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Sein Vertreter, der Generalsekretär Dr. Pieper aus am Montag nächster Woche wird in diesem Rahmen die Entscheidung München- Gladbach, erhielt zur Begründung zuerst das Wort. fallen. Boraussichtlich wird dann am Donnerstag eine Gonder­Arbeitslosenzählung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsnachweise fißung der Bürgerschaft stattfinden, die, nach dem Hamburger hält auch er für notwendig, genau wie die Sozialdemokratie Blatt, ohne Zweifel zur Annahme des Antrages führen fie fordert. Als er aber von einer gesunden Handelspolitit" wird.- fprach, war er vorsichtig genug, feine näheren Angaben darüber zu machen. Es wäre auch für einen Zentrumsmann schwer gewesen, die Nachwirkung der Schutzölle auf Lebens­mittel für die Verschärfung der Not hinwegzubeuteln.

Minifterverantwortlichkeit.

Eine neue Organisation der preußischen

Zentrumspartei  .

Der Mgeordnete Dr. Borsch hat am 8. 5. M. in einer Bet­

sammlung des katholischen Männervereins zu Ratibor   Mitteilungen über eine neue Organisation der preußischen Zentrumspartei ge= macht. Danach ist geplant, einen Landesausschuß der preußischen Zentrumspartei zu bilden. Der Ausschuß soll bestehen aus den Die sozialdemokratische Fraktion des Reichstages hat, wie Vorstandsmitgliedern der Zentrumsfraktion des preußischen Ab­wir gestern schon mitgeteilt haben, ein Gesetz betreffend die geordnetenhauses, den preußischen Vorstandsmitgliedern der Ben Genosse Moltenbuhr nagelte das Zentrum auf diesen Ministerverantwortlichkeit, im Reichstage eingebracht. Die trumsfraktion des Reichstages, den Vorsitzenden der Provinzialaus­

chreienden Widerspruch in seiner Politik fest: daß es für die Arbeiter einzutreten behauptet, auch tatsächlich für allerhand foziale Reformen eintritt, aber gleichzeitig ihnen die Lebens­haltungs durch Verteuerung der Lebensmittel aus Rücksicht auf die Agrarier in standalöser Weise erschwert.

Auch auf einen anderen Defett in der Pieperschen Be­weisführung wies Molkenbuhr hin: Der flerifale General­fefretär fordert immer nur die Versicherung gegen Arbeits­Losigkeit für gewerbliche Arbeiter. Auch da schaut der agrarische Pferdefuß heraus. Moltenbuhr betonte scharf, daß ändliche Arbeiter doch den nämlichen Anspruch hätten, gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit gesichert zu werden.

Zur Frage der Mittel übergehend, verlangte Molken­Buhr insbesondere, daß das Reich, das jeht nichts tue, Mittel für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit aufbringe. Wahres Entfezen erregte es bei ben Stonservativen, als Molkenbuhr eine Summe von jährlich 200 Millionen Mark für nötig er­tlärte, während die nämlichen Leute für Heer und Flotte mit aller Gemütsruhe die Ausgaben in kurzer Zeit um das Vielsache dieser Summe gesteigert haben.

Der Staatssekretär des Jimern v. Bethmann­Hollweg hatte es sich bei Beantwortung der Interpellation offenbar zur Aufgabe gestellt, die Tatsache der Arbeitslosigkeit möglichst hinwegzureden. Er verlas allerhand statisti­sches Material, das zu diesem Zwecke von irgend welajen Geheimräten zusammengesucht war. So fonstatierte er mit Wohlgefallen, daß die Zahl der beschäftigten Frauen bei weitem nicht so start abgenommen habe wie die der Männer. In seiner Ahnungslosigkeit sah er nicht, daß die Ersetzung teuerer Männerarbeit durch billigere Frauenarbeit auch eine Signatur der Krise ist. Zum Beweise dafür, daß das Reich doch etwas gegen die Arbeitslosigkeit tue, verwies er auf die Hunderte von Millionen im Budget, die zur Ausführung von Arbeiten ausgeworfen seien. Als ob das nicht dauernd fortliefe, auch ohne Strife. In seinem vollen Glanze aber zeigte er sich mit der Erklärung: er halte die Arbeits­lofenversicherung überhaupt für undurchführbar. Daraus geht flar hervor, welchen sozialpolitischen Rückschritt die Reichs. regierung mit der Ersetzung des Grafen Pojadowsky, der die Arbeitslosenversicherung im Prinzip anerkannte, durch den ehe­maligen Bolizeiminister von Bethmaun- Hollweg gemacht, der fein Amt durch die Brille der großen Ausbeuter in Stadt und Land anschaut.

Nachdem in der Besprechung der Interpellation einige Redner zu Worte gekommen waren, wurde die Debatte auf Sonnabend vertagt.

Kaiserbriefe.

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wesentlichsten Bestimmungen lauten:

Hinter Artikel 17 der Reichsverfassung ist einzufügen:

Artikel 17a.

Der Reichskanzler ist für seine Amtsführung dem Reichstage berantwortlich. Diese Verantwortlichkeit erstreckt sich auf alle politischen Handlungen und Unterlaffungen des Kaisers. Der Reichsfangler ist zu entlassen, wenn der Reichstag es fordert.

Artikel 17b.

schüsse der Zentrumspartei  . Der Landesausschus kann sich durch Zutahl von 7 Mitgliedern verstärken. Der Landesausschuß soll die Parteiorganisation fördern, die Verständigung zwischen den preußi­fchen Provinzialorganisationen über die zu beobachtende Taktik, ins­besondere, soweit der Abschluß von Wahlbündnissen mit anderen Parteien in Frage kommt, übernehmen. Bei den Reichstagswahleit soll der Landesausschuß über das Gebiet von Preußen hinaus über die grundsätzlichen Fragen der Taktik auch mit den Landesaus­schüssen von Bayern  , Württemberg, Baden, Hessen   und Elsaß- Loth­ ringen   und mit den übrigen noch zu organisierenden Staaten Nord­deutschlands eine Verständigung herbeizuführen suchen.- Protest gegen das Weingesetz und das Lichtsteuergeset. Mit dieser Anflage fann der Reichstag  , die Anflage wegen In der heutigen Plenarsizung der Pfälzischen Handels- und solcher Handlungen des Reichskanzlers verbinden, welche unter Gewerbekammer erklärte die Mehrzahl der Redner den§ 8 des bas allgemeine Strafgeies fallen, soweit fie mit den öffentlichen Weingefebes, der die Zuckerung des Weines betrifft, für unannehme bar. Die Annahme dieses Paragraphen in seiner jebigen Form Obliegenheiten des Reichskanzlers zusammenhängen. würde den Weinbau schwer schädigen. Die Steuer auf Flaschen­weine würde die gleiche Wirkung wie die Fahrkartensteuer ausüben, es würde auch da eine Abwanderung der höheren Klaffe in die niebere stattfinden. Das Gesetz foll noch einmal in einer Stom­mission durchberaten werden.

Wenn der Neichstag den Reichetangler für schuldig hält, durch eine von ihm zu verantwortende Handlung oder Unterlaffung vor fäglich oder grob fahrlässig seine Amtspflichten verletzt, namentlich verfassungswidrig gehandelt oder sonst das Wohl des Reiches ge­fchädigt zu haben, so tann der Reichstag   gegen den Reichskangler Anflage erheben.

Artikel 17o.

Die Verhandlung und Entscheidung über die vom Reichstage gegen den Reichsfangler erhobene Auflage steht dem Staats­gerichtshofe für das Deutsche Reich zu.

Der Reichstag ernennt bei Beginn jeder Legislaturperiode die 24 Mitglieder des Staatsgerichtshofes. Die Berufung in den Staatsgerichtshof darf nicht abgelehnt werden.

Artikel 17 d.

Der angeklagte Reichsfangler hat das Recht, Bis zu 12 Mit glieder des Staatsgerichtshofes ohne Angabe von Gründen ab­zulehnen. Macht er von diesem Rechte nicht in vollem Umfange Gebrauch, so ist durch Auslofung die Zahl der Mitglieder auf zwölf zu bringen. Diese bilden den Gerichtshof und wählen den Borfizenden aus ihrer Mitte.

Artikel 17 f.

Von der Beschlußfaffung des Reichstage über die Erhebung von Anflage bis zur Beendigung des Verfahrens ist der angeklagte Reichskanzler bom Amte suspendiert.

Artikel 17g.

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Ganz entschieben sprach sich die Kammer gegen die Einführung der Gas- und Gleftrigitätssteuer aus. Es sei wirtschaftlich total verkehrt, die Produktionsmittel mit Steuern zu belasten. Für die Sadt Ludwigshafen   mit ihren 82 000 Einwohnern würde die Steuer eine Mehrbelastung von 60 000 m. ausmachen. Die bekannte badische Anilin- und Sodafabrik", deren Hauptbetrieb in Ludwigs­ hafen   ist, hätte allein 221 000 M. Wehtbelastung durch die Steuer. die Sammer in der Besteuerung des Gafes und der Elektrizität G3 wurde einstimmig eine Resolution angenommen, nach welcher eine schwere Schädigung von Industrie, Handel und Gewerbe er­blickt, durch welche die Weiterentwickelung der Industrie gehemmt und in ihrer Eristenz zum Teil ernstlich bedroht ist.

Arbeitsplan des Abgeordnetenhauses.

Die Dispofitionen des preußischen Abgeordnetenhauses find plöglich geändert worden: der Präfident b. röcher, dem die Im Falle der Berurteilung ist stets der Reichskanaler feines Ermächtigung erteilt war, eine Gigung anzuberaumen, hat bas Amtes verlufiig zu erklären. Außerdem fann nach Beschaffenheit berlenum au Freitag, ben 20. 5. M., wieder zu­Umstände auf geitliche oder bauernde Unfähigkeit zur Bekleidung fammen berufen. Auf der Tagesordnung steht an erster Stelle eines öffentlichen Amtes erkannt werben.

Das Recht der Begnadigung oder Strafmilderung zugunsten des Verurteilten darf nur auf Antrag des Reichstages ausgeübt

werden.

Artikel 17i.

Fällt dem angeklagten Reichsfangler auch eine im allgemeinen die Besprechung der Interpellation betreffend bas Gruben­Strafgeseze vorgesehene Handlung zur Laft, so hat der Staats- unglück auf der Zeche Radbod", dann eine Reihe von gerichtshof außerdem die Bestimmungen dieses Gesetzes gegen ihn Vorlagen, darunter die Vorlage betreffend die Heranziehung anzuwenden. der Beamten zur Gemeindeeinkommensteuer und Artikel 17h. betreffend die Gewährung von Wohnungsgeld. zuschüssen und schließlich die Interpellation betreffend inde. rung der Arbeitslosigteit. So erfreulich und selbstver­ständlich es auch ist, daß die beiden wichtigen Interpellationen fobald als möglich besprochen werden, so darf man andererseits nicht vergessen, daß dadurch die Arbeiten der Budgetlommission und der Lehrerbefoldungstommiffion eine unerwünschte Unterbrechung erfahren, so daß an die Beendigung der zweiten Befung vor Weih­nachten nicht zu denken ist. Charakteristisch ist, daß die Wahl­rechtsanträge und die das Vereinsrecht be treffenben untrage nicht auf der Tagesordnung stehen! Diese Fragen sollen offenbar bis auf den Santinimmerleins­tag vertagt werden. Der Präsident beabsichtigt nur am Freitag und am Sonnabend Plenarsizungen abzuhalten; dann foll wieder eine Bause eintreten, bis die beiden Stommissionen die ersten Lesungen der ihnen überwiesenen Gesetzentwürfe beendet haben.

Der Reichstanzler tann vor den ordentlichen Gerichten auf Erfaz des Schadens belangt werden, den er: 1. burch Anweisung einer im Reichstage nicht genehmigten Aus gabe oder durch eine mit den Beschlüssen des Reichstages nicht übereinstimmende Verwendung einer genehmigten Aus­gabe bem Reiche oder 2. burch eine vom Staatsgerichtshofe für strafbar erkannte Handlung dem Reiche oder Privaten zugefügt hat. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes über die Pflicht widrigkeit der Handlung ist für die ordentlichen Gerichte bindend.

Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher bie Verantwortlichkeit des Reichskanglers( Deichsverfassung Artikel 17) und des Stellvertreters des Reichetanglers( Reichsgesetz vom 17. März 1878, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers, R.-G.-D. S. 7), sowie das zur Geltendmachung dieser Berant­wortlichkeit einzuhaltende Verfahren regelt."

Wir haben gestern die Veröffentlichung des Vaderland" tviebergegeben, die von einem merkivürbigen Briefwechsel zwischen der holländischen Königin und dem deutschen   Kaiser erzählt. Während des russisch  - japanischen Krieges, so berichtete das früher offigiöse Blatt, habe Wilhelm II.   gedroht, Deutschland   werde die niederländischen Säfett ottupieren, falls die Niederlande nicht sofort Ver­teibigungsmaßregeln gegen England träfen. Nun fann man ja- nach den lehten Erfahrungen weniger denn je diese Mitteilung nicht einfach für die Erfindung Auch das Zentrum hat durch den Grafen Hompesch einen eines deutschfeindlichen Blattes halten. Die Nordb. Allgem. bie Weinifterverantwortlichkeit fordernden Antrag im Reichs­Beitung" aber schweigt beharrlich und gibt so der tage eingebracht. Er hat folgenden Wortlaut: Vermutung neue Nahrung, daß wir wieder einemt unbegreiflichen, der deutschen   Polttit fchäd lichen Att des persönlichen Regiments gegenüberstehen. Wäre die Sache wahr, so hätte Wilhelm II.   während des russisch  - japanischen Strieges ohne jede Not einen Druck auf die Niederlande   ausgeübt, der in England als höchst unfreundlicher Att empfunden werden mußte, während gleich­zeitig die in Holland   infolge alldeutscher Phantasien ohnehin bestehende Befürchtung vor deutschen   Eroberungsabsichten ver­stärkt worden wäre. Die vom Daily Telegraph  " mit geteilten Aeußerungen Wilhelms II., daß er stets als Freund Englands gehandelt hätte, erführen dadurch eine neue Wider­legung. Nun will allerdings ein hiesiges Mittagsblatt wissen, daß die Sache anders liegt. Danach hätte nicht Wilhelm II.   die Initiative ergriffen, sondern König Eduard habe die Königin Wilhelmine bertraulich wissen lassen, England würde sich genötigt sehen, niederländische Häfen zu blockieren, Deutschland Wiene machen sollte, Hollands   Neu­tralität zu verlegen. Wilhelm II.   erhielt auf irgend eine Weise Kenntnis davon und machte daraufhin erst die Königin aufmerksam, daß deutsche Truppen die holländische Grenze überschreiten müßten, wenn englische Kriegsfahrzeuge sich in holländischen Häfen festsetzen würden.

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wenn

Aber auch diese Darstellung bestätigt einmal, daß Wilhelm II.   persönlich eine so folgenschwere Ankündigung an die holländische Stönigin gelangen ließ und wirst damit die Frage auf, ob der Kaiser das mit Wissen und mit Billi­gung des Stanzlers getan hat. Dann aber läßt es diese Darstellung ganz unerflärt, wieso denn König Eduard auf den Einfall kam, daß Deutschland   sich mit feindlichen Ab­sichten gegen Holland   trage. SKönig Eduard muß doch zu feiner Blockadedrohung irgend einen Anlaß gehabt haben. Es ist also dringend nötig, daß endlich eine amtliche Auf­flärung folgt. Denn es handelt sich wieder um eine neue schwere Beschuldigung der deutschen   Politit, für die das Wort Abstoßungspolitit" noch sehr milde wäre, wenn die Nachricht von diesem Briefwechsel auf Wahrheit beruhte.

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Gegen das persönliche Regiment.

Der heitere Herr.

leber Herrn v. Kiderlen- Wächter   Iefen wir in der Lib. Storrefp.":

Das verhinderte Interview.

leber den Inhalt des glücklich berhinderten amerikanischen  Kaiserinterviews teilt die Londoner Morning Post" folgende Einzelheiten mit:

Der Kaiser kritisiert in scharfer Weise die angeblich un­freundliche Haltung Englands, die er in Gegen­satz zu der amerikanischen   Freundschaft stellt. ( Man erinnert sich der boshaften Bemerkung des" Standard": Wenn der Kaiser mit einem Engländer spricht, ist er gang Eng­länder, wenn mit einem Amerifaner gang Amerikaner.) Seine Kritit des Batikans jei biel strenger gewesen und die 8entrumspattei habe er sehr scharf gea tabelt. Bon Präsident Roosevelt   sprach er mit warmen Worten und gab seiner Freundschaft zu Amerika Ausdrud. Bu der Fahrt des amerikanischen   Schlachtichiff­geschwaders nach dem Stillen Ozean fagte Kaiser Wilhelm, bies sei ein neuer Beweis der außerordentlichen Staatskunst bes amerikanischen   Präsidenten und eine gute Lektion für Japan.  (!) Die Zeitung teilt ferner mit, daß trop der inoffiziellen

Gerade das Auftreten des Herrn b. Siberlen- Wächter hat bligartig die gefährliche Situation beleuchtet, in der wir uns unter der Herrschaft des persönlichen Regiments befinden. Man bedente: In einer falastrophenhaft erregten Zeit, in der alles nach Reform an Haupt und Gliedern schreit, in der das Auswärtige Unit einen nicht wieder gut zu machenden, grober Nachlässigkeit und mangelnder Einsicht zuzuschreibenden Fehler begangen hat, da wird zur Sanierung des kranken Dementis in gutinformierten Kreisen versichert werbe, daß die Organismus ein Mann aus dem Balkan   Herberufen, der es in einer Viertelstunde im Parlament fertig bringt: erftens gu be- erste Bitte um Richtberöffentlichung des Interviews bebon Berlin   tamt. Dieses Unsuchen sei auf Wunsch ber weisen, daß ihm nicht die geringste Ahnung inne wohnt, in welcher schweren Situation das Auswärtige Amt sich deutschen   Botschaft durch das State- Departement dent befindet, da er die Tüchtigkeit des Amtes nach der Zahl der Verlage des Century Magazine" übermittelt worden, der trop Aftenbündel und der abgesessenen Pflichtstunden bemißt, und der großen Kosten, bie ihm dadurch entstanden, sich bereit erklärte, zweitens die auswärtigen Aemter der anderen das bereits gebrudte Interview zu vernichten. Staaten aufs gröblichste zu berleben, indem er So muß man es machen, unt zu verhindern, daß an einem ihren Beamten indirett Mangel an Pünktlichkeit und Eraltheit Kaiserwort nicht gedreht und gebeutelt wird. borwirft.

Man kommt sich nach dem Genuß einer solchen staatsmännischen Leistung vor wie der Seiter über den Bodensee  . Wan   fagt sich: folchen Händen wat min jahrelang das Gefchic und das Ansehen des Deutschen Reiches   im Auslande anvertraut! Und diefer Herr gilt als gewandter Diplomat!" Wie mag es da erst mit der Besetzung anderer Posten bestellt fein

Der Nachfolger des Generalstaatsanwalts Dr. Wachler.

Als Nachfolger des verstorbenen Generalstaatsantvalts Dr. Wachter ist, wie die Berliner   Untberfal- Storrefpondenz" zuber­fäffig hört, der Oberstaatsanwalt Dr. Jfenbiel in Aussicht ge­nommen. Nach seinem Gintreten für den Fürsten Eulenburg im Dann aber noch eine weitere èrnfte Erivägung: In derfelben Molite- garden- Brozeß galt es allgemein als sicher, daß Dr. Jen­geit, wo Deutschland   widerhallt von dem aus vaterländischer Be biel nicht mehr lange den Bosten eines Oberstaatsanwalts befleiden Hlemmung geborenen Ruf: Fort mit dem persönlichen Regiment! werde. Seine baldige Berufung als Oberregierungsrat ins Justiz­ba muß sich ber leitenbe Staatsmann mit der Berufung ministerium wurde vielfach erwartet. Durch den Tod des General einen des Herrn b. Stiberlen Wächter neuen att staatsanwalts Dr. Wachler ist diese Berufung hinfällig geworden, Siefer persönlichen Politif gefallen laffen. Herr ba Dr. Jfenbiel schon lange Zeit von feiner vorgefekten Behörde v. Billow ist au personenfundig, um nicht zu wiffent, welche Stute als der geeignetste Nachfolger Dr. Wachlers angesehen wird. hier dem Auswärtigen#mte, biefer Stelle, für die jetzt der Beste gerade gut genug war, gebunden wurde. Denn wer ist Herr b. Kiderlen- Wächter  ? Giner von denen, die hohe Gunst empor gehoben hat, aber nicht staatemännisches Verdienst. Und es ist Wiederholt ist es gerügt worden, daß den Gesebesvorlagen über nur allzu charakteristisch, daß troß der Busagen, die Herr b. Bülow Hinsichtlich der Einschränkung privater Gespräche erhielt, er sich nicht eines Mannes erwehren konnte, dessen Ungulänglichkeit ihm bollauf bekannt sein mußte.

Denkschrift über die Reichsfinanzen.

Nach den Hamburger Nachrichten" ist man in der ham. Burgischen Bürgerschaft der Frage näher getreten, was geschehen fönne, um die vom Reichstage verweigerte Einwirkung die Meform des Reichsfinanzwesens nicht gleich die versprochene auf den Deutschen Raiser auf dem Um toege über bie Denkschrift über die Lage der Netchsfinanzen beigegeben ist. Wie Ginzelstaaten zu ermöglichen. Und zwar ist die Sache so febt offiziös mitgeteilt wird, ist der Grund der Verzögerung in den gedacht, daß die Bürgerschaft an den Senat mit dem Ersuchen technischen Einrichtungen der Reichsbruckerei zu suchen. Der Denta Herantreten soll, im Bundesrat die geeigneten Schritte Deshalb war man auch im Reichstage der Meinung, schriftenband besteht aus 4 Teilen und soll 2000 Folioseiten um zu tun, um dem Kaifer klarzulegen, daß man auch in Samburg die Fürst Bülow   habe den Herrn nur reden lassen, um ihn fajfent. Bisher feien erst die beiden ersten Teile im Druck ferlig­gestellt, diefe beiben Teile umfassen zusammen 1270 Seiten. Der persönlichen Eingriffe in die amtliche Politik tief be. wieder loszuwerden. Das soll aber nicht richtig sein. Man erfte Teil enthält Untersuchungen über die Finanzen des Reiches, dauere uno sichere Bürgschaften gegen die Wiederholung erzählt, daß es Herr Homann war, der aus alter der Bundesstaaten, Stommunalverbände, Kommunen und sonstigen derartiger Vorgänge erwarte. Go haben bereits Worbesprechungen eindschaft dem Unglücklichen den Nat gab, mit einer Gemeindeverbände, einschließlich der Kirchenberbände. Der zweite über den gestern eingebrachten Antrag zwischen dem Präsidium Verteidigung des Auswärtigen Amtes vor dem Reichstag zu Teil verbreitet sich über die Finanzverhältnisse anderer Staaten. der Bürgerschaft und ben staftionsvorständen stattgefunden, und bebütieren.