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Nr. 271.

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Vorwürts

Berliner Volksblaff.

25. Jahrg.

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Relegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1983.

Mittwoch, den 18. November 1908.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

Die preußische Städteordnung. gab einen Magiftrat, der gewählt wurde, es gab Repräsen feiner Unfähigkeit gefährlichen abſolutiſtiſchen Regiments, als

I.

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Die preußische Geschichte oder genauer die preußische Geschichtsschreibung der herrschenden Klaffen gleicht einem betrunkenen Reiter, der an der einen Seite auf den Gaul hinauf­flettert, um auf der anderen Seite herabzupurzeln.

Igelassen, die Verwaltung des Kämmerei und des Bürger- einig sich gegenüber sieht, berläßt es aller Mut, und lieber vermögens, die Polizei in weitem Umfange, die Justiz. Es erträgt es alle Nackenschläge eines auch ihm schädlichen, in tanten der Bürgerschaft, die Bürgerschaft, vertreten durch die daß es einen Konflikt wagen würde, einen wirklichen Stampf Bünfte, hatte das Recht zu wählen, zu beraten und zu be- um die Erringung der Demokratie. Denn es weiß, daß die schließen, die Bürger schworen einen besonderen Eid und ver- Demokratie auch die politische Macht des Proletariats zum pflichteten sich, städtische Aemter unentgeltlich zu besetzen. Ausdruck bringen müßte, und ehe es seinem Gegner diese Alles das war aber die reine Fiftion, bis auf die Machterweiterung zugesteht, eher verzichtet es auf sein poli­wirklich autonome Justiz, die auch danach war, nämlich tisches Erstgeburtsrecht. Es gab eine Zeit, wo jeder liberale Bezirksverein und gänzlich berlottert. Die Stadtrichter waren miserabel bezahlt, So war es auch diesmal, und deshalb versagte der jede liberale Zeitung teine geeignete oder auch ungeeignete eine Besoldung von 100 Thalern gehörte schon zu den deutsche Reichstag so jämmerlich, deshalb weigerten sich alle Gelegenheit vorübergehen ließ, ohne den preußischen Junfern Seltenheiten; sie halfen sich mit unerlaubter Gebühren- bürgerlichen Parteien, die Machtfülle anzuwenden, die die die Schande von Jena " um die Ohren zu schlagen, und die erhebung oder gar mit Eingriffen in die Depositen- und Gunst der Stunde ihrem Parlament in die Hand gegeben Stein- Hardenbergsche Gesetzgebung als das Muster einer Mündelfassen. hat. So völlig inhaltlos und nichtig die Erklärung Bülows friedlichen und gesetzmäßigen Reform zu preisen, als be- Alles andere, was an städtischen Rechten durch das All war, der Majorität bot sie Genüge. Von dem Reichstag hatte schämendes Muster namentlich für das tumultuarische Auf- gemeine Landrecht verbürgt sein sollte, war eitel Schein. In Bülow nichts mehr zu fürchten. Hier hatte der Absolutismus räumen der großen französischen Revolution. Dagegen war die städtischen Aemter schob die Regierung- soweit die oben der Bureaukratie einen vollen Sieg erfochten. Der Ver­zu bemerken, daß umgefehrt der gründliche Kehraus, den die gekennzeichnete Rechtsprechung nicht studierte Juriften erantwortliche, der nichts verantworten fonnte, wurde nicht französische Nationalversammlung dem feudalen und zünftle- forderte- verabschiedete Soldaten, Offiziere und Mann davongejagt er erhielt die Anerkennung und das Ver­rischen Unrat tanzte, ein beschämendes Muster war für das schaften, bei der damaligen langen Dienstzeit vollständig trauen seiner Majorität. Aber von einer anderen Seite fümmerliche Flick- und Stückverf der Stein- Hardenbergschen fenile Invaliden, die, selbst wenn sie guten Willen mit drohte Gefahr. Die Herrschaft der Bureaukratie ist nicht zu Gesetzgebung. brachten, völlig unfähig waren, ihn zu betätigen. Damit behaupten, wenn durch sie beständig die wichtinsten Lebens­Nun aber ist die Zeit vorüber, wo die liberalen Bezirks- aber noch nicht genug, so war der Garnisonchef in jeder Stadt interessen nicht der Boltsmassen allein, sondern auch der vereine und die liberalen Zeitungen so fed waren, von den der absolute Herr, vor dessen Mißhandlungen fein Bürger herrschenden Klassen verlegt werden. Diese Gefahr aber drohte Junfern in despektierlicher Weise zu reden. Sie haben sich sicher war und gegen dessen noch so freche Ausschreitungen es ihr seit dem Regierungsantritt Wilhelms II. durch das vielmehr zu Leibeigenen des Juntertums gemacht, das dadurch nirgends im Staate eine Sühne gab. Rechtlich gesinnte Eingreifen des Herrschers in immer höherem Maße, und die so üppig geworden ist wie in den Tagen vor Jena , und sich Bürger weigerten sich überhaupt, städtische Aemter anzunehmen, Veröffentlichung des Kaiserinterviews machte sie akut. Sollte demgemäß beeilt, das Urteil der Geschichte über seine würdigen wegen der unerträglichen Plackereien, denen sie dann durch vom deutschen Bürgertum nochmals der Verzicht auf seine Ahnen zu revidieren. Echte und plattierte Junker, die v. d. die militärischen Befehlshaber ausgesetzt waren. Selbstregierung, der Verzicht auf die Erweiterung der parla­Goltz und die v. Meyer, bemühen sich, in dickleibigen Werken In dieser scheußlichen Militärwirtschaft sahen Stein und mentarischen Macht errungen werden, so mußte Wandel ge­nachzuweisen, daß die Junkerwirtschaft vor Jena eigentlich das feine Genossen die Hauptursache des Verfalls, namentlich schaffen werden gegen den Kaiser ". Die Kompromittierung Ideal einer gesellschaftlichen Organisation gewesen sei, das auch auf dem städtischen Gebiete. Sie gründlich auszurotten, des bureaukratischen Absolutismus durch die selbstherrlichen nur durch den dummen Zufall der Schlacht von Jena in die war ein und vielleicht das Hauptziel, dem sie mit ihrer Eingriffe eines Monarchen, dem das Augenmaß für die Brüche geraten und dann in trübfeliger Weise von Stein und Städteordnung nachtrachteten. Das ist ihnen zunächst einmal Wirkung fehlt, mußte aufhören. Und nachdem Bülow den Hardenberg zurechtgeflickt worden sei, die zum Beispiel den Reichstag so leicht befiegt, mußte er den anderen, für ihn dank Städten nicht nur nicht neue Rechte verschafft, sondern ihnen der Feigheit des deutschen Bürgertums schweresen, Stampf führen, den Kampf gegen den Kaiser. manche Rechte genommen hätten, die das Allgemeine Landrecht den Städten gesichert habe. Wozu bemerkt werden muß, daß die Stein und Hardenberg immerhin noch großartige Sterle waren, verglichen mit den Junkern von Jena .

Etwas ins Gedränge kommt diese Richtung durch die Jahrhundertfeier der preußischen Städteordnung von 1808, die auf den morgigen Tag fällt. Dies fönigliche Geschenk der Hohenzollern " gehört nun einmal zu dem eisernen Bestand der patriotischen Legende, obgleich der König Friedrich Wilhelm III. aftenmäßig mit dem Gefeße nichts zu tun gehabt hat, als daß er es unterschrieb, sobald es ihm Stein mit einigen Donnerworten vorlegte. Gefeiert werden muß das Jubiläum also, zumal da auch die Thronrede, die das Drei­flaffenparlament vor einigen Wochen eröffnete, preisend davon sprach. Aber es ist possierlich zu sehen, wie sich namentlich der Blockfreisinn dreht und wendet, das fönigliche Geschent der Hohenzollern " und die berühmte Selbstverwaltung" herauszustreichen, ohne doch bei seinen junterlichen Lehns­herren anzustoßen.

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aufs Verdienstkonto zu schreiben. Der Königsberger Polizei­direktor Frey, der den größten Anteil an der Städteordnung von 1808 hatte, schrieb über diesen delikaten Punkt:

Wir erwarten gang vergebens, daß der Gemeingeist der Von Anfang an hatte Bülow diefen Kampf mit aller Engländer, Franzosen und anderer bei uns erwachen werde, wenn Sorgfalt vorbereitet. Schon die Erklärung in der Nordd. wir nicht dem Militär die Schranken anweisen, die es in allen Allg. 3tg." tadelte ganz offen das Vorgehen des Kaisers, in Ländern, wo Gemeingeist herrscht, nicht überschreiten darf. So feiner Reichstagsrede sprach Bülow von dem großen Schaden, lange das Militär nicht der allgemeinen Polizei und Justiz unter den der Kaiser durch sein Interview angerichtet hatte und worfen ist, oder so lange mit anderen Worten gegen das Militär schwieg auf alle Angriffe aus dem Hause. Als die Reichstags­gerade nur soweit Polizei und Justiz gehandhabt werden darf, igungen vorbei waren, da machte die ganze ihm ergebene als die Chefs aus gutem Willen gestatten, so lange ist teine auf Presse Front gegen das persönliche Regiment, da berief Bülow innere Ueberzeugung und öffentliche Sitten gegründete Verfaffung das preußische Staatsministerium und den Bundesratsausschußz denkbar. Das Militär darf sich musterhaft betragen, aber für auswärtige Politif ein, um zwar nicht als Mandatar so lange es sich als Gefälligkeit und Humanität anmaßt, was der Nation" wie eines seiner Organe meinte, aber als die bloße Gerechtigkeit und die unbedingte Achtung gegen Degenz Vertreter aller Regierungsgewalt von Wilhelm II. Bürgschaft erfordert, so lange sind wir in der traurigen Alternative zwischen für fünftiges Wohlverhalten, zu fordern. Im Reichstag hatte dem fnechtischen Sinn, der das als Gefchent annimmt, was ihm als Rechtsteil gebührt, und der peinlichen Beklommenheit, die das Bewußtsein erzeugt, daß unfere Ruhe von bloßer Willfür abhänge, und in beiden Fällen ist auf unbefangene öffentliche Tätigkeit nicht zu rechnen.

Der Sieg des Hausmeiers.

Der amtliche Teil des Reichsanzeigers" enthält heut folgende Kundgebung:

In der heute dem Reichskanzler gewährten Audienz hörte der Saiser einen mehrstündigen Vortrag des Fürsten v. Bülow. Der Reichskanzler schilderte die im Anschluß an die Ver­öffentlichung des Daily Telegraph " im deutschen Volke hervorgetretene Stimmung und ihre Ursachen, er erläu erte ferner die Haltung, die er in den Verhandlungen des Reichstages über die Interpellationen eingenommen hatte. Der Kaiser nahm die Darlegungen und Erklärungen des Reichskanzlers mit großem Ernste entgegen und gab seinen Willen dahin kund:

er erklärt, daß ohne größere Zurückhaltung Wilhelms II. weder er noch einer seiner Nachfolger die Verantwortung tragen könne, ein Sat, durch dessen letzte Worte auch sein Nachfolger festgelegt und jeder Ausweg durch einen Minister­wechsel abgeschnitten werden sollte. Und gleichzeitig mit In der Städteordnung von 1808 steht der Saz: Sie Ueber diesen Punkt waren die Urheber der Städteordnung der Kampagne für Bülow und gegen den Staiser fegte eine ( nämlich die Stadtverordneten) bedürfen weder einer bevon 1808 bei manchen sonstigen Meinungsverschiedenheiten in unsäglich schmutzige, für das Deutschland der Eulenburg­fonderen Instruktion oder Vollmacht der Bürgerschaft, noch seltener Einmütigkeit, und so lange wir nicht einmal den Standale so bezeichnende Stampagne zur Diskreditierung aller sind sie verpflichtet, derselben über ihre Beschlüsse Rechenschaft Oberbürgermeister von Verlin ebenso gegen den heutigen nur möglichen Nachfolger ein und eine Bearbeitung der Hof­zu geben. Das Gesetz und ihre Wahl sind ihre Vollmacht, Militarismus sprechen hören, wie der Polizeidirektor von freise, die bis zur Beeinflussung der kaiserlichen Familie ge­ihre Ueberzeugung und ihre Ansicht vom gemeinen Besten Königsberg gegen den damaligen Militarismus sprach, so lange gangen zu sein scheint. So war der Tag vorbereitet, an dem der Städte ihre Justruftion, ihr Gewissen aber die hegen wir bescheidene Zweifel an den Fortschritten aufrechter der Stanzler dem Staiser im Potsdamer Schloß endlich gegen­Behörde, der sie Rechenschaft zu geben haben." Diesen und männlicher Gesinnung, die das deutsche Bürgertum seit übertreten konnte. Und der Erfolg? Saz hat Stein wörtlich aus einem französischen Revolutions - einem Jahrhundert gemacht haben will. Gesetze übersetzt, wozu der v. Meyer( Französische Einflüsse auf die Staats- und Rechtsentwicklung Preußens im 19. Jahr hundert II, 321) naserümpfend bemerkt, das sei so ein " Phrafenartikel", wie sie Bismard schon in seinen Dent­würdigkeiten abgetan habe, ein" Importartikel" von demselben Die politischen Krisen Deutschlands zeigen einen eigen­Staliber, wie der Artikel in der preußischen Verfassung: Die artigen Charafter. Sie beginnen mit einem Standal, führen Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Zu diesem Importartikel zu großer Erregung und enden mit einem faulen Kompromiß. fagt nun wieder ein braver Magistratsaffessor in der letzten Es liegt eine gewisse Notwendigkeit in solcher Regelmäßigkeit. Sonntagsnummer der Bossischen Zeitung": Hm, Hm, freilich, Standale und Sensationen bilden die Einleitung, weil in der freilich. Aber das war nun einmal die der Epoche eigen Strife offenbar wird, was sonst als sorgfältigstes Staats- und fümliche Gefeßessprache". Gewiß die Städteordnung von Hofgeheimnis bewahrt wird: daß ein Kampf der Cliquen um 1808 war in vielem ein Kind ihrer Zeit, fie litt an Mängeln die Beherrschung des Staates entbrannt ist, in dem die Un­mancher Art, aber wie herrlich weit haben wir es in der fähigkeit eines Bureaufraten in nicht mehr zu vertuschender furzen Spanne von hundert Jahren gebracht! Hierzu wäre Weife offenbar geworden ist; der Waffenlärm im Stampfe zu bemerken, daß die grundlegenden Gedanken der Städte- um die Macht übertönt das Gebot des Amtsgeheimnisses, und ordnung seit hundert Jahren immer rückwärts revidiert mit stannender Entrüstung erfährt die Deffentlichkeit, mit worden sind, troß des deutschen Bürgertums, das mit seiner wieviel Verstand und wieviel Redlichkeit die deutsche Welt Herrlichen" Selbstverwaltung bekanntlich an der Spige der regiert wird. Sobald aber der Unwille sich gegen das deutschen Zivilisation marschiert. System wendet, das solche Standale mit Notwendigkeit er­Wenn man die Städteordnung von 1808 mit der heutigen zeugt, sobald Maßregeln gefordert werden, die gründlichen Städteordnung vergleichen will, so muß man selbstverständlich Wandel bedeuteten und an Stelle des Absolutismus der halber Sieg. Von größerer Zurückhaltung" ist nicht die die ökonomischen Umwälzungen dieses Jahrhunderts in ge- Bureaukratie und der unumschränkten Gewalt ihrer Spigen Rede. Aber immerhin hat der Kaiser öffentlich erklären bührenden Anschlag bringen. Damals gab es in der Nur eine vom Volf fontrollierte und vom Bolk durch seine Ver- müssen, daß er die Wahrung der verfassungsmäßigen Ver­mark Brandenburg außer Berlin nur drei Städte mit mehr tretung bestimmte Politif fetten, da erwacht die Solidarität antwortlichkeiten sichern" werde. Und man gibt ja als 10000 Einwohnern, Potsdam , Frankfurt und Branden - der hadernden Cliquen gegen den gemeinsamen Gegner. Der fein solches Versprechen ohne das gleichzeitige An­burg; in Ost- und Westpreußen , für welche Provinzen die Zwischenfall wird auf die eine oder andere Weise erledigt und erkenntnis, daß man bisher nicht so gehandelt. Auch Städteordnung zunächst bestimmt war, fogar nur zwei Städte unerschüttert bleibt das System erhalten. Der großen Er hat der Kaiser die Ausführungen Bülows im Reichstage diefer Kategorie, Königsberg und Elbing , dazu acht Städte regung folgt der Katzenjammer und alles bleibt wie zuvor. ausdrücklich billigen müssen und damit zugegeben, daß von 3500 bis 10 000 Einwohnern, alle übrigen Städte waren So war es beim Standal des Tauschprozesses, so bei den der in ihnen enthaltene Tadel berechtigt war. Es will fleiner. In allen diesen Städten überwog ein verrottetes und Podbielski- und Kolonialskandalen, so bei der Eulenburg- demgegenüber wenig befagen, wenn sich Wilhelm II. gegen versumpftes Zunfthandwerk; sie waren tatsächlich nichts fampagne und so soll auch die neueste Strife ausgehen: mit die öffentliche Stritit verwahren zu müssen glaubt. Nur daß anderes, als eine Art Domänen. Freilich hatte ihnen das All- einem Stompromiß, das alles beim alten läßt. Denn in dem der Protest gegen die ungerecht empfundenen"( also nur so gemeine Landrecht das Patronat über Kirchen und Schulen Momente, in dem das deutsche Bürgertum die Bureaukratie empfundenen, aber in Wirklichkeit nicht ungerechten) Ueber

Unbeirrt durch die von ihm als ungerecht empfune denen Uebertreibungen der öffentlichen Stritit erblicke er seine vornehmste kaiserliche Aufgabe darin, die Stetigkeit der Politit des Reiches unter Wah­rung der verfassungsmäßigen Werantwort lichkeiten zu sichern.

Demgemäß billigte der Kaiser die Ausfüh rungen des Reichstanzlers im Reichstage und versicherte den Fürsten v. Bülow feines fortdauern. den Vertrauens."

Der Kanzler hat borläufig gesiegt. Freilich ein