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. 251. 25. Jahrgang. 5. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Zur Gewerbegerichtswahl.

Um die Wahl sozialdemokratischer Arbeitgeber als Beisitzer zum Gewerbegericht hintanzuhalten, führen die Gegner eine leb­hafte Agitation. Der Berband der Baugeschäfte Berlins und Um­gegend versendet, an die Arbeitgeber folgendes Birkular:

.Sehr geehrter Herr!

Im Auftrage des Vorsitzenden des Lokalkomitees Ihres Wahl­bezirtes geftatten wir uns Ihnen folgendes ergebenft mitzuteilen. Am 27. November d. J. finden die Ergänzungswahlen der Arbeits geberbeisiger des Berliner Gewerbegerichts statt. Die Wahlen er folgen zum erstenmal nach den Grundfäßen der Verhältniswahl; darum ist es dringend erforderlich, daß jeder bürgerliche Arbeit­geber am Wahltage feine Stimme abgibt, damit nicht Sozial­demokraten auch noch als Arbeitgeberbeisiber in das Gewerbegericht tommen und die Parität des Gewerbegerichts er halten bleibt, jeder Arbeitgeber hat daran das dringendste Intereffe.

Lehrling

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Wahlberechtigt ist, wer das 25. Lebensjahr vollendet und im Bezirke seiner Wahlstelle Wohnung oder Gewerbebetrieb hat, sowie mindestens einen Arbeiter Gefellen, Fabritarbeiter, Hausdiener, regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigt. Wahlberechtigt sind auch die mit der Leitung eines Betriebes oder eines bestimmten Zweiges desselben betrauten Stellvertreter der selbständigen Gewerbetreibenden, fo­fern ihr Jahresverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 m. übersteigt. Sein Wahlrecht darf nur derjenige ausüben, dessen Name in den amtlichen Wählerlisten ent. halten ist. Die amtlichen Wählerlisten find recht unvollständig; wir finden Ihren Namen in denselben nicht, vermuten aber, daß Sie wahlberechtigt sind und bitten Sie demzufolge dringend, um gehend den beiliegenden Antrag betr. Ihre Aufnahme in die Wählerlisten auszustellen und an das Wahlbureau

Post str. 16, II, 8immer 57

zu senden. Dies muß geschehen sein bis einschließlich

Montag, den 26. Oktober d. J.

Wir bitten Sie dringend, sich der fleinen Mühe der Aus­stellung des Antrages zu unterziehen, damit Sie am Wahltage Ihr Wahlrecht ausüben können. Hochachtungsvoll der Verband der Baugeschäfte von Berlin und den Vororten.( E. V.)"

Wie aus dem Zirkular hervorgeht, wollen die Herren die Wahl sozialdemokratischer Arbeitgeber durchaus hintertreiben. Das find dieselben Leute, die sonst immer davon reden, daß bei den Gewerbegerichten die politische Anschauung keine Rolle spiele. Für die freidenkenden. Arbeitgeber muß dieser Aufruf erst recht Anlaß sein, dafür zu sorgen, daß kein Wahlberechtigter in der Liste fehle, zumal diese Listen sehr unvollständig sind. Bei der Verhältniswahl zum Gewerbegericht zählt jede Stimme, da sie bei dem neuen Syftem zur Geltung fommt.

Mädchenhandel.

Sonntag, 25. Oktober 1908.

Wochen- Spielplan der Berliner Cheater.

Königl. Opernbane. Sonntag: Rienzi. ( Anfang 7 Uhr.) Montag: Carmen. Dienstag: Sardanapal.( Anfang 8 Uhr.) Mittwoch: Tannhäuser . Tristan und 3folde.( nfang 7 Uhr.) Sonntag: Margarete. Montag: Donnerstag: Die Bohème. Freitag: Madame Butterfly . Sonnabend: Die Walküre.( Anfang 7 Uhr.)

chen nach Afrika zu verschleppen. Einmal sei in Hamburg ein Gericht erkannte wegen Erpressung auf Freisprechung. Dagegen Polizeibeamter auf das Schiff gekommen und habe ihn und ein wurde der übereifrige Detektiv mit Rücksicht auf die Schwere der Mädchen examiniert. Er habe das Mädchen unter Vorweisung Beleidigung zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Staats­Mal sei er in Genua von einem Agenten des Vereins zur Be fängnis beantragt. eines Trauscheins als seine Ehefrau ausgegeben. Ein anderes anwalt hattet wegen Grpressung und Beleidigung 4 Monate Ge­fämpfung des internationalen Mädchenhandels angehalten worden. Das Mädchen fei dann nach Deutschland zurüdgeschickt worden. Er sei dann nur bis Port Said weitergefahren und dann nach Deutschland zurückgekehrt, so daß seine Fahrkarte nach Afrika ver­fallen, wäre. Er habe bald darauf in Berlin die W. kennen gelernt und sei dann mit dieser ausgewandert. Der Angeklagte versuchte diese Tatsachen damit zu erklären, daß es allgemein üblich fei, fich nach Afrifa ein Berhältnis" mitzunehmen, wie dies ja schon wiederholt bei einem anderen Anlasse in der Oeffentlichkeit be­fannt geworden sei. In der Beweisaufnahme traten verschiedene Mädchen auf, denen der Angeklagte goldene Berge versprochen hatte, wenn sie ihm nach Transvaal folgen würden. Diese Mädchen waren jedoch rechtzeitig gewarnt worden. Staatsanwalt Dr. Leh­mann vertrat den Standpunkt, daß die Ansicht der Verteidigung, es liege eine res judicata bor, d. h. der Angeklagte sei wegen des ihm jetzt zur Last gelegten Verbrechens schon in Afrika mit ab­geurteilt, eine irrige sei. Diese Verurteilung stehe einer strafrecht­lichen Verfolgung des Angeschuldigten auf Grund des Deutschen Auswanderungsgefeßes nicht entgegen. Gemäߧ 7 des Straf­gesetzbuches sei die im Auslande erkannte Strafe bei der im In­lande erfolgien Berurteilung lediglich in Anrechnung zu bringen. Die Verhandlung selbst habe ergeben, daß auch in Deutschland eine lich in Abrede gestellt worden sei. Zu dieser Bande gehöre auch ganze Bande von Mädchenhändlern existiere, obwohl dies erst fürz­der Angeklagte, der als ehemaliger simpler Klempnermeister jetzt ein großes Bermögen besiße und angeblich mit Diamanten handeln will. Für diese Behauptung habe er nicht den geringsten Beweis angetreten, so daß die Annahme berechtigt sei, daß er aus dem Mädchenhandel in der schmählichsten Weise Kapital geschlagen habe. chenhandels beantrage er eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, 1000 Mit Rücksicht auf die ganz enorme Gemeingefährlichkeit des Mäd­Mark Geldstrafe und zulässigkeit von Polizeiaufsicht. Auf diese Strafe feien die in Afrika erkannten Jahre Zuchthaus anzu

rechnen,

Rechtsanwalt Bahn suchte den Nachweis zu führen, daß die ganze Anklage aus juristischen Gründen unhaltbar sei. Der An­getlagte sei wegen desselben Bergebens schon in Afrika bestraft, so daß eine res judicata borliege und der Angeklagte deshalb frei gesprochen werden müsse.

folgendes Urteil, in welchem sich das Gericht auf einen durchaus Nach längerer Beratung verkündete Landgerichtsrat Levinsohn zutreffenden anderen Standpunkt wie Staatsanwalt und Ver­vorliege, noch daß der§ 7 des Strafgesetzbuches in Anwendung teidiger stellte. Das Gericht nahm an, daß weder eine res judicata lomme. Die rechtliche Beurteilung der Sache liege vielmehr so, daß das dem Angeklagten zur Last gelegte Verbrechen in dem Moment vollendet sei, in dem er mit dem Mädchen Deutschland verlasse, um es unter vorheriger argliftiger Täuschung dann später geklagte zum Beispiel erst hier verurteilt worden wäre, so stände im Ausland der Gewerbsunzucht zuzuführen. Wenn der An­trotzdem seiner Verurteilung wegen der in Afrika ergangenen Straftaten nichts im Wege. Bei Abmessung des Strafmaßes fomme in Betracht, daß der Angeklagte ein gewerbsmäßiger Mädchen­händler sei. Er habe in Transvaal ein Bordell betrieben und dort nur mit notorischen Kupplern, Buhältern und Bordellwirten ver­tehrt. Mit Rüdsicht auf das gemeingefährliche und höchst verwerf­liche Treiben des Angeklagten habe das Gericht auf 1 Jahr Zucht­haus, 600 m. Geldstrafe eventuell noch 40 Tage Zuchthaus, 5 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Boltzetaufsicht erfannt. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde der Angeklagte außerdem im Gerichtssaal wegen Fluchtverdachts sofort verhaftet.

Gerichts- Zeitung.

Erziehung zum Achtgrofchenjungen.

Der Diamantenhändler und Rentier Mar Maligri hatte sich am Donnerstag wegen Berbrechens gegen den§ 48, 1 des Reichs­gefeßes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 vor der 5 Straffammer des Landgerichts I unter Vorfiz des Landgerichts­rats Levinsohn zu verantworten. Der Angeklagte ist vielfach vor­bestraft, darunter auch mit Zuchthaus, unter anderem auch schon wegen Suppelei nicht weniger wie fünfmal.-Im Frühjahr 1905 tam Malikti angeblich aus Afrika zurück und nahm hier in Berlin Wohnung. Er berkehrte häufig in dem Café Bavaria in der Koch­straße, wo die unverehelichte Anna W. als Büffetfräulein angestellt tvar. Zwischen Malizki und dem damals erst 21jährigen Mädchen Vor der zweiten Straftammer des Landgerichts III fwurde tam es zu einer näheren Bekanntschaft. Eines Tages erklärte der achtern aus dem Charlottenburger Gerichtsgefängnis der 19jährige Angeklagte dem Mädchen, daß er sie heiraten wolle, fie müsse ihn Handlungsgehilfe und Privatdetektiv Walter Mesich vorgeführt, dann aber vorher auf einer Geschäftsreise" nach Afrika begleiten. um sich wegen Beleidigung und versuchter Erpressung zu verant. Die W. sprach über diesen Vorschlag mit verschiedenen Bekannten, werten. Der Angeklagte war in dem Geschäft seines Vaters als die sie sämtlich vor dem Angeklagten warnten, da sie ihn doch nur Buchhalter beschäftigt. Durch die Lettüre gewisser Detektiv­flüchtig fenne. Auch der Chef der W. warnte sie, dem M. zu geschichten und Hintertreppenromane tam der unreife junge Mensch folgen und sprach schon damals den Berdacht aus, daß sie vielleicht auf den Gedanken, sich durch einen erfolgreichen Stampf gegen in ein öffentliches Haus in Afrika verschleppt werden solle. Die W. das Verbrechertum zu einem zweiten" Sherlock Holmes " empor. kündigte damals ihre Stellung und zog erst einige Tage in ein auschwingen. Er beschäftigte sich viel mit allen möglichen Strimi­Hotel in der Mittelstraße. Hier wurde sie von dem Angeklagten ralfällen und fah sich schon in seiner erhitzten Phantasie als den abgeholt. Das Pärchen fuhr erst nach München , wo es sich längere König aller Detektive". Da ihm bekannt geworden war, daß die Zeit aufhielt, von dort ging es nach Marseille , wo dann per Schiff Berliner Kriminalpolizei Polizeiagenten anstelle, beschloß er, auf die Fahrt nach Südafrika angetreten wurde. Auch auf dem Schiff diesem Wege den Aufstieg an der Ruhmesleiter zu unternehmen. glaubte die Betörte immer noch, daß der Angeklagte ernste Heirate. Er meldete sich eines schönen Tages bei dem diensthabenden absichten habe und will niemals auf den Gedanken gekommen sein, Stommiffar im Bolizeipräsidium und wurde an dessen Stellver­daß sie von ihm verfuppelt werden solle. Die Zeugin und der An- treter, einen Kriminalwachtmeister, gewiesen. Nach Behauptung getlagte begaben sich nach Johannisburg und wohnten dort au- des Angeklagten soll ihm dieser Beamte den Rat gegeben haben, nächst in einem Hotel, dann zogen sie zu einem gewissen Salinger, erst einmal auf eigene Fauft ein ordentliches Dings zu drehen" der ein intimer Bekannter des Angeklagten war. Vom April 1906 und der Behörde dadurch den Beweis zu liefern, daß er in der ab wohnten sie in der Farm eines gewissen Nickelmann, der das Lage sei, Berbrechen aufzudecken. Er solle 3. B. verschiedene große schmutzige Gewerbe eines zuhälters betrieb. Hier ließ der An- Cafés aufsuchen, in denen sich Brillantenschieber" aufhalten, das geklagte endlich die Maske fallen, erklärte, daß seine Geldmittel heißt, Leute aushorchen, die gewerbsmäßig mit gestohlenen erschöpft seien und sie für ihn Geld verdienen müsse. Das Mäd. Brillanten handeln. Auf diese Weise würde er schon eine Spur chen war außer sich, weigerte sich entschieden, diesem Anfinnen erwischen. Der Detektivamateur gerbrach sich nun den Kopf, wie Folge zu geben, der Angeklagte erklärte aber, daß er sie dazu er den gegebenen guten Rat zur Ausführung bringen fönne. zwingen werde. Das Mädchen blieb bei seiner Weigerung und Ginige Tage später erhielt der in Charlottenburg wohnhafte prat­wurde nun von dem Angeklagten in der brutalsten Weise mistische Arzt Dr. F. ein anonymes Schreiben zugesandt, in welchem handelt. Er meinte: er müsse sie durch Prügel furieren!" Durch der Anonymus die Mitteilung macht, daß er im Café Westminster diese Brutalitäten machte er schließlich das in Angst und Schrecken erfahren habe, daß Dr. F. sich gegen hohe Bezahlung zu Ver­gejagte Mädchen seinem Willen gefügig. Auf seine Anordnung brechen, die gegen den§ 218 St. G. B. berstoßen, hergebe. Gr, mußte fie mi. einer gewissen Lilly Grey zusammenziehen, die der Schreiber, fordere ihn auf, als Sühne für diese Verbrechen bei gewerbsmäßigen Unzucht nachging und die W. mit Männern zu dem Bostamt 53 die Summe von 6000 M. zu hinterlegen. Der fammenbrachte. Unter dem zwange des Angeklagten verblieb die Arzt übergab ihn sofort der Kriminalpolizei, die durch zwei ber­W. in dieser Lasterhöhle. Das Schandgeld, welches sie dort ber- tleidete Beamte das Bostamt überwachen ließ. Diese Observation diente, mußte fie täglich dem Angeschuldigten abliefern, der sich hatte einen eigenartigen Erfolg. Eines Tages Mitte August er­das Geld selbst holte. Erst nachdem sich die W. einigermaßen mit schien der Angeklagte Meßsch und verlangte Aushändigung des den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht hatte, faßte sie eines Briefes. Er wurde fofort verhaftet und dem Untersuchungsge­Tages der Mut und entfloh ihrem Beiniger. Sie begab sich unter fängnis zugeführt. Er geftand offen ein, den Brief an den Dr. F. den Schutz des deutschen Konsuls in Johannisburg. Dieser leitete bei geschrieben zu haben, behauptete aber sofort, daß er einen be den englischen Behörden ein Strafverfahren in die Wege. Malinti sonderen Zweck mit dem scheinbaren Erpresserbrief berfolgt habe, wurde verhaftet und unter Auflage der Verleitung au Unzucht über den er sich später äußern werde. In der geftrigen Ver­und Halten eines Bordells gestellt. Der Obere Gerichtshof in handlung erklärte der Angeklagte, es sei ihm nie eingefallen, sich Witwatersrand verurteilte ihn wegen dieser Delikte zu 2 Jahren etwa in den Besitz des Geldes zu sehen. Die ganze Sache sei nur Zuchthaus, die er in Pretoria und Johannisburg berbüßt hat. Der ein Trid gewesen, um ein Verbrechen aufzubeden. Er habe dem Angeklagte kehrte nach Verbüßung nach Berlin zurück und nahm Rate des Kriminalwachtmeisters gemäß, fich wiederholt im Café hier in der Gerhardstraße Wohnung. Nunmehr wurde gegen M. Westminster aufgehalten, um hier nach Brillantenschiebern zu ein Strafverfahren wegen Verbrechens gegen den§ 48, 1 des Ge- fahnden. Hierbei habe er zufällig ein Gespräch am Nebentische fetes über das Auswanderungswesen eingeleitet, da er eine Frauens. belauscht und erfahren, daß jener Dr. F. sich gewerbsmäßig des person zu dem Zwede, fie der Gewerbsunzucht zuzuführen, mittelst Berbrechens gegen das keimende Leben schuldig machen solle. Er argliftiger Täuschung und Verschweigung dieses gweds zur Aus- felbft habe nun beabsichtigt, das Geld, wenn es der Arzt absenden wanderung berleitet hatte. Bei seiner Bernehmung erklärte der würde, sofort der Kriminalpolizei auszuhändigen und so den Be Angeklagte, daß er früher Klempnermeister gewesen sei. Er sei weis zu liefern, daß Dr. F. sich tatsächlich jener Verbrechen dann Diamantenhändler geworden und aus diesem Anlaß mehr- fchuldig gemacht habe. Der Kriminalawachtmeister W. bestätigte mals nach Transvaal gefahren. Er sei böllig unschuldig und auch als Beuge, daß gegen eine Bezahlung von 3,50 bis 4 M. täglich von dem englischen Gericht in Südafrika lediglich aus Deutschen Bolizeiagenten eingestellt werden und ferner auch, daß er dem An­haß berurteilt worden. Seine Vorstrafen rührten daher, daß seine geklagten seinerzeit den Rat gegeben habe, sich im Café West­Ehefrau in Halle a. G. cin polizeilich tongeffioniertes" öffentliches minster aufzuhalten. Verschiedene andere von der Berteidigung Haus untrhalten habe. Landgerichtsrat Levinsohn hielt dem geladene Beugen bestätigten, daß der Angeflagte schon vorher ge­Angeklagten vor, daß er schon wiederholt bemüht gewesen sei, Mäd äußert habe, er wolle auf diese Weise den Arzt überführen. Das

Königl. Schauspielhaus. Sonntag ,: Götz von Berlichingen. ( Anfang 7 Uhr.) Montag: Die Journalisten. Dienstag: Die Rabensteinerin. Mittwoch: Der G'wissenswurm. Donnerstag: Die Jungfrau von Drleans. Freitag: Wie die Alten fungen. Sonnabend: Hamlet . Sonntag: Die Rabensteinerin. Montag: Faust.( Anfang 7 Uhr.) Neues königl. Opern Theater. Sonntag, nachmittags 8 Uhr: ' s Lieserl vom Schliersee . Abends: Paragraphen Schuster. Montag: Bara graphen- Schufter Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:' s Dorfgehoamnis. Freitag: Der Herrgottfaniker von Ammergau. Sonnabend: Almenrausch und Edelweiß. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Der Baragraphen- Schuster. Abends: 3 Dorfgehoamnis. Montag: Der Dorfpfarter. Dienstag: Biesto. Mittwoch: König Lear. Donnerstag: Ein Sommer nachtstraum. Freitag: Fiesto. Sonnabend: König Lear. König Lear. Montag: Fiesto.

Deutsches Theater. Sonntag: Fiesto. Montag: König Lear.

binet innen.

IM

Sonntag:

Deutsches Theater ( Sammerspiele). Donnerstag: Hedda Gabler. Freitag: Eine Heiratsgeschichte. Sonnaben> Sonntag: Clavigo. Montag: Sozialaristokraten. Dienstag: Clabigo. Mittwoch: J. G. Bortmar Clavigo. Sonntag: Eine Heiratsgeschichte. Montag: Claviyo. Lessing Theater. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Rofenmon Abends: Water. Montag: John Gabriel Bortman. Dienstag: Bater. Mittwoch: Gespenster. Donnerstag: Nora. Freitag: Der Raub der Sa Die verfunfene Glode. Abends: Gespenster. Montag: Hedda Gabler. Sonnabend: Gespenster. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Abends: Der Clown. Berliner Theater. Sonntag, nachmittags 3 Uhr:" Emilia Galotti . Donnerstag: Der Clown. Freitag: Der Traum ein Leben. Montag: Mercadet. Dienstag, Mittwoch und Sonnabend: Der Clown. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Emilia Galotti . Abends Neues Theater. Täglich: Der deutsche Graf.( Anfang 7 Uhr.) Montag: Fauft. I. Teil.( Anfang 7%, Uhr.) Dienstag: Das Fräulein in Neues Schauspielhaus. Sonntag: Das Fräulein in Schwarz. Schwarz. Mittwoch und Donnerstag: Faust. I. Teil.( Anfang 7 Uhr.) Freitag: Das Fräulein in Schwarz. Sonnabend, Sonntag und Montag: Julius Cäsar. ( Anfang 7, Uhr.)

Der Clown. Montag: Unbestimmt.

Lady Frederic. Montag: 2 × 2= 5. Dienstag: Lady Frederic. Mittwoch: 2 × 2= 5. Donnerstag und Freitag: Lady Frederic. Sonnabend: Musit. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: 2 × 2= 5. Abends: Musit. Montag: Lady

Kleines Theater. Conntag, nachmittags 3 Uhr: 2X2= 5. Abends:

Frederick.

Komische Oper. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Die Fledermaus. Abends: Manon Lescaut . Montag: Tiefland. Dienstag: Hoffmanns Er zählungen. Mittwoch: Tiefland. Donnerstag: Manon Lescaut . Freitag: Tiefland. Sonnabend: Manon Lescaut . Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Hoffmanns Erzählungen . Abends: Tiefland. Montag: Hoffmanns Gr. kontroleur. Abends und Montag bis Sonnabend: Kümmere dich um zählungen. Amelie. Sonntag, nachmittags 3 ühr, abends und Montag: Kümmere dich um Amelie.

Residenz- Theater. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Der Schlafwagen­

Trianon Theater. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Frl. Sofette­meine Frau. Abends fowie täglich: Die Liebe wacht. Sonntag, den 1. November, nachmittags 3 Uhr: Fr. Josette meine Frau. Albends und Montag: Die Liebe wacht.

Neues Operetten- Theater. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Der Opernball. Abends sowie täglich: Die Dollarprinzessin.( Anfang 8 Uhr.) Sonntag, den 1. November, nachmittags 3 Uhr: Der Opernball. Abends und Montag: Die Dollarprinzessin.

Hebbel Theater. Sonntag: Dam. a. Camélias. Montag: Ninon de l'Enclos . Dienstag: Der Liebhaber. Mittwoch: Ninon de l'Enclos . Donnerstag: Der Liebhaber. Freitag: Ninon de l'Enclos . Sonnabend und Sonntag: Der Liebhaber.( Anfang 8 Uhr.) Montag: Unbestimmt.

Luftspielhaus. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Die blaue Maus. Abends und Montag bis Sonnabend: Die Tür ins Freie.. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Die blaue Maus. Abends und Montag: Die Tür ins Freie.

Theater des Westens . Sonntag, nachmittags 3%, Uhr: Die lustige Witwe. Abends und Montag bis Sonnabend: Der fidele Bauer. Sonntag, den 1. November, nochmittags 3, Uhr: Die lustige Witwe. Abends und Montag: Der fidele Bauer.( Unjang 8 Uhr.)

Schiller- Theater O. Sonntag, nachmittags 8 Uhr: Der rote Leutnant. Abends: Der Familientag. Montag: Das Stiftungsfeft. Dienstag: Der Freitag: Der Familientag. Sonnabend: Die Zwillingsschwester. Sonntag, Familientag. Mittwoch: Ein Teufelsterl. Donnerstag: 8willingsschwester. nachmittags 3 Uhr: Der rote Leutnant. Abends und Montag: Die Swillingsschwester.

B

Schiller Theater Charlottenburg. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Gös von Berlichingen. Abends: Julius Casar . Montag, Dienstag und Mittwoch: Der Graf von Charolais . Donnerstag und Freitag: Julius Cafar. Sonnabend: Der Graf von Charolais . Sonntag, nachmittags Uhr: Göz von Berlichingen. Abends sowie Montag: Der Graf von

Charolais .

0

Friedrich Wilhelmstädtisches Schauspielhaus. Sonntag, nach. mittags 3 Uhr: Seriemhilds Rache. Abends und Montag: Bilheim Tell. Dienstag: Die zäitlichen Verwandten. Mittwoch: Wilhelm Tell . Donnerstag und Freitag: Die zärtlichen Berwandten. Sonnabend, nach­mittags 4 Uhr: Dornröschen. Abends: Wilhelm Tell . Sonntag, nach­mittags 3 Uhr: Kriemhilds Rache. Abends und Montag: Die zärtlichen

Berwandten.

Abends bis Sonnabend: Bruder Straubinger. Sonntag, den 1. November, nachmittags 3 Uhr: Der Meineibsbauer. Abends und Montag: Bruder Straubinger.

Thalia Theater. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Smmer oben auf.

Luiicu- Theater. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Freiheit. Abends und Montag bis Donnerstag: Eine tolle Nacht. Freitag: Stolz ber Stadt. Sonnabend, nachmittags 4 Uhr: Die sieben Raben. Abends: Eine tolle Nacht. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Ausgewiefen. Abends: Stolz der Stadt. Montag: Eine tolle Nacht.

Bernhard Nose Theater. Sonntag, nachmittags 8 Uhr: Der Theaterteufel. Abends: Herr Paragraph. Montag: Das Käthchen von Heilbronn. Dienstag: Herr Paragraph. Mittwoch, nachmittags 4 Uhr: Das Stäthchen von Heilbronn . Abends: Philippine Welser . Donnerstag: Herr Paragraph. Freitag: Philippine Welser . Sonnabend, nachmittags 4 Uhr: Dornröschen. Abends: yerr Paragraph. Sonntag, den 1. Nov., nachmittags 3 Uhr: Herr Paragraph. Abends: Philippine Weljer. Folies Caprice. Täglich: Die Brautschau. Die läftige Bitme. Abends sowie täglich: Familie August Stnoche. Sonntag, den 1. November, Casino Theater. Sonntag, nachmittags 4 Uhr: Reezengasse 8a. nachmittags 4 Uhr: Hotel Klingebusch. Abends und Montag: Familie senoche.

Gebr. Serrnfeld Theater. Allabendlich: Die beiden Bindelbands. ( Anfang 8 Uhr.) Wietropol Theater. Allabendlich: Donnerwetter tadellos.( Anfang 8 Uhr.) Wintergarten. Allabendlich: Spezialitäten.( Anfang 8 Uhr.) Rußland. Bera Violetta. Ab Dienstag: Eine luftige Spreewaldfahrt. Apollo Theater. Sonnabend bis Montag: Ein Sonntagmorgen in Spezialitäten.( Anfang 8 Uhr.)

Parodie- Theater. Täglich: Raub der Sabinerinnen. Die Zauber flöte. Berlin steht Stopp. Paffage- Theater. Allabendlich 8 Uhr: Spesialitäten. Sonntag, nach mittags 3 Uhr: Spezialitäten. Palast Theater. Allabendlich: Der Seekadett. Spezialitäten.( Anfang Uhr.) Walhalla Theater. Spezialitäten.( Anfang 8 Uhr.) Carl Haverland Theater. Spezialitäten. Anfang 8 Uhr. Gustav Behrens Theater. Spezialitäten.

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Reichshallen Theater. Allabendlich: Stettiner Sänger. Urania Theater. Taubenstraße 48/49. Sonntag und Montag abends. Der Montblanc . Dienstag: Eine Nilfahrt bis zum zweiten Katarakt. Mittwoch, nachmittags 4 Uhr: Kairo und die Pyramiden. Abends 8 Uhr: Donnerstag: lleber oen Brenner nach Benedig. Freitag: Der Montblanc Wissenschaftlicher Berein: Professor Dr. Richen: Die Tätigkeit des Gehirns. Sonnabend, nachmittags 4 Uhr: Bon der Sugfpige zum Wagmann. Elbends und Sonntag: Der Montblanc .

Sternwarte, Invalidenstr. 57-62