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nehmen. Aber in der Konfektion zum Beispiel ist das olitte weiteres möglich. Da kann der Unternehmer eine Anzahl Zwischenmeister be- schäfligen, in jeden dieser Betriebe nur neun Arbeiterinnen hinein- setzen und so selbst einen Betrieb von Tausenden von Arbeiterinnen dem Gesetze entziehen! So kann das Gesetz geradezu zu einer Ver- stärkung der Heimarbeit führen, bei der doch der Ausbeutung keinerlei Schranken gesetzt sind. Dem soll unser Antrag entgegen- treten. Nehmen Sie ihn nicht an, so ist z. B. für die Konfcktions- industrie der ganze Arbeiterschutz nur eine Dekoration ohne jede praktische Bedeutung. Gegen die Herabsetzung der Zahl, die wir beantragen, wendet man ein, daß die kleinen Betriebe von den Bestimmungen ans- genommen werden sollen, weil die Kontrolle zu schwer sei. Aber unser ganzes Kinderschutzgesetz will doch die Kinderarbeit verbieten, auch auf die Gefahr hin, dast gegen das Gesetz verstosten wird. Man sollte daher auch hier sich nicht auf die Zahl 10 versteifen. Die Zahl 10 ist zuerst im Jahre 1867 von Schweitzer genonnt worden. Damals aber halte Deutschland noch überhaupt kein Arbeiterschutz« gesetz. Heute würde Herr v. Schweitzer sicherlich nicht an der Zahl 10 festhalten. Die Berner Konvention hat diese Zahl aller' dings, aber als Höchstgrenze, festgesetzt, und in der Schweiz find bereits eine ganze Anzahl von Kantonen unter diese Zahl herabgegangen. Die von un-Z gewählte Zahl fünf ist nicht willkürlich herausgegriffen, sondern läßt die Betriebe frei, welche bei unserer Gewerbezählung als«Kleinbetriebe" bezeichnet werden. Wenn Sie diese Zahl annehmen, werden nur ö>/2 Millionen Arbeiter, nur ein geringer Bruchteil, den gewerblichen Schutz genießen, und dieser Bruchteil wird natürlich bei der Annahme der Zahl zehn noch viel geringer. Hoffentlich kommen wir bald einmal dazu, alle Arbeiter zu schützen. fBravo I bei den Sozialdemokraten.) Abg. Triwborn(Z.): Meine Freunde werden den beiden An- trägen nickt zustimmen. Der Antrag,.für die" zu setzen, statt.in denen", soll nach den Ausführungen des Vorredners Umgehungen des Gesetzes vorbeugen. Diese Tendenz ist zu billigen, aber�oer Antrag geht zu weit. Ein Anstreicher z. B., der ein Fabrikgebäude anstreicht, ist auch für den Betrieb tätig, ebenso ein Laufbursche. Auch gegen den zweiten Antrag müssen wir stimmen. Wo es nötig ist. kann ja der Bundesrat auch Betriebe mit weniger als 10 Ar- beitern dem Gesetz unterstellen. Wenn man aber allgemein die Zahl herabsetzt, so greift man in eine ganze Anzahl kleiner Betriebe von Handwerksmeistern ein. Abg. Dove(frs. Vg.): Den Begriff.für einen Betrieb arbeiten", genau festzustellen, muß der Rechtsprechung überlassen bleiben. Wir haben zu ihr Vertrauen, daß sie gegen Gesetzesumgehungen ein- schreiten wird. Aus den vom Abg. Tri», dorn angeführten Gründen werden wir für die Kommissionsbeschlüsse stimmen. Abg. Molkenbuhr<Soz.): Herr Trimborn meinte, bei Annahme unseres Antrages würde wohl auch der Laufbursche als für den Betrieb tätig mitgezählt werden. Nun, auch jetzt schon gehört ein Laufbursche zu den Peisonen, die im Betriebe tätig sind. lZustimmung bei den Sozialdemokraten.) Herr Trimborn hat auch daraus hingewiesen, daß Betriebe, in denen mit einem Motor gearbeitet wird, ohne weiteres den Schutzbestimmungen unterstehen. Aber in der Tabakindustrie und in der Konsektion wird nicht mit Maschinen gearbeitet, und dort hätte eS. wenn Sie unseren Antrag ablehnen, der Unternehmer völlig in der Hand, ob er seinen Betrieb in eine größere Anzahl kleiner Betriebe spalten will oder nicht. Weiter meint Herr Trimborn. unser Antrag würde tief in das Handwerk eingreifen. Nun. das Kinderschutzgesetz gilt doch auch für das Handwerk. Wenn Herr Trimborn sagen will, durch unseren Antrag könne der Handwerker gehindert werden, sich auf Kosten der Gesundheit der Kinder zu bereichern, so schätzt er dieses Sichbereichern des Handwerkers höher ein als die Gesundheit der Kinder. sSehr wahr I bei den Sozialdemokraten. Widerspruch im Zentrum.) Herr v. Schweitzer hat schon im Jahre 1867 erklärt, daß es bei der Festsetzung der Zahl 10 gleichgültig sein soll, ob etwa nur 7 Personen im Betriebe und 3 draußen tätig sind. ES ist daS ein Beweis, daß sein sozialpolitisches Verständnis da- malS bereits größer war als daS der Mehrheit dieses HauseS heute. lSehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Wenn Sie unsere Anträge ablehnen, so fürchte ich, werden diese Bestimmungen sehr bald auch dem Blödesten die Augen öffnen, und Sie werden sehr bald erkennen, daß dies eine der unheilvollsten Be- stimniungen ist. lZustimmung bei den Sozialdemokraten.) Abg. KulcrSki lPole): Im allgemeinen hallen wir die Beschlüsse der Kommission für einen Forlschritt, halten aber die von den Sozialdemokraten beantragte Fassung für geeigneter, der Heimarbeit entgegenzuwirken. Auch sür den zweiten Antrag der Sozialdemo- traten, die Zahl herabzusetzen, werden wir stimmen, weil wir die Arbeiterschutzbestimmungen möglichst auf alle Arbeiter angewendet wissen wollen. Abg. Trimborn(Z.): Im Gesetz handelt es sich nicht um Be- triebswerkslätten, sondern um Betriebe. Betrieb kann aber auch der Platz sein, wo die Hilfsarbeiter beschäftigt sind. Abg. Molkenbuhr(Soz.): Wenn das gelten soll, wenn unter Betrieb das ganze Unternehmen verstanden wird, dann bin habe. Er interessiere sich auch für die Arbeiterbewegung und sei früher im 6. Wahlkreis organisiert gewesen. Indes in Preußen organisierter Sozialdemokrat zu sein, sei für einen Ausländer recht gefährlich. Man werde zu sehr bespitzelt, sagte er voll Undankbarkeit gegen seine Auftraggeber. Täglich drohe einem da die Ausweisung. Er sei darum ausgetreten. Man könne ja auch trotzdem die Sache unterstützen, indem er auf sein Portemonnaie hinwies. Natürlich toollte er auch gern Mitglied der Jugendorganisation werden. Als ihm auf Grund des Statuts sein Wunsch abgeschlagen wurde, er- klärte er voll Eifer, auch so nach besten Kräften die Jugendorgani- sation fördern zu wollen. Sofort kaufte er einige Zeitungen und gab eine Spende aus dem Reptilienfonds für den AgitationsfoiiiS. Nun stattete unser.Freund" dem Bureau allwöchentlich einen kurzen Besuch ab. Des öfteren klagte er. wie einsam und verlassen er sich in Berlin fühle. Er wünsche sich einen Freund, damit er Berlin kennen lerne. Als ihm das abgeschlagen wurde, kam unser Engländer" trotzdem weiter nach dem Bureau, um zu helfen. Jede Arbeit war ihm recht, selbst Pakete verschnürte er kunstgerecht. Bis in die Nacht hinein mühte er sich ab. Sogar Sonntage opferte er dem Dienste der Aufklärung. Nach getaner Arbeit aber zeigte er sich als Gentleman, und schön wußte er von seinen Abenteuern in London und dessen Vor­zügen und Schönheiten zu erzählen. Nur die Verhältnisse der Ar- beiterorganisation waren ihm wenig bekannt. Eigentümlicherweise aber kannte er die.Justice" sehr gut. Nobel bezahlte er immer die Zechen im Cafe, spendierte Ziga- retten und besorgte gratis Theaterbilletts. Großartige Beziehungen habe er. Sein Chef, ein echter Gentleman(Heiliger Puttkamer, Du sagtestNichtgcntleman") sei in einem Klub, in dem viele Theaterdircktoren verkehren. So bekomme er so viele Billetts als er sich nur wünsche. Jede Woche verschenkte er eine Anzahl Billetts, und zwar gute, zu 3, b und 7 M. pro Platz. Dabei ahnte er in seiner nur auf dem Alexanderplatz in solcher Reinkultur- sich zeigenden Intelligenz gar nicht, daß gerade diese alten Polizeiprak- tiken auffallen mußten. Die Genossen holten sich Rat, und bald zeigte sich, welche duftende Pflanze vom Alexandcrplatzsumpf sie bei sich hatten. William Springer alias Wilhelm Schlaf aber waltete seines Amtes wie die Wanze in der Bettlade. Die Diskussion über die Jugendorganisation, die vor Nürn- bcrg stattfand, verfolgte er eifrig. An der Jugendkonferenz nahm er von Anfang bis Ende teil. Besonders interessierte ihn der Legiensche Artikel über die Konferenz, der imVorwärts" stand. Als unser William Springer mit Peters eines Abends im Cafe saß. lenkte letzterer die Debgtte aus Nürnberg ich zufrieden; denn dann würden die Schutzbestimmungen auch jetzt schon für die Heimarbeiter gelten.(Sehr wahr I bei den Sozial- demokraten.) Abg. Trimdorm(Z.): Abg. Molkenbuhr verwechselt die Begriffe .im Betrieb' und.für den Betrieb".(Lachen bei den Soziatdemo- traten.) Damit schließt die Diskusston. Die Anträge Albrecht und Ge- noffen(Soz.) werden ab g e l e h nt, der Kommissionsantrag wird angenommen. § 135 verbietet die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren. Kinder unter 14 Jahren, die nicht mehr zum Besuch der Volksschule verpflichtet sind, dürfen nicht länger als sechs Stunden, junge Leute zwiscven 14 und 16 Jahren nicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden. Die Abgg. A l b r e ch t(Soz.) und Genossen beantragen, die letzte Bestimmung für junge Löute von 1418 Jahren einzuführen. Die Abgg. Pfeiffer(Z.) und Genossen beantragen, die Be- schäftigung von Kindern unter 14 Jahren im Handwerk als Lehr- linge über 6 Stunden zu gestatten. Abg. Stadthagcn(Soz.): Unser Antrag ist nicht sehr weit- gehend; er entspricht nur dem Schutz für Arbeiterinnen. Die Ein- «ngling der Beschäftigungszeit junger Leute ist immer voranzegangen der Einengung der Beschäftigung erwachsener Arbeiter. Der von uns beantragte Schutz besteht m England bereits seit 1333. Den Antrag Pfeifer bitte ich abzulehnen. Er würde eine erhebliche Ver- schlechlerung des bestehenden Znstandes bedeuten und die Verwirrung in der Unterscheidung zwischen Fabrik und Handwerk nur vermehren. Abg. Irl<Z.) bejürwortet den Zentrumsantrag im Interesse des Handwerks. Abg. Erzbergcr(Z.): Dem sozialdemokratischen Antrag können wir nickt zustimmen, behalten uns aber vor. den allgemeinen Zehn- stuiidentag für männlicke Ardeiter bei der bevorstehenden größeren Revision der Gewerbeordnung zu beantragen. Ueber den Geltungs« bcreick des sozialdemokratischen Antrags fehlen unS die statistischen Unterlagen. Abg. Henning(k.) wendet sich gegen beide Anträge. Abg. Stadthagen (Soz.) befürwortet nochmals den Antrag Albreckt. Wie viel jugendliche Arbeiter unser Antrag schützt, ist doch gleickgültig. Unter Ablehnung aller Anträge wird§ 135 in der KommtsfionS- fassung angenommen. Hierauf verlagt fich das HauS. Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr: Beratung der Anträge resp. Gesetzentwürfe der Sozialdemokraten, Freisinnigen, des Zentrums und Polen auf Acnderung der Verfassung (Verantwortlichkeit des Reichskanzlers) und A e n- derung der Geschäftsordnung des Reichstages (Zulassung von Anträgen nach JnterpellaNonen usw.). Schluß 6 Uhr._ parlamentarifched* DiefKewerbeordnungsnovelle. Die Kommission zur Beratung der Gewerbeordnungsnovelle setzte am Dienstag ihre Beratung bei ß 120 fort. Nach der Re- gicrungsvorlage soll die Gemeindebehörde das Recht haben, den obligatorischen Fortbildungsschulunterricht auch auf Arbeiterinnen auszudehnen. Unsere Parteigenossen bc- antragen, diese Befugnis zu erweitern und auch auf das Gesinde den Schnlzivang auszudehnen. Die Regierungsvorlage will ferner bestimmen, daß der Stundenplan für die Fort- bildungsschule von der nach Landesrecht zuständigen Behörde festgesetzt wird. Von unseren Parteigenossen wird beantragt, diese Befugnis den Kommunalbehörden zu erteilen; in gleicher Richtung bewegt stch ein Antrag Manz(frs. Vp.). Die Regierungsvertreter erklären fich gegen diese Anträge. Ein Antrag der Freisinnigen be- zweckt, daß auch während der Arbeitslosigkeit der Schulzwang aufrechterhalten und daß er für alle Jugendlichen ausgesprochen wird, die ein Arbeitsbuch besitzen. Die Abstimmung über diese An- träge wurde ausgesetzt., Zu Z l20a wird von unseren Parteigenossen beantragt, daß im Betriebe für jeden Arbeiter mindestens 10 Kubikmeter Luftraum zu fordern sind. Von den Regierungsvertretern wird betont, daß doch die Ansprüche sehr verschieden sein können, man muß den Bc« Hörden eine gewisse Freiheit in der Anordnung belassen. Molken- b u h r weist darauf hin, daß in einige» BiindeSralsverordnungen bereits ein bestimmter Luftraum für den Arbeiter vorgeschrieben ist, eS würde von großem Nutzen sein, wenn ein bestimmter Anhalt rücksichtlich des Minimums für die Fabrikinspektoren gegeben wäre. Der Antrag wurde gegen die Stimmen unserer Partxigeuossen abgelehnt. Sie fahren doch hin," frug er den Genossen Peters. NeinI". Aber bedenken Sie doch, die ganze Organisation steht auf dem Spiele. Es wäre doch schade drum. Wenn nun Legten wieder gegen Sie loszieht, dann müssen Sie doch da sein, um Ihre Or° ganisation zu verteidigen. Nein, Sie müssen nach Nürnberg fahren," crmahnte er voller Sorge den Genossen Peters. PeterS mußte seinemFreunde" eigentlich Recht geben; aber wo das Geld zur Reise herbekommen? Hilfsbereit erklärte da der Polizeispitzel William Springer alias Wilhelm Schlaf, für solche Sachen muß Geld da sein. 50 M. könne er beitragen, und sollten die 50 M. nicht ausreichen, könne er vielleicht noch weitere 20 M. nachsenden. Am anderen Tage brachte er die 50 M., wünschte sogar nicht einmal, daß seine gute Tat bekannt werde. Lachend verständigte Peters sofort Maschke von der polizeilichen Beihilfe. Natürlich" reichten die 50 M. nicht, und prompt, wie ver- sprochen, sandte der freundliche Spender weitere 20 M. Auf den Bericht war er sehr gespannt. Doch unsere Spitzel haben ja mit den Berichten immer Pech. Entweder haben sie so viel zu be- richten, daß sich die Balken biegen, oder die Berichte sind gar zu armselig. So auch hier. Recht kläglich fiel der Bericht aus. Kein Material! Keine Sensation! Springers Neugierde wurde wirklich wenig befriedigt. Stirnrunzelnd wird sein Vorgesetzter die paar Brocken des Berichts mit dem.VorwärtS'bericht vom Tage zuvor verglichen haben. Ter mit aller auf dem Alexanderplatz approbierten Schlauheit pollgepfropfte Fuchs war also in die Falle gegangen. In einer Versammlung am Sonntag, den 2S. November er.. wurde die Entlarvung vorgenommen. UnserFreund" stellte sich zu rechter Zeit ein. Erwartete er doch eine scharfe Auseinander- setznng über den Punkt der Tagesordnung:Die Arbeit in der gegenwärtigen Situation" und damit eine etwas lohnendere Be- schäftigung wie bisher. In seinem Polizeischädel dämmerte es, daß da etwa? vorlag. Die Versammlung schien ihm geheimnisvoll. Kurz vor Beginn führten Peters und Maschke ihrenFreund" in den im Parterre belegenen dunklen Schankraunu Kaum aber hatte er denselben betreten, so flammte ein greller Schein auf und der Spitzel war auf der Platte. Starr, mit blassem Gesicht stierte derselbe vor sich hin.WaS war denn das?" fragte er.eine Ex- plosion?"Ja, gewiß, eine Explosion; daS ist ja recht gefährlich hier. Da wollen wir doch lieber im Saale bleiben." Willenlos und wie betäubt folgte er schlotternden Knies nach seinem Platze. Für diesen Augenblick hatte er anscheinend keine Instruktion mit. Im 8 120s will die Regierungsvorlage einfügen, daß»er Bundesrat in seinen Anordnungen Strafbestimmungen gegen die Arbeiter wegen Uebertretung dieser Vorschriften treffen könne. Von unseren Parteigenossen wird die Streichung beantragt, eventuell soll ausdrücklich festgelegt werden, daß lediglich Anordnungen zum Schutz von Leben und Gesundheit gemeint sind und daß die Strafe, die jetzt bis 300 M. soll betragen können, auf höchstens 30 M. herabgesetzt werde. Molkenbuhr und Stadthagen legen dar: Auf dem Gebiete der Unfallverhütung kann heute ja schon die Berufsgenossenschaft mit Strafen bis 6 M. vorgehen. Nicht Strafen, sondern Aufklärung durch die Geiverkschaften über den Zweck und die Notwendigkeit der Einhaltung von Schutzvorschriften sei da? zweckdienlichere. Keinesfalls dürfe eine Bestrafung eintreten. die den Verstoß des Arbeiters als Vergehen charakterisiere, denn da könnte ja gar ein unvorsichtiger Arbeiter, der einen Unfall infolge Nichtachtung einer Vorschrift erleidet,. der Unfall- ansprüche verlustig gehen und überdies noch Strafe erhalten. Straf- Vorschriften würden den allseitig gewünschten Zweck der Beachtung von Schutzvorschriften nicht erreichen. Die Gewöhnung des Arbeiters an die Gefahr mache unvorsichtig. Akkordarbeit, schlechter Lohn, Hetzarbeit usw. seien oft Ursache fahrlässiger Nichtachtung von Schutzvorschriften. Daß das dem Arbeiter nicht angerechnet werden dürfe, habe ja bei der Haflpflichtrechtsprechung das Reichsgericht stets anerkannt. Hinzu komme, daß selbst bei der von unseren Genossen und in ähnlicher Weise vom Zentrum vor- geschlagenen Fassung, doch allerlerlei Aiiordimngen. die ja nicht nur der Bundesrat, sondern auch die Polizei treffen sollten, unter Strafandrohung vorgehen könnten, die die persönliche Freiheit des Arbeiters unbillig einschränkten, ja vielleicht gar Ungehorsam gegen den Werkführer den Arbeitgeber unter Strafe stelle. Die Rechtsprechung über Streikpostenstehen zeige, wohin solche allgemeine Befugnis kommen könne. Vom Zentrum wurden seitens des Abg. Dr. Fleischer ebenfalls Bedenken gegen die Neuerung geltend gemacht. Insbesondere wies er auf die ausländischen Arbeiter hin. Die Beratung wird am Donnerstag fortgesetzt. AuS der Wrinkommissiin. Die Kommission setzte am Dienstag ihre Beratung beim 8 S fort. Ein Antrag S p i n d l e r will von der Einteilung in Wein« baugebicte, wie die Regierungsvorlage verlangt, absehen und die Zuckerung in allen Gebieten, in denen Wein wächst, ohne weiteres zulassen. Demnach würde schlesischcr Wein am Rhein , nicht aber in Bremen oder Berlin gezuckert werden dürfen. Der Antrag wurde einer Subkommission überwiesen, die Beschlußfassung aus- gesetzt. Bei Abs. 4 des§ 3. der bestimmt, daß die Absicht, den Wein zu zuckern, bei der Behörde anzuzeigen ist, entspann sich eine Icv- haste Debatte. Frhr. v. Hehl beantragte, diese Bestimmung über die Anzcigepflicht zu streichen. Dem entgegen erklärte der Rc» gierungsvcrtreter. die Regierung müsse wissen, in welchem Unifange die Zuckerung ausgeübt wird. Ter Antrag Hehl wurde schließlich gegen 4 Stimmen abgelehnt. Einstimmig wurden hingegen du: zwei letzten Absätze des 8 8 der Regierungsvorlage angenommen, welche bestimmen, daß in allen Fällen zur Wcinbereitung nur technisch reiner Zucker verwendet werden darf. § 4 behandelt die Umgärung kranker Weine. Hierzu soll eine von Fall zu Fall einzuholende Genehmigung erforderlich sein. Ein Antrag Baumann verlangt die Streichung Dieser Aus­nahmebestimmung. In der Debatte wird geltend gemacht, daß in Frankreich eine Umgärung mittels Zuckerzusatzes überhaupt ver- boten sei und daher ein kranker Wein nur zu einem minderwertiger. Getränk �Branntwein), aber nicht zu Wein umgegärt werden dürfe. Schließlich wurde der Antrag Baumann mit großer Mehrheit angenommen. Zu der iveiteren Vorschrift des 8 4' daß der Bundesrat ermächtigt werden soll, zu bestimmen, welche Stoffe bei der Kellcrbehandlung dem Weine zugesetzt werden dürfen, wurde ein?lntrag angenommen, der den Bundesrat verpflichtet, vor Erlaß solcher Verordnungen ein Gutachten von Sachverständigen einzufordern. Nächste Sitzung: Mittwoch. Die Lehrerbesoldungskominission des Abgeordnetcnhanscd wandte sich am Dienstag zunächst der Regelung des Grundgehalts der Rektoren zu, das nach längerer Debatte auf 2400 M. fest­gesetzt wird. Die nunmehr zur Beratung kommenden ßZ 5 und v setzen die Altersskalen fest. Die Regierung will neun gleichhohe Zulagen in Zwischenräumen von drei zu drei Jahren. Hierzu lagen eine Reihe Anträge vor, die die Steigerung verschieden gestalten wollen. Die Regierung erklärt jede Aenderung als un- annehmbar, da keinerlei Mittel zur Verfügung ständen. Diese bestimmt abgegebene Erklärung schlug sofort wieder alle Wünsche Und dach hätten ihn verschiedene seiner Kameraden mit ihren bis- herigen Erfahrungen ausstatten können. Maschke eröffnete die Versammlung erklärte die Explosion als die photogvaphische Aufnahme des Polizeispitzels, her in der Ver- sammlung anwesend sei. Williaw Springer" wurde immer kleiner. Angstverzerrt und grau war sein Gesicht. Fast schien cS, als wollte er unter dem Tische verschwinden. Auf die empörte Frage aller Besucher:Wo sitzt er?" hatte er nur die klägliche Antwort:Ich nicht Sd« i n." Dann wollte er gleich seinem Genossen Dietrich II sein Seelenheil der Schnelligkeit seiner Füße anvertrauen. In seiner Angst und Fassungslosigkeit rannte er aber einige Genossen an, die ihm Hann sehr kräftig die Tür wiesen. Statt vorn durch die offene Eingangstür zu gehen, wollte er dicht daneben über den Zaun klettern. Ein Bild des Jammers und der schlotternden Angst. Du lieber Himmel, wenn da mal eine wirkliche Gefahr bestände und solche Leute sollten eintreten! Unter den anwesenden Jugendlichen besprach man die Angc- legenheit natürlich nachher sehr eifrig und heiß loderte in ihrem Herzen der Haß gegen solche politischen Zustände auf. Welche Fülle von Mißtrauen wurde allein durch diese Tat des preußischen Polizeisystems in die jungen Herzen hineingepflanzt. Wir wissen nicht, welchen Lohn der Herr Wilhelm Schlaf ju«., Kuglerstrahe 45, von seinen Vorgesetzten erhalten. Vielleicht hat ihn auch mancher an sein mitfühlendes Herz gedrückt. Eins aber wissen wir sicher: Sein am Sonntagvom Gesicht deutlich abzulesendes Interesse" an der Jugendorganisation wurde ihm zu Hause noch spät in der Nacht abgekühlt. So endete gar kläglich das kurze Gastspiel, welches Herr Wilhelm Schlaf jun. in der Jugendorganisation wie in der Partei zum besten gab. Aufforderung. Hierdurch fordere Herrn William Springer auf. die von ihm als Reiseunterstützung nach Nürnberg gegebenen 70,- M. von unserem Bureau Stralauer Straße 13/14 in der Zeit von 68 Uhr abends persönlich abzuholen. Ist der Betrag bis 10. Dezember nicht abgeholt, so nehme ich an, daß der Spender ihn als Beitrag süfc die Jugendorgani­sation bestimmt und werde demgemäß verfahren. Max PeterS.