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zustandes unmöglich, zu erscheinen. Dem Schreiben Tag ein ärzt­liches Attest bei. Darin heißt es, daß der Angeklagte aus Anlaß feines langen Aufenthaltes in den Tropen an hochgradiger Ner­vofität leide, so daß seinem Erscheinen zur Verhandlung am 20. Oftober dringend widerraten werden müsse. Der Gerichtshof beschließt, in die Verhandlung einzutreten. Der Vorsitzende teilt darauf mit: Emanuel Wistuba ist 1873 zu Stönigshütte in Ober­ schlesien   geboren, katholischer Konfession. Er habe in Glogau   das Gymnasium und später die Handelsschule besucht, habe von 1893 in der Torpedoabteilung der kaiserlichen Marine zu Kiel   als Ein­jährig- Freiwilliger gedient. Er hat sich nach seinem Abgange vom Militär beim Reichstolonialamt gemeldet. Es wurde ihm be­deutet, er solle zunächst bei einer anderen Behörde Beschäftigung suchen. Er hat alsdann bei verschiedenen Gerichten in Westfalen  gearbeitet und am 21. Oktober 1897 beim Oberlandesgericht zu Hamm   das Gramen als Gerichtsschreiber gemacht. 1898 ist er in den Reichskolonialdienst übernommen und sehr bald nach Kamerun  gesandt worden. Dort hat es ihm aus Anlaß der schlechten Wohnungsverhältnisse zunächst nicht gefallen. Er mußte mit einem anderen, wie er behauptete, franten Beamten ein kleines Zimmer teilen und hat sofort gedroht, diesen Umstand in der Presse zu ver­öffentlichen. 1901 ist er als Vorstand des Kolonialamts des kaiserlichen Gouvernements nach Logo versetzt worden und ist 1904 zum zweitenmal in die Heimat beurlaubt worden. Er ist alsdann nach den Tropen nicht wieder zurückgekehrt, sondern im Reichs folonialamt beschäftigt worden. Er hat sich sehr bald mit dem früheren geheimen Expedienten Röplau verbunden und diesem verschiedenes Material, das geheim zu halten war, zugestellt, das lepterer für seinen Disziplinarprozeß benußen konnte. Er hat sich außerdem mit den Abgeordneten Erzberger  , Roeren und dem Dom­kapitular Hesper in Verbindung gefeßt und ihnen ohne Erlaubnis seiner vorgesetzten Behörde eine Reihe von Mitteilungen aus den Aften gemacht und außerdem verschiedene Mitteilungen und Be­richtigungen an die" Germania  ", die Deutsche Zeitung" in Berlin  und die Hamburger Nachrichten" gemacht. Er hat, so führte der Staatsanwalt aus, obwohl Roeren ihm einen Brief übersandte mit dem Bemerken, der Brief sei streng vertraulich, das Schreiben in der Germania  " veröffentlicht. Endlich hat er 1907 an seinen direkten Vorgeseßten, Staatssekretär Dernburg  , einen Brief ge=

Sie beibes nicht getan haben, erkläre ich Sie für einen gewiffene losen Verleumder. Es wird weiler festgestellt, daß der Angeschuldigte den Reichskanzler Fürsten   v. Bülow des Ber­fassungsbruches und des Verbrechens im Amt, den Staatssekretär von Dernburg   derselben Verbrechen und der öffent­lich falschen Darstellung bezichtigt habe. Aehnliche Beschuldigungen hat der Angeklagte erhoben gegen eine Reihe anderer hochgeftelter Beamter, gegen v. König, Dr. Stübel, Geheimen Legationsrat Ebermayer.

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geflagte fich an die Oeffentlichkeit wandte, fondern heimlich vorging und geheim zu haltende Schriftstücke an fremde Personen gab, ohne daß er es in der Hand hatte, festzustellen, welcher Gebrauch davon gemacht wurde. Der Gerichtshof prüfte dann weiter die Fälle, die die Berichtigung in der Deutschen Zeitung" und den Hamb  . Nachrichten" betrafen und kam zu der Ueberzeugung, daß der Angeflagte auch in diesem Fall gelogen hat und seines Amtes nicht würdig ist. Es ist weiter keine Art, daß ein Beamter sich an den höchsten Vorgesetzten wendet und so tut, als ob dieser nichts Der psychiatrische Sachverständige Geheimer Medizinalrat Dr. anderes zu tun hat, als auf das Telegraphenamt zu laufen, unt Gulenburg begutachtet, er habe den Angeschuldigten im April 1907 dem Beamten zu antworten. In der Beamtenhierarchie darf es längere Zeit beobachtet. Der Angeschuldigte habe ihm gesagt, er nicht vorkommen, daß die Mittelinstanz ausgeschaltet wird. Was habe die Denunziation deshalb geschrieben, weil man gegen ihn das Strafmaß anbetrifft, so muß der Staat sich energisch gegen mit größter Schärfe vorgehe, während man gegen die hochgestellten das Unternehmen solcher Beamten wehren, die das, was sie im Beamten des Reiches und auch gegen die in Togo  , die die größten Dienste gesehen haben, auszunuzen suchen, um selbst zu einer Verbrechen als Beamte begehen, nichts unternehme. Er habe bei besseren Position zu gelangen. Ganz besonders erschwerend liegen dem Angefchuldigten eine förperliche und seelische Depression feft- die Fälle der Veröffentlichung gegenüber den Abgeordneten Roeren gestellt. Diese habe sich allmählich bis zum Verfolgungswahn aus- und Am Behnhof, bei denen es sich um amtliches Material handelt. gebildet. Auf Befragen des Staatsanwalts bemerkt der Sachver- Ein Beamter, der sich so benimmt, kann nicht im Dienste belassen ständige, es sei sehr wahrscheinlich, daß die Krankheit des Ange- werden. Das Mitleid, das man dem Angeklagten vielleicht zollen flagten durch seinen längeren Aufenthalt in den Tropen entstanden tönnte, weil er ein tüchtiger Beamter war und sich vielleicht ime sei. Andererseits leide er an großer Selbstüberschägung. Er habe Dienste den Keim seiner Krankheit geholt hat, kann nur dadurch sich ganz plötzlich in den Mittelpunkt des politischen Lebens ver- zum Ausdruck gelangen, daß ihm zwei Drittel der Pension auf fett gefühlt und durch die ihm zuteil gewordene Behandlung sei die Dauer von fünf Jahren zu belassen sind. Im übrigen ist auf er ungemein gereist und es laffe sich schwer fagen, ob der Angce Dienstentlassung zu erkennen. schuldigte zurzeit in dem Bustand sich befunden habe, der im Sinne des§ 51 St. G. B. die freie Willensbestimmung ausschließe. Auf Befragen des Vorsitzenden bemerkt der Sachverständige, es sei ihm bekannt, daß der Angeschuldigte ein treuer Sohn der katholischen Kirche sei, und daß er sich durch das Vorgehen des Bezirksleiters gegen die katholische Mission ungemein getränkt gefühlt habe. Es wurden darauf die Aussagen der Abgeordneten Roeren und Erzberger   verlesen. Roeren bemerkte, er habe etwas illoyales in dem Verhalten des Angeschuldigten nicht gefunden. Beide Beugen behaupten, sie hätten amtliches Material vom Angeschuldigten nicht erhalten. Sie geben zu, daß der Angeschuldigte ihnen Infor­mationen gegeben hat, um sie im Reichstage vorzubringen. Die Beweisaufnahme ist hiermit geschlossen.

Aus der Partei.

schrieben, der Beleidigungen des Staatssekretärs enthielt. Wistuba anwaltschaft Geheimer Regierungsrat Dr. Mayer: Der Angeklagte auch in Mülhan urg- Land erklärten sich, wie

tönne.

wird uns gefchrieben:

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In dem Bericht in Nr. 242 des Vorwärts" heißt es, daß bie mehrbeit der Delegierten den Ausführungen des Genossen Gewehr, es sei ein Fehler gewesen, daß bei den legten Band­tagswahlen in einigen Ruhrfreifen unsere Wahlmänner dem 8entrum standidaten zum Siege verholfen hätten, beigetreten fei.

Als Vertreter eines der Streife auf dem dortigen Parteitage, bie nach Meinung Gewehre auch diesen Fehler" begangen haben, sehe ich mich veranlaßt, festzustellen, daß im Gegenfas au der An­sicht des Referenten alle Diskussionsrebner, mit Aus­nahme eines einzigen, fich auf den Standpunkt ftellten, daß die betreffenden Streife in diesem Falle durchaus richtig und torreft gehandelt hätten.

Der Nürnberger Parteitag in den Organisationen. In Nr. 242 vom 15. Oktober hatten wir aus Straßburg  im Elsaß   berichtet, daß mit erheblicher Mehrheit der An­trag Peirotes- Schneider angenommen wurde, der besagt: Die Vera sammlung des Sozialdemokratischen Wahlvereins Straßburg- Land billigt usw." Wir werden nun ersucht mitzuteilen, daß sich's hier um die Ver fammlung der Genoffen in Straßburg   Stadt, nicht Straßburg­Es nimmt das Wort der Vertreter der Kaiserlichen Staate, and handelt, im die Parteiorganisationen hat außerdem in der Sache Göz dem angeschuldigten Reichs hat selbst zugegeben, daß er sich Material gesammelt habe und mit der Resolution des Parteivorstandes aus. Auch die Darstellung mit felonialbeamten, der wegen Verlegung des bekannten Arnim- daß er dieses Material Reichstagsabgeordneten geben wollte, damit drücklich einverstanden. Mehrheit" ift für die Versammlung paragraphen angeschuldigt war, Material geliefert. Der Vorsitzende diese es im Reichstage borbrächten. Abgeordneter Roeren hat be- erheblicher teilt ferner mit, daß 1902 an feinen damaligen Vorgesetzten von fundet, er habe dem Angefchuldigten geraten, nicht gleich an die der Parteiorganisation von Straßburg   Stadt nicht ganz Von fiber 900 Mitgliedern waren in der Kardinal Fürftbischof Dr. Kopp aus Johannisberg ein Brief ge- Oeffentlichkeit zu gehen, sondern es auf friedlichem Wege zu ver- autreffen b. kommen fei, in dem mifgeteilt wurde, Wistuba stamme aus einer fuchen. Der Angeflagte hat ferner zugegeben, daß er im Jahre aweiten entscheidenden Versammlung 40 Genoffen und Genoffinmen hochachtbaren Familie, den Beamten Wistuba felbft tenne er nicht, 1904 an Poeplau Abschriften von geheimen Aftenstüden gegeben anwesend. Siervon stimmten nach lebhafter Befürwortung durch die wohl aber seinen Vater. Es ist außerdem ein Brief gefunden worden, habe. Er mußte dies für umso bedenklicher halten, als ihm be- Redakteure Peirotes und Schneider sowie des Reichstagsabgeordneten in dem Karl Wistuba, der Vater des Angeschuldigten, den Kardinal fannt war, daß Poeplau einen scharfen Kampf mit seiner vorge- des Streifes Böhle mur 21 für die Resolution Frohme, 11 für die Fürstbischof ersucht, bei seiner vorgesetzten Behörde für seinen fetten Behörde führte. Der Angeschuldigte hat dem Boeplau von Refolution des Parteivorstandes und 2 für eine Resolution im Sinne Sohn ein gutes Wort einzulegen. Im weiteren Verlauf wird ein Nizza aus Rat erteilt, in welcher Weise er gegen die Behörde vor- der Erklärung der Süddeutschen. Brief verlesen, in dem der Angeschuldigte den Staatssekretär gehen solle, mit dem Bemerken, wenn das Reichskolonialamt sehen Dernburg einen infamen Berlenmber nannte. Es wird ferner ein würde, daß er ernstes Material vorbringe, bann werde es auch Der fächsische Reichstagswahlkreis Sayda Marienberg Brief des Angeschuldigten berlesen, in dem er den damaligen nachgeben. Der Angeschuldigte hat ferner an die Breffe selbst erklärte fich am Sonntag in feiner Kreisversammlung mit ben Kolonialdirektor Dr. Stübel ersucht, feine Angelegenheit ruhen zu Berichtigungen gesandt, obwohl ihm ausdrücklich von seiner bor. Befchlüssen des Parteitages einverstanden und billigte lassen bis zum Beginn der Reichstagsfeffion. Der Vorsitzende be- gefetten Behörde verboten war, mit der Tagespresse au verkehren. besonders bas Berhalten feines Delegierten, der für die merkt, daraus gehe doch wohl hervor, daß der Angeschuldigte die Endlich hat der Angeschuldigte fich dadurch unwürdig gezeigt, daß Resolution des Parteiborftandes geftimmt hat. Die Sache durch einen Abgeordneten im Reichstage habe zur Sprache er Telegramme an den Reichskanzler fchidte und diesen um Versammlung erwartet, daß diefe Parteitagsbeschlüsse von allen bringen lassen wollen. Der Verteidiger, Justizrat Dr. Mamroth, Aufklärung bat. Es ist jedenfalls ein unangemeffenes Parteigenoffen respektiert werden. wandte ein, das gehe nicht daraus hervor, der Angeschuldigte Berhalten eines Beamten dem Borgesezten gegenüber. habe augenscheinlich nur sagen wollen. daß vielleicht durch Am schwersten fallen ins Gewicht die Eingaben, die der Angeſchul­Der fächfifche Reichstagswahllreis Mittweiba Burg­von dem Kreisvorsitzenden eingebrachte den Reichstag   eine Aenderung der ganzen Sache bewirkt werden digte an den Reichskanzler, den Staatssekretär Dernburg   und Städt lehnte eine entgegen der Stellung des Kreise Im weiteren schreibt der Angeschuldigte an seine mehrere andere hohe Leamte gerichtet hat. Den Staatssekretär defolution a b. die sich vorgesezte Behörde, wenn ihm der Prozeß gemacht werde, dann sei hat der Angeschuldigte in unqualifizierbarer Weise auf das schwerste delegierten Fischer gegen die Resolution Frohme und für die er in der Lage, den Fall Zedu zur Sprache zu bringen. Der beleidigt. Wo sollte es hinführen, wenn ein Beamter von der Resolution des Parteivorstandes ausgesprochen hatte. Die Mehrheit Gouverneur Horn werde wegen dieses Falles in Togo   Mörder ge- Stellung des Angeschuldigten seinen höchsten Vorgesetzten in dieser die diese Nesolution ablehnte, war allerdings eine geringe. nannt.( Der Neger Bedu wurde bekanntlich auf Befehl des Gou- Weise schwer beleidigt! Der Angeschuldigte hat sich der Ach berneurs Horn wegen eines Ginbruchdiebstahls einen Tag und eine tung, die fein Beruf erfordert, unwürdig gezeigt. Nach Bum Bericht vom niederrheinischen Barteitage Nacht an einen Pfahl gebunden und vorher furchtbar geschlagen, meinen Erfahrungen finde ich es für erklärlich, daß der Angefchul fodaß er, nachdem er abgebunden mar, seinen Leiden erlag.) Im digte, als er aus den Tropen zurüdfam, im höchsten Grade nervös weiteren Verlauf gelangt die Angelegenheit der katholischen Miffion und gereizt war. Aus dem Gutachten des Sachverständigen geht in Togo   zur Sprache. Es wurde mitgeteilt, daß der damalige Be- aber nicht hervor, daß er im Sinne des§ 51 unter Ausschluß zirksleiter in Togo  , Geo A. Schmidt  , eines abends den Befehl gefeiner freien Willens bestimmung gehandelt hat. Ich geben habe, die Mädchen der katholischen Mission hätten in dem habe die Ueberzeugung, er ist, wenn er auch in großer Grregung Gouvernementsgebäude zu einem Tanz zu erscheinen. Dieser Tanz gehandelt hat, doch für seine sandlungen verantwortlich. Ich be­follte jedenfalls mit entblößtem Körper geschehen und sich alsdann antrage die Dienstentlassung. Orgien anschließen. Die Mission, die Kenntnis erhielt, verbot den Mädchen, in das Gouvernementsgebäude zu gehen und fagte, fie hätten nicht nötig, biefem Befehl Folge zu leisten. Dadurch ber schärfte sich der heftige Streit, der schon lange zwischen der katholi­schen Wission und bem. Bezirksleiter getobt hatte. Die Mission telegraphierte an das Reichskolonialami nach Berlin  . Das Reichs­folonialamt telegraphierte sofort an die Mission sowohl als auch an den Bezirksleiter nach Togo  , der Streit solle bis nach Rückkehr des Gouverneurs Horn ruhen. Trotz allem ritt eines Nachts der Re­ferendar v. Rottberg mit einem sofort als Staatsanwalt ernannten Genoffe Goldstein befindet sich ben Umständen nach wohl Mann in die Mission, holte die Patres aus dem Bett, verhaftete fie Sprache und Gedächtnis hat glücklicherweise durch den Anfall nicht und behielt fie drei Wochen lang gefangen. Die Mission wandte gelitten; beides ist normal geblieben. Dagegen ift die rechte Hand sich an Wistuba mit der Anfrage, ob das Reichskolonialamt nicht länglich einen Teil der Pension zu belassen. telegraphiert habe, der Streit solle ruhen bis zur Rückkehr des und das rechte Bein leider noch gelähmt, doch hofft der Arzt auf Gouverneurs Horn. Wistuba antwortete bejahend.. Er hat auch Nach fast zweistündiger Beratung verkündete der Vorsitzende vollständige Wiederherstellung unseres Genoffen. Der Gefundungs die Beschwerde, die die Patres an das Reichsfolonialamt aus Anlaß Senatspräsident Lindenberg folgendes Urteil: Die Disziplinar prozeß wird aber eine geraume Beit in Anspruch nehmen. Es ist ihrer Verhaftung richteten, formuliert. Die Anklagebehörde sicht tammer hat sämtliche Anflagepunkte. objektiv als erwiesen an- baber völlig ausgefchloffen, daß Genosse Goldstein an der bevor­in diesen Handlungen des Angeschuldigten eine Verlegung der genommen und sich im großen und ganzen dem Eröffnungsbeschluß stehenden Tagung des Landtages noch teilnehmen kann. Für das da Genoffe Goldstein der Dienstpflicht, da der Angefchuldigte Dinge, die er nur in feiner angeschlossen. Sie hat zunächst die Anwendung des§ 51 prüfen fäcbfifche Proletariat bedeutet dies eine schwere Einbuße. Eigenschaft als Beamter erfahren fonnte, mitgeteilt hat und in müssen, denn, wenn dieser angewendet werden mußte, fehlt die einzige Bertreter desselben im Landtage ist der Formulierung der Beschwerde etwas vorgenommen habe, was Etrafbarkeit. Nun ist aus den Gutachten zu ersehen, daß der Auch von den Reichstagsverhandlungen wird unser Genosse die erste sich mit seiner Beamtenpflicht nicht vereinbaren lasse. Angeklagte im Mai und April 1907 sich im Zustand einer Depression Beit fernbleiben mitssen. Es tritt darauf eine furze Pause ein. befand, die auf eine Psychose schließen läßt. Dann ging eine Ber­Nach Wiedereröffnung der Sigung wendet sich die Verhandlung änderung bei ihm vor, die als maniatalischer Zustand zu betrachten dem Fall Poeplau zu. Es wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, ist. Der Sachverständige nimmt an, cs laffe fich nicht feststellen, wer Jahresbericht des Agitationsbezirkes daß er dem früheren Sekretariatsassistenten Poeplau Material für ob der Angeklagte zur Zeit der strafbaren Handlung im Befige rantfurt a. M. weist einen Mitgliederstand von 14 196 Genoffen feinen Disziplinarprozeß gegeben habe. Der Verteidiger Justizrat der freien Willensbestimmung war. Jedenfalls sind seine An in den 18 fozialdemokratischen Streisorganisationen auf, außerdem Dr. Mamroth bestreitet das und beantragt, mehrere Briefe zu vergriffe gegen den höchsten Beamten des Reiches und andere Per- find 900 Genoffinnen organisiert. Im Jahre 1905 betrug die lesen. In einem Brief von. Wistuba an Boeplau heißt es: Warten fonen so auffallend, daß Zweifel entstehen könnten und daß dieser Gesamtmitgliederzahl: 6665, im Jahre 1906 11 395, 1907 13 838. Sie nur, bis der Reichstag   zusammentritt. und hängen Sie die Fall ausgeschieden werden mußte. Anders steht es mit den anderen Die Zahl der sozialdemokratischen Stadtverordneten und Cache nicht gleich an die große Glode! Sie fönnten sich damit nur Taten des Angeflagten. Er mag früher schon zur Rechthaberei Gemeindebertreter im Agitationsbezirt beträgt 202 Genossen. schaden. Boeplau antwortete: Ich muß sofort an einen Abge- geneigt haben, aber nicht eine Spur findet sich dafür, daß er in ordneten oder an das Parlament herantreten. Ich fann nicht seiner zurechnungsfähigkeit beschränkt war. Das Gericht nimmt Polizeiliches, Gerichtliches ulw. warten, sondern muß scharf vorgehen. Weiter wird dem Angeschul- mindestens bis zur Reichstagssigung vom 6. Dezember 1906 feine Die Kaifereinzugsstiefel, so berichtet man uns aus alle a. S., digten vorgeworfen, daß er außer dem Abgeordneter Roeren noch volle zurechnungsfähigkeit an. An jenem Tage, als fein Gebäude befchäftigten am Sonnabend wieder einmal die Straffammer in mit den Abgg. Lebebour und Kopfdy in Verbindung gestanden und zusammenstürzte, mag fein Gemütszustand sich erregt haben, weil einem Beleidigungsprozeß gegen den Genossen Däumig vom ihnen Material gegeben habe. Es werden die Aussagen diefer er seine Soffnung zusammenbrechen fah. Reinesfalls aber fann Boltsblatt". Betammtlich hatte der Polizeiinspektor v. Dossow beiden Abgeordneten, die sie vor dem Untersuchungsrichter abge- man eine Aufhebung feiner Willensfreiheit annehmen, höchstens gelegentlich des Kaiferbeiuches in Halle ein Paar Paradestiefel gum geben haben, verlesen. Danach hat Ledebour unter Berufung auf verminderte zurechnungsfähigkeit. Der Angeklagte hat zweifel- Vorreiten von dem Magistrat erhalten. Als die Stiefel nach dem seine Eigenschaft als Reichstagsabgeordneter jede Auskunft bezüglich los mit Pöplau Material ausgetauscht. Das sollte dazu dienen, Staiferbefuche aus dem v. Dosiowichen Hause wieder abgeholt feines Verkehrs mit Wistuba und Boeplau verweigert. Stopsch hat die vorgesepte Dienstbehörde zur Unterlassung von Amtshandlungen wurden, passierte der Gattin des Herrn v. Dossom die unan­bemerkt, er sei mit Wistuba durch, den Abg. Müller- Meiningen zu bewegen. Das geht aus dem Brief hervor, in dem er mit dem genehme Verwechielung, daß sie an Stelle der Kaisereinzugs bekannt geworden. Bezüglich seines schriftlichen und mündlichen Reichstag droht. Er tat das, um die ihm drohende Gefahr zu tiefel dem Boten ein Paar alte Ladstiefel gab. Nach dem Herbei Verkehrs mit Wistuba und Boeplau verweigere er mit Rücksicht auf beseitigen. Schlimmer ist es noch mit den Briefen, in denen er schaffen der richtigen Stiefel erhob der Polizeikommissar Kriebel, feine Eigenschaft als Abgeordneter jede Auskunft. In dem zur sagte: Warten wir ab, bis der Reichstag   aufammentritt, er fann ber jetzt Direttor in Charlottenburg   ist, gegen b. Dossow den Vor­Berlejung gelangten Brief schreibt Wistuba an Boeplau: Nehmen sich ja dann auch mit dem Fall Bedu beschäftigen. Diese Drohung wurf, er habe versucht, die Kaisereinzugsstiefel sich in nicht zulässiger Sie sich nur vor dem Abg. Müller- Meiningen in acht, diefer würde sollte der Dienstbehörde Schwierigkeiten machen. Glenso ist die Weise anzueignen. Kriebel wurde deshalb bier sowie auch in die Geschichte fofort an die große Gloce bringen, das fönnte Ihnen Andeutung, daß er weiteres Material habe, eine Drohung. Also Charlottenburg   prozeffiert und aus formellen Gründen freigesprochen. ungemein schaden. Sie müssen so wenig als möglich an die Deffent. licge in seinem Vorgehen die Tendenz der Drohung gegenüber Darauf wurde im Voltsblatt" über den Charlottenburger Prozeß lichkeit bringen. der Dienstbehörde vor zu dem Zweck, daß sie seine Verfolgung berichtet und gesagt, daß die Reinigung des Herrn v. Doisow miß­G3 werden ferner Schriftstüde verlesen, wonach Wistuba bei unterlasse. Was ihm ja auch insofern gelang, als ihm durch Be- lungen sei. Der Staatsanwalt beftritt dies und beantragte gegen sciner vorgesetzten Behörde anfragt, ob er nach Logo zurüdreifen fürwortung des Abg. Roeren für die Togofälle Jndemnität zu unseren Genossen, nachdem v. Doffow befchworen hatte, daß die foll. Es wurde ihm geantwortet, daß er noch teine bestimmte gesichert wurde. Die an die Abg. Roeren und Am Zehnhof aus. Stiefelverwechselung gana harmlos gewesen sei, atvei Monate Ge­Auskunft bekommen tönne. Jm weiteren Verlaufe der Verhand- gelieferten Briefe enthielten Dinge, die im Staatsintereffe nicht in fanguis. Das Urteil lautete auf 600 M. Geldstrafe. lung wird festgestellt, daß der Angeschuldigte an die Hamburger fremde Hände gelangen durften. Das mußte der Angeklagte führte Landgerichtsdirektor Schubert, der früher in Königs­Den Borfiz Nachrichten" und an die Deutsche Zeitung" Berichtigungen ge- wissen. Der Staat kann nicht leiden, daß ein Beamter so mit führte Landgerichtsdirektor Schubert, der früher in Königs­schickt habe. Der Bereidiger gibt zu, daß der Angeschuldigte ar Amisgeheimnissen marchandiert. Es kann auch nicht die Ausrede berg wirkte.

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Berteidiger Justizrat Dr. Mamroth: Nach dem Gutachten des Sachverständigen fann man nicht annehmen, daß der Ange­schuldigte für seine Handlungen verantwortlich ist. Die Dienst entlaffung des Angeschuldigten fei in feiner Weise gerechtfertigt. allerdings werde der Frage nähergetreten werden müssen, ob mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeschuldigten er nicht pensioniert werden müsse. Jedenfalls fönne nicht außer acht ge­Tassen werden, daß der Angeklagte in treuer Pflichterfüllung als Beamter seine Gesundheit ruiniert habe. Wenn der Gerichtshof wider Erwarten oem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechen und auf Dienstentlassung erkennen sollte, dann sei es dringend er­forderlich, dem Angeklagten nicht nur geitweise, sondern lebens­

Duisburg, den 17. Oftober 1908.

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Wilhelm Schluchtmann.

Aus den Organisationen.

bie Hamburger Nachrichten" eine unrichtigkeit gefchrieben habe, gelten, daß die Briefe in gute Sände tamen, das hat nicht der Der ängstliche Militarismns. Ale Folge der jüngst vore um den Verfasser eines Artikels feststellen zu fönnen. Am 4. Fc- Beamte zu prüfen. Im Juli 1906 gab er dann sein Material an genommenen Beschlagnahme der Schrift Die Wiener Nevolution bruar 1907 schrieb der Angefchuldigte an den Staatssekretär den Abgeordneten Erzberger  . Auch dieser Fall ist keineswegs fo von 1848" von Bach in der Parteibuchhandlung zu Frank. Dernburg: Ich habe Sie wiederholt aufgefordert, Ihre An- leicht zu nehmen. Man hat sich auf Bismard berufen, der den furt a. M. hat der Genoffe Thieme nunmehr eine Anflage wegen fchuldigungen, die Sie im Reichstag gegen mich erhoben haben, Beamten das Recht, sich an die Oeffentlichkeit au wenden, au Vergebens gegen den§ 113 des Reichsstrafgesetzbuches( ufreizung außerhalb des Reichstage au wiederholen oder sie zu beweisen. Da billigen will. Hier handelt es sich aber nicht darum, daß der An- von Mitgliedern des Soldatenstandes) erhalten. Berantwortlicher Redakteur: Georg Davidiohn, Berlin  . Für den Inferatenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drud n. Berlag: Vorwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW,