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Unterstügung voll besogen worden ist. Während der Karenzzeit­werden entweder die vollen Beiträge weiter erhoben, es ruhen aber die Rechte, oder aber es ruhen auch die Pflichten, dann beginnt die Karenzzeit erst mit dem Eintritt in eine neue Beschäftigung, und darüber können bei einer allgemeinen Krise Wochen, wenn nicht Monate vergehen.

Gerichts- Zeitung.

Sind Spielautomaten Glücksspiele?

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dem betreffenden Lager und nehme sich, was ihm beliebt, wofür er dann Artikel seines Lagers zum Tausch gebe. Die Diebstähle hätten sie in der Weise ermöglicht, daß sie irgendeine Kleinigkeit fauften, dann den mit dem Aufdruck Bezahlt" versehenen Kassen­Das Reichsgericht hat eine Reihe von Erkenntnissen be- zettel durch das Hinzujeßen weiterer Waren fälschten und sich dann stätigt, die diese Frage bejahten und deshalb den Inhaber der durch die Expedition die Sachen zuschicken ließen, da eine Kontrolle, Daß den Unorganisierten bei dem Genter System nicht Rech- Automaten verurteilten. Es hat aber auch eine Reihe frei- welche Sachen bezahlt waren, hier nicht mehr möglich gewesen sei. nung getragen wird, kann von unserem Standpunkt aus nicht in sprechender Urteile gutgeheißen. Das geschah wieder am Das geschah wieder am Das Gericht erkannte auf 2 Monate und 1 Woche bezw. Betracht kommen. Alles drängt mehr denn je zur Organisation, Freitag. 2 Monate Gefängnis. alles organisch sich Entwickelnde im Wirtschaftsleben baut sich auf Ueber diese Verhandlung geht uns folgender Bericht zu: Die Ansteckung durch Se. Eminenz den Weihbischof. der Organisation auf. Wir erinnern nur an die Tarifverträge, Bont Landgericht Leipzig ist am 27. April der Gastwirt Und da sollten wir Skrupeln empfinden wegen der Unorganisierten? Emil Büdert, Inhaber der" Glefantenschänte", von der Anklage Beleidigungsflage Dieser Tage wurde vor dem Schöffengericht München I eine Die Scharfmacher im Unternehmerlager stüßen sich natürlich auf des gewerbsmäßigen Glücksspieles freigesprochen worden. Leoprechting verhandelt. Kläger war der Weihbischof Graf Vilmos gegen die 30jährige Freiin Therese von die Unorganisierten, sie suchen sie gesondert zu organisieren als Er hatte etwa fünf Wochen lang in seinem Lokale einen Spiel- Batthyany aus Neutra in Ungarn . Der Weihbischof und die gelbe" Gewertschaftler. Durch die kommunale Arbeitslosen- automaten" Some t", geliefert von der Berliner Auto­versicherung nach dem Genter System befürchten sie eine Stärkung matenfabrik von Alfred Salomon, aufgestellt. Der Gewinn Baronin lernten sich nach Angaben der Beklagten im Bad traten in ge der freien Gewerkschaften. In Strazburg i. E. ist das leider bis wurde zwischen S. und dem Angeklagten geteilt. Das Urteil be. Wörishofen im Jahre 1900 kennen und her nicht eingetroffen. Jeder ernste Sozialpolitiker, und nur solche schreibt die Einrichtung des Apparates, erivähnt die Gewinn- und schlechtlichen Verkehr. war Die Folge nach Behauptung tönnen bei der Beurteilung dieses Systems in Frage kommen, Verlustaussichten, und fährt dann fort: Bon der Kraft des Schlages der Baronin ihre geschlechtliche Erkrankung. Sie beauf wird eine Stärkung der gewerkschaftlichen Position der Arbeiter hängt es ab, in welche Spalte das Gelditud fallen wird. Der Aus- tragte darauf einen Anwalt, die ihr durch die Ansteckung begrüßen. Das Genter System, nach dem Blane Louis Varleg, gang des Spieles hängt nicht hauptsächlich vom 3ufal! walt glaubte entgegen der Ansicht der mit dem Weihbischof näher steht und fällt mit dem Unterbau der Arbeiterberufsvereine und gang des Spieles hängt nicht hauptsächlich vom 3ufall zugefügten vermögensrechtlichen Nachteile einzuklagen. Der An­ab. Die Aussagen der Sachverständigen und der richterliche Augen- bekannten Baronin der eingeführten Arbeitslosenunterstüßung. schon eine briefliche Aufforderung an Seine schein ergeben nicht, daß der erwachsene Durchschnittsmensch In Dänemark ist die staatliche Arbeitslosenversicherung einge nicht im stande sei, fich ein Urteil darüber zu bilden, welches Eminenz würde der Baronin zu ihrem Recht verhelfen. Er trug führt. Die Gemeinden sind berechtigt, und zwar ohne Zustimmung Maß von Kraft er aufzuwenden habe, um eine Gewinnspalte zu deshalb die petuniaren Ansprüche der Dame brieflich dem Weih­der oberen Behörde, einen Zuschuß zu gewähren an solche Arbeiter treffen. Allerdings mögen bei Unachtsamkeit und Ungeschick auch bischof vor. Darauf wurde auf Antrag des Bischofs gegen die vereine, die eine Arbeitslosenunterſtüßungstaffe eingerichtet haben. bei erfahrenen Spielern Fehlwürfe vorkommen, aber es gehört ein Verfahren wegen Grpressungsversuchs eingeleitet, In Norwegen besteht seit 1906 ebenfalls eine durch Staatsgefeß große Ungeschicklichkeit zum Verlieren. Die Revision des aber bald eingestellt. Darauf erhob der Weihbischof die jetzt zur sanktionierte Arbeitslosenversicherung, nur beträgt dort der Zu- Staatsanwalts wurde vom Reichsanwalt für begründet Aburteilung gelangte Klage wegen Beleidigung durch den Brief. schuß nicht wie in Dänemark ein Drittel, sondern nur ein Viertel erklärt. Das Landgericht mache den Charakter des Glücksspieles Das Gericht sprach die Angeklagte unter Ueberbürdung sämtlicher der Unterstützungssumme der Gewerkschaft. Aufsichtsbehörde ist abhängig von der Erlernbarkeit des Spieles. Dies stehe aber im Kosten auf den Weihbischof Batthyany frei mit der Begründung, der Kommunalvorstand. Anfäße einer staatlichen Arbeitslosen- Widerspruch mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts. Es sei daß die Informationserteilung der Beklagten an ihren Rechts­versicherung sind außerdem noch in der Schweiz ( siehe den Artikel: nötig, daß das Publikum die zum Gewinnen nötige Geschicklichkeit anwalt noch keine vollendete Beleidigung sei, dazu gehöre auch die " Die öffentliche Arbeitslosenfürsorge in der Schweiz " von Dionys bereits befize und nicht erst erwerbe. Das Reichsgericht Tatsache, daß der Aft, mit dem diese Information in beleidigender Binner in der neuesten Nummer der Neue Zeit") und in Frank- berwarf jedoch die Revision mit folgender Begründung: Die Form zutage trat, gewollt war. reich. Arbeitslosenversicherungsprobleme liegen vor von Scherer Frage, ob Zufall oder Geschicklichkeit den Ausschlag gibt, ist eine Voraussichtlich wird sich nun in dem Zivilprozeß auf Schaden­und Dr. Wassilieff in der Schweiz , Dr. Singer, Dr. Herkner, wesentlich tatsächliche. Das Landgericht hat das fragliche Spiel erfaß, der bis zur Entscheidung über die Beleidigungsflage aus. Dr. Freund in Deutschland , und der Plan unseres Genoffen als ein Geschidlichkeitsspiel angesehen, eine Entscheidung, die einer gefeßt war, herausstellen, ob die Behauptungen der Klägerin über Moltenbuhr zu einer Reichs- Arbeitslosenversicherung ist wohl all- Nachprüfung in tatsächlicher Beziehung nicht unterliegt. Ein Rechts- ben Verkehr und seine Folgen zutreffen. gemein bekannt. irrtum liegt ihr nicht zugrunde. Das Landgericht hat in Betracht gezogen, te I chem Publikum das Spiel dargeboten worden ist, und angenommen, daß diesem Publikum gegenüber das Spiel ein Geschicklichkeitsspiel sei, weil es die Durchschnittsspieler dieses Publikums leicht zu erlernen vermögen. Eine derartige Auffassung läßt einen Rechtsirrtum nicht erkennen. Die gegenwärtige Ent­scheidung steht im Einklange mit dem Urteile desselben Senats vom 3. April d. J. Auch die Entscheidung des 5. Straffenats tann als im Widerspruch damit stehend nicht angesehen werden.

In Deutschland sind wir diesem Plane ferner denn je. Von den Einzelstaaten ist es Bayern , welches sich anscheinend etwas ernster mit dieser Materie beschäftigt. In Preußen ist bei der Zu­sammensetzung des Dreillaffenparlaments daran nicht zu denken. Darum trifft hier zu, was der schon mehrmals zitierte Straßburger Beigeordnete am Schlusse seines Berichts 1907 äußert: Unprat tisch muß es allen Kennern erscheinen, gegenüber einem solchen Problem der Versicherung, wie es die Arbeitslosenversicherung ist, zunächst nach einer Intervention des Staates zu rufen und des= wegen jede Aktion der Gemeinde zu vertagen." Den Weg, zunächst mit der kommunalen Versicherung zu be­ginnen, hat man in Belgien beschritten. Außer Gent sind es eine ganze Anzahl anderer Kommunen, außerdem haben sich die Pro­vinzen dem Vorgehen der Städte angeschlossen, auch sie haben be­stimmte Summen zur Unterstüßung der Arbeitslosen laufend zur Verfügung gestellt, so die Provinzen Antwerpen , Ostflandern , Hainaut ; Namur und Westflandern wollen folgen. Alle Arbeiterfürsorge nach ernsthaften sozialpolitischen Grund­fäßen soll vor dem Herabsinken in die Armenpflege bewahren, denn nach den herkömmlichen bürgerlichen Begriffen hat Armenpflege nach den herkömmlichen bürgerlichen Begriffen hat Armenpflege völlige Mittellosigkeit zur Voraussetzung. Die Wohltätigkeit gibt Almosen, der ohne sein Verschulden arbeitslos gewordene Arbeiter wünscht nicht Almosen zu erhalten, sondern, soweit er sich nicht felbst zu helfen vermag, einen Anspruch auf Hilfe erheben zu dürfen. So in der Denkschrift des kaiserlich Statistischen Amis in Deutschland infolge des Erlasses vom 26. November 1902. Bis lang ist nach diesem Grundsatz in bezug auf Abhilfe der Arbeits­Tofennot nichts getan worden." Dentschriften" sind genug er­schienen, der Worte hierüber genug gewechselt worden, laßt uns auf dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge endlich einmal Taten sehen! Da Reich und Einzelstaaten versagen, haben die Kommunen die Initiative zu ergreifen. Ist nur ein ernster Wille vorhanden, lassen sich die Schwierigkeiten auch in einer Großstadt wie Berlin überwinden. Hierauf näher einzugehen, lag nicht in unserer Ab­ficht, wir wollten vorläufig nur das Genter System in seinen

Grundsägen kennzeichnen.

P. D.

Baronin

Wisfentlich falsche Denunziation.

Der schon bejahrte Arbeiter Wilhelm Walther , der gestern vor der Straffammer des Landgerichts III wegen wiffentlich falscher Anschuldigung zur Verantwortung gezogen wurde, erschien eines Tages auf dem zuständigen Polizeibureau und erstattete Anzeige über einen ihm zugefügten Einbruchsdiebstahl. Als Täter ver­dächtigte er einen Arbeiter Rabezti, der eine Zeitlang unter ihm gewohnt hatte. Er behauptete, daß dieser in Feindschaft mit ihm gelebt und gelegentlich ihm in Aussicht gestellt habe, daß er an ihn denten solle". In der Tat waren aus der Wohnung des Angeklagten 20 m. gestohlen worden, die Kisten und Näften waren durchwühlt und die Wohnung machte ganz den Eindruck, als ob Einbrecher darin gehaust hätten. Es stellte sich aber heraus, daß der ganze Diebstahl vom Angeklagten fingiert tvar. Das in einer Kassette aufbewahrte und gestohlene Geld gehörte seinen Kindern. Angeklagte hatte Schulden, von denen er sich dadurch befreien wollte, daß er sich das Geld der Kinder aneignete. Da er nicht erwarten konnte, daß die Kinder damit einverstanden sein würden, so wühlte er selbst in den Behältnissen umber, erbrach einige Schlösser und richtete in dieser Weise planmäßig den Schauplatz des Einbruchs" Vor Gericht war er geständig, diesen Streich verübt zu her. haben, ohne, wie er behauptete, sich sonderlich Schlimmes dabei zu denken. Da aus der Anzeige dem Verdächtigten Weiterungen ent­standen sind und das Vorgehen des Angeklagten als ein frivoles angesehen werden muß, fo ging das Gericht über das niedrigste Strafmaß von 1 Monat Gefängnis hinaus und verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Gefängnis.

Umfangreiche Durchstechereien im Kaufhaufe des Westens famen in einer Verhandlung zur Sprache, mit der sich gestern unter Borsiz des Landgerichtsdirektors Reichhelm die Straftammer des Landgerichts III zu beschäftigen hatte. Wegen Diebstahls und schwerer Urkundenfälschung waren die Verkäuferin Elise Kappel und die Expedientin Paula Schonsched angeklagt. Die beiden An­geklagten find seit dem 1. Juli d. J. in dem Kaufhause des Westens als Berkäuferin bezw. Expedientin angestellt gewesen. Eine un­zureichende Kontrolle der abzusenden Waren ermöglichte es den Angeklagten, längere Zeit hindurch unter Mitwirkung anderer Angestellter ziemlich umfangreiche Durchstechereien zu verüben. Diese fortgesetzten Unterschleife wären vielleicht niemals zur Ent­deckung gekommen, wenn nicht die Angeklagte Kappel eines Tages aus der Lebensmittelabteilung ein Suhn entwendet und dies beim Hinausgehen in so ungeschickter Weise verborgen hätte, daß es auffiel, und sie angehalten wurde. Eine Leibesvifitation förderte nicht nur das Huhn, sondern auch noch seidene Handschuhhalter und Seidenpassen zutage. Es wurde sofort eine Haussuchung in der Wohnung der K. vorgenommen, bei der ein ganzes Warenlager von Wein, Litören, Konserven, Schokolade usw. beschlagnahmt wurde. Eingegangene Druckfchriften. Außerdem wurde ermittelt, daß die K. ihrem Vater zur Hochzeit Wissenschaft und Bildung. Bd. 37. Einführung in die Psycho Bd. 32. Charakterbildung. Von nach Hirschberg zwei gestohlene Rehkeulen geschickt hatte. Im An­Prof. Dr. Th. Elsenhans . Bd. 58. Zimmer nud Balkonpflanzen. schluß hieran wurde auch bei der Angeklagten Schonscheck eine logie. Von Prof. Dr. A. Dhroff. In der Bon Garteninspektor P. Dannenberg. Einzelband geheftet 1 M., in Haussuchung abgehalten, die ein ähnliches Resultat hatte. gestrigen Berhandlung waren die Angeklagten geftändig und be- Driginalleinenband 1,25 M. Verlag von Qucile u. Meyer in Leipzig . haupteten, daß unter den Angestellten des Kaufhauses eine Art Festschrift zum 25jährigen Bestehen der Bahlstelle Berlin des Deutschen Austauschverkehr bestehe; sobald jemand etwas brauche, gehe er zu Buchbinderverbandes. 214 Seiten. Selbstverlag, Berlin , Engelufer 15.

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Arbeiter!

Geffentliche politische Versammlungen.

Sonntag, den 1. November, mittags 12 Uhr:

¿ Solo Auf zur

Parteigenossen!

Protest- Versammlung

im Feen- Palast, Burgstraße 24.

( den der Präsident des Junkerparlament

Genoffe Landtags- Abgeordneter Adolf Hoffmann er b. Strocher mundtot zu machen fucht)

hält

v.

Die verhinderte Rede ohne Schuß der Immunität.

Zeigt durch Massenbesuch, daß Ihr hinter Euren Abgeordneten steht!

Zweiter Wahlkreis!

Frauen und Männer! Dienstag, den 3. November, abends 8% Uhr, im Lokal von Habel, Bergmannstr. 5-7:

Versammlung

Zages Drdnung:

Die Frau und der Sozialismus".

Referentin: Frau Wurm.

D Distussion.

212/1

Da bieser Vortrag ganz besonders für die Frauen interesant

ofrb, bitten wir um zahlreichen Besuch.

Der Borstand. 3..: Frau Döhring, Steinmegstr. 23.!

Der Einberufer: Eugen Ernst , Wöhlertstr. 9.

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