Stadtb. Gaffel( A. 2.): Reiner bon uns will, daß durch Aus. führung des Gedankens des Antrags es für die übrigen Kranken an Raum gebrechen soll. In bezug auf irre Krante ist der Antrag nicht so dringlich. Aber deshalb können wir sehr wohl den anderen Kategorien zu Hilfe kommen, die ja übrigens eine Wohltat bon der Stadt nicht verlangen, sondern die Selbstkosten zu erlegen bereit sind. Die Regelung der Honorarfrage wird noch genau Prüfung erfordern. Stadtv. Dr. Weyl( Soz.): Die Leerung des Krankenhauses in der Gitschinerstraße soll allerdings erfolgen, aber deshalb, weil es für Krante überhaupt ganz ungeeignet ist. Schon gegenwärtig beträgt der Durchschnittssat der städtischen Aufwendungen 5 M., nach Durchführung der verlangten Verbesserungen steigt der Satz auf mindestens 7 M. Den fönnen große Massen von Angehörigen des Mittelstandes nicht aufbringen.( Widerspruch.) Herr Cassel übersicht auch, daß unsere Bevölkerung jährlich um 50 000 Seelen wächst. Die von mir gegebenen Zahlen betreffen tatsächlich Schwerkrante.
Stadtv. Dr. Nathan tritt den Ausführungen des Stadtberordneten Cassel entgegen. Der Antrag wird einem Ausschuß von 15 Mitgliedern über wiesen. Die Schulbaraden in der Bremer Straße, die soLange für das Friedrichswerdersche Gymnasium benutzt wurden, sollen der Pflichtfortbildungsschule des Bezirks über wiesen werden, Stadtv. Borgmann( Soz.): Ich habe nicht die Absicht, gegen die Vorlage zu sprechen, da wir für die dortige Fortbildungsschule. absolut Räume gebrauchen. Wir geben aber unsere Zustimmung zu der Vorlage nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß auch diese Echulbaraden nur ein Notbehelf sind, daß wir fie nur der Not gehorchend und nicht etwa als dauernde Einrichtung in Benubung nehmen wollen."
geben.
Die Vorlage wird darauf angenommen. Für die durch das Grubenunglück auf Reche Nabbob betroffenen Bergmannsfamilien will der Magistrat 10 000 m. bewilligen, um die erste dringendste Not lindern zu helfen. Vorsteher Michelet : Das entfeßliche Unglück auf der Grube Rabbob hat nach der Zeit stattgefunden, wo wir zum letzten Male hier taglen. Wir haben deshalb heute erst Gelegenheit nehmen fönnen, unserer Teilnahme an dem Schicksal der Opfer der Statas strophe und an dem Schicksal der Hinterbliebenen Ausdruck zu innigfte Teilnahme aussprechen, so sollten wir es doch nicht dabei belenden lassen. Bei der Größe des Unglüds follten wir auch unferer Meinung dahin Ausdruck geben, daß bei dieser Gelegenheit auch auf ernsteste Untersuchung der Veranlassung des Unglüds ge brungen wird und, wenn möglich, gefeßliche Maßnahmen getroffen werden, um der Wiederkehr folchen Unglüds vorzubeugen oder doch dessen Folgen soweit als möglich zu mildern. Der Herr Staatsminister hat ja bereits in der Boltsvertretung ein dahingehendes Versprechen abgegeben. Wir können wohl vertrauen, daß er es auch einlösen wird,( Beifall.)
Gerichts- Zeitung.
Betrügerei und Schiebung.
troffen. Die Untersuchung hat 1% Jahre gedauert. Sperling ift übrigens auch guter Katholik und Gesellenvereinler.
2. Vor der Beuthener Straffammer stand der 56 Jahre alte
Wegen Betruges und strafbarem Eigennus stand gestern der Rechnungsrat Hentschel, der als Vertreter des Zentralbureaus der Kaufmann Ernst Wessel vor der zehnten Straftammer des Band- Stattowißer Gifenbahndirektion 6596 M. unterschlagen hatte. Das gerichts I. Der schon wegen Betruges und Hehlerei erheblich vor- Urteil lautete auf acht Monate Gefängnis unter Anrechnung von bestrafte Angeklagte kaufte, nachdem er kurz vorher aus dem Ge- fieben Monaten Untersuchungshaft. fängnis entlassen war, von einem Arbeiter Göthet das von diesem 3. Der Schuhmachermeister Hofmeister in Gramschüß wurde in der Hermsdorfer Straße 9 betriebene Kolonialwarengeschäft für von der Glogauer Straffammer zu drei Jahren Zuchthaus und den Preis von 225 M., worauf er nur 100 M. anzahlte, den Rest fünf Jahren Ehrverlust verurteilt, weil er sich an seiner neun aber, der später nicht einzutreiben war, schuldig blieb. Er ließ jährigen Tochter mehrere Male unfittlich vergangen hat. Der sich dann Postkarten drucken, die auf der Vorderseite den Aufdruck wüstling ist bereits mit fünf Jahren Zuchthaus vorbestraft. trugen:" E. Wessel, Berlin N., Hermsdorfer Straße 9, Kolonialwaren, Butter- und Fleischwaren, Spirituofen- und Weinhandlung, Fabrikation von Gier- Kognak". Auf einer solchen Starte forderte Haftpflicht der Eisenbahn für einen Unfall beim Verlassen eines haltenden Zuges. er einen Butterhändler G. in Ostpreußen zur Lieferung von Butter auf und stellte ihm in Aussicht, daß er bei Zufriedenstellung Der Kaufmann 2. von Köln war auf dem Westbahnhofe zu größerer Abnehmer sein würde". Ge kam dann auch eine Geschäfts- Köln beim Absteigen von der Plattform eines der älteren Bauart berbindung zustande. Der Angeklagte bezeichnete auf seiner Starte angehörigen Wagens dritter Klasse auf dem Bahnsteig zu Fall ge das Geschäft Hermsdorfer Straße 9 als Hauptgeschäft", sich selbst fommen und hatte sich dabei eine Verlegung am Knie und einen aber als Vertreter auswärtiger Häuser" und rief dadurch den Schlüsselbeinbruch zugezogen. Er hatte infolgedessen mit Erfolg Anschein hervor, daß der Lieferant es mit einem größeren, leistungs- Schadensersatzansprüche bestehend in einer jährlichen Rente von fähigen und kreditwürdigen Hause zu tun habe. Es wurden zu- 1000 Mart gegen den Eisenbahnfiskus geltend gemacht. nächst täglich zwei Stolli und dann wöchentlich ein Zentner Butter Das Landgericht Köln hatte erst die Klage abgewiesen, dent geliefert und wöchentliche Zahlung verabredet. Als die erste gegenüber aber das Oberlandesgericht Köln den Anspruch des Zahlung nicht innegehalten wurde, beauftragte Herr G. feinen in Slägers dem Grunde noch für gerechtfertigt erklärt. Berlin wohnenden Bruder, sich nach der Bonität des Geschäfts Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts hatte der beklagte Hermsdorfer Straße 9 zu erfundigen. Diesem widerfuhr das Eisenbahnfiskus Revision beim Reichsgericht eingelegt. fomische Mißgeschic, daß er sich nach einem ganz anderen Geschäft fiebente Zivilfenat des höchsten Gerichts bestätigte daraufhin dad erkundigte und über dieses sehr gute Auskunft erhielt, die er dem Urteil des Oberlandesgerichts. Es legen die Entscheidungsgründe Bruder in Ostpreußen mitteilte. Daraufhin erfolgten dann noch dar, daß das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum einen Betriebsweitere Buttersendungen, bis Herr G. von seinem Bruder die Nach- unfall gemäߧ 1 des Haftpflichtgefeßes angenommen habe. Was richt erhielt, daß er sich geirrt habe. G. zedierte dann seine Forde die Benutzung der Wagen alter Konstruktion betreffe, so könne rung in Höhe von 345 W. an den Bruder, dieser flagte sie auch mit daraus freilich dem Fiskus fein Vorwurf gemacht werden. Denn Erfolg gegen den Angeklagten ein, die Schuldtitel fonnten aber aus der Beweisaufnahme erhelle nichts weiter, als daß ein Zeuge nicht zur Vollstreckung gebracht werden, da der Angeklagte in- bon der Treppe eines Wagens, seines Grinnerns älterer Bauart, hischen dafür gesorgt hatte, daß sein Geschäft durch Kauf" in den einmal herabgerufcht sei, ohne sich zu verleben, und daß ein anderer Bests eines Bekannten übergegangen war. Staatsanwalt Beuge beim Verlassen des Wagens seine Jagdgeräte auf die BlattJonas hielt derartige Verstöße gegen kaufmännische Treu und form niedergelegt habe und rückwärts abgestiegen ſei. Angesichts Glauben für äußerst strafwürdig und beantragte mit Rücksicht auf der Tatsache, daß aber viele Tausende von Reifenden aussteigen, die Vorstrafen des Angeklagten ein Jahr und drei Monate Zucht ohne Schaden zu nehmen, reichten diese Ausführungen nicht aus, haus und 300 m. Geldstrafe. Das Gericht verurteilte den An- um eine Kennzeichnung der Wagen als verkehrsgefährlich zu rechtgeklagten zu neun Monaten Gefängnis unter Anrechnung von drei fertigen. Dahingegen sei ein Mitverschulden des Klägers zu dem Wochen Untersuchungshaft. Betriebsunfall mit Recht berneint worden. Was das Aussteigen des Klägers nach vorwärts betreffe, sp fönne ihm dieses nicht als Verschulden angerechnet werden weil das Absteigen nach vorwärts allgemein üblich sei. Es könnte höchsten Sache der persönlichen Anlage sein, ob sich ein Absteigen nach rüdwärts leichter ausführen lasse. Insbesondere könne bei dem Kläger ein Verschulden nicht angenommen werden, wenn er ohne Gepäck von der Plattform eines Eisenbahnwagens nach vorwärts abgestiegen sei.
Unanwendbare Bolizeiverordnung.
Hus der Frauenbewegung.
Für die Gleichberechtigung der Frauen.
Der
Die Jahresversammlung der badischen Anwaltstammer
Bersammlungen
Beranstaltungen.
Das Hausrecht der Versammlungsveranstalter. Ginen netten Hereinfall erlebten der Fabrikdirektor Kufet und vier kaufmännische und technische Angestellte der Aktien- Spinnerei Gelenau im Erzgebirge , die wegen gemeinschaftlichen Hausfriedens bruchs vom Schöffengericht Ehrenfriedersdorf zu je acht Tagen Gefängnis das ist die Mindeststrafe berurteilt wurden. Sie Stadtv. Singer( Soa.): Ich hatte nicht die Absicht, das entjes waren ohne Recht in eine für die Arbeiterschaft der Firma ein Stadtv. Singer( Soz.): Ich hatte nicht die Absicht, das entseb berufene Fabrikbesprechung gekommen und hatten der Aufforderung liche Unglück selbst hier aum Gegenstand einer Diskussion zu au machen. Nachdem aber der Vorsteher der allgemeinen Trauer Aus des Veranstalters, des Geschäftsführers des Tegtilarbeiterverbandes, brud gegeben und hinzugefügt hat, daß durch die Erklärungen Genossen Wolfram, das Lokal zu berlassen, nicht Folge geleistet, des preußischen Ministers die Bubersicht gegeben sei, es werbe euch dann nicht, nachdem sie auf den Hausfriedensbruch- Paragraphen alles geschehen, um derartige Vorkommnisse von nun an unmöglich aufmerksam gemacht worden waren. 2. stellte Strafantrag gegen lehnte einen Antrag des Borstandes ab, welcher eine Subvention zu machen, muß ich aussprechen, daß ich dieses Vertrauen die neugierigen Herren. Das Resultat war das oben mitgeteilte von 100 m. für den Vereinsverband badischer Anwaltsgehilfen nach den bisherigen Verhandlungen durchaus Urteil. aweds Unterstügung hilfsbedürftiger Mitglieder verlangte. Intereffant nicht haben tann. Ich bin im Gegenteil der Meinung, daß, Das Landgericht Chemnih als Berufungskammer verwarf die ist die Begründung diefer Kundgebung. Es wird dem Verein aum wenn nicht die Parlamente, Abgeordnetenhaus und Reichstag , mit aufnimmt.- Bielleicht erklären fich die Anwälte bereit, burch Ersondern auch gefeßlicher Vorbeugungsmaßregeln zum Ausbrud bedauerte es, daß es nach dem Gesetz nicht in der Lage war, auf höhung des in Aussicht gestellten Beitrages ihrem Wunsche größeren allem Nachdruck nicht nur das Vertrauen besserer Untersuchung, gegen das Urteil eingelegte Berufung. Bei der Urteilsverkündigung Vorwurf gemacht, daß er weibliche Gehilfen grundsätzlich nicht bringen, sich solche Unglücksfälle, die nicht nur als Glementar- Geldstrafe zu erkennen, da der Fall außerordentlich milde gelegen Nachdruck zu verleihen. ereignisse, sondern als solche anzusehen sind, die sehr gut vermieden habe. Wenn Arbeiter wegen noch milder liegender Fälle verwerden fonnten, sich wiederholen werden. Nach den vor urteilt wurden, hat man von solchem Bedauern noch nichts gehört. liegenden Erfahrungen kann ich nicht zugeben, daß von diesem Saale aus einem Minister ein Vertrauensvotum gegeben wird, der wie die Regierung infolge einer ungeheuren Menge von Unterlassungsfünden auf diesem Gebiet alles andere, nur kein Vertrauensvotum verdient! Meine Freunde haben die Vorlage mit tiefem Bebauern entgegengenommen, sie aber doch begrüßt. Vor allem hat es einen sympathischen Eindrud gmacht, daß der Berliner Magistrat der erste war unter den Städten, der durch einen solchen Beschluß die allgemeine tatkräftige Teilnahme zum Ausdruck brachte. Zu unserer Freude tonnten wir fonstatieren, daß der Magistrat auch schnell arbeiten fann( Sehr gut!); während das Unglück am 10. November passierte, hat der Magistrat bereits am 13. feinen Beschluß gefaßt. Wir stimmen gern für die Vorlage und hoffen, daß im Magistrat auch in anderen wichtigen Angelegenheiten stets im ähnlichen Tempo gearbeitet werden möge.( Beifall.) Oberbürgermeister Stirschner teilt mit, daß bereits zwei Dankschreiben aus Hamm eingegangen sind; er verliest die in warmen Worten gehaltene Zuschrift des Oberbürgermeisters von Hamm . Stadtv. Goldschmidt( N. 2.) spricht ebenfalls mit bedauernden Worten für die Opfer in Rabbob seine Zustimmung zu der Vorlage 1. In Neustadt , Oberschlesien , hatte sich der Stadtstener. aus und fügt hinzu, er müsse dem Stadtv. Singer darin bei. pflichten, daß von dem preußischen Minister zur Abwehr fekretär Sperling vor der Straftammer zu verantworten, weil er folcher Statastrophen nicht viel au erhoffen fei, weil sich der Urkundenfälschung, Untreue und Unterschlagung von 15 000. biefer viel zu sehr unter dem Ginfluß der Berg- Mart schuldig gemacht hatte. Er erhielt zwei Jahre Gefängnis. herrenkreise stehe, die doch in letter Linie dafür ver- Sperling war eine besonders eifrige Ordnungsstüße und spielte in antmortlich zu machen seien.
Die Spende wird einstimmig beschlossen. Schluß 0 Uhr.
Für den Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion dem Publitum gegenüber keinerlei Berantwortung.
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Leseabende.
30. November bet Wahrendorf, Schloßftr. 117.
Eine Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten Marienwerder bedroht die Hebeammen mit Strafe, welche die Borschriften des Gebeammenlehrbuches und der ihm beigegebenen Instruktion nicht beachten. Dagegen follte sich die Hebeamme Bahl in Konig vergangen haben, indem sie beim Fehlen wesentlicher Teile Steglit. Begen öffentlicher Versammlung nächster Reseabend am der Nachgeburt zu einer Entbindung den Arzt nicht hinzuzog. Das Kammergericht als Revisionsinstanz sprach jedoch in Uebereinstim mung mit älteren Urteilen die Angeklagte dieser Tage frei. Die Bolizeiverordnung sei nicht anwendbar, weil sie lediglich auf das Sebeammenlehrbuch und die Instruktion verweist. Solcher Hinweis auf ein Buch, das im Buchhandel erschienen sei, genügt nicht. Sollte das Lehrbuch und die Instruktion zu einem Teil der Polizei berordnung werden, dann hätte es in gleicher Weise publiziert werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, so wäre die fragliche Polizeivorschrift ungültig.
Ordnungsstüken.
allen patriotischen und Klimbimbereinen eine große Rolle, Be sonders die Schüßengilde wird ihn noch lange im Gebächtnis behalten; denn diese ist von seinen Betrügereien am stärksten be
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