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Nr. 5.

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Effediat tiglie außer Montags.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

26. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr Geträgt für die fechsgefbaltene Rolonel geile oder beren Raum 50 Bfg., für politische und gewerkschaftliche Bereins. und Bersammlungs- Anzeigen 80 Bfg. ,, Kleine Anzeigen", das erste( fett. gedruckte) Wort 20 Big., jedes meitere Bort 10 Bfg. Stellengesuche und Schlaf stellen- Anzeigen das erfte Wort 10 Bfg., jebes weitere Bort 6 Bfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Borte. Inferate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet.

Telegramm.breffe: Sozialdemokrat Berlin  ".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutfchlands.

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. tr. 1983.

Donnerstag, den 7. Januar 1909.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

Die Agrarier und die Tachlaß- führte Arbeitstellung. Für sich beanspruchen fie nur gemeinschaftlichen Abtömmling aus

Steuer.

I.

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einen

bewilligt haben. Wie sehr ihnen sonst die moderne Industrie Hälfte erhoben werden. Doch damit noch nicht auch für streng dann, wenn ein Nachlaß der Ehe mit dem wird das schwere vaterländische Opfer, der Regierung die von borberstorbenen Ehegatten des Erblassers fällt, dieser geforderten Mittel zu bewilligen, die Pflicht, diese auf die Nachlaßsteuer derjenige Betrag in Anrechnung ge­Mittel aufzubringen, überlassen sie gern dem unmündigen" bracht, der vorher von dem Erblasser beim Tode seines Ehe­und deshalb in Preußen größtenteils politisch entrechteten gatten für das ihm zugefallene Erbe an Steuer entrichtet Der Kampf der Agrarier gegen die Nachlaßsteuer scheint Volte. worden ist, und zwar selbst dann, wenn solcher Erbfall Jahr­Erfolg zu haben. Im Reichsschazamt wird, wie tonservative Von vornherein auf die Interessen der Junkerkaste zu zehnte zurückliegt. Blätter behaupten, ernstlich erwogen, ob nicht die Ausdehnung geschnitten, stellt das Sydowsche Nachlaßsteuerprojekt an die der Erbschaftssteuer auf Kinder und Ehegatten aus dem Großgrundbesizer so bescheidene Steuerforderungen, daß sie Sydowschen Nachlaßsteuerplan entfernt und dafür das mobile im Vergleich zu den hohen Steuerfäßen des englischen   und Großfapital durch eine Coupon, Dividenden- oder Bankumfaz- französischen Erbschaftssteuergesetzes geradezu lächerlich er Steuer fräftiger zur Deckung des Reichsdefizits herangezogen scheinen. Die Höhe der Steuer beträgt nämlich bei einem werden könnte. Herr Sydow hat allerdings, als er vor drei reinen Wert des Nachlasses von: Monaten seine Steuerprojekte in der Deutschen Rundschau" schilderte, erklärt:

" Ich für meine Berson bin feft davon überzeugt, daß eine Finanzreform lediglich auf. Verbrauchsabgaben hin ein Ding der Unmöglich leit ist, und daß die Hinzufügung der all­gemeinen Nachlaßsteuer eine conditio sine qua non für das Zustandekommen der Reichsfinanzreform bildet."

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Und als trotzdem am 12. Oftober die treuzzeitung" und die Deutsche Tageszeitung" andeuteten, daß es dem Reichsschazamte weniger auf die Nachlaßsteuer selbst, als auf eine ausgiebige Besteuerung mittlerer und größerer Ver­mögen" ankomme, da erwiderte mit der ihr eigenen Prinzipien­festigkeit die Nordd. Allgem. Zeitung":

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Nur ausnahmsweise hat also nach dem Regierungs­entwurf der Erbe die volle Nachlaßsteuer zu entrichten. Selbst in diesem Fall ist aber keineswegs der neue Besiger des Gutes zur fofortigen Zahlung der Steuersumme verpflichtet. Er fann sie sich bis zu 10 Jahren, ohne dafür Zinsen zahlen zu müssen, stunden lassen, sie in Raten zahlen oder sie auch unter Berechnung einer vier prozentigen Verzinsung als amortisationspflichtige Grundschuld auf sein Gut eintragen lassen.

Nehmen wir ein Beispiel: Ein Sohn erbt von seinem Vater ein prächtiges Rittergut mit Inventar im Raufwerte don 1 Millionen Mark; der nach dem Reinertrage be­rechnete fiktive Ertragswert oder der von einer ritterschaft­lichen Kreditanstalt oder Hypothekenbank zum Zweck der Be leihung abgeschäßte Nominalwert stellt sich jedoch nur auf 1 Million Mart. Belastet ist dieses Gut mit 750 000 0 Dann beträgt der versteuerbare Nachlaß nur 250 000., doch gehen von dieser Summe noch ab: der Wert des Haus gerätes, die Kosten der angemessenen Bestattung" des Erb­laffers nebst Grabkapelle usw., der Inventaraufnahme, Erb­

Das ber­

.Es liegt nicht der mindeste Grund zu der Annahme vor, daß Der Steuersatz ist also weit niedriger als in England, too schaftsregelung usw., ferner verschiedene persönliche Schulden irgend welche Veränderung dieses Standpunktes bei den Bundes er sich für die von ihren Eltern erbenden Kinder bei einem des Verstorbenen, auszuzahlende Verpflichtungen usw., ins regierungen eingetreten oder zu erwarten ist. Vermögensobjekt von einer Million Mark bereits auf 5 Broz. gesamt, wie wir annehmen wollen, ca. 50 000 m. Somit steht für die Heranziehung des Befizes neben einer stellt und bis beinahe 15 Broz. steigt, oder in Frankreich  , too steuerbare Vermögensobjekt beträgt also 200 000 m., und der Aber diesen Betrag hat der neue bielleicht möglichen mäßigen Erhöhung der Matrikularbeiträge bei bei einem Erbschaftswert von einer Million Mart Kinder Steuerbetrag 4000 M. der Neuregelung der Reichsfinanzen eine andere Form als 3 Proz., Ehegatten 7 Proz. an Nachlaßsteuer zu zahlen Erbe keineswegs unter allen Umständen zu entrichten. Hat die allgemeine Nachlaßsteuer nicht zur Berhaben. Zudem ist aber die Regierung darauf bedacht 3. B. sein Vater das Gut erst vor neun Jahren geerbt, dann fügung. Der Gedanke, fie ganz oder teilweise durch eine Wer gewesen, ihren Spezialschutzbefohlenen, den Agrariern, dürfen nur 2000 m. Erbschaftssteuer erhoben werden; hat mögenssteuer zu erfeßen, bat feine Aussicht auf Erfolg." ebenso wie bei der Reichserbschaftssteuer eine Reihe ferner sein Vater vor fünf, sechs, acht Jahren seine Frau ver­- Vergünstigungen ge- Loren, diese beerbt und damals für sein Erbteil Nachlaßsteuer Seitdem hat auf Anzapfungen der Agrarkonservativen Extra Ermäßigungen das Kanzlerblatt verschiedentlich in ähnlicher Form erklärt, währen, so daß die Junker tatsächlich nur einen Teil der bezahlt, vielleicht 500 M., dann darf der neue Erbe auch noch daß die Regierung an ihren im Nachlaßsteuerentwurf auf rechtmäßigen Steuer zu zahlen haben. Beim Eintritt eines diese Summe abziehen. Er hätte also nur 1500 m. gestellten Forderungen festhalte, da sie die den Wohlhabenden Lehens- oder Fideikommißfalles soll z. B. die Nachlaßsteuer an Nachlaßsteuer zu entrichten. Doch nehmen wir das ungünstigste Verhältnis an: der durch die Nachlaßsteuer auferlegte Abgabe gewissermaßen als nicht unter Zugrundelegung des Wertes des Vermögens, einen Ausgleich der den sogen. unteren Volksschichten durch sondern nach dem Werte der vom Besignachfolger zu ziehenden neue Besizer sollte 4000 M. zahlen. Dann steht ihm frei, die geplanten Brau- und Tabaksteuerhöhungen sowie durch Nutzungen berechnet werden. Aber auch bei der Vererbung diesen Betrag sofort aus der Erbschaftssumme bar auszu­das Branntweinhandelsmonopol aufgebürdeten Lasten betrachte. eines nicht fideikommissarisch festgelegten Grundvermögens soll zahlen; er kann sich jedoch auch den Betrag 10 Jahre stunden Doch wenn es in Preußen- Deutschland  , wie die Geschichte die Steuerberechnung nicht nach dem wirklichen Verkauftswert laffen und ihn in jährlichen Raten zu 400 m. bezahlen; oder des Mittellandfanalprojektes beweist, schon recht einfältig ist, der vererbten Grundstücke erfolgen, sondern nach einem fittiben er tann auch, wenn es ihm vorteilhafter erscheint,- eine fich auf Königsworte zu verlassen, so haben Kanzler und Ertragswert, der dadurch gewonnen wird, daß der sogenannte Hypothet aufnehmen, den Steuerbetrag sofort abwerfen und Ministerworte noch einen viel problematischeren Wert. Und Jahresreinertrag der Güter mit 20 multipliziert wird. Mit anderen iährlich dafür 160 oder 180 M. 8insen zahlen. Und durch solche Ausgaben von 400 oder 160 m. jährlich mun gar erst die Versicherungen eines Blattes von der Qualität Worten: die Erben, denen Landgüter zufallen, haben nicht die der Nordd. Allgem. 8tg.", dessen Dementis so oft durch die Steuer vom wirklichen Wert dieser Güter zu zahlen, sondern nur wird der neue Besiger des 1 Millionen Mark Rittergutes späteren Ereignisse Lügen gestraft worden sind, daß nur noch von einem Teile dieses Wertes; denn nirgends, wenigstens in den Ruin getrieben und die deutsche Landwirtschaft rüd­politische Kinder seinen Erklärungen und Berichtigungen Be- nicht in Preußen, erreicht der auf die angegebene Weise fichtslos zur Vernichtung verurteilt? Eine albernere Behauptung deutung beimeffen. Bisher haben die Herren Agrarier, wenn ermittelte Ertragswert den Verkaufswert. Die Reinertrags- hat sich die agrarische Presse nie geleistet, obgleich sie sicher für sie eine einigermaßen wichtige Frage auf dem Spiele berechnung in Breußen ist eine so eigenartige, daß selbst auf dem Gebiete verlogener Rabulistik und unfreiwilliger Komit stand, stets in ihrem geschäftsführenden Interessenausschuß, große Landgüter, deren Besizer sich eines behäbigen Wohl- schon bisher recht ansehnliche Erfolge aufzuweisen hatte. den man Ministerium nennt, ihren Willen durchgesetzt, und standes erfreuen, als nur ganz geringe Reinerträge liefernd Wenn den nach Ansicht der agrarischen Wortführer so tief die Wortverpfändung Sydows, des Mannes, der ohne eigenes angesehen werden. So hat z. B. erst jüngst das preußische bedauernsierten Erben großer Rittergüter nicht ihr Renn­Reffort, lediglich als Bülowscher Bureauchef fungiert, wird sie Statistische Landesamt herausgerechnet, daß selbst die mittel- fport, ihre Maitressen oder die Vorliebe für das Jen schwerlich daran hindern, auch diesmal ihrem Willen großen Bauern Preußens mit einem durchschnittlichen Grund- ruinieren, die Ausgabe der 160 oder 300 m. jährlich wird sie Sie können diese Ausgabe Geltung zu verschaffen, zumal die Mehrheit des Zentrums besig von 14,7 Hektar( zirka 56 preußische Morgen) nur ein gewiß nicht zum Ruin treiben. und ein Teil der Nationalliberalen die Nachlaßsteuer ebenfalls Nettoeinkommen bon 1022 Mart, die Großbauern mit einem leicht wieder einbringen, wenn sie einen Teil ihrer Jagd ver­berwerfen. durchschnittlichen Grundbesitz von 37,1 Hettar nur ein Ein- pachten, die eingeladenen Jagdgesellschaften weniger splendid Damit soll nicht gesagt sein, daß die Lasten, die den kommen von 1905 Mart und die Rittergutsbefizer mit einem bewirten, einmal weniger zu den winterlichen Hoffestlichkeiten Herren Großgrundbesitzern durch die geplante Nachlaßsteuer durchschnittlichen Grundbesig von 298,8 Heftar nur ein Durch der nächsten Residenzstadt fahren oder sich ein Luruspferd auferlegt werden, so beträchtliche sind, daß sie diese nicht be- schnittseinkommen von 9855 Mart haben. Damit aber selbst weniger halten. Jedenfalls beträgt die ratenweise Abtragung quem, ohne trgend welche Einschränkung ihrer bisherigen unter Bugrundelegung dieser preußischen Rechnungsmethode der Nachlaßsteuer nur einen geringen Teil der Mehr­Lebenshaltung zu tragen vermöchten. Macht doch die Nachlaß- die unglücklichen Erben großer Rittergüter nicht doch vielleicht einnahmen, die die Großagrarier infolge der letzten Zollgesetz­steuer nur einen ganz geringfügigen Prozentsaz des Gold- zu viel Steuern in die Reichskasse zahlen tönnten, wird gebung heute aus den von ihnen zum Verkauf gebrachten jegens aus, der den Agrariern durch die Gesetzgebung des weiterhin festgesetzt, daß dann, wenn sich der Ertragswert landwirtschaftlichen Produkten lösen. lezten Jahrzehnts, besonders die Zollgefeggebung, auf höher stellen sollte als der vorher zum Zwecke der Beleihung, Rosten der ärmeren Volksklassen in den Schoß gefallen ist. von öffentlich- rechtlichen Kreditanstalten oder Behörden er­

Nimmt man die Bachtpreiserhöhungen des letzten Jahres mittelte Schäßungswert, nicht der Ertragswert, sondern Ein Cyriker der Menschenfchlächterei.

als Grundlage der Rechnung an, dann ergibt sich, daß der niedrigere Schäßungswert für die Steuer­Die Kronsbeinsche" Post" hat, während sie sonst gewöhnlich der Wert der größeren Landgüter in Dstelbien durch den gesetzgebung in Betracht gezogen werden soll. Zolltarif vom 25. Dezember 1902 und die ihm folgenden Bon diesem derartig ermittelten fiftiven Ertragswert darf im Interesse ihrer großindustriellen Gönner aus der Stahlindustrie Handelsvertragsabschlüsse um mindestens 15 bis dann noch der Erbe abziehen: den Wert des im Herrenhause die Striegsposaune bläst, diesmal in der Weihnachts- und Silvester. 20 Prozent gestiegen ist. Die Nachlaßsteuer vorhandenen Hausgerätes, der Wäsche, der Lurusgegen- ftimmung mit erquältem dithyrambischen Schwung den Segen der beträgt dagegen für die Rittergüter nur 2-3 Broz. stände usw., ferner außer den auf dem Gute lastenden Friedenspolitik gefeiert. Das scheint in gewissen freitonservativen des Wertes, und diese Steuer soll nach dem Entwurf Schulden auch die weiteren Verpflichtungen des Erblassers, Kreisen verstimmt zu haben, und Graf Otto Moltke, preußischer nicht bom wirklichen Bertaufswert der Güter, soudern von die Kosten der Bestattung des Erblassers, der Leichenfeierlich Landtagsabgeordneter, Propst des adeligen Klosters in Uetersen  einem auf Grund des Reinertrages berechneten, weit unter feiten, des Grabdenkmals usw., weiter die Kosten der Nachlaß- und Oberstleutnant a. D., glaubte die Gelegenheit nicht ungenutzt dem Verkaufspreis stehenden fiftiven Ertragswert bezahlt regelung, der Inventaraufnahme, der Wertabschägung und verstreichen lassen zu sollen, um sich bei den kriegslustigen Gle­werden, von dem außerdem noch verschiedene Abzüge gemacht schließlich, wenn der neue Erbe vor dem Erbantritt wegen menten der Armee in empfehlende Erinnerung zu bringen. Er werden dürfen. der Erbmasse prozessiert haben sollte, auch noch die Kosten des schrieb also an die" Post" einen langen politischen Brief, eine Paraphrase der bekannter Aeußerung des Feldmarschalls Moltke  : Es ist also nur ein geringer Teil des der Voltsmasse Rechtsstreites. und nicht einmal ein durch die Zölle abgezwadten und den Notleidenden" über- Von dem, was nach allen diesen Subtraktionen noch übrig. Der ewige Friebe ist nur ein Traum mittelten Nationalgeschenkes, den diese in Gestalt einer Nach bleibt, muß dann der bedauernswerte Erbe 1, bis 3 Prozent schöner!" im lyrischen Gardegrenadierstil und die" Post" druckte laßsteuer auf dem Altar des teuren Vaterlandes" opfern Nachlaßsteuer bezahlen, jedoch nur wenn der Erblasser das pflichtschuldigst diese schriftstellerische Leistung ihres Partei­Ist da genossen ab. sollen. Doch der vielgerühmte vaterländische Opferfinn der Gut mindestens schon vor 10 Jahren geerbt hat. Wir haben bisher von diesem schönen Erguß einer tatendrangs Junterkaste vermag sich selbst zu diesen bescheidenen Leistungen gegen das Gut vom Erblasser erst im Laufe der letzten fünf nicht aufzuschwingen. Großmütig, wie die Edelsten Jahre ererbt und damals von ihm bereits schon einmal eine luftigen, über die Beaufsichtigung eines adligen Frauentlosters der Nation sind, überlassen ste es den ärmeren Nachlaßsteuer entrichtet worden, dann zahlt der neue hinausstrebenden Seele teine Notiz genommen. Weder die politische Boltsschichten, die Mittel aufzubringen, die sie generös Erbe teinen Pfennig, auch wenn sein Erbe Millionen Bedeutung der Post", noch die des gräflichen Klosterpropstes aus thre Interesseninstitutionen, für Heer, Marine, wert ist; und selbst dann, wenn der frühere Steuerfall 5 bis lletersen rechtfertigte die Beschäftigung mit der eigenartigen Kolonien. Gebaltsaufbesserungen der hohen Bureaukratie usw. 10 Jahre zurückliegt, darf die Steuer nur aut Ariegsphilosophie, die letterer sich leistet. Aber neuerdings ge

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