bflichten, 10 Proz. des Reingewinns bei den Grdarbeiten, mindestens| Ausbeutung der Notlage in den verschiedenen Fällen nachzuweisen. I nicht immer genau genommen zu werden. Der Konfektionär aber 30 000 W., an Wallenborn bis zum Juli 1907 zu zahlen. Das Dann sei aber das Urteil schon deshalb nicht zu halten, weil Ge- schreibt dazu: Unternehmen soll jetzt schon über 300 000 m. Gewinn abgeworfen werbsmäßigkeit angenommen sei und doch Einzelfälle dem Strafe Mit der Ausdehnung des Geschäftsschlusses geht der Charakter haben. Auch bei diesem Geschäfte übernahmen Wallenborn und maß zugrunde gelegt seien. Sines schließe hier das andere aus. der englischen Geschäftszeit völlig verloren, und Chefs wie AnKaufmann Gewinn und Verlust zu gleichen Teilen. Auch er beantragte die Aufhebung des Urteils. Die gestellte kommen bei diefer Einrichtung vom Regen in die Traufe. etwa 40 prozessualen Rügen wurden, da die materiellen bereits was über diese festgesetzte Beit gearbeitet wird, gefchicht das Schicksal des Urteils entschieden, gar nicht vorgetragen. Das wie es leicht erklärlich meist mit Unluft und InteresselofigReichsgericht hob das Urteil im vollen Umfange auf und feit und hat daher wenig Nuzen für das Geschäft. verwies die Sache an die Vorinstanz zurüd. In der Begründung liegt in den meisten Fällen aber nur an einer Kleinigkeit wurde gesagt, das Urteil leide hauptsächlich an dem Fehler, daß im Gesamtbetriebe, und es bedarf nur einer minimal bereine Mehrheit gewerbsmäßiger Delikte angenommen änderten Dispositionsweise, um bei einigermaßen gutem Willen worden sei. Auch bedürfe es einer flareren Darlegung, daß eine einen Geschäftsschluß mit militärischer Bünktlichkeit herbeizuführen, Ausbeutung vorliege. Bezüglich der Weittäterschaft Rauf der zur Erhaltung der Gesundheit und im Interesse einer frischen manns lägen keine durchgreifenden Bedenten vor, das sei Tatfrage Arbeitsfreudigkeit als geboten erscheint. Eine richtige Einteilung, und vom ersten Gericht zu entscheiden, dagegen scheine im Falle ein rechtzeitiges Beginnen mit dem Anfagen und Aufarbeiten der Firnhaber nur Vermittlertätigkeit borzuliegen. Das Urteil habe Storrefpondenz, der Fakturen und Batete, den Frachtsendungen, dem auch aufgehoben werden müssen, soweit es Löwenstein betrifft. Abfertigen der Arbeiter usw. Kann mit Leichtigkeit den Anlaß geben, Denn, wenn auch die Begünstigung ein selbständiges Vergehen fei, daß die so beliebte englische Geschäftszeit nicht mit dem gefürchteten so müsse diesem doch ein anderes vorausgehen. Fällt aber dieses, deutschen Schluß in Verbindung gebracht wird." so fann nicht von Begünstigung gesprochen werden. Auch in dem Die Verhältnisse würden bedeutend günstiger liegen, wenn die Betrugsfalle fam das Reichsgericht zur Aufhebung, weil der rechts- Angestellten nicht allzu indifferent der Organisation gegenüber widrige Vorteil nicht nachgewiesen sei.
Im vierten Falle handelte es sich um den Leutnant& irnhaber vom Infanterieregiment Nr. 61. Dieser hatte Verpflich tungen in Höhe von 15 000 h, die er los werden wollte, da von einer Seite schon mit Anzeige beim Oberst gedroht worden war. Er erhielt dann auch von Wallenborn gegen zwei Hypothekenbriefe 1000 m. Er mußte aber ein Grundstück von 82 000 Mt. übernehmen, was er auch nach langem Bögern tat. Kempe erhielt hierbei für Vermittelung des Hausfaufes 5 Proz. Provision. Das Haus war nach der Annahme des Landgerichts nicht soviel wert; es war auch unbewohnt und kostete viel an Reparaturen usw. Schließlich flagte dann Firnhaber wegen wucherischer Ueberborteilung auf Aufhebung des Vertrages; es tam aber zu einem Vergleich, bei dem er sich gegen Rüdgabe des Grundstüdes zur Zahlung einer Entschädigung Das sind die Fälle, in denen das Gericht den Tatbestand des Wuchers angenommen hat.
bon 1200 m. verstand.
Aus Induftrie und Handel. Höherer Reingewinu, geringere Dividende.
Dem Angeklagten Kaufmann wird nun noch ein Betrug zur Laft gelegt. Er hatte dem Gastwirt Mombach versprochen, ihm ohne Entschädigung eine Hypothek zu verschaffen. Nach Abschluß des Geschäftes legte er dem M. ein Schriftstück zur Unterschrift vor mit der Bemerkung, es habe nichts zu bedeuten. M. las es aber doch durch und fand, daß er sich zu einer Provision Die Harpener Bergbaugesellschaft, deren durchschnittliche Arbeitervon Prozent verpflichten solle. Als er sich darauf einzugehen weigerte, drohte Kaufmann, er werde sonst die Gläubiger beran- zahl auf 28 542 für das legte Jahr angegeben wird, schüttet, wie Tassen, das Geld nicht zu zahlen. bereits berichtet, diesmal" nur" 11 Broz. Dividende aus. Für das Vorjahr find 12 Broz. verteilt worden. Es wäre aber falich, anzunehmen, die Gesellschaft hätte für das letzte Jahr ein absolut oder relativ schlechteres finanzielles Ergebnis erzielt als im Jahre 1906/07. Der Meingewinn ist vielmehr von 21% Millionen Mart auf 24%, Millionen Mark gestiegen und der pro Arbeiter erzielte Reingewinn hob sich von 850 M. auf 865 m.
Als der Buchhalter Löwenstein die Nachricht von der Verhaftung Kaufmanns erhielt, nahm er sofort eine Anzahl wichtiger Bücher, die als Belastungsmaterial dienen konnten, mit in feine Wohnung, wo ein Teil derselben später vorgefunden wurde. Dadurch soll er sich der Begünstigung schuldig gemacht haben. Bei Festfehung des Strafmaßes hat das Gericht angenommen, daß Kaufmann und Wallenborn übereingefommen waren, gewerbsmäßig Buchergeschäfte zu machen; es hat mehrere Einzelfälle und nicht ein fortgesettes Delitt angenommen.
Arbeitsmangel in Waggonfabriken.
Ständen.
Briefkaften der Redaktion.
Geöffnet 7 libe
Die furinifme Evrechftnude findet Lindenstraße Nr. 3, gweiter Sof, britter Eingang. vier Treppen, Fahrstuhl wochentäglich abende von 7 bis 9% 11hr statt. Sonnabende beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Aufrage ist ein Buchstabe und eine 3abl als Wiertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Bis zur Beautwortung im Briefkasten können 14 Tage vergehen. Eilige Fragen trage man in der Svrechstunde bor. A. B. 100. 8wedmäßiger ist es, Sie schiden das Kind zunächst in die Fortbildungsfchule und nehmen später Rücksprache mit dem Lehrer, ob der ebertritt in eine andere und in welche zwedmäßig ist.
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2. 2. 28. 1.
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bis 3. Ihre Fragen find ohne Einsicht in das Vereinsstatut nicht zu be antworten. Wiederholen Sie dieselben eventuell unter Uebermittelung des Statuts. 4. Nein. 5. S. 31. 1. Allgemeine Aufklärung. Der Beitritt ist nicht empfehlenswert. 2. Ja. 3. Ein vor wenigen Jahren entdecktes Element. 3. G. 10. Der Meister würde straffällig sein. 2. S. 16. Nach einer Information der Köln . Volksztg." ist die Lage der 4. Die Stlagefoften wärden etwa 15 bts 20 Mart in erster Instanz, die An1. Berjährung liegt nicht bor. 2. Ja. 3. Das lägt sich nicht voraussagen. Die Revision der Angeklagten wurde von den Rechts- Waggonfabriken viel weniger günstig als bisher angenommen wurde. walts foften eingerechnet, ausmachen. 5. Eine vorherige Aufforderung ist anwälten Dr. Frank und Dr. Meyer aus Trier vertreten. Sie Manche entließen schon im April 1908 einen größeren Teil von zwedmäßig. G. 1. 1. Der Sonfirmationsschein wird in der Regel als rügten eine Reihe von Verstößen gegen das materielle Recht: In Arbeitern und beschränkten die Arbeitszeit von zehn auf acht Stunden. genügend erachtet. 2. Amtsgericht Berlin- Schöneberg ist zuständig. 07. feinem der fraglichen Fälle liege Wucher vor. Nirgends fei flar Weitere beträchtliche Arbeiterentlaffungen ständen bevor. Manche. 151. 3 uns leider nicht möglich. St. G. 81. Jedes Annoucen festgestellt, daß sich die Geschädigten in einer Notlage befanden, Fabrifen hatten im Jahre 1907 monatlich 100 Güterwagen zu bauen, Bureau weist Ihnen einen Statalog ber bestehenden Zeitungen auf. Kamerun. namentlich nicht bei Chrift und Jaunez, bei dem auch der Leicht feit April 1908 jedoch nur 50, vom April 1909 ab feien nur 20 bis Direkt abraten fönnen wir von der Stellung nicht. Ge finn nicht erwiesen sei. Für den Wert der Aktien habe man eine 25 in Auftrag gegeben, die wenigen, im freien Verkehr erzielbaren nauere Auskünfte würden Sie am besten durch die amtliche Auskunftsstelle R. 2. 50. 1. Ja: rüd falsche Berechnung zugrunde gelegt. Vor allem fei Kaufmann fichtlich der feit nicht länger als drei Monaten fälligen Steuern. 2. Rein. überall nur der Vermittler gewesen und er fönne deshalb gar nicht aufträge deckten nicht einmal die Selbstkosten. A. S. 15. Die Eltern sind zur Annahme des eingeschriebenen Briefes wegen Buchers bestraft werden. In dem Betrugsfalle hätten fich nicht verpflichtet. Warten Sie die Klage ab und bestellen Sie dann einen die Verhältnisse so geändert, daß Kaufmann trotz seines früheren Versprechens berechtigt war, Brovision zu fordern. Es wurde be- Infolge des nunmehr angeordneten Achtuhr- Ladenschlusses macht Anivalt, der in dem Bezirk des Gerichts zugelaffen ist, wo Sie verklagt R. S. 15. Die Kündigung entspricht dem Gesez, ohne antragt, das Urteil aufzuheben und die Sache an ein anderes sich unter den Kontor- und Lagerangestellten, sowie den Angestellten daß ein Schadenersazanspruch geltend gemacht werden tann. Gericht zu verweisen, da die Stimmung in der Trierer Bevölte in den Engrosgeschäften eine stärkere Bewegung zur Einführung der C. m. 44. Der Wirt ist keineswegs zur Streichung Ihres Namens Der Reichsan to a It englischen Geschäftszeit bemerkbar. In einer Reihe von Geschäften in dem Vertrage verpflichtet. Sie haften vielmehr nach Maßgabe des rung auch auf die Richter einwirfe. erkannte an, daß nirgends im Urteile der Versuch gemacht sei, die ist sie bereits eingeführt, aber es scheint mit dem Geschäftsschluß Bertrages, falls nicht eine gütliche Einigung mit dem Birt erfolgt.
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