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Br. 266. 25. Jahrgang 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Donerstag, 12. November 1908.

Die Disziplinarverhandlung gegen Bürgermeliter Dr. Schücking.

Schleswig , den 11. November 1908. ( Telegraphischer Bericht.)

Vom Dienstag ist noch nachzutragen, daß nach längerer Ber ratung der Einwand der Verteidigung gegen die Unzuständigkeit des Verfahrens ohne Angabe von Gründen vom Gerichtshof ab­gewiesen wurde. Es wurde hierauf in die materielle Verhandlung eingetreten, die damit begann, daß Teile der Anschuldigungsschrift vorgelesen wurden, zu der sich bei den einzelnen Bunkten der an­geschuldigte Bürgermeister Dr. Schüding äußerte. Am Mittwoch wurde die Vormittagssigung vollständig mit der berantwortlichen Vernehmung des Angeschuldigten zu den ein­zelnen Anflagepunkten ausgefüllt. An der Hand seiner Ver­teidigungsschrift brachte Dr. Schücking zu den einzelnen Bunften der Anflage feine Berteidigung vor und stellte dazu in vielen Fällen Anträge. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Re­gierungsrat Dr. Bauermeister, fucht im einzelnen nach zuweisen, daß die Artikel und die Broschüre:" Die Reaktion in der inneren Verwaltung Preußens" entstellte Darstellungen der Staatseinrichtungen enthalten und in vielen Buntten leicht. fertig und übertrieben seien, sowie daß sich die ganzen Ausführungen als Beleidigungen von Verwaltungsbeamten und der Borgesetzten des Bürgermeisters Dr. Saüding darstellen.- Bürgermeister Dr. Schüding trat diesen Ausführungen mit der Behauptung und der Darlegung gegenüber, daß die Ver­öffentlichung der Broschüre und der Artikel eine Handlung sei, die nicht disziplinarisch bestraft werden könne; denn die Darstellung der Verwaltungszustände sei durchaus

löten. Statt dessen unterbreitete er nach seiner Entlassung das gemeingefährlich gewesen ist. Dem wird sich ein Nichterkollegium ganze Material den Herren Aerzten und sagte ihnen, daß sie be- nicht verschließen können. Außerdem hat sich auch hier im Saale logen wären und sich auf Grund falscher Zeugenaussagen und jeder einzelne durch den Augenschein überzeugen fönnen, daß diese Uebertreibungen eine falsche Meinung gebildet hatten. Großen Gutachten wirklich das richtige treffen. Darauf deutet seine auch Wert lege ich auf die Tatsache, daß im Laufe der Verhandlung hier wieder erzählte Geschichte von den Erregungspillen und die Gefechtslinie unmerklich, aber in sehr zäher Weise verschoben man fonnte es in gewissen Momenten seinen Augen an­worden ist. In dem Artikel ist ja nie behauptet worden, daß sehen, daß der Mann, welcher noch heute Stadtverordneter Lubecki völlig gesund war, so daß es ein Verbrechen gewesen wäre, in Beuthen ist, noch nicht gesund ist. Es wird dies bestätigt durch ihn in eine Irrenanstalt unterzubringen. Das ist nie behauptet die am letzten Tage von dem Bruder gemachte Mitteilung, daß L. worden. Es ist vielmehr gesagt worden, daß 2. ein nervöser Mann noch vor kurzem eine häßliche Denunziation gegen die Frau des gewesen war, der dadurch, daß die Jrrenärzte durch falsche Zeugs Bruders veranlaßt hat. Für das Richterkollegium besteht also nicht nisse getäuscht wurden, anstatt in ein Sanatorium in der Jrren- der geringste Zweifel, daß das, was L. gesagt hat, durchaus nicht anstalt interniert worden war. Mehr haben wir nie behauptet. als bollwertig zu nehmen ist; er ist nicht meineidig, aber ein un­Wenn man dann aber hier so tut, als ob der Mittelpunkt der glücklicher Mensch, der von Wahnideen erfüllt ist. Der Beweis ist ganzen Sache wäre, daß wir behauptet hatten, Lubedi wäre geistig vollständig gegen den Angeklagten geführt. Es handelt sich nun gesund gewesen, so heißt das die eigentliche Tendenz des Artikels um die Strafhöhe. Da mag ihm zugegeben werden, daß er zunächst völlig zu verkennen und etwas da zu suchen, wo bei objektiver Be- wohl getrieben wurde von der Idee, Gutes zu schaffen. Er ist ein tradhtung eigentlich gar nichts zu suchen ist. Ich behaupte im Phantast und steht vielfach nicht auf dem Boden realer Wirklichkeit. Gegensaß zu dem Staatsanwalt, daß die Aufnahme des L. zu Andererseits haben wir zu schützen die Ehre von hochverdienten Unrecht erfolgt ist. Ich erkläre hier, daß ich die Gutachten der Beamten, namentlich des Geheimrats Dr. Alter. Die Kammer hat Psychiater nicht als ein unfehlbares Etwas anerkennen kann, vor mehrfach keinen 3Zweifel darüber gelassen, daß fie es für ihre Pflicht dem man sich unbedingt zu beugen habe. Auch die Psychiater sind hält, in solchen Fällen mit erheblichen Strafen vorzugehen. Wenn nicht unfehlbar; man hat sich nicht der Autorität dieser Herren zu in diesem Falle die Strafe nicht so erheblich ausgefallen ist, so ist unterwerfen, sondern die Auterität ihrer Gründe nachzuprüfen. es geschehen, weil nach dem Aktenmaterial Herr Schneidt zu der Gehr interessant für mich war die Bekundung des Medizianalrats Annahme gedrängt werden konnte, daß Lubeci nicht so voll geistes­Dr. Leppmann, die dahin ging, daß man in den verschiedenen Bro- frank sei, als es fich wirklich herausgestellt hat. Das Aftenmaterial vinzen des Landes verschieden diagnostiziert. höchsten Grade auffällig, daß die Psychiater sagen, man kann ver- fein konnte. Es hat sich herausgestellt, daß dies durchaus nicht der Das ist doch im legte die Vermutung nahe, daß dem 2. doch etwas zu nahe getreten schieden diagnostizieren, wir stimmen aber darin überein: der Fall, sondern in jeder Beziehung zu Recht verfahren worden ist. Mann ist geistesfran!! Es ist darauf hingewiesen, daß man in der Der Gerichtshof hat den Angeklagten zu 6 Wochen Gefängnis vers Anstalt zunächst Herrn Lubedi behandelt hat als Paralytiker, dann urteilt, den drei beleidigten Aerzten wird die Publikationsbefugnis tam man auf Grund einseitiger Witteilungen der Ehefrau 2. auf in der Zeit am Montag", dem Breslauer Generalanzeiger" und in den Gedanken der Pseudoparalyfe auf alkoholischer Basis, und der Lippeschen Landeszeitung" zugesprochen, ferner wird die Ein­schließlich auf Psychose auf psychopatischer Basis. Bei solchen ziehung der vorhandenen Exemplare und die Vernichtung der au Schwankungen, muß ich der psychiatrischen Wissenschaft die große Bedeutung, welche ihr namentlich von den jungen Aerzten zu in der Anstalt basierte doch auf der Zusammenstellung von Einzel­gewiesen werden soll, absprechen. Die Ueberzeugung der Aerzte zügen, die sie den Mitteilungen interessierter Persönlichkeiten ent­Kurz vor 2 Uhr wurde die Verhandlung wieder abgebrochen. hören in erster Reihe die Mitteilungen der Ehefrau und des nahmen, welchen ich keinerlei Glauben beimessen fann. Dazu ge Am Nachmittag foll in die Verhandlung über die Behauptung des Bruders des L. Beiden glaube ich absolut nicht. Und nun die Angeschuldigten eingetreten werden, daß das preußische Landtags- Krankheitsgeschichte! Die Krankheitsgeschichte, registriert in den Auf einem Bau des Unternehmers Eike beschwerten fich die örterungen werden voraussichtlich den ganzen Nachmittag aus der Angeklagte mußte an diesen Akten glauben. wahlrecht vielfach eine unwürdige Wahlkomödie fei. Diese Er- Atten der Anstalt, ist nach meiner Meinung ein Dokument. Auch Maurer über äußerst mangelhafte Schußvorrichtungen. Eine Ein­Ganz bestürzt gabe an die Berufsgenossenschaft hatte die Folge, daß der Unter füllen. Zum Schluß der heutigen Sizung soll dann noch der Fall war ich über das Eingeständnis des Herrn Dr. Alter jr., der die nehmer zur Beschaffung befferer Rüstungen usw. veranlaßt wurde. des Bürgermeisters Blewfa( Schleswig ) erörtert werden. Morgen früh denkt man mit den Plaidoyers beginnen zu fönnen. Am ganze Krankheitsgeschichte mit einem einzigen Hauch wegblasen au Unmittelbar darauf wurden auf diesem Bau mehrere Maurer morgigen Nachmittag wird die Beratung des Urteils stattfinden, bekannten Piögenseeprozeß eine so eminente Rolle spielte. Herr halb erfolgt, weil der Unternehmer beziehungsweise der Polier. eine Krankheitsgeschichte, die beispielsweise im entlassen. Die Entlassenen nahmen an, ihre Entlassung sei des­falls nicht das Gericht beschließen sollte, den Beweis. Dr. Alter jr. erklärte diese Krankheitsgeschichte für eine Art Stil- glaubte, sie seien diejenigen, welche die Beschwerde an die Berufs­anträgen der Berteidigung ftatizugeben. Dieser Fall würde, übung des Oberpflegers! Ist das nicht eine verkehrte Welt? da die Beweisführung bei Disziplinarprozeffen leine mündliche Nein, ein Stüd aus dem Tollhaus, aus der Irrenanstalt Leubus ! genossenschaft veranlaßt hatten. Die Leitung des Maurerverbandes ist, mit der hinausschiebung der Verhandlung gleich. Der Hausarzt des Herrn Lubedi, der 17 Jahre lang ihm ärztliche wurde von der Angelegenheit benachrichtigt. Der Vorsitzende Hanke bedeutend sein. Es ist aber anzunehmen, daß das Gericht in eine Dienste leistet, und nichts von Geisteskrankheit bemerkt hat, ist von wollte mit dem Unternehmer Eike reden, um festzustellen, ab eine neue Beweisführung nicht mehr eintreten und daß die mündliche den Anstaltsärzten nicht gehört worden, ein anderer Arzt hat ihn Maßregelung vorliege. Der Unternehmer wies den Verbands­Verhandlung morgen zu Ende gehen wird. nach eingehender Untersuchung seine Gesundheit attestiert. Der vertreter mit einer schroffen Bemerkung furz ab. Dadurch fühlten Auf den Borhalt des angeschuldigten Bürgermeisters Verteidiger führt dann unter eingehender Kritik der einzelnen in fich die nichtentlassenen, noch auf dem Bau beschäftigten Maurer Dr. Schüding, daß es seinem Bruder, dem Univer- Frage fommenden Momente aus, daß bei der Ueberführung des verlebt; sie besprachen diese Angelegenheit in der Baubude. Nach fitätsprofessor Dr. Walter Schüding, nicht mögHerrn Lubedi und bei seiner Festhaltung in der Anstalt Fehler wenigen Minuten tam Eite und rief: Wer nicht sofort an die lich gewesen sei, ihn und der Verteidigung Tele über Fehler gemacht worden seien. Bei der Bestellung der Pfleg gramme zuzustellen, hat der Vorsitzende. Regierungsrat schaft seinen Sachen passiert, die allerdings leider auf das Konto der Arbeit gehe, sei entlassen. Gleich darauf erschienen zwei Schuh­Dr. Goldschmidt, sofort verfügt, daß eine derartige Ginengung Juristenwelt fallen. Die Pflegschaft mag mit Rüdsicht auf das leute, die Eike jedenfalls hatte rufen laffen, und forderten die fünftig unterbleibe. Er erklärte, daß das nur auf ein Geschäft des 2. ganz atvedmäßig gewesen sein, es sei aber un- Entlassenen auf, den Bau zu verlaffen. Hierauf verließen alle Mißverständnis des Gerichtsdieners zurüdzuführen sei geheuerlich, daß der Nichter die Pflegschaft an die Frau übertrug Maurer , auch die, welche noch nicht entlassen waren, den Pau. nicht nur für das Geschäft, sondern auch für die Person. Statt ihrer stellte Eite Afforomaurer an. Die vordem auf dem Bau beschäftigt gewesenen Maurer erschienen dann jeden Morgen in der Nähe des Baues, um die Arbeitswilligen zu beobachten.

sachgemäß und der Wahrheit entsprechend.

Er erbot fich, in den einzelnen Fällen durch Beibringung umfang. reichen Materials hierfür den Beweis zu führen, so für die Behauptung der Begationen des Vereins. gefeßes.

Moderne Irrenhausfolter.

Bierter Tag.

Landgerichtsdirektor Splettstößer eröffnet die Sibung um Uhr. Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Halpert werden zwei Atteste des Herrn Professors Nißl- Heidelberg und Professors Bon­hoefer- Breslau berlejen, In dem

Attest des Professors Dr. Bonhoefer,

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Direktors der Psychiatrischen Nervenklinik, der Herrn Lubecki kurze Zeit beobachtet hat, heißt es: Es sei ausgeschlossen, daß er an progressiver Paralyse leidet oder gelitten hat. Es fehlen jedivede Anhaltspunkte dafür. Das Verhalten feiner Frau mag ihn wohl zu Eifersuchtsideen gebracht haben, die bei seinem an sich lebhaften Temperament zeitweise sich sehr gesteigert haben. Sein Verhalten sei besonnen und der jeweiligen Situation angemessen, er befize ein gutes Urteil, Beichen von Erregung seien nicht wahrzunehmen, selbst nicht, wenn die Rede auf seine Frau, feinen Bruder und auf feinen Aufenthalt in der Anstalt fam. Eine progressive Paralyse Liege nicht vor. Die Erregung des Herrn 2. fei abgeflungen, er befinde fich in einer normalen Affektlage und sei in der Lage, seine geschäftlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen. Dieses Attest datiert vom 5. Februar 1907. Professor Dr. Rißl- Heidelberg fommt in seinem Attest, das er nach eingehender Untersuchung des 2. ausgestellt hat, au dem Schluß, daß an 2., deffen Gedächtnis vorzüglich fei, feinerlei Symptome für eine progressive Paralyse festgestellt werden konnten. Blaidoner des Staatsanwalts.

Staatsanwalt Raid führt unter anderem folgendes aus: Wer den Artikel der Beit am Montag", in welchem bas Schicksal des Herrn Lubech geschildert wurde, gelesen, der mußte sich fragen: wie ist so etwas in einem modernen Rechtsstaate möglich? Die Angriffe sind aber völlig unberechtigt.

In der Anstalt ist der Gesundheitszustand des Herrn 2. mit großer Gründlichkeit geprüft worden. Und demgegenüber heißt es in dem Artikel, daß ein Aft brutalfter Vergewaltigung vorlag und daß ein ganz gesunder Mann fünf Monate lang die Irrenhaus folter habe erleiden müssen. Aus dem Artikel ist herauszulesen, daß die Anstellung zweier Aerate als Schwiegersohn und Sohn des Leiters in der Anstalt desselben ein Unding sei und daß die Pro­vinzialverwaltung die Aerzte angestellt habe aus Familien. rüdsichten, ohne auf die Interessen der Kranten zu achten. Ueber die Cpportunitât eines solchen Verhältnisses tönnen weifel ent ftehen, aber davon, daß aus diesem Verhältnis in diesem Falle eine Gefahr für die Behandlung der Kranten entstanden sei, lann keine Rede sein. Es ist in jeder Beziehung nach den bestehenden Vorschriften berfahren worden. Der Staatsanwalt beantragt schließlich drei Monate Gefängnis, Bernichtung der Platten und Formen und Publikationsbefugnis für die Beteiligten. Plädoner des Verteidigers.

Vechtsanwalt Dr. Halpert: Der Vertreter der Anflagebebörde ist bei seinem gang maßlosen Antrag von drei Monaten Gefängnis bon einer grundfalschen Annahme ausgegangen. Gerade der Schlußpaffus des Artikels, aus den der Staatsanwalt jest fobiel Gewicht legt, ist gar nicht auf die Aerzte in Leubus bezogen fon. dern eine allgemeine Betrachtung. Er bezwed te mit seinem Artitel mur die Reformbedürftigkeit der Irrenhauszustände nachzuweisen, niemals aber in personeller Hinsicht den Herren Aerzten einen Vorwurf zu machen. Der Herr Lubedi, über den hier gestern die Herren Psychiater das Urteil gesprochen haben, welches ihm hoffent lich nicht den Lebensmut rauben wird, fühlte sich seinerzeit ber pflichtet, das Material, welches er gesammelt hatte, zur Reform der bestehenden unzureichenden Einrichtungen in der Jrrenpflege zu verwenden. Es ist immer das zweckmäßigere Vorgehen, mit der Regierung und den Behörden zu gehen, als wider den Stachel au

tönnen meinte

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ihrer Herstellung benutzten Platten und Formen angeordnet.

Gerichts- Zeitung.

Freiheitsberaubung, Nötigung und§ 153.

In längeren juristischen Ausführungen legt der Verteidiger sodann dar, daß nach dem Paragraphen 1910 Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Pflegschaft für einen Geistentranten Diese fühlten sich durch die Anwesenheit der anderen Maurer für seine Berson überhaupt nicht zulässig ist. Die Frau 2. habe niemals den Aerzten eine Pflegschaftsbestallung vorgelegt, hätten schon an sich belästigt. Es mag auch der eine oder der andere ver­da die Aerzte nicht Bedenken haben müssen? Es hätte ihnen doch sucht haben, den Arbeitswilligen flar zu machen, daß ihr Ver­bekannt sein müssen, daß ein Bfelger nicht über die Person des halten nicht den Interessen der Arbeiter entspreche. Eines Morgens Kranten so ohne weiteres verfügen darf. Der zweite Lapsus, der will einer der Arbeitswilligen namens Forth gesehen haben, daß in dieser Sache gemacht sei, wäre folgender. Er laffe es als dahin- einer seiner Kollegen von den Gemaßregelten bedrängt worden gestellt, ob es richtig ist, eine so interessierte Berson aus der sei. Forth zog nun einen Revolver aus der Tasche und hielt ihn nächsten Verwandtschaft, wie in dem vorliegenden Falle die Ehe- dem Maurer Schulz, einem der Gemaßregelten, entgegen. Nach­frau. zur Pflegerin zu bestellen. Nach dem Bürgerlichen Gesetz­buch ist aber bei Bestellung einer Pflegschaft die Einwilligung des dem Schulz sich zurückgezogen hatte, lief Forth mit dem Revolver Pfleglings notwendig, fobald mit diesem eine Verständigung mög- in der Hand auf einen anderen der Gemaßregelten, den Maurer lich ist. Nach dem Zeugnis des Dr. Alter jr. sei eine Verständigung Fischer zu und hielt ihm die Waffe gegen die Brust. Nun kamen mit Lubecki bei der Aufnahme sehr gut möglich gewesen. Trotzdem einige Schußleute heran und brachten den Revolverhelden nach ist aber der Zeuge Lubedi gar nicht gefragt worden, ob er mit der Wache. Forth hat dann der Polizei erzählt, daß er und seine der Berson der Pflegerin einverstanden ist. Der Richter, der die arbeitswilligen Kollegen von den Gemaßregelten angegriffen und flegschaft angeordnet hat, habe sich gar nicht erst die Mühe ge- bedroht worden seien. Aus diesen Angaben des Forth ist schließlich macht, bei der Anstaltsleitung anzufragen, ob Berständigung mög lich ist. Der Herr Dr. Lode hat einfach das Attest ausgestellt und eine Anklage wegen Bergehen gegen§ 153 der Gewerbeordnung, daraufhin hat der Richter die Pflegschaft angeordnet! Sobald der Nötigung und Freiheitsberaubung entstanden. Die Anklage richtete Bilegling, der die Verfügung über seine Person selbst hat, sagt, sich gegen die Maurer Seidel, Schulz, Wolff und Fischer. Doch die er wolle aus der Anstalt heraus, so ist nach dem Gesetz diesem Unterlage der Anklage war so haltlos, daß die Strafkammer des Wunsche stattzugeben und er ist eventuell in eine andere Anstalt Landgerichts I fämtliche Angeklagte freisprach. Auf die Revision zu überführen. Kein Mediziner dürfe sich in der Ausübung seiner der Staatsanwaltschaft hat das Reichsgericht das freisprechende diskretionären Rechte, über die durch das Bürgerliche Gesetzbuch Urteil aufgehoben und die nochmalige Verhandlung der Sache dem gegebene Rechtslage hinwegsehen. Er als Verteidiger könne den Landgericht II überwiesen. Vorwurf nicht unterdrücken, daß man die Mediziner nicht auch Landgericht II überwiesen. über derartige hochwichtige Rechtsfragen belehrt, mit denen sie sich Gestern fand die Verhandlung vor der 4. Straffammer des doch täglich zu befaffen haben. Vier Briefe, die Herr Lubedi aus Landgerichts II statt. Hier erklärte der Zeuge Forth, der Re­der Anstalt heraus abschicken toollte, seien ebenfalls ohne das volber, mit dem er die Gemaßregelten bedroht habe, sei gar kein geringste gefeßmäßige Recht zurückbehalten und wurde dies ein Edhießwerkzeug gewesen, sondern eine harmlose Theaterpistole, fach damit abgetan, daß es in der Pragis so üblich fei". Der mit der man gar nicht schießen tönne. Jedenfalls haben aber die Werteidiger schließt mit dem Antrage, den Angeklagten unter 3u Angeflagten das Ding für einen Revolver gehalten Der Frei­billigung des 193 höchstens au einer geringen Geldstrafe au berheitsberaubung sollen sich die Angeklagten dadurch schnldig gemacht haben, daß fie einen der Arbeitswilligen in ein Restaurations. lokal drängten und ihn hinderten, sich daraus zu entfernen. Die Beweisaufnahme zeigte jedoch, daß der Arbeitswillige aus un begründeter Furcht vor den Gemaßregelten freiwillig in das Lokal gegangen war, daß niemand Miene machte, ihm etwas zuleide zu tun und daß er sich auch ungehindert wieder aus dem Rofal ent fernt hat. Im übrigen wurde den Angeklagten noch zur Last ge­die Empfindung haben, daß sich einem das Sera zusammenframpfe, Wenn man den Artikel unbefangen liest, so wird jeder Leser legt, Schimpfworte gegen die Arbeitswilligen gebraucht zu haben. in der Hauptsache über die Vorwürfe, die den Anstaltsärzten ge- fallen. Den Angeklagten Wolf beantragte er freizusprechen, well Die Anflage auf Freibeitsberaubung ließ der Staatsanwalt macht sind. Der Artikel, enthält eine Anzahl wörtlicher Beleidi gungen, er spricht von der" famofen Aerztedreifaltigkeit" und von gegen denselben nichts erwiesen worden ist, und geaen die übrigen der Leichtfertigkeit pflichtvergeffener Mediziner." Eine üble Nach drei Angeklagten beantragte der Staatsanwalt Gefängnisstrafen rebe im Sinne des§ 186 findet das Gericht in dem Vorwurf, daß von 3 bis 6 Wochen wegen Nötigung und Bergehens gegen§ 153 in der Anstalt die Bäder als beliebtes Straf- und Zwangsmittel an der Gewerbeordnung. Um die Anwendung dieses Paragravben der Tagesordnung gewesen sind. Das Gegenteil ist erwiefen. Esau begründen, Haute der Staatsanwalt eine eigenartige juristische wird ferner behauptet, daß Herr Lubedi mit Rücksicht auf den Konstruktion auf. Er sagte: Die Angeklagten hätten deshalb die Besuch des Landeshauptmanns zu Unrecht in eine einsame Zelle gebracht worden fei. Das ist ein absoluter Nonsens. Unrichtig ist Arbeit niedergelegt, um den Unternehmer in der freien Auswahl auch die Behauptung, daß Lubedi erst nach der Drohung mit dem der Arbeiter, welche er beschäftigen wolle, zu befchränken. Eine Staatsanwalt aus der Anstalt entlassen fei. Alle diese Vorwürfe felche Beschränkung der Willensfreiheit des Unternehmers fei treten zurüd vor dem hauptsächlichsten Vorwurf, daß Lubedi fast aleichbedeutend mit dem Verlangen günstigerer Bedingungen für 5 Monate zurückgehalten sei, obwohl er gefund gewesen oder doch die Arbeiter. sich in einem Zustande befand, der eine Zurüdhaltung nicht recht. Der Verteidiger, Mechtsanwalt Dr. Felix Behrend, führte das fertigte. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme besteht für das gegen aus, daߧ 153 der Gewerbeordnung in diesem Falle nicht Gericht auch nicht der geringste Zweifel: Lubedi durfte nicht nur, ongewandt werden könne, denn keiner der Angcklanten habe die fondern mußte festgehalten werden. Das ergeben die Gutachten der Abficht gehabt, günstigere Lohn- und Arbeitsbedingungen für sich Medizinalräte Dr. Hoffmann und Dr. Leppmann fowie des Geh. oder für andere zu erlangen. Die Arbeitsniederlegung sei ledig. Rats Moeli, die das Gericht gegenüber den Anstaltsärzten geladen hatte. Hier war ein Sachverständigentollegium, wie es besser auf lich deshalb erfolgt, weil sich die Maurer durch die Entlassung der Welt wohl faum gefunden werden kann. Sie fagen überein ihrer Kollegen und die schroffe Abweisung ihres Vertrauensmannes stimmend aus, daß Lubedi bei der Einlieferung geistestrant und gefränft fühlten. Grundsätzlich beantragte der Verteidiger die

urteilen.

Nach Entgegnungen des Staatsanwalts und dem Schlußwort des Angeklagten, der befenders betont, daß er lediglich die Reform bedürftigkeit und Morschheit eines Systems beleuchten wollte, unter welchem zahlreiche Leute zu leiden haben, wurde nach längerer Be­ratung das

dahin verfündet:

Urteil