Nr. 250. 25. Jahrgang.
Gerichts- Zeitung.
Wegen Entwendung von 12 Silbergroschen-2 Jahre Zuchthaus. Drafonische Strafen bei Eigentumsvergehen und Verbrechen, die in keinem Verhältnis stehen zu der den Bestohlenen herbeis geführten Schädigung und die dem Rechtsgefühl widersprechen, find in den Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuches begründet. Ein Fall, der ganz besonders fraß nach dieser Richtung lag, wurde vor dem Chemnizer Landgericht verhandelt. Der schon wieder holt und zuletzt mit Zuchthaus wegen Rückfallsdiebstahls bestrafte Handarbeiter Wittig war desselben Delifts angeflagt. Er sollte in Markersdorf bei Penig in ein Gut eingestiegen und dann aus einer Bodenkammer 1,20 Mart baren Geldes gestohlen haben. Der
Angeflagte leugnete dieſen Diebstahl beharrlich, wurde aber als durch die Beweisaufnahme überführt für schuldig befunden und unter Verfagung mildernder Umstände zu zwei Jahren Zuchthaus und fünfjährigem Ehrenrechtsverlust verurteilt und soll nach Verbüßung der Strafe unter Polizeiaufsicht gestellt werden.
Laffet die Kinder zu mir kommen!"
Geldstrafe verurteilt worden. Durch das gleiche Urteil des Land- worauf der letztere gegen Lorenz wegen Beleidigung erichts war der Bruder des Genannten, Schuhmacher Gottfried porging. In der damaligen Verhandlung stellte Freiherr König, von der gleichen Anklage freigesprochen worden. von Herder unter Eid in Abrede, daß er von seinem Den Anlaß zu den Eingaben, in denen die Anklage die Beleidigung derzeitigen Bächter ein 2... genannt worden sei und daß er, wie erblickte, bildeten vermögensrechtliche Maßnahmen des Amtsgerichts Lorenz ferner behauptete, diefen und andere ihm unterstellte Leute Bad Nauheim . Die vom Staatsanwalt gegen den frei ruhen und erreichte schließlich, daß gegen v. Herder wegen Falichmit Du" angesprochen habe. Lorenz ließ die Angelegenheit nicht sprechenden Teil des Urteils eingelegte Revision wurde vom eides vorgegangen wurde. Das Landgericht Freiberg sprach Reichsgericht verworfen. Ferner wurde Theodor König auf seine den jezt angeklagten ehemaligen Reichstagabgeordneten v. Herder Revision ganz freigesprochen, weil§ 193 ihm voll zu des fahrlässigen Falscheides schuldig und verurteilte ihn zu einer gute tommt. Aus dem Urteile des Landgerichts ergibt sich, führte Gefängnisstrafe von einem Monat. das Reichsgericht aus, nicht, daß die Absicht der Beleidigung aus der Form oder den begleitenden Umständen zu entnehmen war.
Haftet die Eisenbahn für Ueberfälle im Bahnzuge?
Die Ermordung des Zahnarztes Claussen am 9. November 1906 Ein früherer Reichstagsabgeordneter wegen Falscheides verurteilt. in dem Vorortzuge Altona- Blankenese beschäftigte dieser Tage das Reichstagsabgeordneten Rittergutsbefizer Gottfried Freiherrn Eine aufiehenerregende Verhandlung gegen den früheren Reichsgericht. Die hinterbliebene Witwe Clauffen machte Schadenersat und Wernsdorf, fand vor der Straffammer des Freiberger Land- Klage auf vorläufige Bahlung von 3000 m. ist darauf gestügt, daß v. Herder, Befizer der Rittergüter Rauenstein, Wünschendorf ansprüche gegen den Eisenbahnfistus geltend. Die gerichts statt. Freiherr v. Herder, der den Wahlkreis Bichopau- die besonderen Betriebseinrichtungen der Eisenbahn ursächlich für den Marienberg von 1893 bis 1898 im Reichstage bertrat Unfall geworden sind. Der Mörder, ein Gärtnergehilfe B., hatte und der konservativen Frattion angehörte, ver- nach eigener Ausiage den Entschluß gefaßt, irgend einen wohl pachtete vor einigen Jahren das Rittergut Wünschendorf an einen habenderen Fahrgast zu überfallen, der allein in ein Coupé Landwirt Lorenz, der jedoch später in Konfurs geriet und fein steige. Zu diesem Zwede hatte er auf dem Bahnhofe Altona den gesamtes 40 000 m. betragendes Vermögen verlor. Lorenz führte günstigen Moment abgewartet, um in den Vorortzug Hamburgfeinen wirtschaftlichen Ruin auf Maßnahmen des Freiherrn Blankenese zu steigen. Der Mörder soll sich auch den Zug dort ge zwischen beiden entstand eine un rade für feinen Ueberfall auseriehen haben, weil er ohne Durchs überbrückbare Feindschaft. Es tam des öfteren zu heftigen Auf- gangswagen fahre und die Wagen alter Konstruktion mit sich führe. tritten und bei einer solchen Gelegenheit foll Lorenz den damaligen Wehrere gleichartige Mordanfälle, die schon früher vorgekommen Reichstagsabgeordneten einen..... genannt und ihm gedroht feien, hätte die Bahnverwaltung nach Ansicht der Klägerin verhaben, ihn auf die Düngerställe zu werfen. Die angebliche Be- anlossen müssen, in dieser Beziehung Einrichtungen zu treffen, die leidigung erfolgte schon zu der Zeit, als v. H. noch Reichstags- den Verkehr sicherer gestalteten? abgeordneter war. Mehrere Jahre später, am 4. September 1907, Das Landgericht Altona und das Oberlandesgericht Niel trafen die beiden Todfeinde abermals zusammen. Lorenz wieder erkannten auf Abweisung der Klage. holte die obigen Ausdrüde gegen den Freiherrn v. Herder und Die Revision wurde jetzt vom VI. Bivilfenat des Reichss richtete dann an den Kommandeur des Leibgrenadierregiments in gerichts zurückgewiesen. Der erkennende Senat führte beDresden, Oberst Krug von Nidda , sowie an den Kommandeur der gründend an: Soweit die Klage auf das Haftpflichtgefeß gestüt Dichazer Ullanen mehrere Briefe, in welchen er den Kommandeuren, fei, scheitere fie daran, daß der Kausalzusammenhang im Sinne des den militärischen Borgeiegten des Freiherrn v. Herder mitteilte, daß Haftpflichtgefeßes nicht gegeben fet.. Auch hier sei ein innerer Zuer, Lorenz, den Freiherrn Freiherrn beschimpft habe, ohne daß fammenhang mit dem Bet ieb erforderlich. Derfelbe fei aber hier dieser sich dagegen verwahrt habe. Oberst Krug von Nidda nicht vorhanden. Der Beförderungsvertrag tomme hier gar nicht in in Dresden fandte den Brief an den Legationssekretär v. Herder in Frage, da die Eisenbahnverwaltung immer nur dem Beförderten Berlin , einen Bruder des früheren Reichstagsabgeordneten, felbft zu haften habe.
Der 35 Jahre alte pensionierte Kuratus Conrad Hoffmann, früher Kaplan in Bamberg , dann Kuratus in Pegnitz , wurde von der 2. Straflammer des Landgerichts München I wegen an Kindern begangener Verbrechen gegen die Sittlichkeit zu 1 Jahr Herder zurück und Gefängnis und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt. Der Briefter hatte ursprünglich ein Geständnis abgelegt. Im Termin berlegte er sich aufs Leugnen und meinte, er habe am Tage nach dem Vorfall mit gutem Gewissen zelebriert und wenn er sich einer Sünde nicht bewußt sei, dürfe ihn das weltliche Gericht auch nicht eines Verbrechens beschuldigen! Darauf ging das weltliche Gericht denn doch nicht ein.
Berechtigte Interessen.
Selbst dem Reichsgericht geht die Einengung des§ 193 des Reichsstrafgesetzbuches durch die Gerichte hin und wieder zu weit. Am Donnerstag wurde vor dem Reichsgericht folgender Fall verhandelt. Der Bahnassistent Theodor König war am 23. Juni vom Landgericht Gießen wegen Beleidigung eines Amtsrichters zu 100 M.
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