find einzuhalten. 2. An dlejeniaen Arbeiterlategorien. für welche der-zrtiae Tarife nickt bestehen, ist mindestens der ortsübliche Tagelohnzu zablen. 3. Betreffs der Kontrolle ist die Gemeinde berechtigt.die Lohnlisten einzusehen. 4. Vor Vergebung der Arbeiten ist durchdie Gemeindevertretung eine besondere Kommission zu wählen, welchespäter event. als Schiedsgericht in Funktion tritt. Die Zahl derKommissionsmitglieder muß eine ungerade sein. Bei Elörterungdieses Punktes wurde innerhalb der Kommissionsberatung die Ein-führung der seitens des Baugewerksvcrbandes geforderten Streik-klausel gefordert. Die Aufnahme wurde aber abgelehnt und dafürbeschlossen: Ruft eine Partei das Schiedsgericht an, so ist die anderePartei verpflichtet, auf Borladung ebenfalls vor dem Schieds-geeichte zu erscheinen. Tut sie dieses nicht, so ent-scheidet das Schiedsgericht nach bestem Ermessen nach demihm vorgelegten Material. Der Unternehmer, welcher aus Vorladungdes Schiedsgerichts nicht erscheint, hat alle Folgen, die sich aus demVertrage ergeben. zu tragen. Sollte ein vom Schiedsgericht ge-fällter Schiedsspruch durch die Arbeitnehmer nicht anerkannt werden.so verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer des event. Streiksresp. Aussperrung. Der Unternehmer ist verpflichtet, nichtreichs-angehörige Arbeiter überhaupt nicht zu bes-bäsligen. dagegen wirdgewünscht, daß er nach Möglichkeit ortsansässige Arbeiter verwendet.Nachdem der Gemeindevertreter Rösecke die Einfügung der reinenStreikklausel nochmals gefordert hatte, wurden die obigen Beschlüsseder Kommission auch von der Gemeindevertretung mit der Ergänzungangenommen, daß bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis dieAnrufung des Schiedsgericht« innerhalb 24 Stunden nach demAusbruch derselben und da« Schiedsgericht wiederum inner-halb derselben Zeit nach der Anrufung zusammentreten muß. Mitdieser Beschlußfassung ist für die Gemeinde wenigstens ein kleinerFortschritt auf dem Gebiete der Regelung des Arbeitsverhältnissesbei Gemeindearbeiten gemacht. Die Baukommission wurde verstärktdurch den Gemeindeverlreter Herrn Lindenberg und Herrn IngenieurWagner. Waldstr. 13. Zur Deckung des SchulhauSanbaues wurden2Ö5 000 M. beantragt, welche von der Kur- und NeumärlischenLiitterschaftlichen Darlehnökasse als Anleihe gegen 4 Proz. Zinsenund 1 Proz. Amortisation aufgenonrmen werden sollte. Die Auf-nähme, welche zum Kurswerte zu erfolgen hat, würde der Gemeindezirka b07ö M. Kursverlust bringen; unser Genosse Hildebrandtbeantragte deshalb die Vertagung. Der Gemeindevorsteherwurde beaustragt, sich auch nach anderen und günstigerenAnleihegebern umzusehen. Ebenso wurde die ErteilungdeS Baukonsenses an die Firma Treitel u. Lenin vertagt.— Umder bestehenden Arbeitslosigkeit nach Möglichkeit entgegenzutreten.wurde die Aufhöhung deS Glienicker WegeS beschlossen. Zwecksweiterer Straßenregulierungen sind die Unterhandlungen mit denAnliegern noch nicht zu Ende geführt. Für einzelne Positionen desEtats mußten insgesamt 8Ü21.73 M. nachbewilligt werden.— Nach-dem nunmehr baS Ortsstatut über die Anschließung der Grundstückean die Regenentwässerungsanlagen in Kraft getreten ist. wird dieGebühr aus 1 Ps. pro Quadratmeter Niederschlagsfläche festgesetzt.—Eine ISseitige Foliodruckschrist wurde der Gemeindevertretung vomGemeindevorsteher als Programm für die fernere Ausgestaltung deSOrtes vorgelegt. nach welchem�_ in folgender Reihenfolge«en deSdie StraßenOrteS umgepflaftertoder neu reguliertwerden sollen: 1. Hackenbergstraße, 2. Genossenschaftsstraße,3. Bismarckstraße. 4.' Kaiser-Wilhelm-Straße, S. Friedenstraße,6. Verlängerte Moltkestraße, 7. Glienicker Weg, 8. Verlängerte Feld-Herrnstraße, 9. Sedanstraße, 19. Metzer Straße, 11. VerlängerteAnidtslraße, 12. Verlängerte Handjerystraße. 13. Verlängerte Kaiser-Friedrich-Straße, 14. Verlängerte Oppenstraße) 15. Radickestraße,16. Verlängerte Waldstraße. Die aufzuwendenden Mittel betragen2 067 309 M. Davon entfallen aus die Anlieger 1700 905 M.Außerdem müssen durch Anleihe aufgebracht werden 291 790 M. fürdie notwendige Regenrohrleitung, 42 760 Mark für dieWasserrohre. Für außergewöhnliche Kosten sind 42100 M.und für die Kanalisterung 43 985 M. vorgesehen. Eswürden deimiach auf die Gemeinde entfallen 32 509 M. fürStraßcnpflasterungSbeitrag. 291 790 M. für die Regenrohre und42 100 M. für unvorhergesehene Kosten, in welche eventuelle Ent-eignungen einbegriffen find. Insgesamt hätte also die Gemeinde366 399 M. zu tragen. DaS ganze Projekt würde demnach 2 067 300 M.kosten. Als Bauzeit sind drei bis vier Jahre vorgesehen.— Währendvon allen Seiten wohl die Ausstellung des ProgranimS mit Freudenbegrüßt wurde, warnten doch die Gemeindeverlreter Lutze, Dr. Frankeund der Schöffe Bach vor der Ausführung desselben. Letzterer mitdem Hinweise, daß dadurch die Eigentümer von ihrer Scholle der-trieben würden. Rückhaltlos anerkennend sprachen sich nur Dr. Salingund von unseren Vertretern Genosse Hildebrandt für das Programm aus.Besonders letzterer wies nach, daß dasselbe ausgeführt werden muß undauch angeführt werden kann. Zur Deckung der Kosten empfehle ereine schärfere Heranziehung der Bodenspekulanten durch die Erhöhungder Grundwertsteuer für unbebaute Grundstücke und die Einführungder WeNzuwachSsteuer. Schließlich wurde da« Programm einerKommifsion überwiesen, in welche die Herren Dr. Franke. Dr. Saling.Hildebrandt und Kruse gewählt wurden. Nach 1 Uhr nachts fandendlich die Sitzung ihr Ende.Tpandau.Mit der LrbeitSruhe an den drei zweiten Feiertagen befaßtesich eine am 17. Dezember tagende Versammlung der Friseuraehilfen.Nach Anhörung des Referenten. Kollegen Schmidt-Berlin, sprachensich alle Diskussionsredner dahingehend aus, daß es wohl möglichsei, die Arbeilsruhe resp. den Geschäftsschluß herbeizuführen. EineResolution, die den Vorstand beauftragt, die erforderlichen Schrittefür die Herbeiführung der Feiertagsruhe in die Wege zu leiten, fandAnnahme.BotSdam.Stadtverordnetenflyung. Die Frage der Aufhebung des Steuer-Privilegs der Beamten führte zu einer Debatte, in welcher Ober-bürgermeister Bosberg betonte, daß die Stadt nach dem jetzigenStande der Dinge alle Hoffnungen aufgeben müsse, im Jahre 19 10den Ausfall der Schlachlsteuer von zirka 400 000 Mark durch dieSteuern der Beamten zu decken.— Zum unbesoldeten Stadtratwurde im dritten Wahlgange der SanilätSrat Stadtv. Dr. Masw«mit 26 gegen 24 Stimmen gewählt.— Den größten Teil der________ führte_in Besitz, ungesunden Spekulationen müsie die Spitze abgebrochenwerden. ES sei jetzt ein Stehenbleiben, wenn nicht Zurückgehen derGrundwerte zu verzeichnen, was auf die Rückständigkeit und denMangel an Selbstvertrauen früherer Verwaltungen zurückzuführensei. Dazu gehöre vor allem ein weiter Blick und nicht die Kirch.turmspolitik. wie sie die Bezirksvereine<die Wiege des größte» Teilsder Stadlverordneten) treiben. Zum Ankauf zweier Terrains bietesich jetzt Gelegenheit: 1. ein Teil des Freundschaftsinselterrainsteinschlietzlich der Häuser Burastraße 9/10) zum Preise von 340 000 M.und 2. die jetzt noch unbebauten verschiedenen TerrainS auf denStiestchen Wielen zum Preise von 840000 M. Verschiedenevon den letzteren TerrainS haben schlechten Baugrund; eSsollen diese in Aussicht genoinmen werden für Anlage einesSchulgartens, eventuell Bau einer Turnhalle. Die Veriaunnlungstimmt dem zu! die Mittel mit 1>/� Millionen Mark sollen durcheine Anleihe gedeckt werden.— Nachdem im Jahre 1906 probeweisefür drei Schulen je ei» Schularzt angestellt ist. wird beschlossen.in Zukunft für die übrigen sechs Gemeindeschulen ebenfalls solcheanzustellen, da die gemachten Erfahrungen sehr günstig sind. Gehaltpro Arzt jährlich 400 M.-- Die Vorlage zum Bau eines Direktorial-gebnudeS beim Realglzmnasium wurde wiederum zurückgezogen.Nach den Verhandlungen ist es nicht ausgeschlossen, daß die Anstaltverstaatlicht wird, was aber den Bau einer Doppelanstalt bedingenwürde.— In der nichtöffentlichen Sitzung beschäfttgte man sich nochmit der Bewilligung von Weihnachtsgratifikationen.Einen tragischen Abschluß fand am Sonnabendnachmittag ei»von größeren Knaben am Werderschen Weg betriebenes Spiel. Ander dort im Bau befindlichen Bahnstrecke hatten sich dieselben einegrößere Erdhöhle gebaut. Als nun der 12 jährige Schröder indieselbe hineinkroch und ihre Haltbarkeit probieren wollte, stürztedicfclbe zusammen und begrub ihn unter sich. Obwohl man sofortmit Unterstützung der in der Nähe beschäftigten Arbeiter den Un-glücklichen zu befreien suchte. gelang es jedoch nur den Leichnamzutage zu fördern._6erlcht9- Zeitung.Schutz gegen die Polizei in Halle.Dieser Tage fand vor der Hallenser Strafkammer eine Ge-richtsverhandlung statt, die ein bezeichnendes Licht auf die Schutz.losigkeit ruhiger Bürger gegen rohe Polizeibrutalitäten und auf dieWertlosigkeit polizeilicher„Feststellungen" wirft.Angeklagt waren die jugendlichen Arbeiter Zschommer undBlotzfeld wegen Ruhestörung, Gesangcnenbcfreiung, Widerstandesund Körperverletzung. Der Sachverhalt ist: Zschommer war einesAbends heimgekommen und fand die Haustür verschlossen. Er be-sah keinen Hausschlüssel. Er pochte deshalb gegen die Haustür,um seine Mutter zu wecken. Als dies der Polizist Buschinsky bemerkte,— schritt er ein und forderte Zschommer trotz Bekanntgabeseines RamenS auf, mit zur Wache zu kommen. Zschommer, dernichts verbrochen und keinen Anlaß hatte, mit auf die Wache zugehen, wurde darauf von seinem Freunde Bloßfeld aufgefordert.mit in dessen Wohnung zu kommen und dort zu schlafen. Nunmehrwollte der Polizist alle beide mitnehmen. Die jungen Leute sträub.ten sich natürlich. Darauf versetzte der Polizist dem Zschommerzwei Säbelhiebe über den Kopf, so daß der Geschlagene zu Bodensank. Bloßfeld bis den Polizisten in den Finger, um frei zukommen. In der ersten Verhandlung gegen die jungen Leute vordem Schöffengericht beteuerte der Polizist unter dem Eide, in recht-mäßiger Ausübung seines Amtes gehandelt zu haben. DasSchöffengericht sprach die jungen Leute frei. Es stellte fest, daß dieSistierung widerrechtlich erfolgt ist und daß der Polizist nicht inrechtmäßiger Ausübung seines Amtes gehandelt hat. Beantragtenunmehr die Polizeibehörde, gegen den Schutzmann das gerichtlicheVerfahren wegen Amtsmißbrauchs und roher Mißhandlung einzu»leiten 2 Keineswegs. Sie ersuchte vielmehr die Staatsanwalt-schaft um Einlegung der Berufung. Gleichzeitig stand im HallenserAmtsblatt folgende Notiz:„Wie wir hören, hat die Polizeiverwaltung die Staats-anwaltschaft ersucht, gegen das freisprechende Urteil des Schöffen-aerichts Berufung einzulegen, weil die vorgesetzte Behörde deSBeamten davon überzeugt ist, daß erneute Feststellungen vor derStrafkammer einen Tatbestand ergeben werden, welcher zur Ver-urteilung der Angeklagten führen mutz."Diese durch das Amtsblatt versuchte Beeinflussung der Richterdahin, daß sie Unschuldige verurteilen, hatte den gehosften Erfolgnicht. Die Strafkammer kam zu demselben Ergebnis wie seinerzeitdas Schöffengericht. Es sprach die jungen, völlig schuldlosen Leutefrei, weil der Polizist die Sistierung widerrechtlich vorgenommenund sich nicht in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes befunden hat.Wäre auch«in Stück aus dem TollhauS gewesen, wenn diejungen Leute deshalb verurteilt worden wären, weil der eine keinenHausschlüssel hatte und der andere ihn einlud, bei ihm zu über-nachten.„Guter Glaube" bei den schweren gegen Freiheit,lichkeit besitzt.„Guter Glaube" bei den schweren gegen Freiheit,Gesundheit und Leben gerichteten Handlungen dem Schutzmann zu-billigen, heißt bei ihm einen weit über das polizeiliche Matz hinaus-gehenden Defekt an Verständnis für seine Handlungen feststellen.Solche Feststellung wäre aber doch wohl nur möglich, wenn d,eGeistesgaben des Polizisten besonders geringe oder wenn seine In»struktion eine auffallend ungenügende ist. In beiden Fällen trifftder Polizeibehörde die Schuld, den Betreffenden als Beamtem trotzseiner Minderwertigkeit im Dienst belassen oder ihn so völligmangelhaft instruiert zu haben.Das Verhalten der Hallenser Polizeibehörde wirft auch aufdie in einer Sittlichkeitssache von ihr ausgesendete sog. Bericht!-gung(vergleiche die letzte Sonntagsnummer) auf Grund„Polizei-licker Feststellung" ein besonderes Licht. Einer„polizellichen Fest-stellung", daß die Strafkammer falsch geurteilt habe, sehen wirentgegen. Wie in jenem Falle, in dem einer Prostituierten durchdie Polizeikontrolle nach ihrer Angabe ehrliche Arbeit unmöglichgemacht wurde, ist für uns und wohl jedem Urteilsfähigen dasöffentlich vor Gericht Festgestellte eher der Wahrheit entsprechendals das„polizeilick Festgestellte".Wird der Polizist BufchinSky nunmehr unter Anklage gestelltwerden? In einem R-chtSstaat wäre das selbstverständlich. Aberdie bürgerlichen OrdnungSbrei-Parteien wollen ja nicht, baßPreußen ew Rechtsstaat werde.Schönwalder Dorfklatschwar die indirekte Veranlassung zu einem Strafprozeß, mit dem sichcstern die 1. Strafkammer d-'s Landgerichts III zu beschäftigenatte. Wegen Urkundenfälschung, verleumderischer Beleidigungund wissentlich falscher Anschuldigung war der 67jährige Kolonistund Landwirt Friedrich Böttcher aus Schönwalde angeklagt.— Indem friedlichen märkischen Dörfchen Schönwalde waren im Früh»jähr d. I. zwischen den Einwohnern und der dortigen Forstverwa:-tung Differenzen entstanden, weil die Verwaltung angeblich bei derVerteilung des Freiholzes Einwohner, die es gar nicht nötig haben,bevorzugt haben sollte. ES ging im März d. I. bei der kgl. Regie-rung in Potsdam eine geharnischte Beschwerde ein, in der derFcrstmetster doli H. und die übrigen Forstboamkekt berschiedöMVerfehlungen bezichtigt wurden. Die Untersuchung bestätigte dieAngaben der Beschwerden nicht. Der Spieß wurde nun umgekehrtund sehr eifrig nach dem Urheber des Schriftstückes, welches mitverschiedenen Namen von Dorfbewohnern, die tatsächlich gar nichtexistierten, unterzeichnet war. geforscht. Der Verdacht lenkte sichschließlich gegen den zetzigen Nngeklagten, der in Schönwalde neben»bei die Rolle eines Konzipienten spielt. Die als Schreibsachver»ständige geladenen Rechnungsrat Altrichter und Dr. Meyer begut»achteten, daß die Handschrift in jener Beschwerde eine gewiss« Aehn»lichkeit mit der des Angeklagten aufweise, daß man aber positiveSchlüsse daraus nicht ziehen könne. Der Angeklagte wurde frei«gesprochen._In der Friedberg-Bohn-Affärr ist nunmehr die Vorunter»_ abgeschlossen worden. Den beiden Angeschuldigten ist gester«ie von der 2. Strafkammer des Landgerichts I verfaßte Anklage»schrift zugegangen. Die Verhandlung wird übrigens nicht, wiebisher angenommen, vor dem Schwurgericht sich abspielen, sonder«wird die Strafkammer des Landgerichts I beschäftigen. Die An»klage, welche einen Band von nicht weniger als 163 Seiten um»faßt, lautet auf Betrug, Nnterschlagung, Urkundenfälschung, Ver»gehen gegen das Gesetz betreffend die Berpflichtuug der Kaufleut«bei Aufbewahrung freinder Wertpapiere und Vergehen gegen da?Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht. Zuder Verhandlung werden voraussichtlich über 150-Zeugen undmehrere Sachverständige geladen werden.Unwahrer Entschuldigungsgrund?Wie weit die Pflicht eines Zeugen zur Wahrheit gehen muF,hatte der Grünkramhändler Neinhold Neimann auf eine sehr un»angenehme Weise erfahren. Der höchst selten angewendete ß 138des Strafgesetzbuches führte den bisher völlig unbescholtenen An»geklagten gestern vor den Strafrichter. Der erwähnte Paragraphbedroht jeden Zeugen oder Sachverständigen bezw. Geschworenenoder Schöffen mit Gefängnisstrafe, der. um sein Nichterscheinenvor Gericht zu entschuldigen, eine unwahre Tatsache als Ent-schuldigungSgrund angibt. Ddr Angeklagte war am 2. Juli d. I.vor das Schöffengericht Köpenick als Zeuge vorgeladen. Er fehlteohne ausreichende Entschuldigung und gab erst am nächsten Tagean, daß die Zeugenvorladung von dem Postboten seiner Ehefrauübergeben wäre und diese vergessen hätte, ihm das Schriftstück zuübermitteln.hervor,persönlich„..___Anklage wegen Vergehens gegen den Paragraphen 138 St.-G.-B.erhoben wurde. Das Schöffengericht Köpenick verurteilte den An»geklagten zu der niedrigsten gesetzlich zulässigen Strafe von einemTage Gefängnis. Hiergegen legte R. Berufung ein, die nunmehrdie 4. Straffammer des Landgerichts I beschäftigte. Das Gerichtkam zu der Freisprechung des Angeklagten, weil es die Möglichkeiteines Irrtum» auf Seiten des Postboten nicht für ausgeschlossenhielt._Vermischtes.Im Nebel.WestdeutschlandDer dichte Nebel, der vorgestern in ganz Nord« tlttdherrschte, hat bei Bremen einen schweren Zug-wird amtlich gemeldet: DerGleis 3 des BahnhofesUhr 45 Minuten nachmittags einfahrende Eilgüter-zug Nr. 601 t fuhr bei starkem Nebel auf den dort haltenden Leer-.zug Nr. 733. Getötet wurde ein Bremser, leicht verletzt einLokomotivführer und ein Heizer. Die Hauptgleise wurden nichtgesperrt; der Betrieb ist nicht gestört, der Materialschaden ist be-deutend.Auch in Hamburg herrschte starker Nebel, der mehrere Unglücks-fälle herbeiführte. Auf der Eppendorfer Landstraße stießen, wie vondort berichtet wird, zwei Straßenbahnzüge aneinander, wobei dreiPassagiere verletzt wurden; an einer anderen Straßenkreuzungwurden durch eine Zugkollision mehrere Personen leicht ver»wundet._DaS Glatzer Stadttheater abgebrannt.Wie aus Glatz gemeldet wird, ist das dortige Stadttheatergestern abend 11 Uhr bei vollbesetztem Hause in Brand geraten.Menschenleben sind nicht zu beklagen; alle Theaterbesucher konntensich retten._Die Sammlungen für Radbod. Ein Telegramm aus Hammmeldet: Das Zentralhilfskomitee für die Hinterbliebenen der aufder Zeche Radbod Verunglückten hat heute beschlossen, die an»gesammelten Gelder in Höhe von 1 200 699 M. in Form von Zusatz-reuten zur Verteilung zu bringen. Gegenwärtig sind Bersicherungs-techniker damit beschäftigt. Gutachte» zur Feststellung der Höheder Zusayrenten auszuarbeiten. Voraussichtlich wird jede Witweeine Zusatzrente von 150 M., jedes Kind 50—75 M. erhalten. Dabeiist die Auftecknung der Renten so gedacht, daß der vorhandeneFonds voraussichtlich erst mit dem Ableben der Witwen erschöpft'zie Möglichkeit späterer llnglllcksfälleerfolgt durch die Knappschaftsberufs-. J1VerivaltungSkosten zu ersparen.Paris, 21. Dezember. Zweitausend Studenten veranstaltetenheute nachmittag vor den Räumen der medizinischen Fakultät eineKundgebung gegen die neuen Ausnahmebestimmungen über die Zu»lasjung zum medizinischen Studium. Polizei und Militär drangenins UniverfltätSgebäude ein und nahmen mehrere Verhaftungen vor.WallerftandS'Rachrtchteu»er LandeSanftalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vomBerliner Wetterbureau.Fol.......ist. 200 000 M. werden für die Möglichkeit späterer Unglücksfälleaufbewahrt. Die Auszahlung erfolgt durch die KitappschaftSberufS»genossenschaft mit den gesetzlichen Renten zusammen, um besonder«rspvaflerstandM-mel. TllsltV r e g e l. JnfterburgW« t ch f e I. ThornOder. Ratibor, Krossen, FraukmrtWarthe, Schrimm, LandsbergNetze, VorbammElbe. Leinncrttz, Dresden, Bardo, MagdeburgWasserstandSaale, GrochlttzHavel, Spandaus, Rathenow')Spree, Svremberg'), BeeSkowWeser, Münden, MindenRhein, MaximUianSau, KaubKölnNeckar, HcilbronnMain, WertheimMosel, Trieram20.12.CIN7653587275—5763281201444512199seit19.12.ein')—4—2+50-1—1+2+4—2—5—9—1-2')+ bedeulel Wuchs,— ffall.—•) Unlervegel.— GrundeiStreiben.Schwaches Eistreibcn.—•) Schwaches Treibeis.—•) Gründet».Die sparsameHausfrauverwendet für Bouillon und Suppennur noch SOtllllOII'WtlVf ji%Marke„KrOlie"1 Würfel genügt für 1 Tasseoder 1 Teller und kostet== Ueberau käuSHch!■5 Mg