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find einzuhalten. 2. An dlejeniaen Arbeiterlategorien. für welche der- zrtiae Tarife nickt bestehen, ist mindestens der ortsübliche Tagelohn zu zablen. 3. Betreffs der Kontrolle ist die Gemeinde berechtigt. die Lohnlisten einzusehen. 4. Vor Vergebung der Arbeiten ist durch die Gemeindevertretung eine besondere Kommission zu wählen, welche später event. als Schiedsgericht in Funktion tritt. Die Zahl der Kommissionsmitglieder muß eine ungerade sein. Bei Elörterung dieses Punktes wurde innerhalb der Kommissionsberatung die Ein- führung der seitens des Baugewerksvcrbandes geforderten Streik- klausel gefordert. Die Aufnahme wurde aber abgelehnt und dafür beschlossen: Ruft eine Partei das Schiedsgericht an, so ist die andere Partei verpflichtet, auf Borladung ebenfalls vor dem Schieds- geeichte zu erscheinen. Tut sie dieses nicht, so ent- scheidet das Schiedsgericht nach bestem Ermessen nach dem ihm vorgelegten Material. Der Unternehmer, welcher aus Vorladung des Schiedsgerichts nicht erscheint, hat alle Folgen, die sich aus dem Vertrage ergeben. zu tragen. Sollte ein vom Schiedsgericht ge- fällter Schiedsspruch durch die Arbeitnehmer nicht anerkannt werden. so verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer des event. Streiks resp. Aussperrung. Der Unternehmer ist verpflichtet, nichtreichs- angehörige Arbeiter überhaupt nicht zu bes-bäsligen. dagegen wird gewünscht, daß er nach Möglichkeit ortsansässige Arbeiter verwendet. Nachdem der Gemeindevertreter Rösecke die Einfügung der reinen Streikklausel nochmals gefordert hatte, wurden die obigen Beschlüsse der Kommission auch von der Gemeindevertretung mit der Ergänzung angenommen, daß bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die Anrufung des Schiedsgericht« innerhalb 24 Stunden nach dem Ausbruch derselben und da« Schiedsgericht wiederum inner- halb derselben Zeit nach der Anrufung zusammentreten muß. Mit dieser Beschlußfassung ist für die Gemeinde wenigstens ein kleiner Fortschritt auf dem Gebiete der Regelung des Arbeitsverhältnisses bei Gemeindearbeiten gemacht. Die Baukommission wurde verstärkt durch den Gemeindeverlreter Herrn Lindenberg und Herrn Ingenieur Wagner. Waldstr. 13. Zur Deckung des SchulhauSanbaues wurden 2Ö5 000 M. beantragt, welche von der Kur- und Neumärlischen Liitterschaftlichen Darlehnökasse als Anleihe gegen 4 Proz. Zinsen und 1 Proz. Amortisation aufgenonrmen werden sollte. Die Auf- nähme, welche zum Kurswerte zu erfolgen hat, würde der Gemeinde zirka b07ö M. Kursverlust bringen; unser Genosse Hildebrandt beantragte deshalb die Vertagung. Der Gemeindevorsteher wurde beaustragt, sich auch nach anderen und günstigeren Anleihegebern umzusehen. Ebenso wurde die Erteilung deS Baukonsenses an die Firma Treitel u. Lenin vertagt. Um der bestehenden Arbeitslosigkeit nach Möglichkeit entgegenzutreten. wurde die Aufhöhung deS Glienicker WegeS beschlossen. Zwecks weiterer Straßenregulierungen sind die Unterhandlungen mit den Anliegern noch nicht zu Ende geführt. Für einzelne Positionen des Etats mußten insgesamt 8Ü21.73 M. nachbewilligt werden. Nach- dem nunmehr baS Ortsstatut über die Anschließung der Grundstücke an die Regenentwässerungsanlagen in Kraft getreten ist. wird die Gebühr aus 1 Ps. pro Quadratmeter Niederschlagsfläche festgesetzt. Eine ISseitige Foliodruckschrist wurde der Gemeindevertretung vom Gemeindevorsteher als Programm für die fernere Ausgestaltung deS Ortes vorgelegt. nach welchem�_ in folgender Reihenfolge «en deS die Straßen OrteS umgepflaftert oder neu reguliert werden sollen: 1. Hackenbergstraße, 2. Genossenschaftsstraße, 3. Bismarckstraße. 4.' Kaiser-Wilhelm-Straße, S. Friedenstraße, 6. Verlängerte Moltkestraße, 7. Glienicker   Weg, 8. Verlängerte Feld- Herrnstraße, 9. Sedanstraße, 19. Metzer Straße, 11. Verlängerte Anidtslraße, 12. Verlängerte Handjerystraße. 13. Verlängerte Kaiser- Friedrich-Straße, 14. Verlängerte Oppenstraße) 15. Radickestraße, 16. Verlängerte Waldstraße. Die aufzuwendenden Mittel betragen 2 067 309 M. Davon entfallen aus die Anlieger 1700 905 M. Außerdem müssen durch Anleihe aufgebracht werden 291 790 M. für die notwendige Regenrohrleitung, 42 760 Mark für die Wasserrohre. Für außergewöhnliche Kosten sind 42100 M. und für die Kanalisterung 43 985 M. vorgesehen. Es würden deimiach auf die Gemeinde entfallen 32 509 M. für StraßcnpflasterungSbeitrag. 291 790 M. für die Regenrohre und 42 100 M. für unvorhergesehene Kosten, in welche eventuelle Ent- eignungen einbegriffen find. Insgesamt hätte also die Gemeinde 366 399 M. zu tragen. DaS ganze Projekt würde demnach 2 067 300 M. kosten. Als Bauzeit sind drei bis vier Jahre vorgesehen. Während von allen Seiten wohl die Ausstellung des ProgranimS mit Freuden begrüßt wurde, warnten doch die Gemeindeverlreter Lutze, Dr. Franke und der Schöffe Bach vor der Ausführung desselben. Letzterer mit dem Hinweise, daß dadurch die Eigentümer von ihrer Scholle der- trieben würden. Rückhaltlos anerkennend sprachen sich nur Dr. Saling und von unseren Vertretern Genosse Hildebrandt für das Programm aus. Besonders letzterer wies nach, daß dasselbe ausgeführt werden muß und auch angeführt werden kann. Zur Deckung der Kosten empfehle er eine schärfere Heranziehung der Bodenspekulanten durch die Erhöhung der Grundwertsteuer für unbebaute Grundstücke und die Einführung der WeNzuwachSsteuer. Schließlich wurde da« Programm einer Kommifsion überwiesen, in welche die Herren Dr. Franke. Dr. Saling. Hildebrandt und Kruse gewählt wurden. Nach 1 Uhr nachts fand endlich die Sitzung ihr Ende. Tpandau. Mit der LrbeitSruhe an den drei zweiten Feiertagen befaßte sich eine am 17. Dezember tagende Versammlung der Friseuraehilfen. Nach Anhörung des Referenten. Kollegen Schmidt-Berlin, sprachen sich alle Diskussionsredner dahingehend aus, daß es wohl möglich sei, die Arbeilsruhe resp. den Geschäftsschluß herbeizuführen. Eine Resolution, die den Vorstand beauftragt, die erforderlichen Schritte für die Herbeiführung der Feiertagsruhe in die Wege zu leiten, fand Annahme. BotSdam. Stadtverordnetenflyung. Die Frage der Aufhebung des Steuer- Privilegs der Beamten führte zu einer Debatte, in welcher Ober- bürgermeister Bosberg betonte, daß die Stadt nach dem jetzigen Stande der Dinge alle Hoffnungen aufgeben müsse, im Jahre 19 10 den Ausfall der Schlachlsteuer von zirka 400 000 Mark durch die Steuern der Beamten zu decken. Zum unbesoldeten Stadtrat wurde im dritten Wahlgange der SanilätSrat Stadtv. Dr. Masw« mit 26 gegen 24 Stimmen gewählt. Den größten Teil der ________ führte_ in Besitz, ungesunden Spekulationen müsie die Spitze abgebrochen werden. ES sei jetzt ein Stehenbleiben, wenn nicht Zurückgehen der Grundwerte zu verzeichnen, was auf die Rückständigkeit und den Mangel an Selbstvertrauen früherer Verwaltungen zurückzuführen sei. Dazu gehöre vor allem ein weiter Blick und nicht die Kirch. turmspolitik. wie sie die Bezirksvereine<die Wiege des größte» Teils der Stadlverordneten) treiben. Zum Ankauf zweier Terrains biete sich jetzt Gelegenheit: 1. ein Teil des Freundschaftsinselterrains teinschlietzlich der Häuser Burastraße 9/10) zum Preise von 340 000 M. und 2. die jetzt noch unbebauten verschiedenen TerrainS auf den Stiestchen Wielen zum Preise von 840000 M. Verschiedene von den letzteren TerrainS haben schlechten Baugrund; eS sollen diese in Aussicht genoinmen werden für Anlage eines Schulgartens, eventuell Bau einer Turnhalle. Die Veriaunnlung stimmt dem zu! die Mittel mit 1>/� Millionen Mark sollen durch eine Anleihe gedeckt werden. Nachdem im Jahre 1906 probeweise für drei Schulen je ei» Schularzt angestellt ist. wird beschlossen. in Zukunft für die übrigen sechs Gemeindeschulen ebenfalls solche anzustellen, da die gemachten Erfahrungen sehr günstig sind. Gehalt pro Arzt jährlich 400 M.-- Die Vorlage zum Bau eines Direktorial  - gebnudeS beim Realglzmnasium wurde wiederum zurückgezogen. Nach den Verhandlungen ist es nicht ausgeschlossen, daß die Anstalt verstaatlicht wird, was aber den Bau einer Doppelanstalt bedingen würde. In der nichtöffentlichen Sitzung beschäfttgte man sich noch mit der Bewilligung von Weihnachtsgratifikationen. Einen tragischen Abschluß fand am Sonnabendnachmittag ei» von größeren Knaben am Werderschen Weg betriebenes Spiel. An der dort im Bau befindlichen Bahnstrecke hatten sich dieselben eine größere Erdhöhle gebaut. Als nun der 12 jährige Schröder in dieselbe hineinkroch und ihre Haltbarkeit probieren wollte, stürzte dicfclbe zusammen und begrub ihn unter sich. Obwohl man sofort mit Unterstützung der in der Nähe beschäftigten Arbeiter den Un- glücklichen zu befreien suchte. gelang es jedoch nur den Leichnam zutage zu fördern._ 6erlcht9- Zeitung. Schutz gegen die Polizei in Halle. Dieser Tage fand vor der Hallenser   Strafkammer eine Ge- richtsverhandlung statt, die ein bezeichnendes Licht auf die Schutz. losigkeit ruhiger Bürger gegen rohe Polizeibrutalitäten und auf die Wertlosigkeit polizeilicherFeststellungen" wirft. Angeklagt waren die jugendlichen Arbeiter Zschommer und Blotzfeld wegen Ruhestörung, Gesangcnenbcfreiung, Widerstandes und Körperverletzung. Der Sachverhalt ist: Zschommer war eines Abends heimgekommen und fand die Haustür verschlossen. Er be- sah keinen Hausschlüssel. Er pochte deshalb gegen die Haustür, um seine Mutter zu wecken. Als dies der Polizist Buschinsky be­merkte, schritt er ein und forderte Zschommer trotz Bekanntgabe seines RamenS auf, mit zur Wache zu kommen. Zschommer, der nichts verbrochen und keinen Anlaß hatte, mit auf die Wache zu gehen, wurde darauf von seinem Freunde Bloßfeld aufgefordert. mit in dessen Wohnung zu kommen und dort zu schlafen. Nunmehr wollte der Polizist alle beide mitnehmen. Die jungen Leute sträub. ten sich natürlich. Darauf versetzte der Polizist dem Zschommer zwei Säbelhiebe über den Kopf, so daß der Geschlagene zu Boden sank. Bloßfeld bis den Polizisten in den Finger, um frei zu kommen. In der ersten Verhandlung gegen die jungen Leute vor dem Schöffengericht beteuerte der Polizist unter dem Eide, in recht- mäßiger Ausübung seines Amtes gehandelt zu haben. Das Schöffengericht sprach die jungen Leute frei. Es stellte fest, daß die Sistierung widerrechtlich erfolgt ist und daß der Polizist nicht in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes gehandelt hat. Beantragte nunmehr die Polizeibehörde, gegen den Schutzmann das gerichtliche Verfahren wegen Amtsmißbrauchs und roher Mißhandlung einzu» leiten 2 Keineswegs. Sie ersuchte vielmehr die Staatsanwalt- schaft um Einlegung der Berufung. Gleichzeitig stand im Hallenser  Amtsblatt folgende Notiz: Wie wir hören, hat die Polizeiverwaltung die Staats- anwaltschaft ersucht, gegen das freisprechende Urteil des Schöffen- aerichts Berufung einzulegen, weil die vorgesetzte Behörde deS Beamten davon überzeugt ist, daß erneute Feststellungen vor der Strafkammer einen Tatbestand ergeben werden, welcher zur Ver- urteilung der Angeklagten führen mutz." Diese durch das Amtsblatt versuchte Beeinflussung der Richter dahin, daß sie Unschuldige verurteilen, hatte den gehosften Erfolg nicht. Die Strafkammer kam zu demselben Ergebnis wie seinerzeit das Schöffengericht. Es sprach die jungen, völlig schuldlosen Leute frei, weil der Polizist die Sistierung widerrechtlich vorgenommen und sich nicht in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes befunden hat. Wäre auch«in Stück aus dem TollhauS gewesen, wenn die jungen Leute deshalb verurteilt worden wären, weil der eine keinen Hausschlüssel hatte und der andere ihn einlud, bei ihm zu über- nachten.Guter Glaube  " bei den schweren gegen Freiheit, lichkeit besitzt.Guter Glaube  " bei den schweren gegen Freiheit, Gesundheit und Leben gerichteten Handlungen dem Schutzmann zu- billigen, heißt bei ihm einen weit über das polizeiliche Matz hinaus- gehenden Defekt an Verständnis für seine Handlungen feststellen. Solche Feststellung wäre aber doch wohl nur möglich, wenn d,e Geistesgaben des Polizisten besonders geringe oder wenn seine In» struktion eine auffallend ungenügende ist. In beiden Fällen trifft der Polizeibehörde die Schuld, den Betreffenden als Beamtem trotz seiner Minderwertigkeit im Dienst belassen oder ihn so völlig mangelhaft instruiert zu haben. Das Verhalten der Hallenser   Polizeibehörde wirft auch auf die in einer Sittlichkeitssache von ihr ausgesendete sog. Bericht!- gung(vergleiche die letzte Sonntagsnummer) auf GrundPolizei- licker Feststellung" ein besonderes Licht. Einerpolizellichen Fest- stellung", daß die Strafkammer falsch geurteilt habe, sehen wir entgegen. Wie in jenem Falle, in dem einer Prostituierten durch die Polizeikontrolle nach ihrer Angabe ehrliche Arbeit unmöglich gemacht wurde, ist für uns und wohl jedem Urteilsfähigen das öffentlich vor Gericht Festgestellte eher der Wahrheit entsprechend als daspolizeilick Festgestellte". Wird der Polizist BufchinSky nunmehr unter Anklage gestellt werden? In einem R-chtSstaat wäre das selbstverständlich. Aber die bürgerlichen OrdnungSbrei-Parteien wollen ja nicht, baß Preußen ew Rechtsstaat werde. Schönwalder Dorfklatsch war die indirekte Veranlassung zu einem Strafprozeß, mit dem sich cstern die 1. Strafkammer d-'s Landgerichts III zu beschäftigen atte. Wegen Urkundenfälschung, verleumderischer Beleidigung und wissentlich falscher Anschuldigung war der 67jährige Kolonist und Landwirt Friedrich Böttcher   aus Schönwalde angeklagt. In dem friedlichen märkischen Dörfchen Schönwalde waren im Früh» jähr d. I. zwischen den Einwohnern und der dortigen Forstverwa:- tung Differenzen entstanden, weil die Verwaltung angeblich bei der Verteilung des Freiholzes Einwohner, die es gar nicht nötig haben, bevorzugt haben sollte. ES ging im März d. I. bei der kgl. Regie- rung in Potsdam   eine geharnischte Beschwerde ein, in der der Fcrstmetster doli H. und die übrigen Forstboamkekt berschiedöM Verfehlungen bezichtigt wurden. Die Untersuchung bestätigte die Angaben der Beschwerden nicht. Der Spieß wurde nun umgekehrt und sehr eifrig nach dem Urheber des Schriftstückes, welches mit verschiedenen Namen von Dorfbewohnern, die tatsächlich gar nicht existierten, unterzeichnet war. geforscht. Der Verdacht lenkte sich schließlich gegen den zetzigen Nngeklagten, der in Schönwalde neben» bei die Rolle eines Konzipienten spielt. Die als Schreibsachver» ständige geladenen Rechnungsrat Altrichter und Dr. Meyer begut» achteten, daß die Handschrift in jener Beschwerde eine gewiss« Aehn» lichkeit mit der des Angeklagten aufweise, daß man aber positive Schlüsse daraus nicht ziehen könne. Der Angeklagte wurde frei« gesprochen._ In der Friedberg-Bohn-Affärr ist nunmehr die Vorunter» _ abgeschlossen worden. Den beiden Angeschuldigten ist gester« ie von der 2. Strafkammer des Landgerichts I   verfaßte Anklage» schrift zugegangen. Die Verhandlung wird übrigens nicht, wie bisher angenommen, vor dem Schwurgericht sich abspielen, sonder« wird die Strafkammer des Landgerichts I beschäftigen. Die An» klage, welche einen Band von nicht weniger als 163 Seiten um» faßt, lautet auf Betrug, Nnterschlagung, Urkundenfälschung, Ver» gehen gegen das Gesetz betreffend die Berpflichtuug der Kaufleut« bei Aufbewahrung freinder Wertpapiere und Vergehen gegen da? Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht. Zu der Verhandlung werden voraussichtlich über 150-Zeugen und mehrere Sachverständige geladen werden. Unwahrer Entschuldigungsgrund? Wie weit die Pflicht eines Zeugen zur Wahrheit gehen muF, hatte der Grünkramhändler Neinhold Neimann auf eine sehr un» angenehme Weise erfahren. Der höchst selten angewendete ß 138 des Strafgesetzbuches führte den bisher völlig unbescholtenen An» geklagten gestern vor den Strafrichter. Der erwähnte Paragraph bedroht jeden Zeugen oder Sachverständigen bezw. Geschworenen oder Schöffen mit Gefängnisstrafe, der. um sein Nichterscheinen vor Gericht zu entschuldigen, eine unwahre Tatsache als Ent- schuldigungSgrund angibt. Ddr   Angeklagte war am 2. Juli d. I. vor das Schöffengericht Köpenick   als Zeuge vorgeladen. Er fehlte ohne ausreichende Entschuldigung und gab erst am nächsten Tage an, daß die Zeugenvorladung von dem Postboten seiner Ehefrau übergeben wäre und diese vergessen hätte, ihm das Schriftstück zu übermitteln. hervor, persönlich..___ Anklage wegen Vergehens gegen den Paragraphen 138 St.-G.-B. erhoben wurde. Das Schöffengericht Köpenick   verurteilte den An» geklagten zu der niedrigsten gesetzlich zulässigen Strafe von einem Tage Gefängnis. Hiergegen legte R. Berufung ein, die nunmehr die 4. Straffammer des Landgerichts I   beschäftigte. Das Gericht kam zu der Freisprechung des Angeklagten, weil es die Möglichkeit eines Irrtum» auf Seiten des Postboten nicht für ausgeschlossen hielt._ Vermischtes. Im Nebel. Westdeutschland Der dichte Nebel, der vorgestern in ganz Nord« tlttd herrschte, hat bei Bremen   einen schweren Zug- wird amtlich gemeldet: Der Gleis 3 des Bahnhofes Uhr 45 Minuten nachmittags einfahrende Eilgüter- zug Nr. 601 t fuhr bei starkem Nebel auf den dort haltenden Leer-. zug Nr. 733. Getötet wurde ein Bremser, leicht verletzt ein Lokomotivführer und ein Heizer. Die Hauptgleise wurden nicht gesperrt; der Betrieb ist nicht gestört, der Materialschaden ist be- deutend. Auch in Hamburg   herrschte starker Nebel, der mehrere Unglücks- fälle herbeiführte. Auf der Eppendorfer Landstraße stießen, wie von dort berichtet wird, zwei Straßenbahnzüge aneinander, wobei drei Passagiere verletzt wurden; an einer anderen Straßenkreuzung wurden durch eine Zugkollision mehrere Personen leicht ver» wundet._ DaS Glatzer Stadttheater abgebrannt. Wie aus Glatz gemeldet wird, ist das dortige Stadttheater gestern abend 11 Uhr bei vollbesetztem Hause in Brand geraten. Menschenleben sind nicht zu beklagen; alle Theaterbesucher konnten sich retten._ Die Sammlungen für Radbod. Ein Telegramm aus Hamm  meldet: Das Zentralhilfskomitee für die Hinterbliebenen der auf der Zeche Radbod Verunglückten hat heute beschlossen, die an» gesammelten Gelder in Höhe von 1 200 699 M. in Form von Zusatz- reuten zur Verteilung zu bringen. Gegenwärtig sind Bersicherungs- techniker damit beschäftigt. Gutachte» zur Feststellung der Höhe der Zusayrenten auszuarbeiten. Voraussichtlich wird jede Witwe eine Zusatzrente von 150 M., jedes Kind 5075 M. erhalten. Dabei ist die Auftecknung der Renten so gedacht, daß der vorhandene Fonds voraussichtlich erst mit dem Ableben der Witwen erschöpft 'zie Möglichkeit späterer llnglllcksfälle erfolgt durch die Knappschaftsberufs- . J1 VerivaltungSkosten zu ersparen. Paris  , 21. Dezember. Zweitausend Studenten veranstalteten heute nachmittag vor den Räumen der medizinischen Fakultät eine Kundgebung gegen die neuen Ausnahmebestimmungen über die Zu» lasjung zum medizinischen Studium. Polizei und Militär drangen ins UniverfltätSgebäude ein und nahmen mehrere Verhaftungen vor. WallerftandS'Rachrtchteu »er LandeSanftalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbureau. Fol....... ist. 200 000 M. werden für die Möglichkeit späterer Unglücksfälle aufbewahrt. Die Auszahlung erfolgt durch die KitappschaftSberufS» genossenschaft mit den gesetzlichen Renten zusammen, um besonder« rsp vaflerstand M-mel. Tllslt V r e g e l. Jnfterburg W« t ch f e I. Thorn Oder. Ratibor  , Krossen  , Fraukmrt Warthe, Schrimm  , Landsberg  Netze, Vorbamm Elbe  . Leinncrttz , Dresden  , Bardo , Magdeburg Wasserstand Saale, Grochlttz Havel  , Spandaus , Rathenow  ') Spree  , Svremberg') , BeeSkow Weser, Münden  , Minden  Rhein  , MaximUianSau , Kaub  Köln Neckar  , Hcilbronn Main, Wertheim  Mosel  , Trier  am 20.12. CIN 76 53 58 72 75 57 6 328 120 144 45 121 99 seit 19.12. ein') 4 2 +5 0 -1 1 +2 +4 2 5 9 1 -2 ')+ bedeulel Wuchs, ffall.) Unlervegel. GrundeiStreiben. Schwaches Eistreibcn.) Schwaches Treibeis.  ) Gründet». Die sparsame Hausfrau verwendet für Bouillon und Suppen nur noch SOtllllOII'WtlVf ji% MarkeKrOlie" 1 Würfel genügt für 1 Tasse oder 1 Teller und kostet == Ueberau   käuSHch! 5 Mg