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Gerichts- Beitung.

Die Eislebener Affäre vor Gericht.

Das verkündete Urtheil haben wir bereits in Nr. 59 Turz gemeldet. Wir laffen heute den ausführlichen Bericht folgen:

Es ist test  

ficht auf fein bisheriges Verhalten ist er milder beurtheilt worden, auf eine Geldstrafe zu erkennen, lag aber eben. falls tein Anlaß vor und ist er zu 1 Monat Gefängniß ver­urtheilt worden.

Daß Krüger Mißhandlungen begangen, davon ist nichts beftraft ist und gegen den der Gerichtshof animos( erbittert) ge= erwiesen; er wird nur von den Angeklagten Bich, der schon vor­stimmt ist, beschuldigt, sich der Mißhandlung schuldig gemacht zu haben. Es ist also nichts erwiesen, weshalb seine Freisprechung erfolgen mußte.

Bei Zich ift erwiesen, daß er in Gemeinschaft mit Dett­mißhandelt hat. Gegen ihn erschien deshalb eine Gefängnißftrafe meyer, den Angeklagten Ritter in ganz unmenschlicher Weise von 3 Wochen angemessen.

Dettmeyer hat mit einer Pfingstmate den Fuhrmann und auch Ritter gemißhandelt. Es war ein grober Erzeß, daß er so gegen Personen vorging, die ihm nichts gethan hatten. Mit Rück­ficht hierauf ist auf eine Gesammtstrafe von 4 Monaten Ge­fängniß erfannt worden.

3 Wochen angemessen.

Achtung! Schneider und Schneiderinnen! Am Montag, ben 13. März, Abends 8 Uhr, finden vier große öffentliche Berfammlungen ftatt und war: fraße 75; Müller's Salon, Johannisftr. 20 und R. Saberecht's Festfäle, Große S. Martens, Friedrichstr. 236, Boly Salon, früher Feuerstein, Aite Jafob­Frankfurterfir. 30. Tagesordnung in allen Bersammlungen: Die Zustände in

der Schneiderei und die Berechtigung der aufgestellten Forderungen. Sheater- und Vergnügungs- Verein Fritillaria", bei Herrn Dreßs ter, Barnimftr. 16. Sigung 6 Uhr, nachher Fidelitas. Borträge und Tanz. Vergnügungs- Verein unige Jugend", Raupachir. 6, Stachel's Blanina- Groite. Sigung Uhr. Nach der Sigung Fibelitas.

Dermisdites:

Noble Spinbübinnen. Das Schöffengericht zu Rolberg

9

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Gisleben, 9. März. Bei Eröffnung der Sigung gegen 11 Uhr war der Zuhörerraum des Gerichtssaales dicht gefüllt, von den Angeflagten fehlen einige, u. a. auch Frante. Die Staatsanwaltschaft von Halle, wie auch Herr Rechtsanwalt Reil ( Bertheidiger der Bergleute) war anwesend. Das Urtheil, welches der Herr Amtsgerichtsrath Schlemm verkündete, lautete etia folgendermaßen: In ftundenlanger peinlicher und sorgfältiger Berathung hat der Gerichtshof nach beiden Seiten hin gewissen­haft geprüft und das Für und Wider erwogen. Feft gestellt ift, daß die Urheber dieses bebauerlichen Günther ist durch Erdmenger der Körperverlegung für verurtheilte die jest in, Berlin   weilende Frau Hauptmann Grzesses die Berglente gewesen sind. Der über- überführt erachtet worden. Auf eine Geldstrafe zu ertennen, hat. Gleißenberg   und deren Tochter Olga wegen wieder­wiegende Theil der Schuld trifft die angeklagten Bergleute ihn eine Gefängnißstrafe von 3 Wochen für angemeffen. aber der Gerichtshof für unzulässig erachtet. Es erschien gegen holter Diebstähle zu je 5 Wochen Gefängniß. Beide Damen  " Liebau und Wunderlich und den Polizeisergeanten Köhler; hatten, wie die N. Stett. 3tg." berichtet, während der Bade­ein gewiffer Theil Schuld auch den Angeklagten Frante. Der Ge­faison 1891 und 1892 auf dem Strandschloßperron wiederholt bie richtshof hat nicht angenommen, daß seitens der Bergleute Land­auf den Tischen liegenden Garderobegegenstände, wie Schirme, friedensbruch vorliegt, da der§ 125 des St.-G.-B. gewiffe Kri­Tücher, auch Porzellangeschirr des Wirthes u. f. w. gestohlen, terien fordert, die bei dem Erzeß nicht erfüllt sind. und waren endlich nach längerer Beobachtung durch einen Geheim­polizisten abgefaßt worden. Die Erwartung der zahlreichen Zu gestellt, daß sich die Bergleute vorgenommen hatten, die Ver­fammlung zu besuchen, aber nicht erwiesen, daß fie beabsichtigten, Wehr gesezt hat, und hoffmann, dem nicht mit Bestimmtheit flagebant zu fehen, ging nicht in Erfüllung, weil sie auf ihren Bei Beinroth, der sich nur gegen einen Unbekannten zur börer bei der Verhandlung, die beiden Damen" auf der An­dort Gewaltthätigkeiten zu verüben. Es mag auf grund ihrer staatserhaltenden Gesinnung wohl geplant gewesen sein, in der nachgewiesen werden konnte, ob er den Bischhof getreten, mußte durch den Vertheidiger Rechtsanwalt Friedmann aus Berlin   ge ftellten Antrag vom persönlichen Erscheinen entbunden waren, ba Versammlung ein Hoch auszubringen oder dergleichen, damit ist Freisprechung erfolgen. aber nicht erwiesen, daß sie gemeinfain vorgehen und Gewalt unter Bubilligung mildernder Umstände eine Gefängnisstrafe von balismus auf der See in Cuxhaven   inhaftirt waren, find am Gegen Frieß, der mit Neupert Kampta geschlagen, erschien die Strafe voraussichtlich sechs Wochen nicht überschreiten würde. Die drei Matrosen der Thekla", welche wegen Ranni. thätigkeiten verüben wollten. Die Neußerungen, die vor dem Exeß von Liebau, Wunderlich und Köhler in bezug auf das Be­fuchen der Versammlung gefallen sind, deuten wohl auf den§ 125 Röhler hat durch sein besonders exzessives Verhalten zur Freitag an Norwegen   ausgeliefert und mit dem Dampfer Kong­St.-G.-B. bin und streifen die Grenze des Landfriedensbruchs, sie Ausdehnung des Vorganges beitragen. In der Regel bemächtigt Alf" nach Chriftiania transportirt worden. In Boston   wurde am Freitag Abend durch eine Feuers fonnten aber nicht als das erfüllende Moment, sondern nur als Gin: fich bei solchen Vorkommnissen der Betheiligten immer ein Ge­zelbandlungen betrachtet werden. Der Präsident bespricht sodann die Sier ist man aber gerade an den Unrechten gekommen. Er hat Stadtviertels in Asche gelegt. Das Geschäftslokal der Singer­wenn bestehenden einzelnen Sandlungen der Angeklagten und meint:& rante hat drei Wial auf verschiedene Berfonen geschossen; es tann sich ähmaschinen Gesellschaft, ein großes Hotel und andere große hat drei Mal auf verschiedene Personen geschossen; es kann sich Geschäftshäuser sind gänzlich ausgebrannt. Drei Personen haben nur fragen, ob er sich in Nothwehr befand. Das Gericht bat nur fragen, ob er sich in Nothwehr befand. Das Gericht hat in den Flammen ihren Tod gefunden, dreißig haben Verwun angenommen, daß sich Franke in Nothwehr befunden, indem bungen davongetragen. Der Schaden wird auf 3 Mill. Dollars Aeußerungen fielen, wie:" Franfe, Du wirst zerhackt"," Frante, Du wirft gefchlachter" u. f. w. Auch durch die Drohungen( Er gefchäßt. heben der Gummischläuche u. f. m.) fonnte sich Franke bedrängt fühlen. Nach Reichsgerichts- Entscheidung braucht bei dem Moment Der Nothwehr nicht ein direfter Angriff oorzuliegen, fondern es genügt ein bevorstehender Angriff. Frante hat aber die Nothwehr über­schritten; er hätte müssen andere Maßregeln tressen. Richtiger wäre gewesen, er hätte über die Köpfe hinweggeschossen, oder erst mal wegen derartiger Gewaltthätigteiten vor ( Wolff's Telegraphen- Bureau.) einen Schuß abgefeuert und diesen als vlothwehr benutzt. Frante bestraft, und einmal begnadigt worden ist, fonnte fammer wurde heute der Vorfüßende des sozialdemokratischen Effen a. d. Ruhr, 11. März. Bon der hiesigen Straf ist auch nicht ein Mensch. dem mon Furcht imputiren tann von Bubilligung mildernder Umstände, in deren Folge auf Geld- Bergarbeiter- Verbandes zu Dortmund  , Schröder, und der Streik­er erklärte vor der Versammlung:" Sieg oder Tod!" und hat strafe hätte erkannt werden können, feine Rede fein. Er ist agitator Margraf zu Gelsenkirchen  , welche der Aufreizung zum merkwürdigerweise gielbewußt auf Rörpertheile und zwar auf die Führer der Bergleute, Liebau und Wunderlich, geschoffen. Bei wegen einer Handlung aber in drei Fällen des Bergebens gegen ungehorsam gegen die Gejeze durch Neden in den Bergarbeiter­Abmessung der Strafe ist bei Frant: die durch die Bergleute 340 Str.- G... zu verurtheilen. Als Einsatzstrafe für jeden Versammlungen und durch Verbreitung von Flugblättern während herbeigeführte Gereiztheit, gegen welche er mit Haß erfüut sein all find 4 Monate Gefängniß angenommen, welche Strafe zu der Ausstandszeit angeklagt waren, und zwar Schröder zu fonnte, als milderno in Betracht gefommen. Für den gefahr einer Gesammistrafe von 6 Monaten Gefängnis umgewandelt 4 Monaten, Margraf zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. Dem Antrag auf Buße der Nebenfläger Bischof, Ritter wurde heute Nachmittag 2 Uhr im Gebäude des Ministeriums . f.. ift gegen Köhler, Wunderlich, Glaz, Dettmeyer u. f. w. des Auswärtigen eröffnet. Staatsminister von Mensch hielt die Staatsanwalt Göze mit Hinsicht auf die Bergleute gestellten Un hervorhob. Darauf wurde zum Vorsitzenden der preußische Ge­ftattgegeben worden. Bezüglich der vom Herrn ersten Gröffnungsrede, in welcher er die Bedeutung der Konferenz träge ist der Gerichtshof über die beantragten Strafmaße befandte Graf von Dönhoff gewählt, welcher die Verhandlungen bedeutend unter den Antrag heruntergegangen wurde. deutend hinausgegangen, währenddem bei den Sozialdemokraten emleitete. Die eigentlichen Sigungen beginnen am nächsten Dienstag. Zwei Auflagen wegen Urkundenfälschungen, welche be- droht nächste Woche in dem Kohlenbecken des Borinage aus­Mond, 10. März. Ein anscheinend umfangreicher Streit gangen waren, um die Orts Kranfenfassen zu übervortheilen, zubrechen. gelangten gestern vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I   aufgefordert, sich auf einen allgemeinen Streit vorzubereiten. Es Durch Flugblätter werden die Grubenarbeiter zur Verhandlung. Im ersten Falle war der Silberarbeiter Mag finden zahlreiche Zusamment nfte der Bergarbeiter statt. Baumann der Angeschuldigte. Er hatte an Rheumatismus  gelitten und während dieser Zeit die übliche Unterstügung ers ( Depeschen des Bureau Herold.) halten. Nach femer Genesung bewilligte der Arzt ihm noch fünf Saarlouis  , 11. März. Eine Eingabe der Bildstocker fogenannte Schontage. Dem Angeklagten war dies nicht genug, Einwohner an den Deutschen Reichstag petitionirt um Wieder­er änderte die Zahl 5 in eine 6 um und schädigte dadurch die anlegung von 2439 Abgelegten und verlangt die Einfeßung einer Krantentaffe um 2 M. Der Gerichtshof verurtheilte den An- Untersuchungsfommission, bestehend aus dem Oberbergrath Belsen, geflagten zu vierzehn Tagen Gefängniß. dem Landrath von Saarbrücken   und den abgelegten Bergleuten Schulo und Thome.

erfannt.

lichen Schuß ist auf 6 Monate, für die anderen beiden auf je 3 Monate erkannt worden, welche Strafen zu einer Gesammt Strafe von 9 Monaten Gefängnis umgewandelt worden sind. Bei ihm ift 1 Monat für die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erflärt worden. Außerdem ist auf Eingebung des Revolvers Wolf giebt zu, den Thiele, nicht aber Döttmeyer geschlagen zu haben; lezteres ist ihm auch nicht nachgewiesen worden. Er befand sich wohl in einer Bedrängniß, da um ihn herum­geschlagen wurde und er selbst Schläge bekommen hatte, aber in Nothwehr beland er sich nicht. Gegen ihn ist auf 14 Tage Ge­fängniß erkannt worden.

Ritter mußte freigesprochen werden, da nicht nachgewiesen ist, daß er sich des Widerstandes schuldig gemacht. Ob Polizeis fergeant Röbler fich in der rechtmäßigen Ausübung seines Antes beland, fei oahingestellt. Aber wenn auch dies( rechtmäßige Aus übung des Amtes) bei Köhler der Fall war, so ist zu erwägen, daß Richter ein Recht hatte, bei Kallmeyer zu bleiben, da er als Rellner noch feine Ruffe gemacht hatte. Ritter's Festflammern an der Säule gegenüber dem Auftreten Köhler's ist nur ein Moment der Angst gewesen, und dieses erfchten auch berechtigt, da die von Röhler herausgezogenen Personen, wie auch Ritter, nachher draußen furchtbar verhauen wurden.

Liebau hat gemeinschaftlich mit Wunderlich Krüger und Zopf mishandelt und zwar mit einem Stod und mit einem Gummischlauch; ihm fallen 2 strasbare Handlungen zur Last. Bei Abmessung der Strafe tommt bei ihm als straffchärfend in Betracht, daß er der Führer bei diefem bedauerlichen Vorfalle gewesen ist. Er hat vorher in einem Lotale gesagt:" Wir lassen Sen Redner 5 Minuten sprechen u. f. w.", das spricht dafür, daß er von vornherein beabsichtigte, Gewaltthätigteiten zu verüben. Er ist mit Gewalt gegen Bersonen, so auch gegen Zopf, vor gegangen, die ihm gar nichts gethan hatten. Als Urheber des Exzeiles find für jede Strafthat gegen ihn 6 Monate, vereinigt in eine Gefamintstrafe von 9 Monaten Gefängniß, erfannt worden, wovon 1 Monat durch die erlittene Untersuchungshaft für vers

büßt erklärt worden ist.

erst die Veranlaffung gegeben zu groben A sfchreitungen, indem nach seiner Aufforderung Ritter, Fuhrmann und Bischof gemiß­handelt worden sind. Hätte Köbler als Beamter seine Schuldig feit gethan, so hätte sich der Grzeß auf der Straße gar nicht so ausdehnen fönnnen. Sein Vergeben gegen§ 340 bes Strafgefeß die Mißhandlungen als Beamter geduldet, sondern er hat den buches war frevelhaft und frivol. Er hat nicht allein Bergleuten extra geheißen, Fuhrmann, Ritter und Bischof zu miß­handeln. Daß er Frante und Ritter selbst gemißhandelt, ist als nicht erwiesen erachtet worden. Mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichteit Köhler's, der schon zwei­

worden ist.

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Strafthat schuldig gemacht. Nachdem der Arzt ihn nach über­Der Schriftfezer Hugo Diege batte sich einer ähnlichen standener Krankheit wieder für arbeitsfähig erklärt, fälschte der Angeklagte einen Krantenschein, um weitere Unteritüßung zu er halten. Der Gerichtshof fab als erschwerend an, daß der Ana geklagte zu damaliger Zeit überhaupt nicht arbeitete, fondern sich an dem Streit betheiligte, und dadurch durch eigenes Verschulden in Noth gerathen war. Die Strafe wurde auf einen Monat Gefängniß bemessen.

Versammlungen.

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Depeschen.

Dresden  , 11. Márz  . Die internationale Sanitätskonferenz

Briefkaffen der Redaktion. 3. 8. in M. Das geflügelte Wort des Königs von Hannover   lautet: 8-, Profefforen und Sänger fann man immer für Geld haben.

E. M.   in H. B. Dank für Zusendung. Diese Flugblätter find Reptilarbeit, und werden auf Kosten der Steuerzahler zu Hunderttausenden in Leutschland verbreitet, um Stimmung für die Militärvorlage zu machen.

.., Neu- Weißenfee. Auf Gratisanzeigen fönnen wir uns nicht einlassen. Senden Sie die Erzählung zur Prüfung ein. Wir bitten Sie um Ihren Besuch in der Zeit Don 12-1/ 2 Uhr Mittags. feine Widerlegung Wiesen a. Luhe. Der Artikel des Kreisblatts verbient D. 3. 100. 1. Staatsbeamte erhalten im Allgemeinen

Nielson. Streit Kontrollkommiffion. Zu dem in der vorgeftrigen Sitzung dem Vorwäris" gemachten Vorwurf, daß er die Bahl ber bei den Gewerbegerichts- Wahlen abgegebenen Stimmen nicht Wunderlich, der dem Lieban ziemlich gleichgestellt wer den tann, ist nur eines Falles Körperverlegung, und zwar mit gebracht habe, bemerken wir noch, daß das uns zur Verfügung einem Guminifchlauche, für überführt erachtet worden. In an- gesteute Material unvollständig war und daher in der Erwartung betracht der großen Rohheit, mit der er zu Werte gegangen, find auf Ergänzung zurückgestellt wurde. Leider ist bis jetzt weder Poftnumerando ihre Zahlung. 2. Das Wahlrecht geht durch An­gegen ihn 6 Monate Gefängniß erkannt worden, von welcher war uns das Material sonstwie vollständig überliefert worden. von Ihren Beamten) nicht verloren. eine amtliche Bublifation der abgegebenen Stimmen erfolgt, noch nahme von Unterstützungen eines Privatvereins( solches ist der Sirafe ebenfalls für die erlittene Untersuchungshaft 1 Monat für Es ergiebt sich daher, daß der gegen den Vorwärts" diesbezüg

verbüßt erklärt worden ist.

Glas wird dreier Handlungen beschuldigt. Nach der Lokali. tät und nach der Form des eingefeßten Fensters, wovon sich der Gerichtshof selbst überzeugt hat, in er zweifellos derjenige ge­wesen, der das Fenster von draußen zerschlagen hat. Ferner hat er, nachdem er von Neupert dazu angeftiftet war, Transparente heruntergehauen, auch ist nachgewiesen, daß er in Gemeinschaft mit Döttmeyer den Zigarrenarbeiter Fuhrmann mit einem Stul bein geschlagen hat. In anbetracht der Gemeingefährlichkeit des Ungeflagten ift gegen ihn auf eine Gesammtftrafe von 4 Monaten ertannt.

lich erhobene Vorwurf unzutreffend ift.

Verein zur Wahrung der Interessen der Schuhmacher. Montag, den 18. März, Versammlung in den Arminhallen, Kommandantenstr. 20. uhr, Monatssigung bei Keller, Bergftr. 69. Arbeiter- Gefang- Berein Nora". Montag, den 18. März, Abends

Berliner Naturheilverein Zukunft", Dräfel's Restaurant, Neue Friedrichstr. 85. Montag, den 13. Wars. Abends 9 Uhr, Behrturfus über nipendungsformen in der Naturheilkunde, abgehalten von Herrn Dr. Kants gefeufchaft Heut Sonntag: 8ahltag, Aderir. 123, bet Stümte. Sterbekalle von Arbeitern der Berliner   Maschinenbau- Aktien­Der Diskutirklub Jarostav Dobrowski in Mirdorf. Sonntag, den 12. März, Nachmittags 6 Uhr, im Saale des Gerrn Nifegt, Berg ir. 129 Große öffentliche Verfammlung für Männer und Frauen. Sonn Breithaupt hat auf der Gallerie eine Sachbeschädigung tag den 13. März, Abends Uhr, bei Otto Klein, Schönleinftr. 6. Bortrag ausgeführt, indem er eine aufgestellte Büfte herunterstieß. Seine des Genossen Theodor Glode über Dte revolutionare Bewegung Entschuldigung, mit dem Hinaufflettern auf die Gallerie feine von 1848". Turnfünfte gezeigt au haben, trifft nicht zu. Seme ganze That paßte in den Rahmen des bedauerlichen Exzesses hinein. Ihn mit einer Geldstraje wegkommen zu lassen, dazu lag fein Anlaß Dor. Gegen ihn ist wegen Sachbeschädigung auf 1 Woche Ge­fängniß erfannt worden.

Neupert hat Ramla   und Topf gefchlagen und den An­geklagten Glatz zur Sachbeschädigung angefiet. Mit Rück­

Holzmarktstraße 12 u. 14

Vergnügungs- Verein Stalta". Reftaurant Roland, Elfafferte. 20. Anfang 6% Uhr. Fidelitas, Tans. Bortrag 6 Uhr. Privat Cheater- Gesellschaft Breciofa". Nachmittags upe, an­breasstraße 8, Sur Kornblume". Billetausgabe gum Oftervergnügen. Privat- Theater- Gesellschaft und Artiften- lub Humor". Stzung Sonntag, den 12. Wiärz, Abends 6 Uhr, bei Schönwalder, Dranten:

ftraße 163, part. Gefchaftliches. Gesellschaftstunde.

martyrafenftrabe 88, Berfammlung. Wegen Wichtigkeit der Tagesordnung Freier Diskutirverein. Heute Nachmittag, Buntt 8 Uhr, bet Leopold, abtretches Grichetnen erforderlich.

Briefkaffen der Expedition.

Für die Bergacbeiter gingen ferner ein:

Am runden Tisch bei Dieckmann 4,20. Manöver- Adolf 5,50. Zwei v. Frege'sche grüne Jungens aus Moabit   2,-. Aus der Druckerei der Gazeta Robotnicza( Sillier, Janiszewski u. Co.) 4,-. Von den Parteigenossen in Adlershof   1. Rate 10,-. Von einem Kränzchen in der Gartenstr. 162 durch Schwittau 12,-. Nowawes 5,-. Von den Bildhauern Würzburgs 10,-. Geburtstag bei Lücke 4,50.

Durch die Streit Rontrolltommiffion: Görs und Kalimann 16.-. Line 540 8,60. Liste 545 Höhne Lifte 529 4,50. ifte 538 9,35. Liste 534 4,20. Liste 537 und Seel 7,50. Lifte 547 6,50. Liste 47 durch Wernau   6,15. Liste 48 durch Wernau   3,20. Liste 79 2,45. Lifte 502 durch Pistoor 5,15. Bereits quittirt 12 758,55.; in

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