Genosse Hirsch des näheren in seinen Darlegungen über die Steuer- Der Antrag Behrens aber würde zur Folge haben, daß auch auf Das Blatt bringt es also nicht fertig, einzugestehen, daß es über projekte selbst. Der sozialdemokratische Redner forderte nachdrücklichst die rein gewerblichen Gärtnereien viele Arbeiterschutzbestimmungen die Aussage Nerhäusers falsch berichtet hat, sondern hält auch in die Befreiung der Einkommen bis zu 1500 m. von nunmehr bestimmt keine Anwendung mehr fänden. Denn wenn, dieser Notiz die falsche Darstellung aufrecht, daß Rerhäuser der Einkommensteuer, eine entschiedenere Progression der wie im Antrage Behrens ausdrücklich hervorgehoben werde, daß angegeben habe, Rahn habe in der X. 9. 8.- Notiz des„ Korrespon Steuer für die höheren Einkommen und Bermögen, eine rationellere einzelne Paragraphen Anwendung finden sollten, so ergebe sich als dent f. D. B." der Bezug von Schmiergeldern vorgeworfen werden Gestaltung der Gesellschaftssteuer und die Befreiung logische Folge, daß alle anderen Paragraphen endgültig ausge- follen. der Konsum vereine von der Gesellschaftssteuer. schaltet würden. Nach diesen Aufklärungen zieht Behrens auch Die B. 8. am Mittag" ist also aus der Liste der anständigen seinen zweiten Antrag zurüd, und die Resolution Pfeiffer tirb Blätter zu streichen. einstimmig angenommen. Durch eine A e nderung des Wortlautes im§ 154( Fortfall des Allegats§ 139aa) wird erzielt, daß wenigstens die Bestimmungen über die Kündigungsfristen und -Gründe auf Gärtnereien auch künftig Anwendung finden müssen. Ein Antrag unserer Parteigenossen zu§ 154 will verhindern, daß das Gastwirtsgewerbe
Bei aller Bereitwilligkeit zur praktischen Ausgestaltung und Verbesserung der Steuervorlagen betonte jedoch der Redner der Fraktion energisch das prinzipielle Moment, daß die Vertreter einer Hoffnungslosen Minorität sogar nach liberaler Auffassung keinerlei Verpflichtung au positiver" Arbeit hätten, sondern lediglich zu kritischer Tätigkeit, zur Bereitelung boltsfeindlicher Gesetze berpflichtet seien!
( Den Ausgang des Prozesses Fischer hat sie ihren Lesern auch. heute noch verschwiegen.)
Nicht verwechselt werden mit dem Schriftsetzer Mahlo, Beugen im Prozeß Fischer kontra" Post", möchte ein Genosse ähn lichen Namens und desselben Berufes. Wir finden das nur zu sehr begreiflich und stellen deshalb hier fest, daß der Genosse Schrift fezer May Mahlow , Kazbachstr. 37 wohnhaft, mit dem Zeugen Schriftsezer Mahlo, dessen Handlungsweise er aufs schärffte verurteilt, nicht identisch ist.
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Das Sechstagewerk des Dreillassenparlaments beschloß eine interessante Geschäftsordnungsdebatte. Der Präsident, Herr völlig von den Arbeiterschutzvorschriften ausgenommen wird, wie v. Kröcher, schlug dem Hause vor, die Plenarverhandlungen einst- es die Regierungsvorlage beabsichtigt. Anwendung sollen nach weilen zu vertagen, und ihn, den Präsidenten, zu autorisieren, unserem Antrage auf die Gastwirtsbetriebe mit mindestens das Plenum nach Erledigung der Verhandlungen der Budgetkommission 10 Personen Personal insbesondere die Bestimmung zugunsten ( die das Beamtenbesoldungsgesez und die Dedungs- der jugendlichen Arbeiter, die über die 11stündige frage zu beraten hat) zur zweiten Beratung einzuberufen. Genosse Ruhezeit für Frauen und jugendliche Arbeiter und die über die Borgmann erhob gegen diesen Vorschlag Widerspruch. Er Arbeitsordnung und die Arbeiterausschüsse forderte, daß die Pause da 3 ut ausgenutzt werde, um erst einmal finden. Der Zentrumsabgeordnete Erzberger macht Bedie wichtigsten Anträge und Interpellationen zur Verhandlung zu denken sogar dagegen geltend, daß allgemein im Gastwirtsgewerbe Welche Summen sind zur Deckung der Fehlbeträge der bringen, z. B. die Anträge betreffend die Notstandsarbeiten für die 11stündige Arbeitsruhe für die weiblichen und jugendlichen AnArbeitslose und die Wahlrechtsanträge! Reichskaffe nötig? gestellten festgelegt werde. Die Durchführung werde die größten Der Einspruch der sozialdemokratischen Fraktion fam den bürger- Schwierigkeiten machen. Auch ein Regierungsvertreter Die Nordd. Allgem. Ztg." sette ihre langweiligen Artikel, lichen Barteien fichtlich unangenehm. Herr Fischbed versicherte hält es für gänzlich undurchführbar, für die Jugendlichen im Gast- die sie Begründung zum Entwurf eines Ge fofort, daß auch er auf dem Standpunkt der sozialdemokratischen wirtsgewerbe den Zehnstundentag einzuführen. Die Gastwirts- seges, betreffend Aenderungen im FinanzProtestler stehe und daß er nur deshalb auf Einspruch verzichtet habe, verordnung schreibe eine 8stündige Ruhepause vor, und wenn man wesen" getauft hat, in der letzten Nummer fort und be weil er nach der Haltung des Seniorentonvents von der Wirkungslosigkeit jekt auf einmal auf 11 Stunden Ruhepause hinaufspringe, würde rechnet dort, welche Steigerung der Reichseinnahmen in den eines Proteftes überzeugt gewesen sei. Die Herren vom 8entrum und man die Frauen aus dem Gastwirtsgewerbe hinausbrängen. Jahren 1909/13 nötig ist, damit zwischen Einnahmen und von den Nation alliberalen aber beteuerten hoch und heilig, Moltenbuhr und Stadthagen erwidern auf diese Ein- Ausgaben das Gleichgewicht hergestellt wird. Das Reichs. daß ihnen jede Verschleppung dieser wichtigen Anträge fernliege, daß wendungen, daß es sich bei den Bestimmungen der Gewerbeordnung schazamt beziehungsweise Herr Sydow kommt zu folgendem fie vielmehr nur die Geschäftslage beranlasse, die Ver- ja stets nur um Betriebe handle, die mindestens 10 Angestellte Resultat: Handlung dieser Anträge bis nach der zweiten Lesung zurüd- beschäftigen. In solchen Betrieben könne sich das Personal ab- Die Fehlbeträge belaufen sich in Tausenden von Mart auf. austellen. Vergebens wiesen die Nedner der Sozialdemokratie lösen, und die Beschäftigungszeit der Frauen und Jugendlichen nochmals darauf hin, daß das traurige Los Hunderttausender von sehr gut dem Geschäftsbedürfnis angepaßt werden. Abg. Bahn Arbeitslosen die schleunigste Inangriffnahme von Vor-( natl.) wendet gegen unseren Antrag ein, daß schon heute im beugungsmaßregeln erheische, daß die Wahlrechtsfrage die Gastwirtsgewerbe die Bestimmungen der Bundesratsverordnung wichtigste aller Fragen für das Volk sei: Konservative, Zentrum nicht innegehalten werden fönnten; die schärferen Bestimmungen, und Nationalliberale stimmten die Sozialdemokratie und die Handvoll die jetzt beantragt würden, müßten das Gastwirtsgewerbe gänzlich Stimmen nieder, die sich ihnen der Not gehorchend, nicht dem ruinieren. Genosse Moltenbuhr verteidigt noch einmal auseigenen Triebe!- angeschlossen hatten! führlich unseren Antrag: er weist nach, daß bei einer geregelten Einrichtung die Ablösung des Personals überhaupt keine Schwierigfeiten mache und die Ruhezeit mühelos durchführbar sei, da es sich ja lediglich um Betriebe mit mindestens 10 Personen handelte. Die Bundesratsverordnung enthalte die große Lücke, daß sie nur dem Bedienungspersonal einen gewissen Schuß gewähre. 8stündige Ruhepause, die heute für das Gastwirtsgewerbe bor
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So mußten sich die Vertreter der Bürgerlichen Parteien des mastieren! Die Maste der Voltsfreundlichkeit wird ihnen in Zukunft erst recht vom Gesicht geriffen werden!
Wir können mit dem Sechstagewerk des Junterparlaments zu. frieden sein!
Arbeiterinnenschutz in der Gewerbe- geschrieben ist, nimmt daher das ganze Dienstpersonal aus. Die
ordnungs- Пovelle.
Die Reichstagstommission aur Beratung der Gewerbeordnungsnobelle sette gestern die Debatte über die Bestimmungen des§ 154 Ziffer 3 der Gewerbeordnung fort, der bekannt lich die Aufzählung der Gewerbe enthält, auf deren Arbeiter die Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung keine Anwendung findet. Die Rechtsprechung hat die bisherigen Bestimmungen vielfach dahin ausgelegt, daß auch die
Gärtnerei
1909 282 829
1910 886 470
1911 480 363
1912 453 096
1913 457 104
Zu diesem Gesamtfehlbetrage von 2009 362 000 m. treten dann noch) 242 652 000 m. hinzu, nämlich folgende, durch neue Einnahmen zu deckende Fehlbeträge:
1.
Forderung einer 11stündigen Mindestruhezeit für jugendliche Personen und weibliches Dienstpersonal sei so bescheiden, daß man den Widerspruch gegen unseren Antrag gar nicht verstehen könne. Die bürgerlichen Parteien unter Führung des Zentrums blieben aber bei ihrem Entschluß, als Sozialpolitiker beim Gast wirtsgewerbe abzudanken und den Erlaß etwaiger Schubbestimmungen den Bundesratsverordnungen zu überlassen. Unser 2. Antrag wurde daher abgelehnt.
Weiter wurde von unseren Genossen beantragt, entgegen dem Borschlage der Regierung, das
Berkehrsgewerbe
Fehlbeträge
Ihnen treten hinzu: an fortlauf. Ausgaben a) die Kosten der Befoldungsaufbeffer. usw. samt Erhöbg. d. Wohnungsgeldzuschusses und des Pensionsfonds
b) Zuschüsse an den Reichsinvaliden fonds.
c) Mehrbeträge der Schuldentilgung an Ausfällen bei den
Einnahmen
a) Herabießung der Buderſteuer
b) Aufhebung d. Fahrfartensteuer und Herabiezung des Ortsportos.
Zusammen
trägen
.
.
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1909 1910
1911 1912 1913 Tausende Mart
201 227 231 338 235 483 243 236 242 022
Jufolge lenderung des An
81 102 85 632 90 380 95 360 100 582
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-
20 000 30 000 30 000 27 500 27 500 27 500 27 500
-
20 000 35 000
35 000 35 000
22 000 22 000
22 000
1909 1910 1911 1912 1913
24 256 24 256 25 966 25 966 25 966
nicht dem Titel VII der Gewerbeordnung unterstände. Daher ist von den Arbeiterschutzbestimmungen für Betriebe mit mindestens in den Kreisen der Gärtner das Verlangen immer dringender ge- 10 Personen nicht auszunehmen. Moltenbuhr begründete 22 000 worden, dieser Zurüdsehung ihres Berufes ein Ende zu machen. Diesen Antrag mit dem Hinweis auf die hohe Unfallgefahr gerade Im schroffen Gegensatz zu den Wünschen der Arbeiter in Gärt - in diesen Betrieben, die einen besonderen Schutz der Arbeiterinnen 282 329 886 470 430 363 453 096 457 104 nereien hat die neue Regierungsvorlage sich der für die Gärtner und jugendlichen Arbeiter als geboten erscheinen lasse. Die Ste- Es bleiben demnach im ganzen 2 252 014 000 M., zu ungünstigen Rechtsprechung angeschloffen und beantragt jest eine gierungsvertreter vertrösteten auf die Arbeiten des Beis decken. ausdrückliche Bestimmung, daß auf die Gärtnereien die Arbeiter rats für Arbeiterstatistik, der sich gerade gegenwärtig mit der Ihnen stehen anschlagmäßig aus der neuen Einnahme schutzvorschrift keine Anwendung finden solle. Ein Antrag Untersuchung der Verhältnisse im Fuhrwerksbetriebe beschäftigt. reform folgende Einnahmen in Tausenden Mark gegenüber: Behrens( Wirtsch. Bg.) fordert die Streichung dieser Be- Herr Erzberger ließ sich auch hier wieder zu einer Verstimmung. Der Antragsteller begründet seinen Antrag eingehend schiebung des Arbeiterschutzes auf unabsehbare Zeit gewinnen. An neuen Steuern. 147 000 402 000 434 000 449 000 457 000 mit einer Darstellung der gegenwärtigen Rechtsverhältnisse der Genosse Robert Schmidt befürwortete gerade mit Rücksicht An neuen Matrikular- BeiGärtner, die so unklar sind, daß eine Regelung unabweisbar er auf diese Erhebung unseren Antrag. Denn soviel sei schon hinscheint. Auch die Bestimmungen über die Sonntagsruhe könnten reichend festgestellt, daß gerade im Fuhrwertsgewerbe außerordentmit einigen Modifikationen auf die Gärtnereibetriebe Anwendung lich viel jugendliche Arbeiter bis zu 14 und 16 Stunden tätig sein finden. Gegen den Antrag Behrens wenden sich die Regierungs - müßten. Eine Bundesratsverordnung tönne ja auf Grund der vertreter; sie führen aus, daß die Gärtnereien überwiegend land- weiteren Erhebungen immer noch erlassen werden, wenn man auch wirtschaftliche Betriebe seien, für die die Bestimmung der Gewerbe schon in der Gewerbeordnung ein wenig Arbeiterschuß für den ordnung nicht paßt. Der Zentrumsabgeordnete Pfeiffer sucht uhrwerksbetrieb gesetzgeberisch schaffe. Trotz aller dieser guten den Antrag Behrens in der Schlinge einer Resolution abzu Gründe lehnte die bürgerliche Mehrheit auch hier unseren würgen, die die verbündeten Regierungen ersuchen soll, noch im Antrag ab. Laufe dieser Seffion" einen Gesebentwurf vorzulegen, durch welchen die Arbeitsverhältnisse der in Gärtnereien beschäftigten Arbeiter geregelt werden. Gegen dieses Durchkreuzen ernsterer Reform absichten protestiert mit aller Entschiedenheit Genosse Molten buhr, der sich keineswegs mit einer Resolution zufriedengeben will. Die Vertröftung auf zukünftige Geseke , deren Einbringung immer sehr lange auf sich warten lasse, habe die deutsche Arbeiter:
teils der Bundesstaaten an der Erbschaftssteuer 4.500 (§ 3 Abs. 1 des Entwurfs) 14 500 14 500 4 500 4500 Busammen 185 756 440 756 464 466 479 466 487 466 Danach ergibt sich, so fährt die Nordd. Allgem. 3tg." fort, nachstehender Abschluß in Tausenden Mark: 1909 1910 1911 1912 1913 Fehlbetrag.. 96 573 54 286 34 103 26 370 30 362
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"
Zum Abschluß der ersten Lesung über die auf den Arbeiterinnenschutz bezüglichen Teile steht nur noch ein Antrag auf Beseitigung Ueberschuß. der Frauenarbeit in Bergwerken auch über Tage aus. Sodann d. h. Ueberschüsse im Gesamtbetrage von 145 121 000 m. fönnen würden der von§ 119 ab zurückgestellte Teil der Gewerbeordnung und sollen ohne weiteres zur Dedung jener 242 652 000 M., und endlich die Vorschläge zur Heimarbeit zu erledigen sein. Die denen der Fehlbetrag des Rechnungsjahres 1909 mit 96 573 000 97. Beratungen der Kommission nehmen am Dienstag ihren Fortgang. noch hinzutritt, insgesamt also von 839 225 000 m. vor allen
,, Poft" und ,, B. Z. am Mittag".
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anderen Ausgaben verwendet werden. Ungebedt berbleiben alsdann noc 194 104 000 M. Sollte nicht die Entwickelung der wirtschaftlichen Konjunktur im Laufe der Jahre gegen über den zurzeit möglichen Einnahmeanschlägen im tatsächlichen Ergebnis eine Besserung bringen, was jedoch mit irgend welcher Sicherheit nicht in Rechnung gestellt werden kann, so erübrigt nur, für die verbleibende Summe die erforderliche Dedung im Wege für die verbleibende Summe die erforderliche Deckung im Wege weiterer strengster Sparsamkeit zu beschaffen. Das durchzuführen wird Aufgabe der Etatsbearbeitung sein. Auch ist zu beachten, daß das Einnahmesoll des Rechnungsjahres 1913 über dessen Fehlbetrag
werden könnte.
schaft schon schwer genug geschädigt. Auch die Bersplitterung der Bestimmungen über den Arbeitsvertrag in lauter einzelne Spezialgesetze, die überall zerstreut feien, erschwere die Fortbildung des Arbeiterschutzes in hohem Maße. Moltenbuhr weist darauf hin, daß Die" Post" hat sich endlich in der Morgenausgabe ihrer die Sozialdemokraten schon 1890/1891 die Regelung der Gärtnerei Sonnabendnummer einen dürftigen Bericht über den Prozeß Fischer in der Gewerbeordnung begehrt hätten, und verlangt dringend nach kontra" Post" abgerungen. Drei Ausgaben hat sie nach dem der Regelung des gesamten Arbeiterrechts durch ein Prozeß erscheinen lassen die Abendausgabe des Donnerstag, die einheitliches Gefeß und empfiehlt für den Augenblick die Morgen- und Abendausgabe des Freitag ohne von dem Prozeß Uebertragung der Gewerbeordnung auch auf die Gärtnereibetriebe. ein Sterbenswörtchen mitzuteilen. Endlich, fast 48 Stunden nach Inzwischen hat sich der Abgeordnete Behrens von seinen bürger- der Berhandlung, hat sie sich dazu bequemt, ihr Schweigen zu für die danach folgenden Jahre einen Ueberschuß erhoffen läßt, der lichen Kollegen schon breitschlagen laffen, seinen Antrag zurück- brechen. Man kann an diesem unanständigen Hinauszögern des nötigenfalls zur Dedung eines nicht eingesparten Restes verwendet zuziehen und fich auf die Forderung zu beschränken, daß die Be- Berichts erkennen, wie schwer es der" Post" geworden ist, ihn zu stimmungen über die Sonntagsruhe, das Arbeitsbuch, das Verbot geben. Wir nennen das Hinauszögern unanständig, denn jeder des Trudsystems, die Kündigungsvorschriften, den Lehrvertrag, die anständige Mensch und jede anständige Beitung wird es als Zum preußischen Lehrer- Besoldungsgesek. Arbeitsordnung, das Koalitionsrecht und einige mehr auf Arbeit selbstverständliche Ehrenpflicht ansehen, so schnell wie möglich Das preußische Lehrerbesoldungsgesetz, das in den lehte: geber, Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in den Gärtnereibetrieben eine als unwahr erwiesene Bezichtigung zurückzunehmen. Unter den Tagen im Landtag die erste Lesung passierte, findet scharfe Kritik, entsprechende Anwendung finden sollen. Genosse Stadthagen sogenannten Ravalieren gilt es als Ehrenpflicht, sogenannte Ehren- insbesondere auch bei den Nächstbeteiligten, den 2ehrern. Giner bedauert diese Nachgiebigkeit des Abg. Behrens, der selbst aus dem schulden innerhalb 24 Stunden zu regeln. Die" Post" zahlt wirt- folchen, offenbar von beteiligter Seite in der nationalliberalen Gärtnerberuf hervorgegangen ist, aufs tiefste. Er schildert das liche Ehrenschulden erst nach beinahe 48 Stunden. Durcheinander, zu dem bisher die Rechtsprechung über die Stellung der Gärtner geführt hat, insbesondere die widerspruchsvolle AbBu einem Gegenstück der Post scheint sich die B. 3. am grenzung zwischen gelverblichen Gärtnereien und landwirtschaft mittag entwickeln zu wollen, die wir bisher noch zu den an lichen Gärtnereien. Die Regelung, die Behrens jest vorschlage, ständigen Blättern zählen durften. Dieses gewissenhafte Blatt genüge nicht, um die Rechte der Gärtner zu wahren. Es müsse an berichtigt endlich auf den brieflichen Nippenstoß des Genoffen Rahn anderer Stelle in der Gewerbeordnung ausdrücklich ausgesprochen werden, daß die Gärtnereien der Gewerbeordnung unterstellt sind. bin. Aber wie berichtigt es? Es versteckt die Notiz in der Rubrit Dadurch, daß jetzt auch der§ 139aa auf die Gärtnerei nicht Anwendung finden solle, werde das Tohulvabohu vermehrt. Denn dann träfen ja die Sündigungsfristen und-Gründe auf Gärtner in Betrieben mit 10 Bersonen nicht mehr zu. Ein Regierungsbertreter macht darauf aufmerksam, daß der Antrag Behrens die Stellung der Gärtner gegenüber der Regierungsvorlage noch verschlechtere. Jekt feien wenigftens für die Gärtnereien manche Bestimmungen der Gewerbeordnung für anwendbar erklärt worden.
Suchen überhaupt finden kann. Und seine Berichtigung ist wieder Kleine Mitteilungen", so daß man fie erst nach angestrengtestem eine Falschbarstellung, jezt eine wiffentliche! Die Notiz lautet folgendermaßen:
In dem Prozeß des Reichstagsabgeordneten Fischer gegen den Redakteur der" Post" hat sich die von uns zitierte Behauptung des Zeugen Nerhäuser, daß der Obermaschinenmeister Rahn mit der Bezichtigung, Schmiergelder erhalten zu haben, gemeint war, als vollkommen unstichhaltig erwiesen
Magdeburger Zeitung" geübten Stritit entnehmen wir die folgenden Daten: Die Regierungsvorlage sett an die Stelle von Mindestsäßen den Normals ab und verbietet allen Orten mit weniger als 25 000 Einwohnern, die Gehälter ihrer Lehrer über diesen Normalfaz zu erhöhen. Als Normal sah erscheinen aber die in der Regierungsvorlage festgelegten Gehälter durchaus unzureichend, ja, wenn fernerhin die Ortszulagen schlechthin verboten fein sollen, ergibt sich statt einer den verteuerten Lebensverhältftimmung die Lehrer in den Gemeinden mit weniger als 25.000 nissen angemessenen Erhöhung der Gehälter eine direkte Ver= schlechterung. Am empfindlichsten werden von dieser Be Ginwohner betroffen. Denn innerhalb dieser Gruppe darf kein Ort, und habe er z. B. als Badeort oder zufolge seiner Lage in einer Gegend mit hochentwickelter Industrie noch so teure Lebensbedingungen, über diese Normaljäße hinausgehen. Nur die Orte bei großen Städten sind von dieser Bestimmung befreit, wenn der Brobingiallandtag den Vorortcharakter dieser Gemeinden ausbrücklich anerkennt