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zwischen Arbeiter und Arbeitgeber deshalb noch nicht so hervorgetreten

feien und nicht in Erscheinung treten tönnten, weil mit

der Fabrikant ben Arbeitern im ländlichen Dialekt spreche! Die wäre daraus, daß die Arbeitgeber nur Logische Folgerung in den Sprachen der Arbeiter zu reden brauchten, um die Harmonie zwischen Kapital und Arbeit wieder herzustellen. Auf praktischen Boden stellte sich nur Herr Behrens, der dringend riet, die Arbeiter für die Gemeindeaufgaben zu interessieren und sie über die Tätigkeit in den Landgemeinden aufzuklären.

Die Differenzen bei der Firma

Rudolf Moffe.

Infolge der Veröffentlichungen in den Tageszeitungen ersucht uns der Berliner Gauvorstand des Buchdruckerverbandes, die nach folgende ausführliche Darstellung des gesamten Sachverhalts zu geben, damit die Oeffentlichkeit in der Lage ist, sich ein flares Bild über die stattgehabten Vorgänge zu machen. Die Firma Rudolf Moffe, Berlin , schloß am 25. Juli 1907 mit ihren Zeitungsstereotypeuren folgenden Vertrag ab:

Die reguläre Arbeitszeit ist an sechs Wochentagen von 1 bis 5 Uhr, an vier Abenden resp. Nächten von 812- Uhr, oder on sechs Nachmittagen von 2-5 Uhr und an fünf Abenden resp. Nächten von 8-2% 11hr.

Alle darüber hinaus geleistete Arbeit wird als Ertrastunden entschädigt. Bei der Nachtarbeit von 29 bis 23 Uhr wird eine halbe Stunde Pause gewährt. Die Stereotypeure verpflichten fich, innerhalb der oben festgesezten Arbeitszeit alle vorkommen­den Arbeiten für den Rotationsbetrieb zu leisten.

Die Wochenlöhne betragen für einen Stereotypeur 49 M., für weitere fünf Stereotypeure 47 M. und für drei Stereotypeure 45 M. Neu eintretende Stereotypeure erhalten einen Wochen­John von 45 M. und nach sechs Monaten 47 M. Die Wochen­Löhne von 49 M. und 47 M. erhöhen sich vom 1. Januar 1910 ab um 1 M., also auf 50 M. refp. 48.

Diese Abmachungen treten mit dem 29. Juli 1907 in Straft und gelten für die Dauer des deutschen Buchdruckertarifs, d. h. für die Beit bis zum 31. Dezember 1911. Berlin , den 25. Juli 1907.

Hermann Jänsch, Vertrauensmann. Buchdruckerei Rudolf Mosse . Messenzehl."

Infolge der Zeitungsverhältniffe und um endlich eine Regu­fierung der Arbeitszeiten für die Zeitungsstereotypeure bei der Firma zu haben, gab der Gauvorstand zu diesem Vertrage seine Zustimmung; also gewiß ein weites Entgegenkommen. In diesem Vertrage ist die Arbeitszeit auf wöchentlich 48 Stunden inklusive je einer halben Stunde Bause täglich festgelegt, so daß also jeder einzelne wöchentlich je zwei frete Rächte, welche wechselseitig ge­macht wurden, für sich zu beanspruchen hatte Des Sonnabends benötigte die Firma jedoch mehr Arbeitskräfte und mußten die jenigen Kollegen, welche turnusmäßig am Sonnabend ihre freie Nacht gehabt hätten, arbeiten. Diese Schicht wurde anfangs mit 7,50 M., seit dem 28. Februar cr. mit 9 2. entschädigt. Außer. dem machte sich fast ständig noch eine Reihe von Ueberstunden not

wendig.

Zur Zeit des Abschlusses dieses Vertrages war bei der Firma eine Plattengießmaschine" Citoplate" aufgestellt und es wurde er flärt, daß bei Aufstellung der zweiten Maschine eine Regelung der Sonnabendnachtschicht sowie der Ueberstundenfrage durch Mehr einstellungen erfolgen werde. Die zweite Maschine kam; das Per senal wurde vermehrt; die Arbeitszeiten blieben dieselben. Wieder­holte Rücksprachen der Vertraueneleute waren ergebnislos. Gegen die Aushilfeschichten an ein resp. zwei Tagen in der Woche hat sich der Tarifausschuß energisch ausgesprochen und das Schiedsgericht Berlin hat in einem Entscheide vom 15. August v. J. sich bem angeschlossen und entschieden, daß eine derartige Arbeits­weise tariflich unzulässig fei. Die Vertrauensleute beriefen sich darauf und erklärten, daß diejenigen, welche am Sonnabend ihre freie Nacht haben, zur Leistung der zweiten Schicht nicht verpflichtet werden können, noch dazu, wenn sie vor Beginn derfelben bereits Ueberstunden geleistet haben.

6 Mann von 1 bis

7 Mann von 2 bis

10 1hr,

25 und von 28 bis 22 Uhr,

6 Mann von 2 bis 25 Uhr und von 29 bis 23 Uhr, 3 Mann von 6 bis 23 Uhr nachts, piederum inklusive der beiden Klischeemacher und Erhöhung der Arbeitszeit um je eine halbe Stunde täglich.

Die Verhandlungen waren also gescheitert und es wurde ers klärt, die Parteien mögen das Schiedsgericht als Ginigungsamt anrufen. Das Personal ging darauf nicht ein, weil die Firma den Gehilfen auch nicht das geringste Entgegenkommen bewiesen hatte und auch den Vorschlag, es beim alten zu belaffen und zwei Mann einzustellen, stritte ablehnte.

Am 1. Oftober wurde die seitens der Firma beim Schieds­gericht eingereichte Klage gegen die Stereotypeure wegen Ver­weigerung ber Ueberstunden und Neuregelung der Arbeitszeit ver­handelt. Die Firma blieb bei ihrem letzten Borschlage und bestritt den Gehilfen, daß diese eine halbstündige Pause innerhalb der achtstündigen Arbeitszeit zu verlangen haben, was diese jedoch entkräften fonnten, so daß die Firma am 2. Oftober, an welchem Tage in einer besonderen Sigung die Urteilsverkündung ftatt­finden sollte, die Arbeitszeit von 48 Stunden auf 45% Stunden berabzumindern sich bereit erklärte, da die Pause bisher nur an fünf Tagen resp. Nächten gemacht worden war. Eine Entscheidung fonnte nicht gefällt werden, sondern die Klage wurde mit Stimmen­gleichheit abgelehnt und zwar mit folgender Begründung:

" Die Prinzipalsbeisiger des Schiedsgerichts vertreten ben Standpunkt, daß die Gehilfen Ueberstunden am Sonnabend nicht berweigern dürfen, zumal solche, die seit mehr als Jahresfrist anstandslos gemacht worden sind. Die Gehilfen mögen den ihnen proponierten Schichtwechsel vorläufig auf Probe an nehmen. Die Geschäftsleitung fei bereit, die 48stündige Ar­beitszeit auf 45% Stunden zu ermäßigen, so daß an fünf Tagen innerhalb der achtstündigen Arbeitszeit eine halbstündige Baufe eintrete. Sonnabends ist dies ausgeschlossen.

Die Gehilfenbeisiger betrachten die Arbeit in der Sonn­abendnacht als zweite Schicht, zu welcher diejenigen Gehilfen, welche turnusmäßig ihre freie Nacht hätten, nicht verpflichtet tverben fönnen. Eine Verweigerung von Ueberstunden liege also nicht bor. Die Arbeitszeit dürfe analog der bisherigen acht Stunden inkl. halbstündiger Bause nicht überschreiten. Der Vorschlag der Firma sei nicht annehmbar, da der größte Teil der Gehilfen durch die sogenannte Laufschicht zwölf Stunden und darüber an das Geschäft gefesselt sei. Die von ihnen vor­geschlagene Aenderung der Schichten: 9 Mann von 1 bis 9 Uhr, 8 Mann von 7 bis 23 Uhr nachte und 6 Mann bon 2 bis 25 Uhr und von 9 bis 23 Uhr, fei abgelehnt worden. Sie ber langen Innehaltung des bestehenden Vertrages und empfehlen den Gehilfen, der Firma so weit entgegenzukommen, daß die Sälfte von denen, welche turnusmäßig am Sonnabend ihre freie Nacht haben, arbeitet."

Die Firma legte unverzüglich Berufung ein und bereits am Dienstag, den 6. Oktober, fand die Verhandlung vor dem Tarif­amt statt; den Parteien war der ziemlich umfangreiche Schieds­gerichts- Entscheid noch nicht zugegangen, auch befand sich das Tarif amt wegen der Kürze der Zeit nicht im Besibe des Protokolls. Das Tarifamt fungierte als Einigungsamt und erklärten die Ver trauensleute am folgenden Tage dem Gauvorsitzenden, daß sie gut abgeschnitten hätten, indem ihnen erklärt worden sei, daß Firma und Gehilfen fich über die Besetzung der einzelnen Schichten zu einigen hätten. Die Vertrauensleute behaupten, genau aufgepaßi zu haben; der später herausgekommene Bescheid besagte jedoch, daß die Besetzung der Schichten Sache der Firma fei

Der Hauptborstand hatte jedoch schon früher Nachricht als der Gauvorstand und bereits am Montagvormittag auf dem Tarifamte eine Besprechung mit der Geschäftsleitung, wobei lettere versprach, vorläufig gegen die Gehilfen nichts zu unternehmen, während Stol lege Doblin versprach, sein Möglichstes zur Einigung zu tun. Diese Tatsachen wurden dem Gauborstand am, Montagabend mit

Der Gauborstand bagegen erhielt bereits im Laufe des Mon­tags die Nachricht aus Leipzig , daß ein Bertreter der Firma Mosse auf dem dortigen Nachweise Arbeitskräfte für Berlin suchte zum Anfanglohn von 45 W. Desgleichen wurden die Ber­trauensleute zur Geschäftsleitung gerufen und ihnen mitgeteilt, daß die Kündigung angenommen sei.

1. der notwendige Anstand und der gute Ton im Um. gang mit den Vertrauensleuten;

2. Sie Notwendigkeit der Anrufung der Instanzen, wenn die Firma annahm, daß die Kündigung zu Unrecht erfolgt war; eine Forderung, welche den Gehilfen von seiten der Prinzipale bei jeder Gelegenheit vor Augen gehalten wird;

9. Die Notwendigkeit der Mitteilung der neuen Arbeitsverhältnisse für das gesamte Per­fonal, als das alte Bertragsverhältnis unnötigerweise noch einmal besonders gekündigt wurde. Ferner betrachtet es der Gauvorstand als eine Abweichung von den bisherigen Gepflogenheiten des Tarifamtes, in eine Be­denn um eine solche handelt es sich hier rufungsverhandlung einzutreten, bevor die Parteien die Entscheide des Schiedsgerichts in Händen hatten und das Tarifamt im Befiße des Protokolls war. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß die Firma mit der Auf­hebung des alten Arbeitsverhältnisses, welches im Tarifentscheide auf den 19. Oftober festgesetzt war, hätte warten müſſen, bis sie sowohl wie die Gehilfen im Befiße des Tarifamtsentscheides waren; dann wären alle Differenzen vermieden worden.

Das Tarifamt hätte bei Ausstellung seiner Bescheinigung diese Momente berüdsichtigen müssen. Rud. Albrecht, 2. Vorsitzender.

Aus Induftrie und Dandel.

Wertzuwachs.

In Königsberg ist eine Wertzuwachssteuer eingeführt worden. In der Begründung der vom Magistrat in dieser Sache eingebrachten Vorlage sind von einer Reihe Grundstücksverkäufe aus der jüngsten Beit die legten Einstands- und Verkaufspreise angegeben. Wir registrieren folgende:

Einstands preis

Dauer des Besizes Jahre Monate

Verkaufss preis

Werts Zuwachs

M.

w.

M.

1.

115 000

8

185 000

20 000

27 000

10

129.000

102 000

4

40 000

22 006

5

440 000

105 006

2.

3.

4.

18 000 885 000 Bei anderen Verkäufen, die mit erheblichem Profit abschlossen, betrug die Besitzeit des Veräußerers nur Tage, ja selbst nur Stunden. Da springt der Wertzuwachs als ganz unverdiente Gabe doch deutlich in die Augen. Der gefamte Wertzuwachs für Königsberg wird für das Jahr 1906 auf 6 Millionen Mart, für 1907 auf 5 Millionen Mark an gegeben. Trozdem begegnen die Grundstücksspekulanten der For­derung einer mäßigen Steuer von dem unverdienten Profit mit großer Entrüstung, weil die Heiligkeit des Eigentums burch eine Wertzuwachssteuer freventlich verlegt werde. Jm Kampfe für die nationalen und idealen Güter der Nation lehnen die Bodens wucherer es entschieden ab, einen Bruchteil des ihnen mühelos in den Schoß gefallenen Gewinnes auf dem Altar des Vaterlandes zu opfern.

Von den Verbänden. Die Firma Thyssen hat das Röhren­fyndikat gekündigt. Angeblich will Thyssen damit die Errichtung neuer Röhrenwerke verbindern. Ergebnislos waren die Ver bandlungen zwede Reubildung eines Verbandes der Drahtseil­Die heutigen der Siegerländer Hütten wegen Bil­fabrikanten. dung einer Verkaufsvereinigung an Stelle des aufgelösten Roheifen­fynditats sind ebenfalls ergebnislos verlaufen.

-

- 6 048 388 9.

Eisenbahneinnahmen. Auf den deutschen Eisenbahnen wurden im September 1908 vereinnahmt: aus dem Güterverfehr 186 432 486 Mart, das bedeutet gegen den September 1907 eine Webreinnahme von 671 425 M. Jm August 1908 war eine Mindereinnahme von 8 248 267 2. u verzeichnen gewefen. Aus dem Personenverkehr wurden vereinnahmt. 68 926 688 W.(+- 1 615 568 im August 1908 +5 080 798). Euf den Bahnen mit dem Rechnungsjahr April- März betrugen die Einnahmen bis Ende September 1908 aus dem Güter­verkehr 688 172 998 wt.(-24 927 809), aus dem Personenverkehr 850 189 359 2.(+ 15 556 658). Auf den Bahuen, beren Rechnungs. jahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, betrugen in der Zeit vom 1. Januar 1908 bis Ende September 1903 die Einnahmen aus dem Güterberfebr. 127 659 911 202.( 8 050 146), aus dem Bersonen­verfehr 69 906 928 M. Das Gesamtresultat ist erheblich schlechter als das vorjährige. Getreide und Mehlerport.

Am Sonnabend, den 10. Oftober, rief die Geschäftsleitung die Vertrauensleute zu sich und erklärte ihnen, daß der alte Vertrag aufgehoben sei, obgleich das Tarifamt dies ausdrücklich aus­Wer die Kosten der Krise trägt. gesprochen hatte; nur die Löhne sollten in der alten Höhe ver­Vor einigen Monaten hat der Bochumer Verein in Bochum , bleiben. Das Personal verlangte nun von den Bertrauensleuten, Gußſtahlfabrik, burch Anschlag eine allgemeine Lohnreduktion von daß ihnen die neuen Arbeitsbedingungen bekanntgegeben würden. Gußstahlfabrik, durch Anschlag eine allgemeine Lohnreduktion von Die Vertrauensleute begaben sich abermals zur Geschäftsleitung, 10 bis 15 Prozent bekanntgegeben und die gegen diese Maßnahme um ihre Wünsche vorzutragen; fie wurden jedoch turz und bündig gerichtete Opposition der schlecht oder gar nicht organisierten Arbeiter abgefertigt mit den Worten: Sie haben uns überhaupt in der mit leichter Mühe unterdrückt. Zwingende Gründe follen natürlich legten Zeit zubiel belästigt; belästigen Sie mich jetzt nicht, ich habe die für die Betroffenen schmerzhafte Lohnverschlechterung notwendig noch nicht einmal Mittagbrot gegessen!" Die Vertrauensleute ent- gemacht haben. Die Lage des Wirtschaftsmarktes muß, wie in allen gegneten: Wir auch nicht!" Das von dem Vorgang unterrichtete folchen Fällen, als Sündenbock herhalten. Wer aber nun irgend Die Firma eitlärte jeboch, daß die Leistung der Gytra- Sonn- und naturgemäß erregte Personal reichte sofort ordnungsgemäß etwas, das nach dieser Richtung als Beweis angesprochen werden abendschicht ein stillschweigendes Abkommen sei, burch welches allein feine Kündigung ein. Dieser Vorgang spielte sich des Abends um fönnte, in dem letzten Geschäftsbericht der Gesellschaft fucht, wird der Abschluß des Vertrages ermöglicht wurde. Im August d. 3. 8 Uhr ab, so daß der Gauvorstand nicht mehr benachrichtigt bergeblich fich bemühen. Der Bruttoüberschuß des letzten Jahres erklärten die Vertrauensleute der Firma, daß vom Sonnabend werden konnte, sondern erst am Montagmittag davon Kenntnis er- stellt sich nämlich auf 8755 897 m. gegen 8 188 656 9. im Jahre der darauffolgenden Woche ab die Stereotypeure in ber freien Nacht, hielt, den Grund der Kündigung jedoch als berechtigt anerkannte, vorber, der obgewinn wird mit 6095 511. welche ihnen zufäme, nicht mehr arbeiten würden. Nach Berhand. da anständige Behandlung zu den Grundbedin angegeben. Nach Abzug der gen das Vorjahr um 140 000 20. er­lungen mit der Firma wurde die Extrafchicht dennoch geleistet und gungen des Tarifes gehört. Da am Abend dieses Tages höhten Abschreibung und der 882 824 W. betragenden Kosten für die die Gehilfen unterbreiteten der Geschäftsleitung ihre Vorschläge eine gemeinsame Sibung des Hauptvorstandes mit dem Gauvor Aufnahme einer Anleihe verbleibt ein Reingewinn von 4 436 500 m., auf Einführung von drei Schichten und berlangten Einstellung von stande stattfinden sollte, welche bereits seit mehr denn einer Woche oder nur 420 000. weniger als im Vorjahre. Bei einer Beleg­fechs Mann. Die Geschäftsleitung lehnte diesen Vorschlag ab mit angesagt war, glaubte der Gauvorstand, bei dieser Gelegenheit dem fchaftsstärte von 10 000 Mann und 1800 m. durchschnittlichem Jahres­ber Motivierung, daß das Personal bann an fünf Tagen der Woche Hauptvorstande von der erfolgten Kündigung Mitteilung machen einkommen würde ein allgemeiner Lohnabzug von nur 10 Prozent eine Ersparnis an Lohntosten in Höhe von 1,3 Millionen ausmachen. einige Stunden unbeschäftigt sein würde. Sie erklärte aber, daß zu können. sie bereit sei, dem Bersonal entgegenzukommen und die Aufgabe So fann man bequem die ganzen Kosten der Strife auf die Arbeiter ber zweiten freien Nacht nicht mehr berlange. Bei Einstellung abwälzen. bon zwei Gehilfen sollten die beiden freien Nächte nur in der Zeit bon Montag bis Freitag fallen und das gesamte Personal müsse fich verpflichten, in der Sonnabendnacht zu arbeiten, jedoch ohne Entschädigung, da dann diese Schicht innerhalb der 48stündigen Arbeitszeit läge. Darauf fonnte natürlich bas Personal nicht ein- geteilt. gehen, da dieses Angebot eher einer Herausforderung als einer gütlichen Verständigung ähnlich sah und erklärte, nunmehr die zweite Schicht am Sonnabend nicht mehr zu leisten und turnus­mäßig auch an diesem Tage die freie Nacht zu berlangen, um end­lich einmal in den Genuß eines Sonntags zu tommen. Die Geschäftsleitung ersuchte nun den Vorsitzenden des Stereotypeurbereins um eine Aussprache und dieser hielt eine gemeinsame Sigung mit den Vertrauensleuten für notwendig. Diese Situng fand statt am Dienstag, ben 1. September, und nahmen außer der Geschäftsleitung an derselben teil ein Mitglied der Berliner Prinzipalität, der Borsitzende des Berliner Stereos thpeurvereins, ein Mitglied des Gauvorstandes und die beiden Ver­trauensleute. Diese Verhandlung scheiterte an dem Verlangen der Firma, bei Einführung von drei Schichten in der sogenannten Laufschicht bon 2 bis 45 Uhr nachmittags und von 9 bis % 8 Uhr nachts( also eine geteilte Schicht mit vierstündiger Bause) 13 Mann, in den übrigen Schichten von 1 bis 9 Uhr 5 Mann und bon 2 bis 11 Uhr 4 Mann zu beschäftigen. Durch diesen Vor­schlag würde die Arbeitszeit täglich um eine halbe Stunde ber­ngert werden, also statt 8 Stunden inklusive% stündiger Bause 8% Stunden inklusive Pause betragen. Die Gehilfen glaubten einer Schichtdauer von 2 Uhr nachmittags bis 28 thr nachts für den weitaus größten Teil des Personals nicht zustimmen zu fönnen. Sie würden, wenn auch mit Widerstreben, in eine Befehung der Baufschicht mit 6 Mann willigen, bafür jedoch die übrigen Schichten verstärken, ein Weg, welcher bei einigem guten Am Dienstagvormittag fanden Verhandlungen auf dem Tarifa Willen gangbar wäre, noch dazu, da bei der Vermehrung des Beramt att awischen den Stereotypeuren und der Geschäftsleitung, in fonals nach dem Vorschlage des Geschäfts bie beiden vorhandenen Anwesenheit bes Stollegen Döblin und des Vorfibenden des Selischeemacher, welche nicht unter die Bestimmungen des Vertrages Stereotypeurvereins, wobei eine Einigung erzielt wurde. fielen und auch nicht nach denselben entlohnt wurden, in die Gauvorstand vermochte nun den Tarifbruch der Firma in dem an Schichten mit eingerechnet werden sollten, was alfo eine weitere gegebenen Sinne nicht mehr aufrechtzuerhalten und veröffentlichte Belastung des Personals bebeutete. Die Gehilfen ermäßigten, in der Mittwochnummer des Borwärts" eine Notiz, in der die Beis um eine Ginigung herbeiguführen, ihre Forderungen auf Gin legung der Differenzen gemeldet und der Vorwurf des Tarifbruchs ftellung von brei Mann, statt der anfangs verlangten sechs; es nach Einsicht in das Protokoll des Tarifamtes zurüdgezogen wurde. folle bei dem jebigen Zustande verbleiben, nur möge die Geschäfts- Die Firma begnügte sich jedoch damit nicht, sondern hatte sich leitung fich verpflichten, je drei Mann abwechselnd am Sonn- bom Tarifamt bescheinigen lassen, daß die Vorwürfe des Gaubor abend eine freie Nacht zu geben. Die Geschäftsleitung lehnte standes unberechtigt waren. Diese Bescheinigung erschien am Mitt­rundweg ab. Gine acht Tage später abgehaltene Sigung verlief woch in den der Firma zur Verfügung stehenden Blättern. gleichfalls ergebnislos, obgleich die Gehilfen wiederum einen Der Gauvorstand sieht sich nun ebenfalls genötigt, zur Fest­Schritt zurüdgingen und nur die Einstellung von givei Mann ver- stellung der Wahrheit" mitzuteilen, baß er nur zum 3wede des langten; das äußerste, was sie glaubten tun au fönnen, da die Entgegenkommens und um so schnell wie möglich die Differenzen Firma erklärte, daß sich in nicht allzu ferner Zeit infolge tech zur Erledigung zu bringen, bie zweite Erklärung in der vorliegen. nischer Einrichtungen eine Aenderung der Arbeitszeit und Ver- ben Form ohne nähere Erläuterung abgab. Er erachtet, um das mehrung des Berfonals notwendig machen werde Gie unter Wort Tarifbruch nicht zu gebrauchen, eine Tarifberlegung breitete folgenden Borschlag: für vorliegend. Denn es wurden verlegt folgende Pofitionen:

Die Firma suchte nun mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Arbeitskräfte heranzuziehen, au melchem Zwecke fie in ben ihr zur Verfügung stehenden Blättern innerhalb und außerhalb Berlins Inserate erließ.

99

Für die Beit vom

Der Gauvorstand traf fofort feine Gegenmaßnahmen und ber­öffentlichte im Vorwärts" bas nachstehende Inserat: Verein der Berliner Buchbrucker und Schriftgießer. Im Die Entblößung Deuticlands von Getreide und Mehi läßt nich Betriebe der Firma Rudolf Mosse , Jerusalemer Girage 46/49, nur nicht nach ste scheint vielmehr noch gesteigert zu werden. Ge find mit ben Stereotypeuren Differenzen außgebrochen. Die betrug die Getamtausfuhr in Doppelgentner: Firma weigert sich, einen Entscheid des Tarifamtes, ber eine Berständigung mit dem Personal borsieht, anguerkennen. Die Firma versucht, nach uns zugegangenen Informationen, in Leip­aig Arbeitskräfte anzuwerben. Da die Firma Rudolf Mosse durch the Vorgehen den Tarif durchbricht, ersuchen wir, den Zuzug bon Stereotypeuren fernzuhalten. Erfundigungen sind im Bureau des Gauvorstandes, Engel- Ufer 14/15, einzuziehen. Der Gauvorstand." Gine diesbezügliche Notiz erschien ebenfalls im gewerkschaft­lichen Teil des Vorwärts".

Der

Für die Zeit vom 1. August bts 10 Oftober 1908

1907

1906

Roggen

9

Roggenmebt Weizenmehl

2 282 155 470 457 1 054 014 975 408 814 965 907 798 17 172 21 868 85 984 744 381 493 858 69 920 197 946 181 822 96 880 297 092 182 848

1. bis 10. Oftobec 1908 411 574 255 778

1907 61 884

54 259

6 088

14.007

685 970

184 449

171 218

75 242

8 887

80 072

190 091

82 124

17 790

162 143

88 567

23 012

Weizen Gerite Safer. Mats.

Wafferitando: Nachrichten

de: Bandesanstalt für Gewäfferfunde, utilgeteilt vom Berliner Wetterburean

19.10 18 10.

Wasserftand

Wasserftand

Memel, Lilit

et die Thorn Beigie! bet, Ratibor Stroffen Brantlurt Barthe, Scrimm Landsberg eye, Borbamm 15e, Settmeriz

Dresden Barby Magdeburg

)+ bedeutet Buchs,

ain feil

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Gabel, Spandau³) Nathenow³)

leit 19.10. 18. 10

cm cm)

70+4

34+2

Saale, Grohlik

cm cm')

129

-25

56

22

91

Spree, Soremberg)

72

75

Beeskow

68

84

ejet, Münden

21

Minden

-111 -34

hein, Marimiliansau 845

149

-67 -182

Stein

122

Medar, Heilbronn

83 55

-5

Main , Wertheim

102

Mosel, Trier

fall,

Unterpegel

Raub