte der Vorsitzende, musiter ihnen das gewerbliche Spielen nur mit Genehmigung des Die Sache wird erst in die richtige Beleuchtung gerückt durch die Regimentstommandanten gestatteten. Deffen Erlaubnis jolle von Tatsache, daß noch im vorigen Monat auf derselben werden kann. Dadurch, daß die Klägerin bei ihrem Austritt dem Fall zu Fall erteilt werden, aber nur dann, wenn keine dienſtlichen Beche eine große Zahl fremder Arbeiter einPrinzipal ein Schriftstid unterzeichnete, wonach fie feinerlei An- Interessen verlegt würden, die Art der Veranstaltung für Militär- gestellt wurden, bie jest Gefündigten aber meist sprüche an ihn mehr hat, hat sie sich jedes Rechtsanspruchs begeben. perfonen angemessen sei, und keine berechtigten Klagen der Zivil- erfahrene einheimische Arbeiter sind. Der beklagte Bäckermeister zahlte hierauf infolge vielen Bu- musiker über die ihnen erwachsende Konkurrenz zu befürchten seien. So wird gegenwärtig wieder mit den Bergleuten umgesprungen, redens seitens des einen Beisitzers der klagenden Frau M. 10 Mart rob dieser entgegenkommenden Bestimmungen habe sich die Lage bis... Man fennt ja das alte Lied.
aus freien Stüden.
Unferes Erachtens war seitens des Vorfißenden eingehend zu prüfen, ob in dem von der Klägerin unterzeichneten Schriftstück etwa ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt. Der§ 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt nämlich:
Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis zu der Leistung stehen.
der Militärmusiker.
Hustand.
Die Aussperrung der Buchbinder in Stockholm und Eskilstuna dauert jetzt dreizehn Wochen. Die Arbeitgeber hatten offenbar er wartet, daß der Mietebetrag beim Quartalswechsel die Aus gesperrten mürbe machen würde, haben sich aber darin getäuscht. Die Arbeiter und Arbeiterinnen zeigen keinerlei Neigung, sich den Wünschen der Arbeitgeber zu unterwerfen. Der Staatsbeamte zur Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten im Stocholmer Bezirk hat dieser Tage von neuem versucht, zu vermitteln. Seine Bemühungen waren jedoch erfolglos, da die Arbeitgeber nun jede Lohnerhöhung
der Zivilmusiker feineswegs gebessert und die Konkurrenz der durch die Konzerte der Militärkapellen in den letzten 10 Monaten Militärkapellen keineswegs abgenommen. In Dortmund seien den Zivilmusikern 70 000 W. verloren gegangen. In Königsberg sei eine Regimentskapelle auf nicht weniger als drei Monate beurlaubt worden. Die Zivilmusiker müßten also nach wir vor mit aller Straft darauf dringen, daß der Reichstag ein absolutes Verbot des gewerblichen Musizierens der Militärmusiker herbeiführe. rebost( Frankreich ) spricht seine höchste Verwunderung darüber aus, daß in Deutschland Militärkapellen in Uniform gegen Entree Streichorchester spielen. In Frankreich litten die Zivilmufiter ja auch unter der illoyalen Stonkurrenz der Militärmusiker. Wenn das aber soweit ginge, wie in Deutschland , würden die Zivilmusiker ablehnen. einfach bei der ersten besten Gelegenheit das Militär mit Stöden von der Bühne herunterhauen. Die ewigen Besuche bei den
Die Stlägerin hat sich zweifellos in sehr bedrängten Verhält. Ministern hätten gar keinen Zwed. Man bekomme nur leere Ber - Letzte Nachrichten und Depeschen.
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Mobilmachung.
1. Proflamierung Bulgariens zum Königreich. 2. Annegion Bosniens und der Herzegowina.
3. Die Verbindlichkeit der Anteilnahme an der türkischen Staatsschuld und anderer finanzieller und politischer Verbindlichkeiten.
nissen, in der Notlage, befunden. Dies geht schon daraus hervor, sprechungen. Kein anderer Bürger, der seine Dienstpflicht im daß fie Sachen verjeßen mußte, um ihren Lebensunterhalt zu stehenden Heer erfülle, könne daneben seinem bürgerlichen Geschäft fristen. Es hat ihr offensichtig an den paar Mark Restgehalt sehr nachgehen. Es sei eine lächerliche Zumutung an die Steuern gelegen, und in diefer Notlage hat sie die Unterschrift geleistet. zahlenden Musiker, die Kosten mit aufzubringen für die Unter- Konstantinopel, 17. Oftober.( Meldung der Agence Üngültig war demnach die Unterschrift, ungültig aber auch der haltung ihrer Konkurrenten. Gegen eine solche schreiende Un Havas".) Die ottomanische Regierung hat die Mobili. Passus, der die Klägerin für jedes Manto, unbeschadet, ob ein Ver- gerechtigkeit sei die antimilitaristische Methode der fierung des anatolischen Armeekorps an schulden auf ihrer Seite vorlag, haften ließ. Man ging nicht zu weit, i retten Attion immer wirksam.- Demgegenüber wurde geordnet. wenn man ferner auch die Abrede über die geringe Entgeltshöhe von den Engländern und den Desterreichern erklärt, daß sie nur von 50 Mart, namentlich als gleichfalls den guten Sitten wider- auf legalem Wege vorgehen könnten. Die Mißstände bei ihnen Die türkischen Programmpunkte. sprechend, erachtete und eine billigere Höhe an deren Stelle sette. feien allerdings auch ungeheuer groß. In England habe ein Das Gewerbegericht in Stuttgart traf den Sinn des Gefeßes Regiment, das zum Manöver ausrückte, sich von der Kapelle des Konstantinopel , 17. Oktober. ( Meldung des Wiener t. t. besser, als es am 26. April 1900 eine Vertragsbestimmung als un- Waisenhauses aus Dover herausgeleiten lassen müssen, weil die Telegr.- Korr.- Bureaus.) Der Minister des Aeußern, Tewfik gültig erachtete, welche nur 25-30 Mart Monatslohn einer Regimentstapelle gerade in einem Badeort Konzerte gab. Bascha, erklärte einem Redakteur des„ Tanin", daß die Pforte Näherin verhieß und an die Stelle des so niedrigen Lohnes einen Ferrarini erwidert, daß die syndikalistische Methode der Fran- das bekanntgewordene Konferenzprogramm nicht an, angemesseneren sette. aosen in Italien einen vollen Erfolg erzielt. Seine syndikalistische nehme; die türkischen Programmpunkte feien: Ueberzeugung verbiete ihm, bei den Ministern herumzubetteln oder Bersuch mit untauglichem Mittel bei Streifvergehen. zu warten, bis es den Herren Barlamentariern gefällt, eine schöne Anfang März hatten die Hilfsarbeiter der Eisengießerei von Rede für die Galerie auch einmal über die Militärmusifer zu Hartung in Berlin die Arbeit niedergelegt, weil ihnen der Lohn halten. Der Regimentskommandeur, der etwa in Italien Militär. berkürzt worden war. Die Lüde wurde durch Angehörige der musifern zu spielen erlaubte, wo die Zivilmufiler ein Lokal gegelben Gewerkschaft ausgefüllt. Die übrigen Arbeiter erklärten sperrt hätten, würde zum mindesten öffentlich ausgepfiffen werden. sich dann mit den Streifenden solidarisch, indem sie es ablehnten, Dant diesem Vorgehen gäbe es in Italien die Konkurrenz der mit dem von den neuen Arbeitern herangeschafften Material zu Militärmusifer nicht mehr. Wenn dieses Vorgehen auch anfangs arbeiten. Sie wurden darauf ausgesperrt. An mehreren Tagen einige Jahre Gefängnis fosten würde, so werde doch der öffentliche Der Minister des Aeußeren gab zu, daß die Pforte in Erfanden nun Ansammlungen vor der Fabrik statt. Eines Abends Standal den Kriegsminister zwingen, das gewerbliche Konzertieren wägung gezogen habe, die Konflikte mit Desterreich- Ungarn hielt sich auch Menz dort auf. Als die Arbeitswilligen von Schuß der Militärkapellen zu verbieten. Der Kongreßvorsitzende Bogel und Bulgarien direkt zu regeln, sie habe aber noch keinen leuten hinausgeleitet wurden, hörte der anwesende Polizeileutnant( Deutschland ) entgegnete, daß diese Methode für Deutschland schon Beschluß gefaßt. Die Nachricht über die ablehnende bulhinter sich das Wort Gesindel, und als er sich umdrehte, hörte er, deswegen unannehmbar sei, weil Deutschland ein Militärstaat wäre, garische Note bezüglich der Orientbahn sowie die Meldung, wie M. das Wort Gesindel nochmal ausstieß. Das Landgericht in dem die Militärmusik beim Publifum viel Sympathien genieße. als Berufungsinstanz verurteilte demnächst M. wegen groben Un Jebe illegale oder gewaltsame Handlung der Zivilmusiker würde daß Serbien Deputationen zu den Signatarmächten sendet. fugs und wegen Uebertretung des§ 153 der Gewerbeordnung zu also von der öffentlichen Meinung aufs schärffte verurteilt werden. haben die Türkei sehr erregt. einer Woche Gefängnis. Beide Vergehen sollten zugleich in den Eine Ginigung über die Methode des Vorgehens in den verschie Ausrufen liegen. Den§ 153 G.-O. follte Angeklagter dadurch denen Ländern tam also nicht zustande. hingegen nahm der berletzt haben, daß er durch Ehrberlegung versucht habe, die Ar Kongreß einstimmig einen Protest gegen das gewerbliche Konzer Betersburg, 17. Dober.( 2. T. B.) In den legten vierund beitswilligen zu bestimmen, an einer Verabredung behufs Er- tieren der Militärmusiter an. Es sei Pflicht des Staates, feine langung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen teilzunehmen. steuerzahlenden Bürger in der Ausübung ihres Gewerbes zu schüßen. avanzig Stunden, bis heute mittag, wurden 52 Reuerfrankungen Dem Landgericht genügte es festzustellen, daß nach der Stärke des Jm wirtschaftlichen Interesse der vielen Tausende von Musikern und 21 Todesfälle an Cholera gemeldet. Die Gesamtzahl der Tones anzunehmen wäre, daß die Arbeitswilligen die Worte hören und ihrer Familien sei das absolute Verbot der gewerblichen Kranken beträgt 852. Seit Beginn der Seuche erfrankten in Peters burg 7426 Personen, es starben 3009, während 3565 gefund wurden. sollten, nicht daß sie sie wirklich gehört hatten. Aus diesem Grunde Mlitärmusik zu fordern. hob der erste Straffenat des Kammergerichts am 15. b. M. auf die Weiter beschäftigte sich der Kongreß mit der Frage des Petersburg, 17. Oktober. ( W. T. B.) Das Gouvernement Revision des Angeklagten die Vorentscheidung auf und verwies die Münchener Keim- Orchesters. Borsigender Bogel teilte Tobolst ist für cholerabedroht, der Kreis Archangelsk für Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Land- mit, daß der wirtschaftliche und fünstlerische Kampf der Mitglieder choleragefährlich erklärt worden. gericht zurüd. Begründend wurde ausgeführt: Das Landgericht des ehemaligen Keim- Orchesters noch nicht beendet sei. Wenn auch fcheine anzunehmen, daß es zur Verurteilung des Angeklagten Hofrat e im von der Bildfläche verschwunden sei, so sei doch an schon genüge, wenn er bei jenen Ausrufen nur den Willen hatte, seine Stelle der Konzertverein München getreten, der mit Hilfe die Arbeitswilligen zum Anschluß an eine Verabredung oder Ber - seiner sehr reichen Gönner das. Tonkünstlerorchester, das sich aus Amnon , 17. Oftober.( W. T. B.) In Tschang- tschou( Awang einigung im Sinne des§ 152 zu bestimmen, und daß es nicht den Mitgliedern des früheren Seim- Orchesters gebildet habe zu tung) find 300 Menschen während eines Taifuns ums Leben barauf antame, ob die Leute es hörten. Diese Auffassung wäre ruinieren suche. Das Tonfünstlerorchester werde in diesem Winter gekommen. Berantw. Rebatt.: Georg Davidfobn, Berlin . Inferatenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Berlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW
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-Die Cholera.
Chinesischer Wirbelstürm.
Bierzu 5 Beilagen