B. 279 . 25. Jahrgang. 2. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 28. November 1908.
r.
Radbod.
Zerstörungen.
Castrop seien neue Anschuldigungen erhoben, die erkennen lassen, nehmen können. Es wäre dann vielleicht für das Gericht die Mögtwie es auf Ruhrgruben zugeht. Auf Zeche Graf Schwerin " sei lichkeit vorhanden gewesen, zu sagen:" Du, Polizeibeamter, hast auf der ersten Sohle beim Steiger Peter ein Ort zugenagelt ge- nicht so gehandelt, um die Sicherheit usw. zu schüßen, sondern weil Wenn im Abgeordnetenhaus die Radbod- Katastrophe wesen, der voll Wetter gestanden habe; ferner sei auf einer benaches Streitposten sind!" In solchen Fällen habe es der Senat niemals wieder erörtert wird, werden die Minister das Törchen ver- barten Zeche in jüngster Zeit ein Landarbeiter aus Paderborn als dürften. Hier seien aber die Feststellungen andere; daran sei der unflar gelassen, daß die Leute deshalb nicht weggewiesen werden schlossen finden, durch das sie jetzt noch entschlüpft sind. Die Stredenwärter angestellt und nach 14 Tagen bereits als Wetter- dürften. Hier seien aber die Feststellungen andere; daran sei der Senat gebunden. Vorsichtigen, sie wollen erst das Ergebnis der Untersuchung fontrolleur beschäftigt worden! abwarten! Wird durch diese die objektive Wahrheit nicht Auch der Sprecher der Radbod- Deputation vor dem Prinzen stranguliet, ähnlich wie ähnlich wie mittels der Untersuchungs- Gitel Friedrich, Bergmann Pilgrim, erklärte in einer Versamm tommiffion, die nach dem großen Bergarbeiterstreit im Jahre lung in Dahlhausen gegenüber den Behauptungen gewisser Breß1905 eingesetzt worden ist, dann muß sie grobe Sünden der- organe, daß die beklagten groben Mißstände auf Radbod er Bergbehörde ans Tageslicht bringen. funden oder doch übertrieben seien, daß davon keine Rede sein Daß es auf der Radbodgrube an Wasser gemangelt hat, fönne. Die Vernehmung der Zeugen würde die Richtigkeit der das wird ja nicht mehr bestritten. Für den Mangel ist zu- Klagen vollauf bestätigen. nächst die Verwaltung verantwortlich. Und die Bergbehörde mußte die Betriebsstillegung anordnen, wenn die Verwaltung nicht für genügend Wasser zur Berieselung sorgte. Auf die Anfrage an den Minister, ob unsere Meldung, die Zechenverwaltung schachere seit zwei Jahren mit der Stadt wegen einer Wasserleitung, der Wahrheit entspreche, ist die Antwort ausgeblieben. Information war aber doch sehr leicht zu erlangen. Eine telephonische Anfrage bei der Stadtverwaltung in Hamm hätte dazu genügt. Anscheinend hat die Regierung zu solcher Anfrage bis heute noch keine Beit gefunden. Daß die Fahrlässigkeit der Bergwerksverwaltung und der Bergbehörde in diesem Punft noch größer ist, als ⚫ nach unserer Mitteilung- Nr. 272 des Vorwärts"-an genommen werden mußte, das wird bestätigt durch einen Artikel, den der Vorsitzende des Steigerverbandes, Werner, in der Sozialen Braris" veröffentlicht. Vorweg mag bemerkt werden, daß Werner die Verwaltung der Zeche im allgemeinen sehr in Schutz nimmt. Um so gravierender sind die Anklagen, die seine sachlichen Feststellungen enthalten. Werner schreibt u. a.:
" Infolge der großen Teufe und der vollständig unberrizten Flöze war der Gasaustritt äußerst start. Im Anfang dieses Jahres war es kaum möglich, die Baue schlagwetterfrei zu halten, und die Beamten gingen daher jeden Tag mit Angst und Vangen zur Zeche. Der Bau der Tagesanlagen konnte dem schnellen Vor anschreiten der Grubenbaue nicht folgen, so daß die Ventilationseinrichtungen vollständig ungenügend waren. Dieser Zustand war der Bergbehörde bekannt; da aber eine vorübergehende Still. legung der Zeche die Abkehr vieler Arbeiter veranlaßt hätte,
wurde er geduldet."(!!!)
Wir haben die marfantesten Stellen durch Fettdruck her borgehoben. Wenn die Beamten mit Angst und Bangen" zur Grube gingen, weil die Ventilationsanlagen vollständig ungenügend waren", kann man dann noch behaupten, es seien Teine Mißstände vorhanden gewesen und es sei nicht freventlich gesündigt worden? Gefündigt von der Verwaltung und von der Behörde! Diese mußte die Bustände kennen, und wenn fie ihr bekannt waren, durfte sie nicht, um der Verwaltung Beschwerden wegen der Erlangung neuer Arbeitskräfte zu ersparen, hunderte Menschenleben aufs Spiel setzen. Ueber die Wasserversorgung für die Berieselung schreibt Werner:
das Stoalitionsrecht verlebenden Rechtsansicht. An Stelle der Das Kammergericht verbleibt also bei seiner ducchhaus irrigen, richterlichen Prüfung, ob die Ordnung und Sicherheit verletzt sei, seht es das Ermessen des Schußmanns. Die Annahme des Kammergerichts, daß behauptet werde, die Streifenden könnten auf der Straße machen, was sie wollen, ist uns noch nicht begegnet. Zutreffend ist hingegen, daß der Effekt der kammergerichtlichen Pragis der ist, daß das Streikpostenstehen unter dem Vorwand, die Ordnung usw. werde gestört, verhindert wird. Das ergibt die Beantwortung der Frage: würden die Angeklagten, wenn sie ebenso wie Wie die Rh.- Westf. 3tg." berichtet, wird die Zeche ununter- festgestellt auf der Straße gestanden hätten, fortgewiesen seien, brochen von Gendarmen bewacht. Zu diesem Zwede ist eine stän- wenn kein Streit gewesen wäre? Da diese Frage unbedenklich zu dige Bache von 10-12 Gendarmen, die sich ablösen, auf der Zeche verneinen ist, so ergibt sich hieraus, daß das im§ 152 G.-O. feftstationiert. Die gewaltigen Wirkungen der letzten Explosion sind gesetzte Recht des Arbeiters verlebt ist und ferner: daß die Angenoch deutlich zu erkennen. Steine und Holzteile wurden weit flagten deshalb bestraft sind, weil sie das ihnen gewährleistete Recht weggeschleudert. Da die Betondede des Ventilatorschachtes ger- gebraucht haben. Darüber kann auch eine Heiligsprechung polizei. trümmert wurde, und wegen der Gefahr weiterer Explosionen eine lichen Ermessens nicht himvegtäuschen. neue Eindeckung nicht möglich ist, gelangen die aufsteigenden Gase ins Freie, sondern entströmen der zu ebener Erde liegenden Deffnicht mehr durch den Wetterkanal oberhalb des Schachtgebäudes nung, die durch die Explosion geschaffen wurde. In der Nähe der beiden Schachtgebäude bernimmt man das gewaltige Tosen der in die Tiefe stürzenden Wassermengen. In den Schacht 1 ergießt sich das Wasser einer starken Rohrleitung und eines hölzernen Kanals, der bis zur zirka 400 Meter entfernten Lippe führt, wo er durch sieben Pumpen gespeist wird.
Gerichts- Zeitung.
Abermals: Streikposten und Schuhmanns Majestät. Die Töpfer Tillatt und Pohl und der Arbeiter Kahl hatten während des Streits in den Ton- und Steinzeugwerfen zu Krauschmit Streifposten gestanden und waren einer Aufforderung des Gendarmen, sich zu entfernen, nicht unbedingt gefolgt. Sie wurden deshalb vom Landgericht Görlis auf Grund der Polizeiverordnung Muskau vom 12. April 1908 zu Geldstrafen verurteilt. Es handelte sich um die bekannte Straßenpolizeivorschrift. Das Landgericht führte begründend aus:. Anläßlich des Ausstands habe die Werkverwaltung versucht, mit einer Anzahl Arbeitswilliger den Betrieb fortauseßen. Die Streitenden versuchten diese zur Wieder abbreise zu bewegen. Um sie zu kontrollieren und in persönliche Beziehung mit den Arbeitswilligen zu kommen, hätten Streitposten die Umgebung der Werke und den Weg zum Bahnhof besetzt gehalten. Man habe auf die Arbeitenden einzuwirken versucht, sich aber die Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf der öffentlichen der Bewegung anzuschließen. Hierzu seien jie berechtigt gewesen, Straße hätten sie nicht stören dürfen. Andere Streifende hätten nun an anderen Tagen wiederholt die Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Bequemlichkeit erheblich gestört. Arbeitswilligen sei zugerufen worden, tein Mensch würde sie mehr ansehen, wenn sie weiter arbeiten würden. Auch hätten Sireitende in großer Zahl das Werk umlagert und allein schon durch ihre Anzahl Leute am Betreten des " Die Beche besaß eine provisorische Leitung zur Lippe, durch Werts gehindert. Sie hätten ferner in größerer Zahl Arbeits. die sie ihren notwendigsten Bedarf an Wasser deden tonnte. willige umstanden. Nach einigen Arbeitswilligen seien auch mal Genügend Waffer fonnte sie erst durch den Anschluß an die Flaschen geworfen worden. Es sei nicht zweifelhaft, daß das Wasserleitung der Stadt Hamm bekommen. Der Vertrag dar. Streifende getan hätten. Durch die mehrwöchentliche Dauer des über war schon seit mehr als zwei Jahren fertig(!), die Beche Streits seien die Streitenden erregt gewesen. Die Angeklagten unterschrieb jedoch vorläufig nicht, da sie durch ihr Zögern einen hatten nun vor dem Wert auf der Straße gestanden, die zum BahnDrud auf die Stadt wegen des Baues der elektrischen Straßen- hof führe. Mit Rücksicht auf die allgemeine Grregtheit habe die bahn und der Abgabe von elektrischem Strom ausüben wollte. Gefahr bestanden, daß, wenn sich Arbeitswillige näherten, sie beZur Berieselung benutzte die Zeche das Wasser, das durch unruhigt und belästigt werden würden, und daß so der Werfehr usw. ein Stichrohr in der Schachtwandung aus dem dem Fließe" gestört werde. Die Aufforderung des Gendarmen, sich zurüdzuunterlagernden Gebirge quoll. Das Wasser wurde in ein un- ziehen, sei ergangen zur Erhaltung der Sicherheit, Ruhe und mittelbar über dem Kohlengebirge liegendes Bassin geleitet und Ordnung. aus diesem die Berieselungsleitung gespeist. Das Stichrohr setzte Die Angeklagten legten Revision ein. In der Verhandlung fich hin und wieder zu, so daß die Wasserzufuhr ausblieb. So am Donnerstag vertrat sie Rechtsanwalt Dr. Herzfeld vor dem bald nun in der Erde das Wasser fehlte, wurde das Hochbassin Kammergericht. Er legte dar, daß das Streitpostenstehen ein Recht über Tage angeschlossen. Che jedoch wieder berieselt werden sei, das aus dem Recht der Koalition gemäߧ 152 der Gewerbefonnte, bergingen immerhin einige Stunden. Je mehr sich nun ordnung folge. Dieses Recht als Reichsrecht könne durch eine die Leitungen infolge des schnellen Voranschreitens der Betriebe Straßenpolizeiverordnung nicht aufgehoben werden. Er bitte das verlängerten, um so mehr Wasser wurde gebraucht und um so Rammergericht, dessen Judikatur er selbstverständlich kenne, die geringer wurde der gesamte Wasserdrud. Um so bemerkbarer ganze Frage der Anwendung von Straßenpolizeiverordnungen und häufiger wurde der Wassermangel. Wurde für den anderen gegen Streitposten noch einmal nachzuprüfen. Es handele sich nicht Tag der Besuch der Behörde angemeldet, so wurde des Nachts um die paar Mark Strafe, sondern darum, daß ein wichtiges wirtmehr als sonst berieselt, so daß es morgens vor 8 Uhr selten schaftliches Grundrecht der Arbeiter nicht durch das Ermessen bon wieder Wasser gab. In der zweiten Novemberwoche waren ein. Polizeibeamten illusorisch gemacht werde. Hier sei nicht festgestellt, mal die Rohre zugefroren, so daß ebenfalls einige Beit nicht be. daß die Streitposten am fraglichen Tage irgendwie mit Arbeitsriefelt werden konnte. Die verantwortlichen Steiger fonnten an willigen in Berührung gekommen seien. Ganz ruhig und ordnungsdiesen Zuständen nichts ändern. Sie haben auch bei Be- mäßig hätten sie sich verhalten. Dennoch seien sie weggewiesen fahrungen den Bertretern der Bergbehörde gesagt, daß sie jeg- worden, bloß weil andere an anderen Tagen wegen ihres Verliche Berantwortung für die Berieselung ablehnen müßten." haltens Anstoß erregt hätten. So etwas fönnte doch unmöglich Diese Mitteilungen enthalten die allerschwersten Vor- als berechtigt gelten. Das tomme ja auf dasselbe hinaus, als wenn würfe. Unbefümmert um Gesundheit und Leben der Arbeiter Stehen verbieten wollte, weil dort acht Tage vorher andere die ein Schußmann jemand auf der Leipziger Straße das Gehen oder forgte die Verwaltung nicht für ausreichende Wasserzufuhr, Straßenordnung verlegt hätten. Die Angeklagten hätten nur das die sie erlangen konnte, wenn sie auf das Zugeständnis un- Reichsrecht des Koalierens ausgeübt. Eine Polizeiverordnung, die billiger Vorteile verzichtete. Ist das nicht geradezu unge zulasse, daß sie daran gehindert würden, verleße die Gewerbeordheuerlich? Und Werner wiederholt die Behauptung, daß nung. Auf jeden Fall aber dürfte keine Bestrafung eintreten, wenn Steiger den Beamten der Bergbehörde gegenüber die Ver- sich das Ermessen des Schußmanns als objektiv unrichtig herausantwortung wegen der nicht vorschriftsmäßigen Berieselung stelle. Dem Gericht wäre die Feststellung vorzubehalten, ob objektiv abgelehnt haben. Wiederum die Bergbehörde auf der An- dies nicht der Fall wäre, dann müßte Freisprechung erfolgen, wenn die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gestört worden sei; und wenn tlagebant! Und die Regierung schweigt! der Streifposten nicht Folge leistete. Eine Störung durch die Angetlagten sei nicht festgestellt.
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Aus der Frauenbewegung.
Nationalliberalismus und Frauenstimmrecht.
Die moderne Entwickelung mit ihrer stetig steigenden Ein. beziehung der Frauen in das Erwerbsleben, hat selbst in einer so reaktionären Partei, wie die nationalliberale es ist, zu einigen fleinen Zugeständnissen an die Frauenbewegung geführt. Wenigstens trifft dies zu auf den linken Flügel dieser Partei, die sogenannten Jungnationalliberalen, die sich vor einigen Jahren zusammengetan haben, um einige der alten nationalliberalen Rechtsund Freiheitsforderungen vor dem völligen Verschimmeln und Vermodern zu retten.
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Ueber die Stellung der Nationalliberalen zu den modernen Forderungen der Frauen machte Rechtsanwalt Dr. Marwih,„ ein bekannter Vorkämpfer für die politische Mitarbeit der Frau in der liberalen Bewegung" wie ihn der Hamburgische Correspondent" nennt fürzlich in einer Hamburger Versammlung einige bee merkenswerte Ausführungen. Danach will man so gnädig sein, die Frauen zur öffentlichen Armen- und Waisenpflege heranzuziehen, ihnen volle Gleichberechtigung für die Wahlen zum Gewerbe- und Kaufmannsgericht zu gewähren, sowie für die Anstellung weiblicher Gewerbe- und Fabrikinspektoren einzutreten. Auch für die Verleihung des kirchlichen Stimmrechts an die Frauen ließen sich mancherlei Gründe anführen", wie der Redner meinte. Anders steht es dagegen mit der Verleihung des Reichstagswahlrechts an die Frauen. Hierzu könne der Libenicht reif wären für das Wahlrecht, sondern weil das Vaterland ralismus nicht die Hand bieten, nicht, weil die Frauen etwa darunter leiden würde. Warum? Weil die Verleihung des Reichstagswahlrechts an die Frauen ein gewaltiges Anwachsen des Zentrums und der Sozialdemokratie zur Folge haben würde. Auch glaubt der Redner, daß die Interessen der Frauen bei dem jezigen Männerwahlrecht genügend gewahrt würden. Jedenfalls lägen die Verhältnisse nicht so schlimm, daß den Frauen Deshalb das Stimmrecht verliehen werden müßte.
Diese so oft gehörten und ebenso oft widerlegten Einwände und Beschwichtigungsversuche sind also der nationalliberalen Weisheit lebter Schluß! Da tann es auch nicht weiter Wunder nehmen, wenn die Nationalliberalen die Frauen noch ganz wie in dem verflossenen alten Vereinsgesetz mit den Unmündigen auf eine Stufe stellen. Hat doch die Elberfelder Tagung des nationalliberalen Reichsverbandes die Aufnahme der Frauen in die Vereine der Jugend beschlossen. Also in Theorie und nationalliberalen Bragis vollkommene Geringschäßung der politischen Frau! Die Logit der Tatsachen, die geschichtliche Entwickelung werden freilich vor solcher parteipolitischer Beschränktheit nicht halt machen, sondern früher oder später die politische Gleichberechtigung im FrauenStimmrecht doch zur Tatsache werden lassen.
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Katholische Dienstboten- Interessenvertretung. Das Münchener Organ für katholische Dienstboten brachte fürzlich einen Keuschheitsartikel, in dem die Mädchen vor Liebschaften, und besonders vor solchen mit Soldaten, gewarnt werden. Ueber Bekanntschaften", soweit sie Dienstbotèn nicht etwa Ges heimratstöchter betreffen, urteilt. der Artikel folgendermaßen: " Für gar viele Dienstboten sind sie nichts anderes als Gelegenheit zum. Amüsieren, zum Umherschwärmen während der Nachtzeit, nichts anderes als Befriedigung der niedrigsten Lust und damit oft die Quelle der Schande und des Unglücks. Und leider Gottes gibt es gerade im dienenden Stande genug, die nur deshalb die ländliche Einsamkeit verlassen und das StadtLeben aufsuchen, um dort dieses ungezügelte und leichtfertige Leben führen können. Gehören auch Leserinnen dieses Blattes dazu? So Gott will, teine einzige."
Und dann folgt der Absatz über die Vaterlandsverteidiger: Ja, das zweierlei Tuch", das wirkt auf manches cins fältige und eingebildete Mädchen gerade wie das rote Tuch auf ben Stier, nur in umgekehrter Richtung. Wie herrlich". wenn man in Gesellschaft anderer, gleich leichtfertiger Paare in einem Biergarten sich amüsieren kann, oder im Tabaksqualm einer Wirtschaft bis spät in den Abend hinein zweifelhafte Reden und Späße mit anhören muß und dann Arm in Arm, durch die geistigen Getränke erregt, laut schäfernd und schreiend heimwärts zieht! Und dann erst die verschiedenen Tanzbergnügen, bald da, bald dort. So gefällt's gewissen Dienstmädchen, und so ist es schön in der Stadt, zumal, wenn man nachts noch ausgehen darf, oder ohne Wissen der Herrschaft Gelegenheit dazu findet. Ja, und wenn es nur immer bei diesen doch nein, recht zweifelhaften Vergnügen" bliebe, aber schweigen wir darüber aus Anstand und Taftgefühl." Wenn das zweierlei Tuch" wirklich auf die Mädchen wirkt wie das rote Tuch auf den Stier, so trifft wohl die geringste Schuld die unwissenden Töchter vom Lande; die Schuld trifft jene, die selbst einen übersinnlichen Stultus mit den bunten Lappen und den glitzernden Kinterlichen treiben. Hält nicht gerade die Kirche im Verein mit der weltlichen Reaktion die Bewohner des Landes in Unwissenheit? hat sie nicht jederzeit den kulturellen Aufstieg der Menschheit gehemmt?
Der erwähnte Artikel schließt mit folgenden Säßen: „ Es wäre zu wünschen, daß anläßlich dieses großen Un- Der erste Straffenat verwarf nach längerer Beratung die glüdes eine durchgreifende Reform unserer Berggefeßgebung et. Revision mit folgender Begründung: Daß das Gericht seine be folgte. Die alten Forderungen: Einführung von Arbeiter. tannte Rechtsprechung, die es seit Jahren übe, im einzelnen Falle fontrolleuren und Wegfall des Prämiensystems müssen erfüät durchprüfe, sei selbstverständlich. Insbesondere sei es jetzt geboten gewesen, da der Genat ganz anders besetzt sei, wie früher. Im werden. Die Hauptsache aber ist, daß die Bergbehörde den berübrigen aber sehe der Senat keinen Grund, seine bezügliche Recht antwortlichen Beamten den Rüden gegen die Besizer dedt. Heute sprechung irgendwie zu ändern. Dadurch, daß jemand streift oder hilft sie mit, den Steigern das Rückgrat zu brechen. Wehe dem Streitposten steht, erlange er fein höheres Recht, als ein anderer jenigen Steiger, der den Rat befolgt, den mir der Handels. Mensch, der nicht Streitposten stehe. Der§ 152 der Gewerbeordnung minister im vorigen Jahre gegeben hat: Die Steiger sollten sich werde ja agitatorisch immer so verwertet, daß die Leute, die das beim Revierbeamten beschweren, falls ihnen Unrecht geschehe. Recht zum Streifen hätten, auf der Straße machen könnten, was sie Für den Beschwerdeführer wäre im Deutschen Reich tein Blas wollten. Der§ 152 spreche nicht von Straßen. Es solle aber mehr als Grubenbeamter. Die Bergbehörde verpflichtet ihn feineswegs behauptet werden, daß Streifposten nicht stehen dürften. eben nicht mehr, da sie einen Menschen, der sich beschwert, in Indessen könne der Genat dem nicht folgen, daß sie straffrei sein follten, wenn sie die Sicherheit, Ordnung oder Leichtigkeit des Wer moralischer Hinsicht nicht für qualifiziert zum Grubenbeamten fehrs gefährden könnten, dann weggewiesen würden und nicht hält." folgten. Mit der ganzen Frage des Streikpostenstehens habe die Das ist das tollste, was nur existieren kann. Demnach ist rage rein gar nichts zu tun, ob Störungen auf der öffentlichen die Bergbehörde das größte Hindernis zur Aufdeckung von Straße entgegengewirft werden könne. In der Stadt und auf dem Mißständen, und sie schlägt den Rekord in Verrufs- Lande feien soviel Möglichkeiten für Gefährdungen des Verkehrs erklärungen und wirtschaftlichem Terrorismus. Alles dem und der Sicherheit auf der Straße vorhanden, daß es notwendig fei, Vorkehrungen zur Erhaltung der Sicherheit usw. zu treffen. Der Hochwasser. Nach einer Meldung aus Duderstadt führen infolge Grubenfapital zur Freude. Senat bleibe auch dabei, daß entscheidend bleiben müsse, ob der mehrtägiger Regengüffe die Leine, Rhune und Diemel sowie die Harz Beamte auf Grund eigenen Ermessens glaubte, er müsse zum Zwed flüsse Hochwasser. Viele Mühlen stehen still. Auch der Rhein ist, der Erhaltung der Ordnung usw so vorgehen. Sier fei festgestellt, wie aus einer Meldung aus Köln hervorgeht, erheblich gestiegen. daß an den Tagen vorher Streifende allerlei Repressionen ausgeübt Ermordet aufgefunden. Die Witwe des Rentners Löwe in Die Dortmunder Arbeiterzeitung" bemerkt zu der Meldung hätten und daß eine große Erregung geherrscht habe, so daß die Biegnig wurde, einer Meldung der Schlesischen Zeitung" sufolge, von einer angeblich strengen Untersuchung, daß nur eine Be- Beamten im Interesse der Ordnung und Sicherheit es für not- gestern früh in ihrer Wohnung ermordet aufgefunden. Ihr in demsprechung in einer Kommission stattgefunden habe, bei der Arbeiter wendig hielten, die Angeklagten wegzufchiden. Wäre der Streit felben Zimmer schlafendes Dienstmädchen war durch Schläge auf midt vernommen wurden. In der Bergarbeiterversammlung in anders verlaufen, dann hätte die Polizei sich vielleicht anders be- den Kopf betäubt worden.
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Gegen Vertuschungsversuche.
Was die Klagen des Schreibers betrifft, so hilft diesen die freie Dienstbotenbewegung in fortschreitendem Maße ab, indem sie die Mädchen durch gute Vorträge aufklärt, ihren Geist schult und sie zu tüchtigen Mitkämpferinnen erzieht, die an der Umgeftaltung der heutigen Weltordnung wader mitstreiten.
Vermischtes.