Nr. 270. 25. Jahrgang.
Ein Tachwort zum Prozeß Vogel.
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heiligt die Mittel. Hiernach fonnten nun die Geschworenen unter Hinweis auf die damaligen Differenzen entscheiden, ob die Leute, welche gegen den Angeklagten gezeugt im Hamburger Hafen , ein Interesse daran habe, hatten, folche Parteifanatiker sind, und die durchsichtige Frage, die Familie Ballin bloßzustellen. Solche perfide Machenschaften haben stattgefunden, aber Ball Die Geschworenen haben den des Meineides angeklagten Ar. welche Rechtsanwalt Loewe an den Beugen Schneider gerichtet beitsvermittler der Bäderinnung für nichtschuldig erklärt. Rad batte, tonnte den Geschworenen als Wegweiser zur Auffindung der stellte in der erwähnten Hauptverhandlung in Abrede, die betrefa jenden Briefe, die in seinem Berliner Bureau verfaßt sind, berans dem in der zweitägigen Verhandlung des Schwurgerichts eine Fülle im Sinne des Angeklagten richtigen Lösung dienen. von Beweismaterial gegen Vogel zutage gefördert worden war, Betrachten wir das Ergebnis der Beipeisaufnahme rein ob- lagt zu haben. Die nach diesem Prozeß von Ball entlassene Kassics werden viele, die den Prozeß verfolgten, eine Verurteilung des jeftib, so ergibt sich folgendes Bild: Vogel hat seinerzeit bererin denunzierte ihren früheren Chef wegen Meineids, indem sie Angeflagten erwartet haben. Dem aufmerksamen Beobachter der chworen, er habe niemals 8uwendungen von Arbehauptete, all habe seinen Kontorlehrling mit der Mission zubeitsuchenden anger.ommen. 8wölf 8eugen haben wie gunsten Ballins betiaut und ihn am 26. Juni 1907 mit nach HamBerichtsverhandlung fonnte jedoch schon in den ersten Stunden in früheren Prozessen so auch jetzt wieder beschworen, daß sie der burg genommen, habe die Briefe veranlaßt und Fälschungen und der Sitzung taum noch zweifelhaft sein, daß die Geschworenen die bera einen Freispruch fällen würden. Wir wenigstens haben das Re- artige Zuwendungen an Vogel gegeben haben, die auch von ihm Rafuren im Staffabuch vorgenommen, um die Spuren zu vernichten. fultat vorausgesehen. Nicht weil wir Bogel für unschuldig hielten, angenommen wurden. Einige der Zeugen haben sich in Neben ausgabten Spesen für den Lehrling sächlichkeiten geirrt, sind jedoch in der Hauptsache sicher gewesen. In der Verhandlung behauptete Ball, die Kassiererin, eine auch nicht weil seine Schuld nicht erwiesen worden war, sondern Andere Zeugen fonnten nicht einmal in Nebensächlichkeiten des Frau rücke, sei aus Rache gegen ihn borgegangen, während Frau vielmehr deshalb, weil in diesem Prozeß die gewerkschaftlichen Irrtums geziehen werden. Sie machten in allen Punkten einen 3. bei ihrer zwei Tage dauernden Vernehmung aussagte, Ball habe Kämpfe der Bäcker, die wirtschaftlichen Gegenfäße zwischen Meistern sicheren, 1a, wie der Staatsanwalt fagte, einen außer die ganze Sache inszeniert, wobei sie eine große Anzahl belastender und Gesellen hineingezogen und vom Angeklagten sowie von seinen ordentlich zuverlässigen Eindruck. Reinem einzigen Momente vorbrachte. Es standen Aussagen gegen Aussagen. Der Berteidigern so subjektiv gefärbt dargestellt wurden, daß die Beugen ist widerlegt worden, daß er Vogel Geld gegeben. Danach Lehrling ist an demselben Tage in Hamburg gewefen wie sein Stimmung der Geschworenen es waren Fabrikanten, hätte als erwiesen erachtet werden müssen: Vogel ist des Meineids Chef, aber der junge Mensch behauptet, die Früde habe ihn nach Kaufleute und andere Personen aus unter- schuldig. An diesem Urteil fonnte logischerweise dadurch nichts Hamburg geschicht, weil sie einen fetten Rebbach von dem Generalnehmerfreifen von vornherein eingenommen werden mußte für den Angeklagten und gegen die Belastungszeugen. Weit geändert werden, daß 10 bis 12 Beugen auftraten und befundeten, direktor zu machen gedachte. Die F. sagte aus, der Lehrling so. ficherem Instinkt hatte der Angeklagte erkannt, daß es für ihn sie hätten bergebens versucht, Vogel zu bestechen. Denn dadurch, wohl wie andere Beugen seien von Ball bearbeitet" worden. daß Vogel in 12 Fällen aus irgend welchen Gründen die Annahme Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten, der fünf Monate in feine bessere Verteidigung geben fönne, als wenn er an das Gefühl, von Geld zurücwies, ist doch nicht widerlegt, daß er in 12 anderen Untersuchungshaft war, in hohem Maße für verdächtig, aber er an die politischen und sozialen Vorurteile seiner Klaffengenossen Fällen Geld angenommen hat. beantragte mangels ausreichenden Beweises die Verneinung der auf der Geschworenenbanf appelliere. Schuldfrage. Troß dieses Antrages und der glänzenden Verteidi gungsreden erklärten die Geschworenen den Angeklagten des Meineids unter Bejahung der strafmildernden ebenfrage für schuldig. Der Staatsanwalt beantragte ein Jahr Buchthaus, fünf Jahre Ehrverlust und dauernde Eides unfähigkeit. Als das Gericht über das Strafmaß beriet( am Sonn abeno in später Stunde), berfiel der Angeklagte in einen frampfartigen Bustand, so daß ärztliche Silfe requiriert und die Verhand lung auf Montag ausgesetzt werden mußte.
Bei einer streng objektiven Betrachtung des Falles fönnen wir aufeinem anderen Schluß fommen, als daß der Wahrspruch der Geschworenen in diesem Falle objektiv ein Fehlspruch war. Selbst. verständlich haben die Geschworenen nach bester Ueberzeugung ihren Wahrspruch abgegeben. Aber der Umstand, daß ein auf Ehre und Gewissen abgegebener Wahrspruch unserer Meinung mit ber durch die Beweisaufnahme festgestellten objektiven Wahrheit in so trassem Widerspruch stehen fann, zeigt, daß die heutige 8usammenfebung der Geschworenengerichte teinen Schutz gegen Fehlurteile bietet, namentlich in solchen Fällen, wo politische und wirtschaftliche Gegenfäße, wo die Klassenunterschiede mit hin
einspielen.
Als erprobter Vermittler von Streifbrechern, als eine feste Stüße der Arbeitgeber im Stampfe gegen die Arbeiter stellte sich der Angeklagte den Geschworenen vor und behauptete, die wirtfchaftlichen Gegner im Bäderverband hätten ein Komplott gegen ihn geschmiedet, um ihn zu stürzen. In den Ton, den der Angeflagte anschlug, stimmte sofort der eine Verteidiger mit einem Antrage ein, deffen momentane Wirkung die war: Sier fibt ein Mann auf der Anklagebant, der von seinen Gegnern der Be techung beschuldigt wird. Gin Führer dieser Gegner aber hat früher selber als Gehilfe eines bestechlichen Arbeitsvermittlers Beftechungsgelder eingestedt. 8war mußte der Verteidiger furg bor der Fällung des Urteils diese Angabe als unhaltbar zurüdnehmen. Aber ihre Wirkung hatte sie inzwischen getan. Nachdem durch solche Mittel die Verhandlung stimmungsvoll eingeleitet war, fonnte man taum etwas anderes erwarten, als daß die Geschworenen den Belastungszeugen mit einem großen Mißtrauen gegenüberstanden. Das tam denn auch bei der Vernehmung jedes einzelnen Belastungszeugen zum Ausdrud. Die Angaben der Zeugen betrafen Borgänge, die zum Teil 10 bis 12 Jahre zurüdliegen. Unter diesen Umständen ist es begreiflich, unsicher und schwankend in ihren Angaben waren. In dem Hauptpunkte aber, auf den es allein antam, nämlich barin, daß die 12 Zeugen dem Angeklagten Geldgeschenke gegeben haben und dafür in der Arbeitsausgabe bevorzugt werden wollten, blieben alle diese Zeugen fest. In diesem Punkte gab es trot vieler Man bedankt sich für eine Gefälligkeit, für ein Geschent, für Kreuz- und Querfragen bei keinem der Zeugen ein Schranken. eine Gnade, aber nicht dafür, daß einem gewährt wird, was man Aber die unsicheren Angaben über Rebensächlichkeiten, über Beit, nach Recht und Gesetz zu verlangen hat. Wer sich seiner Unschuld Dertlichkeit und sonstige unbedeutende Umstände wurden von der voll bewußt ist- und das hat Vogel stets behauptet dem wird 3wed hatten, bie Beugen als unglaubwürdig erscheinen zu lassen. durch den Freispruch nur sein gutes Recht auteil und er kann den Berteidigung zum Gegenstand eingehender Fragen gemacht, die den Fast ebenso ausgiebig wie der Berteidiger machten die Geschwore. Gerichtssaal erhobenen Hauptes und freien Blickes verlassen. Er Fast an jeden Beift feinen Richtern feinen Dant schuldig.
nen bon ihrem Fragerecht Gebrauch. Laftungszeugen stellte einer oder mehrere Geschworene Fragen. Aus der Art, wie diese Fragen gestellt und aus der Form, in die fie eingefleidet wurden, war zu erkennen, daß es den fragenden Geschworenen immer darauf antam, die Beugen als unglaub. swürdig erscheinen zu lassen. Mehrmals haben wir beobachtet, daß einzelne der Geschworenen, wenn ihre Ansicht, die sie meist durch bie Art der Fragestellung zum Ausdrud brachten, durch die Ant. tort des Beugen bestätigt wurde, fich mit sichtbaren Beichen der Befriedigung fetten. Wir konnten uns des Eindrudes nicht erwehren: Auf der Geschworenenbank sipen wenigstens einige Herren, die sich, ohne daß es ihnen zum Bewußtsein fommt, mehr als Berteidiger, denn als Richter des Angeklagten fühlen. Uebrigens hielt es auch der Präsident für nötig, einmal nach einer Sizungspause den Geschworenen namens des Richterfollegiums nahezulegen, fie möchten doch an ihre Fragen feine Grörterungen fnüpfen, sondern nur fragen.
Um die Mittel der Stimmungsmache ganz zu erschöpfen, hielt ca die Verteidigung für angebracht, noch im lebten Augenblick der Berhandlung durch eine Frage an den Zeugen Schneider an die alte bekannte Verleumdung zu erinnern, einem Sozialdemokraten, oder in diesem Falle einem Mitgliede des Bäderverbandes fäme es nicht darauf an, im Interesse seiner Partei Meineide zu leisten. Zwar machte sich die Verteidigung in dem Plaidoyer diese Behauptung nicht zu eigen. Aber- fagte Herr Sello es gibt in jedem Lager Leute, die aus Parteibaß auch vor einer falschen Aus fage nicht zurüdschrecken und dem Grundfak huldigen: Der Bwed
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Der Ausgang des Prozesses zeigt, daß sich der Angeklagte Bogel in feiner Spekulation auf das Gefühl der Geschworenen nicht getäuscht hat. Er hat von den Angehörigen seiner Klasse, die über ihn zu Gericht faßen, von vornherein nichts anderes als eine Freisprechung erwartet. Vogel ist kein hervorragend intelligenter Mann. Es ist ihm voll zuzutrauen, daß er die Anflagebant be. treten hat in der Erwartung: So eine feste Stüße des Unternehmer tums, wie ich es bin, wird man auf das Zeugnis von sozialdemo tratischen Bädergesellen hin nicht verurteilen. Als nun das ein getreten war, was der Angeklagte erwartet hatte, da fühlte er sich eine Dantesrebe an die Geschworenen zu halten, die der Präsident
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natürlich abschnitt.
Dant für eine Rechtsentscheidung!
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gedrungen,
Ein merkwürdiger Meineidsprozeß.
Am Montag teilte der Vorsitzende mit, daß der Angeklagte sich noch in bewußtiosem Zustande befinde. Es kommt zwischen dem Staatsanwalt und der Verteidigung zu längeren juristischen Auseinandersetzungen über die Frage, ob in diesem Falle, wo die Abe wefenheit des Angeklagten nicht auf eigenes Verschulden zurüdzuführen ist, ein Urteil verkündet werden darf. Der Staatsanwalt bejaht diese Frage, während Justizrat Dr. von Gordon hervorhebt, daß die Verhandlung noch nicht beendet gewesen sei, denn die Berteidigung hätte noch immer, bis vor der unmittelbaren Berkündung des Strafmaßes, Anträge stellen können.
Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, daß, da die Sache durch verhandelt fei, das Urteil auch in der Abwesenheit des inzwischen erkrankten Angeklagten verkündet werden könne und berurteilte Ball zu 9 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von 8 Monaten Untersuchungshaft.
Soziales.
Was dem Gefinde" zugemutet wird.
Die Dienstmago Ulrich, so berichtet man uns aus Halle a. G., hatte von dem Amisvorsteher ein Strafmandat über 10 M. erhalten, weil sie auf einem ländlichen Gute in Osendorf ohne Kündigung ben Dienst verlassen hatte. Gegen das Strafmanbat hatte bie lirich vor dem Schöffengericht Berufung eingelegt mit der Begründung: Den Kleiderschrank der Mädchenkammer habe auch der Knecht zum Aufbewahren seiner Sachen mitbenutzen sollen. Das sei für sic äußerst genant gewesen. Um Belästigungen in fittlicher Beziehung aus dem Wege zu gehen, habe sie eines Abends, bevor sie zu Bett In der ganzen vorigen Woche und am Montag hat vor dem ging, die Sachen des Knechts vor die Tür ihrer Stammer gelegt. Schwurgericht zu Hamburg eine Verhandlung gegen den des Meine Tarauf habe sie der Knecht gefchimpft und gefchlagen. Unter diesen eios angeklagten Direktor Ball von den Berliner Ausstellungs. Umständen habe sie fich bollberechtigt gehalten, den Dienst sofort gallerien" stattgefuaden, die reich an Zwischenfällen war. Direftor au berlaffen. Der Vater des Mädchens wies darauf hin, daß es Ball ist ein zahlungsfähiger Mann, der sich brei Verteidiger, fich doch unter feinen Umständen schide, dem Knecht zu geftatten, darunter Justizrat Dr. von Gordon- Berlin und Rechtsanwalt Grün- seine Sachen in der Mädchentammer aufzubewahren. Der Dienst spach- Berlin , leisten tonnte. Zu der Verhandlung waren 74 8eugen aus Berlin geladen. Den Meineid soll Direktor Ball am 10. Ja. nuar 1908 in einem Strafprozeß in Hamburg gegen den des Sittenverbrechens angeklagten Kaufmann Heinrich Ballin, Neffen des Generaldirektors der Hamburg- Amerika- Linie , geleistet haben. Mit diesem wegen Knabenschändung zu einem Jahre Gefängnis verurteilten Ballin stand Ball in Geschäftsverbindung, und als Ballin verhaftet wurde, soll Ball Schritte zugunsten seines Freun. des, gegen den noch ein Meineidsverfahren schwebt, eingeleitet haben. Peide sollen die Vereinbarung getroffen haben, es solle von Berlin ein Beauftragter nach Hamburg reifen und dort die Knaben auffordern, im Prozeß gegen Ballin recht scharf auszusagen, wo. bei Geldversprechungen gemacht wurden. In der Hauptverhandlung solle dann der Beweis für die stattgehabte Beeinfluffung der Knaben erbracht und gefagt werden, der Beauftragte sei von der sozialdemokratischen Partei abgesandt, die,
herr hätte aus sittlichen Gründen so etwas nicht zulassen dürfen. Das Gericht erachtete die Gründe des Mädchens zum fofortigen Verlassen des Dienstes aber nicht für ausreichend und bestätigte das Strafmaß. So hebt man die Sittlichkeit auf dem Lande. Krematorium in Nürnberg .
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Jm Stadtmagistrat von Nürnberg war vor einiger Zeit bes antragt, ein Strematorium au erbauen und, falls die Inbetrieb nahme desselben verboten werden sollte, eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Die Sache wurde damals einer Kom mission übergeben. Am Freitag gelangte sie wieder an der Magistrat zurück, der beschloß, fept fofort eine Aschenurnenhalle mit Urnenfriedhof um 47 000 m. zu erbauen und weiter die Gr bauung, eines Krematoriums vorzubereiten, für das bereits ein allgemeiner Plan ausgearbeitet wurde, und das 147 000 W. tosten soll.
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Gr. Lichterfelde: Paul Kuhnert& Co., Chausseestraße 111. Hermann Scharke, straße 54.
Chaussee
Potsdam: F. Görz, Charlottenstr. 36. Pankow : Theodor Lange, Wollankstr. 117. Nauen : Michael Zwickel, Ketziner Straße. Schöneberg : Arthur Kühn, Kolonnenstr. 7. Reinickendorf ; R. Elchler, Residenzstr. 122. H. Buchwald, Herbststr. 10. Steglitz : Otto Baron, Albrechtstr. 10. Spandan: A. Schröter, Potsdamer Straße 50 und Breitestraße.