Nr. 272.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
25. Jahrg.
B
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Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutfchlands.
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1983.
Freitag, den 20. November 1908.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
diese Punkte von reaktionärer Seite möglichst zu verdunkeln ihrem Oberbürgermeister gewählt wurde, einmal geschildert gesucht
Die preußische Städteordnung. t werden. Aber deshalb bleibt es doch wahr, daß auch wie folgt:" Ich babe das Unglück gehabt, mit Kommunal
Spare, Michel, spare!
dieses Produkt der Stein- Hardenbergschen Gesetzgebung, ver- angelegenheiten zu tun zu haben, unter der Städteordnung glichen mit den Gesetzen der französischen Revolution, nur vom 19. November 1808, die die unglückliche Bestimmung II. fümmerliches Flick- und Stücivert ist. Man kann in der vor hatte, daß zwischen Bürgern und Schußverwandten zu unter Nächst und neben ihrem Stampfe gegen die Verwüstung trefflichen Biographie Steins von May Lehmann bis ins scheiden war. Was waren denn die Bürger? Gerade die der Städte durch die militärische Mizwirtschaft richteten die einzelne verfolgen, eine wie mühsame Zangengeburt die gewöhnlichen Handwerker, wogegen die Rechtsanwälte, die Urheber der Städteordnung von 1808 thr Hauptaugenmert Städteordnung von 1808 war und in wie widerlicher Weise Mitglieder des Gerichts und alle diejenigen, die eine höhere darauf, die Herrschaft der Zünfte in den Städten zu be- sich in ihr die frischen Elemente der französischen Gesetz- Stellung einnahmen, sich erst dann herbeiließen, Bürger zu feitigen, was ebenfalls auf ihr Verdienstkonto zu sehen ist. gebung mit den faulen Elementen des Allgemeinen Landrechts werden, wenn sie ein Haus kauften und Bürger werden Indem sie verfügten:„ Die Wahl der Stadtverordneten wird mischten. mußten. Was war die Folge davon? Man hatte in der in den verschiedenen Bezirken der Stadt bewirkt. Die Wahl Zwar daß den Städten die Gerichtsbarkeit entzogen Stadtverordnetenversammlung gerade die unfähigsten Leute, nach Drdnungen, Zünften und Korporationen wird aufge- wurde, kann nur in der demagogischen Abficht als eine Ber- und diese unfähigsten Leute, die aus den ältesten Familien hoben. Die ftimmfähigen Bürger wirken lediglich als Mit- Kleinerung der städtischen Rechte denunziert werden. Die der Stadt bestanden, bildeten zusammen eine Stoterie; wer an glieder der Stadtgemeinde ohne alle Beziehung auf Zünfte, Juftizhoheit des Staats war ein Fortschritt aus der feudalen besten im Schützenhause seinen Dreifart spielte, der war der Mann! Stand, Storporation und Sette", schrieben sie zwar nur ziem- in die moderne Gesellschaft und in Frankreich schon vor der... Sie hatten die besten Güter der Stadt zu Preisen verkauft, lich wörtlich den Artikel 7 des französischen Munizipalgesetzes großen Revolution gemacht worden. Anders stand es mit der die wirklich lächerlich waren. Noch mehr: der ganze Rathausvom 14./18. Dezember 1789 ab, allein das kann ihnen nur Polizei. Hier gerieten die Reformen in eine Zwickmühle. In hof war verzehrt. Das Klingt wunderbar, aber die anzur Ehre gereichen, so sehr es ihnen in den Augen der jenen unruhigen Zeiten hieß es faft eine Prämie auf das grenzenden Besizer hatten ihre Höfe hinausgerückt, und noch heutigen Reaktionäre zur Schande gereichen mag. Berbrechertum jezen, wenn die zuständige Polizeibehörde an ein Jahr, so hätte das Rathaus feinen Hof mehr gehabt. Die Minder erfreulich war die Nachahmung der französischen der Grenze des städtischen Weichbildes auch die Grenze ihrer ganzen Umgebungen der Stadt, die Wälle der Stadt, wo jest Revolutionsgefeggebung in einem anderen Punkte. Die bürger- Wirksamkeit finden sollte. Dagegen den Städten die Polizei die Promenaden sind, waren beinahe verzehrt." lichen Klassen Frankreichs waren taum ihres Sieges froh ge- nehmen und die Polizei bureaukratisch zu organisieren, hieß Ziegler sprach nicht etwa in bureaukratischem Hochmut worden, als sie sich ihres Ursprungs erinnerten und das von vornherein die städtische Selbstverwaltung untergraben, von den gewöhnlichen Handwerkern"; er meinte die zünftWahlrecht durch einen Zensus beschränften, indem sie eine di- denn ein strebsamer Polizeichef konnte schließlich alles unter lerischen Handwerksmeister, die noch an die ausbeuterischen refte Staatssteuer im Berte von drei Arbeitstagen zur Vor- den Begriff der öffentlichen Sicherheit bringen. Praktiken der Zunft gewöhnt waren; er machte diese Ausbedingung seiner Ausübung machten. Eine unmittelbare Nach- Die Frage war überhaupt erst zu lösen, wenn der führungen gerade, um das allgemeine Wahlrecht auch für die ahmung war hier freilich ausgeschlossen, da es in den preußischen preußische Staat als solcher aufgehört hatte, ein Junter, städtischen Wahlen zu fordern. Er sagte:„ Ich habe immer Städten feine diretten Staatssteuern gab. Aber ungefähr wird es Militär- und Polizeistaat zu sein. So forberte Altenstein ganz gefunden, daß im ganzen Wolf ein richtiges Urteil über diese dem französischen Vorbilde entsprochen haben, wenn die Städteord- logisch, mit der neuen Ordnung des Städtewesens müsse eine Wirtschaft war. Wenn man sagt, daß nur eine Minorität nung von 1808 nur solchen Bürgern das Stimmrecht verlieh, die neue Organisation des Polizeimefens Hand in Hand gehen. die Freiheit bewahren könne, so trifft dies am wenigsten zu für die entweder mit städtischen Grundstücken angesessen waren, oder Jedoch diese Forderung blieb ein frommer Wunsch, und die Städte. Da bewahrt die Minorität nicht die Freiheit, sondern sie ein Jahreseinkommen von je nach der Größe der Stadt- prinzipielle Lösung, die Stein, wieder in Uebereinstimmung bewahrt hübsch ihren Vorteil, bas vornehmlich ist ihre Sache, 150-200 Talern nachweisen konnten. Allzu arg war dieser mit den Franzosen , durch den Suk fand: Der Magistrat übt sie will aus dem allgemeinen Stadtsäckel essen und macht sich Zenfus nicht; wer eine noch so verschuldete Lehmhütte besaß die Polizei ex jure delegato aus, fraft eines ihm vom Staate dieses auf die eine oder die andere Weise zunuze. Davon oder ein Jahreseinkommen bezog, das auch damals schon für übertragenen Rechts, führte praktisch dazu, daß der Junter, wollen die angeblich freifinnigen Rachfahren dieses wirklich Fabritarbeiter erschwinglich war, der war stimmfähiger" Militär- und Polizeistaat dies ihm zuerkannte Recht lieber frelsinnigen Mannes allerdings nichts mehr wissen. Bürger und befaß das attive wie das passive Wahlrecht. felbst ausnutte, als den Städten übertrug. Er legte die neue So viel über die Entstehung der Städteordnung von 1808. Immerhin aber- das allgemeine Wahlrecht enthielt die Städteordnung sofort lahm, indem er in einer Un- Ihre hundertjährige Geschichte aber läßt sich in die kurzen Städteordnung von 1808 nicht. zahl von Städten tönigliche Polizeidirektionen einrichtete, nicht Säße zusammenfassen: Was an ihr verdorben war, wurde Jedoch wenn im wenigen Guten, so blieb doch auch das nur in Berlin , Königsberg, Breslau , Stettin , Potsdam , durch die Barrikadenkämpfe von 1848 gebeffert; was aber an wirklich Gute dem französischen Vorbilde treu, das Gleich Frankfurt , Brandenburg , sondern auch in kleinen Nestern wie ihr gesund war, wurde durch die Frechheit der Bureaukraten heit unter den Wählern" und die geheime Abstimmung vor- Stargard , Kelberg , Stolp , Anflam, Demmin , Brieg , Glab, und Junker in holdem Einklang mit der Feigheit der bürgerschrieb. Die Einwände, die heute gegen das gleiche wie gegen Meiffe, Schweidnitz , Glogau , Liegnig, Memel , Elbing , Lands- lichen Klaffe verdorben. das geheime Stimmrecht vorgebracht werden, sind damals berg a. W. usw. Andere fleine Städte, Kreuzburg, Landeck , Hierüber noch in einem letzten Artikel. schon erhoben worden, aber die damaligen Staatsmänner Lublinit, Striegau , Stofel, Hirschberg, Stöslin, Swinemünde waren doch von anderem Kaliber als die heutigen. Stein u. a. blieben nur auf ihre flehentlichen Bitten von dieser Plage selbst, der einen Augenblick an die öffentliche Abstimmung ge- befreit. Die gänzlich verarmten Städte wurden durch diese dacht hatte, unter dem damals nicht so schlechthin abzu- töniglichen Polizeidirektionen, für deren Kosten sie bei Heller weisenden Gesichtspunkte, daß der ängstliche und verschüchterte und Pfennig auffommen mußten, zur völligen Verzweiflung Spare, Michel, spare, damit du Steuern zahlen kannst, Pfahlbürger an das Gefühl der Verantwortlichkeit vor der getrieben; namentlich die Polizeidirektoren felbft ließen sich mehr Steuern, viel Steuern! Spare, damit du gern Steuern öffentlichen Meinung gewöhnt werden müsse, ließ sich bald ihre fragioürdigen Dienste sehr teuer bezahlen. In anderer zahlt! Sparen ist der Sinn aller Volkswirtschaft. Vom durch den Polizeidirektor Frey und durch Altenstein, den Form wurde damit wieder die Militärwirtschaft in den Städten Sparen hängt die Macht eines Staates ab. Werdet ein Bolt späteren Freund Hegels, darüber belehren, daß die öffentliche hergestellt und ein zweiter Strebsschaden der neuen Städte von Rentnern, ihr Deutschen , wie die Franzosen es find, Abstimmung zum Storruptionsmittel der Reichen und Vor- ordnung führte dazu, in anderer Form die städtische Zunft- damit wir an den Ausgaben für Heer, Flotte und Kolonien nehmen werden würde, daß jeder seiner Ueberzeugung umso herrschaft wieder herzustellen. nicht zu sparen brauchen. Drum spare, Michel, spare! treuer bleiben werde, je geringere Rücksicht er dabei auf irgend Dieser Krebsschaden war die Unterscheidung zwischen Das war der Stern der moralinjauren Rede, mit der jemand zu nehmen habe. Der herrliche Fortschritt, den das Bürgern und Schußverwandten, die nicht von der fran- Fürst Bülow , frisch aufgebügelt in Haltung und Stimmung städtische Bürgertum seit hundert Jahren gemacht hat, besteht zösischen Revolution tam, sondern aus dem preußischen nicht etwa ein fürstliches Auditorium im Stabarett zunt darin, daß es das allgemeine Stimmrecht zwar immer noch Landrecht übernommen wurde. Die französische Revolution Schwarzen Kater- sondern gewiß und wahrhaftig den nicht erobert hat, aber sich dafür das gleiche und das geheime hatte das städtische Bürgerrecht zu einem Teil des allgemeinen deutschen Reichstag regalierte, um ihm die neuen SydowStimmrecht hat esfamotieren lassen. Staatsbürgerrechts gemacht; das Stimmrecht in der Gemeinde steuern schmackhaft zu machen. Zum dritten muß es den Urhebern der Städteordnung von stand allen denen zu, die für die gefeßgebenden Störper, für Er hat auch über die politische Lage geredet, ganz im 1808 als ein Verdienst angerechnet werden, daß sie die ganze die Kirchenämter, für die Dffiziersstellen der Nationalgarde allgemeinen natürlich, platte Allgemeinheiten, wie wir sie von städtische Verwaltung in der Versammlung der Stadt zu wählen hatten. In der Städteordnung von 1808 aber ihm und anderen Lobrednern der jeweiligen Reichspolitik bis verordneten konzentrieren wollten, die von den städtischen gab es ein spezifisch städtisches Bürgerrecht. Sein Erwerb zum Ueberdruß stets zu hören bekommen haben: Daß Bürgern, wenn auch nicht nach allgemeinem, so doch nach war zwar nicht schwer; wer sich in einer Stadt niederließ Deutschland groß und start geworden sei, daß es auf Grund gleichem und geheimem Stimmrechte gewählt worden und unbescholten war, konnte- je nach der Größe der Stadt seiner wirtschaftlichen Entwickelung Weltpolitik treiben müsse waren. Einig waren sie darin, daß die Sonderstellung des gegen eine Gebühr von 3, 6 oder 10 Taler ihr Bürger und deshalb auch die Stoften dafür nicht scheuen dürfe. Militärs aufhören müsse; es sollte der Polizei unterworfen werden. Allein diesem nicht eng bemessenen Rechte stand nur Stetigkeit der Politik brauche es und Ruhe, Ruhe nach Außen sein wie jedermann, und es sollte als Organ der Polizei nur eine eng bemessene Pflicht gegenüber. Vorgeschrieben war die und im Junern. Ruhe im Innern, wahrhaftig! Das auf deren Requisition und nicht anders als im äußersten Not Erwerbung des städtischen Bürgerrechts nur für diejenigen wagt der Steuermann des Zickzackkurses dem Reichstag gu falle gebraucht werden. Für gewöhnlich sollte die Bürger- Bewohner der Stadt, die ein Haus besaßen oder ein ton- bieten, unmittelbar nachdem der Staatskarren schmählich schaft selbst die Exekutive der Polizei sein, sei es mun unter zessionspflichtiges Gewerbe betrieben, das heißt ein Ge- in den Sumpf gefahren worden, Fürst Bülow mit seiner eigensten dem Namen der Bürgerbewaffnung oder dem Namen der werbe, bei dem die Zunft, der Magistrat, die Polizei Steuerkunst alle Welt in Unruhe versezt hat. Sie Gendarmerie oder dem Namen der Bürgermiliz oder dem mitzusprechen hatten. So bestand die städtische Bürgerschaft weiland der Stadtkommandant von Berlin , Graf Schulenburg, Namen der Schüßengilde, der schließlich angenommen wurde. vorwiegend aus Zunsthandwerkern, und die gebildeten als er nach dem schmählichen Zusammenbruch von Jena aus Wiederum in teilweise wörtlicher Uebereinstimmung mit Elemente der bürgerlichen Klassen, deren Nachfahren heute so den Toren von Berlin ritt, die Parole ausgab: Ruhe ist dem französischen Gesetze rechnete Stein zur Verwaltung des viel von der herrlichen„ Selbstverwaltung" zu fingen und zu jezt die erste Bürgerpflicht" 1, fo glaubt der deutsche Reichsstädtischen Gemeinwesens: die Angelegenheiten der städtischen sagen wissen, waren viel zu hochnäfig, um sich mit Gevatter fanzler sich der Verantwortung für die latente Regierungsfrise Kämmerei( namentlich Ankauf und Veräußerung von Schneider und Handschuhmacher auf dieselbe Bank zu feßen. entziehen zu fönnen, indem er zur Ruhe ermahnte. Sogar Immobilien, außerordentlichen Steuern, Anleihen, Prozesse); Auch haben die Vorfahren der Städteordnung von 1808 nichts über den Schulenburg hinaus ging der Organisator des inneren und die Sachen der Armen, der Schulen, der Sicherheits-, dazu getan, hier bessernd einzugreifen, eher im Gegenteil! Jena , indem er im voraus das„ Nörgeln" an der ReichsReinigkeits- und Gesundheitspolizei. Der Magistrat follte Bei ihrem an sich sehr berechtigten Haß gegen die berlebte finanzpolitik als eine überflüssige Zeitvertrödelung dem Abschen den Stadtverordneten völlig untergeordnet sein; er Bureaukratie wollten die Stein und Schön gar nicht, daß aller Patrioten empfahl. Fehlte nur, daß er den Nörglern wurde von ihnen gewählt, als eine rein städtische Behörde, Offizianten" in die Stadtverordnetenversammlung gewählt anheimgab, den Staub von den Pantoffeln zu schütteln. so daß sich auch das Bestätigungsrecht der Regierung würden; Stein wollte den Justizkommissarien, den heutigen So wagte er zu reden. Und was schlinimer ist, er wagte nur auf die formale Frage erstreckte, ob die Wahl richtig voll Rechtsanwälten, sogar direkt den Eintritt berbieten. zu schweigen, völlig zu schweigen über das, worüber er unzogen sei. Die eigentliche Verwaltung blieb durchaus den Auf diese Weise erflärt es sich, daß die neue Städte- bedingt hätte reden müssen, über die Verständigung, die er in Stadtverordneten vorbehalten; sie sollten für diesen Zweck ordnung zunächst nicht so sehr viel am Stande der Dinge Potsdam mit seinem Monarchen getroffen. Offenbar glaubt Deputationen und Kommissionen bilden, die größtenteils aus änderte. Noch bis zur deutschen Revolution gab es selbst er das als eine Privatangelegenheit zwischen Kaiser und Stadtverordneten und Bürgern, aber nur aus einzelnen oder größere Kommunen, die völlig verwahrloft waren und durch Stanzler behandeln zu können. Die dürftige Notiz im ,, Staatswenigen Magistratsmitgliedern zu bilden vorgeschrieben wurde. gescheite Bureaukraten vor den traurigen Folgen dieser anzeiger" über die Notwendigkeit und Stetigkeit in unserer Damit sind die wichtigsten Gefichtspunkte angedeutet, die Selbstverwaltung" gerettet werden mußten. Ein be Politit, das ist offenbar alles, was nach Bülows Ansicht, dent die Städteordnung von 1808 in der Tat zu einem historischen kanntes Beispiel dieser Art war die märkische Kur- Bolte zu wissen not tut. Und doch ist nichts dringender jekt Fortschritt machten. Gerade auf diese Punkte hinzuweisen, und Residenzstadt Brandenburg. Franz Ziegler hat die als die Verfassungsfrage, nichts notwendiger auch als dent ist um so mehr eine Pflicht der historischen Gerechtigkeit, als Zustände, die er in dieser Stadt vorfand, als er 1840 au Bolte Bürgschaften zu schaffen, daß nicht länger nach dem
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