auzuführen. Der Kongreß befchlog, eine foaialistiider Eine am Dienstag in den Industrie- Feftsälen tagende öffentliche 1 Gegen den Strafbefehl wurde. Einspruch erhoben, weil das Tageszeitung für die Blämen in der Wallonie zu gründen, Gastwirtsgehilfen- Versammlung, in der Stadtverordneter Genosse Mädchen gar nicht als zum Gesinde des Bächters Wendt gehörig zu die am 22. November zum erstenmal erscheinen soll. Die Zeitung Pitter über das Krankenkassengeses referierte, nahm zu den betrachten sei; es bestände lediglich ein Arbeitsverhältnis zwischen wird von Gent aus und auch durch die Gewerkschaften Unter Wahlen Stellung und beschloß, die kurze Zeit noch eifrig auszu- dem Mädchen als Scharwerkerin und seinem Stiefbruder als ftüßung finden. Ferner wurde eine Kommission von 9 Mitgliedern nüßen, damit die Liste des Verbandes siegreich aus der Wahl her- Instmann. gewählt, welche zu untersuchen hat, in welcher Weise in der Cams vorgehe. pine, dem neuentdedten Kohlengebiet, die Propaganda unter der dortigen zumeist blämischen Bevölkerung betrieben werden soll.
Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Redakteurfreuden. Genosse Reimling von der„ Leip aiger Boltszeitung" hat eine sechswöchige Gefängnisstrafe angetreten, die ihm die Leipziger Straffammer wegen angeblicher Beleidigung der Richter im Hohenau - Lynar- Berfahren erfannt hat.
Die Bresse vor der Revisionsinftans. Wegen Beleidigung eines Diatonus in Sprem berg ist am 24. Juli Genosse August Freudenthal von der Märkischen Volksstimme" durch das Landgericht Kottbus zu awei Monaten Gefängnis verurteilt worden. In einem Eingesandt aus Spremberg wurde mitgeteilt, daß der genannte Pfarrer die Konfirmanden aufgefordert habe, das Konfirmanden geld mitzubringen. Einige der Kinder hätten dann auch 1,50 bis 3,00 M. mitgebracht, die anderen nichts. Daran Inüpften sich Bemerkungen über die Bedürftigkeit der Kinder und ihrer Guern, und schließlich wurde von einem Bettelsystem" gesprochen. Nur in diesem Worte wurde die Beleidigung erblickt. Das Gericht hat festgestellt, daß es in Spremberg Sitte und Gewohnheit ist, dem Pfarrer eine Konfirmandengabe zu überreichen. Die Revision des Angeklagten wurde am 3. November vom Reichsgericht als un begründet verworfen.
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Eingestelltes Berfahren. Wegen Beleidigung, begangen durch die Herstellung von Flugblättern für streifende Fliesenleger, in denen die Arbeitswilligen" einer größeren Arbeitsstelle namentlich aufgeführt waren, wurde gegen einen der Firmenträger der Arbeiter Beitung" au Gifen, den Genoffen Gemoll , das Untersuchungsverfahren eingeleitet. Als dieser jedoch jede Berantwortung zurüdwies, da er selbst den Betrieb nicht leite, wurde ein Verfahren gegen den Geschäftsführer, den Genossen Derichs, eröffnet. Auch dieser erhielt nun von der Staats anwaltschaft die Mitteilung, daß das Strafverfahren gegen ihn eingestellt sei. Nun bleibt die„ Ghre" der Arbeitswilligen" ungerochen.
Gewerkschaftliches. Konkurrenz für Lebius.
Dieser Tage ging an eine Reihe von Unternehmern folgendes: Birtular:
CH
Fernsprecher Amt 6, 4379.
Ausschuß zur Förderung der Bestrebungen vaterländischer Arbeitervereine. ( Förderungs- Ausschuß.) Berlin SW. 11, Hafenplay 10. Berlin , den 24. Oftober 1908. Hochgeehrter Herr! Jch gestatte mir ganz ergebenst, für eine ben wichtigsten Aufgaben unserer inneren Politik Ihr Interesse zu erbitten. Es handelt sich um die Befreiung der deutschen Arbeiterschaft vom Joche der Sozialdemokratie durch die Arbeiter felbst.
In breiten Streifen der deutschen Arbeiterschaft ist der Wille hierzu borhanden. Gegenüber der machtvollen Organisation der Sozialdemokratie find jedoch die einzelnen Arbeiter wehrlos. Es kommt daher darauf an, diesen einen Halt und eine Organisation zu geben, und zwar durch Bildung bater. ländischer Arbeitervereine. Dies hat der unter meinem Borfit tätige Ausschuß zur Förderung der Bestrebungen vaterländischer Arbeitervereine" bereits mit Erfolg in Angriff genommen. Damit sich die Bewegung aber weiter entwideln fann. müssen entsprechende Mittel aufgebracht werden. Hierzu find die einzelnen Arbeitervereine, die ihrer Mittel im Stampfe felbst bedürfen, nicht imstande. Hier müssen die anderen staats. erhaltenden Streise mithelfen.
Diefe Aufgabe hat sich neben anderen der Förderungsaus, schuß gestellt, über dessen Ziele und bisherige Tätigkeit näheres die Anlage ergibt. Der Förderungsausschuß bildet eine not. wendige Ergänzung derjenigen Organisationen, die die Sozial. demokratie nur politisch bekämpfen.
molten.
Namens des Förderungsausschusses erlaube ich mir daher die ergebene Bitte an Sie zu richten, unsere nationalen Bestrebungen durch einen Geldbeitrag hochgeneigtest unterstüßen zu strebungen durch einen Geldbeitrag hochgeneigtest unterstüßen zu Mit Hochachtung Generalmajor 3. D., Vorsitzender. Ueber die Aufgaben des Förderungs- Ausschusses sagt ein bem Zirkular beigelegtes Flugblatt:
bon Loebell
Dieser Förderungs- Ausschuß" ist ein Organ, das, konfeffionell und, die Sozialdemokratie ausgenommen, auch parteipolitisch völlig neutral, die nationalen, wirtschaftlichen und fulturellen Bestrebungen der deutschen Arbeiterschaft fördern will. Insbesondere will er in derselben folgende Erkenntnis ver
breiten:
1. Die Interessen der deutschen Arbeiterschaft sind nicht international, fondern national.
2. Die Aufwärtsentwidelung der deutschen Arbeiterschaft steht und fällt mit der wirtschaftlichen Macht des Reiches. 3. Die Intereffen der Arbeiter und die der Arbeitgeber find überwiegend gleichlaufend und untrennbar miteinander verbunden.
Dentiches Reich.
Der neue Lohn- und Arbeitstarif für das rheinisch- westfälische Stuffateurgewerbe
ist mit dem 1. Oftober d. J. in Kraft getreten. Er hat Gültigkeit bis zum 1. April 1910. Er gilt für die Lohngebiete Bochum , Dort mund, Essen, Gelsenkirchen , Hagen , Recklinghausen , Unna - Kamen,
Diesen Gründen mußte sich das Gericht anschließen. Das Mädchen wurde freigesprochen, die Kosten der Staatskasse auferlegt. Der Vorsitzende des Gerichts gab dem Pächter und Amtsvorsteher den Rat, in Zukunft auch mit den Scharwerkern die von Inftleuten gestellt werden schriftliche Verträge abzuschließen! Dann untertänden auch die Scharwerker der Gesindeordnung. An die Gefähr lichkeit der Hörigkeitsbestimmungen der Gesindeordnung für die Arbeiter dachte der Gerichtsvorsitzende wohl nicht?
Da möchten wir die Scharwerker und Scharwerkerinnen auss drücklich darauf hinweisen, unter keinen Umständen mit den Ve fibern schriftliche Verträge abzuschließen, die nicht ausdrücklich die nichtanwendbarkeit der Gesindeordnung und des Gesetzes von 1854 erklären.
Die Arbeitszeit ist auf 10 Stunden täglich bemessen; nur in den Städten Bochum und Dortmund beträgt sie 912 Stunden. Sie foll unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse noch bes In der Zeit vom 1. März bis fondere Regelung erfahren. 31. Oftober soll Sonnabends eine Stunde früher, wie sonst üblich, Anschließend an diesen Fall, verhandelte das Gericht folgenden: Feierabend gemacht werden. Lohn wird für diese Stunde nicht Die Mutter des freigesprochenen Mädchens sollte 9 Mr. bezahlen, gezahlt. weil sie ihren Sohn nicht polizeilich angemeldet hatte. Es handelt In bezug auf die 2obnfrage ist eine örtliche Regelung ge- sich um die Witwe des Instmanns, der 47 Jahre auf dem Gute troffen. Die Arbeitgeber haben Eimer, Schablonen, Schlitten, tätig war, eine schwache, leidende Frau. Ihr Sohn, der auswärts Latten, Pinsel, Säge und Licht, und ferner möglichst einen verschließ arbeitete, war erkrankt und wollte sich bei seiner Mutter aufbaren Raum für die Arbeiter zu stellen. halten, bis zu seiner Gesundung. So vergingen drei Wochen, ohne daß die Mutter den Sohn beim Gutsvorsteher anmeldete. Der Amtsvorsteher schidse einen Strafbefehl, die Mutter beantragte Gerichtsentscheidung; sie wollte eine mildere Strafe. Bei der Beweisaufnahme fonnte es sich der Vorsitzende des Gerichts nicht versagen der Frau zu sagen:
Die Lohnperio de umfaßt im allgemeinen 14 Tage; wo der Lohn bisher in fürzeren Zeiträumen ausbezahlt wurde, soll folches Verfahren beibehalten werden. Die Lohnzahlung erfolgt Freitags bor Feierabend auf der Arbeitsstätte. Die Bestimmungen des§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden feine Anwendung. Die Lohn periode fchließt zwei Tage vor dem Lohnzahlungstage. Bei fleineren Arbeiten ist der Lohn vom Bureau des Meisters abzuholen. Abfchlagszahlungen find in der Mitte der Lohnperiode in Höhe von ungefähr 80 Broz. zu leisten.
Bezüglich der Kündigung ist folgendes vereinbart: Das Arbeitsverhältnis fann von beiden Seiten ohne Innehaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden, jedoch nur am Schlusse eines Tages. Bei Auffündigung oder Entlassung erfolgt die Lohnzahlung am darauffolgenden Werktage.
Zur Schlichtung von Streitigkeiten, die aus dem Vertrage entstehen, ist in den acht Hauptstädten des Geltungsbereichs je eine örtliche Schlichtungsfommission gebildet. Können diese Schlichtungsfommiffionen die Streitigkeiten nicht beilegen, so entscheidet das aus Mitgliedern des Stuffateurgewerbes in Essen zu bildende Einigungsamt endgültig.
Die Verhängung von Streiks oder Aussperrungen ist unzuläffig, bevor Schlichtungsfommission oder Einigungsamt entschieden haben und den Beschlüssen nicht Folge geleistet wird.
,, Es ist unrecht von Ihrer Tochter, daß fie aus dem Dienst rannte. Wenn wir fie freigesprochen haben, dann ist sie deshalb nicht unschuldig. Wir mußten sie leider(!) freisprechen, den geschlichen Bestimmungen entsprechend."
Der Amtsanwalt beantragte 10 Mt. Das Urteil lautete auf 5 Mr. Strafe.
Ist es ein Wunder, wenn Arbeiter zu den Gerichten, wo sich solche Ereignisse wie das hier geschilderte abspielen, absolut tein Vertrauen haben? Schreiber dieser Zeilen wohnte der Gerichtss verhandlung bei. Er und andere haben die feste Ueberzeugung: die Verurteilung der Frau wäre milder ausgefallen, wenn der Amtsvorsteher und Pächter nicht vorher den argen Reinfall erlebt hätte. Sogar eine Freisprechung wäre möglich gewesen, da sich der Sohn nicht dauernd bei seiner Mutter aufhalten wollte. Die fragliche Polizeiverordnung spricht nur von einem dauernden Aufenthalt. Bum mindesten hätte eine eingehendere Beweiserhebung nach dieser Richtung hin erfolgen müssen.
Würden sich die Sozialdemokraten des Mädchens und der Frqu nicht angenommen haben, dann wären die beiden Strafbefehle be zahlt worden und das Mädchen wieder zurückgegangen zu den 63 Schweinen und 10 Kühen.
Die Sozialdemokraten werden sich für den Pächter Wendt wohl zum Besten der Witwe noch weiter interessieren müssen Dem westpreußischen Parteisekretär ist nachstehendes zur weiteren Erledigung mitgeteilt:
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Der Stiefsohn der Witwe wie der Bächter Wendt vor Gericht meinte: ein Blödsinniger erhielt als Instmann 10 Mt. monatlich, das 16 jährige Mädchen 50 Pfg. pro Tag. Beide zusammen zwei Scheffel Roggen im Monat. Seit dem 9. Februbar 1908, dem Todestage des Mannes hat die Witwe an Brennmaterialien erhalten: 1 Meter Knüppelhola, 1 Meter Klobenholz, 1 Zentner Steinkohlen. Im Mai lag die Witwe drei Wochen wegen Lungenblutens zu Bett. Die Not war so groß, daß mildtätige Leute der Kranken drei Wochen hindurch Mittagsmahlzeiten brachten. Der Verdienst der beiden Kinder reichte nicht entfernt zur Bestreitung der Lebensbedürfnisse aus.
So sehen die Schicksale der Familie eines Mannes aus, der 47 Jahre lang feine Arbeitstraft willig dem Besizer hingegeben hat.
Verfammlungen.
Ein Verbandstag deutscher Post- und Telegraphenarbeiter tagte vom 31. Oftober bis 2. November in Frantfurt a. M. Der Verband, der natürlich gut patriotisch und christlich ist, zählt nach dem Geschäftsbericht 3200 Mitglieder. Das erste Referat auf dem Verbandstage, dem die Reichstagsabgeordneten Defer, Dr. Böhme und Schirmer und ein Bertreter des Gesamtverbandes hristlicher Gewerkschaften als Gäste beiwohnten, hielt Fischer- Bochum. Dieser sprach über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Telegraphenarbeiter, die ja be kanntlich sehr miserable sind. Der Referent verlangte Fortfall der Sonntagsgelder und statt dessen Erhöhung des Lohnes, eine Zulage für Arbeiten außerhalb der Zweikilometergrenze, ärztliche Untersuchung der Arbeiter bei der Einstellung und nicht, wenn fie nach zehnjähriger Dienstzeit in den Unterbeamtendienst übernommen werden. Die Arbeitsverhältnisse der bei der Reichs telegraphenverwaltung beschäftigten Dachbeder müssen geregelt werden, diese müßten überhaupt nicht, unter welchen Um ständen sie später einmal in den Unterbeamtendienst übernommen werben. An das Referat schloß sich eine stundenlange Diskussion, in der die Mißstände in den einzelnen Oberpostdirektionsbezirken fritisiert und über die schlechten Lohnverhältnisse geflagt wurde. Der Vorsigende Reller Essen sprach dann über Arbeiter. ausschüsse. Er bemängelte deren geringe Befugnisse Der Zentralverband der Fleischer hielt am Sonntag eine Mit und verlangte, daß sie auch das Recht haben sollen, über Lohnverhältnisse zu verhandeln. Ein zu diesem Bunft angenommener gliederversammlung ab. Ein starkes Polizeiaufgebot war vor und Antrag berlangt, daß alle Arbeiter, auch die unter 21 Jahre, au im Versammlungslokal anveiend. Warum, wußten die Beamten den Ausschüssen wahlberechtigt find. Derselbe Redner referierte wohl selbst nicht. Ueber die Einführung des Achtuhr- Ladenschlusses" auch über" Anrechnung der Dienstjahre zum Besoldungsdienst- sprach Hensel. Er schilderte den Kampf um denselben und hob alter". Ein Telegraphenarbeiter werde erst nach neun Jahren mit hervor, daß nur durch die Hilfe der organisierten Arbeiterschaft dieser 900. feft angestellt, während die Postboten 1000 m. erhielten. Sieg erfochten fei. Den zweiten Punkt: Wie stellen wir uns zu Das Gehalt von 1500 M. erreichten die Postboten nach 27 Dienst- einer Tarifbewegung in Berlin ?" behandelte Bergmann. Redner jahren, die Telegraphenarbeiter erst nach 30 Jahren. Das sei betonte, daß versucht werden müffe, bei den einzelnen Arbeitgebern eine Ungerechtigkeit und verlangt Redner mindestens Gleichstellung die Wünsche der Gesellenschaft zur Durchführung zu bringen. Die Hauptmit den Bostboten. Am dritten Verhandlungstag wurden die vor- fache fei zunächst die Anerkennung unferes tostenlosen Beschlüsse niedergelegt, in denen die Forderung Lohnauf. lebhaften Diskussion wurde gerügt, daß eine Anzahl der freien gebrachten Wünsche bezügl. der Lohn- und Arbeitsverhältnisse in Arbeitsnachweiſes, ferner die Regelung der Arbeitszeit. In der ziemlich befferung an erster Stelle steht. Dann befaßte man sich mit Gastwirte bei ihren Wurstmachen unorganisierte Fleischerinternen Verbandsangelegenheiten. Der nächste Verbandstag soll gefellen beschäftigen. Viele beziehen ihre diesbezüglichen Hilfskräfte bom privaten Stellenvermittler. Die Abrechnung vom 3. Quartal gab 1910 in Köln ftattfinden. Bergmann. Die Einnahmen der Hauptkasse betrugen 1475,20 m., die der Lokalfaffe 1279,86 M., die Ausgaben der letzteren betrugen 887,51 M. Wegen der in diefem Quartal fich besonders geltend machenden Arbeitslosigkeit sei ein Fortschritt nicht zu verzeichen, Brüg, 3. November. Den Abendblättern zufolge find geftern doch sei es möglich gewefen, das Errungene zu halten. Hierauf mittag die Belegschaften der Schächte Sagonia und Julius V nicht wurde noch auf die am Sonntag, den 29. November stattfindende eingefahren. Abends schlossen sich ihnen die Nachtschichten der Stranfenfaffenwahl hingewiesen und die Anwesenden ersucht, schon Schächte Julius III , Julius IV und Alexander an. Heute sind jetzt ihre Stollegen auf dieselbe aufmerksam zu machen. die Belegschaften der Schächte Julius III , Julius IV, Julius V, Anna und Mathilde, sowie die der Gruppe Prinz Eugen ausständig. Nachrichten von einem Generalstreit finden keinen Glauben.
Ausland. Kohlengräberstreit.
Der Telegraph meldet:
Ueber seine Tätigkeit sagt der Ausschuß: Der Förderungs- Ausschuß hat ein Storrefpondensblatt be. gründet, das der Bresse der nationalen Arbeitervereine möchent. lich unentgeltlich überfandt wird. Die Korrespondena bringt von namhaften Schriftstellern Auffäße von allgemeiner Bedeutung, die, den Grundsätzen des Förderungs- Ausschusses entsprechend, blieben. Man geht aber schon lange mit dem Plan um, sie auf das gute Einvernehmen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern pflegen sollen. Hierdurch ist einem lange bestehenden Bedürfnisse genügt worden.
Schließlich fommt genau im Stile des Herrn Lebius Der Klingelbeutel:
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind große Geldmittel er. forderlich. Der Förderungs- Ausschuß bittet daher um Einfendung von namhaften Beiträgen.
Es ist dem Vermittelungsbeamten in Stocholm gelungen, von neuem Verhandlungen zur Beilegung des Lohnkampfes im Buch bindergewerbe anzufnüpfen. 8u- gleicher Zeit hat jedoch der Bor. stand der Schwedischen Arbeitgebervereinigung beschlossen, einer auf Sonnabend einberufenen Delegiertenversammlung eine weitere Ausdehnung der Buchbinderaussperrung zu emp fehlen. Bis jept ist die feit einem Vierteljahr dauernde Aus. sperrung bekanntlich auf Stockholm und Eskilstuna beschränkt ge das ganze Land auszudehnen, und der Stockholmer Buchbindermeisterverein hat zu diesem Bred auch bereits bei sämtlichen Buchbindereibesizern der anderen Städte Schwedens angefragt, ob sie nicht ebenfalls ihre Arbeiter aussperren wollten. Danach ist kaum anzunehmen, daß die jetzt angeknüpften Berhandlungen zu einer Einigung führen.
Soziales.
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Letzte Nachrichten und Depefchen.
Beigelegte Aussperrung.
Aachen , 4. November. ( B. S.) Die vom Arbeitgeberverband der Metallindustriellen Südwestdeutschlands angeordnete Maffen. aussperrung wurde infolge direkter Verhandlungen mit den Bere tretern ber Metallarbeiter szurüdgenommen.
Leipzig , 4. November. ( W. T. B.) Heute nachmittag 2 Uhr 10 Minuten wurde hier ein Erdbeben wahrgenommen, das be sonders heftig in Neufchönefeld und Leugsch verspürt wurde. Auch in der Altstadt von Leipzig war die Erschütterung deutlich wahr nehmbar. Das Beben dauerte mehrere Sekunden und schien von Often nach Westen zu verlaufen.
Der Räuber im Poftamt.
Budapest , 4. November. ( B. H. ) Wie aus Mediasch gemeldet wird, drang in das dortige Postamt ein Individuum ein. Im Bureau zog der Räuber einen Revolver und richtete ihn auf den Vorsteher des Postamtes mit der Drohung ihn zu erschießen, wenn er sich rühre. Dann erbrach er die Kaffe und raubte aus ihr 70 521 Stronen, worauf er unbehelligt das Postamt verlich. Wie verlautet, ist es der Polizei bereits gelungen, den Einbrecher sowie einen Komplicen zu verhaften.
Ein ungarischer Potsdamer.
Unterzeichnet ist das Zirkular: Generalmajor 3. D. von Boebell, Borsitzender, Direftor Galow, Oberbergrat Schidiale einer Lanbarbeiterfamilie nach 47 jähriger Arbeit. a. D. Krap, Frhr. v. Neibniz, Justizrat Franz. 47 Jahre war der Instmann Nowaki auf der Domäne Artschau, Wagner. Das also find die Arbeiter, welche die Be- Kreis Danziger Höhe, tätig. Am 9. Februar 1908 starb er infolge freiung der deutschen Arbeiterschaft vom Joche der Sozial- eines Unfalls. Nach seinem Tode vereinbarte der Domänenpächter demokratie durch die Arbeiter selbst( 1) betreiben Wendt mündlich, daß der Stiefsohn des Verstorbenen, bisher Scharwollen. Generalmajor, Direktor, Oberbergrat, Freiherr und werker, Instmann werden solle und die Tochter des Toten ScharJustizrat! Allerdings würdige Vertreter der schwieligen werkerin bei ihrem Stiefbruder. Das Mädchen ist 16 Jahre alt. 63 Schweine sollte es füttern, Budapest , 4. November. ( B. H. ) Der Oberleutnant im 68. Jn. Faust", die Partei und Gewerkschaften den Hals um das dazu nötige Futter heranschaffen und 10 Kühe hüten! Ratür- fanterie- Regiment offer hat sich heute vormittag erfchoffen, nach drehen soll! lich lonnte das Mädchen diese Arbeit auf die Dauer nicht be- dem ein Feldwebel gegen ihn die Anzeige wegen fegueller Ber mältigen. Es verließ die Stelle, um in der Stadt Dienft zu nehmen. fehlungen erstattet hatte. Darauf fam vom Amtsvorsteher das ist der Bächter Wendt Liebesbrama. gleich selber prompt ein Strafbefehl bon 15 t oder drei Tage Haft- wegen unberechtigten Verlaffens Rybnik , 4. November. ( B. S.) Der Buchbinder Fiebig des Dienstes. Der Amtsvorsteher verweigerte gleichzeitig die Aus- erfchoß feine Geliebte, das 18jährige Dienstmädchen Spaethe und ftellung des verlangten Dienstbuches und forderte das Mädchen dann sich selbst mit einem Revolver. Der Grund zur Tat ift auf, bei ihm wieder zur Arbeit anzutreten. Liebesgram. Beide find tot.
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Die Arbeitnehmervertreterwahlen zur Innungsfrankenkasse der Berliner Gastwirte finden am Freitag, den 6. November, nach mittags 4 Uhr, in, den Andreas Festfalen, Andreasstr. 21 statt. Die Herren Gastwirts ,, meister" haben sich mit einer gelben Garde umgeben, die ihnen helfen soll, die organisierten Gaft wittsgehilfen wieder aus der Kassenverwaltung herauszudrängen. Berantw. Rebatteur: Hans Weber, Berlin . Inseratenteil verantw.:
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