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Br. 263. 25. Jahrgang. 5. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sotas. 8. November 1908.

nemmen.

Moderne Trrenhausfolter.

2. Berhandlungstag.

Ee wird zunächst nochmals die Zeugin Frau Lubect ver­Sie befundet auf Befragen, daß sie an die Anstalt in Leubus absolut nichts weiter gezahlt habe, als die Verpflegungs­festen. Sie habe ja tein Interesse daran gehabt, ihren Mann in der Anstalt festzuhalten, vielmehr habe sie gehofft, ihren Mann gesund wieder zu bekommen. Ihre Intimitäten zu Dieterichs feien nicht weiter gegangen. als fie gestern angegeben. Auf Befragen des Rechtsanwalts Halpert bestätigt die Zeugin, daß fie am Tage vor der Entlaffung ihres Ehemannes aus dem Irrenhause mit Dieterichs einen Vertrag abgeschlossen, wonach dieser im Falle, daß er von dem Ehemann entlassen werden soute, eine Grtraremune­ration erhalten sollte. Auf Grund dieses Vertrages hat Dieterichs einen Prozeß angestellt, der aber keinen Erfolg gehabt hat. Auf weiteren Vorhalt des Rechtsanwalts Dr. Halpert bleibt die Beugin mit aller Bestimmtheit dabei, daß sie erst während des Internats ihres Ehemannes Intimitäten mit Herrn Dieterichs ausgetauscht Im Anschluß an die Fragen, die Rechtsanwalt Halpert an Frau Lubedi hinsichtlich ihrer Beziehungen zu dem damaligen Geschäfts­führer gestellt hat, gibt ersterer die prinzipielle Erflärung ab, daß er durch die Fragestellung nicht bezweckt habe, aus eventuellen Ver­fehlungen Schlüsse auf die moralischen Qualitäten der Ehefrau Qubedi zu ziehen. Derartige Verfehlungen unter Chegatten inter. essieren lediglich diese, aber keinen dritten, insbesondere nicht die Verteidigung. Dieselbe habe nur im Rahmen des infrimierten Artikels derartige Fragen gestellt zum Nachweis, ob und inwieweit der von dem Ehemann Lubedi feitgehaltene Eifersuchtswahn, den die Psychiater festgestellt, berechtigt gewesen.

habe.

Sonntag,

stehende Briefe vor, die der Beuge an den Anstaltsdirektor gerichtet Der Borsitzende hält dem Zeugen zwei bamit nicht im Einklang hat. Darin werden zahlreiche Einzelmomente dargelegt, die darauf hindeuten dürften, daß Lubedi frankhaften Geistes sei. Der Zeuge erklärt, er habe in den Briefen nur das mitgeteilt, was ihm die Frau gesagt habe.

Rechtsanwalt Halpert: Sie haben in den Briefen auch mits geteilt, daß Sie seit 17 Jahren Hausarzt im Lubedischen Hause waren. Sind von der Anstaltsleitung irgendwelche Anstalten ge macht worden, Sie über den Gefundheitszustand des L. zu hören? Zeuge: Nein,

Oberarzt Dr. b. Kunowski: Bei der Aufnahme des 2. fehlte allerdings der Antrag der Ehefrau, es wurde offen gelaffen,

absolut inforret halten würde, wenn fachliche Anträge, die ein erringen und dessen Eingaben man einfach ad acta legte, nach Kranker in durchaus richtigem Instanzenzuge an Behörden usw. seinem Wunsche dem Landesdirektor vorzuführen? ( richtet, nicht an ihre Adressen befördert, sondern einfach ad acta Borsitzender: Gewiß, man hätte wohl den Landeshauptmann, gelegt werden. Die längeren Erörterungen über die Korrektheit wenn er auf feiner Juspizierung gerade durch die Räume tam, oder Inkorrektheit der Aufnahme schließt der Vorsitzende mit der wo der Argetlagte sich aufhielt, darauf aufmerksam machen sollen. Bemerkung, daß an der Aufnahme und an der Berechtigung der daß Herr Lubedi ihn sprechen wolle. Versehen kommen aber überall einmal vot. Anstalt, Herrn Lubedi dort zurückzuhalten, gar kein Zweifel ob­walten könne. Rechtsanwalt Dr. Halpert ist anderer Ansicht. Auf eine Bemerkung des Staatsanwalts Rasch protestiert Der Landesrat Schoelzel bekundet noch, daß die Anstalt in Leubus Rechtsanwalt Dr. Halpert mit aller Bestimmtheit gegen die Aus­und der Leiter und die Aerzte fich des vorzüglichsten Rufes er führung, daß es in das diskretionäre Ermeffen des Anstaltsleiters freuen. Es wird nunmehr der Geheime Sanitätsrat Dr. After weiter Bestellt sei, welche Schriftstüde der Kranken abzuschiden seien. Hierauf wird der Zeuge Dr. Braybristi aus Beuthen vernom­vernommen, der folgendes bekundet: Es haben sich bei 2. ganz men. Er ist seit 17 Jahren Hausarzt in der Familie gewesen. auffallende Stimmungsschwankungen gezeigt; feine oft sehr ge- Nach seinen Wahrnehmungen haben sich die Eheleute d. nur im hobene Stimmung fei gang jah in das Gegenteil umgeschlagen. besten Einvernehmen gehalten, er habe oft den Einbrud gehabt, Die ganze Art, wie Lubedi anderen Kranken die intimsten Mit als ob sie noch in den Flitterwochen lebten, und er fei sehr erstaunt teilungen aus seinem Leben machte, habe keinen Zweifel an dem gewesen, als er eines Tages hörte, Lubedi sei ins Irrenhaus ge­Vorliegen einer fogenannten Stimmungs- oder Affektspsychose bracht. Lubecki sei bei Diskussionen über Politit oder Neligion übriggelassen. Es griff bei L. die Bettruhe und Vadebehandlung fehr lebhaft gewesen, aber von einer Geistesstörung hat 8euge bei Play. Im Laufe des Oktober sei bei 2. eine Beruhigung und ihm nie etwas gemerkt. worden, ob man ihn entlassen fönne, und der Ehefrau wurde vor­Besserung eingetreten. Anfang November sei dann erivogen geschlagen, ihn in ein offenes Ganatorium zu überführen. Borher fei aber noch ein schwerer Grregungszustand eingetreten, fo daß von einer Ueberführung vorläufig noch Abstand genommen werden mußte und erst am 30. Januar die Entlassung erfolgen konnte. Beuge betont, daß es völlig unrichtig sei, daß Lubedi zur Strafe" in das Wasserbad gesteckt worden sei, wie in dem inkrimi­nierten Artikel behauptet werde. Ebenso sei es unrichtig, daß das Wasserbad ein befannies und gefürchtetes Strafmittel in Leubus sei. Jeder Sachverständige werde ihm bestätigen, daß die Dauer­badbehandlung die mildeste Methode, die zur Beruhigung der Stranken in Anwendung gebracht würde, fei. Unrichtig fei ferner Der Zeuge Dieterichs, 28 Jahre alt, wird eingehend über die die Behauptung des Artikels, Lubedi sei bei der Inspizierung durch Zeit und den Umfang seiner intimen Beziehungen zu Frau den Landeshauptmann verborgen gehalten worden. Es wurden vor denselben baldigft nachzuholen, zumal der Schwager des Lubed Lubedi befragt. Er habe sich als Freund der Familie betrachtet dem Besuche die Namen sämtlicher Stranken, die den Landeshaupt- und dieser selbst den Willen zur Aufnahme befundeten. Mein und so sei es denn gekommen, ohne daß er sich etwas besonderes mann zu sprechen wünschten, festgestellt und dann in einer Liste Prinzip ist es, stets bei der Aufnahme den Kranken zu fragen, ob dabei gedacht habe". Die Intimitäten hätten erst nach der Inter - diesem vorgelegt. Es sei nicht so gewesen, daß Lubedi am Tage er auch wiffe, in welche Anstalt er tomme. Lubedi war vollständig merung des Herrn Lubedi begonnen und feien über den Austausch des Besuches des Landeshauptmanns in ein entlegenes Bimmer darüber orientiert, daß die Pensionsanstalt Leubus " ein inte bon Nüssen nicht hinausgegangen. Der Vorsitzende Landgerichts- gebracht sei, wo man ihn unbefleidet eingesperrt habe, sondern der grierender Bestandteil der geschlossenen Jrrenanstalt ist, außerdem birektor Splettstößer wünscht von dem Zeugen Auskunft darüber, Vorfall habe sich so abgespielt, daß dem Zubedi wegen seines Flucht ist Leubus in Schlesien so bekannt wie Dalldorf in Berlin . Sein wie er denn zu dem mit der Frau 2. abgeschlossenen schriftlichen verfuches am 30. September Mensch hält Leubus für einen Luftkurort! Ich habe mich eingehend Bertrage, der doch für Herrn 2. sehr ungünstig war, gekommen und lange mit Lubedi beschäftigt und kann betunden, daß er an sei. Der Zeuge erwidert, daß er nicht ohne weiteres aufs Pflaster einer überaus heftigen akuten Psychofe litt. Lubecki war vielfach geworfen werden wollte. Der Vorsitzende hält ihm vor, daß Herr im Zustand tiefster Depression, seine Stimmung war ungeheuren Lubedi ihn wegen des Austauschs von Zärtlichkeiten mit der Ehe Schwankungen unterworfen, er hatte öfter beflige Wutanfälle und frau sofort hätte entlassen fönnen. Die Entlassung ist dann auch war so unruhig, daß die Patienten, die mit ihm zusammen waren, etwa 14 Tage nach der Rückkehr des Herrn Lubedi aus der Anstalt mit der Bitte hervortraten, fie doch von diesem enifeßlichen Men erfolgt. Der Zeuge erklärt weiter auf Befragen, daß er Herrn fchen zu befreien: feine ewigen Slagen feien nicht auszuhalten. 2. nicht für normal gehalten habe. Dieser sei fo folossal auf Was die schließlich erfolgte Entlassung betrifft, so liege die geregt und nervös gewesen, daß er manchmal geglaubt habe, es Gefahr vor, daß nach allem, was nach der Entlassung liegt, die fei nicht ganz richtig mit ihm. Der Vorsitzende weist darauf hin. Sachverständigen den Anstaltsärgten aus der Entlaffung noch daß Herr Lubedi feine kaufmännische Tätigkeit mit 50 M. be. einen Vorwurf machen könnten(!), denn nach den Mitteilungen gonnen und zeitweise es schon zu einem Vermögen von über 200 000 feiner Verwandten habe er sich doch gemeingefährlich benommen. Mark gebracht habe. Das Vermögen sei dann später rapide zurück­An den Beugen richten der Angeklagte und sein Verteidiger gegangen. Staatsanwalt Rasch läßt aus den Aften feststellen, zahlreiche Fragen, die durch den Zeugen beantwortet werden mit daß Frau Lubedi am 9. September 1905 zur Pflegerin über ihren der Tendenz, daß alle von jener Seite gemachten Einwände und Ehemann bestellt und die Pflegschaft am 12. Februar 1906 auf Bemängelungen der Aufnahme des L. in die Anstalt und seiner gehoben worden ist. In dem zur Verlesung kommenden Vertrage Behandlung dafelbst ohne jeden Grund erhoben werden. hat Frau Lubedi dem Zeugen Dieterichs u. a. auch zugefichert, daß auch für den Fall, daß er durch seine Schuld plöslich entlassen werden sollte, ihm noch sein Gehalt für den laufenden und noch für 4 weitere Monate und außerdem extra 500 m. aufließen follten. Der Zeuge Dieterichs gibt auf eine Frage des Ange tlagten die Möglichkeit zu, daß er die Frau 2. gelegentlich auch gedugt habe.

-

Ala Zeuge wird sodann

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Geheimer Sanitätsrat Dr. Alter,

Bettruhe in der Beobachtungsstation verordnet worden sei, wobei ihm natürlich, wie es üblich sei, die stleider weggenommen worden wären. Dies sei feinesfalls etwa wegen der Inspizierung, sondern wegen des Fluchtversuchs ge­

schehen.

Borf.: Ich muß nun eine Frage an Sie richten, so peinlich sie auch ist. Ich bitte vorher um Verzeihung, aber da Herr Lubedi ganz bestimmte Behauptungen aufstellt, bin ich berpflichtet, diese Frage an Sie zu richten: Haben Sie oder Ihre unterstellten Aerzte irgendwelche besonderen petuniären Vorteile durch die Unterbringung von Stranten in die Pensionsanstalt? Beuge: Davon fann gar keine Rede sein. In einem anderen Falle, der, wie ich ausdrücklich betonen will, mit dem Fall Lubedi nicht bas Geringste zu tun hat, sind meinem Sohne einmal 500 m. su geschickt worden, die aber sofort wieder an die Absender zurüdge­gangen sind.

Staatsanwalt Dr. Rasch richtet an den Zeugen die Frage, welche Ausbildung den in der Anstalt angestellten Pflegern zuteil werde. Der Zeuge erklärt, daß sich

bas Pflegepersonal zumeist aus Reservisten

"

Zeuge Lubedi selbst bestreitet, daß ihm der Beuge bei der Aufnahme darüber Aufklärung gegeben habe, daß es sich um eine Irrenanstalt handle.

Von der Verteidigung und dem Angeflagten wird wiederholt zusammensetze, die in der Anstalt selbst ausgebildet würden. Erft bemängelt, daß Briefe des 2. an seine Berwandten, in denen ez nach sechsmonatlicher Probedienstzeit würde dann bei denjenigen felbft augab, daß er geistesfrant fein müsse, von der Anstalts­Leuten, die fich als ruhig und zuverlässig erwiesen hatten, die leitung befördert feien, nicht aber die Debefchen und Briefe, in definitive Anstellung als Pfleger bei dem Landrat nachgesucht. benen Zubedi seine Befreiung aus der Anstalt betrieb! Nach der Mittagspause äußert sich Geheimer Rat Dr. Alter über bas Nichtabsenden von Schriftftüden

-H

Der Vorsitzende fragt, warum denn ein Tele­

fühle.

widerrechtlich

Lebhafte Erörterungen der Leiter der Provinzial- Jrrenanstalt zu Leubus , vernommen. mit dem allmählich in nervöse Erregung geratenden Borsitzenden Die Aufnahme des Herrn Lubedi in die Anstalt sei in durchaus forrefter Weise erfolgt, wie auf Befragen der im Saale anwesende des Herrn Lubedi. Er erklärt, daß die Eingaben usw. von Kranken entſpinnen sich, als der Angeflagte erflärt, er müsse wiederholt feststellen, daß Herr Lubecki Landesrat Schoelzel bestätigen werbe. Rechtsanwalt Dr. Halpert an Behörden über Entmündigungsangelegenheiten weiter gefchidt beantragt nunmehr, daß der Herr Landesrat den Saal zu verlassen werben, dagegen werden Schriftstücke solcher Stranken, bie über in die Anstalt aufgenommen sei. Der Borsitzende erflärt nach babe, oa er eventuell als Beuge auftreten müſſe.- Staatsanwalt tura ober lang entlassen werden dürften, nicht immer abgefchickt da Rasch widerspricht diesem Antrage, der jedoch vom Angeklagten Die Schriftstüde des Herrn Lubedi find deshalb nur zu den drücklichst, daß dies ganz und gar nicht festgestellt sei! Im Gegen. Artikels gehe ja gerade babin zu beweisen, daß, wenn auch ganz war, baß er sich boch nicht mehr lange in der Anstalt auf nicht für begründet und bittet, boch nicht nervös zu werden. Er Schneibt aufgenommen wird. Die Tendenz des inkriminierten Aften genommen worden, weil damals schon in Aussicht genommen teil fei festgestellt, daß die Aufnahme absolut einwandsfrei fei.(?) forrett verfahren werde, doch solche Ungeheuerlicheiten nach Lage halten würde. unferer Irrenhausgefeßgebung passieren tönnen.- Rechtsanwalt gramm des Lubedi an die Staatsanwaltschaft, in dem er sich über felbft habe das Recht, in Verteidigung feiner berechtigten Inter­Dr. Halpert: Die Verteidigung geht weiter und behaupte, daß feine Burückbehaltung in der Anstalt beschwert, nicht abgeschickt effen die ihm notwendig erscheinenden Fragen an die Zeugen zu nicht forreft verfahren sei. Das Gericht beschließt, Herrn Landes- worden ist? Geheimer Rat After erklärte dies damit, daß dieses richten und laffe fich dies Recht nicht nehmen. Rechtsanwalt Dr. Halpert: Er müsse namens des Angeklagten rat Schoelzel alsbald zu vernehmen. Inzwischen ist der bis Telegramm nur als ein Broduft der Stimmungsschwankung des Ein Brief des 2. an den und in seinem eigenen Namen auf das nachdrücklichste gegen ben dahin nicht anwesend gewesene Sachverständige Medizinalrat Dr. Herrn Lubedi betrachtet wurde! Leppmann erschienen. Der Vorfißende hält es für notwendig, Medizinalrat La Roche sei deshalb nicht abgegangen, weil 2. in on protestieren, den der Vorfibende gegen fie anschlage! Es in dessen Gegenwart die heute vernommenen Zeugen noch einmal wenigen Tagen entlassen werden sollte und ein Besuch des Bruders fönne keine Rede davon sein, daß eine Feststellung" im Sinne Das Schidfal der Nichtabsendung des Herrn Vorfißenden getroffen fei. Daß bei. der Aufnahme Turz zu vernehmen. Dies geschieht. Der als Beuge aufgerufene unmittelbar bevorstand... Das Schicksal der Nichtabsendung Landesrat Schoelzel ist 5% Jahre in der Provinzialverwaltung hatten auch zwei Depeschen des 2. an den Landeshauptmann von forreft verfahren sei, sei doch zunächst nur eine Ansicht des Vorsitzenden, und 23 Jahre Jurist. Er gibt eingehende Auskunft über die Be- Richthofen mit einer Beschwerde und an den Justizrat Kaiser in ftimmungen, die für die Aufnahme in öffentliche Irrenanstalten Beuthen D.- Schl. mit der Bitte um schleunigen Rechtsbeiftanb. und gegen diese habe Schneibt das Recht, feine Meinung geltenb folcher Berfonen gültig sind, welche den Landarmenverbänden aur Der Beuge erklärt dies damit, daß ja doch der Besuch des Landes zu machen. Angeflagter Schneibt erklärt, daß er sich durch die Unter Last fallen. Diese Bestimmungen find für die einzelnen Bro. hauptmanns unmittelbar bevorstand! Auch die Nichtabsendung vinzen je nach den besonderen Verhältnissen verschieden und für eines Schreibens des 2. an den Rittergutsbesitzer Albrecht wird brechung des Vorsitzenden, bie er nicht verdient habe, in feiner Berteidigung beschränkt die Broving Schlesien sind natürlich nur für diese gültige Bor. in derfelben Weise motiviert. Auf weiteres Befragen gibt Geheimer Rat Dr. Alter seine schriften vorhanden. In Schlesien beträgt die Zahl der Geistes. franfen zur Beit 9000. Da es fich im Falle Lubecki nicht um einen Ansicht dahin- fund, daß das Leiden des Lubedi als Es wird fobann der praktische Arzt Dr. Blumenreich aus Armenfranken, sondern um einen vermögenden Kranken handelte, Affefts- Psychose auf pindopatischer Basis" Gorau( Oberschlesien ) als Beuge und Sachverständiger vernommen, greife das revidierte Reglement vom 10. April 1895 Plaß. Die au bezeichnen jei, die wahrscheinlich auf seine Familienkonflikte ber als leitender Arzt in der Pflegeanstalt au Sorau angestelli Aufnahme auch in die Bensionsabteilung bedarf der Zustimmung und auf geschäftliche Unannehmlichkeiten zurüdzuführen fei. ist, in der die Schwester des Beugen Lubedi als Oberin beschäftigt des Aufzunehmenden oder derjenigen Person, welche gefehlich be. Referent Landgerichtsrat Kämpfe: Dem Herrn Lubedi find in ift. Dr. B. bekundet, daß Lubedi eines Tages zu ihm gekommen fugt ist, über die Person des anderen zu verfügen. Auf Grund der Anstalt Geschäftsbriefe mit aufregendem Inhalt ausgehändigt fei und fich über das Unrecht, welches ihm burch seine Unterbrine feiner allgemeinen Erfahrungen fönne er sagen: Die Personen worden. War bas nicht auch ein plausibler Grund, ihn in Depres- gung in der Jrrenanstalt geschehen sei, beklagt habe. Lubedi habe werden fast immer aufgenommen auf Antrag von Verwandten. fion au berseben? ein Attest bon ihm berlangt, daß er nicht Baralytiker fei. Nach Die Aufnahmebedingungen stellen einen Vertrag zwischen der Scuge: Ja. förperlicher Untersuchung und auf Grund des allgemeinen Ein­Berwaltungsdirektion und den Anverwandten der Aufzunehmenden Landgerichtsrat Römbfe: Reicht nicht auch begründete Eifer. bruds habe er feinerlei Erscheinungen bei Lubedi wahrgenommen, bar, der später dem Landeshauptmann zur Genehmigung vorgelegt fucht dazu aus, um eine Affeftionspfychose auszulösen? die auf Baralhjis oder sonstige Geisteskrankheit schließen ließen, wird. Lubedi sei mit seinem Schwager in Leubus erschienen und Beuge. Das ist doch nur bedingt zuzugeben. ebenso habe er feine Wahrnehmungen von Beeinträchtigungs­habe selbst gesagt, daß er aufgenommen werden wolle. Deshalb Rechtsanwalt Salpert: Es ist die Behauptung aufgeftellt wor- oder Wahnideen oder Halluzinationen bei 2. gemacht, sei die Aufnahme nach den allgemeinen Aufnahmebestimmungen den, daß Herr Lubedi sehr finnlich affiziert sei. Haben Sie davon forreft erfolgt. Zur Zeit der Aufnahme Lubedis sei ein geieb das mindeste entdeckt? licher Bertreter noch nicht dagewesen und da ja Lubecki felbft be. hauptet, daß er zur Zeit der Aufnahme dispositionsfähig war, so Dr. Hdipert: Herr Lubed behauptet, er fei erregt worden, fei dem Formalen genügt worden. Rechtsanwalt Dr. Halpert weil er mit Schwertranfen zusammen baden mußte, die sich mit sucht aus verschiedenen Bestimmungen des Aufnahmereglements tot bewarfen. Jit da nicht eine Erflärung für die Erregung nachzuweisen, daß die Aufnahme nicht forreft erfolgt sei und be- naheliegend? mängelte es, daß die Bedingungen der Aufnahme, die einen Bertrag" darstellen, von dem Schwager Lubedis, Herrn Albrecht, unterschrieben worden sei. Gr hebt ferner hervor, daß in dem Falle Lubedi sowohl dieser, als auch dessen Frau der Meinung maren, daß es sich gar nicht um die Aufnahme in eine Jrren anstalt, sondern in eine Benfion handelte, sie also über die Auf­nahme sich im Buftande der Täuschung befunden haben. Landes­rat Schoelzel hält die Bemängelungen des Berteidigers nicht für zutreffend und weist darauf hin, daß die Unterschrift des Herrn Albrecht doch nur die Bedeutung habe, daß für die Kosten auf­gefommen wird. Der Zeuge febt weiter auseinander, daß Situ ationen vorkommen, wo von den Vorschriften des Reglements nach Lage des einzelnen Falles abgefehen werden und die Bestellung eines Pflegers schnell nachgeholt werden muß. Das sei hier in diesem Falle geschehen und da bei der Einlieferung die polizeiliche Genehmigung und das ärztliche Attest vorhanden war, so ist nichts inforrefies festzustellen!! Auf Fragen des Verteidigers und des Angeklagten felbst erklärt der Zeuge, daß er in abstracto es für

Beuge: Nein.

Reuge: Jawohl.

Verteidiger: In dem Attest des Medizinalrats Dr. Laroche steht auch:" Verdacht der Ques". Haben Sie davon das geringste bemerkt?

Beuge: Nein.

Auf Befragen erklärt der Zeuge, daß die Dauerbäder einen günftigen Einfluß auf die Kranten ausüben. Man könne darauf feine Rücksicht nehmen, ob die Bäder den Kranten etwas un­angenehm find.

Staatsanwalt Nafch: Wie ist die Temperatur diefer Bäder? Senge: 34 Grad Celsius. Die Kranken blieben oft noch viel länger im Babe als Herr Lubedi. Die Kranten effen im Waffer. lesen, spielen Stat, ranchen usw usw.

Verteidiger: Wie ist der Ausdruc Affettpfychofe" au bera deutschen?

Beuge: Mit Stimmungs- Jrrefein".

Angeklagter Schneibt: Wäre es nicht Pflicht gewesen, ben Mann, der burch allerlei Schriftstüde versuchte, feine Breiheit au

Beuge Rittergutsbesitzer Albrecht ist der Schwager des Zeugen Lubedi. Er befundet, daß das ganze Benehmen des 2. nur den Schluß zugelassen habe, daß er nicht normal" fei, für geiftestrank aber habe er ihn nie gehalten. Er( 3euge) fei deshalb sehr er. staunt gewefen, als er plöblich hörte, daß die Ehe infolge der frankhaften Eifersucht feines Schwagers eine sehr unglückliche fet. Er fei selbst ganz erstaunt gewesen, daß Dr. Medizinalrat Laroche die Irrenanstalt Leubus vorschlug, da er seinen Schwager für fo frank nicht gehalten habe. Nach der Entlassung aus der Anstalt habe Lubedi sofort wieder Strach gemacht, fo baß feine Ehefrau an ihn( Beugen) telegraphierte, ihr Mann sei ebenso trant wie zuvor. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er den Zeugen Lubedi für geistesfrant geholten habe, erklärt der Beuge, daß er nicht fagen fönne, ob fein Schwager geistesfrant fei. Dies fei ihm als Paien nicht möglich, sondern es könne nur von Aerzten entschieden

werden.

Auf Befragen erklärt der Zeuge noch: Medizinalrat Laroche habe bei den ersten Grörterungen über die Unterbringung bes Lubedi in eine Anstalt, gerabe Leubus vorgeschlagen, weil dort eine Staatliche Jrrenanstalt fei, mit der ein befferes Pensionat verbunden fei, und aus dem der Kranke auf feinen Wunsch jederzeit wieder entlaffen werden könne!

Die weitere Verhandlung wird um 5% Uhr unterbrochen und soll erst am Dienstag fortgesetzt werden.