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Schuhmann Großmann wurde der Hergang ganz ähnlich ge schildert. Beide Beamte wurden von E.'s Verteidiger, dem Rechtsanwalt Die Aeußerung:" Wenn Sie jest nicht weitergehn, trete ich Sie Theodor Liebknecht , in ein Kreuzberhör genommen. Beide bestritten ins Kreuz." Beide erinnerten sich auch nicht, dem Angeklagten ge­raten zu haben, er solle kommen und um Milde bitten. G3 wurden dann ein paar Zivilpersonen vernommen, die gleichfalls als Belastungszeugen geladen waren. Eine Waschfrau Regel stimmte den Aussagen der Schuhleute bei, doch hatte sie nur den ersten Teil des ganzen Auftrittes genauer gesehen. Nachher sah sie genau nur noch das, daß der Schuhmann feste auf ihn einschlug."

Ein Lehrling Goetz bestätigte, E. Habe den Schuhmann ges ftoßen. Er schilderte, wie der Schußmann zuhieb. Auf des Vors fißenden Frage nach dem Grund antiwortete er: Run, der Schutz mann ist höchstwahrscheinlich sehr gereist gewesen."

Sehr interessant waren die Aussagen des Kaufmanns Baskies wicz , des Herrn im Zylinder, der den fliehenden G. aufgehalten hatte. Er bekundete: Ich habe den Mann festgenommen, weil ich es für meine Pflicht hielt, der Obrigkeit zu helfen. Ich griff ihn ins Genid und

hlug ihn zu Boven, daß er hinflog.

Nem um."

Er bat:" Ich gehe ja schon so mit, schlagen Sie mich nur nicht." Der Griff meiner Sand muß ihm wohl zu fest gewesen sein, darum fagte er, ich sollte nicht so zupaden. Ich antwortete ihm: Wenn Sie sich noch einen Wuds rühren, drehe ich Ihnen den Er konnte aber gar nichts verfuchen, so fest hielt ich ihn. Schließ­lich machte er eine Bewegung, wie wenn er damit fagen wollte: Jebt wird mir's aber zu arg." Da mußte ich auch schon zur Seite springen, denn der Schuhmann holte fofort feinen Säbel heraus und schlug ein. G. blieb dann liegen, eigentlich wie tot. Vorsitzender: Weiter soll E. nichts getan haben? Zeuge: Nein. Borsigender, zweifelnd: Weiter gar nichts! Beuge: Na, ich bin doch auf Seiten der Bolizei -Der Berteidiger des Angeklagten ließ nun dem Zeugen Stiello die Frage vorlegen, ob denn G. auf dem Transport zur Wache den anderen Arm frei gehabt habe. St. gab feine bestimmte Anwort; Baskiewicz aber sagte: Ich meine, Sie hielten den Arm feft. 2. schilderte dann weiter, wie St. eingehauen habe: Es können

Beugnis ablegt. Das Dienstmädchen Kumde haife for Ablauf der bertragsmäßigen Zeit seinen Dienst beim Fleischermeister Klob in Belgard verlassen und war deshalb wegen Uebertretung des Aus­angeklagt worden. Dieses Gesez vom 24. April 1854 stellt u. a. nahmestrafgeseßes gegen das Gesinde und gegen ländliche Arbeiter unter Strafe das Verlassen des Dienstes ohne gefeßmäßige Ursache. Die Angeklagte machte geltend, sie habe Ursache genug gehabt. Kloß habe sie geschlagen und in ihre Stube eingeschloffen. Das Land gericht Röslin verurteilte sie jedoch zu einer Geldstrafe von 15 M. Maßgebend war dem Gericht die eidliche Aussage des Dienstherrn, daß er ihr" nur" eine leichte" Ohrfeige gegeben habe und daß die Tür ihrer Stube nur geflemmt habe und nicht verschloffen worden sei. Die Ohrfeige, so meinte das Gericht, hätte der Herr" dem Gefinde verabreichen dürfen, weil ihm das Recht zu einer gelinden Büchtigung zugestanden hätte.

Wie aus der Faffung meines Gulachtens som 28. Desember hervorgeht, habe ich mir nicht angemaßt, nach einmaliger furzer untersuchung die Diagnose anderer Begutachter umzustürzen; denn lichen Sinne nicht vor. Damit war mein Gutachten abgefchloffen, ich bemerkte ausdrücklich, wenn Kläger fout gefund ist, liegt, soweit der Arm in Vetracht kommt, Erwerbsunfähigkeit im geseba und nur auf die Frage des Herrn Vorsitzenden nach meiner Ansicht über die Art der Schmerzen, machte ich den für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit gänzlich nebensächlichen Zusak, daß ich an rheumatische Natur der Schmerzen glaubte."

Nach gründlicher Untersuchung des C. erklärte Here Sanitäts­rat Dr. W.: C. ist seit dem 28. Dezember 1900 ununterbrochen erwerbsunfäbig im Sinne des§ 16 des Gefeßes gewefen." Das Schiedsgericht sprach nunmehr dem C. die Reute zu. zeigt, ein recht niedriger, wenn es sich auf eine flüchtige Unter­Der Wert ärztlicher Gutachten ist, wie der geschilderte Fal fuchung stübt. Der Gutachter hätte ein Gutachten ablehnen sollen. bevor er eine eingehende Untersuchung vorgenommen hatte; das um so mehr, als zwei einwandsfrei begründete Gutachten vorlagen.

Hus Induftrie und Handel.

Eisen und Kohle.

Das Kammergericht hob auf die Revision der Angeklagten das Urteil auf und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Es wurde ausgeführt: Das Vorderurteil stelle deutlich die Behauptung auf, es stände der Serrschaft ein Züchtigungsrecht zu. Dadurch werde aber Artikel 95 Abf. 3 des Einführungsgefeges zum Bürgerlichen Gesetzbuch vera lebt, worin ausdrüdlich bestimmt sei: Ein Süchtigungsrecht steht dem Dienstberechtigten gegenüber dem Gesinde nicht zu." Ferner Die Erschütterung des Marktes, welche die Gewißheit über die habe das Landgericht unterlassen, festzustellen, ob die zwar über Auflösung der Roheisensyndikate und das Scheitern der Verband 18 Jahre, aber unter 21 Jahre alte Angeklagte zu dem Dienst fungen zur Gründung eines allgemeinen deutschen Roheiſen vertrag mit Kloß die Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters synditats hätte herbeiführen können, ist nicht eingetreten, weil bis ( Waters, Vormunds usw.) hatte. Es sei nicht beachtet worden der aum Jahresschlusse noch alle Nobeifengeschäfte au den Shudikatsa $ 107 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:" Der Minderjährige bedarf preifen vorgenommen werden müffen. Durch das dreimonatliche zu einer Willenserklärung. durch die er nicht lediglich einen recht. Swischenstadium wird zur syndikatslofen Seit ein Uebergang her lichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Wer gestellt, der ein allmähliches Gerabgleiten der Preise begünstigt und treters." Es wäre also zu erörtern gewesen, wie der Dienstvertrag der Entwidelung der Dinge mit Gleichmut gegenüberstehen die einen Breistura hintanhält. Die Eisenmagnaten fönnen also zustande gekommen sei; ob die Angeklagte überhaupt berechtigt ge- großkapitalistische Maße fällt immer wieder auf die Pfoten. Zu wesen sei, den Dienst anzunehmen. Wenn nicht, dann hätte sie ihn Schaden kommen werden nur die flainen, fapitalschwachen Werte, schon deshalb jederzeit verlassen können. Dann sei auch vom Land. Riesenbetriebe, wie Gelsenkirchen , Phönix, Bochum usw., haben die gericht nicht geprüft worden, ob nicht der Tatbestand der 88 136 Sufunft für sich. Da nuben den Heinen Sonturrenten alle Senti­und 137 der Gefindeordnung vorliege. Danach könne das Gefinde mentalitäten nichts, der Stampf ist ein unerbittlicher. Ebenfo un­die her Beſchlüſſe den Dienst ohne vorherige Kündigung verlassen: 1. wenn es durch fruchtbar sind aber auch die Plagen über die Preispolitik der Roh­Mihhandlungen der Herrschaft in Gefahr des Lebens oder der stoffverbände: wenn auch jebt infolge der Strife und der Beschlüsse über die Auflösung der Verbände eine für die Eifenverbraucher Gesundheit versekt worden sei; 2. wenn die Herrschaft das Gesinde etwas günstigere Martilage eingetreten ist, jo fönnen sie aber wegen oder gewesen sein. Er hat wenigstens so lange geschlagen, bis G. am auch ohne folche Gefahr, jedoch mit ausfchweifender und ungewöhn der Krise davon keinen aber nur spärlichen Gebrauch machen. Boden lag. Er hat ihn gleich über den Kopf geschlagen. Das Blut licher Härte behandelt habe. Es hätte hier geprüft werden müssen. Andererseits ist es selbstverständlich, daß die Stahlwertamagnaten lief runter, blutend rannte. weg, aber der Schußmann holte ihn inwieweit das Gesinde etwa mit ausschweifender Härte behandelt die Preisschraube fobald als möglich wieder anziehen. Gegen ein und schlug dann nochmal, so daß er zu Boden fiel. Borsigender: worden sei. Und der Einwand der Angeklagten, fie sei eingesperrt wärtig ist dies allerdings nicht funlich. Die Düsseldorfer Pro­Schlug der Schuhmann noch weiter, als E. am Boden lag. Beuge, worden und habe auch aus diesem Grunde den Dienst verlassen, buttenbörse stellte kürzlich fest, daß angesichts der völligen Zer nachfinnend: Ja, ich habe ja die Ueberzeugung, daß er es getan hat, hätte gleichfalls nicht damit abgetan werden dürfen, daß die Tür fahrenheit auf dem Gifenmarkt eine zuverlässige Notierung der aber ich stehe hier unter meinem Eid Stiello: Ich schlug nur eingeflingt worden sei und nur gesperrt habe. Bei der Fest- Breise ausgefchloffen ist. Den scharfen Preisfalt veranschaulicht folgende Aufstellung: als G. sich wiedersehte. Baskiewicz: Ich hatte den Eindruck, daß stellung des subjektiven Verschuldens der Angeklagten wäre es er nur lostommen wollte. Er war ein wehrlofes Opfer, er tortelte barauf angekommen, was die Angeklagte glaubte. Wenn sie der ja hin und her und war von den Schlägen schon entfräftet. So lautete die Aussage dieses Zeugen, der nach seiner eigenen Weinung war, fie sei eingesperrt gewesen, und wenn darin eine Angabe auf Seiten der Bolizei stand, und es für seine Pflicht ge- Behandlung mit ausschweifender Härte gefunden werden würde halten hatte, der Obrigkeit zu helfen. ( was das Revisionsgericht nicht nachzuprüfen habe), so täme in Bea tracht, ob Angeflagte nicht wegen des Verlassens des Dienstes straf. frei bleiben müsse, weil der Dolus fehlte. Alle diese Erwägungen müsse die Vorinstanz bei der neuen Verhandlung berücksichtigen. Ungeheuerlich ist, daß die drei gelehrten Richter von der feit dem 1. 1. 1900 in Straft getretenen Aufhebung des Büchtigungs­rechts nichts wußten, aber dem Mädchen anfannen, es müsse die Gefebe in der vom Gericht beliebten Auslegung fennen

sehn, zwölf, auch zwanzig Schläge

B.

Es folgte auch die Vernehmung einiger Zeugen, die dem Ana geklagten sich zur Verfügung gestellt hatten. Mechaniker Preuß bestätigte, ein Schußmann habe Soffföppel" geschimpft.. sei ganz willig mit dem Herrn im Zylinder mitgegangen, sei aber dann mit dem Säbel geschlagen worden. Vorsitzender: Was machte denn E., als der Schuhmann schlug. Beuge: Na, er

brach aufammen,

Beuge bemaß die Zahl der Schläge auf 10, 15 oder 20. Er machte vor, wie E. sich geduct habe, als die Schläge niederfausten. Ein Zeuge Locst bestätigte, ein Schußmann habe Soffföppel" ge habe Männern schimpft, ins gedroht, den Krenz au treten". Stiello habe, als er G. verfolgte, selber den Helm ber­loren. Gegen G. habe er, als der Herr ihn festhielt, sofort den Säbel gebraucht, und als G. später bat, den Griff der Hand etwas zu lodern, habe St. wieder den Säbel gezogen und

immt über den Kopf gehauen.

Seuge Gastwirt Baer begann seine Aussagen mit Schilderung der Säbelarbeit, aber der Borsigende unterbrach: Ins tommt's auf den Widerstand an, der geleistet wurde; daß mit dem Säbel ge= fchlugen wurde, interessiert weniger. B. bekundete dann, der fliehende G. fei schließlich vor seinem Lokal hingefallen, und schon liegend und widerstandsunfähig, sei er noch drei, vier, fünfmal über den Kopf geschlagen worden.

Der Vorsitzende hielt jeßt dem Angeklagten bor , warum er denn, wenn das alles wahr sei, nicht Anzeige gegen St. erstattet habe. E. antwortete: Weil ich

mußte, daß ich da doch nicht Recht bekommen würde. Das Recht, das er vor Gericht bekommen sollte, wurde vom Amtsanwalt dahin formuliert, daß nach Stiellos Bekundungen G. des Widerstandes usw. fuldig sei, aber wegen Trunkenheit mildere Behandlung verdiene. Er beantragte: zweimal je 10 Mark Geldstrafe( eventuell je stoei Tage Gaft) nus zwei Wochen Ge­fängnis.

-

Soziales.

Wie gegen Krankenkassen agitiert wird. Bekanntlich waren doch die Vertreter der Regierung ganz baff. daß auf der Reichskonferenz über die Reform der Arbeiterversiche rung die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einmütig sich gegen jede Verschlechterung des Selbstverwaltungsrechts aus Sprachen. Der Borsitzende der Konferenz, Herr Ministerialdirektor Caspar , erklärte zum Schluffe:

Wider alles Erwarten hat der Verlauf der Beratungen er geben, daß Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die Vorschläge der Re­gierung auf Salbierung der Krankenkassenbeiträge, paritätische Besehung der Vorstände und unparteiischen Vorsitzenden ab­lehnen."

Doch diese seltene Ginmütigkeit will unfere gute Bresse" in Deutschland nicht gelten laffen. So berichtet a. B. die Berliner Universal- Korrespondena", beren Geschreibsel jetzt die Runde durch alle Streisblätter gemacht hat:

Wiederholt kam es zu erregten Auseinandersehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der Vorsigende. Herr Ministerialdirektor Caspat , hatte Mühe, die erregten Gemüter zu beschwichtigen."

Gutgläubig lesen dies natürlich die Spießer und find wieder mehr überzeugt" davon, daß das Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen beseitigt werden muß. Bülow hatte ja auch vom Terrorismus" der Arbeiter gesprochen und wird dies Bitat" der Berliner Universal- Korrespondenz sicher zu einer neuen Rede benußen.

Kampf um die Invalidenrente.

Der Berteidiger, Rechtsanwalt Theodor Liebknecht , führte aus: Die Verhandlung hat deutlich ergeben, daß hier ein Fall von Neberschreitung der Amtsgewalt Borsigender, unterbrechend: Es handelt sich nicht darum, ob der Schuhmann seine Amtsgemalt überschritten, sondern nur darum, ob der Angeflagte Widerstand geleistet hat. Bertelbiger, unbeirrt fortfahrend: ein Fall Der Schriftseher G. erkrankte am 28. Dezember 1906 an einem von Ueberschreitung der Amtsgewalt borliegt. Berzeihung, ich Nervenleiden, das besonders den rechten Arm ergriffen hatte. Der muß dabei bleiben, daß das für die Beurteilung der Sachlage... von ihm bei der Landesversicherungsanstalt Berlin erhobene An­Vorsigender: Bezüglich dieser Ausführungen schneide ich Ihnen fpruch auf Gewährung der Invalidenrente wurde abgewiefen, weil das Wort ab. Angeklagt ist nicht der Schuhmann, sondern Elfter. E. noch imftande sei,% dessen zu verdienen, was Arbeiter mit der manu. Hierauf beantragte der Berteidiger einen Gerichtsbeschluß. gleichen Ausbildung zu berbienen pflegen. Er gab zu Brotokoll, prinzipiell bestreite er das Recht des Gerichts, Der behandelnde Arzt Dr, J., sowie der von der unteren Ber. den Verteidiger in seinem Plaidoyer zu beschränken. In dem bor- maltungsbehörde gehörte Sanitätsrat Dr. 3. erklärten G. infolge liegenden Fall fomme es ihm darauf an, durch die beanstandeten feines Nervenleibens für vorübergehend erwerbsunfähig im Sinne Ausführungen die Glaubwürdigkeit der Beamten au erschüttern. des Invalidenversicherungsgefeßes. Jetzt lenkte der Borsigende ein: Ja, venn nur das der Zweck ist, Die untere Berwaltungsbehörde mit den Beisigern erachtete habe ich keine Macht, die Ausführungen zu beschränken; ich siehe demgemäß C. für invalide. Die Landesversicherungsanstalt Berlin meinen Einspruch zurück. Liebknecht führte dann aus, Stiello habe holte jedoch noch ein weiteres Gutachten von ihrem Bertrauens­Tein Recht gehabt, die Waffe zu gebrauchen, da Bastiewica ihm ja arst ein, der den C. gleichfalls für nerbenleibend erklärte, aber beistand. Bon Widerstand tonne feine Rede sein, da G. fest- noch nicht für invalide. gehalten wurde. Beide Beamten feien an dem Ausgang des C. legte durch das Arbeiterfefretariat Berlin gegen den ab­Brozesses interessiert, ihre Aussagen feien schon durch andere lehnenden Bescheid der Landesversicherungsanstalt Berufung beim Zeugen widerlegt.&. fei in allen Bunkten freiaufpredjen, eventuell Schiedsgericht für Arbeiterversicherung ein. In dem Termin zur fcien noch weitere Zeugen zu laden. Das Urteil lautete: Freisprechung von der Anklage, die der den Zustand des C. begutachtete und die Erwerbsbeschränkung Straßenordnung übertreten zu haben, Berurteilung wegen groben auf 20 Bros. fchätte. Dr. W. war der Ansicht, daß das Leiden des Anfugs zu 10 Mark( oder zwei Tagen) und wegen Widerstands C. rheumatischer Natur sei. Auf Grund dieses Gutachtens wurde zu zwei Wochen Gefängnis. Die Aussagen der Beamten seien 6. mit seinem Anspruch vom Schiedsgericht abgewiesen, burchaus glaubwürdig. Es sei des Schuhmanns gutes Recht, den Gegen diese Entscheidung wurde Revision beim Reichsversiche Säbel zu gebrauchen, er trage ihn nicht zum Spaß. E. habe die rungsamt eingelegt, mit dem Erfolge, daß die Entscheidung wegen Stöße bor die Brust ausgeführt und auch am Boden liegend habe Verstoß gegen§ 17 der faiserlichen Verordnung aufgehoben und an er wohl noch Abwehrbewegungen gemacht, so daß Stiello auch hier das Schiedsgericht zurückverwiesen wurde. Das Reichsversiche noch zuschlug. Die Trunkenheit falle nicht strafmildernd, sondern rungsamt sagt in feiner Entscheidung: straffchärfend ins Gewicht. Dagegen feien ein Milderungsgrund" Der Sachverhalt ist nicht genügend aufgeklärt."" Nach dem bic, sehr erhebliche Prügel", die E. bekommen habe. Antrage vom 6. 7. 07 Teidet der Kläger an Nervenschwäche. Auch Die Berufungsinstanz wird hoffentlich das empörende Urteil die äratlichen Gutachten des Dr. J. und des Sanitätsrats Dr. J. beseitigen; die vom Borfißenden beiseite geschobenen Fragen, ob und des Dr. Fr. nehmen das Bestehen eines Nervenleibens im der Beamte in rechtmäßiger Ausübung sich befunden hat, ist rechten Arm an.... Wenn demgegenüber das Schiedsgericht dem selbstverständlich auch für die abgeurteilte Frage von Erheblichkeit. Gutachten des Sanitätsrats Dr. B. gefolgt tit, wonach die Schmerzen im rechten Arm rheumatische sind, und demnach fest­stellt, daß bei dem Kläger Erwerbsunfähigkeit im Sinne der§§ 15, 16 des Invalidenversicherungsgefehes noch nicht vorliegt, so ist diese Feststellung ohne die notwendig erscheinende Aufklärung des Wider. fpruchs zwischen den ärztlichen Gutachten erfolgt."

Zur Rechtlosigkeit des Gefindes. Gelbst dent Kammergericht geht die Rechtlosigkeit des Gefindes, die sich in Gerichtsentscheiden widerspiegelt, au weit. Dieser Tage hob es eine Entscheidung des Kösliner Landgerichts auf, die von bollständiger Unkenntnis des Gefeßes feitens der gedachten Richter

.

Im erneuten Verfahren vor dem Schiedsgericht wurde noch mals Herr Sanitätsrat Dr. W. aufgefordert, ein Gutachien zu er statten. Serr Sanitätsrat Dr. B. sagt nunmehr zur Begründung feines Standbunttes u. a.:

4.Duartal 4.Quartal 4.Quartal 1906 1907 Mark per Tonne

Gegen

1908

1906

Spiegeleifen Buddelroheisen

93-93

90-92 78-80

14

78

78

10

Stahleifen

80

80

70

10

Luxemburgisches Gießerei eifen

68

68

54

14

Deutsches Gießereicijen

Mr. I Deutsches Gießereieisen Nr. III

81

85

72

-13

78

78

69

Samatil

85

88

75

13

Robblöcke

87,50

97.50

82,50

-

15

Borblöcke

92.50

109,50

82,50

15

Snippel.

100

110

90

15

102,50

112,50

97,50

15

Stabeifen.

zirla 150

125

100

50

Schweißeisen.

165-170

160

127.50

42,50

Flußeisenbleche. airka 150

130

110

40

Steffelbleche..

165

140

115

50

A

160-165 145

135

122

43

140

127,50

17,50

Blatinen

Feinbleche. Walzdraht.

Die Preise für Fertigware haben also einen viel stärkeren Abschlag erfahren als die Rohstoffe. Dabei find für Gifenarten, die nicht durch Verbände festgelegt sind und für die daher ein ein Heitlicher Preis nicht angegeben werden kann, die höchsten No­tierungen angenommen worden. Daß unter solchen Umständen der Eisenerport, insbesondere nach Desterreich, sich enorm g steigert hat, versteht sich von selbst.

markt; auch hier ist eine Abschwächung eingetreten, die sich in Nicht minder bezeichnend liegen die Dinge auf dem Kohlen. Feierschichten für die Arbeiter umfebt. Mit großem Eifer wird auch an neuen Schachtanlagen gearbeitet, und bis zum Jahre 1912, wenn neue Synditatsverhandlungen aufgenommen und die Hütten­gechenfrage ihrer Lösung zugeführt werden soll, wird eine recht stattliche Anzahl neuer Gruben tätig sein. Wie im Gifon, geht auch im Kohlenbergbau der Weg nach der Konzentration, nach deur Riefentrust!

Der türkische Jmport.

Einer der wichtigsten türkischen Imporlpläße ist Durazzo , wohin jährlich girla 2600 Orutals( 6105 Bud) Baumwollwaren im Gesamtwerte von 1100 000 Frant gebracht werden. Lieferanten von Baumwollwaren find hauptsächlich England, Frankreich , Amerika , Italien und Oesterreich- Ungarn. Wollen und Halbwoll­waren werden nach Durazzo fast ausschließlich aus Deutschland eingeführt, welches im Jahre 1907 über 5000 Meter, im Preise von 3 bis 8 Grant pro Meter, dorthin abfebte. Wollene und halb­wollene Tücher zweiter Sorte wurden von England, Italien und zum Teil auch von Deutschland geliefert,

Eisen und Stahl werden fast ausschließlich aus Oesterreich­Ungarn geliefert. Der Eisenkonsum von Durazzo ist aber recht gering. So wurde a. B. im Jahre 1907 nur für airta 45 000& c. Gisen dorthin eingeführt.

Der türkische Betroleumimport nach Durazzo im Jahre 1907 ftellte sich auf airka 95.000 Frant. Lieferanten waren vorzugs eise Desterreich- Ungarn und Stalien. Nad) Janina wurden im Jahre 1907 eingeführt: aus Oesterreich- Ungarn, England, Italien und aus der Schweiz : Wollwaren und Tücher für 419 000 Frank, aus Defterreich- Ungarn , Deutschland , England, Italien , Belgien und Bulgarien ; Metalle und Metallwaren für 490 000 Frant aus England, Belgien , Oesterreich- Ungarn , Deutschland , Italien und talien. Bis zum Jahre 1904 wurden zwei Drittel des ganzen Petroleumbedarfs der Türkei von Rußland geliefert. lutionäre Bewegung in Baku hat die Konkurrenz Rußlands voll­ständig vom türkischen Petroleummarkt verdrängt.

Die reboa

Nach Saloniti tourben eingeführt Manufakturwaren für 1000 000 Frant aus England( 75 Broz.), Italien ( 15 Broz.) und Desterreich- Ungarn ( 10 Prog.); 8is für 2 000 000 Frant aus England( 70 Bros.), Deutschland , Italien , Spanien und Desterreich­Ungarn; Wollwaren für 3 000 000 Frank und Eisen und Eisen­waren für 1600 000 rant.

lestüb importierte Manufakturwaren für 13 000 000 rant und zirka 100 Waggons Eisen. Aleppo hat in den leßten Jahren für 5 bis 6 Millionen Frank Manufatturwaren importiert, Smyrna für 4 bis 5 Millionen Frank und Trapezunt etwa ebensoviel.

Amtlicher Marttbericht der städtischen Markthallen Direktion über den Großbandel in den Bentral- Marktballen. Wartilage:@leild: Bufuhr stark, Geschäft flaut, Breise für Stalb- und Schweinefleisch nachgebend, jonit unverändert. Bild: Zufuhr reichlich, Geschäft schleppend, Breife gedrüdt. Geflügel: Bujubr genügend, Gänle über Bedarf am Markt, Geschäft still, Breise schlecht ifche: Zufuhr mäßig, Gefchäft etwas belebt, Breise wenig verändert, Butter und Käse: Geschäft ruhig, Breise unverändert. Gemüse, Ob und Sabirate: Butube genügend, Gelchäft ruhig, Breife wenig verändert.