Nr. 275.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
25. Jahrg.
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Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutfchlands.
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1983.
Dienstag, den 24. November 1908.
Zum Lehrerbefoldungsgefetz. Grundgehaltes.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Emt IV, Nr. 1984.
Das Grundgehalt ist aber nicht das AnfangsgebaIt! wärtigen Gefeßes nicht entgegenstehen".§ 81b 8iffer 3 G.-D. Das Anfangsgehalt beträgt immer nur berechtige die Innung aber zur Errichtung einer Kaffe. Die von des Grundgehaltes. Den Betrag des Anfangs- der Inmung errichtete Stasse sei aber in ihrer Existenz bedroht, weil gehaltes bezieht der Lehrer vom 1. bis 4. Dienstjahre, vom so biele Mitglieder der freien Hilfstasse angehören. Da die In der Begründung des neuen Lehrerbesoldungsgefeßes 5. bis 7. Dienstjahre bezieht er das Grundgehalt, und vom Jnnungslaffe anders nicht auf die Beine zu bringen ist, so sei der ⚫ ist auffallenderweise von der Selbstverwaltung der 8. bis 31. Dienstjahre steigt das Grundgehalt alle drei Grundfaz der freien Auswahl der Arbeitskräfte auf diesen Fall nicht Gemeinden bezw. Schulverbände die Rede. Diese Selbst- Jahre um 200 M. bis zum Höchstbetrage von 3150 M. Diese anwendbar! Karlchen Miesnid, du bist beschämt. verwaltung soll angeblich nicht gefährdet werden. Bei Festsetung ist una bänderlich für alle Lehrer in Landnäherem Zusehen erkennt man jedoch, daß das neue Gesetz gemeinden und Städten bis zu 25 000 Einwohnern. Gevon der Selbstverwaltung überhaupt nichts mehr meinden bis zu 50 000 Einwohnern können bis zu 200 M., übrig läßt. Es wird ausgeführt, daß die preußische die bis zu 100 000 können bis zu 400 M. und die Städte mit Volksschule eine Veranstaltung des Staates" sei: fie über 100 000 Einwohnern können bis zu 750 Wt. Bulage zum bildet einen einheitlichen Organismus". Diesem Grundsaze Grundgehalt gewähren. Demnach stellt sich im besten entsprechend müßte nun auch ein einheitliches Lehrziel, ein& alle die Gehaltsregelung so: einheitliches Schuljahr und einheitliche Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen festgesezt werden. Man würde dann wesentlich in die Bahnen einlenken müssen, die von der Sozialdemokratie in ihrem Programm vorgezeichnet sind.
man
Höchstgehalt
nach 31 Dienste jahren 8150. 8350
Schulverband Anfangsgehalt Grundgehalt mit 1.- 4. Dienste 6.- 7. Dienste Einwohnern jahr bis 25 000 1350 M. 50 000 100 000 über 100 000. 1880 Die vorstehenden Säge enthalten bei den Gemeinden mit
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jahr 1080 M. 1280 1480
B ·
1550 1750 2100
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8550
3900
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Aber im Beschluß kommt es noch ärger. Die Rechte der Ar beiter find durch den erwähnten Jnnungsbeschluß formell und materiell aufs stärkste verlegt. Formell, weil der Gesellenausschuß entgegen dem§ 95 G.-D. nicht gehört ist.§ 95 schreibt die Beteiligung des Gesellenausschusses bei der Begründung und Verwaltung aller Einrichtungen, für welche die Gesellen Beiträge entrichten oder eine besondere Mühewaltung übernehmen oder welche zu ihrer Unterstützung bestimmt find vor. Ach, meint der Beschluß: die Gesellen sind ja freilich bei dem Beschluß interessiert, aber doch nur mittelbar, nicht unmittelbar. Denn nicht sie, sondern die Arbeitgeber sollen ja nur Innungskassenmitglieder einstellen! Unmittelbar sollen den Arbeitern Beiträge abgeknöpft werden, aber fie find nur mittelbar" intereffiert! Krasser ist wohl noch nie§ 95 der Gewerbeordnung verlegt.
Noch viel schlimmer steht es mit der Kränkung und Verlegung
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Die Landratsämter, Steuerämter, Bolizei usw. find doch auch Veranstaltungen des Staates. Hier besteht völlige Gleichheit, wenigstens bezüglich des Gehaltes. Sobald man aber gerechterweise auch die Lehrer und Lehrerinnen gehaltlich gleichzustellen hatte, stellten sich bei der Regierung Verüber 25 000 Einwohnern die Ortszulage auch schon im An- der materiellen Rechte der Arbeiter. faifungsschmerzen ein. Eine solche Maßnahme", fangsgehalt. Die Gemeinden fönnen aber beschließen, daß versicherungsgefeges entbindet die Mitglieder einer freien Hilfs. so sagt die Begründung, läßt sich indes auf dem Boden der diese Zulagen erst nach einem bestimmten Be- taiie vom Beitritt zu einer Zwangetasse. Eut nichts, meint der Verfassung nicht durchführen, da es eine Loslösung der soldungsdienstalter gewährt werden. Dann würden Beschluß, die Arbeiter brauchen ja nicht Mitglieder der InnungsLehrerschaft und der Schulunterhaltung von den berfaffungs- die Anfangsgehälter noch niedriger ausfallen. Wie sich diese taffe werden; freilich dürfen sie dann von den Zwangsmäßigen Trägern, den Gemeinden, bedeuten würde, Bestimmung in der Praxis ausnehmen wird, deutet ziemlich innungsmitgliedern nicht beschäftigt werden. Liest man in der wenn eine einheitliche Lehrerbesoldung für den Bereich der unverfroren die Gesegesvorlage an. Nach dem Wortlaut des Hamburger Senate Deputation Gesetze nur um fich den Kopf ganzen Monarchie von Staats wegen vorgeschrieben würde." Gesetzes kann" und nach der Begründung" so II" die Be- darüber zu zerbrechen, welchen Unsinn man in die Geseze hineinBeim Polenenteignungsgesez riß die willigung der Zulage von der Zurücklegung einer bestimmten interpretieren fönne? Zwirnsfäden der Verfassung einfach entzwei! Wenn die Dienstzeit abhängig sein. Da ist die Bremse schon in die Der bon der Deputation bestätigte Beschluß der Inmung enthält Verfassung der Erfüllung einer Kulturaufgabe hinder- Motive hineingearbeitet! nach der gegen Arbeiter, die einen anderen zum Beitritt zu einer lich ist, dann muß fie eben geändert werden. Nichts ist Von einem ausreichenden Gehalt kann also nicht die Organisation angeblich durch gwang veranlaßten, geübten Bragis doch leichter als das. Die Nedensart von der Loslösung der Rede sein, zumal ½ der Lehrer das Höchstgehalt alle Tatbestandsmerkmale strafbarer Erpressung. Lehrerschaft von den Gemeinden ist nichts als ausgesuchter gar nicht erreicht. Unberücksichtigt läßt ferner der es wird ber Beitritt zu der Malerinnungstaffe beziehentlich Be Hohn! Die Gemeinden bezw. Schulverbände, die aus Entwurf die Stellung der Vorortsgemeinden und Nachbar- fchäftigung lediglich von Arbeitern verlangt, die der Kaffe anmehreren Gemeinden bestehen können! haben wohl das städte. Hier wäre notwendig, daß der Staat den Gemeinden, gehören. Man verlangt von den Arbeitgebern bei Vermeidung einer Recht, Lehrer oder Lehrerinnen anzustellen, aber auch weiter die nicht die Einwohnerzahl der großen Nachbargemeinden Strafe andere Arbeiter nicht zu beschäftigen und man preßt nichte. Sie haben selbst im Falle nachweisbarer Unfähigkeit erreichen, Zuschüsse zahlte, die den Unterschied der Gehälter von den Arbeitern Beiträge, au deren Zahlung sie nach§ 75 des des Lehrers nicht mal das Recht, den Lehrer zu entlassen. ausgleichen.. Krankenversicherungsgefeßes nicht verpflichtet sind, unter der Troßdem nun die Regierung beweisen will, daß eine EinDie Vorlage ertötet das durchaus berechtigte Streben Drohung ab, daß sie sonst nicht beschäftigt werden. Das ist eine heitlichkeit der Lehrergehälter verfassungswidrig nach höherer Lebenshaltung und Kultur bei den Lehrern. Grpreffung sowohl gegenüber den Arbeitgebern wie gegenüber den ist, hällt sie es gleichwohl mit der Verfassung wieder für Die Bedeutung des Lehrerberufs findet keine Berücksichti- Arbeitern in stärkstem Sinne. Die Zustimmung der Senatsdeputation bereinbar, in allen Orten unter 25 000 Einwohnern gung. Die Spannung in den Lehrergehältern soll verkürzt zu dieser erpresserischen Handlung foll am Mittwoch in der Hamburger für den Bereich der ganzen Monarchie von Staats wegen das werden. Dies geschieht aber nicht nach der vernünftigen Bürgerschaft zur Besprechung gelangen und wird wohl auch im Einheitsgehalt unbedingt und unverrüdbar festzuseßen und Methode, daß die unteren Gehälter möglichst aufgebeffert Reichstag ihre Würdigung finden. die Lehrerschaft in allen diesen Gemeinden von den verwerden, sondern umgekehrt, indem man die Zahlung höherer faffungsmäßigen Trägern, eben diesen Gemeinden, loszulösen! Schon diese Tatsachen beweisen, daß es der Regierung lediglich an dem guten Willen fehlt, die Wünsche der Lehrer zu erfüllen.
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Behördlich geförderte Erpreffung.
Liberale Steueroppofition.
Gehälter in den Städten unmöglich macht. Die Ausschaltung jeder Zulage in den Kleinstädten bis zu 25 000 Einwohnern hat übrigens auch ein politisches Moment. Bahlten jest liberale Stadtverwaltungen höhere Gehälter als die Aus dem Reichstage, 28. November. Am vierten Aehnlich liegt es mit den Bulagen, die von den größeren Landgemeinden, so bildeten die Lehrer auch die Wahlhelfer Tage der Steuerdebatte tam die Freisinnige FraktionsGemeinden gewährt werden dürfen, nicht müssen. da ist für den Liberalismus. Jetzt ist ihnen dieses Lockmittel ge- gemeinschaft in allen ihren drei Verzweigungen zum Wort. die Höchstgrenze vorgeschrieben; der verfassungsmäßige nommen, offenbar in der Erwartung, daß der Lehrer sich der Nacheinander, nur von einem anderen Redner und den Träger, die Gemeinde, hat nicht einmal selbst zu entscheiden, fonservativen Gesinnung des Landrates anbequemen Ministern Sydow und Rheinbaben unterbrochen, sprachen die in welcher Höhe die Zulagen gewährt werden sollen. würde, denn die Rektorenernennung liegt jezt mit Herren Wiemer, Schrader und Payer. Sie waren Das bestimmt die Schulaufsichtsbehörde und im menigen Ausnahmen bei der Regierung und nicht bei der alle auf oppofitionelle Dur- Töne gestimmt. Sie ließen an Falle der Beschwerde der Provinzialrat. Dabei for- Stadtverwaltung! den Konsumsteuern tein gutes Haar. Nur das Vier wollten dert die Regierung nun, daß die Schulverbände bei Be- Sonach bildet dieses Gesetz lediglich den Schlußstein zum fie fo bluten lassen, wie Sydow sich das denkt. Insgesamt meffung der Ortszulagen Rücksicht zu nehmen haben auf die Schulunterhaltungsgesetze. Lieferte diefes die Schule der sollen sich die Bewilligungen auf höchstens 300 Millionen, Verhältnisse in gleichartigen Orten des Bezirks, der Kirche aus, so liefert das Lehrerbesoldungsgesetz die Lehrer nicht 500 Millionen wie die Regierung fordert, belaufen. Da Provinz und des Staates, damit sie die Gesamt der Willkür der Reaktion aus. Daß hierbei dem Verdienste auch der Nachlaß- und Erbschaftssteuer Konservative und interessen des Volksschulwesens nicht gefährden!" die Krone nicht fehlt, dafür sorgt die Bestimmung, daß die Bentrum das Totenglödlein geläutet haben, offerierten die Das bedeutet, daß nunmehr die Kulturbremse gleichmäßig in Gewährung von Unterstügungen und Remunerationen an Freisinnigen statt deren die Vermögenssteuer, wie das allen gleichgroßen Städten noch luftig weiter gehandhabt einzelne Lehrpersonen aus besonderen An- schon die Nationalliberalen getan. werden kann, allerdings nur innerhalb der Grenze des Min- läffen auch in Zukunft zulässig sein foll! Andererseits variierten sie alle[ das Lied vom Sparen. deft und Höchstgehaltes. Und das nennt man dann noch Gespart müsse vor allem werden beim Heer Selbstverwaltung! Nun, die Regierung meiß ganz gut, bon und bei der Flotte. Selbst der sanfte Herr Schrader welcher Qualität das Parlament ist, dem sie eine derartig pochte forsch auf. Wir brauchten fein so starkes Heer wie böswillige Verhöhnung bieten darf. Die Regierung bersteht Ungeheueres Auffehen erregt in Hamburg eine fürzlich vom bisher angesichts der Schwäche Rußlands , die einen Angriffses übrigens auch, der Sache einen minder böswilligen Anstrich Hamburger Senat , Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, frieg gegen Deutschland durch den Zweibund böllig außer zu geben, indem sie die Handhabung der Kulturbremse unter getroffene Entscheidung, die unter Verstoß gegen das Gefez die Frage stelle. Aber auch mit der Flottenvermehrung müsse Ausschaltung der Ministerialinstanz dem Bro- Hilfstaffen und die Arbeiter aufs schwerste zu schädigen ge- Einhalt getan werden, da wir England doch nicht einholen vinzialrat endgültig überträgt. Der Minister braucht eignet ist. fönnten. Wenn man sich erinnert, wie noch vor kurzem die nun für seinen demnächst zu erwartenden neuen Bremserlaß Die Hamburger Maler und Ladierer- Jnnung unterfagte freisinnigen Patrioten eifrig mitgeholfen haben, dem geduldigen nicht mehr persönlich verantwortlich zu zeichnen, da der durch Beschluß vom 28. April d. J. ihren Mitgliedern die Auf deutschen Michel neue Rüstungslasten aufzubürden, so kann Provinzialrat und nicht er oberste Instanz ist! nahme von Mitgliedern der freien Hilfstassen, man sich das heitere Staunen der Sozialdemokraten ausmalen, Die Tendenz des neuen Gesetzes ist darauf gerichtet, den die fich nicht verpflichten, von dem Recht auf Befreiung von dem als sie aus freisinnigem Munde plöglich abgeblaßte WiederLehrern die etwaigen Vorteile, die es bringen fönnte, nicht Eintritt in die Innungslaffe wegen ihrer Bugehörigkeit zu einer holungen fozialdemokratischer Warnungen zu hören bezuteil werden zu lassen. Lehnt nämlich eine Gemeinde die freien Hilfskaffe au verzichten, und verlangte durch ihren Be- tamen. Freilich, ob's vorhalten wird, ist eine andere Bewilligung von Ortszulagen ab, dann kann die Schulauf- fchluß von ihren Mitgliedern nur der Innungsfranfenfasse an- Frage. Die bisherigen Leistungen des Blockliberalismus sichtsbehörde einschreiten. Das soll aber nur da geschehen, gehörende Gehilfen, Arbeiter und Lehrlinge anzunehmen. Die haben nicht gerade viel Dauerhaftigkeit der Ueberzeugung und wo eine Erhöhung über das Mindestgehalt unbedingt" hamburger Aufsichtsbehörde für die Junungen fezte diesen Mannhaftigkeit verspüren lassen. geboten ist. Die Ursache dieser Baghaftigkeit ist man Beschluß der Innung außer Kraft, weil er gegen das Gesetz Herr v. Payer tat noch ein übriges, indem er am staune- der Respekt vor der Selbstverwaltung der( Gewerbeordnung und Krankenversicherungsgesetz) flar verstößt. Schluß seiner Ausführungen betonte, ohne die Erringung Gemeinde! Auf hiergegen eingelegte Beschwerde hat nun tonftitutioneller Bürgschaften dürfe keine Finanzreform be Das Gesetz ist ein durchaus lehrerfeindliches. mehr die Senats deputation für Sandel, Schiff willigt werden. Man hätte glauben tönnen, er wolle damit Soll den Lehrern die Ortszulage von den Gemeinden be- fahrt und Gewerbe den Beschluß der Innung der sozialdemokratischen Tattit zustimmen. Er beeilte sich willigt werden, dann muß fie erst die Aufsichtsbehörde ge- wieder bergestellt. jedoch, schleunigst etwaige Optimisten aus dieser Illusion zu nehmigen. Will aber die Gemeinde Ortszulagen nicht be- Die Begründung dieses Beschluffes wirkt durch die Treffficher- reißen. Denn er sette mit Emphase hinzu, es falle ihm willigen, dann hat die Regierung so viel heilige Scheu vor heit, mit der die Deputation durchweg am Richtigen vorbeifchießt, gar nicht ein, eine Zustimmung zu diesen tonstitutionellen der märchenhaften Selbstverwaltung, daß sie diese mutigen geradezu verblüffend. Das dem Arbeitgeber durch§ 41 der Ge- Bürgschaften zur Vorbedingung der Weiterberatung der FinanzBeschlüsse der lehrerfeindlichen Gemeinde nicht anrührt! werbeordnung gewährleistete Recht der freien Auswahl feiner Ar- reform niachen zu wollen. Ueber die Durchberatung Was bietet nun die Vorlage den Lehrern? Bunächst beiter, heißt es in dem Beschluß, sei durch den Innungsbeschluß der Verfassungänderungsanträge tönne ja allen ohne Ausnahme ein Grundgehalt" von 1350 m. nicht verletzt. Denn in der Gewerbeordnung fei erflärt, ein Jahr hingehen. Aus dieser echt freisinnigen Er. und neunmal nach je 3 Jahren eine Alterszulage von 200 m. biefer Grundfat gelte mur , foweit die Borschriften des aegen. flärung aur Tattit müssen die Gegner der Verfassungsreform
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