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Verbreitung unzüchtiger Schriften?

Unter großer Seiterkeit der Tribünenbesucher erklärten fidy unfere orts find die Gemeinden bestrebt, durch Lohnaufbefferungen oder schriftlich ersucht habe, im Termin vom 7. November 1900 pünktlich Genossen bereit, für die Verteilung des gefürchteten Sonnenlichtes Teuerungszulagen an die Arbeiter der herrschenden Teuerung zu erscheinen, begründet nicht erst, sondern erhöht nur das Ver wirken zu wollen. Die Regulierung der Friedrichstraße war wieder Rechnung zu fragen. In Reinidendorf hat die Verwaltung an schulden des Beklagtend einmal Gegenstand der Berhandlung. Angenommen wurde der Stelle der Teuerungszulage als Weihnachtsgeschent einen Rohn­Magistratsantrag, wonach 57 000 M. aus Gemeindemitteln veraus- abzug von 10 Proz. verfügt. Sie läßt die Arbeiter 9 Stunden lagt werden, um die Friedrichstraße in dem fraglichen Teil anbau- arbeiten und zieht ihnen von ihrem färglichen Lohn die 10. Stunde Im Jahre 1906 erfchien im Verlage des Buchhändlers Bern fähig herzustellen, und die Zinsen dieses Kapitals endgültig zu- ab. Der Abzug beträgt 1,80 m. bis 2,40 M. die Woche. Das gunsten der fünf Anlieger aus den Taschen der Steuerzahler zu Wocheneinkommen eines Gemeindearbeiters beträgt demnach im hard Zack in Treptow   bei Berlin   ein Werk unter dem Titel: Sa bezahlen. Bezeichnend ist, daß während der Verhandlung drei günstigsten Falle 15,50 bis 21 M. Jn der Weihnachtswoche werden gittas Bücher der namenlosen Liebe". Der erste Band dieses Gewählte der ersten und ziveiten Klaffe den Saal verlassen mußten, die Arbeiter sogar mit einem Verdienst von 13 und 10 M. rechnen Werkes trägt den Titel: Die namenlose Liebe", ein Bekenntnis, weil sie es find, die als Koftgänger der Steuertasse in Frage müssen. Und dabei sind die Lebensmittelpreise in Reinickendorf   der zweite Band ist eine Dichtung mit dem Titel: Wer sind wir?" fommen. Die Regulierung der Straße selbst kann erst erfolgen, nicht etwa niedrige, sondern teilweise beträchtlich höhere als in wurde auf Substription, und zwar unter strengstem Ausschluß der Beide Bücher behandeln die gleichgeschlechtliche Liebe. Das Werk wenn das Enteignungsverfahren gegen die Stadtverordneten Berlin  . Schachtel und Dr. Wolf durchgeführt ist. Die vom Magistrat vor- Bei diesen Zuständen ist es wohl selbstverständlich, daß die Ar- Deffentlichkeit herausgegeben. Jeder Subskribent hatte für jedes geschlagene Gründung neuer Lehrerſtellen gab den Rednern der beiter auf Mittel und Wege finnen, um eine Besserung dieser trau- der Bücher einen Schein zu unterzeichnen, und jedes der ausges Majorität Veranlassung auszusprechen, daß das von den Rektoren rigen Zustände herbeizuführen. Sie beschritten den einzig rich gebenen Bücher trug eine Nummer und den Namen des betreffen gelieferte Material nicht einwandsfrer" sei. Es müsse bei der tigen Weg, indem sie sich organisierten. Dies erregte jedoch das den Substribenten. In den Subskriptionseinladungen war aus Festsetzung von Lehrerstellen für die Volksschule mehr den Mißfallen der Vorgesetzten. Der Herr Wegemeister Kube fühlte drücklich darauf hingewiesen, daß es sich um Werke einer ernsten finanziellen Verhältnissen der Stadt Rechnung getragen werden. fich veranlaßt, die Arbeiter dieserhalb zur Rede zu stellen und und strengen Kunst handele, und jeder, der irgendwelche Sensation in den Büchern suche, wurde vor dem Ankauf derselben gewarnt. Werden denn die Reftoren nun noch nicht begreifen, daß siebzig ihnen die Zwecklofigkeit ihres Vorhabens vorzuhalten. Nach seiner Das Erscheinen weiterer Bücher dieser Art und ihr Vertrieb auf Kinder in einer Klasse der Volksschule eine Lehrkraft nicht ganz Meinung würde ein Verein der Reinickendorfer   Gemeindearbeiter, zu absorbieren brauchen? Beschlossen wurde, die Vorlage einer an deffen Spize vielleicht der Herr Wegemeister steht, zweckmäßiger demselben Wege war in Aussicht genommen. Die Prozesse. Moltke- Harden und Bülow- Brand, sowie die Affären Lynar, Kommission zu überweisen, der auch unsere Genossen Brühl  , Düwell sein. Die Reinickendorfer   Gemeindearbeiter stehen diesen, echt Hohenau   usw. veranlaßten den Verfasser der Sagitta"-Bücher, rnd Grauer angehören. Eine neue Grundsteuerordnung schlug der kühnemännerischen Geist atmenden Werbungen und Mahnungen Magistrat der Versammlung zur Annahme vor. Das unbebaute sehr skeptisch gegenüber. Ja sie sind sogar der Meinung, daß die ein Flugblatt herauszugeben mit dem Titel: Gehör! .. Ein Schrei bon Sagitta." Augenblick! Diese Flugschrift Terrain soll nach diesem Vorschlage zu dem doppelten Sage des Beeinträchtigung ihres Koalitionsrechtes durch den mehr oder bebauten Terrains zur Veranlagung kommen. Nach der Vorlage minder starken Druck des Herrn Wegemeisters unzulässig ist und erschien Anfang dieses Jahres. Der Verleger sandte diese Flug find von 570 Hektar unbebauten Terrains im Werte von rund 57 durchaus nicht zu seinen dienstlichen Obliegenheiten gehört. Die schrift unter anderem auch an Geistliche. Einer derselben fühlte Millionen Mark im Besitze der in der Gemeinde wohnenden Per- Arbeiter werden ihnen gesetzlich gewährleisteten sich durch die Zusendung der Schrift beleidigt, er stellte Strafantrag sonen nur solches im Werte von 9,8 Millionen Mart, während der Koalitionsrecht den Gebrauch machen, den sie für richtig halten. und die Folge war, daß der Verleger Bad   in erster Instanz fret­gesprochen, in der Berufungsinstanz aber zu einer Geldstrafe von Rest im Werte von 47% Millionen Mark in den Händen Aus­50 m. verurteilt wurde. Infolge dieses Beleidigungsprozesses fand wärtiger oder Terraingesellschaften ist! Der Magistrat erwartet bei Schöneiche- Fichtenau. Annahme der Vorlage einen Mehrertrag von etwa 148 000 m. Die im Geschäftslokal des Verlegers eine Haussuchung statt. Bei dieser Vorlage ging an eine Kommission, der die Genossen Seikel, Grauer Gelegenheit wurden die Flugschrift und auch die beiden erst und Düwell angehören. genannten" Sagitta"-Bücher mit Beschlag belegt und die weitere folge war, daß gegen den Verleger Bad eine Anklage wegen Ber­Schöneberg. breitung unzüchtiger Schriften und Beleidigung von Geistlichen erhoben wurde. Eine Verhandlung, die am 14. Oktober stattfand, verfiel der Vertagung. Die erneute Verhandlung der Sache fand am Mittwoch vor der vierten Straffammer des Landgerichts IL statt.

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nur einen

Mit der Vorstandswahl des neugegründeten, Wahlvereins Schöneiche und Umgegend" beschäftigte sich am Sonntag eine gut besuchte Versammlung. Nach einem beifällig aufgenommenen Referat des Genossen Rühl wurde derselbe zum ersten Vorsitzenden und die Genoffin Klotow zur zweiten Vorsitzenden gewählt. Nachdem Die Jugendschriftenausstellung wies bereits am vergangenen nun noch die Genossen aus Rahnsdorf  - Mühle dem neuen Sonntag, dem Gröffnungstage, einen guten Besuch auf. Es drängte Verein beigetreten sind, ist das erste Hundert Mitglieder reichlich sich den Besuchern die Ueberzeugung auf, daß nur eine gute Aus- überschritten. wahl von Schriften für Kinder sowohl wie auch für Erwachsene zum Bernau. Als Zeugen erschienen einige Geistliche aus verschiedenen Berkauf gelangen. Das ist auch der Zweck des Unternehmens. Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich gestern früh 8 Uhr bei Gegenden Deutschlands  , sowohl solche evangelischer wie solche fa Tie Arbeiterschaft und ihre Kinder müssen vor der Schundliteratur bewahrt werden. Es sei deshalb darauf hingewiesen, daß auch am den Ausschachtungsarbeiten der Feldbahnlinie, welche die Riefelgüter tholischer Stenfession. Es sind die Herren, welche sich als Vertreter kirchlicher und strafrechtlicher Sittlichkeit durch Zusendung der Sa­Sonntag, den 13. Dezember, nachmittags von 4 bis 8'Uhr, die Aus- der Stadt Berlin   Buch, Schmetzdorf und Albertshof verbinden soll, gittaschen" Flugschrift beleidigt fühlen. Auch der bekannte christ­stellung geöffnet ist. Bestellungen von Büchern und Schriften, die in der Nähe des Rieselgutes Schmetzdorf bei Bernau  . Der lich- soziale Apostel, Lizentiat Mumm, war als Zeuge geladen. Herr erst zum Fest abgeholt werden, nimmt jederzeit die Partei- Arbeiter Anton Barkowsky, in ber Kolonie Röntgental Mumm ist aber augenblicklich als christlich- sozialer Reichstags­spedition, Martin- Lutherstraße 51, entgegen. Wir weisen darauf wohnhaft, begleitete einen Train Kipp- Loren, welche leer fondidat im Wahlkreise Siegen so stark beschäftigt, daß ihn das hin, daß die Besichtigung unentgeltlich ist. zurückfuhren. er auf einer Lore Gericht aus diesem Grunde vom Erscheinen entbunden hat. Zu diesem Zweck stand Brit. ohne Staften auf dem Untergestell; plöglich sprang sprang die Sachverständige waren die Schriftsteller Dr. Bruno Wille  , Hans Lore aus den Schienen, wodurch Barkowsky zu Boden stürzte und Land( Landsberger), Nordhausen   und Willy Pastor   zur Stelle. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde unter Widerspruch die nachfolgenden Wagen den Bedauernswerten unter sich begruben. Der Verteidigung die Oeffentlichkeit auch für die Vertreter der Barkowsky waren durch die schweren Loren beide Füße gebroche. Preise ausgeflossen. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auf­Ein aus Bernau   herbeigerufener Arzt ordnete seine sofortige Ueberfassung, die Schrift sei ein Hohelied auf die Homosexualität, der führung nach dem Krankenhause an. Als Transportwagen wurde Angeklagte behauptete, es werde ohne Verlegung des sittlichen Ge­ein Ochsenwagen benutzt. Wir nehmen an, daß in der Eile ein fühls das Problem der Homosexualität behandelt. Die Verhand geeigneteres. Transportmittel für den Berunglückten nicht vorhanden lung dehnte sich bis in die Abeitszeit aus. Das Urteil des Gerichts war, andernfalls müßte man sich energisch gegen diese Art des wird voraussichtlich erst heute verkündet werden. Transportierens wenden. Borsigwalde- Wittenau.

Die verschiedensten Interessen der Gemeindevertreter kamen in ihrer letzten Sizung zur Geltung anläßlich eines Gesuchs des Vereins zur Förderung des Gartenbaues, für die in der Zeit vom 2. bis 19. April nächsten Jahres in Berlin   stattfindende internatio­nale Gartenbauausstellung einen Ehrenpreis zu stiften. Begründet wurde dieses Gesuch damit, daß in Briß eine große Anzahl Gärtner  feien, die jedenfalls der Ausstellung ein lebhaftes Interesse ent­gegen brächten. Während nun die Wortführer der Gärtnerei­befizer für strikte Ablehnung des Gesuchs plädierten und darauf hinwiesen, daß die Brizer Gärtnereibesiber auch ohne die Stiftung eines solchen Ehrenpreises nach wie vor eristieren werden, traten die Hausbefizer lebhaft dafür ein. Sie meinten, daß dies eine In der letzten Gemeindevertretersizung wurde bekanntgegeben, treffliche Gelegenheit sei, für Briz Reklame zu machen. Herr Grau vertrat eine sonderbare Auffassung insofern, als er diesen Ehren- daß Berlin   es ablehnt, die Postortstage auf die Vororte Tegel  , preis nur bewilligen wollte unter der Bedingung, daß derselbe Rosenthal, Wilhelmsruh  . Wittenau   und Borsigwalde   auszudehnen. Hierauf bewilligte die Gemeindevertretung gegen die Stimme des perrn&. Borsig die 23000 M. betragenden Koſtent zur Unters mit 6 gegen 6. Stimmen, wobei die Stimme des Gemeindevertreters führung der Hermsdorfer Straße. Der Vertrag mit der Eisen. den Ausschlag gab, beschlossen, dem genannten Verein zu dem an geführten Zwed 100 W. zu überweisen. Da die Gemeinde das bahndirektion wurde angenommen. Gine rege Distusfion fand bei Grundstüd des Herrn Schönhausen zu Straßenland benötigt, deca der Beratung des Statuts, betreffend einen die Landgemeinden Grundstück des Herrn Schönhausen zu Straßenland benötigt, dec- Reinickendorf   und Wittenau   umfassenden Kanalisationsverband selbe es aber abgelehnt hat, dieses Grundstück der Gemeinde frei statt. Die Abänderung des Statuts wurde einer Kommission über willig abzutreten, beschloß die Gemeindevertretung das Zwangs­verfahren gegen ihn einzuleiten. Des weiteren wurde vom Ge- tragen. Die Beschlußfassung für den Erlaß eines Ortsstatuts, be­meindevorsteher ein Schreiben des Magistrats zu Rigdorf verlesen, treffend die unterirdischen Entwässerungsanlagen, sowie eine Bei­in welchem die Gemeinde Briz ersucht wird, ihrerseits zur Ertrags- und Gebührenordnung wurde vertagt. Von der Errichtung haltung der Königsheide beizutragen. Der Forstfistus wolle zirka zweier Tiefbautechnikerſtellen für die Sanalisationsbauperiode wurde Abstand genommen. Für den Entwurf zum Rathausn.ubau 600 Morgen der Königsheide zum Preise von 5000 M. pro Morgen findet unter fieben Firmen ein Preisbewerb von 1500 M. statt. verkaufen. Es sollen aber Schritte getan werden, um den Fiskus Die Bedingungen, unter denen die Gemeinde Wittenau Gas   zum au veranlassen, einen niedrigeren Preis anzusetzen; Rirdorf wolle Privatgebrauch abgibt, wurden gegen vier Stimmen angenommen. 220 Morgen der Königsheide erwerben. Der Gemeindevorsteher machte den Vorschlag, 60 Morgen anzukaufen. Briz sei an der Einstimmig beschloß noch die Bertretung die Errichtung zweier Erhaltung der Königsheide interessiert, da der Ort selbst keine Er Lehrerstellen an der Boltsschule in Borsigwalde. holungsstätte habe. Die Erhaltung der Königsheide sei um so notwendiger, als das auf Rigdorfer und Brißer Gebiet noch fret= liegende Gelände im nächsten Jahrzehnt mehr und mehr der Be­bauung erschlossen würde. Die Gemeinden Treptow  , Niederschöne­tveide, Johannisthal   und Rudow   feien an der Erhaltung der Königsheide nicht so interessiert und so werden wohl nur Rigdorf Haftpflicht des Rechtsanwaltes wegen Berfäumnis des Termins. und Briz übrig bleiben, welche die Erhaltung der Königsheide Der Rechtsanwalt Theodor M. in Berlin   vertrat ein Fräulein ernsthaft betreiben. Genosse Kibing trat dafür ein, daß die Königs- Baumert in einer Bereicherungsflage gegen einen Gläubiger ihres Heide im vollen Umfange erhalten bleibe. Auch die bürgerlichen Vaters, welcher ihr als Eigentum anstehende Sachen hatte pfänden Bertreter waren der Meinung, daß die umliegenden Gemeinden ein Interesse an der Erhaltung der Königsheide hätten, sie müßten und zu seinen Gunsten versteigern lassen. Den ersten Termin in daher auch zum Ankauf derselben herangezogen werden. Es wurde einstimmig beschlossen, daß Briß sich mit den in Betracht kommen. den Behörden in Verbindung seben und mit einer angemessenen Fläche an dem Erwerbe beteiligen soll. Zwischen der englischen Gasgesellschaft und der Gemeinde Briz besteht ein Vertrag, welcher unter anderem die Bestimmung enthält, daß die Gemeinde nach Ablauf von zehn zu zehn Jahren das Recht hat, das Gaswerk zu gewissen Bedingungen nach einjähriger Kündigungsfrist zu er­werben. Der jebige Kaufpreis beträgt 1 150 000 M., würde aber nach Ablauf von weiteren zehn Jahren 2 000 000 m. betragen. Der Gemeindevorsteher empfahl nun der Gemeindevertretung, am 16. Dezember zu fündigen, um die Gesellschaft zu veranlassen, der Gemeinde eine größere Gewinnbeteiligung zu gewähren, sowie einen Einheitspreis zwischen Koch- und Leuchtgas von 13 Bf. her­zustellen. Die Gemeindevertretung beschloß jedoch einmütig, daß Bas Gaswert am 16. Dezember 1909 in den Besiß der Gemeinde überzugehen hat, auch dann, wenn in den nächsten Jahren ein zu schuß erforderlich sein sollte. Reinickendorf  .

Gerichts- Zeitung.

diesem Prozeß versäumte der Anwalt der Klägerin. Es erging Versäumnisurteil zuungunsten der Klägerin. Gegen dieses wurde Ginspruch erhoben und demzufolge ein zweiter Termin angefeßt. Zu diesem Termin gab M. dem Gegenanwalt Nachricht, daß er pünktlich erscheinen möchte. Der Gegenanwalt war auch da. Da aler M. wieder fehlte, ließ er abermals Versäumnisurteil er­gehen. Dadurch ist die Klage rechtskräftig abgewiesen.

Infolge dieser Säumnis ihres Angeklagten hatte die Klägerin icht gegen M. auf Schabloshaltung geklagt und auch ein obficgendes Urteil erftritten.

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Als

Durch einen Selbstmordversuch des Angeklagten wurde eine Verhandlung vereitelt, welche unter Vorsitz des Land­gerichtsrats Schulz die vierte Straffammer des Landgerichts II  beschäftigen sollte. Der Tischler Amandus Schindler sollte sich wegen verschiedener in Rirdorf und Brik verübter Diebstähle vor dem Strafrichter verantworten. Die Verhandlung stand um lihr alt, der Beginn der Gigung verzögerte filas aber bis na fedha tar Während dieser Zeit saß der Angeklagte in einer etiva Quadrat meter großen und nur mit einer Bank versehenen Vorführungs­selle und sah seinem Schicksal entgegen. Das stundenlange Hangen und Bangen rief anscheinend bei dent Deliquenten eine so ver zweifelte Gemütsstimmung hervor, daß er beschloß, seinem Leben ein Ende zu bereiten. Er knüpfte sich an seinem Halstuch auf. Der Gefangenenaufseher fam einige Minuten später in die Zelle und schmitt den Lebensmüden ab. Die Verhandlung konnte nicht stattfinden, da der Angeklagte völlig verstört war und fein Wort hervorbringen konnte. Das Gericht mußte die Sache vertagen und beschloß, den Angeklagten auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen.

Ein Knecht zu Tode mishandelt!

Eine besonders rohe Tat des Landwirts Rokohl in Fred­leben( Anhalt) fand dieser Tage durch das Schöffengericht in Sondersleben eine überaus milde Sühne.

Wegen Mißhandlung seines Knechtes war der Landwirt Rotohl in Freckleben angeklagt. Er hatte seinem inzwischen ver­storbenen Knecht Franz Bomba, als dieser bei der Arbeit

infolge Neberanstrengung ohnmächtig zu Boden gesunken war, mehrere Fußtritte in die linke Seite und Ohrfeigen versezt. Der Angeklagte wurde zu nur zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Vorgang fam seinerzeit dadurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die Leiche des Knechtes Bomba auf Anordnung der Staats anwaltschaft wieder ausgegraben wurde, da vermutet wurde, der Knecht, der bei dem Landwirt Rotohl in Freckleben in Diensten stand, sei an den Folgen erlittener Mihhandlungen, die ihm sein Arbeitergeber zugefügt hatte, gestorben. Für die Bermutung scheint nicht der volle Beweis geführt zu sein; denn sonst hätte die An­flage vor dem Schwurgericht zur Verhandlung tommen müssen. Gleichpiel, ob der fausale Zusammenhang zwischen den rohen Miz handlungen und dem Tode des infolge Ueberanstrengung ohn mächtig Gewordenen zu erweisen ist, schreit der empörende Vorfall geradezu nach schleunigen Schutzvorschriften zugunsten der start gequälten Landarbeiter.

Das Landgericht und Kammergericht Berlin erklärten den M. Geschlossene Gesellschaft oder öffentliche Tanzluftbarkeit? für haftpflichtig. Die von M. gegen das kammergerichtliche Urteil Der Genosse Pirkard als Vorsitzender des Arbetterradfahrer­erhobene Revision wurde vom Reichsgericht zurückgewiefen. Der vereins Vorwärts" in Walsrode   sollte die Polizeiverordnung des erkennende dritte Zivilsenat erklärt den Anspruch der Klägerin Regierungspräsidenten   zu Lüneburg   vom 4. März 1890 übertreten in der Interventionsflage gegen den Gläubiger ihres Vater für haben, wonach zur Veranstaltung einer öffentlichen Tanzluftbar. gerechtfertigt, so daß die Klägerin zu ihrem Gelde gekommen wäre, feit eine polizeiliche Erlaubnis erforderlich ist. Und zwar wurde falls nicht ihr Anwalt zweimal hätte Versäumnisurteil ergehen ein von dem Radfahrverein   veranstaltetes est als öffentliche Tanz­laffen. Daraus resultiere aber die Verurteilung des jetzt Beklagten  . Iuftbarkeit angesehen. Das Landgericht in Berden verurteilte auch Reinidendorf als Arbeitgeberin. Hierüber wird uns aus den Die Entschuldigungseinwände des beklagten Anwalts weist der den Angeklagten in zweiter Instanz wegen Veranstaltung einer öffentlichen Tanzluftbarkeit ohne polizeiliche Er Kreisen der Gemeindearbeiter geschrieben: Die Gemeinde Rei- erkennende Senat wie folgt zurüd: Der angeblich unter den laubnis. Ez erachte folgendes für festgestellt: Als nidendorf beschäftigt zurzeit zirka 80 Arbeiter mit Regiearbeiten Berliner   Anwälten bestehende Brauch, ein Versäumnisurteil nicht abends mit dem Tanz begonnen werden sollte, hätten wie Straßenreinigung, Park- und Gartenanlagen und Kanalbau. zu erwirken, ohne vorherige Anfrage beim Gegenanwalt, fann sich im Lokal außer 27 Mitgliedern und ihren Damen, sowie Wie im Reich der Kühnemänner nicht anders zu erwarten, zeichnen keineswegs zu dem Schluß führen, daß die das zweite Versäumnis- eingeladenen Gästen noch etwa 50 Personen eingefunden. Auf cine fich die Lohn- und Arbeitsverhältnisse dieser Arbeiter durch beurteil vom 7. November 1900 ermöglichende Bersäumnis des Be- Frage erflärte der anwesende Gendarm, Mitglieder, deren An­sondere Rüdständigkeit aus. Bezeichnete doch der Gemeinde- klagten eine verschuldete nicht gewesen sei. Derartige kollegiale gehörige und eingeladene Gäste dürften am Tangfest teilnehmen, bertreter, Fabrikbefizer und Millionär Herr Kühnemann im ver- Gewohnheiten haben nicht die Kraft und, wie ohne weiteres an- ohne daß es ein öffentliches werde. Darauf erklärte Pickard, er werde gangenen Frühjahr die 35 Pfennig- Stundenlöhne als durchaus den Verhältnissen angemessen. Herr Kühnemann hat jedenfalls zunehmen ist, auch nicht die Absicht, die dem Anwalt seiner Partei eine Liste auflegen, in die eingezeichnet werde, wer Mitglied werden Wer nicht die Mitgliedschaft erwerbe, dürfe nicht teil­dadurch, daß er nur mit größeren Bahlen rechnet, das Augenmaß gegenüber obliegenden Pflichten irgend abzuändern oder ein­dafür verloren, was eigentlich bei derartigen Löhnen leben" heißt aufchräufen. Die Pflicht, im Verhandlungstermine zu erscheinen, nehmen. Der Gendarm erwiderte, er wisse nicht, ob das zulässig sei. 58 Personen ließen sich nun unter Nennung ihres Zunamens als Ein Vergleich mit den Löhnen der Gemeindearbeiter Groß- Berlins bezw. gegen den nicht erschienenen Gegner ein Versäumnisurteil Mitglieder einschreiben. Sie zahlten je eine Mart, wovon 60 Pf. ergibt, daß Reinickendorf   die niedrigsten Lohnfäße zahlt. Bon zu erwirten, bemißt sich ausschließlich nach den gefeßlichen Be als Vereinseinschreibegeld und 40 Pf. als Vereinsbeitrag für zwet irgend welchen sozialen oder hygienischen Einrichtungen ist feine Stimmungen und nach dem Intereffe der Partei. Die fich für Fälle Monate gelten follten. Ein Statut wurde den neuen Mitgliedern Spur vorhanden. Soziale Einrichtungen wie Zahlung der Diffe- der Versäumung etwa ausbildenden kollegielen Geschäftsgewohn- nicht ausgehändigt. Verschiedene der Aufgenommenen nahmen renz zwischen Lohn und Krankengeld im Erkrankungsfalle, Alters- heiten der Anwälte stehen außerhalb der Sphäre des Rechts. Böllig später an Vereinssitungen teil. Die meisten fümmerten sich aber bei geringen Versäumnissen, die in anderen Gemeinden als etwas zutreffend also führt der Berufungsrichter aus, daß jener angeb- nicht weiter um das Vereinsleben. Das Tanzvergnügen selbst fand Selbstverständliches durchgeführt sind, fehlen in Reinidendorf voll- lich Brauch dem Gegenanwalt feinerlei zwingende Verpflichtung ungehindert statt. Begründend führte nun das Landgericht in ständig. Andere Gemeinden liefern ihren Arbeitern gegen die auferlegt hat, nicht zu fontumazieren, und daß der Beklagte der feinem Urteil aus: Unter den obwaltenden Umständen sei Einflüsse und Unbilden der Beschäftigung und Witterung Dienst Stlägerin, feiner Mandantin gegenüber auf seine Gefahr handelte, anzunehmen, daß es sich hier um nur zum Schein gegebene Mitgliedschaftserklärungen handele. Sie feien auch und Schußkleidung. In Reinidendorf müssen die Arbeiter von wenn er fich auf jenen Brauch verließ. Die von der Revisions- vom Angeklagten nur zum Schein entgegen genommen worden, ihrem geringen Lohne diese erheblichen Ausgaben bestreiten. Aller- beklagten betonte Tatsache, daß der Gegenanwalt den Beklagten und awar ohne Hinzuziehung anderer Borstandsmitglieder.

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