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Beilage zumVorwärts" Berliner   Volksblat Ur.. Zum zehnjährigen Todestage (14. Marz 1883) von Karl Marr. Karl Marx  ' Todtenfeier im Cooper-Hanse zu New-Uork den 19. März 1883.*) Im Arbeitskittel viele Tausend Sie sitzen, stehn zumal, Und ihr Gemurmel füllet brausend Den Riesensaal. In all den Sprachen, in den Zungen Der Weltnationen dort Dem todten Kämpfer ist erklungen Ein Abschiedswort. Der Brite sprach:Geliebt in Hütten, Gefürchtet im Palast, Hat er gelebt, gewirkt, gestritten Ohn' Hast und Rast. Sein Name, wo Maschinen schwirren, Bei uns in Stadt und Land Die Fenster der Fabrik erklirren, Wird heut genannt." Der Russe:Wo Despoten thronet* Bei uns durch Graus und Nacht, An ihrer Kette zerr'n Millionen, Wird sein gedacht." Ter Franke:Wie ein Weltbefreie» Von Völkerhaß und Krieg Focht er, und diese Todtenfeier Bürgt uns den Sieg." Ter Deutsche  **) sprach:In Liebe wollen Wir vor den Andern heut Dem Denker wie dem Kämpfer zollen Ein Grabgeläut. Denn wie einst neu die Himmelskunde Kopernicus erschuf, Dem Wissen scholl aus seinem Munde Ein Werderuf. Dem Wissen von des Volkes Leiden Und von der Arbeit Qual. Der Götze schon liegt im Verscheiden, Das Kapital! Er hat für unfern Kampf auf Erden Ein scharfes Schwert verlieh'n, Daß eine neue Welt soll werden, Drum ehret ihn! Noch gab uns ein Geschenk kein Spender Dem Donnerworte gleich: Ihr Proletarier aller Länder Vereinigt Euch!" Leopold Jacob y. *) Der Verfasser dieses Gedichtes war bei der erhebenden Todtenfeier im Cooper-Hause zu iliew-Hork anwesend. Der gewaltige Eindruck dieser internationalen Feier und ihre Bedeu- tung für die Erkenntniß der sozialen Idee wird hervorgehoben von dem Professor der Sozialökonomie an der Universität Straß- b»rg Sartori us von Waltershausen   in seinem Werk:Die Arbeiterbewegung in den Vereinigten Staaten von Siordamerika". Dort werden auch Auszüge aus den gehaltenen Sieden gegeben. **) Adolf Douai   f 1888. patlameufsltcvidüfe. Deutscher   Reichstag  . 65. Sitzung vom 13. März 1893. 1 Uhr. Am Tische des Bnndesralhes: von Bötticher, von Maltzahn, von Stephan, Schulz, Gras Lerchenfeld. Zur zweiten Berathung steht die Novelle zum Gesetz, be- treffend P ostdampfschiffs- Verbindungen mit über- seeischen Ländern. Die Budgetkommission beantragt die unveränderte Annahme der Vorlage. Nach§ 1 derselben soll die Anschlußlinie im Mittelmeer   und die dafür ausgesetzte Beihilfe von 4 090 009 M. wegfallen, dagegen für das Anlaufen von Neapel   eine Beihilfe von 100 000 M. geleistet werden. § 1 wird ohne wesentliche Debatte genehmigt. Nach ß 2 soll für überseeische Anschlußlinien eine Fahr- geschwindigkeit von iveniger als 11'/s Knoten ausnahmsweise gestattet werden können. Dazu liegt eine Resolution des Abg. Dr. Barth vor: Den Reichskanzler aufzufordern, mit der Gesellschaft des Nord- deutschen Lloyd in Unterhandlung zu treten behufs Wegfalls des Dienstes der Zweiglinie von Australien   nach Samoa   unter Reduktion der dafür bewilligten Subvention mit Berücksichtigung der dabei in Betracht kommenden finanziellen Gesichtspunkte. Diese Resolution ist schon in der Kommission beantragt ge- wesen, von derselben aber abgelehnt worden. Nach unerheblichen Auseinandersetzungen zwischen dem Abg. Barth   und Herrn von Stephan wird Z 2 angenommen, die Re­solution Barth gegen die Stimmen der Freisinnigen. Volks- parteiler, Sozialdemokraten und der Abgg. Thomsen und Wisser abgelehnt.., Darauf wird die Etatsberathung fortgesetzt. Zur Debatte steht zunächst der Etat des Reichseisenbahn- amtes. Bei den Ausgaben bemerkt Abg. Schräder(dsr.): Wir haben zur Zeit mit An- trägen auf Erlaß eines Reichseisenbahn-Gesetzes keine Aus- ficht aus Erfolg. Wenigstens muß aber eine Ausdehnung Dienstag, den 14 Marz 1893. der Reichsgesetzgebung verlangt werden in einer Richtung, wie sie 1879/80 schon einmal angebahnt worden ist, nämlich bezüglich des Pfandrechts an den Eisenbahnen und der Zwangsvollstreckung in dieselben. Man hat wohl weitere Schritte wegen der inzwischen stattgehabten Verstaatlichung nicht mehr für uölhig gehalten. Doch existiren zur Zeit noch eine erhebliche Anzahl von Kilometern Privateisenbahnen, und neuerdings ist in Preußen durch das Kleinbahnengesetz eine weitere Vermehrung der Privat-Bahnbauten angebahnt worden. In nicht ferner Zeit wird also wieder ein größeres Privat-Eisenbahnnetz in Deutsch  - land vorhanden sein, und es muß rechtzeitig von Reichs wegen für die Ordnung der Rechtsverhältnisse desselben gesorgt werden. Es kommt darauf an, den Prioritäts-Obligationen ein Pfandrecht beizulegen, welches ihnen jetzt nicht inne wohnt. Ein Pfandrecht an dem Grundbesitz an Eisenbahnen ist zur Zeit nur möglich durch hypothekarische Eintragung. Selbst bei Klein-Eisenbahnen würde es schwer sein, ein Pfandrecht am ganzen Besitz der Bahnen zu konstruiren. Mit diesem Pfandrecht würde auch nicht viel gewonnen sein, denn eine Bahn ist nur als Ganzes und im Betriebe etwas werth. Hat man die Absicht, den Klein-Eisen- bahnbau zu fördern, so muß glso eine anderweite Regelung und zwar von Reichs wegen erfolgen. Präsident des Reichs-Eisenbahnamts Dr. Schulz: Die Ord- nung der vom Vorredner angeregten Pfandrechtsverhältnisse ist durch das preußische Kleinbahngesetz wieder dringender geworden. Andererseits aber sind auch die Vorarbeiten für das deutsche bürgerliche Gesetzbuch inzwischen sehr gefördert worden, und es wäre doch für ein Spezialgesetz sehr vortheilhaft, wenn die allgemeinen Grundsätze über das Pfandrecht schon festständen. Uebrigens wird in Preußen an der Regelung dieser aus dem neuen Gesetze sich ergebenden Verhältnisse in den Ministerien gearbeitet. Abg. Hammacher(ntl.) erklärt, die Anregungen deS Abg. Schräder auf das wärmste unterstützen zu müssen. In Preußen seien noch gegen 4000 Kilometer Privatbahnen vorhanden und das Kleinbahnen- Gesetz stellt eine große Vermehrung dieses Be- standes in Aussicht. Das Kleinbahnwesen komme aber in Preußen trotz des Gesetzes nicht vorwärts, weil es ihm an Kredit mangele, da die Kapitalisten genügende Sicherheit vermißten. Hier könnte nur ein Reichsgesetz, wie es Herr Schräder gefordert habe, helfen, um den Bau von Tertiärbahnen wirklich zu fördern. Der Zeit- punkt, auf den der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts hinweise, liege doch noch sehr fern. Der Etat des Reichs-Eisenbahnamts wird darauf unverändert bewilligt. Es folgt der Etat der Reichs-Eiscnbahnen. Die Einnahmsn sind auf 57 866 000 M. veranschlagt, die ordentlichen Ausgaben auf 37 220 900 M. Das Extra- Ordinarium erfordert nach dem Anschlag 13 386 810 M. Abg. Hammacher ersucht den Chef der Reichs- Eisenbahn- Verwaltung um Mittheilungen über die Ergebnisse des Betriebes im laufenden Jahre. Im großen und ganzen sei das finanzielle Ergevniß der Reichs-Eisenbahnverivaltung ein recht günstiges. Der Ueberschuß pro Kilometer sei im Jahre 1891/92 bei den reichsländischen Bahnen der höchste gewesen, der überhaupt in Deutschland   herausgearbeitet wurde, nämlich 14 026 M., während er in Preußen nur ca. 12 000 M. betrug. Der wirkliche Ueber- schuß der Jahres 1891/92 sei auch höher gewesen als der jetzt im Etat mit ca. 20 Millionen für 1893/94 ausgeworfene. Chef der Reichseisenbahnen preußischer Minister der öffent- lichen Arbeiten Thielen: Der günstige Abschluß der Eisenbahn- Verwaltung der Reichslande für die Vergangenheit ist eine That- fache, die nicht ohne weiteres auch für die Zukunft in demselben Maße erwartet werden kann. Es ist hier hauptsächlich daran zu erinnern, daß jetzt fast durchweg die Erneuerung der seinerzeit auf einmal beschafften Betriebsmittel vorgenommen werden muß, welche Operation die Betriebsüberschüsse erheblich beeinflußt. Das Resultat des laufenden Jahres muß angesichts der Störung, welche auch hier die Cholera im vorigen Sommer gebracht hat, auch als ein günstiges bezeichnet werden. Abg. Hammacher: In Elsaß-Lothringen   nimmt der Güter- verkehr einen größeren Raum ein als in Preußen; die Ein- nahmen daraus machen dort 67, in Preußen nur 56 pCt. aus. Die Erneuerungsfrage ist in letzter Zeit im preußischen Ab- geordnetenhaus erörtert worden. Es wäre angesichts der Ersah- rungen in Preußen doch auch in Zukunft für das Reich viel empfehlenswerther, entweder für die Erneuerung der Betriebs- mittel größere Summen zurückzulegen oder in jedem Jahre grö- ßere Fonds für die Erneuerung zu bewilligen, um auch in schweren Zeiten das Ern euerungsbedürfniß zu befriedigen. In dieser Weise ist man in Sachsen   längst vorgegangen. Die Einnahmen des Etats der Reichseisenbahnen werden daraus bewilligt. Bei den ordentlichen Ausgaden für die Zentral- Verwaltung nimmt Abg. Lingens(Zentr.) Gelegenheit, die Verwaltung dar- über zu unierrichten, daß er aus dem Kreise der hier in Betracht kommenden Beamlenkategorien immer Klagen über ungenügende Gewährung der Sonntagsruhe erhalte. Er wünscht, daß diesem so überaus wichtigen Gegenstände größere Aufmerksamkeit seitens der Verwaltung gewidmet werde. Vor allem dürfe es nicht vor- kommen, daß die Sonntagsruhe den Beamten und Arbeitern ge- währt werde, nachdem sie die ganze vorhergehende Nacht noch Dienst gethan hätten. Auf eine solche Nacht könne ein Ruhetag in dem Sinne des Gesetzes, der zugleich die gottesdienstlichen Be- dürfnisse der Beamten und Arbeiter befriedigen solle, nicht zu stände kommen. Chef der Reichseisenbahnen Minister Thielen: Die Regelung der Ruhetage und dienstfreien Sonntage ist im Reichs- lande dieselbe wie in Preußen. Die Verhältnisse sind nach beiden Richtungen hin in den letzten Jahren gebessert. Der Minister verliest aus einer im Ministerium gemachten Zusammenstellung eine Reihe von Zahlen, welche bezüglich der Bureaubeamten, des Stations-, Fahr-, Strecken-, Expeditions- und Telegraphen- Personals diese Besserung beweisen. Es wird aber nicht nur die Regel aufgestellt, sondern über ihre Beobachtung auch eine Kontrolle geführt. Wenn es trotzdem vorkommt, daß hier und da ein einzelner Beamter nicht die verbürgte Ruhezeit hat, so liegen dem plötzliche Erkrankungen anderer Beamten und Arbeiter und dergleichen unvorhergesehene Zwischenfälle zu Grunde. Abg. Bebel(Soz.): Ich habe mich schon im vorigen Jahre lebhaft darüber beschwert, daß in den Arbeitsordnungen für die Eisenbahnverwallungen Vorschriften enthalten sind, wonach sozial- demokratische und wegen ihrer politischen Gesinnung sonst un- bequeme Arbeiter nicht Ausnahme finden sollen, und auch Vor- schriften über das Verhalten dieser Arbeiter außerhalb des Be- triebes erlassen sind. Diese Vorschriften widersprechen ausdrück- lich dem§ 134 der Gewerbe-Ordnung. Als ich diese Frage beim Reichs- Militäretat zur Sprache brachte, bestritt der Kriegs- minister, daß man ihm verwehren könne, zu bestimmen, welche Arbeiter Aufnahme finden sollen, fügte aber hinzu, daß es aller- dings mit dem Gesetz in Widerspruch stände, wenn solche Vor- schriften in der Arbeitsordnung enthalten wären, und daß diese bei der neuen Arbeitsordnung in Wegfall kommen sollten. Es ist also wenigstens von einer Seite offiziell zugestanden, daß man bisher gegen das Gesetz gehandelt hat. Bei der Marine- Verwaltung hatten wir keine Veranlassung das Wort zu nehmen, da diese so anständig war, bereits aus grund der vorjährigen 19. Jahrg. Debatte sofort die Streichung der betreffenden Bestimmungen aus der Arbeitsordnung zu veranlassen. Nun habe ich gehört, daß auch bei der Reichs-Eisenbahn-Verwaltung in Elsaß-Lothringen  genau dieselben Bestimmungen nahezu wörtlich in Giltigkeit sind wie bei der preußischen Staats-Eisenbahn-Verwaltung. In den dortigen gemeinsamen Bestimmungen für die Arbeiter aller Dienst- zweige, gillig vom 18. Mai 1892, also nach Inkrafttreten der Gewerbe-Ordnung, heißt es im ß l:Die aufzunehmenden Per- sonen müssen sich in ihrem bisherigen Lebenswandel achtbar und anständig geführt und dürfen sich an deutschfeindlichen Bestre- Hungen nicht betheiligt haben." Ich gebe ohne weiteres zu, daß es keine gesetzliche Bestimmung giebt, die einer Staatsbahu- Verwaltung verbietet, eine solche Vorschrift in die Arbeitsordnung auszunehmen, aber es ist sehr vieles nicht gesetzlich geregelt, was man trotzdem als ungehörig und unstatthaft ansehen muß. Wenn einmal der Grundsatz der allgemeinen Rechtsgleichheit ausgesprochen ist, serner jeder Einzelne verpflichtet ist, nach Maß- gäbe seiner Kräfte und über seine Kräfte hinaus, ich erinnere nur an die indirekten Steuern und die Zölle, zu den Reichslasten beizutragen, seine Pflicht als Soldat thun muß, dann ist es ganz selbstverständlich Aufgabe für jede Staatsverwaltung, auch in den Rechten alle gleich zu stellen, und nicht Bezug zu nehmen auf die religiöse und politische Gesinnung der Betreffenden. Daß inner- halb des Betriebes keine Agitation geduldet wird, begreife ich. Aber außerhalb des Betriebes ist eine Agitation nicht strafbar. In den gemeinsamen Bestimmungen heißt es weiter in§ 2: Auch außerhalb des Dienstes hat der Arbeiter sich anständig zu führen und sich von ordnungs- und deutschfeindlichen Bestrebungen fernzuhalten. Durch diese Bestimmung wird§ 134 der Gewerbe-Ordnung in ganz fla- granter Weise verletzt. Der Kriegsminister hat zugegeben, daß ähnliche Bestimmungen ihn veranlaßt hätten, dafür zu sorgen, daß Remednr eintrete. Der Chef für die Reichs-Eisenbahnverwaltung ist ja auch zugleich Minister in Preußen für die Staats-Eisenbahnverwal- tung. In dieser Eigenschaft nnterlicgt er nicht unserer Kompetenz, aber ich nehme an, daß, wenn der Staatsminister in die Lage kommen sollte, als Chef der Reichs-Eisenbahnverwaltung anzuerkennen, daß die betreffenden Bestimmungen ungesetzlich sind, er auch da- zu übergehen wird, die ganz gleichlautenden Bestimmungen in Preußen zu beseitigen. Ich frage ihn daher, ob ihm überhaupt bekannt ist, daß derartige Bestimmungen in Kraft sind, ob erder Meinung ist, daß dieselben mit dem Gesetz in Widerspruch stehen und ob er alsdann entschlossen ist, diese ungesetzlichen Vor- schriften sobald als möglich aus der Arbeitsordnung zu ent- fernen. Minister Thielen: Es find Arbeitsordnungen erlassen, welche sich auf bestimmte Werkstätten oder bestimmte Arbeiter- kategoricn beziehen, daneben bestehen allgemeine Bestimmungen für alle Arbeiter. Alle diese Ordnungen sind nach der Gewerbenovelle neu redigirt worden, und daraus sind die Vorschriften hervorgegangen, welche der Vorredner erwähnt hat. In Preußen bestehen dieselben Vorschriften. Sie sind vor ihrem Erlaß den Arbeiterausschüssen vorgelegt worden. Diese haben sie gebilligt. Die Verwaltung hat sich für berechtigt gehalten, auch Verhaltungsmaßregeln für die Zeit außerhalb des Dienstes den Arbeitern zu geben. Für die Frage der Aufnahme in den Dienst hat auch Herr Bebel diese Maßnahme nicht für ungesetzlich bezeichnet. Die Verwaltung hätte ja diese Bestim- münzen weglassen können, glaubte aber, ihren Arbeitern gegen- über loyal zu handeln, wenn sie den Arbeitern ihre Stellung mitthcilte, wie sie sie bei Annahme und Beibehaltung der Ar- beiter nimmt. In den früheren Vorschriften für die militärischen Betriebe war die Entlassung angedroht; das stimmte mit der neuen Gewerbe-Ordnung nicht mehr und mußte beseitigt werden. Dagegen kann keinem Arbeitgeber und auch nicht dem Staat verwehrt werden, den Arbeitern mitzutheilen, unter welchen Uin- ständen er Arbeiter annimmt oder nicht. Die Gewerbe-Ordnungs- Novelle giebt eine ganze Reihe von Vorschriften, welche sich aus das Verhalten des Arbeiters außerhalb des Dienstes beziehen, so namentlich bei den Entlassungsgründen. An und für sich ist es selbstverständlich, daß sozialdemokratische Arbeiter in staatliche Betriebe nicht gehören.(Sehr richtig! rechts.) Wenn die Ver- waltung bisher ein mildes Regiment geführt und Herz und Nieren der Arbeiter auf ihre Gesinnung nicht geprüft hat, so hat sie andererseits die Pflicht, die Arbeiter zu entlassen, welche diese Gesinnung agitatorisch bethätigen. Ein Unrecht kann also in der Aufnahme dieser Bestimmungen nicht gefunden werden. Abg. Bebel(Soz.): Der Minister hat seine Sache nicht mit besonderem Geschick vertreten, wenigstens nicht für diejenigen, die objektiv zu denken gewohnt sind. Die Eisenbahn-Verwaltung hat nicht wider das Gesetz gehandelt; aber eine Staatsverwaltung hat eine andere Stellung einzunehmen wie ein Privatunternehmer. Das Recht, wie jeder andere Unternehmer Arbeiter aus irgend einem Grunde nicht anzunehmen oder aus der Arbeit zu entlassen, bestreite ich gerade einer Staatsverwaltung auf das entschiedenste. Wir haben es hier mit einem Betriebe zu thun, der im Interesse der Allgemeinheit besteht, der aus den Mitteln aller unterhalten wird, insbesondere mit einem Beamten- organismus, der den allgemeinen Gesetzen in bezug auf die Staatsbürger unterworfen ist und sich nicht Ding« herailsnehwen darf, die dem einzelnen Privatunternehmer sehr wohl erlaubt sein können, wenn sie auch bei ihm zu tadeln sind. Soweit mir bis jetzt die einzelnen Arbeitsordnungen der Privatunternehmer bekannt sind, enthält keine einzelne ähnliche Bestimmungen, wie sie eben von feiten des Eisenbahnministers vorgetragen worden sind. Der Beamte desjenigen Staates, der sich hauptsächlich als Ver- treter der Sozialreform aufspielt, greift zu Maßnahmen gegen sozialdemokratische Arbeiter, zu denen zu greisen sich die Mehr- zahl der Privatunternehmer trotzalledem schämen würde. Die Bestimmungen deS§ 2, betreffend die Thätigkeit der Arbeiter außerhalb des Betriebes sollen nicht gegen das Gesetz verstoßen, weil keine Strafe angedroht sei. Nirgend in der Gewerbe- Ordnung wird vorgeschrieben, daß solche Bestimmungen dann ungiltig seien, wenn ihre Uebertretung nicht mit Strafe be- droht wird. Die Fabrikordnung der Gebrüder Stumm   wurde in der Gewerbe-Ordnungs-Kommission zum Gegenstand lebhafter Angriffe gemacht, und infolge dessen wurden die Bestimmungen des ß I34b in die Gewerbe-Ordnung aufgenommen, daß nur für minderjährige Arbeiter Bestimmungen über ihre Thätigkeit auch außerhalb des Betriebes erlassen werden könnten. Nach meiner Ueberzeugung stehen die Bestimmungen der Eisenbahn-Ver- waltung im Widerspruch mit dem Gesetz. Der Kriegsministcr hat mir am Freilag entgegenkommend geantwortet. Der Eisenbahn- minister giebt ganz entgegengesetzten Anschauungen Ausdruck. Diese Anschauungen mögen sich bei ihm aus seiner früheren Thätigkeit als Direktor des Betriebsamtes in Hannover   fest- gewurzelt haben, wo in jener/Zeit solche Maßnahmen gerade unter seiner Verwaltung in ganz besonderem Maßstabe ausgeübt würden. Er hat dort sogar veranlaßt, daß Beamte seines Betriebes bei Arbeitern, die im Staatsdienst beschäftigt waren, Haussuchungen nach sozialdemokratischen Schriften und Zeitungen abhielten. (Staatssekretär v. Bötticher ruft in scherzhaftem Tone dem Slaatsminister Thielen zu: Das ist ja schauderhaft!) Stimmten die Arbeiter sozialdemokratisch oder welfisch, so würden sie ent- lassen. Ferner wurde unter der Verwaltung des Herrn Thielen in Hannover   in ausgiebigstem Maße die Einrichtung schwarzer Listen eingeführt, wie wir sie mehrfach veröffentlicht haben.