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Arbeitgeber, welche ihrer Anmelde

Bekanntmachung. bilicht vorfäßlich oder fabrläſſiger

Gemeinsame Orts- Krankenkasse gefeben von der Erlegung der vor­

für

Es beträgt täglich:

für die I. Klasse M. 2,00 Weise nicht genügen oder von den für die II. Selaffe 202. 1,75 Alenderungen in den Lobnverhältnissen für die III. Stlaffe 2. 1,50 night Mitteilung machen, find, abo für die IV Stlaffe= R. 1,25 für die V. Selasse== R. 1,00 bemerkten Geldstrafe und Nachzahlung für die VI. Selaffe== 9. 0,75. der Beiträge bis zur erfolgten Ab- Die Krankenunterstützung wird für alle Stranfheit gewährt;

Dt. Wilmersdorf wendungen zu erstatten, welche die and Umgegend Staffe in einem vor der Anmeldung reip. Nachmeldung durch die nicht an Wilmersdorf bei Berlin , gemeldete Berfon veranlaßten Unter ftügungsfalle auf Grund dieses Statuts gemacht hat.( Siehe§§ 50 und 52 des K. B. G. und§ 32 diefes Statuts.) § 12.

Saifer- Allee 173a.

11. Nachtrag zum Statut der gemeinsamen Orts tranfenfaffe für Dt.- Wilmersdorf und Umgegend vom 18. Juli, 15. August 1894. Beschlossen in der ordentlichen Generalversamm­lung vom 9. November 1908. Die nachstehenden Baragraphen werden wie folgt geändert: § 1.

Auf Zeile 11 ist vor tretsstatuta rische" zu sehen: orts beam."

§ 2.

Auf Zelle 15 hinter dem Wort Be frieben ist einzuschalten: des Stadt­freises für Dt.- Wilmersdorf und". § 10.

E. Meldepflicht der Arbeitgeber. Der§ 10 wird gestrichen und er hält folgende Faffung:

Die Arbeitgeber haben jede bon ihnen beschäftigte Berson, welche auf Grund des§ 2 Mitglied der Staffe wird, spätestens am 8. Zage nach dem Beginn der Beschäftigung im Staffenlofal schriftlich anzumelden und spätestens am 3. Tage nach Beendi gung der Beschäftigung ebendafelbft schriftlich abzumelden.

Die Anmeldung muß enthalten: Den Bor- und Zunamen, Geburts. datum und Geburtsort, fowie die Beschäftigung des Anzumeldenden, den Tag des Eintritts in die Be fchäftigung, die Höhe des Tages: resp. Bochen oder Monatsverdienstes, und wenn bereits der hiesigen Staffe ans gehörig, die Nummer der betreffenden Mitgliedskarte.

Makitab für die Vemeifung der Unterstützung und Beiträge. Durchschnittlicher Tagelohn. Der§ 12 wird gestrichen und erhält folgende Fassung:

Als Magitab für die Bemessung der Staffenleistungen und der Beiträge gilt der für die betreffenden Mitglieder in Betracht kommende durchschnittliche agelohn. Derfelbe ist feftgestellt: 1. für Mitglieder über 16 Jahre ausschließlich der Lehrlinge auf: Tagesverdienst: für die 1. Klaffe ( 3,75 M. und darüber für die II. Klaffe ( 8,25 M.- 3,74 M.) für die III. Slaffe ( 2,75-3,24 202.) für die IV. Stlaffe ( 2,25-2,74 M.) für die V. Selaffe

( 1,75-2,24 M.) für die VI. Selaffe

M. 4,00

= M. 8,50 M. 3,00 M. 2,50 M. 2,00

( 1,74 M. und darunter R. 1,50 In die VI. Klaffe gehören auch Bersonen unter 16 Jahren, fowie Lehrlinge.

Diefe Säße bleiben in Geltung, bis sie durch die höhere Berwaltungs­behörde anderweitig festgestellt werden. n diesem Falle find die neuen Säße durch die im§ 66 bezeichneten Beitungen bekannt zu machen.

§ 13

C. Krankenunterstütung für Kaffenmitglieder.

Der§ 18 wird gestrichen und er hält folgende Fassung:

Wenderungen in den Lohnverhält nissen, sofern dadurch eine Versehung Als Strantenunterstützung wird den in eine andere Lohntlasse stattfindet, Mitgliedern im Falle einer Strant find spätestens am 3. Tage, nachdem heit oder durch Krankheit herbet fie eingetreten, anzumelden. Die geführten Erwerbsunfähigkeit ge Bersetzung des Mitgliedes in eine währt: andere Lohntlaffe erfolgt jedoch erit mit dem der Meldung folgenden Montage.

Die Abmeldung muß enthalten: Den Bor- und Zunamen sowie die Beschäftigung des Abzumeldenden, ben Tag des Austritts aus der Befchäf tigung, Höhe des Tages refp. Wochen­oder Monatsve dienites und die Nummer der Mitgliedskarte.

Jede An- und Abmeldung muß mit Zinte leserlich geschrieben und mit Ramen, Stand und Wohnung des zur Meldung verpflichteten Arbeitgebers unterzeichnet fein.(§ 49 st. B. 6.)

Die Berläummis dieser Berpflich tungen giebt gemäߧ 81 des Stranten Bersicherungs- Gefeßes Geldstrafen bis zu 20 nach fich.

1. vom Beginne der Stranfheit an freie ärztliche Behandlung und Arznei,

2. Lieferung von Brillen, Bruch­bändern und ähnlichen Bor richtungen oder Heilmitteln, welche zur Heilung des Er frantten oder zur Herstellung und Erhaltung der Erwerbs fähigkeit nach beendigtem Hell­verfahren erforderlich sind. 2. im Falle der Erwerbsunfähig feit von dem auf den Tag der Erkrankung folgenden Tage ab für jeben beitstag, einschließ lich der auf einen Wochentag fallenden Feiertage die Hälfte des durchschnittlichen Tagelohns (§ 12) als Stranfengeld.

Partei- Speditionen:

Zentrum I: Frig 8inte, Mauerftr. 89.

Zentrum II: Albert a hnisch. Auguftftr. 50, Eingang Joachimftraße. 2. Wahlkreis, eiten: Gustav Schmidt, Stirchbachstr. 14. goch

parterre.

Süden und Südwesten: germann Berner Gneisenauftr. 72, Laden.

3. Wahlkreis: St. Frig. Brinzenstr. 31, of rechts part.

4. Wahlkreis: Onen: Robert engels, Nüdersdorferstr. 3, am Stüftrinerplat. Wilhelm Mann , Petersburgerplay 4( Laden).

-

4. Wahlkreis, Südoften: Paul Böhm, Laufigerplay 14/15 ( Laden).

5. Wahlkreis: 2co 8ucht, Immanuellirchstr. 12( Hof).

6. Wahlkreis( Moabit und Hansaviertel ): Star! Anders, Salzwedelerstr. 8, im Laden.

Wedding : Starl Weiße, Nazarethkirchstraße 49.

Rosenthaler unb Oranienburger Vorstadt: Hermann Raichfe, Aderftr. 36, Eingang Anflameritraße.

Gesundbrunnen : F. Trapp, Stettinerftr. 10.

Schönhauser Vorstadt: Karl Mars, Lhchenerstr. 123. Alt- Glienicke : Wilhelm Dürre, Rubowerftr. 83 II.

Charlottenburg : Gustav Scharnberg, Sefenheimerstraße 1, Ede ( Soethefiraße, Laden.

Wilmersdorf - Halensee : Zölle, Sigmaringenstr. 5.

Lichtenberg , Friedrichsfelde , Wilhelmsberg: Dtto Seifel, Kronprinzenstraße 4, I.

Rummelsburg , Boxhagen: A. Rofentrans, Mt- Borhagen 56. Grünan: Franz Klein, Bahnhofftr. 6 III.

Bobnsdorf und Falkenberg: 6. Pfeifer, Bohnsdorf , Ge noffenichaftshaus.

Rixdorf: 9. Heinrich, Nedarstraße 2, im Laben. Schmargendorf : Guitab Staminsty, Cunostraße 2.

Schöneberg : Wilhelm Baumler, Martin Lutherstr. 51, im Laden. Tempelhof : M. Müller, Berlinerftr. 41/42.

Ober- Schöneweide: Julius Grunom, Ebilonftr. 10, L Nieder- Schöneweide; Bonafowsty, affelwerberstr. 8. Johannisthal : Bielide, Kaifer- Wilhelm- Blas 4 Adlershof: Erich Steuer, Hadenbergstr. 5, II. Königs- Wusterhausen : Friedrich Baumann, Amtsgarten 8. Köpenick: Friedrich Woid, Siegerstr. 6, Laden. Friedrichshagen : Dito Schröder, Friedrichstr. 60, Stfl. II. Friedenau - Steglitz - Südende:. Bernfee, Schloßitr. 119, of I. in Eteglip. Bestellungen nehmen entgegen in Steglitz : . Mohr, Düppelftr. 82, und Fr. Schellha fc, hornstr. 15a. Mariendorf : August Leip. Chauffeeftr. 296. of. Baumschulenweg:. Hornig, Marienthalerstr. 13, 1. Treptow : Rob. Gramenz, Stiefholzstraße 412, Laden.

6. Bernice, Schlogitr. 119.

Neu- Welßensee: Kurtubrmann, Sedanstr. 105, parterre. Reinickendorf Ost, Wilhelmsruh und

P. Gurich. Stamefeftr. 12, L.

Tegel, Borsigwalde , Wittenan

Schönholz:

Waldmannslust,

Hermsdorf und Reinickendorf - West: Paul Rienaft, Borfigwalde, Nauichstraße 10.

Pankow - Niederschönhausen : Mühlenstr. 73.

Bernan- Röntgental: Heinrich Brofe, Hobefteinstr. 74, part.

Eichwalde , Zeuthen , Miersdorf und Hankels Ablage: Grich 8 immermann, Eichwalde , Kaiser- Friedrich- Straße 8.

Teltow: Wilhelm Steyler, Hobersteinweg 7.

Nowawes: Wilhelm Jappe, Briefterstr. 46. Spandau : Röppen, Ragowfir. 9.

Mahlsdorf und Kaulsdorf : Hugo Scheibe, Mahlsborf, alberteeftr. 14.

Sämtliche Bartelliteratur( otie alle wissenschaftlichen Werte werben gellefert.

Annahme von Juferaten für den ,, Vorwärts".

Bitte ausschneiden.

245/1

folches, wenn sie nicht selbst in einem erhalten: Die gerichtliche und außer- fverfammlung anfer Vorbehalt etter gefeßlichen Berficherungsverhältnis gerichtliche( Entscheidung) Vertretung näher zu bereinbarenben Kündigung ftehen, auf Grund deffen ihnen ein ber Staffe einschließlia) derjenigen beam auf Lebenszeit angestellt wirb Geschäfte und Rechtshandlungen, für und nicht Mitglied der Staffe zu fein Anspruch auf Sterbegeld zufteht. welche nach dem Gefeß eine Spezial- braucht. Unter denselben Bedingungen bollmacht erforderlich ist, wird bom erfolgt auch die Anstellung der übrigen 1. best. 2. Borfizenden und dem 1. Beamten. bezw. 2. Schri tführer wahrgenommen. § 59.

§ 29.

IV. Beiträge.

A. Eintrittsgelb. Der 29 wird gestrichen und er. Sbre Legitimation bei allen Rechts­

befleiden.

Auf Beile 3 mug die Klammer

endet spätestens mit dem Ablauf der bald folgende ich geftide fentgen, geschäften erfolgt durch die Bescheint heißen:( 626). Abs. 2 iſt au streichen 26. Woche nach Beginn der Krankheit welche Mitglieder der Kaffe weiden, gung der Aufsichtsbehörde, daß die und dafür zu sehen:" Die durch im Falle der Erwerbsunfähigkeit haben ein Eintrittsgeld zu zahlen. Die bezeichneten Stellen im Borstunde vom Rendanten ohne weiteres aus darin bezeichneten Personen zurzeit Statut festgefekten Ausgaben werden ( b. 18iffer 3), spätestens mit dem Dasselbe beträgt: Ablauf der 26. Woche nach Beginn des Krantengel bezuges. Endet der Bezug des Krankengeldes erst nach Ablauf der 26. Woche nach dem Bea ginn der Krankheit, so endet mit dem Bezuge des Krankengeldes augleidh auch der Anspruch auf die in Abjaz i unter Ziffer 1 und 2 bezeichneten Leistungen.

Für Mitglieder, deren Löhnung nach Affordfäßen oder in wechselnder Höhe erfolgt, wird der Durchschnitts­verdienst der drei legten der Eifran­fung voraufgegangenen, für die Zah­lung der Beitr ge im§ 81 bor­geschriebenen Perioden, oder wenn Das erkrankte Mitglied nicht während dieser ganzen Zeit der Kaffe ange­hörte, der Durchschnittsverdienst eines in gleicher Beschäftigung stehenden Mitglieds zugrunde gelegt. Die Feft stellung erfolgt durch den Vorstand unter Berücksichtigung der eingegan­genen Anmeldungen über die Höhe des täglichen Arbeitsverdienstes und die darin cingetretenen Verände rungen. § 14.

261. 3 Jefle 5 erhält am Schluffe folgenden Zufat: In Ermangelung folcher Angehörigen erhalten sie 10 Broz. des täglichen Krankengeldes".

§ 20.

E. Sterbegeld für Raffen­mitglieder. Der

20 wird gestrichen und er hält folgende Fassung:

87,50

Für den Todesfall eines Mitgliedes gewährt die Kaffe ein Sterbegeld im des fünfundzwanzigfachen Betrage burchschnittlichen Tagelohns( 812), mindestens aber M. 50,00. Das Sterbegeld beträgt demnach: für die I. Klaffe. 100,00 für die II. Klaffe für die III. Stlafie. 75,00 für die IV. Klaffe= M. 62,50 für die V.VI.Selaffe. 50,00. Berftirbt ein als Mitglied der Staffe Erfranfter nach Beendigung der Krantenunterstügung, so ist das Sterbegeld zu gewähren, wenn die Erwerbsunfähigkeit bis zum Zode fortgebauert hat, und der Tod infolge derfelben Strankheit vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Kranfen unterstügung eingetreten ist.

= M. 2,80 M. 2,50 02. 2,10 M. 1,80 M. 1,40

für die I. Stlaffe für die II. Stlaffe für die III. Slaffe für die IV. Slaffe für die V. Stlasse für die VI. Klaffe=. 1,10 Befreit vom Eintrittsgeld find

1. diejenigen, welche nachweifen, daß fie innerhalb der festen 26 Wochen vor ihrem Eintritt in die Kaffe einer anderen Stranfenfaffe angehört oder Beis träge

Bur Gemeindefranken­versicherung geleistet haben, 2. diejenigen, welche behufs Er füllung ihrer Dienstpflicht im Heere oder der Marine aus der ihre Versicherung begründenden Beschäftigung und dadurch aus der Versicherung ausgeschieden find und nach Erfüllung der Dienstpflicht durch Rückkehr in

gezahlt. alle übrigen von der Stasse § 49. zu bestreitenden Ausgaben find auf Derselbe erhält am Schluffe des jedesmalige Anweisung des Vorfihen 1. Ablages folgenden Busaz: jährlich den oder deffen Stellvertreter aut scheidet ein Drittel der Vertreter aus. leisten. In den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Sagungen werden

§ 62. Auf Zeile 4 find die Borte: der die Ausscheidenden durch das Los Spartajse des Streises Seltow zur bestimmt. Die Amtsperiode beginnt streichen und dafür zu fehen: ber mit dem 1. Oktober und endet mit städtischen Spartasse Dt.- Wilmersdorf. bem 80. September.

Die Neuwahlen finden alljährlich Zm Ablak 2 im September statt. ift die Bahl 200" durch 150" und die 8abl 100" durch 75 zu erfegen. Im Ablak 8 wird statt der Bahl 400" 800" gefest.

F

§63

Jm§ 63 erhält der 1. b. folgen. den Wortlaut: Die Staffe ist durch den Borstand monatlich regelmäßig und jährlich mindestens einmal un bermuteterweise zu prüfen. Die Prü Ferner foll am Schluß des dritten fung hat fich jedesmal auch auf die Absages hinter dem Wort Stimme" vorschriftsmäßige Belegung des Kaffen­zugelegt werden: Die Arbeitgeber vermögens und auf die Berwahrung find berechtigt, fich bei der Wahl der der Beläge über die Niederlegung der Wertpapiere zu erstreden. Bertreter zur Generalversammlung Am Abiag 2 Zeile 1 ist das Wort durch thren Geschäftsführer oder fegen.

in eine verficherungspflichtige Beschäftigung Mitglieder der Staffe werden, B. diejenigen, welche gemäߧ 8 Biffer 3 um desmothen aus der Staffe ausgefchieden find, weil die Natur des Gewerbezweiges, in welchem sie beschäftigt waren, eine periodisch wiederkehrende seitweilige Einstellung des Be- fibrer oder Betriebsbeamte der zu Beiträgen verpflichteten Arbeitgeber triebes mit fich bringt, wenn fie nach Biederbeginn der Beau wählen. triebsperioden durch Rüdfehr in die Beschäftigung die Mitglied fchaft auf Grund des§ 2 wiebererlangen.

Betriebsletter vertreten zu laffen.

Von der Vertretung ist dem Kaffen vorstande vor Beginn der Wahl­verfammlung Anzeige zu machen. Die Arbeitgeber find ferner be. rechtigt, au Mitgliedern der aus Ber­tretern bestehenden Generalversamm lung und des Borstandes Geschäfts.

§ 80. Der§ 30 wird gestrichen und ero hält folgende Fassung:

Die wöchentlichen Staffenbeiträge werden auf 4 Bros. feftgefegt und Betragen:

für die I. Stlaffem. 0,96 für die II. Selaffe. 0,84 für die III. Selaffe. 0,72 für die IV. Klaffe R. 0,60 für die V. Selaffe 2. 0,48 für die VI. Selaffe=. 0,36

§ 36. Im bl. 2 Beile 1 finb bie Borte: basselbe wird durch die Borte: Mitgttebstarte und Statut werden zu erlegen.

§ 41.

§ 50.

3m Absatz 1 Zeile 4 sind die Worte: das im§ 66 bezeichnete Blatt" durch die im§ 66 bezeichneten Zeitungen Bu fegen.

Borsigende durch Vorstand zu er

§ 64.

Im Abfah 4 Beile 3 find die Borte: das im§ 66 bezeichnete Blatt" durch die im§ 66 bezeich neten Zeitungen" au erlegen. § 66.

Auf Belle 7 find die Borte: Zel tower Kreisblatt" zu streichen und dafür zu feßen: Deutschen Kranten Kaffen- Zeitung. § 67. Sin Abf. 1 Beile 2 find die Worte: Duittungsbuch( vergl. 38) zu er fetzen durch: Mitgliebsfarte( vergl 36).

Am Schluffe des Abfakes 5 hinter Ergänzungswahl" folgender Diefer Nachtrag tritt am Montag, Zusatz anzufügen: biefe findet bei der nächsten Generalversammlung den 4. Januar 1909, in Kraft. unmittelbar vor derselben". Die Beschlossen: Rengewählten nehmen an der an die Wilmersdorf , ben 9. November 1908. Ergänzungswahl fich anschliegenden Der Vorstand: Generalversammlung tell gea. Gustav Wegener, 1. Borsigender. Hago Freundt, Schriftführer.

§ 52,

Der bl. 1 wird bahin geändert, daß für das Wort brei" acht" ge fett wird. Der Schlußfah in diesem blab foll hinter dem Bort vorher" lauten: in ben im§ 66 bezeichneten Beitungen zu erlaffende Einladung berufen. § 56.

Sm§ 56 foll unter 8a eingeschaltet werden:

Genehmigt:

Potsdam , den 4. Dezember 1908. Namens des Bezirksausschusses: Der Vorsigende. In Bertretung: Joachimi.

B. 136 71 8 Beschlußfaffung über Anstellung und Regelung der Gehälter der Be- 1 F. 5885 amten sowie über die von diesen au hinterlegende Staution."

Auf Zeile 4 hinter dem Wort: un Berstirbt die Ehefrau bezw. ein Kind eines Kaffenmitgliedes, fo ge- entgeltlig ist einzufhalten: fe er währt die Staffe ein Begräbnisgeld halten jedoch für jede Sigung, an in Höhe des dritten Teiles des Sterbe- welcher fie teilgenommen haben, geldes der betreffenden Klaffe, welcher 1 Mart. Dasselbe gilt auch für die das Mitglieb angehört, gegen Boro Raffenbeamten. Der 1. Borsigende lage der standesamtlichen Sterbe- erhält außerdem für( eine Mühe urkunde. waltung M. 120,00 Auf Beile 7 binter dem Bort § 46. wahrgenommen" foll der Schlußfah Der Abs. 2 foll folgende Faffung lauten: welcher von der General

Die Ehefrau bezto. Kinder haben nur dann einen Anspruch auf ein

Bauhandwerker­Krankenkasse

für Berlin und Umgegend. ( Eingeschriebene ilfstaffe Nr. 118.) Bekanntmachung.

Der III. Nachtrag ist genehmigt und tritt am Montag, den 4. Januar

1909 in Straft,

Der erfte Wochenbeitrag für das Jahr 1909 wird vom 4. bis 9. Januar erhoben und beträgt 80 Bf. 38/7 Der Vorstand.

3. A.: H. Metzke, 1. Borsigender.

$ 57.

296/6

Beröffentlicht: Wilmersdorf , ben 20. Dezentber1909. Der Bo stand: Gustav Wegener, Hugo Freundt, Borsitzender. Schriftführer.

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Ortsverein Berlin . Steinholzleger. Sonnabend, den 2. Januar 1909, abends 8 Uhr, bei Freiheit, Dragonerstraße 15:

General- Versammlung.

Zages Drdnung:

1. Bericht des Borstandes. 2. Kaffenbericht. 3. Neuwahl des Gesamt borstandes. 294/4 Es ist Pflicht jedes Mitgliedes, in dieser Bersammlung zu erscheinen. Der Vorstand.

Deutscher Metallarheiter- Verband. Ortsverein der Tiolierer.

Arbeitsnachweis: Verwaltungsstelle Berlin . Hauvtbureau: Hof I. Amt 3, 1239.

Charitéstraße 3.

Sof III. lmt 3, 1987.

Sonntag, den 3. Januar, nachmittags 2 1hr, bei Fritz Wilke, Brunnenstraße 188:

Achtung! Bananschläger. Achtung!

Sonntag, den 3. Januar 1909, vormittags 10 Uhr, General- Versammlung.

im Gewerkschaftshause, Engelufer 15, Saal 4:

Mitglieder- Versammlung

ages- Ordnung:

Zagesordnung:

1. Raffenbericht. 2. Jahresbericht des Vorstandes. 3. Neuwahl bes Borstandes. 294/5 Die Kollegen werden gebeten, recht zahlreich und vor allen Dingen Der Borstand.

1. Jahresbericht. 2. Staffenbericht über den Branchenfonds. 3. Bericht auch pünktlich zu erscheinen.

Der Revisoren. 4. Neuwahl der Agitationstommiffion. 5. Verbands- und Branchenangelegenheiten. 6. Verschiebenes. 126/15

Stollegen! Es ist in dieser Versammlung zu sehr dringenden Fragen betreffs der Tarifberatungen, welche in diesem Monat beginnen sollen, Kollege erscheint.

Achtung! Jugendliche Arbeiter u. Arbeiterinnen­

Stellung zu nehmen und darum ist es unbedingt notwendig, daß jeder Sonntag, den 3. Januar, nachmittags 3 Uhr, im Gewerkschaftshaufs

An alle Stollegen, auch an die arbeitslofen, richten wir die ernste Mahnung: Geht nicht nachläffig über Eure Pflichten hinweg, denkt daran, was auf dem Spiele steht."

( großer Saal), Engelufer 15:

Oeffentliche Versammlung.

Sages Drdnung:

Der Arbeitsnachweis bleibt am 31. Dezember( Silvester) gefchloffent. Arbeitslosen- Meldungen 1. Vortrag des Schriftstellers Heinrich chula: Das Recht de werden erst wieder am 2. Januar entgegengenommen. Unterſtügung Jugend. 2. Distuffton. 8. Bahl von Jugendvertreten. wird jedoch gezahlt. Die Ortsverwaltung.

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eröffnet habe. Um gütigen Zuspruh bittet Fritz Schwemke.