Unter allen Umständen müssen auch bei den Notstandsarbeiten die gegangen sind. Von den Organisierten werden nicht viele der waltung des Deutschen Textilarbeiterverbandes um Schutz. Der tarifmäßigen, oder wo solche nicht bestehen, die ortsüblichen Löhne Zählung ferngeblieben sein, wohl aber die Vorstand, dem der Angeklagte als Mitglied angehört, untersuchte bezahlt werden. Auch müssen die Arbeitsnachweise der Gemeinden große Masse der Unorganisierten, die Sache und beauftragte den Angeklagten, auf Grund der ihm und der Gewerkschaften bei Einstellung der Arbeiter berücksichtigt die zu nichts zu bewegen sind. Wie groß diese Masse ist, könne bon feinen Kollegen, eben den bei Gebauer beschäftigten organisier werden. Wir müssen auch zeigen, daß die Arbeiterschaft mit dem man daraus ermessen, daß den 600 000 Krantentassenmitgliedern, ten Arbeitern, überbrachten Angaben, das Flugblatt zu verfassen. Vorgehen unserer Stadtverordneten einverstanden ist und daß diese die ungefähr die Zahl der Berufstätigen darstellen, nur 200 000 Das Flugblatt wandte sich an die gesamte Arbeiterschaft der Firma im Auftrage der Arbeiter handeln. Es wird sich empfehlen, daß Gewerkschaftsmitglieder gegenüberstehen. Durch eine Hauszählung Gebauer, forderte diese auf, sich auch der Organisation anzunicht nur von dieser Stelle, sondern auch von den einzelnen Ge- würden alle die Arbeitslosen getroffen, die feine Zeitung lesen und schließen, um dadurch die Position der bei der Firma beſchäftigten, werkschaften Refolutionen in diesem Sinne beschlossen und den auch sonst von einer Zählung nach dem Meldesystem keine Kenntnis schon organisierten, Arbeiter zu verstärken. Nach Lage der Sache Gemeindebehörden eingereicht werden. Nachdem diese Fragen in den Gemeindevertretungen angeregt sind, müssen nochmals Ver- erhalten. Bei der fünftigen Zählung werde es darauf ankommen, wie der, ein Flugblatt an sie zu richten, nicht eingeschlagen werden. fammlungen zu denselben Stellung nehmen. Es soll auch erörtert werden, ob und wie die
Arbeitslosenversicherung
allgemein durchgeführt werden kann. Ueber alle diese Maßnahmen hat sich der Ausschuß der Gewerkschaftskommission mit dem Zentralborstand des Werbandes sozialdemokratischer Wahlvereine verständigt. Es soll in den Gemeinden so schnell wie möglich vorgegangen werden. Wir hoffen, daß dabei wenigstens etwas für die Arbeitslisen geschehen wird. Stadtverordneter Glode führte aus: Vielleicht hätte die Bählung am 17. November ein richtigeres Resultat ergeben, wenn
mehr für die Beteiligung agitiert
worben wäre. Ohne Agitation ist so etwas nicht durchzuführen. Wenn für die Zählung im Februar ordentlich agitiert wird, dann wird sie ein zutreffenderes Resultat ergeben. In der Stadtverordnetenversammlung haben wir uns längst bemüht, die Gemeinde zu durchgreifenden Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit au beranlassen. Aber unser Borgehen hat wenig Erfolg gehabt, denn es ist ungeheuer schwer, die bürgerliche Mehrheit zu derartigen Maßnahmen zu bewegen. In der gemischten Deputation haben wir verschiedene Anträge gestellt, aber die Herren von der Mehrheit fagen, sie müssen die Materie erst studieren und können einstweilen nichts tun. Es sind Herren in der Deputation, die auf einem sozial sehr rückständigen Standpunkt stehen. Denen gegenüber können wir nichts erreichen. Wir geben ja zu, daß die Beschaffung von Notstandsarbeiten schwierig ist, aber den Gemeinden stehen fo viele Mittel zur Verfügung, daß sie bei gutem Willen manche Arbeitsgelegenheit schaffen könnten. Der Bureaukratismus ist es, welcher der Ausführung von Arbeiten, die bereits beschlossen sind, hindernd im Wege steht. Vieles wird dadurch unnötigerweise berzögert, daß bie Projekte erst die bureaukratischen Instanzen passieren müssen, ehe mit der Ausführung begonnen wird. Wie verständnislos die Bertreter des Bürgertums der Frage der Arbeitslosigkeit gegenüberstehen, das haben ja auch die Debatten im preußischen Landtage gezeigt. Diese Leute kennen nicht den Zusammenhang ber Arbeitslosigkeit mit den Produktionsverhältnissen in der heutigen Gesellschaft, fie fönnen deshalb auch nicht zu einer richtigen Auffassung dieser Frage kommen. Wenn hier vorgeschlagen wird, jest feine Arbeitslosenbersammlungen abzuhalten, so wird das doch zu gegebener Zeit notwendig sein, um einen Drud auf die Behörden auszuüben, und sie zu entsprechenden Maßnahmen zugunsten der Arbeitslosen zu drängen, denn unsere Anträge und Vorstellungen allein nuben wenig. Es würde sich auch empfehlen, daß die Gewerkschaften eine Deputation zum Oberbürgermeister von Berlin senden, um ihm die Lage klar zu machen und die Forderungen der Arbeitslosen vorzutragen. Natürlich werden unsere Vertreter in der gemischten Deputation fortfahren, im Interesse der Arbeitslofen zu wirken. Wir werden auch im Plenum beantragen, daß, wenn größere Arbeiten nicht in Angriff genommen werden, den Arbeitslosen Unterstübungen gezahlt werden, die
nicht als Armenunterstützung
gelten sollen. Auf diese Weise denken wir doch einiges zur Linderung der Not zu erreichen.
Dittmar hält die Einführung des Center Systems für die Hauptsache. Dafür müsse gewirkt werden. Durchführbar sei das System auch in Berlin . Es würde auch durchgeführt werden, wenn bie Arbeiter mehr Einfluß in der Stadtverwaltung hätten. Wenn Berlin erst das
Genter Syftem
eingeführt habe, würden auch andere Städte folgen. Deshalb müsse auf die praktische Verwirklichung dieser Frage der größte Nachbruck gelegt werden.
Störsten bemerkte, der Ausschuß habe sich auch mit dieser Frage beschäftigt, er sei aber zu der Ansicht gekommen, es müsse erst geprüft werden, ob nicht gewisse Anhängsel des Genter Systems für die Gewerkschaften nachteilig find.
Budach hält die Zählung mittels Hauslisten nicht für unbedingt
Iution an:
konnte ein anderer Weg, an die Arbeiter der Firma heranzukommen, daß diese Leute in ihren Wohnungen aufgesucht werden. Hierauf traten noch einige Redner für die Zählung durch Haus. Mithin liegt in dieser Handlungsweise des Angeklagten die Wahrlisten ein. Me te meinte, wenn durch die Zählung eine doppelt nehmung eines berechtigten Interesses. so große Zahl von Arbeitslosen festgestellt worden wäre, dann würde Urteils eine Absicht der Beleidigung des Privatklägers hervorgeht. Nun ist ja noch die Frage zu prüfen, ob aus der Form des auch nichts für dieselben geschehen sein. Innerhalb der bürger. Diese Frage hat das Gericht für den Fall der Annahme, daß dem lichen Gesellschaft fönne ja auch nichts gegen das lebel der Arbeits- Aläger die Aktivlegitimation zustehe, geprüft und ist zu einem verlosigkeit unternommen werden. Schließlich sei die Hauptsache, neinenden Resultat gelangt. Es sind ja in dem Flugblatt ver immer wieder dafür zu agitieren, daß die bürgerliche Gesellschaft schiedene scharfe Stellen enthalten, gehe man ihnen aber näher aut in die sozialistische umgewandelt werde. Ernst und Körften traten in ihren Schlußreden nochmals dafür den Grund, so findet sich nirgend eine Form, die auf die Absicht ein, daß in den Gemeinden für die Anwendung des Systems der scharfen Stellen in Fettbrud hervorgehoben sind, kann keine Abder Beleidigung schließen lasse. Auch darin, daß einige dieser Hauslisten bei der Zählung im Februar hingewirkt werde, unter ficht der Beleidigung erblickt werden. Denn es ist allgemein bes anderem auch deshalb, weil nur bei diesem System festgestellt werde, fannt, daß es gerade zu den charakteristischen Merkmalen eines in welchem Maße unter berfürster Arbeitszeit die Betriebe fort- lugblattes gehöre, Ausführungen, auf die man besonderes Gegeführt werden. Es werde in vielen Betrieben bei so herabgesetter wicht lege, in Gett- ober Sperrbrud hervorzuheben. Arbeitszeit gearbeitet, daß der Verdienst der Arbeiter auch nur Nun ist allerdings noch eine Stelle in dem Flugblatt enthalten, ein Hungerleben erniöglicht. Diese Seite der Krise könne durch die sich wie eine Verhöhnung ausnimmt, jene Stelle nämlich, wo das Meldesystem gar nicht in die Erscheinung treten. Hierauf nahm die Versammlung einstimmig folgende Reso- ausgeführt wird, daß es dem Vollarbeiter, der 32 Pf. Stundenlohn bekomme und in 10 Stunden 32 Stücke liefern muß, deshalb, weil er mit den 32 Pf. Stundenlohn nicht auskommen könne, gnädigst" gestattet fet, pro Tag 24 Ueberitüde zu machen, die mit nur 5 Pf. pro Stück bezahlt werden. Indessen auch aus dieser höhnisch klinDenn gerade an dieser Stelle handle es sich um eine Sache, welche genden Stelle tann keine Absicht der Beleidigung hergeleitet werden. die Arbeiter als sehr wunden Punkt empfanden. Es handelt sich um das Lohnsystem, nämlich darum, daß den Arbeitern bei 32 Stüd pro Stück 10 Pf. gezahlt werde, und bei den 24 Ueberstücken nur 5 Pf. pro Stüd. Das ist von den Arbeitern als ungerecht empfunden worden, und es ist erflärlich, daß bei der Beleuchtung solcher ungerecht empfundener Zustände, die Feder etwas schärfer ansett. Was den Wahrheitsbeweis anbetrifft, so ist dieser zwar nicht in allen Punkten des Flugblattes erbracht. Die Beweisaufnahme habe aber ergeben, daß der Angeklagte bei der Abfassung des Flugblattes sorgfältig zu Werte gegangen sei. Er hat das zum Inhalt des Flugblattes gemacht, was ihm von seinen Kollegen, die bei der Firma in Arbeit standen, mitgeteilt wurde. Er hat sich in gutem Glauben befunden. Zudem ist festgestellt, daß der Trockenraum in der Zeit von 6-7 Uhr morgens nicht genügend beleuchtet war und daß auch der Verdienst der Arbeiter: 3,20 M. fefter Lohn, dazu 1,20 M. für Ueberstüde, im ganzen also 4,40 M. pro Tag, für hiesige Verhältnisse als ein minimaler bezeichnet werden kann.
" Die am 11. Dezember 1908 versammelten Vertreter aller Bentralorganisationen Groß- Berlins mit einer Mitgliedschaft bon zirka 230 000 Personen ersuchen die staatlichen wie die städtischen Behörden um sofortige Anordnungen zur Inangriffnahme aller zulässigen Arbeiten. Begründung.
Das statistische Amt der Stadt Berlin und die Behörden beinahe aller Vororte Berlins haben am 17. November 1908 eine Arbeitslosenzählung vorgenommen, welche ein Ergebnis von 41 000 Arbeitslosen in Groß- Berlin zeigte.
Ist diese Zahl der Arbeitslosen an sich schon groß, so sind es doch bei weitem nicht die wirklichen Zahlen der Arbeitslosen, da viele von ihnen ferngeblieben sind.
Das Meldesystem bringt Erschwerungen aller Art, die hier vorzubringen das Ersuchen zu umfangreich gestalten würde. Doch ist in den Arbeitsnachweisen festgestellt, daß Hunderte nicht zur Bählung gingen, um die einlaufenden Nachfragen nach Arbeitern nicht zu versäumen.
Seit jener Zeit ist die Arbeitslosigkeit aber noch bedeutend geftiegen. Von Woche zu Woche werden selbst in den großen Betrieben Arbeiter zu Hunderten entlassen, so daß unter Tausenden Arbeitern mit ihren Familien Not und Verzweiflung Plak ge= griffen hat.
Den Kassen der Organisationen, die bis jetzt helfend eingegriffen haben, werden, wenn die Arbeitsnot so weiter steigt, faum erschwingliche Lasten auferlegt werden, um den Winter hindurch die Unterstüßung zahlen zu können. Unterzeichnete glauben deshalb ein Recht darauf zu haben, die staatlichen und städtischen Behörden an die ihnen aufommende Pflichterfüllung gegen die Arbeiter zu erinnern, damit die Arbeitslosen nicht in Not und Elend verkommen.
Ferner beschließt die Versammlung, diese ihre Anschauungen durch eine Deputation an den Oberbürgermeister von Berlin sowie an die weiter in Frage kommenden Instanzen zu vertreten."
Bur
Frage der Jugendorganisation teilte titter mit, daß sich infolge des Parteitagsbeschlusses und des Abkommens zwischen Barteivorstand und Generalkommission in Berlin eine Kommission gebildet hat, welche zusammengesetzt ist aus Vertretern der Partei, der Gewerkschaften, der sozialdemokratischen Frauen und der jugendlichen Genossen, im ganzen 20 Bersonen. Diese Kommission wird im Januar mit einer Publikation an die Oeffentlichkeit treten. Die Gewerkschaften, welche Behrlingsund Jugendabteilungen haben oder solche au bilden beabsichtigen, werden ersucht, sich bezüglich ihrer Veranstaltungen für die Jugendlichen mit der Kommission in Verbindung zu sehen.
In der Versammlung fehlten nach Feststellung der Präsenzliste die Bertreter der Dienstboten, Xylographen, sowie die Interfoma missionen von Rummelsburg und Wilmersdorf .
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Herr Gebauer ist da also mit seinem Prozeßfeldzug gegen die Organisation der Arbeiter gründlich abgeblikt. Freigesprochen ist der Angeklagte, der sich der von der Firma ihres Koalitionsrechtes wegen terrorisierten Arbeiterschaft annahm, verurteilt sind die Zutände bei der Firma Gebauer. Und gerade der Umstand, daß der Brivattläger, Herr F. Gebauer, sowie sein Vertreter Justizrat Gut in dem Verhandlungstermin betonten, die Firma wolle keine organisierten Arbeiter, dem organisierten Arbeiter Kühne sei verboten worden für die Organisation zu agitieren, er habe sich aber nicht an das Verbot gehalten, sei also ungehorsam gewesen und deshalb entlassen worden gerade das ist dem Privatkläger zum Verhängnis geworden. Das Gericht hat dieses Verhalten der Firma mit Recht als ein mit dem Gesez unvereinbares mißbilligt und den Kampf hiergegen, den Genosse Wasewitz im Auftrage des Organisationsvorstandes und auf Ersuchen der organisierten Arbeiter führte als einen vollberechtigten bezeichnet. Für die organifierten Arbeiter ist dieser Ausgang des Prozesses eine Genugtuung. Er ist gewissermaßen eine Vergeltung für das, was die Firma Gebauer an den organisierten Arbeitern gesündigt hat. Es ist zu wünschen, daß nunmehr die wegen ihrer Zugehörigkeit zur Organifation gemaßregelten Arbeiter eine Schadenersaktlage anstrengten und daß der Verbandsvorstand Klagen auf Unterlassung der rechtswidrigen Terrorisierung der organisierten Arbeiter gegen die Fima Gebauer in die Wege leitete.
Soziales.
,, Es tut mir leid, daß ich Sie danach gefragt habe." Am Schiedsgericht des Allgemeinen Snappschaftsvereins in Invalidität gegen den Vorstand, der seinen Antrag schon zweimal abgelehnt hatte.
erstrebenswert, weil den Zählern manchmal Unannehmlichkeiten Wahrnehmung berechtigter Intereffen Bochum flagte der Steiger Friedrich B. auf Anerkennung feiner
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wurde von
durch die Gezählten bereitet werden. Ritter als unhaltbar bezeichnet. Die Hauptsache sei die Grmittelung eines zutreffenden Resultats. Um das zu erreichen, könnten selbst einzelne Unannehmlichkeiten in Kauf genommen werden. Platte empfahl für die nächste Zählung eine lebhafte Agitation, damit ein richtiges Resultat herausfomme. Krebs meint, jedes System der Zählung werde seine Fehler haben, auch das System der Hauslisten. Das Meldesystem sei auch für fünftige Fälle brauchbar. Miesbach ist der Meinung, daß die Zählung der Arbeitslosen nicht für die Gegenwart, sondern erst für die Zukunft praktische Folgen haben werde. Die Ergebnisse der jebigen Arbeitslosendebatte würden erst bei der nächsten Krise Verwertung finden. Wenn wir in der Gegenwart etwas erreichen wollen, bann müßten wir mehr agitieren. Die Entsendung einer
Deputation an den Oberbürgermeister werde nichts nüßen. Der Oberbürgermeister könne persönlich nichts tun für die Beschaffung von Arbeit. Das sei Sache der einzelnen Verwaltungs- Deputationen. Die Hauptsache sei, daß die Stadtverordneten und die Bürgerschaft zu Maßnahmen für die Arbeitslosen drängen. Am neuen Berliner Rathause seien eine Menge Bildhauerarbeiten auszuführen, die bereits an Unternehmer bergeben seien, aber noch nicht angefangen werden. Ob sie für die arbeitslosen Bildhauer in Berlin überhaupt in Frage kommen, fei zweifelhaft, denn der Stadtbaurat Hoffmann habe eine Vorliebe für Münchener Bildhauer. Von den Berliner Bildhauern fei gegenwärtig der dritte Teil arbeitslos.
Wels verweist darauf, daß auffallenderweise bei der Arbeitslofenzählung vom 17. November sehr
wenig arbeitslose Frauen festgestellt
durch Gewerkschaftsbeamte.
Am 15. Oktober berichteten wir unter der Ueberschrift Jammerlöhne" über die Verhandlung in der Privatklagesache des Fabrikbesiters Gebauer in Charlottenburg gegen ein Vorstands. mitglied des Textilarbeiterverbandes, Genossen Wafewis. Anlaß zu der Anflage gab ein vom Beklagten verfaßtes Flugblatt, das sich mit den Zuständen in der Gebauerschen Fabrik beschäftigte. Der Beklagte legte durch Antritt des Wahrheitsbeweises für die Be hauptungen klar, daß in der Fabrik böse Mißstände vorhanden find. Es herrscht dort ein eigenartiges Lohnsystem, bei dem erwachsene Arbeiter teilweise nur 33 Pf. Stundenlohn erhalten. Das System ist auf die Notwendigkeit, Ueberstüde zu machen, zugeschnitten, die Arbeiter fingen im Winter um 6 Uhr im Trockenraum mehrmals bei bölliger Dunkelheit zu arbeiten an. Ueberstunden wurden in folcher Ausdehnung gemacht, daß die tägliche Arbeitsgett wiederholt auf 15, 18, ja einmal sogar auf 20 Stunden ausgedehnt ist. Organisierte wurden hinausbrangfaliert. Troß alledem war das Schöffengericht, in dessen Verhandlung die weltfremden Reuße rungen des Amtsgerichtsrats Wollmer auffielen, nach denen das Leiden der erwiesenen Mißstände auf dem freien Willen" der Arbeiter beruhen, zu einer Berurteilung des Beklagten gelangt. Nach der Verurteilung gaben wir der Ansicht Raum, daß das eigenartige Urteil, das dem Angeflagten den Schuß des§ 193 Str. G.-B. bersagte, bor der Berufungsinstanz schwerlich aufrecht erhalten würde. Unsere Meinung ist bestätigt.
Die Straffammer hob am Freitag das Urteil auf und sprach ben Angeklagten frei.
Dem Steiger B. ist vor längerer Zeit die Qualifikation als Steiger genommen worden, gegenwärtig wird er als Bergc= ausklauber beschäftigt.
In der Sizung des Schiedsgerichts am 28. November fragte nun der Borsigende Oberbergrat Kreisel den B.:„ Warum wurden Sie als Steiger entlaffen?"
Antwort des B.: Weil ich gewissenhaft die bergpolizeilichen Berordnungen befolgte."
Darauf der Oberbergrat Kreisel:„ Das glaube ich nicht! Es tut mir aber leid, daß ich Sie danach gefragt habe."
Die Bemerkung des Oberbergrats ist sehr verwunderlich. Wenn seine Frage auch nicht zur Sache gehörte, so war sie doch zu unwesentlich, als daß sie ihm leid zu tun brauchte. Die Behauptung des Steigers wird man allerdings auf sich beruhen lassen müssen, weil sie auf ihre Richtigkeit wohl faum nachfontrolliert werden tann. Wir sind auch sicher, daß die in Frage kommende Behörde oder Zechenverwaltung einen anderen Grund für die Entlassung des Steigers angeben werden, der für uns aber auch nicht beweisfräftig sein kann. Wenn die Grubenherren einen Mann magregeln wollen, sind sie um Gründe nicht verlegen, aber den wahren Grund werden sie wohl selten angeben. An der Sizung des Schiedsgerichts nahmen bekanntlich auch Arbeiter teil und Herr, Kreisel glaubte wohl, sie tönnten der Behauptung des Steigers Glauben schenken. Richtig ist, daß die große Masse der Arbeiter weder zu den Behörden noch zu den Bechenverwaltungen Vertrauen haben. und Herr Kreisel hätte sich sagen sollen, daß seine sehr mertwürdige Aeußerung nur zu geeignet ist, das Mißtrauen der Arbeiter zu stärken und zu steigern.
setzen sind.
Ein glänzendes Angebot.
In der Urteilsbegründung folgte das Gericht den Ausführunworden sind, obgleich doch unter den Heimarbeiterinnen eine große gen des Verteidigers, Rechtsanwalt Theodor Liebknecht , daß dem Arbeitslosigkeit herrsche. Besonders leide die Konfektionsbranche Angeklagten der volle Schuß des§ 193 Str.-G.-B. zur Seite steht unter großer Arbeitslosigkeit, woran nicht nur die allgemeine Krise, und daß der Kläger als Mitinhaber der Firma nicht flageberechtigt Die königliche Eisenbahn- Betriebsinspektion in Bromberg ersondern die Befürchtungen von kriegerischen Verwickelungen mit fei. Die allgemein interessierenden Gründe des Urteils gingen im läßt unter der Ueberschrift: Wohnung und Land für Arbeiter" England schuld seien. Nachdem die Konfettionsindustrie im all- wesentlichen dahin: gemeinen erheblich zurückgegangen, feien immerhin noch etwa in der„ Ostdeutschen Volkszeitung" einen Aufruf, wonach auf 50 000 Frauen in der Konfettion tätig, bon denen gegenwärtig Rede, niemals aber von dem Privatkläger. Da brei Inhaber der Land mit Bahnunterhaltungsarbeitern zum 1. April 1909 au bcIn dem Flugblatt ist lediglich von der Firma Gebauer die Station" Slesien"-Bromberg Wohnungen mit Zubehör von 25 Ar nach Angabe des Vertreters der Schneider 25-30 000 arbeitslos Firma vorhanden sind, so liegt kein Grund für die Annahme vor, seien. Durch Zählung seien. daß gerade der eine lagende Inhaber, dessen Berson das Flugblatt Die Arbeiter müssen unter 30 Jahre alt, törperlich gesund, noch nicht 10 Proz. der Heimarbeiterinnen erfaßt nicht erwähnt, durch die Ausführungen des Flugblattes persönlich torden. Sie mögen in der Mehrzahl eine Scheu gehabt haben, getroffen fei. Es fehlt also an einer Aftiblegitimation für den unbescholten, schuldenfrei sein und eine gefunde Familie haber. Die Eisenbahnverwaltung verlangt also erstklassige, vollständig zum Zähllokal zu gehen. Besonders mit Rücksicht auf die Heim Privatkläger. Aber auch wenn man eine solche Bezugnahme anarbeiterinnen müsse die nächste Bählung mittels Hauslisten bor- nimmt, ist die Freisprechung geboten. Denn der Schuß des§ 193 einwandfreie Arbeitskräfte. Und welchen Lohn bietet sie dafür? genommen werden. Es werde zweckmäßig sein, daß 8-14 Tage muß dem Angeklagten zuerkannt werden, denn er hat in Wahrung Der Anfangstagelohn beträgt 2,10 m. Solch ein königlich preubor der Februarzählung Versammlungen veranstaltet werden, welche berechtigter Interessen gehandelt. Wahrung berechtigter Interessen ßischer Eisenbahnstreckenarbeiter hat also Aussicht, falls er 312 Ardie Deffentlichkeit aufmerksam machen und die Arbeitslofen auf liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn der Angeklagte die Inter - beitstage im Dienst ist, jährlich 655,20 M. zu verdienen. Davon die Zählung hinweisen. effen einer Bartei, wie der Sozialdemokratie, ohne weiteres ver muß er der Eisenbahnverwaltung jährlich 42 m. Miete für WohRitter bemerkt, der Ausschuß habe von der Abhaltung von Ver- tritt. Aber hier ist mehr geschehen. Die Beweisaufnahme habe er- nung und Band zahlen. fammlungen vor der verflossenen Zählung Abstand genommen aus geben und das hat auch der Privatkläger erklärt- daß die Entschädigung für Umzug gibt es erst nach einem Jahr zurüc Gründen, die auch bei der künftigen Zählung vorhanden sein Firma Gebauer organisierte Arbeiter nicht haben wolle. Der Beuge erstattet. Die Verwaltung ist aber noch großmütiger. Sie gibt fönnen. Angst vor der Polizei komme dabei nicht in Frage. Es Stühne ist entlassen worden, weil er eine Versammlung geleitet den Arbeitern zur Anschaffung von Vich 30 M. Darlehn, welches sei schwer, das Heer der Arbeitslosen, welches die Arbeitslosigkeit hatte, die sich mit den Verhältnissen in der Mangelei der Firma aber innerhalb eines Jahres in Monatsraten abzuzahlen ist. würdig demonstrieren könne, in die Versammlungen zu bekommen, Gebauer beschäftigte. Bei der Firma waren nur wenige Organi- Wer auf diese glänzenden Bedingungen hin eingestellt werden diejenigen, die lange arbeitslos find, feien so niedergebrüdt, daß sierte, die sich nun nach dem Vorgehen der Firma gegen Kühne will, muß bis zum 16. Dezember dieses Jahres seine selbstSie nicht in die Versammlungen gehen, wie sie nicht zur Zählung bedrängt fühlten. Sie wandten sich daher mit Kühne an die Ver- geschriebene Meldung mit Lebenslauf einienden.
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