Br. 255. 25. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.is, 30. Oktober 1903.
Die ,, Poft" und ihre Hintermänner
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vor Gericht.
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worden, sie sei nicht so gemeint, als ob die 1000 M. 1000 Mart- Geschichte für unwahr halte. Mahlo: Schmiergelder wären, sondern es sei so zu verstehen, daß Ich bin doch nicht der Verteidiger Fischers. Heine: Aber derjenige, der durch Verwendung von schlechtem Papier den Ge- Sie lassen den Vorwurf, den Sie selbst für un schäftsgewinn bergrößern helfe, vom Geschäft 1000 m. als An- berechtigt halten, auf ihm sißen. Auf weitere Fragen erkennung bekommen habe. Auf wiederholte Fragen des antwortet Mahlo: Kein Mensch im Geschäft habe Borsitzenden und des Rechtsanwalts Heine: Wer denn die 1000 m. geglaubt, daß Fischer Schmiergelder nebme, Im Dezember vorigen Jahres brachte die„ Post" einen Artikel, bekommen haben folle, gab terhäuser nach mehrfachem Aus- es sei auch davon nicht im Geschäft gesprochen worden. worin behauptet wurde, Genosse Richard Fischer habe als Ge- weichen die Antwort: Herr Nahn, der Oberfaktor des„ Vorw.", Heine: Wissen Sie, wer von den Angestellten des schäftsführer des Vorwärts" bei Anschaffung neuer Maschinen im ist damit gemeint. Jahre 1903 Schmiergelder von den Maschinenfabrikanten erhalten „ Vorwärts" der Bost" Mitteilungen gegen Fischer zugestellt? Rechtsant. Heine: Der ganze Artikel, in dem von der Mahlo: Nein. Heine: Die Bost" hat nämlich auch ihren und angenommen. Die Sache sei so behauptete die" Post" Papiergeschichte die Rede ist, ist eine Polemik gegen Fischer. Wie Vertrauensmann im Vorwärts". weiter in einer Versammlung des zweiten Wahlkreises zur Sprache können Sie denn Nahn in diese Angelegenheit hineinbringen? Die vom Angeklagten vorgeschlagenen Zeugen Massini, gekommen, Fischer habe dort die Tatsache selbst zugegeben und er- Reghäuser: Ich habe Fischer nicht gemeint., Heine: Schliebs und Döblin , sowie die weiteren Zeugen Lieps flärt, es sei allgemein üblich, derartige Provisionen anzunehmen, Aber Sie haben doch gesehen, daß die Notiz als eine Berdächtigung mann und Rautmann wissen nichts davon, daß Fischer darauf habe man ihm die Schmiergelder belassen. Nachdem Ges Fischers aufgefaßt wurde, Fischer hat sich doch in hahnebüchener Schmiergelder erhalten oder daß gar in Parteitreisen dergleichen bes noise Fischer im Vorwärts" diese Behauptungen der" Post" als Weise dagegen gefehrt. Er hat den Urheber der Notiz kannt getveien sein soll. elenden Schwindel gekennzeichnet und die Klage angekündigt einen Schuft genannt und geschrieben: Schlimmer wie Dr. Eduard Götz( Herausgeber der Korrespondenz Infor hatte, wiederholte die" Post" in einem zweiten Artikel dieser Schuft ist der literarische Bravo, der diese Be- mation") ist als Zeuge dafür benannt, daß die Redaktion der" Post" den Anwurf gegen Fischer und setzte hinzu, die Sache Hauptung verbreitete. Das richtete fich gegen Sie! Warum wußte, die Behauptungen gegen Fischer seien unwahr, daß sie fei ja in den Kreisen unserer Partei allgemein bekannt. Mehrere haben Sie nicht darauf geantwortet. Warum haben Sie dieselben aber trotzdem verbreitet habe. Benge Götz gibt an, Blätter druckten die unwahren Angaben der" Post" mit Behagen nicht erklärt, daß Sie Fischer in jener Notiz nicht gemeint er gebe eine Korrespondenz heraus, die an etwa hundert Zei nach. Genosse Fischer stellte Strafantrag bei der Staats- hätten? Reghäuser: Aber ich bitte, Fischer hätte tungen verschickt wird und vorwiegend Material gegen die anwaltschaft, diefelbe lehnte aber die Verfolgung der Beleidiger ab, mich doch berklagen fönnen. Vorsitzender: Warum Sozialdemokratie verbreitet. Er wisse nicht, was er in dieser Sache weil fein öffentliches Jutereffe vorliege! Fischer forderte dann haben Sie nicht auf Fischers Abwehr geantwortet?- Reghäuser aussagen solle.- Borsigender: Es wird behauptet, der Artikel im Wege der Privatflage die Redakteure der Blätter, welche den Ich habe ja im Korrespondent" geantwortet. Heine: Auf der" Post", rühre vom Polizeirat Dr. Henninger her. Herr Anwurf verbreitet hatten, vor Gericht. Die Angeklagten nahmen in diesen Artikel Fischers haben Sie nicht geantwortet. Also auf Dr. Henninger hat sein Zeugnis darüber verweigert, der Gerichtsverhandlung ihre Angaben zurück und gaben eine rück- Rahu soll sich Ihre Notiz beziehen. Wissen Sie nicht, daß es beziehungsweise gesagt, er habe den Artikel nicht veranlaßt. haltlose Ehrenertlärung für Fischer ab, worauf dieser die Klagen Fischer ist, der die Abschlüsse über Papierlieferung au machen Beuge Gös gibt zu, daß er mit dem Polizeirat zurüdzog. Nur gegen die, Post" hielt Fischer die Klage aufrecht. Zwar war hat? Rerhäuser: Es ist ja gar feine Rede Dr. Henninger, dem Chef der politischen Polizei, auch der angeflagte Post"-Redakteur Petersen bereit, dem bon Anschaffung bon Papier, fondern von in Verbindung steht, von diesem Informationen, Genossen Fischer eine Ehrenerklärung zu geben. Aber damit konnte Lieferung an die Maschinenmeister. Heine auch folche gegen die Sozialdemokratie erhält, sich Fischer nicht zufrieden geben, weil die" Post" fein Blatt ist, mit In der Notiz heißt es: Papierabschluß. Damit kann doch aber den fraglichen" Post"-Artikel habe er nicht verfaßt, auch keine dem man einen Vergleich schließen fann. nur der Einkauf von Papier gemeint sein. Auf weitere Informationen dazu geliefert; auch habe er der Post" nicht mitGestern fand nun vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte ein Fragen antwortet erhäuser, er wisse nichts davon daß geteilt, daß die Behauptungen gegen Fischer nicht zutreffen.- Rechtserneuter Termin statt. Obgleich der Angeklagte bereits im Fischer bei Papiereinkäufen Schmiergelder erhalten habe.- Heine: anwalt Heine: Dieser Artikel ist nur ein Teil aus einer Reihe von vorigen Termin zugegeben hatte, daß der Inhalt seiner Fischer hat doch die Angaben Ihrer Notiz als infame Ver Artikeln, in denen die Rede ist von sozialdemokratischen Ver Artikel nicht wahr ist, wollte er doch im gegen le um dung bezeichnet. Warum schrieben Sie nichts dagegen? schwörungen, Waffenfunden in der Bankstraße und dergleichen. Rühren wärtigen Termin den Wahrheitsbeweis antreten. Bu Neghäuser: Ich habe keine Veranlassung gegen Fischer zu die Informationen zu diesen Artikeln vom Polizeirat Dr. Henninger diefem Zwed hatte der augeklagte" Post"-Redakteur einen unfang- polemisieren. her? Die Anwälte des Angeklagten schnellen von reichen Zeugenapparat aufgeboten, eine große Zahl von Personen, Bors. Nach der Entgegnung Fischers auf den Artikel im ihren Sigen und protestieren gegen diese Frage. die leitende Stellen im Buchdruckerverband und in der Partei ein- Korrespondent" ist damals geschrieben worden: Unsere Behauptungen Rechtsanwalt eine begründet die Berechtigung dieser Frage. nehmen, sollten zugunsten der" Post" als Beugen auftreten. Neben hat er nicht widerlegt. Reghäuser: Niemand hat im„ Storr." Der Vorsitzende erklärt die Frage für nicht zur Rerhäuser, Döblin, Maffini, Schliebs waren die Mitglieder der behauptet, daß die Notiz nicht widerlegt ist. Bori: Dann Sache gehörig. Breßlommission des Vorwärts", der Neunerfommission und die hätten Sie erklären müssen, daß Fischer mit der Notiz nicht gemeint Auf die Vernehmung der übrigen Zeugen verzichtete der AnFirmenträger des Vorwärts"-Geschäftes geladen. Es war eine sei. Reghäuser: Nach der Art und Weise. wie ich geklagte. stattliche Versammlung von Partei- und Gewerkschaftsfunktionären, vonifer angegriffen bin, hatte ich feine Beranlassung, Ebenso wird auf die nochmalige Verlesung der im vorigen welche die„ Post" als Zeugen vor Gericht zitiert hatte. diese Behauptung zu widerrufen.- Vors.: Das hatte jeder an- Termin verlesenen, in fommissarischer Vernehmung erfolgten Aus. Den Borsig im Gerichtshof führte Amtsgerichtsrat Jodisch.- ständige Redakteur nach meiner Meinung in diesem Falle!- Reg fagen der Maschinenlieferanten der Borwärts" Regfagen Der Kläger Fischer war durch Rechtsanwalt Wolfgang häufer: Gine tiefe Feindschaft gegen Fischer hinderte mich, zu Buchdruckerei verzichtet, die allesamt erklärt haben, daß Fischer Seine, der Beklagte Petersen durch die Rechtsanwälte schreiben, daß nicht er, sondern Rahn gemeint ist. Vors.: Jst teinerlei Provision von den Lieferungen be. Hercher und Müller vertreten. Vor Eintritt in die Verhand- Ihnen irgendwie das geringste bekannt, daß Herr Fischer sich zogen hat. lung regte der Borsigende einen Bergleich an. Fischer erklärte, irgend welche unerlaubte persönliche Vorteile verschafft hat?- Die Beweisaufnahme ist also geschlossen. warum er sich im vorigen Termin nicht mit dem Angeklagten vert erhäuser: Nichts! glichen habe. Rechtsanwalt eine bemerite: Wir sind zum VerDie Plädoyers.
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gleich bereit, wenn uns die Person genannt wird, von der die" Post" Schriftsetzer in der Vorwärts"-Druckerei, hat auf den Artikel, den Rechtsanwalt eine gab in seinem Plädoyer eine Dars ihre gute Information" hat. Der Angeklagte lehnte es ab, feinen Fischer zur Abwehr der 1000 Mark- Geschichte im Vorwärts" stellung des Inhalts der beiden" Post"-Artikel und führte dann Gewährsmann zu nennen, und der Vorsitzende verwies darauf, daß veröffentlichte, eine es doch allgemein Brauch sei, daß ein angeklagter Redakteur feinem Namen veröffentlicht. Als Beuge gab Entgegnumg " Korrespondent" unter ungefähr aus: Alles, was in diesen Artikeln über den Kläger bcZeuge gab Mussial hauptet worden, ist nicht nur nicht erwiesen, sondern den Verfasser des unter Anflage stehenden Artikels nicht nenne. er habe sich durch eine Wendung in Fischers Artikel vers durch die Beweisaufnahme vollständig widerlegt. Der Rechtsanwalt Heine: Das trifft zu und ist berechtigt, soweit es fönlich getroffen gefühlt und deshalb dem Korrespondent" Gegner hat nicht einmal den Versuch machen können, seine Be fich um anständige Journalisten handelt. Hier handelt es sich aber eine Entgegnung eingesandt. Auf die 1000 M.- Angelegenheit selber hauptungen als wahr zu erweisen. Auch die weitergehende Be. um einen gewiffenlosen Verleumder. Wenn ein solcher einen habe sich seine Entgegnung nicht bezogen.- Borsigender: hauptung der Artikel, daß es in Parteitreisen längst bekannt war, Redakteur anligt und ihn dadurch auf die Anklagebant bringt, Sie wußten doch, daß sich Fischer durch die 1000 M- Notiz getroffen baß Fischer Schmiergelder nehme, ist durch Vernehmung aller so ist der Redakteur durchaus berechtigt, ihn zu nennen. Das ver- fühlte. Mussial: Das wußte ich nicht. Borj.: Davon Zeugen, die etwas davon wiſſen müßten, widerlegt worden. Die stößt in feiner Weise gegen die Pflicht zur Wahrung des Redaktions - wollen Sie nichts gewußt haben? Sie polemiſierten doch gegen clitet, für die der Angeklagte verantwortlich ist, tennzeichnen sich geheimnisses. Fischers Artikel? Mussial: Nein, nur gegen die Wendung, die als eine ganz frivole Beleidigung eines seit langer Zeit im öffentHierauf trat das Gericht in die Verhandlung der Sache selbst fich auf mich bezog. Das andere ging mich gar nichts lichen Leben stehenden ehrenhaften Mannes. Die Redaktion der ein. Der Angeklagte erhob Heine: Es ging Sie nichts an, wenn behauptet wird," Post" hätte sich sagen können, daß ihre Angaben unmöglich wahr Widerklage daß folche Schweinereien vorkommen in dem Geschäft, sein können, denn in einer Partei, die mit 100 000 Augen auf die und stützte dieselbe auf drei Artikel des Vorwärts", welche in wo Sie tätig find?- Mussial: Nein. Mussial: Nein. Die Schmier- Handlungen ihrer Führer, sieht, hätten solche Dinge, wenn sie fcharfen Worten gegen die Lügen der" Post" polemisteren. Die geldernotiz ging mich nichts an. Borsigender: passiert wären, nicht unbekannt und nicht ungeahndet bleiben Widerflage hätte natürlich nur dann Aussicht auf Erfolg haben Sie nennen das eine Schmiergeldernotiz. Rerhäuser hat tönnen. Das hätte die Redaktion der" Post" wissen müssen, wenn können, wenn Fischer die betreffenden Artikel entweder verfaßt, ber uns aber gefagt, er habe nicht Schmiergelder gemeint. Wie fommen sie die Verhältnisse in der Partei so kennen würde, wie sie vorgibt, anlaßt oder sonst beeinflußt hätte. Um nach dieser Richtung geft. Sie zu der Ansicht, daß doch Schmiergelder gemeint find? fie zu kennen. Seit Jahren sollten, nach der Behauptung der stellungen zu machen, werden zunächst die Genossen Bebel und Muffial: Wir haben uns im Vorwärts darüber unterhalten." Post", diese Dinge bekannt sein. Wenn das wahr wäre, dann Singer fowie Davidsohn und eber vernommen. Diese Wir waren der Meinung, daß Fischer gemeint sei und daß ihm vor- hätte doch die" Post", die nur von Skandalaffären lebt, und die vier Zeugen befundeten übereinstimmend, daß Fischer in feiner Be- geworfen werden solle, er habe Schmiergelder angenommen. Keiner schwersten Angriffe gegen die Führer der Partei zu führen pflegt, ziehung zu den für die Wiederklage herangezogenen Artikeln steht. von uns hat aber daran geglaubt, daß Fischer überhaupt Schmier- diese Dinge längst in ihrem Sinne ausgenußt. Die Behauptungen Neben den„ Post"-Artikeln spielte auch ein Artikel des gelder angenommen hat. Heine: Nach Neghäusers Angabe ist der Post" grenzen an verleumderische Beleidigung, ,, Korrespondent" für Deutschlands Buchdrucker ihm die Mitteilung über die 1000 M. von einem im Vorwärts" sie sind ein Ausfluß der nichtswürdigen Kampfes eine erhebliche Rolle in der Verhandlung. Etwa ein Jahr vor dem Beschäftigten zugegangen. Wenn Sie nun über diese Angelegenheit weise, die darin besteht, daß man dem politischen Erscheinen der" Post"-Artikel brachte der„ Korrespondent " eine Notiz an den„ Korrespondent" schrieben, lag es da nicht nahe, daß Sie Gegner die persönliche Ehre abzuschneiden sucht. des Inhalts, den Maschinenmeistern des Vorwärts" werde schlechtes Fischer und das Geschäft von dem Vorwurf zu reinigen suchten und Der Angeklagte hat sich zur Rechtfertigung seines Verhaltens auf Papier geliefert und X. 9. 8. erhalte 1000 M. für guten Papier - daß Sie dem„ Korrespondent" mitteilten, wir alle im Geschäft halten einen Artikel des Storrespondent" bezogen. Dadurch ist uns nun abschluß." Ja Bauer, das ist ganz was anderes", hieß es daß Fischer das nicht auf sich siten lassen werde. diese Notiz für eine Verleumdung?- Mussial: Wir wußten, Gelegenheit gegeben worden, noch ein zweites Berleumdernest ausam Schluß der Notiz Heine: Also zunehmen. Reyhäuser reproduziert die ihm zugegangene Notiz Diese Notiz ist allgemein als sie wehren sich in Ihrem Artikel dagegen, daß der arme Nerhäuser, über 1000 M. für guten Papierabschluß in einem längeren Artikel, eine gegen Fischer gerichtete Verdächtigung aufgefaßt worden, der eine unwahrheit verbreitet, ein literarischer Bravo genannt wird, der sich ausschließlich gegen Fischer wendet und als der Vorwurf, er taufe schlechtes Papier und erhalte Sie sagen aber nichts davon, daß Sie alle die Ber - heut sagt er, diese Notiz bezieht sich nicht auf dafür 1000 M. Schmiergeld vom Fabrikanten. dächtigung Fischers für unbegründet halten. feinerzeit die in der Korrespondent"-Notiz enthaltene versteckte mufiial: Sterhäuser war doch durch Fischer ungerecht angegriffen. anderen Leute, auch die, welche Herrn Rerhäuser nahestehen, Fischer, sondern auf Rahn. Wir haben hier gehört, daß alle Berleumdung im Vorwärts" mit sehr scharfen Worten gegen ilrheber und Verbreiter derselben zurüdgewiesen. Vorsitzender: Reghäuser hat doch eine haltlose Verdächtigung die Notiz anders aufgefaßt haben, als er fie aufFischer hat Rerhäufer nicht wegen dieser Angelegenheit verklagt, weil die berbreitet, und da sagen Sie noch, Reghäufer war ungerecht angefaßt haben will. Muffial und Mahlo sind es, die diesen Handhabe dazu fehlte, denn Fischer war nicht so deutlich in der fie, Fischer wehrt sich dagegen, und das soll ein ungerechter Fischer geführt haben. Sie sind in den Verdacht geraten, daß gegriffen? Reghäuser befommt eine falsche Nachricht, er berbreitet Feldzug Schulter an Schulter mit Reghäuser gegen Korrespondent"-Notiz bezeichnet, daß er hätte flagen fönnen. Jetzt fagt der angeklagte Post"-Nebakteur, er habe glauben ugriff auf Reghäuser sein? Sie sind der Weinung, daß fie die Notiz an Nerhäuser gegeben haben. Mahlo hat diescu tönnen, daß Fischer bei der Maschinenanschaffung Schmiergelder Reghäusers Angabe unwahr ist und sagen trotzdem, Rerhäuser ist ungerecht Borwurf von sich abgewiesen. Mussial ist noch weiter gegangen. erhalten, habe, denn Fischer habe ja nicht gegen den Korrespondent" angegriffen! Heine: Sie mußten doch der Wahrheit die Ehre geben Er hat Fischer den Kopf gewaschen, weil dieser seinen( Wuffials) geflagt, der ja auch den Vorwurf erhoben habe, Fischer lasse und in Ihrem Artikel sagen: Allerdings hat Rerhäuser etwas be- Freund einen literarischen Bravo genannt hat. Beide Herren, hauptet, was bei uns tein Mensch glaubt. Auf weitere Fragen Wahlo und Mussial, haben gewußt, daß die Notiz fich schmieren. Die Beweisaufnahme hatte hiernach sowohl den Inhalt der antwortet der Zeuge Mussial: Er wisse nichts davon, daß als Vorwurf der Bestechung Fischers ausgelegt Die Beweisaufnahme hatte hiernach sowohl den Inhalt der Korrespondent"-Notiz als auch der" Post"-Artikel zum Gegenstand. Fischer jemals Schmiergelder erhalten habe; er, Beuge, habe die wird. Sie haben gewußt, daß der Vorwurf keine 1000 Mark- Notiz nicht verfaßt, er fenne auch den Verfasser nicht. Spur von Berechtigung hat. Keiner von beiden hat cs Es handelte sich also um die Feststellung, ob Fischer jemals Schmier- Borsigender: Was ging Sie denn Nerhäuser an, daß Sie ihn aber für nötig gehalten, diefem Verdacht, der auf die Ehre Fischers verteidigt haben? Mussial: Das ist meine Privatsache. und des ganzen Geschäftes geworfen war, entgegen zu treten. Genosse Bebel, der als erster Zeuge zu diesem Punkt vernommen wurde, sagte aus, ihm sei nichts davon bekannt, daß Fischer Schmiergelder erhalten habe, auch sei eine derartige Anschuldigung fie gesagt hätten, daß der Vorwurf unberechtigt ist. Das haben sie Eugen Ernst sagt aus, er wisse nichts davon, daß Fischer Mussial und Mahlo würden sich selber geehrt haben, wenn jemals Schmiergelder erhalten habe. Wenn das der Fall gewefen wäre, würde er, der Zeuge, als einer der Firmenträger des" Vor- gegen Fischer in Parteifreisen nicht erhoben worden, auch ist es aber nicht getan. Als die Notiz im Storrespondent" erschien, tvärts", sofort die Abiegung Fischers veranlaßt haben. Fischer ver- nicht wahr, daß Fischer, wie es in der" Post" heißt, den habe ich mit Fischer darüber gesprochen, ob es nicht angebracht sci, walte das„ Vorwärts"-Geschäft in jeder Hinsicht so gut, als ob es Empfang der Provisionen zugestanden haben soll. Empfang der Provisionen zugestanden haben soll. In demselben Rerhäuser zu verklagen. Ich war aber der Meinung, Rerhäuser fein eigenes wäre. Es liege nicht der geringste Anlaß vor, an der Sinne bewegte sich die Angabe des Zengen Oberfaktor Rahn. Auf würde sagen, die 1000 M. sollten nicht auf Schmiergelder hinRedlichkeit Fischers zu zweifeln. Genosse Bebel ist überzeugt, daß" Borwärts"-Geschäft tätig sein solle, antwortete der Beuge, er tenne dem bekommen hatte. Heute sagt uns Reghäuser, Fischer sei überdie Frage, ob er den Verfasser der 1000 M. Notiz fenne, der im deuten, sondern auf die Gehaltserhöhung, welche Fischer kurz vordie Behauptung, Fischer habe Schmiergelder angenommen, eine Ver den Verfasser nicht. leumdung ist. Bors.: Wenn ein Angestellter so etwas haupt nicht gemeint. Eine Klage gegen Rerhäuser hätte alfo Singer fagte als Zeuge in demselben Sinne aus. Wenni gegen das Geschäft schreibt, dann liegt es doch nahe, daß man den keinen Erfolg gehabt, und deshalb ist fie gar nicht erst erhoben Fischer Schmiergelder bekommen häfte, dann würde es der Geschäfts- Betreffenden ausfindig zu machen sucht und ihn rausschmeißt. worden. Wenn die" Post" das als ein Bugeständnis Fischers aus. leitung des„ Vorwärts" betannt geworden sein. Es ſei ſicher, bat fiicher: Es ist mein Grundsaß, daß wegen Beleidigung meiner legt, so ist das eine merkwürdige Ansicht. Die" Post" wußte doch, Fischer nichts Derartiges erhalten habe. Redakteur Ströbel Berson niemand aus Arbeit und Brot gebracht wird. Aus diesem daß sich Fischer gegen die Notiz Rerhäusers gewehrt und daß er war als Beuge geladen, weil die Bost" behauptet hatte, in der Ne- Grund sind auch die Herren Mussial und Mahlo noch heute im nicht zu dem Vorwurf geschwiegen hat. Dieser Fall kann also daktion des Vorwärts" und in Parteifreisen sei bekannt geworden „ Vorwäris" beschäftigt. der Bost" nicht als Entschuldigung dienen.- und habe daselbst großes Aufsehen erregt, daß Fischer Schmiergelder bekommen habe. Ströbel befundet, daß davon nichts befannt tvar und vor dem Erscheinen des Post"-Artifels auch nicht über derartige Sachen gesprochen worden ist. Der nächste Zeuge war Reghäuser,
gelder erhalten habe.
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An einer hohen Bestrafung Petersens liegt dem Kläger nichts. Im würde es genügen, wenn Petersen nur mit drei Mark bestraft würde, denn es kommt dem Schriftfeger im Vorwärts", gibt an, er habe die 1000 M.- Notiz Kläger nur darauf an, daß die unwahrheit der weder verfaßt noch sie veranlaßt. Er halte den Verfasser für einen gegen ihn gerichteten Verdächtigungen er Kollegen aus dem Maschinensaal. Rechtsanwalt Heine hält wiesen wird. Ich stehe in dieser Hinsicht auf einem anderen auch diesem Zeugen vor, daß er sich im Korrespondent" zu der in Standpunkt. Als Anwalt bin ich zur Teilnahme an der RechtsRedakteur des Rorrespondent". Auf die Frage, ob er wiffe, wer Rede stehenden Angelegenheit geäußert, daß er gewußt habe, der pflege berufen. Im Interesse der Justia selbst bein der von ihm beröffentlichten Notiz mit dem X. 9. 3. Borwurf der Bestechung werde auf Fischer beantrage ich deshalb eine erhebliche Freiheitsstrafe. Petersen als gemeint sei, der für guten Papierabschluß 1000 Mark bezogen, daß er ferner gewußt habe, dieser Vor- Mensch tut mir ja leid, daß ihn eine solche Strafe trifft, denn Tommen haben folle, antwortete Neghäuser: Fischer ift wurf sei unbegründet, und daß er trotzdem nicht die er ist ja nur ein Werkzeug der Verläumder, die anderswo fizen. nicht damit gemeint. Ueberhaupt sei die Notiz falsch aufgefaßt Gelegenheit benugte, um zu sagen, daß er die Im Interesse der Justiz also beantrage ich eine erhebliche