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Sierauf beginnt die

Beweisaufnahme.

Obermeister Milleville befundet: Schon im Jahre 1891 sind dem Innungsvorstande Mitteilungen zugegangen, des Inhalts, daß Arbeitsuchende versucht hätten, den Sprechmeister Bogel zu bestechen. Auch in den folgenden Jahren seien Beschwerden über Bestechungen Vogels eingegangen. Der Innungsvorstand habe die Beschwerden untersucht; es sei festgestellt worden, daß dieselben unbegründet sind. Nach dem Prozeß Schneider, wo etwa 10 Zeugen beschworen hatten, daß sie Vogel mit Erfolg bestochen haben, hat der Innungsvorstand ein Disziplinarberfahren gegen Vogel eingeleitet; es sei aber nichts für Vogel Belastendes festgestellt worden. Die Zeugen aus dem Prozeß Schneider hat der Innungsvorstand in seinem Disziplinar­verfahren nicht vernommen. Auf mehrfache Fragen erklärt der Zeuge schließlich, es könne doch sein, daß zwei von den Zeugen aus dem Prozeß Schneider von der Innung vernommen wurden. Lepschinski, ein früherer Bäckergeselle, hat im vorigen Prozeß gegen Vogel gesagt, er habe im Februar 1890 Vogel 10 Mark ge­geben und dafür nach einigen Tagen Arbeit bekommen. In jenem Prozeß wurde festgestellt, daß Bogel erst im Oktober 1890 Sprech­meister geworden. Jest gibt Lepschinski an, er habe nach dem vorigen Prozeß Nachforschungen angestellt und sich dadurch über zeugt, daß er sich in der Zeit geirrt habe. Die Behauptung, daß er Bogel 10 M. gegeben hat, hält der Zeuge trob eingehender Fragen mit aller Bestimmtheit aufrecht, nur auf die Zeit und auf die Neben­umstände könne er sich nicht mehr besinnen. Ferner gibt er an, er habe später noch einmal 6 Mart per Post an Frau Vogel geschickt, das Geld sei ihm aber zurückgeschickt worden. Zur Bekräftigung feiner Aussage gibt der Zeuge an, er habe zu jener Zeit im Lofal Des Arbeitsnachweises zu Vogel gesagt:" Sie alter Gauner, Sie Schieber, Sie geben ja bloß Arbeit aus, wenn man Ihnen Geld gibt." Wegen dieser Aeußerung habe Vogel nichts gegen den Zeugen Seuge Fechner gibt an, er habe Vogel im Jahre 1895 per Boft 10 Mark gefchickt. Im Oktober desselben Jahres habe er Bogel persönlich 10 Mark gegeben, die Vogel in die Westentasche steckte. Zeuge Göthe hat seiner Angabe nach im Jahre 1895 einem Schantwirt Krüger, in deffen Lokal viele Bädergesellen verkehrten, 5 Wark gegeben, die zur Bestechung Vogels bestimmt waren. Der Zeuge ist in Gesellschaft von Krüger und noch einem Dritten zu Bogel gegangen, und bei dieser Gelegenheit sei Vogel das Geld gegeben worden. Der als Zeuge vernommene Schankwirt Krüger kann sich auf diesen Vorfall nicht befinnen, gibt aber die Möglichkeit desselben zu.

unternommen.

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Zeuge Reinke hat im Jahre 1893 gehört, wenn man Arbeit haben will, müsse man Vogel schmieren. Er ist dann in Vogels Wohnung gegangen, hat 20 Mark und ein halbes Dubend Bigarren auf den Tisch gelegt. Vogel wollte dem Zeugen sogleich Arbeit geben; der Zeuge lehnte das aber ab, weil es zu auffällig sei. Erst nach einigen Monaten habe er Arbeit bekommen, nachdem er in der Zwischenzeit als Bauarbeiter beschäftigt war. Später hat der Zeuge Pfefferkuchen und Torte an Vogel geschickt. Der Zeuge gibt an, er habe die 20 M. in der Küche Vogels auf den Küchentisch gelegt, und Vogel habe während des ganzen Vorganges auf dem Sofa gelegen. Bogel behauptet, er habe nie ein Sofa in der Stüche gehabt. Infolge dieses Widerspruchs richten die Verteidiger, der Staatsanwalt und einige Geschworene eine Reihe von Fragen an den Zeugen. Durch Vernehmung eines anderen Zeugen wird festgestellt, daß in Vogels Küche tein Sofa stand, daß aber der Ein­gang in die Wohnung durch die Küche führte. Nach dieser Auf­flärung berichtigt der Zeuge Reinte seine Aussage dahin, er könne nicht mehr mit Sicherheit sagen, daß sich der Vorfall in der Küche abspielte. Den einfachen Tisch, auf den er das Geld legte, habe er jedenfalls für einen Küchentisch) gehalten. Mit aller Bestimmt­heit bleibt der Zeuge dabei, daß er Bogel 20 M. gegeben habe. Aus Der Fragestellung eines Geschworenen an den Zeugen Reinte geht hervor, daß der Geschworene es für unwahrscheinlich hält, daß Vogel angesichts der auf den Tisch gelegten 20 M. auf dem Sofa liegen geblieben sein solle.

Nunmehr wurden zwei Zeugen vernommen, die ihr Zeugnis für die Unbestechlichkeit Vogels freiwillig angeboten. Der erste dieser Zeugen, Bädermeister Krüger sagt aus, er sei 1891 als Aus­gelernter nach Berlin gekommen, habe sich bei Vogel einschreiben lassen und ihm 15 M. hingelegt. Bogel habe das Geld zurück­gewiesen mit den Worten: Wein Sohn, hier kostet es nur 50 Pf." ( Das ist die statutenmäßige Gebühr.) Der andere Leumundszeuge, Stadtfekretär Richter aus Zanom i. Pommern , ist 1892 oder 1893 als Bäckergeselle nach Berlin gekommen. Damals wurde allgemein gibt der Zeuge an verabredeten sich eine Anzahl Gesellen, Bogel auf die Probe zu stellen. Zwei- oder dreimal gingen infolgedessen einige Gesellen zu Vogel und boten ihm Geld an, er habe es aber zarüdgewiesen. Ob die an dieser Verabredung beteiligten Gesellen Verbandsmitglieder waren, weiß der Zeuge nicht. Er weiß auch nicht, daß damals eine gehässige Strömung gegen Bogel bestand. Nun folgen wieder

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1898 von Bogel eine Werkmeisterstelle in der Bäderei des Gutes, gemachte Hintveis auf die politische Tätigkeit dieser Beamten, die Dahlwis erhalten. Der Zeuge glaubte, für eine solche Stelle müsse angeblich stark überlastet sind, in Wirklichkeit aber geit genug haben, er sich besonders erkenntlich zeigen. Er sagte deshalb zu Vogel: fonfervative Wahlarbeit zu verrichten, brachte die Antragsteller in Harnisch; Ich bezahle das Sprechgeld später. Nach einigen Wochen ging der fie erklärten, daß sie sich lediglich von fachlichen, die Gegner dagegen Beuge dann zu Vogel und gab ihm 10 M., doch hatte er den Ein- von politischen Motiven leiten ließen. Schließlich wurde der Antrag, druk, daß Vogel noch mehr erwartet hatte. Der Zeuge hat in einem dem auch Unterstaatssekretär Dombois namens der Regierung Beitungsbericht über den Prozeß gegen Schneider gelesen, daß widersprach, mit 13 gegen 15 Stimmen abgelehnt. Bogel unter seinem Eide behauptete, er habe nie Zuwendungen von Gleichfalls abgelehnt wurde ein Antrag auf eine Aufbefferung Gefellen angenommen. Da der Zeuge selbst die gegenteilige Er- der Gehälter der Polizeikommissare bei den Polizei­fahrung gemacht hat, so fühlte er sich verpflichtet, sich als Zeuge zu verwaltungen in den Provinzen über die von der Regierung vor­melden. Angeklagter Bogel bezeichnete die Angabe auch dieses gefchlagenen Säge hinaus. Dagegen wurden die Polizeiaffefforen, Beugen als unwahr. für die 2100 bis 4500 m. vorgesehen waren, mit einem Gehalt von Doch der Eindruck, den dieser Zeuge machte, war derart, daß 2400 bis 4800 M. bedacht. Unterstaatssekretär Dombois erklärte niemand an der Wahrheit seiner sehr sicheren Aussage zweifeln sich, während er sonst stets alle Abänderungen der Regierungs­fonnte. Wenn man an den Aussagen anderer Zeugen zweifeln vorlage belämpfte, mit einer Beffetstellung dieser Beamtenfategorie mochte, weil sich der eine oder andere in nebensächlichen Dingen einverstanden. irrte, so war doch über die Aussage des Zeugen Breitsprecher nicht Bei der Besprechung einer Petition der Berliner hinwegzukommen. Diese Aussage war für Vogel sehr gravierend. Kriminalfommisfare machte der Vertreter des Ministers In diesem für den Angeklagten äußerst kritischen Moment tam des Junern die interessante Mitteilung, daß vor Jahren im Anschluß Justizrat Sello auf die Idee: Das Statut des Arbeitsnachweises an den Sternberg- Prozeß, als es sich herausgestellt hatte, daß die spricht nur von der Arbeitsvermittelung zwischen Bäckergesellen und Beamten den an sie herantretenden Versuchungen nicht immer Wider­Bäckermeistern. Der Zeuge Breitsprecher hat aber nicht Arbeit bei stand leisten, einem Bäckermeister, sondern bei einem Gutsbesitzer bekommen. ein Fonds von 100 000 Mart Von solchen Fällen steht nichts im Statut des Arbeitsnachweiſes, zur Unterstügung von Kriminalfommiffaren bei der Polizeiverwaltung also war der Sprechmeister berechtigt, für die Arbeitsvermittelung zur Unterſtügung von Kriminalkommissaren bei der Polizeiverwaltung an einen Gutsbefizer und noch dazu nach außerhalb, höhere Ge- in Berlin und Ümgegend, zu Belohnungen für entdeckte Verbrechen, bühren zu nehmen, als die im Statut festgesetten. Dieser Ge- 34 Mietsbeihilfen und dergleichen ausgeworfen wurde! Er teilte weiter mit, daß die Kriminalkommissare vielfach auch danfengang des Verteidigers war aus seinen Fragen und sonstigen von Privaten, die von Verbrechen betroffen werden, Feststellungen zu erkennen. Fragen, welche einige Geschworene stellten, zeigten, daß die Idee des Justizrats Sello auch auf den eine wesentliche Erhöhung des Fonds Belohnungen erhalten!! Von verschiedenen Rednern wurde und feine Auss Bänken der Geschworenen fruchtbaren Boden fand. Auch der Zeuge Obermeister Milleville hält es nicht für statutwidrig, wenn Bogel dehnung auf die Polizeileutnants angeregt; ein ents sprechender Antrag wird bei der Etatsberatung im Falle Breitsprecher höhere Vermittelungsgebühren genommen gestellt werden. hätte. Obermeister Milleville tat noch ein übriges und bestätigte Ein Mitglied der Kommission wies darauf hin, daß die Behauptung des Angeklagten, daß er von den Verbandsgesellen richten, da die Staatsanwaltschaft, sobald bei ihr eine Denunziation die Kriminalkommissare in Berlin vielfach unnüze Arbeit ver­mit besonderem Haß verfolgt werde. Der Verband wolle den Ar­beitsnachweis in seine Hand bringen. Bogel sei die festeste Stüße einläuft, die Polizei mit den ganzen Borermittelungen beauftragt. der Innung, deshalb wolle ihn der Verband stürzen. Der An­Es wurde verlangt, daß diesem unwürdigen Zustande, der das Ans geklagte Bogel bekräftigte diese Angaben durch die Behauptung, die sehen der Justiz schädigt, ein Ende gemacht wird. Einer Erhöhung Verbandsgesellen trachteten ihm sogar nach dem Leben. des Gehalts der Kriminalkommissare widersprach Unterstaatssekretär Zeuge Kaletka gibt an, er habe Vogel im Jahre 1900 3 M. ge- Nebenbezüge haben. Ein Antrag auf Aufbefferung der Gehälter der Dombois mit der Motivierung, daß diese Beamten reichliche geben und dafür bald Arbeit bekommen. habe, als er bei Vogel Arbeit suchte, eine Flasche Kognat da- Polizeileutnants und Kriminalfommissare in Berlin und Umgegend wurde für die zweite Lefung angekündigt. gelassen. Nächste Sizung: Sonnabend.

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Damit ist die Vernehmung der zu den zwölf Bestechungsfällen benannten Zeugen beendigt. Die folgenden Zeugen sind zur Entlastung des Angeklagten

Die Lehrerbesoldungskommission des Abgeordnetenhauses begann ihre Beratung am Freitag mit der Frage der Festsetzung des Grund­Dabei wurde auch die Frage aufgeworfen: ob es nicht gehalts. erstrebenswert sei, Einrichtungen zu treffen, um eine Ueberfiedelung der Lehrer aus der Stadt nach dem Lande zu ermöglichen. Seitens der Regierung wurde dazu bemerkt: Wir wollen gar feine Lehrer aus der Stadt nach dem Lande haben; die können wir dort ja gar nicht brauchen. Schaffen Sie doch Seminare und beseitigen Sie da­durch den Lehrermangel, dann wird auch die Landflucht der Lehrer Demgegenüber wurde von freifinniger Seite darauf aufhören. hingewiesen, daß heute schon die Qualität der Schüler in den Präparandenanstalten so minderwertig sei, daß bei der legten Prüfung nicht weniger als 1637 Prüflinge durchgefallen seien! Bei den jezigen Gehaltsverhältnissen fomme fehr viel minderwertiges Material nach den Anstalten, die übrigens nur deswegen so gefüllt feien, weil jeder, der sich meldet, aufgenommen werde.

geladen. Mehrere Zeugen befunden, es sei ein allgemeines Ge­spräch gewesen, daß man Vogel Geld geben müsse, wenn man Ar­beit bekommen wolle. Diese Zeugen gaben Fälle an, wo sie ver­suchten, Vogel 10, 15, 20 M. für Zuwendung von Arbeit zu geben, Vogel habe das Geld aber entschieden zurückgewiesen. Schankwirt Lipski, ein früherer Bädergeselle, will ebenfalls beobachtet haben, daß Vogel ein ihm angebotenes Zwanzigmarkstück zurüdwies. Ferner erzählte Lipsti eine Geschichte, die wie ein Kapitel aus Scherls Emporlesebibliothek anmutet. Er sagt: Es seien vor etwa drei Monaten mehrmals Leute zu ihm gekommen, die er nicht kennt. Sie hätten sich teils als Mitglieder des Bäcker­verbandes, teils als Maurer ausgegeben, hätten ihn betrunken ge­macht und ihm ein Schriftstück zur Unterschrift vorgelegt. Die Unbekannten hätten von ihm verlangt, er folle vor Gericht aus­Nachdem der Finanzminister auf Befragen die ganz bestimmte sagen, daß er früher als Bädergeselle den Sprechmeister Bogel be­ftochen habe. Der Zeuge habe aber den Leuten gesagt: Aus- Erklärung abgegeben hatte, daß die Regierung einer Erhöhung des geschlossen. Mit solchen Sachen laßt mich zufrieden. Für den Ver- Grundgehaltes auf 1500 M. nicht zustimmen würde, beschloß die band gehe ich nicht ins Buchthaus. Die Unbekannten hätten auch Stommission einstimmig, das Grundgehalt auf 1400 Mart zu dem Zeugen gefagt, er folle zu ihnen halten, dann würden sie festzulegen, also 50 M. höher als die Regierungsvorlage. Nachdem er dies Ver­auch in seiner Schankwirtschaft verkehren. langen abgelehnt habe, seien viele seiner Gäfte ferngeblieben. Die Rundschaft der Bäder aus der Brotfabrik von Kunz u. No. sei er Staatsanwalt Rasch hält dem Zeugen infolgedessen losgeworden. Lipski vor, daß er diese Vorfälle, die vor drei Monaten passiert sein sollen, ja schon viel früher, nämlich im Prozeß Schneider, wenn auch nicht so ausführlich, erzählte. Auf eine Frage des Staats­anwalt gibt der Zeuge zu, daß er etwas schwach im Kopf fei. Das wird übrigens auch durch das Aussehen und Benehmen des Zeugen Lipsti bestätigt.

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Zwei weitere Zeugen gaben an, daß sie vor Jahren bei Vogel gewiesen worden.

Gerichts- Zeitung.

Lockspitel gegen Gastwirte.

Der Schankwirt Wigenhausen aus Rummelsburg var vom Schöffengericht Berlin- Mitte zu 5 M. Geldstrafe verurteilt worden, weil er über die Polizeistunde hinaus Gäste in seinem Lokal gea duldet habe. Auf die von ihm eingelegte Berufung fand am Freis tag die Hauptverhandlung vor dem Landgericht I statt. Zu dieser waren u. a. der frühere Schließer jetzige Drechsler

davon gesprochen, daß Vogel bestechlich sei. Auf der Herberge fein Glüd mit Bestechungsversuchen hatten, ihr Geld sei aurüd Hermann Kaupsch in Rigdorf und die Schuhleute Anders und

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Um 6% Uhr wurde die Verhandlung auf heute vormittag vertagt.

Parlamentarifches.

Anträge der sozialdemokratischen Fraktion. Die sozialdemo­fratische Reichstagsfraktion hat in Verfolg der bei der Interpellation Barteien gegebenen Anregungen nunmehr selbst folgende Anträge über das Kaiser- Interview vom Genossen Singer den bürgerlichen eingebracht:

wenn

Schmidt, beide in Lichtenberg , als Zeugen geladen.

Kaupsch bekundete, er sei.in der fraglichen Nacht von den beiden Schuhleuten angehalten und gefragt worden, ob er Durst habe. Als er das bejahte, hätten sie ihm 10 Bf. gegeben und ihm gesagt, er solle nach dem schon geschlossenen Lokal des Angeklagten gehen und sehen, daß er dort noch ein Glas Bier befäme. Er hätte das bann getan und habe auch das Glas Bier erhalten und bezahlt. Der Schutzmann Anders bestätigte die Darstellung des Kaupsch Schmidt wurde unter diesen Umständen Abstand genommen. und bemerkte nur, daß nicht er, sondern sein Kollege Schmidt Kaupsch die 10 Pf. gegeben habe. Von der Vernehmung des

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Liebknecht , wies darauf hin, daß den Zeugen Lockspitelei der schlimmsten Art zur Last falle, und daß man mit Rücksicht auf die sittliche Minderwertigkeit, die sich aus ihrem Verhalten ergebe, einen Beweis gegen den An­geklagten nicht für ausreichend geführt erachten fönne. Er bat deshalb um Freisprechung. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte, den Ausführungen der Verteidigung bezüglich des Ver­haltens des Zeugen beitreten zu müssen. Es sei nicht anständig gewesen, was die Zeugen getan hätten, troßdem fönne man ihnen nicht allen Glauben versagen. Er beantragte Verwerfung der Bes rufung. Das Gericht erkannte seinem Antrage nach. Zur Bea gründung führte es aus, daß das Verhalten der Zeugen auch nach Ansicht des Gerichts keinesfalls zu billigen sei. Trotzdem fönne man nicht so weit gehen, ihnen jede Glaubwürdigkeit abzusprechen. Unschuldig verurteilt und hingerichtet.

verschiedene Belastungszeugen, nahm das Geld zunächst nicht an, weil ihm der Zeuge fremd war. Bädergeselle Hafe hat 1892 versucht, Vogel zu bestechen. Dieser Später aber ist dem Zeugen die Bestechung Vogels gelungen. Im Jahre 1896 hat der Zeuge mehrmals Geld an Bogel persönlich 1. Einen Antrag, durch den Artikel 11 der Reichsverfassung gegeben und bald darauf Arbeit bekommen. Einmal sagte Vogel, er möchte gern in den Zirkus gehen. Da kaufte der Zeuge Billetts geändert wird. Während nach Artikel 11 die Erklärung des für sich sowie für Vogel und deffen Frau und sie gingen gemeinsam Srieges durch den Kaiser erfolgt, zur Erflärung aber die 8u in den Zirkus. Das Eintrittsgeld hat Vogel nicht zurüderstattet, ftimmung des Bundesrates erforderlich ist, es sei denn, daß ein aber der Zeuge bekam einige Tage nach dem Zirkusbesuch Arbeit. Angriff auf das Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolgt", ver­Angeklagter Bogel sagt, er habe keine Ahnung von diesem langt der sozialdemokratische Antrag auch die Zustimmung Vorfall. Er lasse sich nicht von Gesellen freihalten. Im Gegenteil, des Reichstages. er habe oft bis zu 34 M. an einem Abend aus seiner Tasche mit 2. Ein weiterer Antrag verlangt, den Artikel 17 der Reichs­Gesellen vertrunten. Zeuge Steinkopf bekundet, er habe Vogel im Oktober 1897 mit verfaffung durch ein Minister verantwortlichteitsgefeß. 10 M. und im November 1900 mit 15 M. bestochen. Obwohl er wie es bereits im Jahre 1900 von der sozialdemokratischen Fraktion nicht eingeschrieben war, habe ihm Vogel sofort Arbeit verschafft. vorgelegt wurde, zu ergänzen.( Auszug aus dem Zert siehe im Die Verteidiger suchen die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen zu er- Hauptblatt.) schüttern. Sie halten ihm vor, er sei vom Bäckermeister Thier ents 3. Während zureit nach der Geschäftsordnung des Reichs­laffen, weil er dort Stollen entwendet habe. Der Zeuge bestreitet tages der Präsident nach Eingang von Interpellationen mit das ganz entschieden. Ferner wird der Zeuge befragt, ob er nicht der Anfrage, ob und wann der Reichsfanzler sie beantworten von Bäckermeister Steubler entlassen worden sei, weil er dort wolle, dem Reichskanzler eine Abschrift der Interpellation Suchen entwendete und die in der Karlstraße flanierenden Damen" und die Besprechung erst auf die Tages damit trattiert habe und ob er nicht nach seiner Entlassung den übermittelt Bädermeister Reubler wegen Uebertretung der Bädereiverordnung ordnung fett, der Reichskanzler die Antwort erteilt denunziert habe. Beides bestreitet der Zenge ganz bestimmt. hat, wann oder daß er nicht zu antworten gedenke, verlangt ein Der als Zeuge vernommene Bädermeister Keubler weiß aus eigener Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, daß die Interpellationen Kenntnis nichts von der Kuchengeschichte, sie ist ihm von einem unter allen Umständen auf die Tagesordnung einer der nächsten drei anderen Gesellen erzählt worden. Hinsichtlich der Denunziation Sigungen nach Einbringung der Interpellationen zu sehen ist. gibt der Zeuge Keubler an, auf der Polizei sei ihm gesagt worden, während ferner die zurzeit geltende Geschäftsordnung es ausschließt, Steintopf habe ihn wegen Ueberschreitung der Arbeitszeit denun- daß sich an die Besprechung einer Interpellation Anträge ziert. Zeuge Steinkopf bemerkt dazu, er habe den Meister nicht angezeigt. Aber es ſei öfter, ein Schußmann in die Bäderei ge- Inüipfen, verlangt der sozialdemokratische Antrag die Zulassung von tommen und habe ihn gefragt, wie lange am Sonntag gearbeitet Anträgen, falls solche von 30 Mitgliedern unterstützt werden. werde. Diese Fragen habe er wahrheitsgemäß beantwortet. Das 4. Gleichfalls auf dem Gebiete der Geschäftsordnung bewegt sei alles. sich ein Antrag, der dem Uebelstand entgegentreten will, daß zurzeit Zeuge Seise gibt an, er sei in Vogels Wohnung gegangen, um ein Bundesratsvertreter außerhalb der Tagesordnung das Wort sich einschreiben zu lassen. Anwesend war nur Frau Bogel. Der ergreifen fann, ohne daß eine Diskussion über seine Aus­Zeuge habe sein Buch und darunter ein Zwanzigmarkstüd auf den Tisch gelegt und sich entfernt. Arbeit habe er allerdings erst nach führungen statthaft ist. Der Antrag will die Diskussion zulassen. zehn Monaten bekommen.. Zeuge Nedvich sagt, er habe vor zehn Die Budget kommission des Abgeordnetenhauses beschloß am Die Leiden der anderen. Roman von Ch. Richet. 1. und 2. Band. bis zwölf Jahren wenigstens zweimal je 5 M. in eingeschriebenen Freitag vor Eintritt in die Tagesordnung die Absendung eines Briefen an Bogel geschickt, aber erst nach mehreren Wochen Arbeit Beileibstelegramms an den Generaldirektor Janssen in Hamm wegen Jahrbuch des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine. bekommen. Ein Geschworener fragt, ob der Zeuge noch die Post- des furchtbaren über die Grube Radbod hereingebrochenen Unglücks. 1. und 2. Band. 1908 Verlag: Zentralverband deutscher Konsumvereine einlieferungsscheine über die eingeschriebenen Briefe habe, so etwas Die sodann fortgesette Beratung der Besoldungsaufbefferungen in Hamburg , Besenbinderhof 52. hebe man sich doch auf. Der Zeuge hatte die Scheine natürlich bezog sich auf die Beamten der Klasse 21( Gehalt 2100 bis 4500 M.). Aetherio. Eine Planetenfahrt. Bon A. Niemann. Geh. 3 M., geb nicht mehr. Er konnte doch nicht wissen, daß er dieselben nach zehn Es wurde beschlossen, die Bureaubeamten beim Statistischen Landes- 4 M. Berlag: A. Wunderling in Regensburg . Geschäftsbericht 1907/08 des Konfur vereins 2.- Plagwig. 32 Seiten. bis zwölf Jahren als Beweismittel für seine Glaubwürdigkeit vor- amt in eine höhere Klasse zu versezen mnd ihnen 2100 bis 5000 m. Selbstverlag. zeigen solle. Gehalt zu geben. Recht lebhaft wurde die Debatte bei der Er­" Deutsche Rundschau für Geographie und Statistit. Seft 2. Eine sehr sichere Aussage, die anscheinend auf allen Seiten örterung eines Antrags auf Gewährung von Stellenzulagen in Höhe Herausgegeben von Prof. Dr. Fr. Umlauft. A. Hartlebens Berlag in Bicn. Eindruck machte, gab der Zeuge Breitsprecher ab. Er hat im Jahre von je 300 m. an die Kreisfetretäre. Der von einer Seite| Jährlich 12 Hefte zu 1,15. Berantwortlicher Nedakteur: Hans Weber, Berlin . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Vaul Singer& Co., Berlin SW.

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Im Jahre 1906 wurde in Gießen ein Handwerksbursche zum Tode verurteilt und hingerichtet. Auf Grund eines Indizien beweises war angenommen, der Verurteilte habe den Pfarrer Goll beraubt und ermordet. Vor wenigen Wochen wurde mitgeteilt, ein in Holland lebender Deutscher habe auf dem Sterbebett das Ge­ständnis abgelegt, daß er der Raubmörder gewesen, jener Hand­werksbursche also unschuldig hingerichtet worden sei. Auch mehrere richtung des Unschuldigen habe er keine Ruhe mehr gefunden. Um dem Pfarrer geraubte Opfergeräte lieferte er aus. Seit der Hin­sein Gewissen zu befreien, sei er zu dem Geständnis bewogen worden. Von amtlicher Stelle aus ist diese Darstellung bislang nicht bestritten. Sie muß also als wahr gelten. Der danach vor­liegende Justizmord ist ein flarer Beweis gegen die Institution der Todesstrafe und wirft auch ein bezeichnendes nicht auf die Mangelhaftigkeit unserer Justizpflege.

Eingegangene Druckfchriften.

Verlag: H. Minden, Dresden und Leipzig .